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der Gemeinde Kabelsketal - Einheitsgemeinde Kabelsketal

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<strong>Kabelsketal</strong> - 6 -<br />

5/2011<br />

Die Prüfung ergab keine Beanstandungen. Der Haushaltsplan<br />

2011 ist ausgeglichen. Positiv wurde bewertet, dass eine deutliche<br />

Ergebnisverbesserung in <strong>der</strong> mittelfristigen Ergebnisplanung<br />

dargestellt werden konnte.<br />

Wie gesagt, <strong>der</strong> Haushaltsplan ist kein Selbstläufer, zur Aufstellung<br />

gehört Fleiß, intensive Arbeit und Selbstdisziplin. All das<br />

haben meine Mitarbeiter <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung (neben ihren<br />

täglichen Amtsgeschäften), <strong>der</strong> Arbeitsgruppe Doppik (mit<br />

Vertretern aus dem Gemein<strong>der</strong>at), in den letzten Jahren verkörpert.<br />

Dafür gilt Ihnen, den <strong>Gemeinde</strong>vertretern und sachkundigen<br />

Einwohner mein persönlicher Dank. Nur so können wir<br />

gemeinsam ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes<br />

Bild <strong>der</strong> Lage <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> vermitteln.<br />

Kurt Hambacher<br />

Bürgermeister<br />

<strong>Kabelsketal</strong><br />

I. Haushaltssatzung und Bekanntmachung<br />

<strong>der</strong> Haushaltssatzung 2011 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Kabelsketal</strong><br />

1. Haushaltssatzung<br />

Aufgrund des § 92 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung für das Land Sachsen-Anhalt,<br />

in <strong>der</strong> Fassung vom 10.08.2009, hat <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at<br />

in <strong>der</strong> Sitzung am 26.01.2011 folgende Haushaltssatzung für<br />

das Haushaltsjahr 2011 erlassen:<br />

§ 1<br />

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011, <strong>der</strong> die für die Erfüllung<br />

<strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> voraussichtlich anfallenden<br />

Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden<br />

Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird<br />

1. im Ergebnisplan mit dem<br />

a) Gesamtbetrag <strong>der</strong> Erträge auf 11.571.750 €,<br />

b) Gesamtbetrag <strong>der</strong> Aufwendungen 12.575.650 €,<br />

2. im Finanzplan mit dem<br />

a) Gesamtbetrag <strong>der</strong> Einzahlungen<br />

aus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit auf 10.240.400 €<br />

b) Gesamtbetrag <strong>der</strong> Auszahlungen<br />

aus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit auf 10.998.150 €<br />

c) Gesamtbetrag <strong>der</strong> Einzahlungen<br />

aus <strong>der</strong> Investitionstätigkeit 1.986.300 €<br />

d) Gesamtbetrag <strong>der</strong> Auszahlungen<br />

aus <strong>der</strong> Investitionstätigkeit 4.108.400 €<br />

e) Gesamtbetrag <strong>der</strong> Einzahlungen<br />

aus <strong>der</strong> Finanzierungstätigkeit 468.000 €<br />

f) Gesamtbetrag <strong>der</strong> Auszahlungen<br />

aus <strong>der</strong> Finanzierungstätigkeit 861.000 €<br />

festgesetzt.<br />

§ 2<br />

Der Gesamtbetrag <strong>der</strong> vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen<br />

und für Investitionsför<strong>der</strong>ungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)<br />

wird auf 0 € festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag, bis zu dem Kredite zur Sicherung <strong>der</strong> Zahlungsfähigkeit<br />

im Haushaltsjahr 2011 zur rechtzeitigen Leistung<br />

von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird<br />

auf 1.800.000 € festgesetzt.<br />

§ 5<br />

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das<br />

Haushaltsjahr 2011 wie folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen<br />

Betriebe (Grundsteuer A) 200 v. H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 300 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer 300 v. H.<br />

<strong>Kabelsketal</strong>, den 27.01.2011<br />

Hambacher<br />

Bürgermeister<br />

2. Bekanntmachung <strong>der</strong> Haushaltssatzung 2010 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Kabelsketal</strong><br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011<br />

wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Eine Genehmigung <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Der Vorlagepflicht nach § 94 Abs. 2 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung für<br />

das Land Sachsen-Anhalt ist die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kabelsketal</strong> nachgekommen.<br />

Gründe, die eine Beanstandung des Beschlusses<br />

zur Haushaltssatzung gemäß § 136 (1) GO LSA rechtfertigen,<br />

haben sich bei <strong>der</strong> Prüfung nicht ergeben.<br />

Aus kommunalrechtlicher Sicht enthält die Satzung keine genehmigungspflichtigen<br />

Teile.<br />

Die Verfügung durch die Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises<br />

Saalkreis wurde am 16.02.2011 unter dem Aktenzeichen<br />

1/151401-130 wi. erteilt.<br />

Der Haushaltsplan liegt nach § 94 Abs. 3 Satz 1 <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

für das Land Sachsen-Anhalt vom 07.03.2011 bis<br />

einschließlich 16.03.2011 zur Einsichtnahme in <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Kabelsketal</strong>, Lange Straße 18, 06184 <strong>Kabelsketal</strong>, Finanzverwaltung,<br />

während folgen<strong>der</strong> Zeiten:<br />

Montag: 9.00 - 12.15 Uhr und 12.45 - 16.00 Uhr,<br />

Dienstag: 9.00 - 12.15 Uhr und 12.45 - 18.00 Uhr.<br />

Mittwoch: 9.00 - 12.15 Uhr und 12.45 - 14.00 Uhr,<br />

Donnerstag: 9.00 - 12.15 Uhr und 12.45 - 15.00 Uhr sowie<br />

Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr,<br />

zu je<strong>der</strong>manns Einsicht öffentlich aus.<br />

<strong>Kabelsketal</strong>, den 21.02.2011<br />

Hambacher<br />

Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

<strong>der</strong> Widmungsverfügung zu öffentlichen<br />

Verkehrsflächen<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>Kabelsketal</strong> beschloss in seiner Sitzung am<br />

26.01.2011, gemäß § 6 Abs. 1 des Straßengesetzes für das<br />

Land Sachsen-Anhalt, folgende Grundstücke als öffentliche Verkehrsflächen<br />

zu widmen:<br />

A) Im OT Großkugel, die Eichenallee, von <strong>der</strong> Einmündung in<br />

den Eschenring bis zur Einmündung in die B 6.<br />

B) Im OT Großkugel, die Europaallee, von <strong>der</strong> Einmündung<br />

Straßburger Straße bis zur Einmündung in die Eichenallee.<br />

C) Im OT Naundorf, die Flurstücke 299 und 301, Flur 14, in <strong>der</strong><br />

Gemarkung Dölbau.

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