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dr24 Uffeln - Stadt Ibbenbüren

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stadt ibb ibbenbüren ibb<br />

DER DER BÜRGERMEISTER<br />

BÜRGERMEISTER<br />

Aktenzeichen: 61/Herr Manteuffel<br />

Referent/in: Herr Manteuffel<br />

I. Betreff:<br />

Wohnbauflächenentwicklung <strong>Uffeln</strong><br />

X<br />

öffentlich nichtöffentlich<br />

Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />

24/2010<br />

Beratungsergebnis:<br />

Beratungsfolge Termin Ein Für Geg Ent Bemerkungen<br />

Bauausschuss 25. Februar 2010<br />

II. Beschlussvorschlag:<br />

Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


III. Finanzwirtschaftliche Auswirkungen:<br />

Betroffene Produkte<br />

Finanzielle Auswirkungen Ja Nein<br />

- 2 - Drucksache 24/2010<br />

Die für die vorgeschlagene Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr erforderlichen Mittel<br />

stehen im Haushalt zur Verfügung,<br />

sind bereitzustellen mit Genehmigung durch<br />

überplanmäßig die Verwaltung<br />

außerplanmäßig den Rat (ab 50.000,00 €)<br />

Voraussichtliche Ergebnisse/Zahlungen Produkt/e: Vorgesehen im Jahr<br />

keine Ertrag<br />

Aufwand<br />

€<br />

Einzahlung<br />

Auszahlung<br />

€<br />

Voraussichtliche bilanzielle Auswirkungen bei Vermögensveräußerung/en<br />

keine Ertrag aus Buchgewinn €<br />

Aufwand aus Buchverlust €<br />

Voraussichtliche Auswirkungen auf die Jahresergebnisse<br />

Ergebnisplan<br />

Teilfinanzplan B<br />

keine einmalige* jährliche* *) Erläuterung in der Sachdarstellung<br />

IV. Sachdarstellung:<br />

Seit geraumer Zeit bestehen seitens der Politik die Bemühungen, neue Wohnbauflächen in<br />

<strong>Uffeln</strong> auszuweisen. Das Thema wurde bereits in der Vorlage 244/2004 behandelt. Mit der<br />

Ausweisung wird erwartet, dass der in den letzten Jahren festzustellende Bevölkerungsverlust<br />

in diesem <strong>Stadt</strong>teil aufgefangen wird. In der nachfolgenden Tabelle sind die Bevölkerungszahlen<br />

(zum Stichpunkt 1. Januar des Jahres) der letzten 10 Jahre aufgeführt.<br />

Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />

Einwohner 768 754 727 732 743 751 766 774 777 765 776<br />

Der <strong>Stadt</strong>teil <strong>Uffeln</strong> ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan, bis auf die Tegelmannsiedlung,<br />

nicht als Wohnbaufläche ausgewiesen. Der Großteil des auch durch Wohnnutzung<br />

geprägten Bereichs ist als landwirtschaftliche Nutzfläche gekennzeichnet. Auch im<br />

Gebietsentwicklungsplan befindet sich keine Darstellung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs.<br />

Die letzte planerische Ergänzung der vorhandenen Bebauungsstrukturen fand ab<br />

1998 im Bereich südlich der Tegelmannsiedlung statt. An dieser Stelle wurden insgesamt 9<br />

Baugrundstücke planerisch festgelegt. Der <strong>Stadt</strong>teil <strong>Uffeln</strong> ist wesentlich durch die ausgewiesenen<br />

Industrie- und Gewerbeflächen in der direkten Nähe zu dem Kanal gekennzeichnet.<br />

Ein Teil der GE- und GI-Bereiche werden baulich genutzt. Die in diesen Gebieten<br />

angesiedelten Chemiebetriebe stellen ein herausragendes Wirtschaftspotential für <strong>Ibbenbüren</strong><br />

dar und haben sich mögliche Erweiterungsflächen bereits gesichert. Aktuelle Überlegungen<br />

zu Erweiterungen der bestehenden Betriebe liegen z.T. vor, eine Neuansiedlung eines<br />

weiteren Betriebes steht unmittelbar bevor.


