Stadtkämmerer Martin Burlage - Stadt Ibbenbüren
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<strong><strong>Stadt</strong>kämmerer</strong> <strong>Martin</strong> <strong>Burlage</strong><br />
Einbringung des Haushaltsentwurfes 2013 der <strong>Stadt</strong> <strong>Ibbenbüren</strong><br />
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Steingröver,<br />
meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />
I. Allgemeines<br />
Die finanzwirtschaftliche Ausgangslage der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie<br />
der Kreise in Nordrhein-Westfalen ist alarmierend. Zu dieser Feststellung gelangt der Städte-<br />
und Gemeindebund in seinem Anfang Oktober 2012 durch das Präsidium verabschiedeten<br />
Positionspapier. Das besonders schockierende an dieser Feststellung ist, dass sie vor dem<br />
Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so dramatisch ausfällt. Im<br />
laufenden Jahr verzeichnen sowohl der Bund, die Länder aber auch die Städte und Gemeinden<br />
insgesamt Rekordsteuereinnahmen. Der Beschäftigungsstand erreicht ebenfalls Höchststände.<br />
Und dennoch gelingt es auf gesamtstaatlicher Ebene nicht, die Haushalte auszugleichen,<br />
geschweige denn eine Entschuldung herbeizuführen.<br />
Vielmehr beherrschen Schlagwörter wie bspw. „Staatsschuldenkrise“, „Überschuldung“,<br />
„Schuldenbremse“, „Ranking“ oder auch „Basel III“ die politischen Diskussionen um die öffentlichen<br />
Haushalte. All diese Schlagwörter haben aus Sicht der Kommunalfinanzen eines<br />
gemeinsam. Sie führen in ihren Auswirkungen zu einer weiteren Verschlechterung und damit<br />
einer Verschärfung der gegenwärtigen Finanzsituation der Kommunen.<br />
Weiterhin werden den Städten und Gemeinden in erheblichem Umfang zusätzliche Aufgaben<br />
übertragen, Standards erhöht oder indirekt über die Zuordnung der Aufwendungen (Stichwort<br />
Landschaftsumlage) zusätzliche Lasten aufgebürdet. Angesichts der Erfahrungen der<br />
letzten Jahre kann dies für die Zukunft nur bedeuten, an dem bisher eingeschlagenen Weg<br />
der Haushaltskonsolidierung festzuhalten, selbst aktiv zu werden und zu handeln. Dass Sie<br />
bereits erfolgreich diesen Weg beschritten haben, wird durch die vielen Beschlüsse der<br />
Fachausschüsse und des Rates im Rahmen der bereits umgesetzten Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen<br />
deutlich.<br />
Doch nun zu den konkreten Zahlen und Fakten des Haushalts der <strong>Stadt</strong> <strong>Ibbenbüren</strong>.<br />
II. Rückblick<br />
Bevor ich Ihnen jetzt die Rahmendaten des Haushalts 2013 vorstelle, möchte ich noch einen<br />
kurzen Rückblick auf die vergangenen Jahre werfen. Die Beratungen zum jetzt laufenden<br />
Haushalt waren noch geprägt von dem Rekorddefizit des Haushaltsjahres 2011 trotz der bereits<br />
in erheblichem Umfang ausgeweiteten Haushaltskonsolidierung. Das Defizit wird sich<br />
aus heutiger Sicht voraussichtlich auf rd. 6,6 Mio. EUR belaufen, das ist rd. 1 Mio. EUR weniger<br />
als zunächst in der Planung angenommen. An dieser Stelle weise ich jedoch darauf<br />
hin, dass es sich hierbei um eine erste Prognose handelt, die eingehende Prüfung durch den<br />
Fachdienst Rechnungsprüfung und den Rechnungsprüfungsausschuss steht noch aus. Der<br />
Jahresabschluss wird voraussichtlich in der kommenden Sitzung des Rates eingebracht.<br />
