dr24 Uffeln - Stadt Ibbenbüren
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stadt ibb ibbenbüren ibb<br />
DER DER BÜRGERMEISTER<br />
BÜRGERMEISTER<br />
Aktenzeichen: 61/Herr Manteuffel<br />
Referent/in: Herr Manteuffel<br />
I. Betreff:<br />
Wohnbauflächenentwicklung <strong>Uffeln</strong><br />
X<br />
öffentlich nichtöffentlich<br />
Drucksachen Nr. (ggf. Nachtragsvermerk)<br />
24/2010<br />
Beratungsergebnis:<br />
Beratungsfolge Termin Ein Für Geg Ent Bemerkungen<br />
Bauausschuss 25. Februar 2010<br />
II. Beschlussvorschlag:<br />
Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
III. Finanzwirtschaftliche Auswirkungen:<br />
Betroffene Produkte<br />
Finanzielle Auswirkungen Ja Nein<br />
- 2 - Drucksache 24/2010<br />
Die für die vorgeschlagene Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr erforderlichen Mittel<br />
stehen im Haushalt zur Verfügung,<br />
sind bereitzustellen mit Genehmigung durch<br />
überplanmäßig die Verwaltung<br />
außerplanmäßig den Rat (ab 50.000,00 €)<br />
Voraussichtliche Ergebnisse/Zahlungen Produkt/e: Vorgesehen im Jahr<br />
keine Ertrag<br />
Aufwand<br />
€<br />
Einzahlung<br />
Auszahlung<br />
€<br />
Voraussichtliche bilanzielle Auswirkungen bei Vermögensveräußerung/en<br />
keine Ertrag aus Buchgewinn €<br />
Aufwand aus Buchverlust €<br />
Voraussichtliche Auswirkungen auf die Jahresergebnisse<br />
Ergebnisplan<br />
Teilfinanzplan B<br />
keine einmalige* jährliche* *) Erläuterung in der Sachdarstellung<br />
IV. Sachdarstellung:<br />
Seit geraumer Zeit bestehen seitens der Politik die Bemühungen, neue Wohnbauflächen in<br />
<strong>Uffeln</strong> auszuweisen. Das Thema wurde bereits in der Vorlage 244/2004 behandelt. Mit der<br />
Ausweisung wird erwartet, dass der in den letzten Jahren festzustellende Bevölkerungsverlust<br />
in diesem <strong>Stadt</strong>teil aufgefangen wird. In der nachfolgenden Tabelle sind die Bevölkerungszahlen<br />
(zum Stichpunkt 1. Januar des Jahres) der letzten 10 Jahre aufgeführt.<br />
Jahr 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010<br />
Einwohner 768 754 727 732 743 751 766 774 777 765 776<br />
Der <strong>Stadt</strong>teil <strong>Uffeln</strong> ist im derzeit gültigen Flächennutzungsplan, bis auf die Tegelmannsiedlung,<br />
nicht als Wohnbaufläche ausgewiesen. Der Großteil des auch durch Wohnnutzung<br />
geprägten Bereichs ist als landwirtschaftliche Nutzfläche gekennzeichnet. Auch im<br />
Gebietsentwicklungsplan befindet sich keine Darstellung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs.<br />
Die letzte planerische Ergänzung der vorhandenen Bebauungsstrukturen fand ab<br />
1998 im Bereich südlich der Tegelmannsiedlung statt. An dieser Stelle wurden insgesamt 9<br />
Baugrundstücke planerisch festgelegt. Der <strong>Stadt</strong>teil <strong>Uffeln</strong> ist wesentlich durch die ausgewiesenen<br />
Industrie- und Gewerbeflächen in der direkten Nähe zu dem Kanal gekennzeichnet.<br />
Ein Teil der GE- und GI-Bereiche werden baulich genutzt. Die in diesen Gebieten<br />
angesiedelten Chemiebetriebe stellen ein herausragendes Wirtschaftspotential für <strong>Ibbenbüren</strong><br />
dar und haben sich mögliche Erweiterungsflächen bereits gesichert. Aktuelle Überlegungen<br />
zu Erweiterungen der bestehenden Betriebe liegen z.T. vor, eine Neuansiedlung eines<br />
weiteren Betriebes steht unmittelbar bevor.
