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Stadtkämmerer Martin Burlage - Stadt Ibbenbüren

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<strong><strong>Stadt</strong>kämmerer</strong> <strong>Martin</strong> <strong>Burlage</strong><br />

Einbringung des Haushaltsentwurfes 2013 der <strong>Stadt</strong> <strong>Ibbenbüren</strong><br />

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Steingröver,<br />

meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />

I. Allgemeines<br />

Die finanzwirtschaftliche Ausgangslage der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie<br />

der Kreise in Nordrhein-Westfalen ist alarmierend. Zu dieser Feststellung gelangt der Städte-<br />

und Gemeindebund in seinem Anfang Oktober 2012 durch das Präsidium verabschiedeten<br />

Positionspapier. Das besonders schockierende an dieser Feststellung ist, dass sie vor dem<br />

Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so dramatisch ausfällt. Im<br />

laufenden Jahr verzeichnen sowohl der Bund, die Länder aber auch die Städte und Gemeinden<br />

insgesamt Rekordsteuereinnahmen. Der Beschäftigungsstand erreicht ebenfalls Höchststände.<br />

Und dennoch gelingt es auf gesamtstaatlicher Ebene nicht, die Haushalte auszugleichen,<br />

geschweige denn eine Entschuldung herbeizuführen.<br />

Vielmehr beherrschen Schlagwörter wie bspw. „Staatsschuldenkrise“, „Überschuldung“,<br />

„Schuldenbremse“, „Ranking“ oder auch „Basel III“ die politischen Diskussionen um die öffentlichen<br />

Haushalte. All diese Schlagwörter haben aus Sicht der Kommunalfinanzen eines<br />

gemeinsam. Sie führen in ihren Auswirkungen zu einer weiteren Verschlechterung und damit<br />

einer Verschärfung der gegenwärtigen Finanzsituation der Kommunen.<br />

Weiterhin werden den Städten und Gemeinden in erheblichem Umfang zusätzliche Aufgaben<br />

übertragen, Standards erhöht oder indirekt über die Zuordnung der Aufwendungen (Stichwort<br />

Landschaftsumlage) zusätzliche Lasten aufgebürdet. Angesichts der Erfahrungen der<br />

letzten Jahre kann dies für die Zukunft nur bedeuten, an dem bisher eingeschlagenen Weg<br />

der Haushaltskonsolidierung festzuhalten, selbst aktiv zu werden und zu handeln. Dass Sie<br />

bereits erfolgreich diesen Weg beschritten haben, wird durch die vielen Beschlüsse der<br />

Fachausschüsse und des Rates im Rahmen der bereits umgesetzten Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen<br />

deutlich.<br />

Doch nun zu den konkreten Zahlen und Fakten des Haushalts der <strong>Stadt</strong> <strong>Ibbenbüren</strong>.<br />

II. Rückblick<br />

Bevor ich Ihnen jetzt die Rahmendaten des Haushalts 2013 vorstelle, möchte ich noch einen<br />

kurzen Rückblick auf die vergangenen Jahre werfen. Die Beratungen zum jetzt laufenden<br />

Haushalt waren noch geprägt von dem Rekorddefizit des Haushaltsjahres 2011 trotz der bereits<br />

in erheblichem Umfang ausgeweiteten Haushaltskonsolidierung. Das Defizit wird sich<br />

aus heutiger Sicht voraussichtlich auf rd. 6,6 Mio. EUR belaufen, das ist rd. 1 Mio. EUR weniger<br />

als zunächst in der Planung angenommen. An dieser Stelle weise ich jedoch darauf<br />

hin, dass es sich hierbei um eine erste Prognose handelt, die eingehende Prüfung durch den<br />

Fachdienst Rechnungsprüfung und den Rechnungsprüfungsausschuss steht noch aus. Der<br />

Jahresabschluss wird voraussichtlich in der kommenden Sitzung des Rates eingebracht.<br />

Für das Jahr 2012 gehe ich im Bereich des Ergebnisplans trotz der kürzlich eingetretenen<br />

