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Stadtkämmerer Martin Burlage - Stadt Ibbenbüren

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An dieser Stelle möchte ich noch auf eine verfahrenstechnische Änderung hinweisen. Bereits<br />

ab diesem Jahr sieht das Umlagegenehmigungsgesetz in der Kreisordnung des Landes<br />

NRW eine sogenannte Benehmensherstellung bezüglich der Festsetzung des Hebesatzes<br />

zur Kreisumlage vor. Hierdurch soll den von der Kreisumlage betroffenen Kommunen die<br />

Möglichkeit eingeräumt werden, sich zu der geplanten Höhe des Kreisumlagehebesatzes vor<br />

Aufstellung des Entwurfs der Kreishaushaltssatzung äußern zu können. Welche Auswirkungen<br />

dieses Verfahren in der Praxis haben wird, wird sich noch herausstellen müssen. Im Übrigen<br />

sei darauf hingewiesen, dass Benehmen nicht Einvernehmen bedeutet.<br />

Damit habe ich Ihnen die wesentlichsten Abweichungen zum Vorjahr dargestellt, die im Ergebnis<br />

für 2013 zu einem Defizit von rd. 2,9 Mio. EUR führen.<br />

Finanzplan 2013<br />

Was aber bedeutet das für die Entwicklung der liquiden Mittel bzw. die Fortführung des Entschuldungsprozesses.<br />

Der Finanzplan bildet die Zahlungsströme ab. Und hierzu gehören<br />

insbesondere die Abwicklung der Investitionsmaßnahmen.<br />

In vielen Bereichen finden Sie die Maßnahmen, die Sie bereits aus den Vorberatungen zu<br />

den jeweiligen Bauprogrammen kennen. Zu nennen sind hier insbesondere die Bauprogramme<br />

im Schulbereich, dem Straßen- und Kanalbereich, und dem Grünflächenbereich. In Einzelfällen<br />

sind aufgrund der sich verschlechternden Rahmenbedingungen Veränderungen von<br />

den Bauprogrammen vorgenommen worden.<br />

Die Investitionsauszahlungen in Höhe von 15,8 Mio. EUR setzen sich wie folgt zusammen<br />

(Folie).<br />

Abschließend möchte ich Ihnen nun kurz die Auswirkungen der vorgenannten Veranschlagungen<br />

auf den Finanzplan und somit auf die Entwicklung des liquiden Mittelbestandes erläutern.<br />

Der Gesamtfinanzplan 2013 stellt sich wie folgt dar (Folie):<br />

Die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit belaufen sich auf rd. 90,8 Mio. EUR;<br />

die Auszahlungen auf rd. 92,1 Mio. EUR. Es besteht somit wiederholt die Notwendigkeit, bereits<br />

für die laufenden Auszahlungen einen Teil des liquiden Mittelbestandes in Anspruch<br />

nehmen zu müssen. Für Investitionen können deshalb aus laufender Verwaltungstätigkeit<br />

keine Mittel verfügbar gemacht werden. Dies unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit,<br />

schnellstmöglich zu einem strukturell ausgeglichenen Haushalt zurückzukehren.<br />

Die Gesamtauszahlungen für die Investitionstätigkeit belaufen sich auf 15,8 Mio. EUR und<br />

können durch die Gesamteinzahlungen aus Investitionstätigkeit lediglich in Höhe von 9,9<br />

Mio. EUR gedeckt werden. Dies führt zu einer weiteren Deckungslücke in Höhe von rd. 5,9<br />

Mio. EUR. Des Weiteren sind Netto-Tilgungsleistungen in Höhe von rd. 0,4 Mio. EUR berücksichtigt.<br />

Aus den vorgenannten negativen Finanzierungssalden ergibt sich eine Deckungslücke<br />

in Höhe von insgesamt rd. 7,6 Mio. EUR.<br />

Diese Deckungslücke führt zu einer erheblichen Reduzierung des liquiden Mittelbestandes.<br />

Es ist daher wie im Vorjahr unumgänglich, den zur Umschuldung anstehenden Darlehen teilweise<br />

Darlehensaufnahmen gegenüberzustellen. Ich betone aber ausdrücklich, dass damit<br />

(noch) keine Netto-Neuverschuldung einhergeht. Vielmehr soll auch weiterhin konsequent<br />

das Ziel eines weiteren Schuldenabbaus verfolgt werden. Die andauernde defizitäre Situation<br />

im Ergebnisplan wirkt sich erheblich verschärfend auf die Liquiditätslage der <strong>Stadt</strong> <strong>Ibbenbüren</strong><br />

aus. Bei der dargestellten Abwicklung der Finanzplanung laufen wir bereits ab 2014 in<br />

die Kreditfalle. Wie bereits eingangs erwähnt, kann sich diese Situation im Hinblick auf den<br />

noch zu erstellenden Jahresabschluss 2012 erheblich verbessern. Wie in den vergangenen<br />

Jahren werden Ihnen im Rahmen der Beratungen aktualisierte Daten zur Verfügung gestellt.

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