Versicherungsprogramm
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P\02 Individuell 2009\BER\xu\DIN Auszug aus dem Versicherunsprogramm.ppt-24.04.2009<br />
Versicherungsnehmer:<br />
Mitversicherungsnehmer:<br />
Führender Versicherer:<br />
Versicherungsschein-Nr.:<br />
Versicherungsumfang:<br />
Versicherungsumfang:<br />
Schadenmeldung:<br />
Deckungsumfang:<br />
<strong>Versicherungsprogramm</strong><br />
Auslandsreise-Kranken-Versicherung<br />
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.<br />
-Tochterfirmen<br />
Barmenia Krankenversicherung a. G.<br />
1959<br />
Versicherung gegen finanzielle Belastungen durch<br />
Beeinträchtigungen der Gesundheit infolge Krankheit<br />
und/oder Unfall aller Mitarbeiter auf Dienstreisen ins<br />
Ausland.<br />
Medizinisch notwendig werdende Kosten für:<br />
� ambulante ärztliche Behandlungen<br />
� stationäre Behandlungen<br />
� zahnärztliche Behandlung<br />
� Rücktransport aus dem Ausland<br />
oder die nach Vorleistung eines deutschen Versicherungsträgers<br />
hierzu verbleibenden erstattungsfähigen Kosten.<br />
� Die Schadenmeldung erfolgt unverzüglich durch die<br />
zuständige Stelle (DIN/Herrn Löhrs) an Funk.<br />
� Schadenmeldung inkl. Urschrift der Rechnungen beim<br />
Versicherer. Sofern ein anderer Kostenträger (z. B. die<br />
gesetzliche Krankenversicherung) vorrangig in Anspruch<br />
genommen werden muss und deshalb das Original nicht<br />
mehr zur Verfügung steht, sind dessen Leistungen auf<br />
der Rechnungszweitschrift zu bescheinigen.<br />
kurzfristige Reise: bis 90. Tag; ohne namentliche Meldung<br />
langfristige Reise: ab 91. Tag; mit namentlicher Meldung<br />
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