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Mitteilungsblatt KW 02 - Lauterstein

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Standesamtliche Nachrichten<br />

Monat Dezember 2010<br />

Eheschließungen:<br />

am 17.12.2010 in <strong>Lauterstein</strong>:<br />

Hannes Michael Czursiedel und Xenia Conrad geb. Strohecker,<br />

Im Städtle 39, <strong>Lauterstein</strong>-Weißenstein.<br />

Wir gratulieren dem Brautpaar und wünschen ihm alles Gute.<br />

Sterbefälle:<br />

am 31.12.2010 in Göppingen:<br />

Alexius Grupp, Kirchstraße 8, <strong>Lauterstein</strong>-Nenningen.<br />

Den Hinterbliebenen gehört unsere aufrichtige Anteilnahme.<br />

Öffentliche Sitzung des Gemeinderates<br />

Am Donnerstag, dem 20. Januar 2011, findet um 19.30 Uhr<br />

eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates im Sitzungssaal des<br />

Rathauses in <strong>Lauterstein</strong> statt.<br />

Tagesordnung:<br />

(1) Bürgerfragen<br />

(2) Genehmigung der Niederschriften über die öffentlichen Verhandlungen<br />

des Gemeinderates vom 21. Dezember 2010 (§§<br />

147-154)<br />

(3) Haushaltsplanung 2011 - Einbringung des Haushaltsplanes<br />

(4) Neufassung der Hundesteuersatzung - Beratung und Beschlussfassung<br />

(5) Baugesuch: Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage;<br />

Bergstraße 3 in Nenningen<br />

(6) Verschiedenes<br />

Die Bürgerschaft ist zu der Sitzung herzlich eingeladen.<br />

Michael Lenz<br />

Bürgermeister<br />

Freiwillige Feuerwehr <strong>Lauterstein</strong><br />

Bitte vormerken:<br />

Hauptversammlung der Gesamtwehr am Freitag,<br />

dem 28.01.2011 um 20.00 Uhr.<br />

Deutsche Rentenversicherung<br />

Baden-Württemberg<br />

Information, Beratung und Auskunft über<br />

- Renten<br />

- Medizinische Rehabilitation<br />

- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben<br />

- Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner<br />

- Versicherungsfragen<br />

Datum: Mittwoch,19.01.2011<br />

Uhrzeit: 8.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.40 Uhr<br />

Ort: im Rathaus Donzdorf(Schloss)<br />

Zimmer: 2 (EG, beim Bürgerbüro)<br />

Terminvereinbarung unter 0 71 62/922-504.<br />

Bringen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen und Ihren Personalausweis<br />

mit.<br />

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des<br />

Haushaltsplanes des Zweckverbandes "Abwasserreinigung<br />

Oberes Lautertal" für das Haushaltsjahr<br />

2011<br />

I. Haushaltssatzung<br />

Aufgrund von § 12 der Verbandssatzung und § 79 der Gemeindeordnung<br />

für Baden-Württemberg i.V. mit § 18 des Gesetzes<br />

über kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung<br />

3<br />

<strong>Mitteilungsblatt</strong> <strong>Lauterstein</strong> Nr. 01/<strong>02</strong> vom 14. Januar 2011<br />

am 23. November 2010 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />

2011 beschlossen:<br />

§ 1<br />

Haushaltsplan<br />

Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2011 wird festgesetzt<br />

mit<br />

1. Den Einnahmen und Ausgaben<br />

in Höhe von 148.200,00 1<br />

davon entfallen<br />

Verwaltungshaushalt 148.200,00 1<br />

Vermögenshaushalt 0 1<br />

§ 2<br />

Kassenkredite<br />

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf100.000,00 1<br />

festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Umlagen<br />

Die Verbandsumlage wird von den beteiligten Städten nach § 12,<br />

Abs. 3 und 4 der Verbandssatzung aufgebracht.<br />

Die vorläufige Umlage der beiden Städte beträgt für das Jahr<br />

2011:<br />

Betriebskostenumlage (§ 12 Abs. 4) 148.000,00 1<br />

Investitionskostenumlage (§ 12 Abs. 3) 0 1<br />

II. Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011<br />

wird hiermit bekannt gemacht. Das Landratsamt Göppingen als<br />

Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 4. Januar 2011, Nr. I<br />

2-9<strong>02</strong>.41 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und den<br />

Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 gemäß § 18 GKZ i.V.<br />

mit § 81 Absatz 2 und § 121 Absatz 2 GemO bestätigt.<br />

Der im § 2 der Haushaltssatzung auf100.000,00 Euro festgesetzte<br />

Höchstbetrag der Kassenkredite wurde gemäß § 18 GKZ i.V. mit §<br />

89 Absatz 2 GemO genehmigt.<br />

III. Auslegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes<br />

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr<br />

2011 liegen gemäß § 16 der Verbandssatzung i.V. mit § 81 Absatz<br />

3 GemO an sieben Tagen, und zwar von Montag, dem 25. Januar<br />

2011 bis Dienstag, dem 1. Februar 2011, je einschließlich, im Rathaus<br />

<strong>Lauterstein</strong>, Hauptstraße 75, 73111 <strong>Lauterstein</strong>, Zimmer E2,<br />

während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich<br />

aus.<br />

Hinweis gemäß § 4 GemO<br />

Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO<br />

für Baden-Württemberg oder aufgrund der GemO i.V. mit dem<br />

Gesetz über kommunale Zusammenarbeit beim Erlass dieser Haushaltssatzung<br />

kann innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung<br />

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />

begründen soll, schriftlich gegenüber dem Zweckverband "Abwasserreinigung<br />

Oberes Lautertal", Hauptstraße 75, 73111 <strong>Lauterstein</strong>,<br />

geltend gemacht werden.<br />

Nach Ablaufdieser Frist gilt die vorgenannte Satzung als von Anfang<br />

an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn die<br />

Vorschrift über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung<br />

oder die Bekanntmachung der vorgenannten Satzung verletzt<br />

worden sind.<br />

Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder<br />

Formvorschriften nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend<br />

gemacht werden, wenn der Verbandsvorsitzende der Haushaltssatzung<br />

nach § 43 GemO wegen Rechtswidrigkeit widersprochen<br />

hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde<br />

den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer<br />

die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb<br />

der Jahresfrist geltend gemacht hat.<br />

<strong>Lauterstein</strong>, den 10. Januar 2011<br />

Lenz<br />

Verbandsvorsitzender

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