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lichkeit nicht durch standortfremde Arten verfälscht<br />

werden.<br />

6. Leitsatz: Gärten<br />

Gärten sollten sich in ihrer Gestaltung und<br />

Pflanzenverwendung an die Traditionen des<br />

Dorfes anlehnen. Die Verwendung von Nadelhölzern<br />

oder von Züchtungen mit speziellen<br />

Blattfarben sollte auf ein Minimum begrenzt<br />

werden. Vor allen in den Bereichen der Dorfperipherie<br />

sollten verstärkt Obstgehölze angepflanzt<br />

werden, wobei die Verwendung traditioneller<br />

heimischer und bewährter Sorten im<br />

Vordergrund stehen sollte. Der Bereich des<br />

Gutshofes und seiner Freiflächen soll in seiner<br />

historischen Form erhalten und restauriert oder<br />

aber in Anlehnung an das historische Vorbild<br />

weiter entwickelt werden.<br />

7. Leitsatz:<br />

Freiflächen im Dorf<br />

�<br />

Freiflächen im dörflichen Innenbereich (z.B.<br />

Grünlandflächen, Obstwiesen und -gärten)<br />

sollen erhalten und nicht überbaut werden,<br />

sofern auch andere Möglichkeiten für Einzelbauvorhaben<br />

erkennbar sind. Die Nutzung von<br />

Freiflächen im Innenbereich als Weihnachtsbaumkulturen<br />

soll durch Satzung ausgeschlossen<br />

werden.<br />

8. Leitsatz: Ortsränder<br />

Die Siedlungsbereiche werden durch Übergangsflächen,<br />

wie Gärten, Weiden oder Obstwiesen,<br />

mindestens aber durch einen Pflanzstreifen<br />

in hinreichender Breite von den Ackerflächen<br />

abgegrenzt (Beispiel: Bebauungsplan<br />

„Koppelweg“). Dies gilt insbesondere auch für<br />

Siedlungserweiterungen. In hängigen Bereichen<br />

wird Vorsorge für die schadlose Ableitung<br />

von Oberflächenwasser aus der Feldmark<br />

getroffen.<br />

9. Leitsatz: Einfriedungen<br />

Die Verwendung von Einfriedungen sollte<br />

sich an den historischen Einfriedungen des<br />

Dorfes, speziell dem Staketenzaun in hölzerner<br />

oder schmiedeeiserner Form orientieren.<br />

Alternativ oder auch ergänzend hierzu sollten<br />

Hecken aus heimischen Laubgehölzen als<br />

Einfriedung verwendet werden.


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10. Leitsatz: Mauern<br />

Natursteinmauern, insbesondere Trockenmauern,<br />

sind als wertvolle Biotope und typische<br />

Gestaltmerkmale von <strong>Ballenhausen</strong> zu<br />

erhalten und ggf. zu erneuern. Auch in Neubaugebieten<br />

sollten nach Möglichkeit Mauern<br />

aus Natursteinen angelegt werden. Im Bereich<br />

des Wasserbaus sollte die Möglichkeit des<br />

Einsatzes von Gabionen (Drahtschotterkörben)<br />

genutzt werden. Beton-Winkelstützen sollen<br />

wann immer möglich, vermieden werden.<br />

11. Leitsatz: Feldflur<br />

Die Feldflur der Gemarkung <strong>Ballenhausen</strong><br />

soll langfristig durch Hecken, Raine und Feldgehölze<br />

ökologisch und ästhetisch belebt,<br />

bestehende Strukturen erhalten werden. Insbesondere<br />

Feldwege, Gewässer und Straßen<br />

sollen verstärkt bepflanzt werden. Die Pyrami-<br />

�<br />

denpappel soll als ein typisches Identifikationselement<br />

der Ballenhäuser Umgebung verstanden<br />

und gepflanzt werden, obwohl dieser<br />

Baum im strengen Sinn nicht als standortheimisch<br />

bezeichnet werden kann.<br />

12. Leitsatz:<br />

Gebäude als Biotope<br />

Alte Gebäude stellen wichtige Lebensräume<br />

für verschiedene Tierarten dar, welche<br />

hieran angepasst sind. Bei der Restaurierung<br />

bzw. Renovierung sollen Unterschlupf- und<br />

Einflugmöglichkeiten nicht verbaut bzw. neu<br />

geschaffen werden. Fassaden sollten nach<br />

Möglichkeit eine Berankung erhalten.<br />

13. Leitsatz: Verkehr<br />

Das Dorfgebiet von <strong>Ballenhausen</strong> soll komplett<br />

als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden.<br />

Die für Kraftfahrzeuge reservierten Flächen<br />

sind so gering wie möglich zu halten. Bestehende<br />

fußläufige Verkehrsverbindungen sollen<br />

erhalten, neue entwickelt und in das Verkehrskonzept<br />

des Ortes integriert werden. Alte Wegerechte<br />

sollten wiederbelebt werden. Über<br />

den Erhalt der Gemeindeverbindungsstraße<br />

nach Groß Schneen soll eine Entscheidung<br />

getroffen werden, welche die Bedürfnisse der<br />

Einwohner von <strong>Ballenhausen</strong> besonders berücksichtigt.<br />

Die Ortseingänge der Heerstaße<br />

sollen verkehrsberuhigt werden.


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MASSNAHMEN-<br />

SCHWERPUNKTE DER<br />

DORFERNEUERUNG<br />

FREIRAUM<br />

Wenngleich die Gestaltung privater Freiräume<br />

für das Erscheinungsbild von <strong>Ballenhausen</strong><br />

von großer Bedeutung ist, muss sich<br />

die Dorferneuerungsplanung hier darauf beschränken,<br />

das Gestaltprinzip und den Wert<br />

dörflicher Gärten zu verdeutlichen. Sie dient<br />

damit als Leitfaden des privaten Grundbesitzers<br />

zur dorfgerechten Gestaltung seiner Freiräume.<br />

Da eine solche Gestaltung eher kostensparend<br />

als kostenaufwendig ist, werden<br />

Maßnahmen im privaten Freiraum nur gefördert,<br />

wenn hierdurch eine überdurchschnittliche<br />

Wirkung für die Freiraumentwicklung von<br />

<strong>Ballenhausen</strong> zu erwarten ist.<br />

Für alle Einwohner von <strong>Ballenhausen</strong> hingegen<br />

ist eine kostenlose Beratung in Sachen<br />

Freiraum wie auch Gebäude vorgesehen. Dies<br />

gilt unabhängig davon, ob das Anwesen ein<br />

Neubau oder historischer Altbau ist, ob es im<br />

Zentrum <strong>Ballenhausen</strong>s liegt oder an der Peripherie.<br />

Diese Beratung sollte in Anspruch genommen<br />

werden, wenn Veränderungen im<br />

Freiraum oder an den Gebäuden beabsichtigt<br />

werden, denn durch eine fachkundige Beratung<br />

lassen sich immer Kosten sparen bzw.<br />

Kosteneffizienz der Maßnahmen erreichen.<br />

Maßnahmen im öffentlichen Freiraum hingegen<br />

sind wesentlich aufwendiger und werden<br />

daher gefördert, wenn ihre Erfordernis im<br />

Dorfentwicklungsplan genannt wurde. In <strong>Ballenhausen</strong><br />

lassen sich die öffentlichen Freiräume,<br />

die einer Neugestaltung im Rahmen<br />

der Dorferneuerung bedürfen, überwiegend<br />

den Straßenräumen, Fußwegen, sowie spe-<br />

�<br />

ziellen Orten wie dem Ehrenmal, dem Sportplatz<br />

oder dem Friedhof zuordnen.<br />

In mehreren Arbeitskreissitzungen und<br />

nicht zuletzt während der gemeinsamen Begehung<br />

von <strong>Ballenhausen</strong> kristallisierten sich<br />

Schwerpunkte für öffentliche Maßnahmen<br />

heraus, die im Folgenden eingehend dargestellt<br />

werden sollen. Die Reihenfolge der Maßnahmen<br />

entspricht ihrer Priorität, welche auf<br />

der Arbeitskreissitzung am 29. Oktober 2008<br />

festgelegt wurde.<br />

Selbst wenn jetzt bereits Details dargestellt<br />

werden, darf dies nicht über die Tatsache hinwegtäuschen,<br />

dass es sich bei den Entwürfen<br />

um erste Ideen handelt, die auf der Basis einer<br />

sehr groben Kartengrundlage (ALK - Automatisiertes<br />

Liegenschaftskataster) erstellt wurden.<br />

Dies bedeutet, dass die Darstellung als Vorentwurf<br />

mit exemplarischem Charakter zu werten<br />

ist, dessen weitere Detaillierung in jedem<br />

Falle der Abstimmung mit dem Arbeitskreis<br />

Dorferneuerung <strong>Ballenhausen</strong> sowie gegebenenfalls<br />

auch den Anliegern bedarf.<br />

Allerdings wurden für die Planung einzelner<br />

Maßnahmen auch erste Aufmaße erforderlich,<br />

um die Machbarkeit der Vorschläge zu prüfen.<br />

Hierzu wurden traditionelle (Bandmaß), aber<br />

auch moderne Messverfahren (Einsatz eines<br />

Digitaltachymeters) angewendet.


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Angesichts der Lage <strong>Ballenhausen</strong>s, etwas<br />

abseits von der verkehrsbelasteten Bundesstraße<br />

27, mag es verwundern, dass der Arbeitskreis<br />

Dorferneuerung <strong>Ballenhausen</strong> die<br />

höchste Priorität bei Maßnahmen setzt, die<br />

einer Verbesserung von verkehrsbedingten<br />

Problemen dienen. Dies zeigt jedoch andererseits,<br />

dass diese Probleme trotz der gegenüber<br />

der B 27 deutlich geringeren Verkehrsbelastung<br />

der Ortsdurchfahrt von den Einwohnerinnen<br />

und Einwohnern <strong>Ballenhausen</strong>s als<br />

deutliche Verringerung ihrer Lebensqualität<br />

gesehen werden.<br />

Maßnahmenschwerpunkt 1a: Verkehrsberuhigung<br />

der Ortseingänge<br />

Der erste Fokus des Arbeitskreises richtet<br />

sich auf eine Verringerung der Einfahrgeschwindigkeiten<br />

in das Dorf. Aus westlicher<br />

Richtung, von der B 27 kommend, führt die<br />

Kreisstraße 21 gewissermaßen in einer Zielgerade<br />

in die Siedlung hinein. Die Übersichtlichkeit<br />

dieser Straßenführung in Verbindung mit<br />

dem durch separate seitliche Bushaltebuchten<br />

und Gehwege deutlich aufgeweiteten Straßenraum<br />

hat ganz offensichtlich zu hohe Fahrgeschwindigkeiten<br />

zur Folge.<br />

Es macht daher Sinn, in diesem Bereich alle<br />

Möglichkeiten auszuschöpfen, die eine Reduzierung<br />

der Fahrgeschwindigkeiten zur Folge<br />

haben können. Hier wäre zunächst die Bepflanzung<br />

der K 21 zwischen der Bundesstraße<br />

und dem Ortseingang als Allee vorzuschlagen,<br />

verbunden mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung.<br />

Die auf das Dorf zuführende Allee<br />

hätte blickführende Wirkung, würde das Landschaftsbild<br />

beleben und die subjektive Wahrnehmung<br />

der Fahrgeschwindigkeiten erhöhen.<br />

�<br />

Am Dorfeingang sollte mit einer Fahrbahnverschwenkung<br />

der einfahrende Verkehr weiter<br />

abgebremst werden. Ein Materialwechsel am<br />

Ortseingang in Form von Pflasterbändern aus<br />

Naturstein würde auch sensorisch den Übergang<br />

in die geschlossene Siedlung signalisieren.<br />

Die letztgenannten Maßnahmen sollten<br />

auch die Gestaltung des östlichen Ortseinganges<br />

bestimmen. Anstelle einer Alleepflanzung<br />

hätte hier jedoch ein Baumtor eine bessere<br />

Wirkung, da der Raum hier durch die relativ<br />

enge Talmulde des Mainebaches deutlich eingeschränkt<br />

ist.<br />

Maßnahmenschwerpunkt 1b: Verbesserung<br />

für Fußgänger im Freiraum<br />

von <strong>Ballenhausen</strong><br />

Als weiteres Defizit wurde bereits im Zuge<br />

der Dorfbegehung mit dem Arbeitskreis das<br />

Fehlen von Gehwegen und definierten Querungsmöglichkeiten<br />

angesprochen. Dies betrifft<br />

im Wesentlichen die Heerstraße als Ortsdurchfahrt<br />

im Zuge der Kreisstraße 21, aber auch<br />

den westlichen Abschnitt der Rhienstraße in<br />

der Verlängerung des so genannten „Rübenschnellweges“.<br />

Eine Vermessung der genannten Straßenräume<br />

in den neuralgischen Abschnitten ergab,<br />

dass die Anlage separater Gehwege bei<br />

einer geringfügigen Veränderung der Querschnittsgestaltung<br />

durchaus möglich ist. Im<br />

Folgenden sollen die betreffenden Abschnitte<br />

detailliert angesprochen und die Planung durch<br />

Querschnittszeichnungen verdeutlicht werden.


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Rhienstraße, westlicher Teil: Einrichtung<br />

eines Gehweges<br />

Die Rhienstraße als Verlängerung des „Rübenschnellweges“<br />

weist innerorts eine erheblich<br />

breitere Fahrbahn auf als in der Feldmark.<br />

Hat der „Rübenschnellweg“ nur 3,80 Breite,<br />

sind es in der Rhienstraße nicht weniger als<br />

6,80 m zwischen den Hochborden! Bei insgesamt<br />

7,40 m Breite des Straßenraumes bleiben<br />

neben den Borden nur schmale Streifen,<br />

die als Schutz der Gebäude fungieren. Fußgänger<br />

bleiben schutzlos in der Fahrbahn und<br />

fungieren als „Verkehrshindernisse“.<br />

�<br />

Dass diese Auslegung der Rhienstraße von<br />

den Ballenhäusern nicht begrüßt wird, liegt auf<br />

der Hand. Sie haben mehrfach auf die negativen<br />

Auswirkungen des „Rübenschnellweges“<br />

innerorts hingewiesen.<br />

Abhilfe schafft eine Neudefinition des Querschnitts.<br />

Auf der Ostseite der Rhienstraße wird<br />

ab der Kreuzung Eickhofsweg ein 1,5 m breiter<br />

Gehweg angelegt, der von der Fahrbahn durch<br />

einen Hochbord getrennt ist. Die Fahrbahn<br />

wird auf eine Breite von 5,5 m beschränkt, dies<br />

ist immer noch so viel wie die Ortsdurchfahrt<br />

einer Kreisstraße. Die restliche Fläche bleibt<br />

wie bisher als schmaler Randstreifen erhalten.