- 3 - Drucksache 24/2010<br />
Neben den industriellen Nutzungen finden sich in der Ortslage auch einige landwirtschaftliche<br />
Betriebe mit Intensivtierhaltung. In den unmittelbar an der Tegelmannsiedlung befindlichen<br />
landwirtschaftlichen Hofstellen sind derzeit folgende Mastplätze baurechtlich<br />
genehmigt und somit bei den Planungsüberlegungen mit entsprechenden Erweiterungsmöglichkeiten<br />
zu beachten:<br />
Hofstelle 1 2 3 4<br />
Schweine 734 1.100 1.498 550<br />
Rinder 160 205<br />
Die Lage der Hofstellen ist aus dem als Anlage 1 beigefügten Plan ersichtlich.<br />
Aufgrund der besonderen Lage des Ortsteils <strong>Uffeln</strong> sind bei den weiteren Planungsüberlegungen<br />
sowohl die Immissionssituation zu beachten als auch die planungsrechtlichen<br />
Rahmenbedingungen. Bei den folgenden Ausführungen handelt es sich im wesentlichen<br />
um Einschätzungen aus Vorgesprächen mit der zuständigen Immissionsbehörde und der<br />
Analyse der weiteren Randbedingungen.<br />
Immissionen<br />
1. Landwirtschaft<br />
Im Zusammenhang mit Überlegungen zur Erweiterung der Tegelmannsiedlung im Jahr<br />
1996 wurde durch das Büro Stephan Schirz, Münster ein Gutachten zur Immissionssituation<br />
erstellt. Im Ergebnis stellt der Gutachter fest, dass nach den damaligen Zahlen „der<br />
Plan nur zu verwirklichen ist, wenn die Landwirte technische Zusatzmaßnahmen in ihre<br />
Anlagen einbauen, denen die Landwirte zustimmen müssen.“ Im Rahmen der olfaktorischen<br />
Untersuchung des Ingenieurbüros Richters und Hüls, Ahaus wurden dann die<br />
Kosten von entsprechenden Maßnahmen in Höhe von 875.150 DM ermittelt. Nach dem<br />
Verursacherprinzip – in diesem Falle die heranrückende Wohnbebauung – wären die<br />
Kosten durch die <strong>Stadt</strong> zu tragen. Aufgrund dieser Kostenschätzung wurde das damalige<br />
Planverfahren zur Erweiterung der Tegelmannsiedlung nicht weiterverfolgt.<br />
Zwischenzeitlich haben sich sowohl die Mastplätze in der unmittelbaren Nähe zur Tegelmannsiedlung<br />
als auch die einer solchen Untersuchung zu Grunde liegende Richtlinie<br />
(GIRL) geändert, so dass vor einem entsprechenden Planverfahren erneute Untersuchung<br />
zu erstellen sind. Ein entsprechendes Gutachten würden entsprechend einer<br />
Preisabfrage der Verwaltung ca. 4.000 bis 5.000 Euro kosten. Ob ein erneutes Gutachten<br />
hierbei zu einer anderen Schätzung der notwendigen Maßnahmen kommen würde, ist<br />
derzeit nicht abschätzbar.<br />
2. Industrie und Gewerbe<br />
Bei einer planerischen Neuausweisung von möglichen Wohnbauflächen müsste nach<br />
Rücksprache mit der zuständigen Immissionsbehörde eine erneute Betrachtung der bestehenden<br />
Industrie- und Gewerbebetriebe erfolgen. Entsprechende Gutachten liegen der<br />
Verwaltung zurzeit nicht vor, da die seinerzeitigen Bebauungsplanverfahren aus den
- 4 - Drucksache 24/2010<br />
Jahren 1972 und 1977 die Fertigung entsprechender Gutachten nicht vorsahen. Die Betrachtung<br />
der Immissionen erfolgt derzeit, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, auf der<br />
Ebene der einzelnen Anlage im Rahmen der Baugenehmigungsverfahrens bzw. der Genehmigung<br />
nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG).<br />
Bei einer Betrachtung der Immissionen auf der Ebene der Bauleitplanung sind auf der<br />
Grundlage der jetzt gültigen Richtwerte sämtliche Immissionen aller Betreibe aufzunehmen<br />
und zusammen mit den potentiellen Erweiterungen zu berücksichtigen. Ebenfalls<br />
wäre erstmals eine Betrachtung der GE- und GI-Gebiete unter dem Aspekt der<br />
Störfallverordnung erforderlich. Entsprechende Gutachten sind nur mit einem erheblichen<br />
Aufwand möglich. Die Kosten hierfür sind derzeit nicht zu ermitteln, würden aber<br />
sicherlich im 5-stelligen Euro-Bereich liegen. Nach aktueller Einschätzung ist festzuhalten,<br />