Turbulenzen bei der Gewerbesteuer insgesamt von einer planmäßigen Entwicklung aus, so<br />

dass es zunächst bei einem Fehlbetrag in Höhe von rd. 4 Mio. EUR verbleibt. Im Bereich des


- 2 -<br />

Finanzplans werden sich durch die Verschiebung bei der Ausführung investiver Maßnahmen<br />

erhebliche Verbesserungen ergeben. Dies führt dazu, dass von der veranschlagten Kreditaufnahme<br />

kein Gebrauch gemacht werden soll. Hierdurch gelingt es, das Ziel der Entschuldung<br />

für das Jahr 2012 noch zu übertreffen. Der Schuldenstand beläuft sich Ende dieses<br />

Jahres voraussichtlich auf rd. 22,4 Mio. EUR.<br />

III. Haushalt 2013<br />

Ergebnisplan 2013<br />

Die Eckdaten des Haushalts 2013 (Folie) stellen sich wie folgt dar:<br />

Die Erträge belaufen sich auf rd. 100,7 Mio. EUR. Sie liegen damit um rd. 3,7 Mio. EUR über<br />

den Erträgen des Vorjahres. Die Aufwendungen belaufen sich auf rd. 103,6 EUR, sie liegen<br />

damit um rd. 2,6 Mio. EUR über den Aufwendungen des Vorjahres. Es besteht somit eine<br />

Differenz zwischen den Erträgen und Aufwendungen in Höhe von rd. 2,9 Mio. EUR. Der<br />

Haushalt des Vorjahres sah für das Finanzplanungsjahr 2013 noch ein Defizit von rd. 4,5<br />

Mio. EUR vor.<br />

Bevor ich gleich näher auf die Entwicklung der einzelnen Ertrags- und Aufwandsarten eingehe,<br />

möchte ich kurz eine Zwischenbewertung dieses Ergebnisses vornehmen. Auch der<br />

Haushalt 2013 mit einem Defizit von rd. 2,9 Mio. EUR kann nur durch eine entsprechende<br />

Entnahme aus der Ausgleichsrücklage (Folie) ausgeglichen werden. Dieser Fehlbedarf unterschreitet<br />

den maßgeblichen Schwellenwert für die Notwendigkeit zur Aufstellung eines<br />

Haushaltssicherungskonzeptes. Durch die bisherigen Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage<br />

für die Abdeckung der Fehlbedarfe aus den Jahren 2010 bis einschließlich 2012 sinkt der<br />

Bestand von 17,9 Mio. EUR auf 9,4 Mio. EUR.<br />

Im Rahmen der gesetzlichen Änderungen des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes wird es<br />

den Kommunen ermöglicht, Jahresüberschüsse aus Vorjahren der Ausgleichsrücklage zuzuführen.<br />

Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss<br />

2012. Die Ausgleichsrücklage erhöht sich demnach um die Jahresüberschüsse aus 2008<br />

und 2009 in Höhe von rd. 4,765 Mio. EUR auf einen Bestand Ende dieses Jahres auf rd. 9,4<br />

Mio. EUR. Der Gesetzgeber ist mit dieser Änderung einer langjährigen Forderung der Kommunen<br />

nach einer Dynamisierungsregelung für die Ausgleichsrücklage nachgekommen.<br />

Durch diese Regelung werden wir uns somit noch nicht dem Postulat eines Haushaltssicherungskonzeptes<br />

unterwerfen müssen. Sie darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass jeder<br />

Fehlbedarf zu einer Minderung des Eigenkapitals und somit zu Substanzverzehr führt.<br />

Letztlich gewinnen wir in <strong>Ibbenbüren</strong> lediglich ein wenig mehr Zeit, um eine drohende Haushaltssicherung<br />

abwenden zu können. Nicht zuletzt der Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit<br />

erfordert ein zügiges Gegensteuern.<br />

Zwischenzeitlich wird - insbesondere im Rahmen der Genehmigung der Haushaltssanierungskonzepte<br />

der Stärkungspakt-Kommunen - deutlich, dass die aufsichtsbehördlichen<br />

Konsequenzen bei nicht ausgeglichenen Haushalten spürbar an Härte zunehmen. Zwar befinden<br />

sich diese Kommunen in einer weitaus schwierigeren Lage. Dennoch sind bereits jetzt<br />

erhebliche Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger dieser Städte und Gemeinden erkennbar.<br />