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Heerstraße – Zwischen Rhienstraße<br />

und Johannisstraße<br />

Der Katasterplan von <strong>Ballenhausen</strong> ergibt,<br />

dass die Heerstraße an der Engstelle zwischen<br />

den Gebäuden Nr. 6 und 7 noch eine Breite<br />

von 8,25 m besitzt – zumindest theoretisch.<br />

Praktisch ist sie heute durch eine freiwachsende<br />

Hecke eingeengt.<br />

Hier ergibt sich die Möglichkeit, auf der<br />

Südseite der Straße einen 1,5 m breiten Gehweg<br />

anzulegen und durch eine Hochbordanlage<br />

von der Fahrbahn abzugrenzen. Die<br />

verbleibende Fahrbahnbreite würde demzufolge<br />

mit 6,5 m noch deutlich oberhalb des Standards<br />

von 5,5 m liegen, der für Kreisstraßen<br />

gefordert ist. Zu berücksichtigen ist allerdings,<br />

dass die Fahrbahn in einer leichten Kurve verläuft<br />

und die genannte Breite auch noch die<br />

Entwässerungseinrichtung aufnehmen muss.<br />

Gleichwohl zeigt die Darstellung, dass der<br />

Gehweg keine Utopie ist, sondern ohne weiteres<br />

realisiert werden kann.<br />

�<br />

Um den Gehweg in sinnvoller Form an das<br />

weitere Fußwegenetz <strong>Ballenhausen</strong>s anzuschließen,<br />

ist eine Querung der Heerstraße<br />

erforderlich. Diese ist sinnvollerweise dort anzulegen,<br />

wo der Gehweg auf der Nordseite der<br />

Fahrbahn endet und ein Einblick in die Heerstraße<br />

wie auch in die Rhienstraße möglich ist.<br />

Hier tut sich ein Detailproblem insofern auf,<br />

als die das Grundstück Nr. 7 einfassende Natursteinmauer<br />

mit einem Eckpunkt etwas in<br />

den Sichtraum ragt und die Sicht in die Heerstraße<br />

nach Nordosten verstellt. Es sollte daher<br />

versucht werden, durch Begradigung der<br />

Mauer bei gleichzeitiger Instandsetzung die<br />

Sichtverhältnisse zu verbessern, was das Einverständnis<br />

der Anlieger sowie einen geringfügigen<br />

Grunderwerb voraussetzt.


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Heerstraße – Zwischen Mainestraße<br />

und Stichstraße zur Kirche<br />

Ein weiterer Schwerpunkt von Fußgängerbewegungen<br />

befindet sich zwischen der Einmündung<br />

der Mainestraße in die Heerstraße<br />

und der einige Meter weiter südlich abzweigenden<br />

Stichstraße, die zur Kirche und vor<br />

allem zum Kindergarten führt. Hier beträgt die<br />

Breite der Straßenparzelle sogar etwas über 9<br />

Meter.<br />

Allerdings kommen zwei Faktoren erschwerend<br />

hinzu: die Heerstraße vollführt in diesem<br />

Bereich eine Richtungsänderung um nahezu<br />

neunzig Grad, die nicht eingesehen werden<br />

kann, so dass die Aufmerksamkeit bereits sehr<br />

stark auf den eventuell entgegenkommenden<br />

Verkehr ausgerichtet ist.<br />

�<br />

Zum anderen ist die Heerstraße in diesem<br />

Bereich gegenüber dem südlichen Grundstück<br />

(Nr. 10) eingetieft, so dass ein Teil der Straßenparzelle<br />

als Böschung ausgebildet ist. Die<br />

Geländeverhältnisse begrenzen daher die<br />

Übersichtlichkeit zusätzlich zu den Gebäuden.<br />

Eine Lösung kann daher in diesem Abschnitt<br />

nur in der Anlage eines separaten<br />

Fußweges auf der Nordseite der Heerstraße in<br />

Verbindung mit einer Überquerung zur Stichstraße<br />

gesehen werden.<br />

Um hinreichende Breite für die Fahrbahn zu<br />

erhalten, muss die südliche Böschung zum Teil<br />

einbezogen werden. Der Höhenunterschied ist<br />

hier mit einer kleinen Natursteinmauer abzufangen,<br />

welche sich in Form und Gestaltung an<br />

die Mauern der Umgebung anlehnen sollte.


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Maßnahmenschwerpunkt 2: Umgestaltung<br />

von Johannisstraße und<br />

Kirchumfeld<br />

Während die bislang genannten Maßnahmenschwerpunkte<br />

vor allem die Sicherheit der<br />

Verkehrsteilnehmer (vor allen der Fußgänger)<br />

im Fokus haben, wird mit der Umgestaltung<br />

von Johannisstraße und Kirchumfeld auch eine<br />

massive Verbesserung des dörflichen Erscheinungsbildes<br />

angestrebt. Gleichwohl ist weiteres<br />

nicht minder wichtiges Ziel der Umgestaltung,<br />

die fußläufige Verbindung der beiden<br />

genannten Gehwegeabschnitte herzustellen.<br />

Die Maßnahme beinhaltet im Einzelnen:<br />

• Umgestaltung der Johannisstraße<br />

• Umgestaltung des Kirchumfeldes mit<br />

dem Ehrenmal<br />

• Schaffung eines neuen „Thieplatzes“<br />

westlich der Kirche<br />

• Schaffung einer behindertengerechten,<br />

barrierefreien Zuwegung von der Johannisstraße<br />

zur Mainestraße<br />


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Umgestaltung der Johannisstraße<br />

Die Johannisstraße ist von der Heerstraße<br />

bis zur Kirche sehr steil. Es wurde im Arbeitskreis<br />

intensiv darüber diskutiert, die Straße für<br />

den Fahrverkehr gänzlich zu schließen und<br />

lediglich als fußläufige Verbindung zu erhalten.<br />

Gegen diese Option spricht die Tatsache, dass<br />

der neben der Kirche befindliche Kindergarten<br />

zu Stoßzeiten intensiv mit dem Fahrzeug frequentiert<br />

wird und sich eine Schließung der<br />

Johannisstraße sehr negativ auf das Verkehrsgeschehen<br />

auswirken würde.<br />

Um gleichwohl für Fußgänger eine akzeptable<br />

Lösung zu erzielen, wird die Straße in<br />

einen Fußgängerbereich von ca. 1,6 m Breite<br />

und einen befahrbaren Bereich von 3 m Breite<br />

aufgeteilt, die durch Hochbord voneinander<br />

getrennt sind. Der Fußgängerbereich wird<br />

zudem flacher ausgeführt und der Höhenunterschied<br />

durch eingeschaltete Stufen überwunden,<br />

was vor allem bei Glättebildung von<br />

Vorteil ist. Das Geländer im Süden des Straßenraumes<br />

wird erneuert. Der gesamte Bereich<br />

wird gepflastert, wobei die Pflasterart die<br />

Unterscheidung von Fahrbahn und Gehweg<br />

verdeutlicht. Die privaten Einfahrten und<br />

Grundstücksbereiche werden als solche kenntlich<br />

gemacht und nach Möglichkeit entsiegelt –<br />

das Einverständnis der Eigentümer vorausgesetzt.<br />

�<br />

Umgestaltung des Kirchumfeldes<br />

mit dem Ehrenmal<br />

Das Kirchumfeld ist gegenwärtig stark zugewachsen.<br />

Dies liegt zum einen an den vielen<br />

Hecken, die den westlich und nördlich der<br />

Kirche verlaufenden Weg wie auch das Ehrenmal<br />

einfassen. Auf dem Kirchengrundstück,<br />

vor allem aber auf den Nachbargrundstücken<br />

sind die Bäume im Verhältnis zu der Größe,<br />

die sie mittlerweile erreicht haben, zu dicht<br />

gepflanzt. Der Weg, der das Kirchumfeld erschließt,<br />

ist daher eingeengt, seine Oberfläche<br />

durch Wurzelaufbrüche und Anhebungen der<br />

Oberfläche durch unterirdische Wurzeln sehr<br />

uneben.<br />

Die Umgestaltung soll diese Defizite und<br />

Funktionsschwächen beseitigen. Hierzu ist<br />

zum einen erforderlich, durch Beseitigen der<br />

Hecken und der im Erscheinungsbild „untergeordneten“<br />

Bäume die Grundstruktur der Örtlichkeit<br />

wieder deutlich zu machen. Wünschenswert<br />

wäre vor allem, wenn die Bäume<br />

des Nachbargrundstückes in die Maßnahme<br />

einbezogen würden, da deren Wurzeln vor<br />

allem die Schäden im Gehweg verursachen.<br />

Die übrigen Maßnahmen sind schnell aufgezählt:<br />

Erneuerung des Gehweges einschließlich<br />

seines Unterbaus, Anlage einer<br />

wassergebunden befestigten Fläche um das<br />

Ehrenmal, damit dieses einen würdigen Rahmen<br />

erhält, raumbildende Bepflanzung um


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diese Fläche, am besten durch Buchsbaum,<br />

der durch Schnitt in Form gehalten wird, ergänzen<br />

der Bepflanzung durch einzelne Exemplare,<br />

die deutliche Akzente setzen. Schön<br />

wäre, wenn in diesem Zusammenhang auch<br />

die Kirchenfassade instand gesetzt würde, die<br />

unter den feuchten Bedingungen des zugewachsenen<br />

Umfeldes deutlich erkennbar gelitten<br />

hat.<br />

Ein zweiter, barrierefrei erschlossener Weg<br />

östlich der Kirche wäre eine weitere Option, die<br />

bei der Umgestaltung des Kirchumfeldes in die<br />

Überlegungen einbezogen werden sollte.<br />

Schaffung eines neuen „Thieplatzes“<br />

westlich der Kirche<br />

Der Thieplatz <strong>Ballenhausen</strong>s ist heute eine<br />

Zufahrt zu privaten Grundstücken. Allein die<br />

Bezeichnung „Thie“, die noch im Katasterplan<br />

vermerkt ist, legt den Bezug zur Geschichte<br />

des Ortes: Aus der Örtlichkeit ist dieser nicht<br />

mehr zu entnehmen, und es gibt auch keinerlei<br />

Möglichkeiten zu einer Wiederbelebung.<br />

Westlich des Kirchenbaus hingegen liegt<br />

eine kleine Fläche, in welcher einer der<br />

schönsten Bäume <strong>Ballenhausen</strong>s steht: Eine<br />

Linde. Diese Fläche bietet einen wunderschönen<br />

Ausblick über die Heerstraße auf das Unterdorf,<br />

den man im Schatten der Linde genießen<br />

könnte – wäre die Fläche nicht privat.<br />

Im Rahmen des Arbeitskreises wurden die<br />

Möglichkeiten zum Erwerb dieser Fläche angelotet<br />

– siehe da, nichts ist unmöglich! Der Eigentümer<br />

zeigte sich nicht abgeneigt, so dass<br />

die Möglichkeit, an dieser Stelle so etwas wie<br />

einen „Thieplatz“ einzurichten, in den Dorfentwicklungsplan<br />

aufgenommen wird.<br />

Der Bereich um die Linde wird etwas eingeebnet<br />

und mit einer wassergebundenen<br />

Decke befestigt. Seine Einfassung wird durch<br />

eine niedrige Natursteinmauer von maximal 70<br />

cm Höhe sichergestellt, die auch einen Absturz<br />

über die steile Böschung auf die Heerstraße<br />

verhindern soll. Wünschenswert wäre ein weiterer<br />

Zugang zur Johannisstraße. Natürlich soll<br />

eine Bank aufgestellt werden, damit der Aus-<br />

�<br />

blick angemessen erlebt und genossen werden<br />

kann.<br />

Die genannten Maßnahmen lassen im<br />

Zentrum <strong>Ballenhausen</strong>s einen Schwerpunkt<br />

dörflichen Lebens entstehen und schöpfen das<br />

Potenzial, welches die Örtlichkeit in Verbindung<br />

mit dem Gebäude der Kirche bietet, angemessen<br />

aus.<br />

Schaffung einer behindertengerechten,<br />

barrierefreien Verbindung von<br />

der Johannisstraße zur Mainestraße<br />

Um die in den Maßnahmenschwerpunkten<br />

1 beschriebene fußläufige Verbindung auch<br />

über das Kirchumfeld in barrierefreier Form zu<br />

führen, ist ein weiterer Zugang von der Johannisstraße<br />

zum nördlichen Kirchumfeld nötig, da<br />

die kürzeste Verbindung leider mehrere Stufen<br />

aufweist. Eine solche sollte im Bereich östlich<br />

der Kirche oder des Kindergartens geschaffen<br />

werden, um Behinderten, aber auch Kinderwagen<br />

und den so genannten „Rollatoren“ für<br />

gehbehinderte oder ältere Menschen eine<br />

barrierefreie Möglichkeit einzuräumen.


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Maßnahmenschwerpunkt 3: Ausbau<br />

eines Wirtschaftsweges als kombinierter<br />

Rad-Gehweg vom Sportplatz<br />

zur B 27<br />

Auch der dritte Maßnahmenschwerpunkt<br />

zeigt die Bedeutung, die eine Verbesserung<br />

der Verkehrsfunktionen für die Einwohner <strong>Ballenhausen</strong>s<br />

einnimmt. Einhellig sprachen sie<br />

sich für den Ausbau eines Wirtschaftsweges<br />

als Rad- und Gehweg aus, der vom Sportplatz<br />

auf die B 27 führt.<br />

Die Bedeutung dieser Maßnahme ist nachvollziehbar,<br />

führt doch entlang der B 27 ein gut<br />

befestigter und weitgehend ebener Weg nach<br />

Göttingen, so dass man die Stadt bequem mit<br />

dem Fahrrad erreichen kann – wäre da nicht<br />

die Strecke entlang der Kreisstraße 21. Diese<br />

wird als gefährlich empfunden, so dass viele<br />

von der Benutzung des Fahrrades absehen.<br />

Zur Beseitigung dieses Defizits muss der<br />

vorhandene Wirtschaftsweg lediglich eine verbesserte<br />

Befestigung erhalten. Hier ist zu überlegen,<br />

ob eine wassergebundene Befestigung<br />

ausreichend ist, oder ob weitergehende Befestigungsformen<br />

gewählt werden sollen. Wünschenswert<br />

wäre ferner, den kahlen Weg mit<br />

einer Bepflanzung zu verschönern. So könnten<br />

beispielsweise einige Obstbäume gepflanzt<br />

werden, die man durch Schnitt gut in Form<br />

halten kann und die damit nicht in Konflikt mit<br />

der den Weg begleitenden Hochspannungsleitung<br />

geraten. Letztere wird ohnehin, wie schon<br />

viele dieser Leitungen, eines Tages unter der<br />

Erde verschwinden.<br />

�<br />

Maßnahmenschwerpunkt 4: Neugestaltung<br />

des Dorfplatzes Heerstraße<br />

/ Zum Ahrenbach<br />

Als weiterer großer Maßnahmenschwerpunkt<br />

bietet sich in der Gestaltung eines Dorfplatzes<br />

am westlichen Ortseingang <strong>Ballenhausen</strong>s<br />

an. Hier wurde durch Verlegung der<br />

Heerstraße vor einigen Jahrzehnten eine große<br />

Fläche geschaffen, die bislang kaum genutzt<br />

wird.<br />

An der Einmündung der Straße „Zum Ahrenbach“<br />

in die alte Heerstraße befand sich<br />

früher das Feuerwehrgerätehaus. Dieses ist<br />

noch vorhanden, hat aber seine Zweckbestimmung<br />

nach dem Neubau des Gerätehauses<br />

in der Rhienstraße verloren. Die alte Linde<br />

neben dem Gebäude schuf früher einen schönen<br />

Rahmen für Freiluftaktivitäten vom Grillen<br />

bis hin zum geselligen Zusammensitzen im<br />

Schatten. Auch dies gehört nach Verlagerung<br />

des Feuerwehrgerätehauses der Vergangenheit<br />

an.<br />

Eine Neubesinnung auf das Feuerwehrhaus<br />

ist wichtig, um diesen zentralen Punkt der<br />

Dorfgemeinschaft wieder zu beleben. Hierzu<br />

gibt es bereits einige Ansätze, denen im Rahmen<br />

der Dorferneuerung ein angemessenes<br />

Umfeld gestaltet werden sollte. Diese Umgestaltung<br />

hat folgende Schwerpunkte:<br />

• Flächenentsiegelung und Neuorientierung<br />

der Flächendisposition<br />

• Wiederöffnung des Rhienbaches<br />

• Erneuerung und Ergänzung der Bepflanzung,<br />

Beleuchtung und Ausstattung


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Flächenentsiegelung und Neuorientierung<br />

der Flächendisposition<br />

Um einen Dorfplatz zu schaffen, ist es wichtig,<br />

der Örtlichkeit den Charakter einer „Kreuzung“<br />

oder „Straßenverkehrsfläche“ zu nehmen.<br />

Ins Auge fällt der hohe Versiegelungsgrad<br />

des Bereiches. Sie ist zum einen<br />

Ergebnis der früheren Straßenführung, da die<br />

alte Fahrbahn teilweise noch belassen wurde.<br />

Zum anderen ist die neue Heerstraße durch<br />

gegenüberliegend angeordnete seitliche<br />

Busbuchten sehr weit, was sich sehr ungünstig<br />

auf das Vorhaben einer Verkehrsberuhigung<br />

auswirkt.<br />

�<br />

Die heutige Planungsphilosophie des öffentlichen<br />

Nahverkehrs wirkt auf einen Rückbau<br />

dieser Buchten hin: Busse sollen im öffentlichen<br />

Straßenraum halten, diesen für den<br />

Zeitraum des Aus- und Einsteigens zum Stillstand<br />

bringen und so eine Gefährdung der<br />

Fahrgäste durch vorbeifahrenden Verkehr<br />

vermeiden.<br />

Die breit gezogenen Einmündungstrichter<br />

sind ebenfalls nicht mehr zeitgemäß, da sie ein<br />

zu schnelles Einbiegen in Seitenstraßen begünstigen.<br />

Entsiegelung von Flächen entspricht<br />

daher auch der heutigen Verkehrsphilosphie.


