der Gemeinde Kabelsketal - Einheitsgemeinde Kabelsketal
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<strong>Kabelsketal</strong> - 4 -<br />
5/2011<br />
6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes<br />
über ihre Person auszuweisen.<br />
7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann ihre/seine Stimme<br />
nur in dem für sie /ihn zuständigen Wahllokal abgeben.<br />
8. Wahlberechtigte, die erst für die Stichwahl wahlberechtigt<br />
werden, erhalten auf Antrag einen Wahlschein.<br />
9. Wahlscheininhaberinnen/Wahlscheininhaber können<br />
an <strong>der</strong> Wahl im Wahlgebiet, für den <strong>der</strong> Wahlschein gilt,<br />
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk<br />
o<strong>der</strong><br />
b) durch Briefwahl<br />
teilnehmen.<br />
10. Die Briefwahl wird in folgen<strong>der</strong> Weise ausgeübt:<br />
a) Die wählende Person kennzeichnet persönlich und<br />
unbeobachtet ihren Stimmzettel.<br />
b) Sie legt den Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen<br />
Wahlumschlag und verschließt diesen.<br />
c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des<br />
Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung<br />
an Eides statt zur Briefwahl.<br />
d) Sie legt den verschlossenen amtlichen Wahlumschlag<br />
und den unterschriebenen Wahlschein in den<br />
amtlichen Wahlbriefumschlag.<br />
e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag.<br />
f) Sie übersendet den Wahlbrief durch die Post an<br />
die/den auf dem Wahlbriefumschlag angegebene/n<br />
Wahlleiterin/Wahlleiter so rechtzeitig, dass <strong>der</strong> Wahlbrief<br />
spätestens am Wahltage bis zum Ende <strong>der</strong><br />
Wahlzeit eingeht. Der Wahlbrief kann auch in <strong>der</strong><br />
Dienststelle <strong>der</strong>/des zuständigen Wahlleiterin/Wahlleiters<br />
abgegeben werden.<br />
11. Die Wahl ist öffentlich. Je<strong>der</strong>mann hat zum Wahllokal<br />
Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts<br />
möglich ist.<br />
12. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft,<br />
wer unbefugt wählt o<strong>der</strong> sonst ein unrichtiges<br />
Ergebnis einer Wahl herbeiführt o<strong>der</strong> das Ergebnis verfälscht.<br />
Bemerkungen:<br />
Hambacher, Bürgermeister<br />
<strong>Kabelsketal</strong>, dem 24.02.2011<br />
Unterschrift<br />
Wahlbekanntmachung<br />
1. Am Sonntag, dem 20. März 2011, findet in Sachsen-<br />
Anhalt die Landtagswahl statt.<br />
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.<br />
2. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kabelsketal</strong> ist in 6 allgemeine Wahlbezirke<br />
1) eingeteilt.<br />
Wahlbezirk 0101 - Gröbers/Schwoitsch;<br />
Wahllokal: Grundschule Gröbers,<br />
Schulstraße 2, OT Gröbers<br />
Wahlbezirk 0201 - Benndorf/Gottenz/Osmünde;<br />
Wahllokal: Feuerwehr Osmünde,<br />
F.-Hentze-Straße 10, OT Osmünde<br />
Wahlbezirk 0601 - Dieskau;<br />
Wahllokal: Grundschule Dieskau<br />
Zur Schule 6, OT Dieskau<br />
Wahlbezirk 0701 -Zwintschöna;<br />
Wahllokal; Vereinshaus Zwintschöna<br />
Am Vereinshaus 8, OT Zwintschöna<br />
Wahlbezirk 0801 - Dölbau (alle Ortsteile)<br />
Wahllokal: Feuerwehr Dölbau<br />
Grünstraße 12b, OT Naundorf<br />
Wahlbezirk 1101 - Großkugel (alle Ortsteile)<br />
Wahllokal: Achtung neu!!!<br />
Feuerwehr Großkugel<br />
E.-Kästner-Straße 30, OT Großkugel<br />
In den Wahlbenachrichtigungen, die den wahlberechtigten<br />
Personen in <strong>der</strong> Zeit vom 13.02.2011 bis<br />
27.02.2011 übersandt worden sind, sind <strong>der</strong> Wahlbezirk<br />
und <strong>der</strong> Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigten<br />
Personen zu wählen haben.<br />
3. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses<br />
am Wahltag um 17.00 Uhr in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Kabelsketal</strong>, Lange Straße 18 OT Gröbers im<br />
Nebengebäude (Flachbau) zusammen.<br />
4. Jede wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt,<br />
kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen,<br />
in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />
Die wahlberechtigten Personen haben zur Wahl ihre<br />
Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis<br />
bereitzuhalten. Sie haben sich auf Verlangen<br />
des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Die<br />
Wahlbenachrichtigung soll bei <strong>der</strong> Wahl abgegeben werden.<br />
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede wahlberechtigte<br />
Person erhält am Wahltag im zuständigen<br />
Wahlraum einen amtlichen Stimmzettel ausgehändigt.<br />
Jede Wählerin/Je<strong>der</strong> Wähler hat eine Personenstimme<br />
und eine Parteienstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils<br />
in <strong>der</strong> Reihenfolge <strong>der</strong> Wahlvorschlagsnummern<br />
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die<br />
Namen <strong>der</strong> Bewerberinnen/Bewerber <strong>der</strong> zugelassenen<br />
Kreiswahlvorschläge unter Angabe <strong>der</strong> Partei,<br />
ggf. auch ihrer Kurzbezeichnung, bei Bewerberinnen/Bewerbern<br />
von Listenvereinigungen den Namen<br />
<strong>der</strong> Listenvereinigung und die Kurzbezeichnung o<strong>der</strong><br />
das Kennwort, bei Bewerberinnen/Bewerbern, die<br />
nicht für eine Partei auftreten, die Bezeichnung „Einzelbewerberin/Einzelbewerber“<br />
und rechts von dem<br />
Namen je<strong>der</strong> Bewerberin/jedes Bewerbers einen<br />
Kreis für die Kennzeichnung,<br />
b) für die Wahl nach Landeswahlvorschlägen in blauem<br />
Druck die Bezeichnung <strong>der</strong> Parteien, ggf. auch ihre<br />
Kurzbezeichnungen, bei Listenvereinigungen <strong>der</strong>en<br />
Name und die Kurzbezeichnung o<strong>der</strong> das Kennwort<br />
und jeweils die Namen <strong>der</strong> ersten drei Bewerberinnen/Bewerber<br />
<strong>der</strong> zugelassenen Landeswahlvorschläge<br />
und links von <strong>der</strong> Parteibezeichnung eine<br />
Kreis für die Kennzeichnung.<br />
5. Die wahlberechtigte Person gibt<br />
5.1 die Personenstimme in <strong>der</strong> Weise ab, dass sie auf dem<br />
linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in<br />
einen Kreis gesetztes Kreuz o<strong>der</strong> auf an<strong>der</strong>e Weise eindeutig<br />
kenntlich macht, welcher Bewerberin/welchem<br />
Bewerber sie gelten soll, und<br />
5.2 die Parteienstimme in <strong>der</strong> Weise,<br />
dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck)<br />
durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz o<strong>der</strong> auf<br />
an<strong>der</strong>e Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Landeswahlvorschlag<br />
sie gelten soll.