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Reform des deutschen Vergaberechts

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Einführung<br />

�Auffassung der EU-Kommission<br />

� Es bleibt den Kommunen überlassen, wie sie öffentl.<br />

Aufgaben wahrnehmen und organisieren<br />

� Die Bestimmungen <strong>des</strong> Binnenmarktes engen das<br />

Prinzip der kommunalen Autonomie nicht ein<br />

� Keine allgemeine Verpflichtung der Kommunen,<br />

Aufgaben an Dritte zu vergeben oder zu privatisieren<br />

� Bei Auftragsvergaben an einen Dritten sind jedoch<br />

die Regeln <strong>des</strong> Binnenmarktes – insbesondere das<br />

EU-Vergaberecht - einzuhalten<br />

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