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Die Neuorientierung der befestigten Flächen<br />

soll stärker als heute auf den Bereich um<br />

das ehemalige Feuerwehrgerätehaus ausgerichtet<br />

sein. Hier soll ein kleiner, halbkreisförmiger<br />

Platz entstehen, dem sich die Fahrbahn<br />

der Straße „Zum Ahrenbach“ gestalterisch<br />

unterordnet. Sie könnte zum Beispiel höhengleich<br />

erfolgen und nur in einem Wechsel der<br />

Pflasterrichtung oder des Pflasterverbandes<br />

zum Ausdruck kommen.<br />

Wiederöffnung des Rhienbaches<br />

Die Möglichkeit einer Öffnung des unterirdisch<br />

durch den Bereich verlaufenden Rhienbaches<br />

wurde von Arbeitskreismitgliedern<br />

während des Dorfrundganges angesprochen.<br />

Das Vorhandensein von fließendem Wasser ist<br />

regelmäßig eine Attraktion in öffentlichen Freiräumen,<br />

und die Dorferneuerung hat seit langem<br />

die Wiederöffnung von Gewässern in den<br />

Ortslagen zum Ziel. Auf der Ebene des Gewässers<br />

könnte ein kleines Plateau angelegt<br />

werden, welches den Zugang zum Wasser und<br />

das Erleben des Baches ermöglicht und<br />

gleichzeitig auch als Saugstelle zu Löschzwecken<br />

genutzt werden könnte.<br />

�<br />

Bepflanzung, Ausstattung, Beleuchtung<br />

Bepflanzung, Ausstattung und Beleuchtung<br />

des Platzes sollten von Grund auf erneuert<br />

werden. Das Grundgerüst der bestehenden<br />

Baumbepflanzung sollte bestehen bleiben,<br />

soweit es sich in die künftige Gestaltung einfügt.<br />

Der Gehölzbestand des Platzes ist nicht<br />

so wertvoll und prägend, dass sich die gesamte<br />

Planung an ihm ausrichten sollte; eine zukunftsfähige,<br />

funktionierende Gestaltung kann<br />

durchaus die Fällung und Neuanpflanzung von<br />

Bäumen sinnvoll machen, wenn diese nicht<br />

prägenden Charakter besitzen.<br />

Die Bepflanzung sollte um Alleebäume entlang<br />

der Heerstraße erweitert werden, welche<br />

vor allem den Dorfeingang betonen und die<br />

Straßenführung sichtbar machen. Schmale<br />

Zierbeete könnten die Begrenzung des Platzes<br />

an seiner Nordostseite dekorieren und einen<br />

lebendigen Aspekt vor der gut erhaltenen historischen<br />

Bausubstand einbringen. Eine angemessene<br />

Beleuchtung wäre geeignet, den<br />

Platz auch in der dunklen Jahreszeit erlebbar<br />

zu machen. Zur Ausstattung gehören auch die<br />

Glascontainer, die hinter das Feuerwehrgerätehaus<br />

verlegt werden könnten.


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Maßnahmenschwerpunkt 5: Umgestaltung<br />

des Kreuzungsbereiches<br />

„Rhienstraße / Eickhofsweg“<br />

Auch die Umgestaltung des Kreuzungsbereiches<br />

Rhienstraße / Eickhofsweg hat das<br />

Bestreben um Verbesserung der Verkehrsverhältnisse<br />

zum Ziel. Beklagt wurde der schnell<br />

einfahrende Verkehr aus dem so genannten<br />

„Rübenschnellweg“, der Gemeindeverbindungsstraße<br />

zwischen <strong>Ballenhausen</strong> und Groß<br />

Schneen. Mit der Umgestaltung der Kreuzung<br />

als Platz sollte der Charakter eines Straßenraumes,<br />

der vorrangig dem Kraftfahrzeug<br />

dient, unterbrochen und in eine Platzsituation<br />

überführt werden, in der Fußgänger und spielende<br />

Kinder zu erwarten sind.<br />

Die einfachste Möglichkeit wäre eine Pflasterung<br />

der Kreuzung in Form eines Rondells.<br />

Bei der geringen Fläche sollte hier Natursteinpflaster<br />

verwendet werden. Die Kreismitte<br />

könnte angehoben werden, dies würde zum<br />

einen die Entwässerung erleichtern und zum<br />

anderen gemeinsam mit der raueren Oberfläche<br />

das Fahrgefühl deutlich verändern. Wünschenswert<br />

und sinnvoll wäre, die Rhienstraße<br />

als abknickende Vorfahrt auszuweisen und<br />

damit den einfahrenden Verkehr zum Anhalten<br />

zu zwingen. Über genauere Details der Ausgestaltung<br />

wird zu gegebener Zeit zu entscheiden<br />

sein.<br />

�<br />

Maßnahmenschwerpunkt 6: Umgestaltung<br />

der Grünfläche „Am Klimpe“<br />

Am südlichen Ortsrand, kurz hinter dem<br />

Beginn der Verrohrung des Rhienbaches befindet<br />

sich auf dem verrohrten Bachlauf eine<br />

öffentliche kleine Fläche, die als Grünfläche<br />

gestaltet ist. Die Gestaltung beschränkt sich<br />

allerdings auf die Einsaat mit Rasen, die dort<br />

aufgestellten kleinen Bolztore sind eher privater<br />

Natur. Leider wird dieser Bereich auch häufig<br />

zum Parken genutzt.<br />

Im Zuge der Dorferneuerung sollte diese<br />

kleine Fläche eine verbesserte Gestaltung und<br />

Funktionszuweisung erhalten. Das Parken<br />

sollte durch geeignete Maßnahmen unterbunden,<br />

die kleine Stichstraße nach Osten durch<br />

eine Muldengosse eindeutiger von der Fläche<br />

abgegrenzt werden. Wie die Fläche letztlich<br />

ausgestaltet werden soll, ist zu gegebener Zeit<br />

mit dem Arbeitskreis und den Anwohnern zu<br />

klären. Denkbar wäre sowohl die Anlage eines<br />

Sitzplatzes, eines kleinen Spielbereiches oder<br />

auch eines Spielbereiches für die Großen, z.B.<br />

in Form eines Boulodromes.


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Maßnahmenschwerpunkt 7: Umgestaltung<br />

und Verkehrsberuhigung<br />

des Bauerweges<br />

Der Bauerweg ist ein typischer Straßenraum<br />

der 60er Jahre. Seine Breite beträgt insgesamt<br />

ca. 12 Meter, die Fahrbahnbreite mit<br />

5,50 m Breite ist ausgelegt wie die Ortsdurchfahrt<br />

einer Kreisstraße. Leider führt dies nach<br />

Aussagen der Anwohner dazu, dass selbst der<br />

Linienbus hier deutlich zu schnell fährt und<br />

immer wieder gefährliche Situationen auftreten.<br />

Die Anwohner schlagen daher eine Veränderung<br />

des Querschnittes an einigen Stellen<br />

vor, die man sich so vorstellen kann:<br />

Erneuerungsbedürftig sind vor allem die<br />

Bordanlagen und Gehwege. Bei einer Totalerneuerung<br />

der Straße sollte die Querschnittsgestaltung<br />

komplett verändert werden. Ein<br />

gutes Beispiel hierfür liefert die Unterdorfstraße<br />

in Klein Schneen, die im Rahmen der Dorferneuerung<br />

neu gestaltet wurde (rechts unten).<br />

�<br />

Maßnahmenschwerpunkt 8: Umgestaltung<br />

der Straße „Kohlstedthof“<br />

Sehr erneuerungsbedürftig ist die Parallelstraße,<br />

der „Kohlstedthof“. Auch diese Straße<br />

stammt aus den sechziger Jahren, besitzt jedoch<br />

eine gegenüber dem Bauerweg erheblich<br />

geringere Verkehrsbedeutung bei deutlich<br />

größeren Abnutzungserscheinungen. Die Oberfläche<br />

ist verschiedentlich geflickt, vor allem<br />

in den Gehwegen sind erhebliche Sackungen<br />

zu verzeichnen, die zur Pfützenbildung und<br />

zum Stolpern führen.<br />

Der Kohlstedthof weist einen deutlich zu<br />

hohen Versiegelungsgrad auf. Die Fahrbahnbreite<br />

beträgt ebenfalls knapp 5,50 m einschließlich<br />

der Muldengosse, die Breite des<br />

Gehweges ist mit 2,35 sehr üppig bemessen.<br />

Zu überlegen wäre, den Kohlstedthof als<br />

Spielstraße umzugestalten und eine Mischnutzung<br />

von Fahrverkehr und fußläufigem Verkehr<br />

zu erzielen. Auch hierüber ist zu gegebener<br />

Zeit unter Beteiligung der Anwohner zu<br />

entscheiden.


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Maßnahmenschwerpunkt 9: Umgestaltung<br />

der Straße „Zum Ahrenbach“<br />

Die Straße „Zum Ahrenbach“ beginnt am<br />

ehemaligen Feuerwehrhaus in dem Bereich,<br />

der im Rahmen der Dorferneuerung als Dorfplatz<br />

umgestaltet werden soll. Es macht daher<br />

Sinn, sie als eine der typischen Straßen <strong>Ballenhausen</strong>s,<br />

die zudem zum Sportgelände und<br />

Dorfgemeinschaftshaus führt, in angemessener<br />

Weise umzugestalten.<br />

Ins Auge fällt hier vor allem der ca. einen<br />

Meter breite Pflasterstreifen, der sich entlang<br />

der Grundstücksgrenzen zieht. Anregungen,<br />

diesen zu entsiegeln und einzusäen, wurden<br />

von den Anwohnern mit dem Argument der<br />

Parkplatznot zurückgewiesen. Um diesem<br />

Argument zu begegnen, könnten in dem Straßenraum<br />

einzelne Parkplätze eingerichtet werden.<br />

Die Fahrbahn würde hierdurch eine abschnittsweise<br />

Verengung erfahren. Der nicht<br />

nutzbare Raum zwischen den Parkplätzen und<br />

Einfahrten könnte dennoch entsiegelt und begrünt<br />

werden, um den Straßenraum insgesamt<br />

aufzulockern. Ein anderes Beispiel liefert auch<br />

die Unterdorfstraße in Klein Schneen...<br />

�<br />

Maßnahmenschwerpunkt 10: Maßnahmen<br />

am Dorfgemeinschaftshaus<br />

Dorfgemeinschaftshaus und Sportplatz stellen<br />

einen der sozialen Mittelpunkte <strong>Ballenhausen</strong>s<br />

dar. Hier kann durch gezielte Investitionen<br />

die Lebensqualität noch verbessert werden.<br />

Im Arbeitskreis wurde vor allem das Fehlen<br />

von Spielgeräten für Kinder beklagt. Es<br />

sind genügend Flächen vorhanden, um Kinder<br />

allen Alters konfliktfrei Möglichkeiten der Bewegung<br />

und des Spiels zu bieten.<br />

Die asphaltierte Fläche vor dem Gebäude<br />

wird nur zum Abstellen von Fahrzeugen bei<br />

Veranstaltungen genutzt. Ansonsten liegt sie<br />

brach und könnte zum Spielen dienen. Die<br />

Aufstellung von einigen Geräten für Skater<br />

sowie eines Streetball-Korbes könnten Ansatzpunkte<br />

einer verbesserten Nutzung dieser<br />

Fläche liefern.


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Maßnahmenschwerpunkt 11: Renaturierung<br />

des Mainebaches und Anlage<br />

eines bachbegleitenden Gehweges<br />

Etwas stiefmütterlich behandelt sind die<br />

Gewässer in <strong>Ballenhausen</strong>. Neben der Verrohrung<br />

des Rhienbaches leidet vor allem der<br />

Mainebach an einer einseitigen Nutzung für<br />

Feuerlöschzwecke, die zu einem rigiden Ausbau<br />

oberhalb der Mainestraße geführt hat.<br />

Dieser sollte rückgebaut und eine Alternative<br />

zur Löschwassergewinnung gefunden werden,<br />

zum Beispiel eine schnell installierbare Stauanlage<br />

im Bereich der Brücke.<br />

Unterhalb der Mainestraße ist der Bach<br />

stellenweise stark eingeengt und völlig frei von<br />

begleitenden Gehölzen. Hier führt die gute<br />

Belichtung der Ufer in Verbindung mit der ausgezeichneten<br />

Nährstoffversorgung zu einem<br />

starken Krautwuchs, welcher den Abfluss des<br />

Baches behindert. Erst im Bereich des Sportplatzes<br />

wird der Querschnitt wieder weiter,<br />

dies ist nicht zuletzt auf die beschattenden<br />

Gehölze zurückzuführen, die den Krautwuchs<br />

in Grenzen halten.<br />

Es macht daher Sinn, einen Uferrandstreifen<br />

entlang des Mainebaches zwischen Mainestraße<br />

und Sportplatz anzulegen und mit<br />

Gehölzen zu bepflanzen. Dies erfolgt zweckmäßigerweise<br />

auf der Südseite des Gewässers.<br />

Auf der Nordseite des Mainebaches sollte<br />

ein Streifen erworben werden, um hier den<br />

gewünschten Verbindungsweg zwischen Mainestraße<br />

und Sportplatz entstehen zu lassen.<br />

Dieser Weg würde vielen Einwohnern den<br />

gefährlichen Umweg über die Heerstraße ersparen<br />

und zudem eine Verbesserung des<br />

Rundwandernetzes um das Dorf bedeuten.<br />

�<br />

Maßnahmenschwerpunkt 12: Verbesserung<br />

des Wanderweges zum<br />

Weinberg<br />

In diesem Zusammenhang steht auch die<br />

Maßnahme einer Verbesserung des Wanderweges<br />

zum Weinberg. Diese beliebte Verbindung<br />

ist verfallen und verlangt von ihren Benutzern<br />

Kondition und gutes Schuhwerk. Eine<br />

Befestigung der Oberfläche, vielleicht auch die<br />

Kontrolle der Grenzmarken würde die Benutzbarkeit<br />

dieses Weges bedeutend steigern und<br />

ihm seine Funktion innerhalb des außerörtlichen<br />

Wegenetzes für die Naherholung wiedergeben.<br />

Maßnahmenschwerpunkt 13: Verbesserung<br />

des Gehweges entlang<br />

des Rhienbaches<br />

Verbesserungsbedarf besteht nach Aussagen<br />

des Arbeitskreises auch am Gehweg entlang<br />

des Rhienbaches. Zwar endet dieser Weg<br />

in der Feldmark, man muss ihn somit wieder<br />

zurücklaufen, aber er ist beliebt – vor allem<br />

von den Kindern, die hier am Wasser ideale<br />

Spiel- und Erlebnismöglichkeiten in der Natur<br />

finden. Im Rahmen der Dorferneuerung und in<br />

Zusammenwirken mit der Maßnahme 6 (Am<br />

Klimpe) sollten die Gehölze zurückgeschnitten<br />

und die Begehbarkeit des Weges durch geeignete<br />

Maßnahmen sichergestellt werden.