dass bei einer gutachterlichen Neubewertung der Situation die Entwicklungschancen<br />
sowohl der bestehenden Betriebe als auch der vorhandenen Wohngebäude eingeschränkt<br />
werden. Die bereits konsultierten Fachämter sehen keine weitere bauliche<br />
Entwicklung für Wohngebäude über den Bestand hinaus.<br />
Planungsrecht<br />
Wie bereits in der Vorlage beschrieben, ist für die Neuausweisung von zusätzlichen<br />
Wohnbauflächen die entsprechende planungsrechtliche Grundlage zu schaffen. Als Instrumente<br />
kommen hierbei lediglich die Außenbereichssatzung gemäß § 35 (6) BauGB oder<br />
ein Bebauungsplan mit der dann erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplanes in<br />
Frage.<br />
1. Außenbereichssatzung<br />
In <strong>Uffeln</strong> sind bereits zwei Außenbereichssatzungen rechtskräftig. Hierbei handelt es<br />
sich zum einen um die Satzung Nr. 1 Am Flüddert und zum anderen um die Satzung Nr.<br />
25 Kronenburg. Diese Satzungen ermöglichen schon heute die Errichtung von Wohngebäuden<br />
gemäß § 35 (2) BauGB, ohne dass die Darstellung des Flächennutzungsplanes<br />
(i.d.R. landwirtschaftliche Fläche) zur Unzulässigkeit des Vorhabens führt. Die Möglichkeit<br />
zur Ausweisung von weiteren Wohnbauflächen über das Instrument der Außenbereichssatzung<br />
wurde an dieser Stelle bereits ausgeschöpft. Weitere Außenbereichssatzungen<br />
dürfen insbesondere aus Gründen der Vermeidung der Entstehung von Splittersiedlungen<br />
im Sinne des § 35 (6) Satz 1 BauGB nicht erlassen werden. Zudem ist auch<br />
bei der Aufstellung von entsprechenden Satzungen die Sicherung von gesunden Wohn-<br />
und Arbeitsverhältnissen sicherzustellen, so dass in der Regel auch hierfür die Erarbeitung<br />
eines entsprechenden Immissionsgutachtens erforderlich würde.<br />
2. Bebauungsplan<br />
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan sieht derzeit keine weiteren Wohnbereiche im<br />
Ortsteil <strong>Uffeln</strong> vor, die eine Entwicklung eines neuen Wohngebietes ermöglichen würden.<br />
Für eine Erstellung eines Bebauungsplanes ist somit zwingend die Änderung des<br />
Flächennutzungsplanes erforderlich. Eine solche Änderung steht unter dem Genehmigungsvorbehalt<br />
der Bezirksregierung, die die Übereinstimmung mit den Zielen und<br />
Grundzügen der Regionalplanung bescheinigt. Im rechtskräftigen Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan)<br />
sind derzeit keine Wohnsiedlungsbereiche (WSB) in <strong>Uffeln</strong> vorgesehen.<br />
Auch der derzeit im Entwurf vorliegende Gebietsentwicklungsplan sieht für<br />
den Ortsteil <strong>Uffeln</strong> keine solche Ausweisung vor. Dies bedeutet, dass im Sinne der Lan-
- 5 - Drucksache 24/2010<br />
desplanung keine weitere, über das bestehende Maß der Siedlungsbereiche in <strong>Uffeln</strong> hinausgehende<br />
Entwicklung mehr vorgesehen ist. Auch nach weiteren Gesprächen mit der<br />
Landesplanung wurde eine Zustimmung zur Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
selbst für kleinere Bereiche nicht in Aussicht gestellt. Es bleibt festzuhalten, dass der<br />
Ortsteil <strong>Uffeln</strong> kein Siedlungsschwerpunkt ist.<br />
Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen der bestehenden Strukturen für <strong>Uffeln</strong><br />
Aus Sicht der Verwaltung liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Entwicklungsmöglichkeiten<br />
für den <strong>Stadt</strong>teil <strong>Uffeln</strong> vor. Dies lässt sich insbesondere aus der vorliegenden<br />
Immissionssituation und den fehlenden planerischen Voraussetzungen ableiten. Aus<br />
diesem Grund hat die Verwaltung geprüft, inwieweit im Bestand noch Möglichkeiten für<br />
weitere Wohngebäude bestehen. Diese Möglichkeiten können sowohl in der Nachverdichtung<br />
liegen aber auch in der Wiedernutzung von zukünftig vermutlich leer stehenden Gebäuden<br />
liegen. In den als Anlage 2 beigefügten Übersichtskarten wurden durch die Verwaltung<br />