Für das Jahr 2012 gehe ich im Bereich des Ergebnisplans trotz der kürzlich eingetretenen<br />
Turbulenzen bei der Gewerbesteuer insgesamt von einer planmäßigen Entwicklung aus, so<br />
dass es zunächst bei einem Fehlbetrag in Höhe von rd. 4 Mio. EUR verbleibt. Im Bereich des
- 2 -<br />
Finanzplans werden sich durch die Verschiebung bei der Ausführung investiver Maßnahmen<br />
erhebliche Verbesserungen ergeben. Dies führt dazu, dass von der veranschlagten Kreditaufnahme<br />
kein Gebrauch gemacht werden soll. Hierdurch gelingt es, das Ziel der Entschuldung<br />
für das Jahr 2012 noch zu übertreffen. Der Schuldenstand beläuft sich Ende dieses<br />
Jahres voraussichtlich auf rd. 22,4 Mio. EUR.<br />
III. Haushalt 2013<br />
Ergebnisplan 2013<br />
Die Eckdaten des Haushalts 2013 (Folie) stellen sich wie folgt dar:<br />
Die Erträge belaufen sich auf rd. 100,7 Mio. EUR. Sie liegen damit um rd. 3,7 Mio. EUR über<br />
den Erträgen des Vorjahres. Die Aufwendungen belaufen sich auf rd. 103,6 EUR, sie liegen<br />
damit um rd. 2,6 Mio. EUR über den Aufwendungen des Vorjahres. Es besteht somit eine<br />
Differenz zwischen den Erträgen und Aufwendungen in Höhe von rd. 2,9 Mio. EUR. Der<br />
Haushalt des Vorjahres sah für das Finanzplanungsjahr 2013 noch ein Defizit von rd. 4,5<br />
Mio. EUR vor.<br />
Bevor ich gleich näher auf die Entwicklung der einzelnen Ertrags- und Aufwandsarten eingehe,<br />
möchte ich kurz eine Zwischenbewertung dieses Ergebnisses vornehmen. Auch der<br />
Haushalt 2013 mit einem Defizit von rd. 2,9 Mio. EUR kann nur durch eine entsprechende<br />
Entnahme aus der Ausgleichsrücklage (Folie) ausgeglichen werden. Dieser Fehlbedarf unterschreitet<br />
den maßgeblichen Schwellenwert für die Notwendigkeit zur Aufstellung eines<br />
Haushaltssicherungskonzeptes. Durch die bisherigen Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage<br />
für die Abdeckung der Fehlbedarfe aus den Jahren 2010 bis einschließlich 2012 sinkt der<br />
Bestand von 17,9 Mio. EUR auf 9,4 Mio. EUR.<br />
Im Rahmen der gesetzlichen Änderungen des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes wird es<br />
den Kommunen ermöglicht, Jahresüberschüsse aus Vorjahren der Ausgleichsrücklage zuzuführen.<br />
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss<br />
2012. Die Ausgleichsrücklage erhöht sich demnach um die Jahresüberschüsse aus 2008<br />
und 2009 in Höhe von rd. 4,765 Mio. EUR auf einen Bestand Ende dieses Jahres auf rd. 9,4<br />
Mio. EUR. Der Gesetzgeber ist mit dieser Änderung einer langjährigen Forderung der Kommunen<br />
nach einer Dynamisierungsregelung für die Ausgleichsrücklage nachgekommen.<br />
Durch diese Regelung werden wir uns somit noch nicht dem Postulat eines Haushaltssicherungskonzeptes<br />
unterwerfen müssen. Sie darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass jeder<br />
Fehlbedarf zu einer Minderung des Eigenkapitals und somit zu Substanzverzehr führt.<br />
Letztlich gewinnen wir in <strong>Ibbenbüren</strong> lediglich ein wenig mehr Zeit, um eine drohende Haushaltssicherung<br />
abwenden zu können. Nicht zuletzt der Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit<br />
erfordert ein zügiges Gegensteuern.<br />
Zwischenzeitlich wird - insbesondere im Rahmen der Genehmigung der Haushaltssanierungskonzepte<br />