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Legende<br />

Renaturierung und Biotopvernetzung<br />

der Bachläufe und Auenbereiche<br />

Anlage eines bepflanzten Uferrandstreifens<br />

entlang des Mainebaches<br />

Anlage und Verdichtung von Gehölzstrukturen<br />

entlang der Wege und Straßen<br />

Pflanzung eines Baumtores<br />

zur Betonung des Ortseinganges<br />

Ausbau zu einem kombiniertem Rad-/<br />

Fußweges vom Sportplatz bis zur B 27<br />

Anlage eines Fußweges entlang<br />

des Mainebaches<br />

SCHWAHN LANDSCHAFTSPLANUNG<br />

Büro für Landschaftarchitektur und Landespflege Dr. Schwahn<br />

Schildweg 21 * 37085 Göttingen<br />

Tel: (0551) 59 349 * Fax: (0551) 59 357<br />

Ausbau / Instandsetzung der<br />

vorhandenen Wege<br />

Erhalt des dörflichen Ortsrandes<br />

DORFERNEUERUNG <strong>Ballenhausen</strong><br />

Im Auftrag der Gemeinde Friedland<br />

- Landschaftliches Entwicklungskonzept -<br />

Stärkere Eingrünung des Ortsrandes<br />

Anlage eines Osterfeuerplatzes<br />

Blatt Maßstab Bearbeiter(in) Datum<br />

1<br />

Dr. Schwahn Dez. 2008<br />

M. Fleddermann<br />

Potentielle Fläche für eine<br />

Siedlungserweiterung


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WEITERE MASSNAHMEN<br />

DER<br />

DORFERNEUERUNG<br />

Als Maßnahmeschwerpunkte für die Dorferneuerung<br />

können nur Flächen gelten, die<br />

sich im öffentlichen Bereich und im Besitz der<br />

Gemeinde befinden. Dies jedoch darf nicht<br />

darüber hinwegtäuschen, dass im privaten<br />

Freiraum eine Vielzahl von Möglichkeiten existiert,<br />

durch Veränderungen der Oberflächengestaltung,<br />

durch Bäume, Pflanzbeete und<br />

Fassadenberankung, durch Erneuerung von<br />

Mauern und Zäunen zu einer Verbesserung<br />

des Dorfbildes und der Freiraumqualität in<br />

<strong>Ballenhausen</strong> beizutragen. Auch diese Maßnahmen<br />

werden von der Dorferneuerung gefördert.<br />

Voraussetzung für eine solche Förderung<br />

ist eine Beratung durch die Dorferneuerungs-<br />

Planer. Diese erstellen gern ein individuelles<br />

Konzept, das als Grundlage für einen Kostenvoranschlag<br />

durch ein regional ansässiges<br />

Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus<br />

dienen kann. Beide sind für die Beantragung<br />

beim Amt für Landentwicklung erforderlich.<br />

Bei der Ausfüllung des Antragsformulars<br />

gibt die Gemeinde gern Hilfestellung.<br />

Wichtig ist, dass vor der Bewilligung des<br />

Antrages durch das Amt für Landentwicklung<br />

keinesfalls mit der Durchführung der<br />

Maßnahme begonnen werden darf, da ansonsten<br />

die komplette Förderung verfällt!<br />

�<br />

Maßnahmen im öffentlichen<br />

Freiraum<br />

Neben den genannten Maßnahmenschwerpunkten<br />

existieren noch zahlreiche<br />

weitere Möglichkeiten zur Umgestaltung öffentlicher<br />

Freiräume im Rahmen der Dorferneuerung.<br />

Es ist durchaus denkbar und entspricht<br />

auch der Erfahrung des Planerteams, wenn im<br />

Zuge der Dorferneuerung die Prioritäten verändert<br />

werden und sich neue Maßnahmenschwerpunkte<br />

herauskristallisieren. Die<br />

Schwerpunktsetzung ist jedoch stets notwendig,<br />

um im Rahmen der Dorferneuerungs-<br />

Förderrichtlinie die erforderliche Mindestgrenze<br />

der Kosten zu erreichen.<br />

Gestaltung der Straßenräume<br />

Neben den in den Maßnahmenschwerpunkten<br />

explizit angesprochenen Straßenräumen<br />

sollten auch alle Möglichkeiten zur Umgestaltung<br />

der nicht genannten Straßen ausgeschöpft<br />

werden. Die folgenden Punkte stellen<br />

Ansatzpunkte für kleine Veränderungen dar,<br />

die regelmäßig in den Dörfern vorgefunden<br />

werden:<br />

Breite Einmündungen („Trompeten“) wurden<br />

vor allem bei der Auslegung der Straßen<br />

in den sechziger bis Ende der siebziger Jahre<br />

angelegt. Diese Mündungsbereiche können<br />

ohne Einschränkung der Fahrfunktion deutlich<br />

enger gefasst werden – für <strong>Ballenhausen</strong> wurde<br />

eine Möglichkeit in der Umgestaltung der<br />

Einmündung „Zum Ahrenbach“ aufgezeigt.<br />

Hier kann entweder durch Einbau einer Natursteinpflasterung<br />

im Seitenbereich oder aber<br />

durch ein Pflanzbeet eine deutliche funktionale<br />

und gestalterische Aufwertung erzielt werden.


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Oberflächenbefestigungen sind nicht überall<br />

erforderlich. Entlang von Zäunen und Mauern<br />

der Grundstücksgrenzen sowie entlang von<br />

Gebäuden ist meist eine Entsiegelung möglich.<br />

Bereits ein Pflanzstreifen von 30 cm kann einen<br />

vollständig anderen Aspekt in einem Straßenraum<br />

auslösen. Gerade in Neubausiedlungen<br />

eröffnet sich hier eine Fülle gestalterischer<br />

Möglichkeiten!<br />

Ein Irrglaube ist übrigens, dass ein Keller<br />

dann feuchter wird, wenn man eine Versiegelung<br />

aufnimmt und ein Pflanzbeet einrichtet.<br />

Eine Woche hat 168 Stunden. Wenn es in<br />

dieser Woche insgesamt zwanzig Stunden<br />

lang regnet, kann Feuchtigkeit immer noch 148<br />

Stunden lang aus dieser Fläche verdunsten.<br />

Das Ergebnis: Häufig sind Keller trockener, vor<br />

denen sich ein Pflanzstreifen befindet. Nebenbei<br />

sei erläutert, dass die Pflanzen die verdunstende<br />

Oberfläche deutlich vergrößern, da<br />

sie Wasser über die Blätter verdunsten.<br />

�<br />

Stellplätze für Kfz lassen sich immer dort<br />

einrichten, wo die Gesamtbreite der Fahrbahn<br />

sieben Meter überschreitet. Aber auch in<br />

engeren Straßenräumen, z.B. „Zum<br />

Ahrenbach“, wurde erläutert, wie die Anlage<br />

von Parkplätzen zu einer Verkehrsberuhigung<br />

führen kann. Solche Stellplätze können in<br />

Rasenfugenpflaster angelegt werden und so<br />

zur Verdunstung beitragen. Neben der<br />

Ordnung im Straßenraum wird hierdurch auch<br />

die gestalterische Abwechslung gesteigert, vor<br />

allem, wenn gelegentlich eine Pflanzinsel<br />

eingeschaltet wird.<br />

Baumpflanzungen sind eine gute Möglichkeit,<br />

Räume zu gliedern, da Bäume deutliche<br />

Wirkung in der dritten Dimension entfalten.<br />

Nebenbei sind Bäume Schattenspender, ökologische<br />

Nischen und bereichern mit markantem<br />

Wuchs das Bild von Siedlungen, aber das<br />

wurde ja bereits erläutert...Übrigens: Es muss<br />

nicht in jedem Fall eine Linde sein (obwohl<br />

gerade die Linde sehr schnittverträglich ist und<br />

in kleiner Form gehalten werden kann). In vielen<br />

Fällen ist die Verwendung kleinkroniger<br />

Bäume wie Rotdorn, Apfeldorn oder Eberesche<br />

sinnvoller. Auf die Gehölzliste im Anhang<br />

sei hingewiesen!


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Der Altbaumbestand bedarf kontinuierlicher<br />

Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen, dennoch<br />

sind bei alten Bäumen hin und wieder<br />

Abgänge und notwendige Fällung (aus welchem<br />

Grund auch immer) zu verzeichnen. Das<br />

Pflanzen neuer großkroniger Laubbäume hat<br />

daher in <strong>Ballenhausen</strong> auch den Sinn, das<br />

Ortsbild mit seinen charakteristischen Linden,<br />

Obstbäumen etc. zu erhalten.<br />

Dorfgerechte Beleuchtung<br />

Vor allem in der dunklen Jahreszeit von Oktober<br />

bis April wird deutlich, welchen Anteil die<br />

Beleuchtung an der Erlebnisqualität von Freiräumen<br />

hat. Früher waren<br />

Dörfer nur sehr spärlich<br />

beleuchtet. Die Verbreitung<br />

der Straßenbeleuchtung<br />

brachte leider auch eine Vereinheitlichung<br />

der<br />

Beleuchtungskörper mit sich:<br />

Pilzleuchten und genormte<br />

Straßenlampen machten<br />

keinen Unterschied zwischen<br />

Stadt und Dorf. Dies ist<br />

bedauerlich und sollte im<br />

Rahmen der Dorferneuerung<br />

korrigiert werden, zumal<br />

auch aus energetischen<br />

Gründen ein Überdenken der<br />

bisherigen Beleuchtungspraxis<br />

angezeigt ist.<br />

Dörfliche Freiräume<br />

benötigen<br />

Beleuchtungskörper, welche dem Charakter<br />

des Dorfes gerecht werden. Ferner ist hier<br />

besonders wichtig, dass die seit längerem<br />

bekannten Aspekte des Tierschutzes berücksichtigt<br />

werden. UV-Licht lockt Insekten und<br />

Fledermäuse an und hat schon viele dieser<br />

Tiere zu Tode gebracht, so dass UVemittierende<br />

Leuchtmittel der Vergangenheit<br />

angehören sollten. Auch sollte eine Lichtverstrahlung<br />

des Nachthimmels vermieden werden:<br />

Licht gehört auf den Boden und nicht in<br />

die Luft, sollte gezielt gestreut und optimal<br />

genutzt werden. Dies ist auch in energetischer<br />

Hinsicht von Bedeutung. Und zu guter Letzt<br />

sollten die im Dorf verwendeten Beleuchtungskörper<br />

sich auch gestalterisch in den Kontext<br />

einfügen.<br />

Leider existieren Beleuchtungskörper, die<br />

all diese Anforderungen erfüllen, erst seit verhältnismäßig<br />

kurzer Zeit. Im Rahmen der Dorferneuerung<br />

ist somit der Zeitpunkt gekommen,<br />

eine Erneuerung der Beleuchtung nach den<br />

oben genannten Erkenntnissen in Angriff zu<br />

nehmen.<br />

�<br />

Sanierung der Natursteinmauern<br />

In <strong>Ballenhausen</strong> sind viele sehr ortsbildprägende<br />

Natursteinmauern vorhanden. Ihre Sanierung<br />

kann auch einen Schwerpunkt der<br />

Dorferneuerung darstellen. Ob in öffentlichem<br />

oder privatem Besitz - an ihrer Erhaltung besteht<br />

angesichts ihrer besonderen Bedeutung<br />

für Dorfbild und Dorfökologie generell ein besonderes<br />

Interesse. Aus diesem Grund ist<br />

ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass auch<br />

allein die Erneuerung bzw. Sanierung einer<br />

solchen Mauer im Rahmen der Dorferneuerung<br />

förderungswürdig ist.<br />

Häufig sind die Natursteinmauern ursprünglich<br />

in Trockenbauweise, d.h. ohne die Verwendung<br />

von Mörtel aufgesetzt und wandern<br />

aufgrund des Erddruckes in den Straßenraum.<br />

Um den Bestand an Pflanzen wie Farnen und<br />

Mauerpolstern zu erhalten, sollte zunächst<br />

versucht werden, sie hinterwärts abzugraben<br />

und die Steine wieder zurückzudrücken. Wenn<br />

dies nicht möglich oder sinnvoll erscheint,<br />

muss die Mauer abgebaut und neu aufgesetzt<br />

werden. Ganz wichtig ist, dass kein drückendes<br />

Wasser entstehen kann, sondern die<br />

Mauerrückseite eine gute Entwässerung besitzt.