Neben der Schließung von Einrichtungen werden derzeit die Realsteuerhebesätze<br />

in diesen Städten massiv angehoben. Beispielhaft sei an dieser Stelle die Anhebung des Hebesatzes<br />

der Grundsteuer B der <strong>Stadt</strong> Selm mit 825 v. H. erwähnt. Ich gehe davon aus, dass<br />

diese Marke in absehbarer noch übertroffen werden wird.<br />

Doch nun möchte ich Ihnen kurz die wesentlichen Ertragsarten näher vorstellen.<br />

Grundsteuern A und B<br />

Die Grundsteuern sind die verlässlichste und stabilste Einnahmesäule des kommunalen<br />

Haushalts. Aufgrund der weiterhin positiven <strong>Stadt</strong>entwicklung kann in diesem Bereich auch


- 3 -<br />

in künftigen Jahren mit stetigen Steigerungsraten gerechnet werden. Das Grundsteueraufkommen<br />

bestehend aus Grundsteuer A und B (Folie) beträgt im vorliegenden Entwurf insgesamt<br />

rd. 7,1 Mio. EUR. Dies ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von rd. 260<br />

TEUR. Das Aufkommen der Grundsteuer A beläuft sich bei einem Hebesatz von 230 v. H.<br />

auf 123.000 EUR, während sich das Aufkommen der Grundsteuer B auf rd. 6,9 Mio. EUR bei<br />

einem Hebesatz von 434 v. H. beläuft. Der vorliegende Entwurf berücksichtigt somit die mit<br />

einer gesonderten Vorlage für die heutige Ratssitzung thematisierte Anhebung der Realsteuerhebesätze.<br />

Auf die Notwendigkeit der Anpassung komme ich gleich noch kurz zu sprechen.<br />

Gewerbesteuer<br />

In der langfristigen Betrachtung entwickelt sich die Gewerbesteuer weiterhin stetig positiv.<br />

Dass es unterjährig zu teils massiven Aufkommensschwankungen kommt, liegt daran, dass<br />

die Gewerbesteuererträge nicht nur ausschließlich von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig<br />

sind. In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vor gut einem Monat<br />

musste ich Ihnen noch mitteilen, dass die ansonsten sehr positive Entwicklung im laufenden<br />

Jahr durch die Korrektur einer Festsetzung in Höhe von rd. 2,5 Mio. EUR unterbrochen wurde.<br />

Aktuell beläuft sich das Aufkommen bei einem Haushaltsansatz in Höhe von rd. 17,7<br />

Mio. EUR auf rd. 17,3 Mio. EUR. Der Aufkommensrückgang konnte somit zu einem Großteil<br />

wieder kompensiert werden. Derartige Ausschläge machen die Kalkulation des Ansatzes für<br />

das Folgejahr umso schwerer. Bei der Kalkulation hat die Verwaltung sämtliche bekannten<br />

Daten einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse<br />

wurde das Aufkommen bei Anwendung eines Hebesatzes von 434 v. H. - dies entspricht<br />

einer Steigerung von nominal 1,4 % - auf rd. 17,9 Mio. EUR für das Jahr 2013 festgesetzt.<br />

Zu berücksichtigen ist, dass für das Jahr 2011 noch von über 40 % der Gewerbesteuerzahler<br />

endgültige Festsetzungen fehlen. Dem sich hieraus ergebenden Nachzahlungspotenzial<br />

steht eine sich abkühlende Konjunkturentwicklung für das nächste Jahr gegenüber.<br />