der Stärkungspakt-Kommunen - deutlich, dass die aufsichtsbehördlichen<br />
Konsequenzen bei nicht ausgeglichenen Haushalten spürbar an Härte zunehmen. Zwar befinden<br />
sich diese Kommunen in einer weitaus schwierigeren Lage. Dennoch sind bereits jetzt<br />
erhebliche Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger dieser Städte und Gemeinden erkennbar.<br />
Neben der Schließung von Einrichtungen werden derzeit die Realsteuerhebesätze<br />
in diesen Städten massiv angehoben. Beispielhaft sei an dieser Stelle die Anhebung des Hebesatzes<br />
der Grundsteuer B der <strong>Stadt</strong> Selm mit 825 v. H. erwähnt. Ich gehe davon aus, dass<br />
diese Marke in absehbarer noch übertroffen werden wird.<br />
Doch nun möchte ich Ihnen kurz die wesentlichen Ertragsarten näher vorstellen.<br />
Grundsteuern A und B<br />
Die Grundsteuern sind die verlässlichste und stabilste Einnahmesäule des kommunalen<br />
Haushalts. Aufgrund der weiterhin positiven <strong>Stadt</strong>entwicklung kann in diesem Bereich auch
- 3 -<br />
in künftigen Jahren mit stetigen Steigerungsraten gerechnet werden. Das Grundsteueraufkommen<br />
bestehend aus Grundsteuer A und B (Folie) beträgt im vorliegenden Entwurf insgesamt<br />
rd. 7,1 Mio. EUR. Dies ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von rd. 260<br />
TEUR. Das Aufkommen der Grundsteuer A beläuft sich bei einem Hebesatz von 230 v. H.<br />
auf 123.000 EUR, während sich das Aufkommen der Grundsteuer B auf rd. 6,9 Mio. EUR bei<br />
einem Hebesatz von 434 v. H. beläuft. Der vorliegende Entwurf berücksichtigt somit die mit<br />
einer gesonderten Vorlage für die heutige Ratssitzung thematisierte Anhebung der Realsteuerhebesätze.<br />
Auf die Notwendigkeit der Anpassung komme ich gleich noch kurz zu sprechen.<br />
Gewerbesteuer<br />
In der langfristigen Betrachtung entwickelt sich die Gewerbesteuer weiterhin stetig positiv.<br />
Dass es unterjährig zu teils massiven Aufkommensschwankungen kommt, liegt daran, dass<br />
die Gewerbesteuererträge nicht nur ausschließlich von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig<br />
sind. In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vor gut einem Monat<br />
musste ich Ihnen noch mitteilen, dass die ansonsten sehr positive Entwicklung im laufenden<br />
Jahr durch die Korrektur einer Festsetzung in Höhe von rd. 2,5 Mio. EUR unterbrochen wurde.<br />
Aktuell beläuft sich das Aufkommen bei einem Haushaltsansatz in Höhe von rd. 17,7<br />
Mio. EUR auf rd. 17,3 Mio. EUR. Der Aufkommensrückgang konnte somit zu einem Großteil<br />
wieder kompensiert werden. Derartige Ausschläge machen die Kalkulation des Ansatzes für<br />
das Folgejahr umso schwerer. Bei der Kalkulation hat die Verwaltung sämtliche bekannten<br />
Daten einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse<br />
wurde das Aufkommen bei Anwendung eines Hebesatzes von 434 v. H. - dies entspricht<br />
einer Steigerung von nominal 1,4 % - auf rd. 17,9 Mio. EUR für das Jahr 2013 festgesetzt.<br />
Zu berücksichtigen ist, dass für das Jahr 2011 noch von über 40 % der Gewerbesteuerzahler<br />
endgültige Festsetzungen fehlen. Dem sich hieraus ergebenden Nachzahlungspotenzial<br />
steht eine sich abkühlende Konjunkturentwicklung für das nächste Jahr gegenüber.<br />
Wie in der Vergangenheit praktiziert, werden sie über die aktuellen Entwicklungen im Rahmen<br />