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Verbesserung des Wanderwegesystems<br />

um <strong>Ballenhausen</strong><br />

Der Plan „Fußwegeverbindungen“ zeigt bereits<br />

die Möglichkeit eines Rundwanderweges<br />

um <strong>Ballenhausen</strong> auf. Damit muss sich die<br />

Verbesserung des Wegesystems in der Gemarkung<br />

jedoch keineswegs beschränken.<br />

Vielmehr sollte in Verbindung mit den Nachbardörfern<br />

die Herrichtung und Ausschilderung<br />

eines gemeindeübergreifenden Wegesystems<br />

für Wanderer und Radler betrieben werden.<br />

Hierfür gibt es möglicherweise auch über die<br />

Dorferneuerung hinausgehende Fördermöglichkeiten.<br />

Anlage von Hecken und Baumreihen<br />

entlang von Wegen und Straßen<br />

Neben den bereits im Rahmen von Maßnahmenschwerpunkt<br />

angeregten Bepflanzungen<br />

sollen auch entlang der übrigen Wege,<br />

Straßen und Gewässer der Gemarkung <strong>Ballenhausen</strong><br />

alle Möglichkeiten ausgeschöpft<br />

werden, bestehende Gehölzstrukturen zu verdichten<br />

und neue anzulegen. Diese linearen<br />

Verbindungselemente zwischen Dorf und umgebender<br />

Landschaft haben vielfältige Biotopfunktionen<br />

und wirken auch für die Bewohner<br />

von <strong>Ballenhausen</strong> in vielerlei Hinsicht positiv:<br />

Blühende Obstbaumreihen im Frühling und die<br />

Ernte von gesundem Obst im Herbst schaffen<br />

einen besonderen Aspekt von Heimatgefühl,<br />

�<br />

auch die Bank am Wegesrand wird erst durch<br />

daneben stehende Bäume heimelig. Die ökologischen<br />

Aspekte sind nicht weniger relevant:<br />

Hecken bremsen die Windgeschwindigkeit und<br />

somit die Erosion, bei einer hangparallelen<br />

Anlage versickert hier außerdem abfließendes<br />

Oberflächenwasser, mitgeführte Sedimente<br />

verbleiben in der Hecke. So kann in den Hanglagen<br />

oberhalb der Siedlungen durch das<br />

Pflanzen von Hecken an den richtigen Stellen<br />

auch Einfluss auf das Problem des Hangwasserabflusses<br />

gelegt werden.<br />

Eingrünung der Ortsränder<br />

Die Ortsränder von <strong>Ballenhausen</strong> sind, wie<br />

bereits verschiedentlich ausgeführt, in weiten<br />

Teilen gut in die umgebende Landschaft integriert.<br />

Der Erhalt dieses Saums von Obstwiesen,<br />

Gärten und Weiden sollte allen Bewohnern<br />

<strong>Ballenhausen</strong>s am Herzen liegen. Darüber<br />

hinaus gibt es erhebliches Potenzial für<br />

eine bessere Ortsrandgestaltung, vor allem an<br />

den neueren Baugebieten, aber auch den ergänzenden<br />

Einzelbauten der zentralen Ortslage.<br />

Hier besteht ein Nachholbedarf, der nicht<br />

allein in der Verantwortung der privaten Bauherren<br />

liegt. Bei der Ausweisung neuer Baugebiete<br />

sollte im Rahmen der Bauleitplanung<br />

besonderer Wert auf die Eingrünung derselben<br />

gelegt werden. So trägt die Anlage von Streuobstwiesen,<br />

Baumreihen oder Pflanzstreifen<br />

mit heimischen Gehölzen am Rand der Baugebiete<br />

zur Entwicklung eines ortstypischen<br />

Dorfrandes bei und kann als Ausgleich im Sinne<br />

der Eingriffsregelung gewertet werden.<br />

Gemeinschaftliche Pflanzaktion<br />

Eine gemeinsame Pflanzaktion ist ein guter<br />

Einstieg in die Umsetzung der Dorferneuerungsplanung.<br />

An einem Samstag trifft sich die<br />

Dorfgemeinschaft, um möglichst viele Pflanzen<br />

im Dorf und in seiner Umgebung in die Erde zu<br />

bringen. Das Pflanzmaterial hierzu könnte z.B.<br />

von der Gemeinde gekauft werden. In diesem<br />

Rahmen erhalten auch Haus- und Grundeigentümer<br />

die Gelegenheit, mit der Begrünung ihrer<br />

Anwesen etwas für das Dorfbild beizusteuern.<br />

Nach getaner Arbeit ist ein gemeinsames Essen<br />

ein guter Abschluss.


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PRIVATE INITIATIVEN<br />

Selbst bei der relativ umfangreichen Liste<br />

von Maßnahmen in öffentlichen Freiräumen ist<br />

das Ziel der Dorferneuerungsplanung nur zu<br />

erreichen, wenn auch im privaten Bereich Bestrebungen<br />

zur Erhaltung traditioneller, dörflicher<br />

Freiräume und ihrer Elemente unternommen<br />

werden. Die privaten Freiräume sind zu<br />

vielfältig, als dass im Rahmen dieser Broschüre<br />

konkrete Planungen vorgestellt werden<br />

könnten. In den meisten Fällen sind auch gar<br />

keine umfassenden Planungen erforderlich.<br />

Wichtig ist vielmehr, dass die Bedeutung der<br />

einzelnen Freiraumelemente und ihr Wert für<br />

das traditionelle, dörfliche Erscheinungsbild<br />

wie auch für die Ökologie des Dorfes als Lebensraum<br />

für Pflanzen und Tiere erkannt werden.<br />

Schwerpunkt der Bestandsaufnahme war<br />

daher die Vermittlung dieser Bedeutung.<br />

Bei allen Maßnahmen, welche die privaten<br />

Freiräume bzw. ihre Elemente verändern, sollten<br />

die allgemeinen Ausführungen über die<br />

Bedeutung von Freiräumen und ihren Elementen<br />

in Erinnerung gerufen werden. Traditionelle,<br />

dörfliche Freiraumelemente sollen nach<br />

Möglichkeit erhalten oder aber in der traditionellen<br />

Weise erneuert werden: Holzlattenzäu-<br />

�<br />

ne, Trockenmauern, Hausbäume, Bauerngärten,<br />

Berankungen, ruderale Vegetationsstreifen,<br />

Obstwiesen, Dachböden sollen als Lebensräume<br />

in der Form erhalten werden, die<br />

über Jahrhunderte das Erscheinungsbild von<br />

<strong>Ballenhausen</strong> wie auch die Identität seiner<br />

Einwohner geprägt hat. Diese Identität verpflichtet:<br />

wenn die unverwechselbare Gestalt<br />

von <strong>Ballenhausen</strong> erhalten bleiben soll, müssen<br />

sich seine Bewohner für die Erhaltung<br />

ihrer Heimat engagieren. Der Arbeitskreis<br />

Dorferneuerung mag ein Anfang sein, warum<br />

sollte er nicht als Verein über die Zeit der<br />

staatlichen Förderung hinaus weiter existieren?<br />

Längst nicht alle Maßnahmen im Bereich<br />

der öffentlichen Freiräume können aus Mitteln<br />

der Dorferneuerung bezuschusst werden. Dies<br />

ist aber auch nicht erforderlich. Ein wesentliches<br />

Merkmal traditioneller, dörflicher Freiraumelemente<br />

ist ihre Einfachheit: Das Erreichen<br />

der gewünschten Funktion mit einfachsten<br />

Mitteln. Bei der Erhaltung und Erneuerung<br />

privater, dörflicher Freiraumstrukturen kommen<br />

daher keine großen finanziellen Belastungen<br />

auf die Eigentümer zu. Die Vergangenheit<br />

zeigt vielmehr, dass übermäßiger Mitteleinsatz<br />

eine wesentliche Ursache für die Überprägung<br />

dörflicher Freiräume mit städtischen Elementen<br />

war. In <strong>Ballenhausen</strong> sollte die Dorferneuerung<br />

als Möglichkeit genutzt werden, die Konsequenzen<br />

aus diesen Erkenntnissen zu ziehen!<br />

Die folgenden Empfehlungen sollen als<br />

Orientierungshilfe für die Gestaltung der privaten<br />

Freiräume und zum Umgang mit Natur und


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Landschaft dienen. Darüber hinaus kann<br />

eine individuelle Beratung durch die Dorferneuerungs-Planer,<br />

die jetzt als Umsetzungsbeauftragte<br />

fungieren, im Rahmen<br />

der Dorferneuerung kostenlos in Anspruch<br />

genommen werden.<br />

Gestaltung der Vorgärten<br />

Der repräsentative Charakter von Vorgärten<br />

kann ganz entscheidend durch einen oder<br />

mehrere „Hausbäume“ gesteigert werden.<br />

Wenn möglich, sollten diese in der Nähe des<br />

Einganges gepflanzt werden. Vor allem bei<br />

symmetrisch angelegten Häusern empfiehlt<br />

sich die Pflanzung von zwei Winterlinden<br />

beidseitig der Haustür, deren Krone<br />

regelmäßig beschnitten wird. Auf diese Weise<br />

wird sowohl eine übermäßige Beschattung<br />

verhindert sowie auch ein Eindringen der<br />

Wurzeln in Keller oder Kanalisation, da der<br />

Wurzelkörper etwa die gleiche Größe wie die<br />

Krone annimmt.<br />

Der Eingangsbereich sollte möglichst<br />

durchlässig befestigt werden. Hier empfiehlt<br />

sich Pflaster, welches mit großen Fugen verlegt<br />

wird. Vor allem bei historischen Gebäuden<br />

sollte bevorzugt Natursteinpflaster verwendet<br />

werden. Die Einfriedung des Vorgartens<br />

sollte mit einem Holzlattenzaun erfolgen, der<br />

�<br />

sich gut beranken lässt, z.B. mit Wicken oder<br />

Kapuzinerkresse.<br />

Ausgesprochen schöne Aspekte bieten<br />

Blumenzwiebeln und sonstige Frühjahrsblüher.<br />

Schneeglöckchen, Märzenbecher,<br />

Christrosen, Perlhyazinthen, Vergißmeinnicht,<br />

Krokusse, Scylla, Tulpen und Narzissen bringen<br />

im Frühjahr Farbe in den Garten und veranlassen<br />

Vorübergehende zum Stehenbleiben.<br />

Rasenflächen in Vorgärten können ebenfalls<br />

mit Blumenzwiebeln "nachgerüstet" werden;<br />

hier empfiehlt sich die gruppenweise Pflanzung.<br />

Vor allem bei südexponierten Vorgärten<br />

sollten bevorzugt Stauden statt Gehölze verwendet<br />

werden. Zwar machen sie etwas mehr<br />

Arbeit; ihre Blütenpracht belohnt jedoch die<br />

Mühe und bringt bei gut durchdachter Anlage<br />

Freude über das ganze Sommerhalbjahr.<br />

Zweckmäßigerweise baut man die Staudenpflanzung<br />

so auf, dass an Zaun und Eingangsweg<br />

zunächst niedere Stauden angepflanzt<br />

werden, deren Hintergrund höherwachsende<br />

Arten wie Rittersporn, Brennende Liebe,<br />

Trändendes Herz, Pfingstrosen und Taglilien<br />

bilden. Auch für schattigere Lagen gibt es genug<br />

Arten, so z.B. Immergrün, Schaumblüte,<br />

Frauenmantel und viele Waldgräser.<br />

Berankung von Fassaden<br />

Fassadenberankungen erfüllen weitaus<br />

mehr Funktionen als allein die Verdeckung<br />

„nackter“ Wände. Ihre ökologische Aufgabe<br />

liegt in der Bereitstellung von Lebensräumen<br />

für Vögel und Insekten sowie in der Verbesserung<br />

des Kleinklimas durch Staubfilterung und<br />

Verdunstung. Darüber hinaus schützt eine<br />

Fassadenberankung das Bauwerk vor extremen<br />

Witterungseinflüssen. Fassadenberankungen<br />

können in engen Straßenräumen wesentlich<br />

zur Begrünung beitragen, da der Wurzelbereich<br />

vergleichsweise wenig Platz benötigt<br />

(ca. 40 cm von der Hauswand).


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Nicht alle Pflanzen klettern von selbst; dies<br />

tun im Wesentlichen nur Wilder Wein, Kletterhortensie<br />

und Efeu. Die meisten Rankpflanzen<br />

benötigen vielmehr Rank- bzw. Kletterhilfen,<br />

die in Form von Latten, Spanndrähten oder<br />

ähnlichen sinnvollen Vorrichtungen geboten<br />

werden kann. Wichtig ist ein Wandabstand von<br />

ca. 5 - 20 cm, um eine gute Hinterlüftung des<br />

Mauerwerks zu gewährleisten.<br />

Dörfliche Gärten<br />

<strong>Ballenhausen</strong> zeigt besondere Stärken bei<br />

der Gestaltung der privaten Gärten, die eine<br />

besondere Individualität erkennen lassen,<br />

wenn auch nicht immer dörfliche Gestaltungsprinzipien<br />

vorherrschend sind.<br />

Wenngleich es der Dorferneuerung fern<br />

liegt, dörfliche „Einheitsgärten“ zu produzieren,<br />

sollte sich die Gestaltung der Dorfgärten doch<br />

stärker an den Traditionen des ländlichen<br />

Raumes orientieren. Die nach dem Krieg vermehrt<br />

eingesetzten Immergrünen und Koniferen<br />

sollten daher in Zukunft wieder den laubabwerfenden<br />

Arten Platz machen, die diesen<br />

bereits vor dieser Zeiterscheinung innehatten.<br />

Dies ist durchaus im Sinne der Pflegeleichtigkeit:<br />

Fichten, Kiefern und Lebensbäume sind<br />

Großgehölze, die viel Raum zur Entwicklung<br />

�<br />

benötigen und ihn in aller Regel nicht erhalten.<br />

Sie nehmen ihn sich dann – auf Kosten der<br />

Frei-Räume. Im Kirchumfeld von <strong>Ballenhausen</strong><br />

ist dieses Phänomen sehr deutlich zu erkennen.<br />

Wer immer die Möglichkeit und die Zeit dazu<br />

hat, sollte einen Teil seines Gartens zur<br />

Erzeugung von Gemüse, Obst und Kräutern<br />

nutzen. Dies hat im Wesentlichen nur Vorteile,<br />

denn neben dem Menschen profitieren viele<br />

dorftypische Arten von vielfältig gestalteten<br />

Gärten. Auch das Ortsbild lebt von Nutzgärten,<br />

die früher noch viel verbreiteter waren als heute.<br />

Gerade <strong>Ballenhausen</strong> weist noch viele<br />

Dorfgärten auf, so dass es ungerecht wäre, nur<br />

einige an dieser Stelle hervorzuheben.<br />

Die Einfriedung des Gartens sollte mit einem<br />

Staketenzaun erfolgen. Zur Überwindung<br />

von Höhenunterschieden sind Terrassierungen<br />

sinnvoll; durch Natursteinmauern lassen sich<br />

darüber hinaus reizvolle Aspekte verwirklichen<br />

und Lebensräume für die Pflanzen- und Tierwelt<br />

schaffen. Betonstützmauern sollten nach<br />

Möglichkeit mit Natursteinen verblendet werden.<br />

Nutzgärten benötigen keinen Sichtschutz,<br />

so dass sich Gehölzabpflanzungen erübrigen.<br />

Aber auch Ziergärten verlieren einen erheblichen<br />

Teil ihrer Wirkung, wenn sie von einer<br />

dichten Hecke umgeben sind. Schutzpflanzun-


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gen mit Sträuchern sollten nur dort vorgenommen<br />

werden, wo sich ein wirkliches Schutzbedürfnis<br />

ergibt, so z.B. an vielbefahrenen Straßen<br />

oder gegen Witterungseinflüsse.<br />

Auch bei der Anlage von Terrassenflächen<br />

sollten die Überlegungen zur Versiegelung<br />

angestellt werden. Rasenflächen sollten nicht<br />

im englischen Stil angelegt, sondern vielfältig<br />

gestaltet werden. Hierzu trägt übrigens eine<br />

intensive Düngung nicht bei, da diese nur<br />

starkwüchsige Gräser begünstigt und darüber<br />

hinaus häufige Schnitte erfordert. Geringere<br />

Düngergaben und weniger Schnitte dagegen<br />

ziehen eine höhere Artenvielfalt nach sich.<br />

Umweltfreundliche Gartengestaltung<br />

Anlage und Pflege des Gartens können Aspekte<br />

des Umweltschutzes in sehr unterschiedlicher<br />

Weise berücksichtigen. Hierbei ist<br />

die Verwendung von chemischen Behandlungsmitteln<br />

nur ein Aspekt, wenn auch der<br />

einleuchtendste. In Privatgärten werden am<br />

ehesten natürliche Pflanzenbehandlungsmittel<br />

wie Brennesseljauche, Klebfallen u. dgl. angewendet,<br />

da der Gärtner bzw. die Gärtnerin hier<br />

mit den Folgen der Pflanzenbehandlung zu<br />

leben hat. Sinnvoll ist auch die Rückbesinnnung<br />

auf alte Kulturfolgen und Mischkulturen,<br />

die allein mit den Schädlingen fertig werden.<br />

Man denke daran: Unsere Vorfahren lebten<br />

von diesen Gärten, und dies ohne Gloriaspritze,<br />

Metasystox oder Unkraut-Ex!<br />

�<br />

Über die Pflanzenbehandlung hinaus können<br />

Ziele von Natur- und Umweltschutz jedoch<br />

auf vielfältige Art weiter berücksichtigt werden.<br />

Die Verwendung von Regenwasser spart<br />

Trinkwasser. Die Kompostierung von Garten-<br />

und Küchenabfällen trägt zur Müllvermeidung<br />

und zur Reduzierung von Dünger bei, da sie<br />

eine hervorragende Bodenverbesserung ergibt.<br />

Hierzu gehört auch die Kompostierung<br />

von Laub, welches deshalb nicht von den Rabatten<br />

geharkt werden soll. Organische Düngung<br />

statt Mineraldüngung ist im Dorf leichter<br />

als in der Stadt, da hier noch Tiere gehalten<br />

werden. Auf diese Weise könnte dörfliche Gartenkultur<br />

zu einem Vorbild umweltverträglicher<br />

Lebensraumgestaltung werden.