- 3 - Drucksache 24/2010<br />

Neben den industriellen Nutzungen finden sich in der Ortslage auch einige landwirtschaftliche<br />

Betriebe mit Intensivtierhaltung. In den unmittelbar an der Tegelmannsiedlung befindlichen<br />

landwirtschaftlichen Hofstellen sind derzeit folgende Mastplätze baurechtlich<br />

genehmigt und somit bei den Planungsüberlegungen mit entsprechenden Erweiterungsmöglichkeiten<br />

zu beachten:<br />

Hofstelle 1 2 3 4<br />

Schweine 734 1.100 1.498 550<br />

Rinder 160 205<br />

Die Lage der Hofstellen ist aus dem als Anlage 1 beigefügten Plan ersichtlich.<br />

Aufgrund der besonderen Lage des Ortsteils <strong>Uffeln</strong> sind bei den weiteren Planungsüberlegungen<br />

sowohl die Immissionssituation zu beachten als auch die planungsrechtlichen<br />

Rahmenbedingungen. Bei den folgenden Ausführungen handelt es sich im wesentlichen<br />

um Einschätzungen aus Vorgesprächen mit der zuständigen Immissionsbehörde und der<br />

Analyse der weiteren Randbedingungen.<br />

Immissionen<br />

1. Landwirtschaft<br />

Im Zusammenhang mit Überlegungen zur Erweiterung der Tegelmannsiedlung im Jahr<br />

1996 wurde durch das Büro Stephan Schirz, Münster ein Gutachten zur Immissionssituation<br />

erstellt. Im Ergebnis stellt der Gutachter fest, dass nach den damaligen Zahlen „der<br />

Plan nur zu verwirklichen ist, wenn die Landwirte technische Zusatzmaßnahmen in ihre<br />

Anlagen einbauen, denen die Landwirte zustimmen müssen.“ Im Rahmen der olfaktorischen<br />

Untersuchung des Ingenieurbüros Richters und Hüls, Ahaus wurden dann die<br />

Kosten von entsprechenden Maßnahmen in Höhe von 875.150 DM ermittelt. Nach dem<br />

Verursacherprinzip – in diesem Falle die heranrückende Wohnbebauung – wären die<br />

Kosten durch die <strong>Stadt</strong> zu tragen. Aufgrund dieser Kostenschätzung wurde das damalige<br />

Planverfahren zur Erweiterung der Tegelmannsiedlung nicht weiterverfolgt.<br />

Zwischenzeitlich haben sich sowohl die Mastplätze in der unmittelbaren Nähe zur Tegelmannsiedlung<br />

als auch die einer solchen Untersuchung zu Grunde liegende Richtlinie<br />

(GIRL) geändert, so dass vor einem entsprechenden Planverfahren erneute Untersuchung<br />

zu erstellen sind. Ein entsprechendes Gutachten würden entsprechend einer<br />

Preisabfrage der Verwaltung ca. 4.000 bis 5.000 Euro kosten. Ob ein erneutes Gutachten<br />

hierbei zu einer anderen Schätzung der notwendigen Maßnahmen kommen würde, ist<br />

derzeit nicht abschätzbar.<br />

2. Industrie und Gewerbe<br />

Bei einer planerischen Neuausweisung von möglichen Wohnbauflächen müsste nach<br />

Rücksprache mit der zuständigen Immissionsbehörde eine erneute Betrachtung der bestehenden<br />

Industrie- und Gewerbebetriebe erfolgen. Entsprechende Gutachten liegen der<br />

Verwaltung zurzeit nicht vor, da die seinerzeitigen Bebauungsplanverfahren aus den


- 4 - Drucksache 24/2010<br />

Jahren 1972 und 1977 die Fertigung entsprechender Gutachten nicht vorsahen. Die Betrachtung<br />

der Immissionen erfolgt derzeit, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, auf der<br />

Ebene der einzelnen Anlage im Rahmen der Baugenehmigungsverfahrens bzw. der Genehmigung<br />

nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG).<br />

Bei einer Betrachtung der Immissionen auf der Ebene der Bauleitplanung sind auf der<br />

Grundlage der jetzt gültigen Richtwerte sämtliche Immissionen aller Betreibe aufzunehmen<br />

und zusammen mit den potentiellen Erweiterungen zu berücksichtigen. Ebenfalls<br />

wäre erstmals eine Betrachtung der GE- und GI-Gebiete unter dem Aspekt der<br />

Störfallverordnung erforderlich. Entsprechende Gutachten sind nur mit einem erheblichen<br />

Aufwand möglich. Die Kosten hierfür sind derzeit nicht zu ermitteln, würden aber<br />

sicherlich im 5-stelligen Euro-Bereich liegen. Nach aktueller Einschätzung ist festzuhalten,<br />

dass bei einer gutachterlichen Neubewertung der Situation die Entwicklungschancen<br />

sowohl der bestehenden Betriebe als auch der vorhandenen Wohngebäude eingeschränkt<br />

werden. Die bereits konsultierten Fachämter sehen keine weitere bauliche<br />

Entwicklung für Wohngebäude über den Bestand hinaus.<br />

Planungsrecht<br />

Wie bereits in der Vorlage beschrieben, ist für die Neuausweisung von zusätzlichen<br />