der Finanzzwischenberichte zeitnah informiert. Die Ansätze für die Folgejahre wurden<br />
unterhalb der Empfehlungen des Orientierungsdatenerlasses des Landes vorsichtig geschätzt.<br />
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer<br />
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Regionalisierung der November-Steuerschätzung<br />
und auf der Grundlage eigener Einschätzungen erwarten wir beim Gemeindeanteil an<br />
der Einkommensteuer für 2013 ein Aufkommen von rd. 15,7 Mio. EUR (Folie). Dies entspricht<br />
einem deutlichen Aufkommenszuwachs gegenüber dem Vorjahr in Höhe von rd.<br />
1 Mio. EUR. Inwieweit diese Prognosen angesichts der Abhängigkeit von der wirtschaftlichen<br />
Entwicklung und der soeben bereits angesprochenen Abkühlung der Konjunktur zutreffen,<br />
bleibt abzuwarten. Die Veranschlagung der Ansätze für die Finanzplanungsjahre 2014 bis<br />
2016 erfolgte auf der Grundlage des Erlasses zu den Orientierungsdaten.<br />
Schlüsselzuweisungen<br />
Zwischenzeitlich liegt die 2. Modellrechnung zum Gemeindefinanzausgleich 2013 vor. Bereits<br />
im Rahmen des Finanzzwischenberichtes wurde über die wesentlichen Eckdaten des<br />
Gemeindefinanzierungsgesetzes 2013 berichtet. Es verbleibt im kommenden Jahr bei den<br />
bekannten Berechnungsparametern des laufenden Jahres. D. h. es verbleibt zur Ermittlung<br />
des Finanzbedarfs bei den bisherigen fiktiven Hebesätzen und den gleichen Gewichtungen<br />
beim Schüler- und Soziallastenansatz. Insgesamt steigt die auf Landesebene für die Gewährung<br />
der Schlüsselzuweisungen zu verteilende Finanzmasse auf ein neues Rekordhoch von
- 4 -<br />
rd. 5,7 Mrd. EUR oder um 2,79 % an. Hierdurch bedingt und auch mit Blick auf die leicht gesunkene<br />
Steuerkraft müsste der Zuwachs deutlich höher ausfallen. An der Grafik sind die Ertragseinbußen<br />
bei den Schlüsselzuweisungen infolge der Neustrukturierungen sehr gut ablesbar.<br />
Die Gegenüberstellung der Berechnungsmethodiken aus den Jahren 2010 und 2012<br />
führen zu einer Ertragseinbuße von 4,7 Mio. EUR jährlich.<br />
Ich habe Sie bereits im Rahmen der Finanzzwischenberichterstattung darüber informiert,<br />
dass zwischenzeitlich ein Gutachten seitens des Landes zur Überarbeitung des Gemeindefinanzausgleichs<br />
beauftragt wurde. Gutachterlich untersucht werden soll insbesondere die<br />
Wiedereinführung gestaffelter fiktiver Hebesätze und die Überprüfung der Berechnungsparameter<br />
bezüglich des Soziallastenansatzes. Dass die Ermittlung des Soziallastenansatzes<br />
dringend überarbeitungsbedürftig ist und sogar in der jetzigen Konstellation zu Fehlanreizen<br />
führen kann, ist unbestritten. Mit ersten Ergebnissen aus den Untersuchungen ist frühestens<br />
Anfang bis Mitte des nächsten Jahres zu rechnen, so dass Änderungen in den Berechnungsparametern<br />
voraussichtlich erst im Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 zur Anwendung gelangen.<br />
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />
Sowohl die Abwassergebühren wie auch die Friedhofsgebühren erfahren für das Jahr 2013<br />
keine Veränderungen. Aus der ertragswirksamen Auflösung der Gebührenausgleichsrücklage<br />
im Bereich der Abwassergebühren, erhöhten Abwassermengen und steigenden Fallzahlen<br />
in verschiedenen Bereichen resultieren höhere Gebührenerträge.<br />