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ARTENLISTEN FÜR<br />

DÖRFLICHE GEHÖLZE UND<br />

STAUDEN<br />

Großbäume für Dorf und Feldmark<br />

Spitzahorn Acer platanoides<br />

Bergahorn Acer pseudoplatanus<br />

Rosskastanie Aesculus hippocastanum<br />

Rotbuche Fagus sylvatica<br />

Esche Fraxinus excelsior<br />

Walnussbaum Juglans regia<br />

Traubeneiche Quercus petraea<br />

Steileiche Quercus robur<br />

Winterlinde Tilia cordata<br />

Sommerlinde Tilia platyphyllos<br />

Kleinkronige Bäume für Dorf und<br />

Feldmark<br />

Feldhahorn Acer campestre<br />

Hainbuche Carpinus betulus<br />

Rotdorn Crataegus laevigata<br />

nur im Ort: Paul's<br />

Scartet'<br />

Holzapfel Malus sylvestris<br />

Eberesche Sorbus aucuparia<br />

Mehlbeere<br />

Sorbus aria<br />

Traubenkirsche Prunus padus<br />

Salweide Salix caprea<br />

Bäume für Auenbereiche<br />

Schwarzerle Alnus glutinosa<br />

Esche Fraxinus excelsior<br />

Aspe Populus tremula<br />

Baum-Weide Salix alba, S.<br />

fragilis<br />

�<br />

Obstbäume<br />

Äpfel in bewährten Sorten, z.B.:<br />

Alkmene<br />

Bohnapfel<br />

Celler Dickstiel<br />

Gelber Richard<br />

Gravensteiner<br />

Jakob Fischer<br />

Jakob Lebel<br />

Kaiser Wilhelm<br />

Klarapfel<br />

Landsberger Renette<br />

Maunzenapfel<br />

Ontario<br />

Roter Berlepsch<br />

Roter Boskoop<br />

Schafsnase<br />

Schöner von Nordhausen<br />

Uelzener Calvill<br />

Uelzener Rambour


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Birnen in regional bewährten Sorten, z.B.:<br />

Gellerts Butterbirne<br />

Gute Luise<br />

Gute Graue<br />

Clapps Liebling<br />

Köstliche von Charneu<br />

Pastorenbirne<br />

Speckbirne<br />

Hauszwetschge, Pflaumen in bewährten<br />

Sorten, Mirabellen, Reneklauden<br />

Süßkirschen in bewährten Sorten, z.B.:<br />

Dönissens Gelbe Knorpelkirsche<br />

Große Prinzessinnenkirsche<br />

Große schwarze Knorpelkirsche<br />

Königskirsche<br />

Sauerkirschen in bewährten Sorten, z.B.:<br />

Rote Maikirsche<br />

Schattenmorelle<br />

Heimische Sträucher<br />

�<br />

Roter Hartriegel Cornus sanguinea<br />

Kornelkirsche Cornus mas<br />

Haselnuß Corylus avellana<br />

Eingr. Weißdorn Crataegus monogyna<br />

Zweigr. Weißdorn Crataegus laevigata<br />

Pfaffenhütchen Euonymus eurpäus<br />

Faulbaum Rhamnus frangula<br />

Heckenkirsche Lonicera xylosteum<br />

Schlehe Prunus spinosa<br />

Feld-Rose Rosa arvensis<br />

Hundsrose Rosa canina<br />

Brombeere Rubus fruticosa<br />

Strauchweiden Salix caprea,<br />

cinerea,<br />

purpurea<br />

Schwarzer Holunder Sambucus nigra<br />

Roter Holunder Sambucus<br />

racemosa<br />

Wolliger Schneeball Viburnum lantana<br />

Gemeiner Schneeball Viburnum opulus<br />

Ziersträucher für die Ortslage<br />

Kahle Felsenbirne Amelanchier laevis<br />

Kupferfelsenbirne Amel. lamarckii<br />

Sommerflieder Buddleia alternifolia<br />

Buchsbaum Buxus sempervirens<br />

Gartenhortensie Hydrangea paniculata<br />

'Grandiflora'<br />

Bauernjasmin Philadelphus coronarius<br />

Blut-Johannisbeere Ribes sanguineum<br />

ssp.<br />

Rosen in diversen, ungefüllten Sorten<br />

Flieder Syringa vulgaris<br />

Kleinsträucher<br />

Berberitze Berberis buxifolia,<br />

hookeri, verruclosa<br />

Scheinhasel Corylopsis pauciflora<br />

Deutzie Deutzia gracilis<br />

Johanniskraut Hypericum calicynum<br />

Mahonie Mahonia aquifolium<br />

Glanzrose Rosa nitida<br />

Purpurweide Salix rosmarinifolia<br />

Brautspiere Spiraea arguta<br />

Rote Sommerspiere Spiraea bumalda<br />

Froebelii<br />

Rosmarinweide Salix rosmarinifo<br />

lia


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Schling- und Kletterpflanzen<br />

Efeu Hedera helix<br />

Clematis in Sorten Clematis montana<br />

ssp.<br />

Waldrebe Clematis vitalba<br />

Kletterrosen in Sorten<br />

Kletterhortensie Hydrangea petiolaris<br />

Wilder Wein Parthenocissus<br />

quinquefolia, tricuspidata<br />

Knöterich Polygonum aubertii<br />

Jelängerjelieber Lonicera caprifolium<br />

Blumenzwiebeln und Knollen<br />

Dahlie Dahlia-Hybriden<br />

Winterling Erianthis hiemalis<br />

Kaiserkrone Frittilaria imperialis<br />

Schachbrettblume Frittilaria meleagris<br />

Gelbstern Gagea lutea<br />

Schneeglöckchen Galanthus nivalis<br />

Schwertlilie Iris germanica u.a.<br />

Märzenbecher Leucojum vernum<br />

Feuerlilie Lilium bulbiferum<br />

Türkenbund Lilium martagon<br />

Madonnenlilie Lilium candidum<br />

Traubenhyazinthe Muscari comosum<br />

Hasenglöckchen Scylla non scripta<br />

Blaustern Scylla bifolia,<br />

S. sibirica<br />

Tulpe in Sorten Tulipa ssp.<br />

Stauden, Sommerblumen<br />

Akelei Aquilegia vulgaris/hybrida<br />

Alant Inula helenium<br />

Aster Aster novi-belgii,<br />

Callistephus<br />

chinensis<br />

Aurikel Primula auricula<br />

Bartnelke Dianthus barbatus<br />

�<br />

Bechermalve Althea ficifolia,<br />

Lavatera trimestris<br />

Beinwell Symphitum officinalis<br />

Bergflockenblume Centaurea montana<br />

Blaukissen Aubrieta-Hybriden<br />

Brennende Liebe Lychnis chalcedonia<br />

Christrose Helleborus niger<br />

Dachwurz Sempervivum tectorum<br />

Eberraute Artemisia abrotanum<br />

Eibisch Althea officinalis<br />

Eisenhut Aconitum napellus<br />

Eisenkraut Verbena officinalis<br />

Federnelke Dianthus plumarius<br />

Feldrittersporn Delphinium consolida<br />

Fetthenne Sedum telephium<br />

Feuerbohne Phaseolus coccineus<br />

Fleißiges Lieschen Impatiens walleriana<br />

Frauenmantel Alchemilla mollis<br />

Fuchsschwanz Amaranthus candatus<br />

Funkie Hosta sieboldiana<br />

u. andere<br />

Gauklerblume Mumulus guttatus<br />

Gartenbalsamine Impatiens balsamina<br />

Gelbfärberich Lysimachia punctata<br />

Gemswurz Doronicum grandiflorum<br />

Glockenblume Campanula persifolia<br />

Goldlack Cheiranthus cheiri<br />

Goldrute Solidago hybrida<br />

Grasnelke Armeria maritima<br />

Haselwurz Asarum europaeum<br />

Himmelsschlüssel Primula vulgaris<br />

Immergrün Vinca minor<br />

Johanniskraut Hypericum perforatum<br />

Jungfer im Grünen Nigella damascena<br />

Kapuzinerkresse Tropaeolum majus<br />

Klatschmohn Papaver rhoeas<br />

Knäuelglockenblume Campanula<br />

glomerata<br />

Kornblume Centaurea cyanus<br />

Kaukasusvergißmeinnicht Brunnera macrophylla<br />

Leberblümchen Hepatica nobilis<br />

Levkoje Matthiola incana<br />

Lichtnelke Lychnis coronaria<br />

Löwenmaul Antirrhinum majus


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Lungenkraut Pulmonaria<br />

officinalis<br />

Maiglöckchen Convallaria majalis<br />

Männertreu Lobelia erinus<br />

Margerite Chrysanthemum<br />

leucanthemum<br />

Mauerpfeffer Sedum acre<br />

Mondviole Lunaria annua<br />

Mutterkraut Chrysanthemum<br />

parthenium<br />

Orientalischer Mohn Papaver orientale<br />

Pfingstrose Paeonia officinalis<br />

Primel Primula officinalis<br />

Purpurglöckchen Heuchera<br />

sanguinea<br />

Resede Reseda odorata<br />

Ringelblume Calendula officinalis<br />

Rittersporn Delphinium elatum<br />

Ruprechtskraut Geranium<br />

robertianum<br />

Salomonssiegel Polygonatum<br />

odoratum<br />

Schafgarbe Achillea<br />

filipendulina<br />

Schleierkraut Gypsophila<br />

paniculata<br />

Schleifenblume Iberis<br />

Schmuckkörbchen Cosmos bipinatus<br />

Seifenkraut Saponaria officinalis<br />

Sonnenblume Helianthus annuus<br />

Sonnenbraut Helenium hybridum<br />

Sonnenhut Rudbeckia laciniata<br />

Steinbrech Saxifraga umbrosa<br />

Steinkraut Alyssum saxatile<br />

Stockrose Althaea rosea<br />

Strohblume Helichrysum bracteatum<br />

Studentenblume Tagetes patula<br />

Taglilie Hemerocallis in<br />

Sorten<br />

Tränendes Herz Dicentra spectabilis<br />

Trollblume Trollius europaeus<br />

Veilchen Viola odorata<br />

Verbene Verbena rigida<br />

Vergißmeinnicht Myosotis in Sorten<br />

Wasserdost Eupatorium purpureum<br />

Wegwarte Chichorium intybus<br />

Weidenröschen Epilobium angustifolium<br />

Wicke Lathyrus odoratus<br />

Wilde Malve Malva sylvestris<br />

Wucherblume Chrysanthemum<br />

Zinnie Zinnia elegans<br />


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KOSTENSCHÄTZUNG<br />

Maßnahmenschwerpunkt 1a: Ortseinfahrten:Verkehrsberuhigung<br />

Pauschal für 2 Verkehrsberuhigungen am Ortseingang 100.000,00<br />

Summe Herstellungskosten 100.000,00<br />

Zuzüglich Planungskosten, 15 % 15.000,00<br />

Zwischensumme 115.000,00<br />

Zuzüglich Mehrwertsteuer, 19 % 21.850,00<br />

Gesamtkosten 136.850,00<br />

Maßnahmenschwerpunkt 1b: Ausbau innerörtlicher Fusswege an ‚Heerstraße’<br />

und ‚Rhienstraße’ ,Querungshilfen<br />

Abschnittslänge: 175 lfm, Flächenbefestigung neu: 370 qm<br />

Vorarbeiten 7.400,00<br />

Unterbau, Entwässerung 5.550,00<br />

Gossen, Borde, Einfassungen 4.725,00<br />

Wegebau (Pflasterung Betonstein) 14.850,00<br />

Wegebau (Pflasterung Naturstein) 4.000,00<br />

Summe Herstellungskosten 36.525,00<br />

Planungskosten, psch. 15 % 5.478,75<br />

Zwischensumme 42.003,75<br />

19 % Mehrwertsteuer 7.980,71<br />

Gesamtkosten (gerundet) 49.984,46<br />

Maßnahmenschwerpunkt 2:<br />

Neugestaltung von Johannisstraße und Kirchumfeld<br />

Gesamtfläche (neu zu befestigen): 1000 m², davon Betonpflaster 770 m²,<br />

Natursteinpflaster 100 m², wassergebundene Decke 130 m².<br />

Bau Natursteinmauer 20 lfm, Bau Treppe Naturstein 7 Stck., Treppe Betonstein 9 Stck.<br />

Vorarbeiten 17.000,00<br />

Unterbau, Entwässerung 15.000,00<br />

Gossen, Borde, Einfassungen 11.000,00<br />

Wegebau (Pflasterung Betonstein) 34.650,00<br />

Wegebau (Pflasterung Naturstein) 10.000,00<br />

Wegebau (WGD, „Thieplatz“) 2.600,00<br />

Naturstein-Mauerbau, 20 lfm 3.000,00<br />

Treppen Naturstein 2.100,00<br />

Treppen Beton (Johannisstraße) 1.350,00<br />

Baumschnitt, Baumpflege 2.500,00<br />

Pflanzarbeiten, Rasenansaat 5.000,00<br />

Pflegearbeiten 1.000,00<br />

Ausstattung, Beleuchtung<br />

(6 Mastleuchten, 6 Bodenstrahler, 2 Bänke, 2 Papierkörbe) 12.000,00<br />

Summe Herstellungskosten 117.200,00<br />

Planungskosten, psch. 15 % 17.580,00<br />

Zwischensumme 134.780,00<br />

Übertrag Zwischensumme 134.780,00<br />


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19 % Mehrwertsteuer 25.608,20<br />

