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Versicherungsprogramm

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P\02 Individuell 2009\BER\xu\DIN Auszug aus dem Versicherunsprogramm.ppt-24.04.2009<br />

Versicherungsnehmer:<br />

Mitversicherungsnehmer:<br />

Führender Versicherer:<br />

Versicherungsschein-Nr.:<br />

Versicherungsumfang:<br />

Versicherungsschutz/<br />

Mit-Versicherte:<br />

Bedingungen:<br />

Versicherungssummen:<br />

Sublimits:<br />

Selbstbehalt:<br />

Geltungsbereich:<br />

Schadenmeldung:<br />

<strong>Versicherungsprogramm</strong><br />

Betriebs-Haftpflicht-Versicherung<br />

DIN Deutsches Institut für Normung e. V.<br />

alle Tochter- bzw. verbundenen Unternehmen<br />

Allianz Versicherungs-AG<br />

GHA 10/0410/2306451 und GHA 10/0410/2484517/220<br />

Versichert ist die gesetzliche (und soweit vereinbart vertragliche)<br />

Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts aus der in der<br />

Police genannten Betriebsbeschreibung.<br />

Das heißt: Über diesen Vertrag sind Ansprüche von Dritten<br />

gegen DIN aufgrund Schäden, für die der DIN e. V. im<br />

Rahmen der betrieblichen Tätigkeiten zu haften hat,<br />

abgesichert.<br />

Versicherungsschutz besteht für berechtigte versicherte<br />

Ansprüche sowie für Kosten für die Abwehr unberechtigter<br />

Schadenersatzansprüche.<br />

Mitversichert ist die persönliche gesetzliche Haftpflicht der<br />

Mitarbeiter und der gesetzlichen Vertreter.<br />

AHB sowie sonstige geschriebene Bedingungen<br />

Personenschäden 20.000.000 €<br />

Sachschäden 10.000.000 €<br />

Vermögensschäden 100.000 €<br />

Maximierung: Das Zweifache der Deckungssumme.<br />

Mietsachschäden durch Brand, Explosion,<br />

Leitungswasser und Abwasser 1.023.000 €<br />

Tätigkeitsschäden 52.000 €<br />

Schlüsselschäden 52.000 €<br />

Mietsachschäden bei Geschäftsreisen<br />

weitere Schäden gemäß Police<br />

52.000 €<br />

Mietsachschäden, 10 %, maximal 2.556 €<br />

Tätigkeitsschäden, 20 %, maximal 51 €<br />

Schlüsselschäden 51 €<br />

weltweit<br />

� Die Schadenmeldung erfolgt unverzüglich durch die<br />

zuständige Stelle (DIN/Herrn Löhrs) an Funk.<br />

Am Schadenort sind keine Haftungsanerkenntnisse<br />

gegenüber den Geschädigten abzugeben.<br />

� Diese sollen an den Versicherer verwiesen werden.<br />

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