Wie in der Vergangenheit praktiziert, werden sie über die aktuellen Entwicklungen im Rahmen<br />

der Finanzzwischenberichte zeitnah informiert. Die Ansätze für die Folgejahre wurden<br />

unterhalb der Empfehlungen des Orientierungsdatenerlasses des Landes vorsichtig geschätzt.<br />

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer<br />

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Regionalisierung der November-Steuerschätzung<br />

und auf der Grundlage eigener Einschätzungen erwarten wir beim Gemeindeanteil an<br />

der Einkommensteuer für 2013 ein Aufkommen von rd. 15,7 Mio. EUR (Folie). Dies entspricht<br />

einem deutlichen Aufkommenszuwachs gegenüber dem Vorjahr in Höhe von rd.<br />

1 Mio. EUR. Inwieweit diese Prognosen angesichts der Abhängigkeit von der wirtschaftlichen<br />

Entwicklung und der soeben bereits angesprochenen Abkühlung der Konjunktur zutreffen,<br />

bleibt abzuwarten. Die Veranschlagung der Ansätze für die Finanzplanungsjahre 2014 bis<br />

2016 erfolgte auf der Grundlage des Erlasses zu den Orientierungsdaten.<br />

Schlüsselzuweisungen<br />

Zwischenzeitlich liegt die 2. Modellrechnung zum Gemeindefinanzausgleich 2013 vor. Bereits<br />

im Rahmen des Finanzzwischenberichtes wurde über die wesentlichen Eckdaten des<br />

Gemeindefinanzierungsgesetzes 2013 berichtet. Es verbleibt im kommenden Jahr bei den<br />

bekannten Berechnungsparametern des laufenden Jahres. D. h. es verbleibt zur Ermittlung<br />

des Finanzbedarfs bei den bisherigen fiktiven Hebesätzen und den gleichen Gewichtungen<br />

beim Schüler- und Soziallastenansatz. Insgesamt steigt die auf Landesebene für die Gewährung<br />

der Schlüsselzuweisungen zu verteilende Finanzmasse auf ein neues Rekordhoch von


- 4 -<br />

rd. 5,7 Mrd. EUR oder um 2,79 % an. Hierdurch bedingt und auch mit Blick auf die leicht gesunkene<br />

Steuerkraft müsste der Zuwachs deutlich höher ausfallen. An der Grafik sind die Ertragseinbußen<br />

bei den Schlüsselzuweisungen infolge der Neustrukturierungen sehr gut ablesbar.<br />

Die Gegenüberstellung der Berechnungsmethodiken aus den Jahren 2010 und 2012<br />

führen zu einer Ertragseinbuße von 4,7 Mio. EUR jährlich.<br />

Ich habe Sie bereits im Rahmen der Finanzzwischenberichterstattung darüber informiert,<br />

dass zwischenzeitlich ein Gutachten seitens des Landes zur Überarbeitung des Gemeindefinanzausgleichs<br />

beauftragt wurde. Gutachterlich untersucht werden soll insbesondere die<br />

Wiedereinführung gestaffelter fiktiver Hebesätze und die Überprüfung der Berechnungsparameter<br />

bezüglich des Soziallastenansatzes. Dass die Ermittlung des Soziallastenansatzes<br />

dringend überarbeitungsbedürftig ist und sogar in der jetzigen Konstellation zu Fehlanreizen<br />

führen kann, ist unbestritten. Mit ersten Ergebnissen aus den Untersuchungen ist frühestens<br />

Anfang bis Mitte des nächsten Jahres zu rechnen, so dass Änderungen in den Berechnungsparametern<br />

voraussichtlich erst im Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 zur Anwendung gelangen.<br />