Eine besonders erfreuliche Entwicklung zeigt sich bei den Kostenerstattungen. Hier ergeben<br />
sich Mehrerträge in Höhe von rd. 600.000 EUR. Ein Großteil dieser Kostenerstattung entfällt<br />
auf die Erstattung durch den Kreis als Träger des Rettungsdienstes. Hier haben die Verhandlungen<br />
unter der Federführung der <strong>Stadt</strong> <strong>Ibbenbüren</strong> zu einer deutlichen Verbesserung<br />
geführt.<br />
Und damit komme ich auch schon zu den Aufwendungen des Ergebnisplanes:<br />
Die Aufwendungen im Ergebnisplan 2013 belaufen sich insgesamt auf rd. 103,6 Mio. EUR;<br />
das sind rd. 2,6 Mio. EUR mehr als im Vorjahr. Ich möchte Ihnen nun kurz die wesentlichen<br />
Aufwandsarten näher vorstellen.<br />
Personalaufwendungen<br />
Die Personalaufwendungen belaufen sich für das kommende Jahr auf rd. 25,5 Mio. EUR<br />
(Folie). Sie liegen damit um rd. 1 Mio. EUR über dem Ansatz des laufenden Jahres. Die Steigerungen<br />
sind ausschließlich durch tarifliche oder gesetzliche Gehalts- oder Besoldungsanpassungen<br />
zurückzuführen, auf die die <strong>Stadt</strong> als Arbeitgeber keinen Einfluss hat. Hintergrund<br />
dieser Steigerung ist eine aktuelle Abfrage der Entwicklung der Pensions- und Beihilferückstellungen<br />
bei der Versorgungskasse Westfalen-Lippe. Die bisherigen versicherungsmathematischen<br />
Berechnungen der Versorgungskasse beinhalteten lediglich einen Teil der<br />
tariflichen Entwicklung. Eine Aktualisierung dieser Daten erfolgt jedoch immer erst im Frühjahr<br />
des Folgejahres für das abgelaufene Jahr. Ein äußerst unbefriedigender Zustand, zumal<br />
die Höhe dieser Aufwendungen nur mittel- bis langfristig zu beeinflussen ist.<br />
Der Bildung des Ansatzes der Personalaufwendungen liegt im Ergebnis eine erste Minderung<br />
des Personalbestandes von insgesamt 5,2 vollzeitverrechneten Stellenanteilen im Stellenplanentwurf<br />
2013 zugrunde. Hierbei wurde bereits die Schaffung von zusätzlichen Stellenanteilen<br />
im Rahmen des Förderantrages zur Kohlekonversion berücksichtigt. Angesichts der<br />
dramatischen Haushaltslage sind hier weitere Schritte erforderlich, um die Steigerungen bei<br />
den Personalaufwendungen mittelfristig begrenzen zu können.
- 5 -<br />
Sie haben bereits mit dem Beschluss über die Haushaltssatzung 2012 die Zielvorgabe zur<br />
Reduzierung des Stellenplans um rd. 18 Stellen bis 2015 beschlossen. Wie in jedem Jahr erhalten<br />
Sie noch eine weitergehende Beratungsvorlage zum Stellenplanentwurf. Das Herabsinken<br />
der Personalaufwendungen in 2014 ist in dem erwarteten Rückgang der Zuführungen<br />
zu den Pensions- und Beihilferückstellungen begründet.<br />
Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen<br />
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen belaufen sich auf insgesamt rd. 16,5 Mio.<br />
EUR (Folie). Dies sind rd. 1,0 Mio. EUR mehr als im vergangenen Jahr. Während die Bewirtschaftungskosten<br />
für die Grundstücke und Gebäude infolge der erheblichen energetischen<br />
Sanierungen im Rahmen des Konjunkturpakets II gegenüber dem Vorjahr stagnieren, steigen<br />
die Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude, die Erstattungen<br />
an den <strong>Ibbenbüren</strong>er Bau- und Servicebetrieb und die Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen<br />
