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der Gemeinde Kabelsketal - Einheitsgemeinde Kabelsketal

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<strong>Kabelsketal</strong> - 4 -<br />

5/2011<br />

6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes<br />

über ihre Person auszuweisen.<br />

7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann ihre/seine Stimme<br />

nur in dem für sie /ihn zuständigen Wahllokal abgeben.<br />

8. Wahlberechtigte, die erst für die Stichwahl wahlberechtigt<br />

werden, erhalten auf Antrag einen Wahlschein.<br />

9. Wahlscheininhaberinnen/Wahlscheininhaber können<br />

an <strong>der</strong> Wahl im Wahlgebiet, für den <strong>der</strong> Wahlschein gilt,<br />

a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk<br />

o<strong>der</strong><br />

b) durch Briefwahl<br />

teilnehmen.<br />

10. Die Briefwahl wird in folgen<strong>der</strong> Weise ausgeübt:<br />

a) Die wählende Person kennzeichnet persönlich und<br />

unbeobachtet ihren Stimmzettel.<br />

b) Sie legt den Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen<br />

Wahlumschlag und verschließt diesen.<br />

c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des<br />

Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung<br />

an Eides statt zur Briefwahl.<br />

d) Sie legt den verschlossenen amtlichen Wahlumschlag<br />

und den unterschriebenen Wahlschein in den<br />

amtlichen Wahlbriefumschlag.<br />

e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag.<br />

f) Sie übersendet den Wahlbrief durch die Post an<br />

die/den auf dem Wahlbriefumschlag angegebene/n<br />

Wahlleiterin/Wahlleiter so rechtzeitig, dass <strong>der</strong> Wahlbrief<br />

spätestens am Wahltage bis zum Ende <strong>der</strong><br />

Wahlzeit eingeht. Der Wahlbrief kann auch in <strong>der</strong><br />

Dienststelle <strong>der</strong>/des zuständigen Wahlleiterin/Wahlleiters<br />

abgegeben werden.<br />

11. Die Wahl ist öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat zum Wahllokal<br />

Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts<br />

möglich ist.<br />

12. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft,<br />

wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges<br />

Ergebnis einer Wahl herbeiführt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht.<br />

Bemerkungen:<br />

Hambacher, Bürgermeister<br />

<strong>Kabelsketal</strong>, dem 24.02.2011<br />

Unterschrift<br />

Wahlbekanntmachung<br />

1. Am Sonntag, dem 20. März 2011, findet in Sachsen-<br />

Anhalt die Landtagswahl statt.<br />

Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.<br />

2. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kabelsketal</strong> ist in 6 allgemeine Wahlbezirke<br />

1) eingeteilt.<br />

Wahlbezirk 0101 - Gröbers/Schwoitsch;<br />

Wahllokal: Grundschule Gröbers,<br />

Schulstraße 2, OT Gröbers<br />

Wahlbezirk 0201 - Benndorf/Gottenz/Osmünde;<br />

Wahllokal: Feuerwehr Osmünde,<br />

F.-Hentze-Straße 10, OT Osmünde<br />

Wahlbezirk 0601 - Dieskau;<br />

Wahllokal: Grundschule Dieskau<br />

Zur Schule 6, OT Dieskau<br />

Wahlbezirk 0701 -Zwintschöna;<br />

Wahllokal; Vereinshaus Zwintschöna<br />

Am Vereinshaus 8, OT Zwintschöna<br />

Wahlbezirk 0801 - Dölbau (alle Ortsteile)<br />

Wahllokal: Feuerwehr Dölbau<br />

Grünstraße 12b, OT Naundorf<br />

Wahlbezirk 1101 - Großkugel (alle Ortsteile)<br />

Wahllokal: Achtung neu!!!<br />

Feuerwehr Großkugel<br />

E.-Kästner-Straße 30, OT Großkugel<br />

In den Wahlbenachrichtigungen, die den wahlberechtigten<br />

Personen in <strong>der</strong> Zeit vom 13.02.2011 bis<br />

27.02.2011 übersandt worden sind, sind <strong>der</strong> Wahlbezirk<br />

und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigten<br />

Personen zu wählen haben.<br />

3. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses<br />

am Wahltag um 17.00 Uhr in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Kabelsketal</strong>, Lange Straße 18 OT Gröbers im<br />

Nebengebäude (Flachbau) zusammen.<br />

4. Jede wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt,<br />

kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen,<br />

in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />

Die wahlberechtigten Personen haben zur Wahl ihre<br />

Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis<br />

bereitzuhalten. Sie haben sich auf Verlangen<br />

des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Die<br />

Wahlbenachrichtigung soll bei <strong>der</strong> Wahl abgegeben werden.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede wahlberechtigte<br />

Person erhält am Wahltag im zuständigen<br />

Wahlraum einen amtlichen Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Jede Wählerin/Je<strong>der</strong> Wähler hat eine Personenstimme<br />

und eine Parteienstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils<br />

in <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> Wahlvorschlagsnummern<br />

a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die<br />

Namen <strong>der</strong> Bewerberinnen/Bewerber <strong>der</strong> zugelassenen<br />

Kreiswahlvorschläge unter Angabe <strong>der</strong> Partei,<br />

ggf. auch ihrer Kurzbezeichnung, bei Bewerberinnen/Bewerbern<br />

von Listenvereinigungen den Namen<br />

<strong>der</strong> Listenvereinigung und die Kurzbezeichnung o<strong>der</strong><br />

das Kennwort, bei Bewerberinnen/Bewerbern, die<br />

nicht für eine Partei auftreten, die Bezeichnung „Einzelbewerberin/Einzelbewerber“<br />

und rechts von dem<br />

Namen je<strong>der</strong> Bewerberin/jedes Bewerbers einen<br />

Kreis für die Kennzeichnung,<br />

b) für die Wahl nach Landeswahlvorschlägen in blauem<br />

Druck die Bezeichnung <strong>der</strong> Parteien, ggf. auch ihre<br />

Kurzbezeichnungen, bei Listenvereinigungen <strong>der</strong>en<br />

Name und die Kurzbezeichnung o<strong>der</strong> das Kennwort<br />

und jeweils die Namen <strong>der</strong> ersten drei Bewerberinnen/Bewerber<br />

<strong>der</strong> zugelassenen Landeswahlvorschläge<br />

und links von <strong>der</strong> Parteibezeichnung eine<br />

Kreis für die Kennzeichnung.<br />

5. Die wahlberechtigte Person gibt<br />

5.1 die Personenstimme in <strong>der</strong> Weise ab, dass sie auf dem<br />

linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in<br />

einen Kreis gesetztes Kreuz o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise eindeutig<br />

kenntlich macht, welcher Bewerberin/welchem<br />

Bewerber sie gelten soll, und<br />

5.2 die Parteienstimme in <strong>der</strong> Weise,<br />

dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck)<br />

durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz o<strong>der</strong> auf<br />

an<strong>der</strong>e Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Landeswahlvorschlag<br />

sie gelten soll.

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