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />

Sowohl die Abwassergebühren wie auch die Friedhofsgebühren erfahren für das Jahr 2013<br />

keine Veränderungen. Aus der ertragswirksamen Auflösung der Gebührenausgleichsrücklage<br />

im Bereich der Abwassergebühren, erhöhten Abwassermengen und steigenden Fallzahlen<br />

in verschiedenen Bereichen resultieren höhere Gebührenerträge.<br />

Eine besonders erfreuliche Entwicklung zeigt sich bei den Kostenerstattungen. Hier ergeben<br />

sich Mehrerträge in Höhe von rd. 600.000 EUR. Ein Großteil dieser Kostenerstattung entfällt<br />

auf die Erstattung durch den Kreis als Träger des Rettungsdienstes. Hier haben die Verhandlungen<br />

unter der Federführung der <strong>Stadt</strong> <strong>Ibbenbüren</strong> zu einer deutlichen Verbesserung<br />

geführt.<br />

Und damit komme ich auch schon zu den Aufwendungen des Ergebnisplanes:<br />

Die Aufwendungen im Ergebnisplan 2013 belaufen sich insgesamt auf rd. 103,6 Mio. EUR;<br />

das sind rd. 2,6 Mio. EUR mehr als im Vorjahr. Ich möchte Ihnen nun kurz die wesentlichen<br />

Aufwandsarten näher vorstellen.<br />

Personalaufwendungen<br />

Die Personalaufwendungen belaufen sich für das kommende Jahr auf rd. 25,5 Mio. EUR<br />

(Folie). Sie liegen damit um rd. 1 Mio. EUR über dem Ansatz des laufenden Jahres. Die Steigerungen<br />

sind ausschließlich durch tarifliche oder gesetzliche Gehalts- oder Besoldungsanpassungen<br />

zurückzuführen, auf die die <strong>Stadt</strong> als Arbeitgeber keinen Einfluss hat. Hintergrund<br />

dieser Steigerung ist eine aktuelle Abfrage der Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen<br />

bei der Versorgungskasse Westfalen-Lippe. Die bisherigen versicherungsmathematischen<br />

Berechnungen der Versorgungskasse beinhalteten lediglich einen Teil der<br />

tariflichen Entwicklung. Eine Aktualisierung dieser Daten erfolgt jedoch immer erst im Frühjahr<br />

des Folgejahres für das abgelaufene Jahr. Ein äußerst unbefriedigender Zustand, zumal<br />

die Höhe dieser Aufwendungen nur mittel- bis langfristig zu beeinflussen ist.<br />

Der Bildung des Ansatzes der Personalaufwendungen liegt im Ergebnis eine erste Minderung<br />

des Personalbestandes von insgesamt 5,2 vollzeitverrechneten Stellenanteilen im Stellenplanentwurf<br />

2013 zugrunde. Hierbei wurde bereits die Schaffung von zusätzlichen Stellenanteilen<br />

im Rahmen des Förderantrages zur Kohlekonversion berücksichtigt. Angesichts der<br />

dramatischen Haushaltslage sind hier weitere Schritte erforderlich, um die Steigerungen bei<br />

den Personalaufwendungen mittelfristig begrenzen zu können.


- 5 -<br />

Sie haben bereits mit dem Beschluss über die Haushaltssatzung 2012 die Zielvorgabe zur<br />

Reduzierung des Stellenplans um rd. 18 Stellen bis 2015 beschlossen. Wie in jedem Jahr erhalten<br />

Sie noch eine weitergehende Beratungsvorlage zum Stellenplanentwurf. Das Herabsinken<br />

der Personalaufwendungen in 2014 ist in dem erwarteten Rückgang der Zuführungen<br />

zu den Pensions- und Beihilferückstellungen begründet.<br />

Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen<br />

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen belaufen sich auf insgesamt rd. 16,5 Mio.<br />

EUR (Folie). Dies sind rd. 1,0 Mio. EUR mehr als im vergangenen Jahr. Während die Bewirtschaftungskosten<br />

für die Grundstücke und Gebäude infolge der erheblichen energetischen<br />

Sanierungen im Rahmen des Konjunkturpakets II gegenüber dem Vorjahr stagnieren, steigen<br />

die Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude, die Erstattungen<br />

an den <strong>Ibbenbüren</strong>er Bau- und Servicebetrieb und die Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen<br />

an. Die um rd. 210 TEUR steigenden Erstattungen an den <strong>Ibbenbüren</strong>er Bau- und<br />