an. Die um rd. 210 TEUR steigenden Erstattungen an den <strong>Ibbenbüren</strong>er Bau- und<br />
Servicebetrieb berücksichtigen bereits die Zielvereinbarung, Einsparungen in Höhe von rd.<br />
150.000 EUR zu realisieren. An dieser Stelle weise ich ausdrücklich darauf hin, dass bereits<br />
seit 2010 derartige Zielvereinbarungen mit dem <strong>Ibbenbüren</strong>er Bau- und Servicebetrieb getroffen<br />
wurden. Außerdem werden als weitere Maßnahme der Haushaltskonsolidierung die<br />
erwirtschafteten Überschüsse an den Kernhaushalt abgeführt.<br />
Die jeweiligen Haushaltsansätze bei den Sach- und Dienstleistungen wurden wiederum äußerst<br />
knapp kalkuliert und berücksichtigen nur die Mittel, die für eine sachgerechte Unterhaltung<br />
zwingend notwendig sind.<br />
Transferaufwendungen<br />
Die Transferaufwendungen belaufen sich auf insgesamt rd. 43,7 Mio. EUR. Gegenüber dem<br />
Vorjahr steigen sie damit um rd. 0,5 Mio. EUR an. Während die Kostenbeteiligung der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Ibbenbüren</strong> an den Kosten des SGB II um rd. 100 TEUR sinken, steigen die Aufwendungen<br />
im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder um rd. 450 TEUR an. In diesem Zusammenhang<br />
verweise ich auf die Beratungen des Jugendhilfeausschusses zur Kindergartenbedarfsplanung.<br />
Bezüglich der Kostenentwicklung bei den Leistungen der Sozialhilfe einschließlich der erzieherischen<br />
Hilfen in und außerhalb von Einrichtungen befinden wir uns nach den erheblichen<br />
Steigerungen in den Jahren bis 2010 zwar auf einem guten Weg; dennoch liegt das Niveau<br />
insgesamt noch deutlich über dem der Vorjahre.<br />
Ein weiteren großen Anteil an den Transferaufwendungen stellt die Kreisumlage dar. Durch<br />
die nunmehr vom Kreistag beschlossene Festsetzung des Hebesatzes auf 33,2 v. H. und unter<br />
Zugrundelegung der Umlagegrundlagen der 2. Modellrechnung des Landes ergibt sich für<br />
die <strong>Stadt</strong> <strong>Ibbenbüren</strong> eine um rd. 355 TEUR verminderte Kreisumlage. Ich muss an dieser<br />
Stelle sicherlich nicht erwähnen, das hier insbesondere aus Sicht der Kämmerer noch weiteres<br />
Einsparpotenzial besteht. Dies wurde nicht zuletzt im Rahmen der Stellungnahme zum<br />
Kreishaushalt deutlich gemacht. Einer wesentlichen Forderung der Städte und Gemeinden,<br />
weitere Steigerungen der Landschaftsumlage im eigenen Haushalt aufzufangen, ist der<br />
Kreistag erfreulicherweise auch gefolgt.<br />
Bei aller Freude über diese scheinbar günstige Entwicklung bleibt jedoch festzuhalten, dass<br />
eine spürbare Entlastung bei der Kreisumlage, trotz der Übernahme der Kosten der Grundsicherung<br />
im Alter durch den Bund, nicht erfolgen wird. Der Entlastungsbetrag beläuft sich im<br />
letzten Jahr 2014 auf über 14 Mio. EUR. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Ibbenbüren</strong> trägt derzeit einen Anteil von<br />
rd. 11,4 % der Kreisumlage. Somit müsste sich hier eine deutliche Entlastung in Höhe von<br />
rd. 1,6 Mio. EUR für die <strong>Stadt</strong> <strong>Ibbenbüren</strong> ergeben. Doch weitere zusätzliche Belastungen<br />
auf Kreisebene u. a. durch den Anstieg bei den übrigen Sozialaufwendungen und insbesondere<br />
der Landschaftsumlage führen bereits in den Finanzplanungsjahren wieder zu einem<br />
Anstieg des Kreisumlagebedarfs.