Wohnbauflächen die entsprechende planungsrechtliche Grundlage zu schaffen. Als Instrumente<br />

kommen hierbei lediglich die Außenbereichssatzung gemäß § 35 (6) BauGB oder<br />

ein Bebauungsplan mit der dann erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes in<br />

Frage.<br />

1. Außenbereichssatzung<br />

In <strong>Uffeln</strong> sind bereits zwei Außenbereichssatzungen rechtskräftig. Hierbei handelt es<br />

sich zum einen um die Satzung Nr. 1 Am Flüddert und zum anderen um die Satzung Nr.<br />

25 Kronenburg. Diese Satzungen ermöglichen schon heute die Errichtung von Wohngebäuden<br />

gemäß § 35 (2) BauGB, ohne dass die Darstellung des Flächennutzungsplanes<br />

(i.d.R. landwirtschaftliche Fläche) zur Unzulässigkeit des Vorhabens führt. Die Möglichkeit<br />

zur Ausweisung von weiteren Wohnbauflächen über das Instrument der Außenbereichssatzung<br />

wurde an dieser Stelle bereits ausgeschöpft. Weitere Außenbereichssatzungen<br />

dürfen insbesondere aus Gründen der Vermeidung der Entstehung von Splittersiedlungen<br />

im Sinne des § 35 (6) Satz 1 BauGB nicht erlassen werden. Zudem ist auch<br />

bei der Aufstellung von entsprechenden Satzungen die Sicherung von gesunden Wohn-<br />

und Arbeitsverhältnissen sicherzustellen, so dass in der Regel auch hierfür die Erarbeitung<br />

eines entsprechenden Immissionsgutachtens erforderlich würde.<br />

2. Bebauungsplan<br />

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan sieht derzeit keine weiteren Wohnbereiche im<br />

Ortsteil <strong>Uffeln</strong> vor, die eine Entwicklung eines neuen Wohngebietes ermöglichen würden.<br />

Für eine Erstellung eines Bebauungsplanes ist somit zwingend die Änderung des<br />

Flächennutzungsplanes erforderlich. Eine solche Änderung steht unter dem Genehmigungsvorbehalt<br />

der Bezirksregierung, die die Übereinstimmung mit den Zielen und<br />

Grundzügen der Regionalplanung bescheinigt. Im rechtskräftigen Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan)<br />

sind derzeit keine Wohnsiedlungsbereiche (WSB) in <strong>Uffeln</strong> vorgesehen.<br />

Auch der derzeit im Entwurf vorliegende Gebietsentwicklungsplan sieht für<br />

den Ortsteil <strong>Uffeln</strong> keine solche Ausweisung vor. Dies bedeutet, dass im Sinne der Lan-


- 5 - Drucksache 24/2010<br />

desplanung keine weitere, über das bestehende Maß der Siedlungsbereiche in <strong>Uffeln</strong> hinausgehende<br />

Entwicklung mehr vorgesehen ist. Auch nach weiteren Gesprächen mit der<br />

Landesplanung wurde eine Zustimmung zur Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

selbst für kleinere Bereiche nicht in Aussicht gestellt. Es bleibt festzuhalten, dass der<br />

Ortsteil <strong>Uffeln</strong> kein Siedlungsschwerpunkt ist.<br />

Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen der bestehenden Strukturen für <strong>Uffeln</strong><br />

Aus Sicht der Verwaltung liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Entwicklungsmöglichkeiten<br />

für den <strong>Stadt</strong>teil <strong>Uffeln</strong> vor. Dies lässt sich insbesondere aus der vorliegenden<br />

Immissionssituation und den fehlenden planerischen Voraussetzungen ableiten. Aus<br />

diesem Grund hat die Verwaltung geprüft, inwieweit im Bestand noch Möglichkeiten für<br />

weitere Wohngebäude bestehen. Diese Möglichkeiten können sowohl in der Nachverdichtung<br />

liegen aber auch in der Wiedernutzung von zukünftig vermutlich leer stehenden Gebäuden<br />

liegen. In den als Anlage 2 beigefügten Übersichtskarten wurden durch die Verwaltung<br />

Nachverdichtungspotentiale aufgezeigt. Insgesamt stehen ca. 17 Bauplätze grundsätzlich<br />

für eine bauliche Nutzung zur Verfügung. Auch mit dieser Ausnutzung der vorhandenen<br />