Servicebetrieb berücksichtigen bereits die Zielvereinbarung, Einsparungen in Höhe von rd.<br />

150.000 EUR zu realisieren. An dieser Stelle weise ich ausdrücklich darauf hin, dass bereits<br />

seit 2010 derartige Zielvereinbarungen mit dem <strong>Ibbenbüren</strong>er Bau- und Servicebetrieb getroffen<br />

wurden. Außerdem werden als weitere Maßnahme der Haushaltskonsolidierung die<br />

erwirtschafteten Überschüsse an den Kernhaushalt abgeführt.<br />

Die jeweiligen Haushaltsansätze bei den Sach- und Dienstleistungen wurden wiederum äußerst<br />

knapp kalkuliert und berücksichtigen nur die Mittel, die für eine sachgerechte Unterhaltung<br />

zwingend notwendig sind.<br />

Transferaufwendungen<br />

Die Transferaufwendungen belaufen sich auf insgesamt rd. 43,7 Mio. EUR. Gegenüber dem<br />

Vorjahr steigen sie damit um rd. 0,5 Mio. EUR an. Während die Kostenbeteiligung der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Ibbenbüren</strong> an den Kosten des SGB II um rd. 100 TEUR sinken, steigen die Aufwendungen<br />

im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder um rd. 450 TEUR an. In diesem Zusammenhang<br />

verweise ich auf die Beratungen des Jugendhilfeausschusses zur Kindergartenbedarfsplanung.<br />

Bezüglich der Kostenentwicklung bei den Leistungen der Sozialhilfe einschließlich der erzieherischen<br />

Hilfen in und außerhalb von Einrichtungen befinden wir uns nach den erheblichen<br />

Steigerungen in den Jahren bis 2010 zwar auf einem guten Weg; dennoch liegt das Niveau<br />

insgesamt noch deutlich über dem der Vorjahre.<br />

Ein weiteren großen Anteil an den Transferaufwendungen stellt die Kreisumlage dar. Durch<br />

die nunmehr vom Kreistag beschlossene Festsetzung des Hebesatzes auf 33,2 v. H. und unter<br />

Zugrundelegung der Umlagegrundlagen der 2. Modellrechnung des Landes ergibt sich für<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Ibbenbüren</strong> eine um rd. 355 TEUR verminderte Kreisumlage. Ich muss an dieser<br />

Stelle sicherlich nicht erwähnen, das hier insbesondere aus Sicht der Kämmerer noch weiteres<br />

Einsparpotenzial besteht. Dies wurde nicht zuletzt im Rahmen der Stellungnahme zum<br />

Kreishaushalt deutlich gemacht. Einer wesentlichen Forderung der Städte und Gemeinden,<br />

weitere Steigerungen der Landschaftsumlage im eigenen Haushalt aufzufangen, ist der<br />

Kreistag erfreulicherweise auch gefolgt.<br />

Bei aller Freude über diese scheinbar günstige Entwicklung bleibt jedoch festzuhalten, dass<br />

eine spürbare Entlastung bei der Kreisumlage, trotz der Übernahme der Kosten der Grundsicherung<br />

im Alter durch den Bund, nicht erfolgen wird. Der Entlastungsbetrag beläuft sich im<br />

letzten Jahr 2014 auf über 14 Mio. EUR. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Ibbenbüren</strong> trägt derzeit einen Anteil von<br />

rd. 11,4 % der Kreisumlage. Somit müsste sich hier eine deutliche Entlastung in Höhe von<br />

rd. 1,6 Mio. EUR für die <strong>Stadt</strong> <strong>Ibbenbüren</strong> ergeben. Doch weitere zusätzliche Belastungen<br />

auf Kreisebene u. a. durch den Anstieg bei den übrigen Sozialaufwendungen und insbesondere<br />

der Landschaftsumlage führen bereits in den Finanzplanungsjahren wieder zu einem<br />

Anstieg des Kreisumlagebedarfs.