- 6 -<br />
An dieser Stelle möchte ich noch auf eine verfahrenstechnische Änderung hinweisen. Bereits<br />
ab diesem Jahr sieht das Umlagegenehmigungsgesetz in der Kreisordnung des Landes<br />
NRW eine sogenannte Benehmensherstellung bezüglich der Festsetzung des Hebesatzes<br />
zur Kreisumlage vor. Hierdurch soll den von der Kreisumlage betroffenen Kommunen die<br />
Möglichkeit eingeräumt werden, sich zu der geplanten Höhe des Kreisumlagehebesatzes vor<br />
Aufstellung des Entwurfs der Kreishaushaltssatzung äußern zu können. Welche Auswirkungen<br />
dieses Verfahren in der Praxis haben wird, wird sich noch herausstellen müssen. Im Übrigen<br />
sei darauf hingewiesen, dass Benehmen nicht Einvernehmen bedeutet.<br />
Damit habe ich Ihnen die wesentlichsten Abweichungen zum Vorjahr dargestellt, die im Ergebnis<br />
für 2013 zu einem Defizit von rd. 2,9 Mio. EUR führen.<br />
Finanzplan 2013<br />
Was aber bedeutet das für die Entwicklung der liquiden Mittel bzw. die Fortführung des Entschuldungsprozesses.<br />
Der Finanzplan bildet die Zahlungsströme ab. Und hierzu gehören<br />
insbesondere die Abwicklung der Investitionsmaßnahmen.<br />
In vielen Bereichen finden Sie die Maßnahmen, die Sie bereits aus den Vorberatungen zu<br />
den jeweiligen Bauprogrammen kennen. Zu nennen sind hier insbesondere die Bauprogramme<br />
im Schulbereich, dem Straßen- und Kanalbereich, und dem Grünflächenbereich. In Einzelfällen<br />
sind aufgrund der sich verschlechternden Rahmenbedingungen Veränderungen von<br />
den Bauprogrammen vorgenommen worden.<br />
Die Investitionsauszahlungen in Höhe von 15,8 Mio. EUR setzen sich wie folgt zusammen<br />
(Folie).<br />
Abschließend möchte ich Ihnen nun kurz die Auswirkungen der vorgenannten Veranschlagungen<br />
auf den Finanzplan und somit auf die Entwicklung des liquiden Mittelbestandes erläutern.<br />
Der Gesamtfinanzplan 2013 stellt sich wie folgt dar (Folie):<br />
Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit belaufen sich auf rd. 90,8 Mio. EUR;<br />
die Auszahlungen auf rd. 92,1 Mio. EUR. Es besteht somit wiederholt die Notwendigkeit, bereits<br />
für die laufenden Auszahlungen einen Teil des liquiden Mittelbestandes in Anspruch<br />
nehmen zu müssen. Für Investitionen können deshalb aus laufender Verwaltungstätigkeit<br />
keine Mittel verfügbar gemacht werden. Dies unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit,<br />
schnellstmöglich zu einem strukturell ausgeglichenen Haushalt zurückzukehren.<br />
Die Gesamtauszahlungen für die Investitionstätigkeit belaufen sich auf 15,8 Mio. EUR und<br />
können durch die Gesamteinzahlungen aus Investitionstätigkeit lediglich in Höhe von 9,9<br />
Mio. EUR gedeckt werden. Dies führt zu einer weiteren Deckungslücke in Höhe von rd. 5,9<br />
Mio. EUR. Des Weiteren sind Netto-Tilgungsleistungen in Höhe von rd. 0,4 Mio. EUR berücksichtigt.<br />
Aus den vorgenannten negativen Finanzierungssalden ergibt sich eine Deckungslücke<br />
in Höhe von insgesamt rd. 7,6 Mio. EUR.<br />
Diese Deckungslücke führt zu einer erheblichen Reduzierung des liquiden Mittelbestandes.<br />
Es ist daher wie im Vorjahr unumgänglich, den zur Umschuldung anstehenden Darlehen teilweise<br />
Darlehensaufnahmen gegenüberzustellen. Ich betone aber ausdrücklich, dass damit<br />
(noch) keine Netto-Neuverschuldung einhergeht. Vielmehr soll auch weiterhin konsequent<br />
das Ziel eines weiteren Schuldenabbaus verfolgt werden. Die andauernde defizitäre Situation<br />
im Ergebnisplan wirkt sich erheblich verschärfend auf die Liquiditätslage der <strong>Stadt</strong> <strong>Ibbenbüren</strong><br />
aus. Bei der dargestellten Abwicklung der Finanzplanung laufen wir bereits ab 2014 in<br />
die Kreditfalle. Wie bereits eingangs erwähnt, kann sich diese Situation im Hinblick auf den<br />
noch zu erstellenden Jahresabschluss 2012 erheblich verbessern. Wie in den vergangenen<br />
Jahren werden Ihnen im Rahmen der Beratungen aktualisierte Daten zur Verfügung gestellt.
