Versicherungsprogramm
Versicherungsprogramm
Versicherungsprogramm
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
P\02 Individuell 2009\BER\xu\DIN Auszug aus dem Versicherunsprogramm.ppt-24.04.2009<br />
Versicherungsnehmer:<br />
Mitversicherungsnehmer:<br />
Führender Versicherer:<br />
Versicherungsschein-Nr.:<br />
Bedingungen:<br />
Versicherungsumfang:<br />
<strong>Versicherungsprogramm</strong><br />
Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung<br />
Dienstreise-Rechtsschutz-Versicherung<br />
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.<br />
Tochterfirmen<br />
ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Köln<br />
1.10.0051408-085<br />
ARB 2000/02<br />
Der Versicherungsschutz umfasst:<br />
� Verkehrs-Rechtsschutz mit Dienstreise-Rechtsschutz<br />
� Schadenersatz-Rechtsschutz<br />
� Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht<br />
� Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten<br />
� Sozialgerichts-Rechtsschutz<br />
� Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen<br />
� Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz<br />
� Straf-Rechtsschutz<br />
� Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz<br />
Dienstreise-Rechtsschutz:<br />
Die Dienstreise-Rechtsschutz-Versicherung bezieht sich<br />
auf alle Personen- und Kombinationskraftwagen, die von<br />
Arbeitnehmern des Versicherungsnehmers mit dessen<br />
Einwilligung zu Dienstfahrten benutzt werden.<br />
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Fahrzeuge,<br />
die sich im Eigentum oder Besitz des Versicherungsnehmers<br />
befinden.<br />
Verkehrs-Rechtsschutz:<br />
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer<br />
in seiner Eigenschaft als Eigentümer oder Halter jedes bei<br />
Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf ihn<br />
zugelassene oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen<br />
versehenen und als Mieter jedes von<br />
ihm als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden<br />
Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuges sowie<br />
Anhängers.<br />
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Personen in<br />
ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer oder berechtigte<br />
Insassen dieser Motorfahrzeuge.<br />
21