- 6 -<br />

An dieser Stelle möchte ich noch auf eine verfahrenstechnische Änderung hinweisen. Bereits<br />

ab diesem Jahr sieht das Umlagegenehmigungsgesetz in der Kreisordnung des Landes<br />

NRW eine sogenannte Benehmensherstellung bezüglich der Festsetzung des Hebesatzes<br />

zur Kreisumlage vor. Hierdurch soll den von der Kreisumlage betroffenen Kommunen die<br />

Möglichkeit eingeräumt werden, sich zu der geplanten Höhe des Kreisumlagehebesatzes vor<br />

Aufstellung des Entwurfs der Kreishaushaltssatzung äußern zu können. Welche Auswirkungen<br />

dieses Verfahren in der Praxis haben wird, wird sich noch herausstellen müssen. Im Übrigen<br />

sei darauf hingewiesen, dass Benehmen nicht Einvernehmen bedeutet.<br />

Damit habe ich Ihnen die wesentlichsten Abweichungen zum Vorjahr dargestellt, die im Ergebnis<br />

für 2013 zu einem Defizit von rd. 2,9 Mio. EUR führen.<br />

Finanzplan 2013<br />

Was aber bedeutet das für die Entwicklung der liquiden Mittel bzw. die Fortführung des Entschuldungsprozesses.<br />

Der Finanzplan bildet die Zahlungsströme ab. Und hierzu gehören<br />

insbesondere die Abwicklung der Investitionsmaßnahmen.<br />

In vielen Bereichen finden Sie die Maßnahmen, die Sie bereits aus den Vorberatungen zu<br />

den jeweiligen Bauprogrammen kennen. Zu nennen sind hier insbesondere die Bauprogramme<br />

im Schulbereich, dem Straßen- und Kanalbereich, und dem Grünflächenbereich. In Einzelfällen<br />

sind aufgrund der sich verschlechternden Rahmenbedingungen Veränderungen von<br />

den Bauprogrammen vorgenommen worden.<br />

Die Investitionsauszahlungen in Höhe von 15,8 Mio. EUR setzen sich wie folgt zusammen<br />

(Folie).<br />

Abschließend möchte ich Ihnen nun kurz die Auswirkungen der vorgenannten Veranschlagungen<br />

auf den Finanzplan und somit auf die Entwicklung des liquiden Mittelbestandes erläutern.<br />

Der Gesamtfinanzplan 2013 stellt sich wie folgt dar (Folie):<br />

Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit belaufen sich auf rd. 90,8 Mio. EUR;<br />

die Auszahlungen auf rd. 92,1 Mio. EUR. Es besteht somit wiederholt die Notwendigkeit, bereits<br />

für die laufenden Auszahlungen einen Teil des liquiden Mittelbestandes in Anspruch<br />

nehmen zu müssen. Für Investitionen können deshalb aus laufender Verwaltungstätigkeit<br />

keine Mittel verfügbar gemacht werden. Dies unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit,<br />

schnellstmöglich zu einem strukturell ausgeglichenen Haushalt zurückzukehren.<br />

Die Gesamtauszahlungen für die Investitionstätigkeit belaufen sich auf 15,8 Mio. EUR und<br />

können durch die Gesamteinzahlungen aus Investitionstätigkeit lediglich in Höhe von 9,9<br />

Mio. EUR gedeckt werden. Dies führt zu einer weiteren Deckungslücke in Höhe von rd. 5,9<br />

Mio. EUR. Des Weiteren sind Netto-Tilgungsleistungen in Höhe von rd. 0,4 Mio. EUR berücksichtigt.<br />

Aus den vorgenannten negativen Finanzierungssalden ergibt sich eine Deckungslücke<br />

in Höhe von insgesamt rd. 7,6 Mio. EUR.<br />

Diese Deckungslücke führt zu einer erheblichen Reduzierung des liquiden Mittelbestandes.<br />

Es ist daher wie im Vorjahr unumgänglich, den zur Umschuldung anstehenden Darlehen teilweise<br />