IV. Ausblick<br />
Meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />
- 7 -<br />
die Aufstellung des vorliegenden Haushaltsentwurfs erfolgte mit der Zielsetzung, das Defizit<br />
so zu reduzieren, dass am Ende des Finanzplanungszeitraums ein struktureller Haushaltsausgleich<br />
dargestellt werden kann. Nur so wird es uns gelingen, der soeben angesprochenen<br />
Kreditfalle zu entgehen, die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes mittel- und<br />
langfristig zu vermeiden und damit die Selbstbestimmung über die städtischen Finanzen zu<br />
sichern und den Entschuldungsprozess weiter fortführen zu können.<br />
Unter Berücksichtigung dieser Zielvorgabe und der von uns eigens zu beeinflussenden Aufwendungen<br />
- insbesondere vor dem Hintergrund des zeitlichen Aspekts - sieht der Haushaltsplanentwurf<br />
eine gemessen an dem Umfang der Aufgabenwahrnehmung vertretbare<br />
Anpassung der Realsteuerhebesätze vor.<br />
Der Haushaltsplanentwurf spiegelt an vielen Stellen die erfolgreiche Konsolidierungspolitik<br />
der vergangenen Jahre wieder. Das bedeutet, dass wir grundsätzlich auf dem richtigen Weg<br />
sind. Aber: Das Ziel ist noch lange nicht erreicht. Immer wieder gibt es unvorhersehbare Entwicklungen,<br />
immer wieder fordern gesellschaftliche Veränderungsprozesse Maßnahmen, die<br />
wie bereits eingangs erwähnt, allesamt Geld kosten. Wir sind daher gut beraten, weiterhin<br />
sämtliche Posten des Haushalts auf den Prüfstand zu stellen. Dies schließt aber nicht aus,<br />
alternative Aufgabenfelder zu überprüfen, die geeignet sind, zur Zielerreichung beizutragen.<br />
Hierzu gehört sicherlich auch der Prozess, mit den umliegenden Städten und Gemeinden gemeinsam<br />
<strong>Stadt</strong>werke zu gründen. Ich erhoffe mir aus diesem Prozess zudem weitergehende<br />
Impulse für die Fortentwicklung der Interkommunalen Zusammenarbeit.<br />
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme nun zum Schluss meiner Haushaltsrede.<br />
Ganz herzlich möchte ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rathauses für<br />
die konstruktive Mitarbeit bedanken. Ein ganz besonderer Dank gilt jedoch den Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeitern des Fachdienstes Finanzen, stellvertretend Frau Welp und Herrn Otte,<br />
die wie immer mit hohen Engagement maßgeblich den vorliegenden Haushaltsplanentwurf<br />
erstellt haben.<br />
Ihnen meine Damen und Herren wünsche ich konstruktive und insbesondere ertragreiche<br />
Beratungen des Haushaltsentwurfs zum Wohle der <strong>Stadt</strong>. Sofern Sie es wünschen, stehe ich<br />
Ihnen selbstverständlich gern bei den anstehenden Beratungen zur Verfügung.<br />
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Glück auf!