Potentiale ist insgesamt kein Anstieg, sondern lediglich die Stagnation der Bevölkerungszahlen<br />

in <strong>Uffeln</strong> zu erreichen. Zudem bleibt die Vermarktbarkeit der Grundstücke<br />

aufgrund der Nähe zu den Industrie- und Gewerbegebieten sowie der landwirtschaftlichen<br />

Vorbelastung abzuwarten.<br />

Bevölkerungsanalyse für den <strong>Stadt</strong>teil <strong>Uffeln</strong><br />

Zur weiteren Beurteilung der bisherigen Entwicklung des Ortsteils <strong>Uffeln</strong> und zur Abschätzung<br />

des zukünftigen Wohnflächenbedarfs wurde durch den Fachdienst 61 <strong>Stadt</strong>planung<br />

eine Bevölkerungsanalyse durchgeführt. Bei der Analyse wurde der Zeitraum 2000<br />

bis 2009 erfasst. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Einwohnerzahl seit dem Jahr 2000<br />

auf einem konstanten Niveau von ca. 770 Einwohnern verbleibt.<br />

Die langfristige Bevölkerungsentwicklung in den letzten drei Dekaden in <strong>Uffeln</strong> ist in der<br />

nachfolgenden Tabelle dargestellt.<br />

Jahr 1990 2000 2010<br />

Hauptwohnsitz 816 752 760<br />

Bei der detaillierten Betrachtung der Altersklassen zeichnet sich für den Ortsteil <strong>Uffeln</strong> ein<br />

ähnliches Bild ab wie für das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet. Bei dem Vergleich der jeweiligen Altersklassen<br />

fällt auf, dass sich der Anteil der 66- bis 75-Jährigen von 2000 bis 2009<br />

verdreifacht hat, von 3 %/103 Einwohner (2000) auf 9 %/140 Einwohner (2009). Dahingegen<br />

ist der Anteil der 7- bis 19-Jährigen und 20- bis 35-Jährigen im selben Zeitraum von 27<br />

% auf 20 % bzw. von 26 % auf 22 % gesunken (insgesamt um 11 %). Die detaillierten Ergebnisse<br />

der Bevölkerungsanalyse werden in der Sitzung vorgestellt.


Fazit der Bevölkerungsanalyse<br />

- 6 - Drucksache 24/2010<br />

Aus den vorliegenden Daten lässt sich ein zunehmender Bevölkerungsverlust in <strong>Uffeln</strong> in<br />

den letzten 10 Jahren nicht ableiten. Der starke Anstieg der Bevölkerungsgruppe der über<br />

65-Jährigen entspricht den Ergebnissen der Gesamtstadt. Hieraus lässt sich eine zunehmende<br />

Überalterung der Bevölkerung in <strong>Uffeln</strong> nicht ableiten. Geht man davon aus, dass<br />

im Ortteil <strong>Uffeln</strong> der Großteil dieser Personen in einer selbstgenutzten Immobilie wohnen,<br />

ist zu vermuten, dass aufgrund der durchschnittlichen Lebenserwartung eine größere Zahl<br />

von Immobilien mittelfristig dem Markt zur Verfügung stehen werden.<br />

Zusammenfassung<br />

Aufgrund der Gemengelage mit den bestehenden Industriebetrieben und den landwirtschaftlichen<br />

Betrieben bestehen derzeit keine Entwicklungsmöglichkeiten in Form eines<br />

größeren neuen Wohnsiedlungsbereichs in <strong>Uffeln</strong>. Ein solcher würde auch von der Landesplanung<br />

nicht mitgetragen werden.<br />

Im <strong>Stadt</strong>teil selbst ist zur Zeit noch ein eingeschränktes Entwicklungspotenzial vorhanden,<br />

welches sich allerdings vollständig in Privatbesitz befindet. Ob diese Grundstücke kurzfristig<br />

veräußert werden, liegt nicht im Ermessen der <strong>Stadt</strong> <strong>Ibbenbüren</strong>. In den nächsten<br />

Jahren werden aufgrund der demographischen Entwicklung vermehrt Bestandsimmobilien<br />

in <strong>Uffeln</strong> vermarktet werden. Somit ist es aus Sicht der <strong>Stadt</strong>entwicklung derzeit nicht<br />

sinnvoll und aufgrund der Rahmenbedingungen auch nicht möglich, darüber hinaus gehende<br />

Wohnbauflächen zu entwickeln, zumal die <strong>Stadt</strong> <strong>Ibbenbüren</strong> auch an anderen Stellen<br />

im <strong>Stadt</strong>gebiet noch über ausreichend Wohnbauflächenreserven verfügt.

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