Darlehensaufnahmen gegenüberzustellen. Ich betone aber ausdrücklich, dass damit<br />

(noch) keine Netto-Neuverschuldung einhergeht. Vielmehr soll auch weiterhin konsequent<br />

das Ziel eines weiteren Schuldenabbaus verfolgt werden. Die andauernde defizitäre Situation<br />

im Ergebnisplan wirkt sich erheblich verschärfend auf die Liquiditätslage der <strong>Stadt</strong> <strong>Ibbenbüren</strong><br />

aus. Bei der dargestellten Abwicklung der Finanzplanung laufen wir bereits ab 2014 in<br />

die Kreditfalle. Wie bereits eingangs erwähnt, kann sich diese Situation im Hinblick auf den<br />

noch zu erstellenden Jahresabschluss 2012 erheblich verbessern. Wie in den vergangenen<br />

Jahren werden Ihnen im Rahmen der Beratungen aktualisierte Daten zur Verfügung gestellt.


IV. Ausblick<br />

Meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />

- 7 -<br />

die Aufstellung des vorliegenden Haushaltsentwurfs erfolgte mit der Zielsetzung, das Defizit<br />

so zu reduzieren, dass am Ende des Finanzplanungszeitraums ein struktureller Haushaltsausgleich<br />

dargestellt werden kann. Nur so wird es uns gelingen, der soeben angesprochenen<br />

Kreditfalle zu entgehen, die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes mittel- und<br />

langfristig zu vermeiden und damit die Selbstbestimmung über die städtischen Finanzen zu<br />

sichern und den Entschuldungsprozess weiter fortführen zu können.<br />

Unter Berücksichtigung dieser Zielvorgabe und der von uns eigens zu beeinflussenden Aufwendungen<br />

- insbesondere vor dem Hintergrund des zeitlichen Aspekts - sieht der Haushaltsplanentwurf<br />

eine gemessen an dem Umfang der Aufgabenwahrnehmung vertretbare<br />

Anpassung der Realsteuerhebesätze vor.<br />

Der Haushaltsplanentwurf spiegelt an vielen Stellen die erfolgreiche Konsolidierungspolitik<br />

der vergangenen Jahre wieder. Das bedeutet, dass wir grundsätzlich auf dem richtigen Weg<br />

sind. Aber: Das Ziel ist noch lange nicht erreicht. Immer wieder gibt es unvorhersehbare Entwicklungen,<br />

immer wieder fordern gesellschaftliche Veränderungsprozesse Maßnahmen, die<br />

wie bereits eingangs erwähnt, allesamt Geld kosten. Wir sind daher gut beraten, weiterhin<br />

sämtliche Posten des Haushalts auf den Prüfstand zu stellen. Dies schließt aber nicht aus,<br />

alternative Aufgabenfelder zu überprüfen, die geeignet sind, zur Zielerreichung beizutragen.<br />

Hierzu gehört sicherlich auch der Prozess, mit den umliegenden Städten und Gemeinden gemeinsam<br />

<strong>Stadt</strong>werke zu gründen. Ich erhoffe mir aus diesem Prozess zudem weitergehende<br />

Impulse für die Fortentwicklung der Interkommunalen Zusammenarbeit.<br />

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme nun zum Schluss meiner Haushaltsrede.<br />

Ganz herzlich möchte ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rathauses für<br />

die konstruktive Mitarbeit bedanken. Ein ganz besonderer Dank gilt jedoch den Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeitern des Fachdienstes Finanzen, stellvertretend Frau Welp und Herrn Otte,<br />

die wie immer mit hohen Engagement maßgeblich den vorliegenden Haushaltsplanentwurf<br />

erstellt haben.<br />

Ihnen meine Damen und Herren wünsche ich konstruktive und insbesondere ertragreiche<br />

Beratungen des Haushaltsentwurfs zum Wohle der <strong>Stadt</strong>. Sofern Sie es wünschen, stehe ich<br />

Ihnen selbstverständlich gern bei den anstehenden Beratungen zur Verfügung.<br />

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Glück auf!

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