Stadtkämmerer Martin Burlage - Stadt Ibbenbüren
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in künftigen Jahren mit stetigen Steigerungsraten gerechnet werden. Das Grundsteueraufkommen<br />
bestehend aus Grundsteuer A und B (Folie) beträgt im vorliegenden Entwurf insgesamt<br />
rd. 7,1 Mio. EUR. Dies ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von rd. 260<br />
TEUR. Das Aufkommen der Grundsteuer A beläuft sich bei einem Hebesatz von 230 v. H.<br />
auf 123.000 EUR, während sich das Aufkommen der Grundsteuer B auf rd. 6,9 Mio. EUR bei<br />
einem Hebesatz von 434 v. H. beläuft. Der vorliegende Entwurf berücksichtigt somit die mit<br />
einer gesonderten Vorlage für die heutige Ratssitzung thematisierte Anhebung der Realsteuerhebesätze.<br />
Auf die Notwendigkeit der Anpassung komme ich gleich noch kurz zu sprechen.<br />
Gewerbesteuer<br />
In der langfristigen Betrachtung entwickelt sich die Gewerbesteuer weiterhin stetig positiv.<br />
Dass es unterjährig zu teils massiven Aufkommensschwankungen kommt, liegt daran, dass<br />
die Gewerbesteuererträge nicht nur ausschließlich von der wirtschaftlichen Entwicklung abhängig<br />
sind. In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vor gut einem Monat<br />
musste ich Ihnen noch mitteilen, dass die ansonsten sehr positive Entwicklung im laufenden<br />
Jahr durch die Korrektur einer Festsetzung in Höhe von rd. 2,5 Mio. EUR unterbrochen wurde.<br />
Aktuell beläuft sich das Aufkommen bei einem Haushaltsansatz in Höhe von rd. 17,7<br />
Mio. EUR auf rd. 17,3 Mio. EUR. Der Aufkommensrückgang konnte somit zu einem Großteil<br />
wieder kompensiert werden. Derartige Ausschläge machen die Kalkulation des Ansatzes für<br />
das Folgejahr umso schwerer. Bei der Kalkulation hat die Verwaltung sämtliche bekannten<br />
Daten einer sorgfältigen Prüfung unterzogen. Auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse<br />
wurde das Aufkommen bei Anwendung eines Hebesatzes von 434 v. H. - dies entspricht<br />
einer Steigerung von nominal 1,4 % - auf rd. 17,9 Mio. EUR für das Jahr 2013 festgesetzt.<br />
Zu berücksichtigen ist, dass für das Jahr 2011 noch von über 40 % der Gewerbesteuerzahler<br />
endgültige Festsetzungen fehlen. Dem sich hieraus ergebenden Nachzahlungspotenzial<br />
steht eine sich abkühlende Konjunkturentwicklung für das nächste Jahr gegenüber.<br />
Wie in der Vergangenheit praktiziert, werden sie über die aktuellen Entwicklungen im Rahmen<br />
der Finanzzwischenberichte zeitnah informiert. Die Ansätze für die Folgejahre wurden<br />
unterhalb der Empfehlungen des Orientierungsdatenerlasses des Landes vorsichtig geschätzt.<br />
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer<br />
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Regionalisierung der November-Steuerschätzung<br />
und auf der Grundlage eigener Einschätzungen erwarten wir beim Gemeindeanteil an<br />
der Einkommensteuer für 2013 ein Aufkommen von rd. 15,7 Mio. EUR (Folie). Dies entspricht<br />
einem deutlichen Aufkommenszuwachs gegenüber dem Vorjahr in Höhe von rd.<br />
1 Mio. EUR. Inwieweit diese Prognosen angesichts der Abhängigkeit von der wirtschaftlichen<br />
Entwicklung und der soeben bereits angesprochenen Abkühlung der Konjunktur zutreffen,<br />
bleibt abzuwarten. Die Veranschlagung der Ansätze für die Finanzplanungsjahre 2014 bis<br />
2016 erfolgte auf der Grundlage des Erlasses zu den Orientierungsdaten.<br />
Schlüsselzuweisungen<br />
Zwischenzeitlich liegt die 2. Modellrechnung zum Gemeindefinanzausgleich 2013 vor. Bereits<br />
im Rahmen des Finanzzwischenberichtes wurde über die wesentlichen Eckdaten des<br />
Gemeindefinanzierungsgesetzes 2013 berichtet. Es verbleibt im kommenden Jahr bei den<br />
bekannten Berechnungsparametern des laufenden Jahres. D. h. es verbleibt zur Ermittlung<br />
des Finanzbedarfs bei den bisherigen fiktiven Hebesätzen und den gleichen Gewichtungen<br />
beim Schüler- und Soziallastenansatz. Insgesamt steigt die auf Landesebene für die Gewährung<br />
der Schlüsselzuweisungen zu verteilende Finanzmasse auf ein neues Rekordhoch von