Gesamtkosten 160.388,20<br />

Davon Anteile (gerundet)<br />

Anteil Johannisstraße (Anteil Fläche: 44 %) 71.000<br />

Anteil Wegeparzelle zur Heerstraße (Anteil Fläche: 24 %) 39.000<br />

Anteil „Neuer Thieplatz“ (Anteil Fläche: 13 %) 21.000<br />

Anteil Kirchgrundstück (Anteil Fläche: 19 %) 30.000<br />

Maßnahmenschwerpunkt 3:<br />

Ausbau eines Radweges zur B 27<br />

Gesamtfläche 2880 m², Abschnittslänge 960 lfm;<br />

Oberflächenbefestigung auf vorhandenem Unterbau:<br />

Vorarbeiten auf vorh. Unterbau 2.880,00<br />

Wegebau (Splittdecke 3 cm) 14.400,00<br />

Pflanzarbeiten (50 Obstbäume) 1.750,00<br />

Pflegearbeiten 250,00<br />

Ausstattung (2 Bänke, 2 Schilder) 3.000,00<br />

Summe Herstellungskosten 22.280,00<br />

Planungskosten, psch. 15 % 3.342,00<br />

Zwischensumme 25.622,00<br />

19 % Mehrwertsteuer 4.868,18<br />

Gesamtkosten 30.490,18<br />

Maßnahmenschwerpunkt 4:<br />

Neugestaltung des Dorfplatz<br />

Gesamtfläche (neu zu befestigen): 940 m², Öffnung des ‚Rhienbaches’,<br />

Uferbefestigung, Natursteinmauern: 70 lfm, Grünflächen: ca. 1500 qm<br />

Vorarbeiten 24.650,00<br />

Unterbau, Entwässerung 14.100,00<br />

Gossen, Borde, Einfassungen 7.500,00<br />

Wegebau (Pflasterung Betonstein) 41.175,00<br />

Wegebau (Pflasterung Naturstein) 2.500,00<br />

Öffnen des ‚Rhienbaches’, Uferbefestigung, Natursteinmauern 20.000,00<br />

Vegetationstechnische Arbeiten (Rasen, Pflanzbeete) 11.250,00<br />

Alleebaumpflanzung 3.000,00<br />

Pflegearbeiten 7.500,00<br />

Ausstattung, Beleuchtung<br />

(5 Mastleuchten, 3 Pollerleuchten, 2 Bänke, 1 Papierkorb) 10.000,00<br />

Summe Herstellungskosten 141.675,00<br />

Planungskosten, psch. 15 % 21.251,25<br />

Zwischensumme 162.926,25<br />

19 % Mehrwertsteuer 30.955,99<br />

Gesamtkosten 193.882,24<br />


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Maßnahmenschwerpunkt 5:<br />

Erneuerung des Kreuzungsbereiches Rhienstraße - Eickhofsweg,<br />

Verkehrsberuhigung<br />

Gesamtfläche: 300 m² Pflasterkreis Naturstein 70 qm,<br />

Pflasterung Betonstein 200 qm, Grünflächen: 30 qm<br />

Vorarbeiten 5.100,00<br />

Unterbau, Entwässerung 4.050,00<br />

Gossen, Borde, Einfassungen 1.250,00<br />

Wegebau (Pflasterung Betonstein) 9.000,00<br />

Wegebau (Pflasterung Naturstein) 7.000,00<br />

Pflanzarbeiten incl. Pflegearbeiten 750,00<br />

Summe Herstellungskosten 27.150,00<br />

Planungskosten, psch. 15 % 4.072,50<br />

Zwischensumme 31.222,50<br />

19 % Mehrwertsteuer 5.932,28<br />

Gesamtkosten 37.154,78<br />

Maßnahmenschwerpunkt 6: Neugestaltung der Grünfläche ‚Am Klimpe’<br />

Pauschal 5.000,00<br />

Summe Herstellungskosten incl. Planungskosten und<br />

Mehrwertsteuer 19 %<br />

5.000,00<br />

Maßnahmenschwerpunkt 7:<br />

Erneuerung des Bauerweges, Verkehrsberuhigung<br />

Neu zu befestigende Fläche: 2400 m², Befestigung der Fahrbahn: Schwarzdecke,<br />

Pflasterbänder Naturstein/ Betonstein, Befestigung Fußweg/ Zufahrten: Betonstein;<br />

Grünflächen: 1240 qm<br />

Vorarbeiten 40.800,00<br />

Unterbau, Entwässerung 36.000,00<br />

Gossen, Borde, Einfassungen 15.000,00<br />

Wegebau, Oberflächenbefestigung (Asphalt, Pflasterung Betonstein/ 108.000,00<br />

Naturstein)<br />

Vegetationstechnische Arbeiten 9.300,00<br />

Pflegearbeiten 6.200,00<br />

Ausstattung, Beleuchtung (11 Mastleuchten) 13.200,00<br />

Summe Herstellungskosten 228.500,00<br />

Planungskosten, psch. 15 % 34.275,00<br />

Zwischensumme 262.775,00<br />

19 % Mehrwertsteuer 49.927,25<br />

Gesamtkosten 312.702,25<br />


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Maßnahmenschwerpunkt 8:<br />

Erneuerung der Straße Kohlstedthof, Verkehrsberuhigung<br />

Neu zu befestigende Fläche: 2600 m² (Pflaster); Grünflächen: 650 qm<br />

Vorarbeiten 54.995,00<br />

Unterbau, Entwässerung 38.992,50<br />

Gossen, Borde, Einfassungen 18.250,00<br />

Wegebau, Oberflächenbefestigung (Asphalt, Pflasterung Betonstein/<br />

Naturstein) 116.977,50<br />

Vegetationstechnische Arbeiten 6.345,00<br />

Pflegearbeiten 3.172,50<br />

Ausstattung, Beleuchtung (12 Mastleuchten) 14.400,00<br />

Summe Herstellungskosten 253.132,50<br />

Planungskosten, psch. 15 % 37.969,88<br />

Zwischensumme 291.102,38<br />

19 % Mehrwertsteuer 55.309,45<br />

Gesamtkosten 346.411,83<br />

Maßnahmenschwerpunkt 9:<br />

Erneuerung der Straße Zum Ahrenbach, Anlage von PKW-Stellflächen<br />

(abschnittsweise)<br />

Neu zu befestigende Fläche: 1240 m² (Pflaster); Grünflächen (Pflanzinseln): 50 qm<br />

Vorarbeiten 21.080,00<br />

Unterbau, Entwässerung 18.600,00<br />

Gossen, Borde 11.000,00<br />

Wegebau, Oberflächenbefestigung<br />

(Asphalt mit Bänderung Betonstein/ Naturstein) 55.800,00<br />

Vegetationstechnische Arbeiten 1.000,00<br />

Pflegearbeiten 250,00<br />

Ausstattung, Beleuchtung (8 Mastleuchten) 9.600,00<br />

Summe Herstellungskosten 117.330,00<br />

Planungskosten, psch. 15 % 17.599,50<br />

Zwischensumme 134.929,50<br />

19 % Mehrwertsteuer 25.636,61<br />

Gesamtkosten 160.566,11<br />

Maßnahmenschwerpunkt 10: Maßnahmen am Dorfgemeinschaftshaus<br />

Pauschal 50.000,00<br />

Summe Herstellungskosten incl. Planungskosten und<br />

Mehrwertsteuer 19 %<br />

50.000,00<br />


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Maßnahmenschwerpunkt 11:<br />

Anlage eines Fußweges und Renaturierungsmaßnahmen am Mainebach,<br />

Abschnittslänge 205 lfm; Flächenankauf 1025 m²; Anlage Fußweg 410 m²<br />

Flächenankauf 5.125,00<br />

Ausbau von Sohl- und Uferbefestigung 15.000,00<br />

Vorarbeiten, Unterbau 8.200,00<br />

Wegebau (Splittdecke 3 cm) 2.050,00<br />

Pflanzarbeiten (Psch.) 750,00<br />

Pflegearbeiten 500,00<br />

Ausstattung (2 Bänke) 2.000,00<br />

Summe Herstellungskosten 33.625,00<br />

Planungskosten, psch. 15 % 5.043,75<br />

Zwischensumme 38.668,75<br />

19 % Mehrwertsteuer 7.347,06<br />

Gesamtkosten 46.015,81<br />

Maßnahmenschwerpunkt 12:<br />

Ausbau eines Fußweges zum „Weinberg“<br />

Gesamtfläche 570 m², Abschnittslänge 190 lfm;<br />

Oberflächenbefestigung auf vorhandenem Unterbau<br />

Vorarbeiten auf vorh. Unterbau 570,00<br />

Wegebau (Splittdecke 3 cm) 2.850,00<br />

Pflanzarbeiten 1.500,00<br />

Pflegearbeiten 300,00<br />

Ausstattung (1 Bank, 2 Schilder) 2.000,00<br />

Summe Herstellungskosten 7.220,00<br />

Planungskosten, psch. 15 % 1.083,00<br />

Zwischensumme 8.303,00<br />

19 % Mehrwertsteuer 1.577,57<br />

Gesamtkosten 9.880,57<br />

Maßnahmenschwerpunkt 13: Maßnahmen am Gehweg am Rhienbach<br />

Pauschal 3.000,00<br />

Summe Herstellungskosten incl. Planungskosten und<br />

Mehrwertsteuer 19 %<br />

3.000,00<br />


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Zusammenstellung der Gesamtkosten – Freiraum<br />

�<br />

Abschließend erfolgt die Zusammenstellung der vorgeschlagenen Maßnahmen nach ihrer im<br />

Arbeitskreis Dorferneuerung eingestuften Priorität. Sinnvoll ist nun, die Realisierbarkeit im Rahmen<br />

der Haushaltsmöglichkeiten der Gemeinde Friedland zu prüfen und entsprechende Mittel zur<br />

Gegenfinanzierung des Eigenanteils in die Haushalte der kommenden Jahre einzustellen.<br />

Maßnahme<br />

Nr. Bezeichnung Bruttokosten<br />

1a Ortseingänge 136.850,00<br />

1b Innerörtliche Fußwege 49.984,46<br />

2 Johannisstraße/ Kirchumfeld 160.388,20<br />

3 Radweg zur B 27 30.490,18<br />

4 Neugestaltung Dorfplatz 193.882,24<br />

5 Kreuzungsbereich Rhienstraße 37.154,78<br />

6 Grünfläche 'Am Klimpe' 5.000,00<br />

7 Erneuerung Bauerweg 312.702,25<br />

8 Erneuerung Kohlstedthof 346.411,83<br />

9 Erneuerung Ahrenbach 160.566,11<br />

10 Aussenanlagen Dorfgemeinschaftshaus 50.000,00<br />

11 Gehweg/ Renaturierung Mainebach 46.015,81<br />

12 Weg zum 'Weinberg' 9.880,57<br />

13 Gehweg am 'Rhienbach' 3.000,00<br />

Summe 1.542.326,42<br />

Nach einer Einschätzung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und<br />

Landentwicklung zieht jeder Euro an Fördermittel weitere sieben Euro an Umsätzen der Wirtschaft,<br />

vor allem des Mittelstandes, nach sich. Bewahrheitet sich diese Einschätzung, kann die Dorferneuerung<br />

<strong>Ballenhausen</strong> einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in der Region leisten. Für<br />

die Lebensqualität der Dorfbewohner sowie die ökologische Qualität <strong>Ballenhausen</strong>s steht in jedem<br />

Fall ein Aufschwung bevor!


GEMEINDE FRIEDLAND: 2008 / 2009<br />

DORFENTWICKLUNGSPLAN B A L L E N H A U S E N<br />

E. Anhang<br />

� Kosten für öffentliche und private Maßnahmen<br />

� Richtlinien<br />

� TÖB-Beteiligung<br />

� Ablauf Dorferneuerung – private Maßnahmenförderung<br />

� Protokolle


GEMEINDE FRIEDLAND: 2008 / 2009<br />

DORFENTWICKLUNGSPLAN B A L L E N H A U S E N<br />

Anhang: Kosten für öffentliche und private Maßnahmen<br />

I. ÖFFENTLICHE MASSNAHMENSCHWERPUNKTE– S. KAP. VORHER<br />

Kostenschätzung<br />

Da noch keine genauen Projektierungen vorliegen, handelt es sich bei den Kosten um<br />

grobe Kostenschätzungen.<br />

Maßnahme<br />

Nr. Bezeichnung Bruttokosten<br />

1a Ortseingänge 136.850,00<br />

1b Innerörtliche Fußwege 49.984,46<br />

2 Johannisstraße/ Kirchumfeld 160.388,20<br />

3 Radweg zur B 27 30.490,18<br />

4 Neugestaltung Dorfplatz 193.882,24<br />

5 Kreuzungsbereich Rhienstraße 37.154,78<br />

6 Grünfläche 'Am Klimpe' 5.000,00<br />

7 Erneuerung Bauerweg 312.702,25<br />

8 Erneuerung Kohlstedthof 346.411,83<br />

9 Erneuerung Ahrenbach 160.566,11<br />

10 Aussenanlagen Dorfgemeinschaftshaus 50.000,00<br />

11 Gehweg/ Renaturierung Mainebach 46.015,81<br />

12 Weg zum 'Weinberg' 9.880,57<br />

13 Gehweg am 'Rhienbach' 3.000,00<br />

Summe 1.542.326,42<br />

Gesamtsumme 1.542.326 €<br />

Gerundet: netto 1.300.000 €<br />

I.: Zuschussbedarf öffentliche Freiraum-Maßnahmen 50 % auf Nettosumme 650.000 €<br />

II. Öffentliche Gebäudemaßnahme<br />

Projekt Zuschussbedarf<br />

1. Sport- und Gemeinschaftshaus, Außen-Sanierung 35.000 €<br />

2. Sport- und Gemeinschaftshalle, Außen-Sanierung 75.000 €<br />

3. Friedhofskapelle, Toilettenanbau 30.000 €<br />

4. Schützenhaus 25.000 €<br />

Außensanierung, energetische Verbesserung<br />

5. Kleinbaulichkeiten, Infotafeln; Öffentlichkeitsarbeit 15.000 €<br />

---------------------------------------------------------------------<br />

II. Zuschußbedarf öffentliche Gebäudemaßnahmen 180.000 €


GEMEINDE FRIEDLAND: 2008 / 2009<br />

DORFENTWICKLUNGSPLAN B A L L E N H A U S E N<br />

III. Private Gebäudemaßnahmen Förderbedarf<br />

Siehe S. 110<br />

Bei voraussichtlich nach heutigen Kenntnissen geschätzten (im Durchschnitt) 5 Anträgen für<br />

Gebäudemaßnahmen pro Jahr ergibt sich ein Zuschussbedarf pro Jahr von 53.000 €.<br />

Auf 6 Jahre:<br />

III. Zuschussbedarf von 318.000 € gerundet 300.000 €<br />

auf dem Gebäudemaßnahmensektor zur Sanierung ortsbildprägender Gebäudeaußenhüllen.<br />

Gesamter Zuschussbedarf aus I. bis III:<br />

I. Öffentliche Freiraummaßnahmen = 650.000 €<br />

II. Öffentliche Gebäudemaßnahmen = 180.000 €<br />

III. Private Gebäudemaßnahmen = 300.000 €<br />

Summe I. bis III: = 1.130.000 €


Anhang:<br />

GEMEINDE FRIEDLAND: 2008 / 2009<br />

DORFENTWICKLUNGSPLAN B A L L E N H A U S E N<br />

TÖB-Beteiligung �<br />

Träger öffentlicher Belange (TÖB)<br />

Nunmehr wird der vorliegende Entwurf zum Dorferneuerungsplan den TÖB zwecks<br />

Abstimmung und Stellungnahme zugeleitet. Diese Stellungnahmen werden ausgewertet,<br />

im Arbeitskreis und in den örtlichen Gremien behandelt und abgewogen.<br />

Danach wird der endgültige Dorferneuerungsplan fertig gestellt.<br />

Die bisher vorliegenden Stellungnahmen der TÖB sind nachfolgend<br />

beigeheftet.


