Stadtkämmerer Martin Burlage - Stadt Ibbenbüren
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Finanzplans werden sich durch die Verschiebung bei der Ausführung investiver Maßnahmen<br />
erhebliche Verbesserungen ergeben. Dies führt dazu, dass von der veranschlagten Kreditaufnahme<br />
kein Gebrauch gemacht werden soll. Hierdurch gelingt es, das Ziel der Entschuldung<br />
für das Jahr 2012 noch zu übertreffen. Der Schuldenstand beläuft sich Ende dieses<br />
Jahres voraussichtlich auf rd. 22,4 Mio. EUR.<br />
III. Haushalt 2013<br />
Ergebnisplan 2013<br />
Die Eckdaten des Haushalts 2013 (Folie) stellen sich wie folgt dar:<br />
Die Erträge belaufen sich auf rd. 100,7 Mio. EUR. Sie liegen damit um rd. 3,7 Mio. EUR über<br />
den Erträgen des Vorjahres. Die Aufwendungen belaufen sich auf rd. 103,6 EUR, sie liegen<br />
damit um rd. 2,6 Mio. EUR über den Aufwendungen des Vorjahres. Es besteht somit eine<br />
Differenz zwischen den Erträgen und Aufwendungen in Höhe von rd. 2,9 Mio. EUR. Der<br />
Haushalt des Vorjahres sah für das Finanzplanungsjahr 2013 noch ein Defizit von rd. 4,5<br />
Mio. EUR vor.<br />
Bevor ich gleich näher auf die Entwicklung der einzelnen Ertrags- und Aufwandsarten eingehe,<br />
möchte ich kurz eine Zwischenbewertung dieses Ergebnisses vornehmen. Auch der<br />
Haushalt 2013 mit einem Defizit von rd. 2,9 Mio. EUR kann nur durch eine entsprechende<br />
Entnahme aus der Ausgleichsrücklage (Folie) ausgeglichen werden. Dieser Fehlbedarf unterschreitet<br />
den maßgeblichen Schwellenwert für die Notwendigkeit zur Aufstellung eines<br />
Haushaltssicherungskonzeptes. Durch die bisherigen Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage<br />
für die Abdeckung der Fehlbedarfe aus den Jahren 2010 bis einschließlich 2012 sinkt der<br />
Bestand von 17,9 Mio. EUR auf 9,4 Mio. EUR.<br />
Im Rahmen der gesetzlichen Änderungen des 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes wird es<br />
den Kommunen ermöglicht, Jahresüberschüsse aus Vorjahren der Ausgleichsrücklage zuzuführen.<br />
Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung über den Jahresabschluss<br />
2012. Die Ausgleichsrücklage erhöht sich demnach um die Jahresüberschüsse aus 2008<br />
und 2009 in Höhe von rd. 4,765 Mio. EUR auf einen Bestand Ende dieses Jahres auf rd. 9,4<br />
Mio. EUR. Der Gesetzgeber ist mit dieser Änderung einer langjährigen Forderung der Kommunen<br />
nach einer Dynamisierungsregelung für die Ausgleichsrücklage nachgekommen.<br />
Durch diese Regelung werden wir uns somit noch nicht dem Postulat eines Haushaltssicherungskonzeptes<br />
unterwerfen müssen. Sie darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass jeder<br />
Fehlbedarf zu einer Minderung des Eigenkapitals und somit zu Substanzverzehr führt.<br />
Letztlich gewinnen wir in <strong>Ibbenbüren</strong> lediglich ein wenig mehr Zeit, um eine drohende Haushaltssicherung<br />
abwenden zu können. Nicht zuletzt der Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit<br />
erfordert ein zügiges Gegensteuern.<br />
Zwischenzeitlich wird - insbesondere im Rahmen der Genehmigung der Haushaltssanierungskonzepte<br />
der Stärkungspakt-Kommunen - deutlich, dass die aufsichtsbehördlichen<br />
Konsequenzen bei nicht ausgeglichenen Haushalten spürbar an Härte zunehmen. Zwar befinden<br />
sich diese Kommunen in einer weitaus schwierigeren Lage. Dennoch sind bereits jetzt<br />
erhebliche Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger dieser Städte und Gemeinden erkennbar.<br />
Neben der Schließung von Einrichtungen werden derzeit die Realsteuerhebesätze<br />
in diesen Städten massiv angehoben. Beispielhaft sei an dieser Stelle die Anhebung des Hebesatzes<br />
der Grundsteuer B der <strong>Stadt</strong> Selm mit 825 v. H. erwähnt. Ich gehe davon aus, dass<br />
diese Marke in absehbarer noch übertroffen werden wird.<br />
Doch nun möchte ich Ihnen kurz die wesentlichen Ertragsarten näher vorstellen.<br />
Grundsteuern A und B<br />
Die Grundsteuern sind die verlässlichste und stabilste Einnahmesäule des kommunalen<br />
Haushalts. Aufgrund der weiterhin positiven <strong>Stadt</strong>entwicklung kann in diesem Bereich auch