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Reform des deutschen Vergaberechts

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Ausnahmen vom Anwendungsbereich <strong>des</strong> VgR<br />

Inhouse-Geschäfte<br />

�Kontrollfunktion<br />

� Kontrollkriterium kann auch erfüllt sein, wenn<br />

Enkelunternehmen beauftragt wird und die Kontrolle<br />

somit über die Beteiligung am Tochterunternehmen<br />

„vermittelt“ wird (mittelbare Beteiligung)<br />

� Städte können Aufgaben also auch weiterhin in<br />

bestehende kommunale Unternehmensstrukturen<br />

einbinden (z.B. auch in Fällen der „Rekommunalisierung“)<br />

(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.10.03 – VII Verg 50/03 -)<br />

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