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Stadtkämmerer Martin Burlage - Stadt Ibbenbüren

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Sie haben bereits mit dem Beschluss über die Haushaltssatzung 2012 die Zielvorgabe zur<br />

Reduzierung des Stellenplans um rd. 18 Stellen bis 2015 beschlossen. Wie in jedem Jahr erhalten<br />

Sie noch eine weitergehende Beratungsvorlage zum Stellenplanentwurf. Das Herabsinken<br />

der Personalaufwendungen in 2014 ist in dem erwarteten Rückgang der Zuführungen<br />

zu den Pensions- und Beihilferückstellungen begründet.<br />

Aufwendungen für Sachund Dienstleistungen<br />

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen belaufen sich auf insgesamt rd. 16,5 Mio.<br />

EUR (Folie). Dies sind rd. 1,0 Mio. EUR mehr als im vergangenen Jahr. Während die Bewirtschaftungskosten<br />

für die Grundstücke und Gebäude infolge der erheblichen energetischen<br />

Sanierungen im Rahmen des Konjunkturpakets II gegenüber dem Vorjahr stagnieren, steigen<br />

die Aufwendungen für die Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude, die Erstattungen<br />

an den <strong>Ibbenbüren</strong>er Bau- und Servicebetrieb und die Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen<br />

an. Die um rd. 210 TEUR steigenden Erstattungen an den <strong>Ibbenbüren</strong>er Bau- und<br />

Servicebetrieb berücksichtigen bereits die Zielvereinbarung, Einsparungen in Höhe von rd.<br />

150.000 EUR zu realisieren. An dieser Stelle weise ich ausdrücklich darauf hin, dass bereits<br />

seit 2010 derartige Zielvereinbarungen mit dem <strong>Ibbenbüren</strong>er Bau- und Servicebetrieb getroffen<br />

wurden. Außerdem werden als weitere Maßnahme der Haushaltskonsolidierung die<br />

erwirtschafteten Überschüsse an den Kernhaushalt abgeführt.<br />

Die jeweiligen Haushaltsansätze bei den Sach- und Dienstleistungen wurden wiederum äußerst<br />

knapp kalkuliert und berücksichtigen nur die Mittel, die für eine sachgerechte Unterhaltung<br />

zwingend notwendig sind.<br />

Transferaufwendungen<br />

Die Transferaufwendungen belaufen sich auf insgesamt rd. 43,7 Mio. EUR. Gegenüber dem<br />

Vorjahr steigen sie damit um rd. 0,5 Mio. EUR an. Während die Kostenbeteiligung der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Ibbenbüren</strong> an den Kosten des SGB II um rd. 100 TEUR sinken, steigen die Aufwendungen<br />

im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder um rd. 450 TEUR an. In diesem Zusammenhang<br />

verweise ich auf die Beratungen des Jugendhilfeausschusses zur Kindergartenbedarfsplanung.<br />

Bezüglich der Kostenentwicklung bei den Leistungen der Sozialhilfe einschließlich der erzieherischen<br />

Hilfen in und außerhalb von Einrichtungen befinden wir uns nach den erheblichen<br />

Steigerungen in den Jahren bis 2010 zwar auf einem guten Weg; dennoch liegt das Niveau<br />

insgesamt noch deutlich über dem der Vorjahre.<br />

Ein weiteren großen Anteil an den Transferaufwendungen stellt die Kreisumlage dar. Durch<br />

die nunmehr vom Kreistag beschlossene Festsetzung des Hebesatzes auf 33,2 v. H. und unter<br />

Zugrundelegung der Umlagegrundlagen der 2. Modellrechnung des Landes ergibt sich für<br />

die <strong>Stadt</strong> <strong>Ibbenbüren</strong> eine um rd. 355 TEUR verminderte Kreisumlage. Ich muss an dieser<br />

Stelle sicherlich nicht erwähnen, das hier insbesondere aus Sicht der Kämmerer noch weiteres<br />

Einsparpotenzial besteht. Dies wurde nicht zuletzt im Rahmen der Stellungnahme zum<br />

Kreishaushalt deutlich gemacht. Einer wesentlichen Forderung der Städte und Gemeinden,<br />

weitere Steigerungen der Landschaftsumlage im eigenen Haushalt aufzufangen, ist der<br />

Kreistag erfreulicherweise auch gefolgt.<br />

Bei aller Freude über diese scheinbar günstige Entwicklung bleibt jedoch festzuhalten, dass<br />

eine spürbare Entlastung bei der Kreisumlage, trotz der Übernahme der Kosten der Grundsicherung<br />

im Alter durch den Bund, nicht erfolgen wird. Der Entlastungsbetrag beläuft sich im<br />

letzten Jahr 2014 auf über 14 Mio. EUR. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Ibbenbüren</strong> trägt derzeit einen Anteil von<br />

rd. 11,4 % der Kreisumlage. Somit müsste sich hier eine deutliche Entlastung in Höhe von<br />

rd. 1,6 Mio. EUR für die <strong>Stadt</strong> <strong>Ibbenbüren</strong> ergeben. Doch weitere zusätzliche Belastungen<br />

auf Kreisebene u. a. durch den Anstieg bei den übrigen Sozialaufwendungen und insbesondere<br />

der Landschaftsumlage führen bereits in den Finanzplanungsjahren wieder zu einem<br />

Anstieg des Kreisumlagebedarfs.

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