Nachverdichtungspotentiale aufgezeigt. Insgesamt stehen ca. 17 Bauplätze grundsätzlich<br />
für eine bauliche Nutzung zur Verfügung. Auch mit dieser Ausnutzung der vorhandenen<br />
Potentiale ist insgesamt kein Anstieg, sondern lediglich die Stagnation der Bevölkerungszahlen<br />
in <strong>Uffeln</strong> zu erreichen. Zudem bleibt die Vermarktbarkeit der Grundstücke<br />
aufgrund der Nähe zu den Industrie- und Gewerbegebieten sowie der landwirtschaftlichen<br />
Vorbelastung abzuwarten.<br />
Bevölkerungsanalyse für den <strong>Stadt</strong>teil <strong>Uffeln</strong><br />
Zur weiteren Beurteilung der bisherigen Entwicklung des Ortsteils <strong>Uffeln</strong> und zur Abschätzung<br />
des zukünftigen Wohnflächenbedarfs wurde durch den Fachdienst 61 <strong>Stadt</strong>planung<br />
eine Bevölkerungsanalyse durchgeführt. Bei der Analyse wurde der Zeitraum 2000<br />
bis 2009 erfasst. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Einwohnerzahl seit dem Jahr 2000<br />
auf einem konstanten Niveau von ca. 770 Einwohnern verbleibt.<br />
Die langfristige Bevölkerungsentwicklung in den letzten drei Dekaden in <strong>Uffeln</strong> ist in der<br />
nachfolgenden Tabelle dargestellt.<br />
Jahr 1990 2000 2010<br />
Hauptwohnsitz 816 752 760<br />
Bei der detaillierten Betrachtung der Altersklassen zeichnet sich für den Ortsteil <strong>Uffeln</strong> ein<br />
ähnliches Bild ab wie für das gesamte <strong>Stadt</strong>gebiet. Bei dem Vergleich der jeweiligen Altersklassen<br />
fällt auf, dass sich der Anteil der 66- bis 75-Jährigen von 2000 bis 2009<br />
verdreifacht hat, von 3 %/103 Einwohner (2000) auf 9 %/140 Einwohner (2009). Dahingegen<br />
ist der Anteil der 7- bis 19-Jährigen und 20- bis 35-Jährigen im selben Zeitraum von 27<br />
% auf 20 % bzw. von 26 % auf 22 % gesunken (insgesamt um 11 %). Die detaillierten Ergebnisse<br />
der Bevölkerungsanalyse werden in der Sitzung vorgestellt.
Fazit der Bevölkerungsanalyse<br />
- 6 - Drucksache 24/2010<br />
Aus den vorliegenden Daten lässt sich ein zunehmender Bevölkerungsverlust in <strong>Uffeln</strong> in<br />
den letzten 10 Jahren nicht ableiten. Der starke Anstieg der Bevölkerungsgruppe der über<br />
65-Jährigen entspricht den Ergebnissen der Gesamtstadt. Hieraus lässt sich eine zunehmende<br />
Überalterung der Bevölkerung in <strong>Uffeln</strong> nicht ableiten. Geht man davon aus, dass<br />
im Ortteil <strong>Uffeln</strong> der Großteil dieser Personen in einer selbstgenutzten Immobilie wohnen,<br />
ist zu vermuten, dass aufgrund der durchschnittlichen Lebenserwartung eine größere Zahl<br />
von Immobilien mittelfristig dem Markt zur Verfügung stehen werden.<br />
Zusammenfassung<br />
Aufgrund der Gemengelage mit den bestehenden Industriebetrieben und den landwirtschaftlichen<br />
Betrieben bestehen derzeit keine Entwicklungsmöglichkeiten in Form eines<br />
größeren neuen Wohnsiedlungsbereichs in <strong>Uffeln</strong>. Ein solcher würde auch von der Landesplanung<br />
nicht mitgetragen werden.<br />
Im <strong>Stadt</strong>teil selbst ist zur Zeit noch ein eingeschränktes Entwicklungspotenzial vorhanden,<br />
welches sich allerdings vollständig in Privatbesitz befindet. Ob diese Grundstücke kurzfristig<br />
veräußert werden, liegt nicht im Ermessen der <strong>Stadt</strong> <strong>Ibbenbüren</strong>. In den nächsten<br />
Jahren werden aufgrund der demographischen Entwicklung vermehrt Bestandsimmobilien<br />
in <strong>Uffeln</strong> vermarktet werden. Somit ist es aus Sicht der <strong>Stadt</strong>entwicklung derzeit nicht<br />
sinnvoll und aufgrund der Rahmenbedingungen auch nicht möglich, darüber hinaus gehende<br />
Wohnbauflächen zu entwickeln, zumal die <strong>Stadt</strong> <strong>Ibbenbüren</strong> auch an anderen Stellen<br />
im <strong>Stadt</strong>gebiet noch über ausreichend Wohnbauflächenreserven verfügt.