GEMEINDE FRIEDLAND: 2008 / 2009<br />

DORFENTWICKLUNGSPLAN B A L L E N H A U S E N<br />

Anhang:<br />

Richtlinien �<br />

Es folgt die<br />

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten<br />

ländlichen Entwicklung (ZILE) - RdErl. d. ML v. 29. 10. 2007<br />

und Anlage zu ZILE<br />

Weitere Informationen finden sie im<br />

Internet:<br />

www.ml.niedersachsen.de<br />

www.gll.niedersachsen.de


H. Ministerium für den ländlichen Raum,<br />

Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen<br />

zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)<br />

RdErl. d. ML v. 29. 10. 2007 — 306-60119/3 —<br />

— VORIS 78350 —<br />

Bezug: RdErl. v. 2. 5. 2005 (Nds. MBl. S. 417)<br />

— VORIS 78350 —<br />

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage<br />

1.1 Die Länder Niedersachsen und Bremen gewähren unter<br />

Beteiligung der EU und des Bundes auf der Grundlage<br />

— der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. 9.<br />

2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen<br />

Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für<br />

die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) — ABl. EU<br />

Nr. L 277 S. 1) —, zuletzt geändert durch Verordnung (EG)<br />

Nr. 2012/2006 des Rates vom 19. 12. 2006 (ABl. EU Nr. L 384<br />

S. 8), — im Folgenden: ELER-VO — und<br />

— der vom Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz<br />

beschlossenen Fördergrundsätze der Gemeinschaftsaufgabe<br />

Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK)<br />

nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV/VV-Gk zu § 44<br />

LHO Zuwendungen für die integrierte ländliche Entwicklung.<br />

Zweck der Förderung ist es, zur Verbesserung der Agrarstruktur<br />

im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze<br />

unter Berücksichtigung der Ziele und Erfordernisse der<br />

Raumordnung und Landesplanung, der Belange des Naturund<br />

Umweltschutzes sowie der Grundsätze der AGENDA 21<br />

die ländlichen Räume i. S. der Artikel 20 und 52 ELER-VO<br />

über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums<br />

als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern<br />

und weiterzuentwickeln. Die Maßnahmen sollen zu einer positiven<br />

Entwicklung der Agrarstruktur und einer nachhaltigen<br />

Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.<br />

1.2 Die Länder gewähren ergänzend zu Nummer 1.1 unter<br />

Beteiligung der EU auf der Grundlage der ELER-VO nach<br />

Maßgabe dieser Richtlinie und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO<br />

Zuwendungen für Maßnahmen der ländlichen Entwicklung,<br />

die zur Erreichung der Ziele nach den Artikeln 20 und 52<br />

ELER-VO erforderlich sind, aber im Rahmen der GAK nicht<br />

gefördert werden dürfen.<br />

Zweck dieser ergänzenden Förderung ist<br />

— die nachhaltige Entwicklung von ländlichen Gebieten,<br />

— die Bewahrung und Entwicklung der Dörfer als Wohn-,<br />

Sozial- und Kulturraum und Stärkung des innerörtlichen<br />

Gemeinschaftslebens sowie die Bewahrung und Entwicklung<br />

des typischen Landschaftsbildes,<br />

— die Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und<br />

Bevölkerung mit Dienstleistungseinrichtungen,<br />

— die Förderung des Fremdenverkehrs,<br />

— die Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes.<br />

1.3 Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die in dieser<br />

Richtlinie enthaltenen Regelungen für das Zielgebiet „Konvergenz“,<br />

bestehend aus den Landkreisen Celle, Cuxhaven, Harburg,<br />

Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg<br />

(Wümme), Soltau-Fallingbostel, Stade, Uelzen und Verden.<br />

Zum „Nichtkonvergenzgebiet“ zählen das übrige Landesgebiet<br />

Niedersachsens und das Land Bremen.<br />

1.4 Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung<br />

einer Zuwendung besteht nicht. Über Anträge entscheidet die<br />

Bewilligungsbehörde aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im<br />

Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.<br />

2. Gegenstand der Förderung<br />

2.1 Gefördert werden nach Nummer 1.1 und den Förderungsgrundsätzen<br />

GAK folgende Maßnahmen:<br />

Nds. MBl. Nr. 44/2007<br />

2.1.1 Die Erarbeitung integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte<br />

als Vorplanung i. S. des § 1 Abs. 2 des GAK-<br />

Gesetzes (GAKG) zur Einbindung einer nachhaltigen<br />

Land- und Forstwirtschaft in den Prozess zur Stärkung<br />

der regionalen Wirtschaft, die auf der Basis einer Analyse<br />

der regionalen Stärken und Schwächen<br />

— die Entwicklungsziele der Region definieren,<br />

— Handlungsfelder festlegen,<br />

— die Strategie zur Realisierung der Entwicklungsziele<br />

darstellen und<br />

— prioritäre Entwicklungsprojekte beschreiben.<br />

Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind in der Anlage<br />

Abschnitt 341.1 aufgeführt.<br />

2.1.2 Ein Regionalmanagement zur Initiierung, Organisation<br />

und Umsetzungsbegleitung der ländlichen Entwicklungsprozesse<br />

durch<br />

— Information, Beratung und Aktivierung der Bevölkerung,<br />

— Identifizierung und Erschließung regionaler Entwicklungspotenziale,<br />

— Identifizierung und Beförderung zielgerichteter Projekte.<br />

Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind in der Anlage<br />

Abschnitt 341.2 aufgeführt.<br />

2.1.3 Investive Maßnahmen (Anlage) sowie deren Vorbereitung<br />

und Begleitung im Zusammenhang mit land- und<br />

forstwirtschaftlichen Tätigkeiten und deren Umstellung<br />

sowie mit Tätigkeiten im ländlichen Raum in den folgenden<br />

Bereichen:<br />

2.1.3.1 Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und die<br />

Gestaltung des ländlichen Raums zur Verbesserung<br />

der Agrarstruktur in Verfahren nach<br />

dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) einschließlich<br />

Projekten zur Sicherung eines nachhaltig<br />

leistungsfähigen Naturhaushalts sowie<br />

Projekten des freiwilligen Nutzungstauschs.<br />

Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind in der<br />

Anlage Abschnitte 125.1.1 bis 125.1.4 aufgeführt.<br />

2.1.3.2 Dorferneuerung und -entwicklung ländlich geprägter<br />

Orte i. S. des § 1 Abs.1 Nr. 1 Buchst. d<br />

GAKG zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen<br />

Charakters einschließlich der Sicherung<br />

und Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen<br />

zur Verbesserung der<br />

Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung<br />

sowie der dazu erforderlichen Dorfentwicklungsplanungen/-konzepte<br />

und der Umsetzungsbegleitung.<br />

Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind in der<br />

Anlage Abschnitte 322.1 und 322.2 aufgeführt.<br />

2.1.3.3 Kooperation von Land- und Forstwirten mit<br />

anderen Partnern im ländlichen Raum zur Einkommensdiversifizierung<br />

oder Schaffung zusätzlicher<br />

Beschäftigungsmöglichkeiten und<br />

Projekte land- und forstwirtschaftlicher Betriebe<br />

zur Umnutzung ihrer Bausubstanz.<br />

Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind in der<br />

Anlage Abschnitt 311 aufgeführt.<br />

2.1.3.4 Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen,<br />

insbesondere zur Erschließung<br />

der landwirtschaftlichen oder touristischen<br />

Entwicklungspotenziale im Rahmen<br />

der Einkommensdiversifizierung land- -oder<br />

forstwirtschaftlicher Betriebe.<br />

Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind in der<br />

Anlage Abschnitt 125.2 aufgeführt.<br />

2.1.4 Maßnahmen mit der Folge der Umwandlung oder einer<br />

sonstigen wesentlichen Beeinträchtigung seltener oder ökologisch<br />

wertvoller Biotope gemäß den §§ 24 bis 28 b, 32 bis 33 a<br />

und 34 b NNatG dürfen nicht gefördert werden.<br />

1217


2.1.5 Bei einer Förderung aus Mitteln der GAK sind die nachfolgenden<br />

Regelungen der Förderungsgrundsätze zu beachten:<br />

2.1.5.1 Es besteht Einigkeit zwischen Bund und Ländern<br />

darüber, dass Aufgaben, die nicht überwiegend der Agrarstrukturverbesserung,<br />

sondern der Erhaltung der Kulturlandschaft,<br />

der Landschaftspflege und Erholungsfunktion der<br />

Landschaft oder dem Tierschutz dienen, nicht als Gemeinschaftsaufgabe<br />

anzusehen sind und daher allein aus Landesmitteln<br />

finanziert werden können.<br />

Unabhängig von der unterschiedlichen Zuordnung müssen<br />

bei der Durchführung agrarstruktureller Maßnahmen im Rahmen<br />

der Gemeinschaftsaufgabe die Erfordernisse der Raumordnung,<br />

Landesplanung sowie des Umweltschutzes und des<br />

Tierschutzes beachtet werden, um die strukturellen sowie<br />

ökologischen Rahmenbedingungen des ländlichen Raums zu<br />

verbessern.<br />

Im Rahmen der Förderung soll verstärkt dazu beigetragen<br />

werden, eine mit ökologisch wertvollen Landschaftselementen<br />

vielfältig ausgestattete Landschaft zu erhalten und zu<br />

schaffen, den Erosionsschutz zu sichern und den Tierschutz<br />

zu verbessern.<br />

Bund und Länder weisen auf den notwendigen Schutz der<br />

im Interesse des Naturschutzes und der Landschaftspflege erhaltenswerten<br />

Landschaftsbestandteile hin. Die Erhaltung der<br />

Landschaftsbestandteile ist mit anderen Interessen und Belangen<br />

abzuwägen.<br />

2.1.5.2 Nicht zuwendungsfähig sind:<br />

— Bau- und Erschließungsmaßnahmen in Neubau-, Gewerbeund<br />

Industriegebieten,<br />

— Landankauf mit Ausnahme des Landzwischenerwerbs in<br />

Verfahren nach dem FlurbG und dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz<br />

und von bebauten Grundstücken durch<br />

Gemeinden und Gemeindeverbände,<br />

— Kauf von Lebendinventar,<br />

— Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind, wie<br />

z. B. Flächennutzungs- oder Bebauungspläne,<br />

— Beratungs- und Betreuungsleistungen der öffentlichen Verwaltung,<br />

— Betriebskosten bei Projekten nach Nummer 2.1.3,<br />

— Projekte gemäß Nummer 2.1.3.4 für natürliche und juristische<br />

Personen des privaten Rechts mit Ausnahme von<br />

Infrastruktureinrichtungen, die uneingeschränkt der Öffentlichkeit<br />

zur Verfügung stehen und — im Fall von Wegebau<br />

— die dem Schluss von Lücken in Wegenetzen dienen,<br />

— Projekte nach Nummer 2.1.3.3 (Anlage Abschnitt 311),<br />

wenn eine Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe<br />

„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“<br />

oder anderer Förderprogramme möglich ist,<br />

— Investitionen in Gemeinschaftseinrichtungen bei Projekten<br />

nach Nummer 2.1.3.2 für natürliche Personen und Personengesellschaften<br />

sowie juristische Personen des privaten<br />

Rechts<br />

2.1.5.3 Bei den Ausgaben nach Nummer 2.1.3.1 (Anlage Abschnitte<br />

125.1.1 bis 125.1.4) sind von der Förderung ausgeschlossen<br />

— Entwässerung von Ackerland, Grünland oder Ödland,<br />

— Umwandlung von Grünland und Ödland in Ackerland,<br />

— Beschleunigung des Wasserabflusses,<br />

— Bodenmelioration und<br />

— Beseitigung von Landschaftselementen wie Tümpel, Hecken,<br />

Gehölzgruppen oder Wegraine.<br />

Die Wirkungen des Flurbereinigungsverfahrens auf Natur<br />

und Landschaft sind zu dokumentieren.<br />

Der Förderausschluss gilt im Einzelfall nicht, wenn die o. g.<br />

Projekte im Einvernehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde<br />

durchgeführt werden.<br />

2.1.5.4 Bei den Ausgaben nach den Nummern 2.1.3.2 und<br />

2.1.3.3 (Anlage Abschnitt 311, 322.1, 322.2) werden Projekte,<br />

die der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von in<br />

Anhang I des EG-Vertrages genannten Produkten dienen, nach<br />

1218<br />

Nds. MBl. Nr. 44/2007<br />

dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm und nicht nach<br />

dieser Richtlinie gefördert.<br />

2.1.6 Bei einer Förderung aus Mitteln der GAK gelten nach<br />

den Angaben, die das Bundesministerium für Ernährung,<br />

Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen der Notifizierung<br />

gegenüber der EU-Kommission gemacht hat, zusätzlich<br />

folgende Einschränkungen:<br />

Regionalmanagement und regionale Entwicklungskonzepte,<br />

die aus anderen Programmen, beispielsweise LEADER oder<br />

REGION AKTIV gefördert werden, können nicht zusätzlich<br />

nach den Nummern 2.1.1 bzw. 2.1.2 dieser Richtlinie gefördert<br />

werden (Kumulationsverbot). Je genau abgegrenzter<br />

Region sind bezogen auf die Aktivitäten der ländlichen Entwicklung<br />

jeweils nur ein integriertes Entwicklungskonzept<br />

und ein Regionalmanagement förderfähig. In einer Übergangszeit<br />

bis zum 31. 12. 2008 können ggf. geringfügige Überschneidungen<br />

geduldet werden.<br />

2.2 Gefördert werden nach Nummer 1.2 und dem Programm<br />

der Länder Niedersachsen und Bremen zur Entwicklung des<br />

ländlichen Raums gemäß der ELER-VO folgende ergänzende<br />

Maßnahmen zur GAK:<br />

2.2.1 in den Bereichen<br />

— Kultur- und Erholungslandschaft,<br />

— Fremdenverkehr,<br />

— Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die<br />

ländliche Wirtschaft und Bevölkerung,<br />

— Dorfentwicklung,<br />

— Erhalt und Verbesserung des ländlichen Erbes.<br />

Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind in der Anlage Abschnitte<br />

125.1.5, 313, 321, 322.3 und 323 aufgeführt und mit<br />

dem Hinweis „außerhalb der Fördermöglichkeiten der GAK“<br />

überschrieben.<br />

2.2.2 Die Einschränkungen der Förderung aus Mitteln der<br />

GAK nach Nummer 2.1.5 werden für die ergänzenden Maßnahmen<br />

nach Nummer 2.2.1 für verbindlich erklärt.<br />

Ausgenommen davon sind:<br />

2.2.2.1 Die zeitlich begrenzte Anschubfinanzierung des für<br />

die Projektumsetzung erforderlichen Personaleinsatzes<br />

ist im Zusammenhang mit investiven Projekten<br />

nach der Anlage Abschnitte 313 und 321 abweichend<br />

von Nummer 2.1.5.2 sechster Spiegelstrich<br />

als Betriebskosten förderbar.<br />

2.2.2.2 Investitionen in Gemeinschaftseinrichtungen nach<br />

der Anlage Abschnitt 322.3.7 sind auch für natürliche<br />

Personen und Personengesellschaften sowie<br />

juristische Personen des privaten Rechts möglich.<br />

2.2.2.3 Der Erwerb auch unbebauter Grundstücke nach der<br />

Anlage Abschnitt 322.3.8 im Zusammenhang mit<br />

Projekten im Rahmen dieses Abschnitts.<br />

2.2.3 Die in der Anlage Abschnitt 313 aufgeführten Projekte,<br />

mit denen die besondere Bedeutung des Naturschutzes herausgestellt<br />

wird, werden nach der Förderrichtlinie „Natur erleben<br />

und Nachhaltige Entwicklung“ des MU und nicht nach dieser<br />

Richtlinie gefördert.<br />

3. Zuwendungsempfänger<br />

Für die einzelnen Maßnahmen sind die Zuwendungsempfänger<br />

in der Anlage bei den jeweiligen Fördertatbeständen<br />

aufgeführt.<br />

4. Zuwendungsvoraussetzungen<br />

4.1 Die in den Nummern 2.1.3 und 2.2.1 aufgeführten Maßnahmen<br />

dürfen nur in Orten bis maximal 10 000 Einwohnerinnen<br />

und Einwohnern durchgeführt werden.<br />

Bei den in der Anlage Abschnitt 125.1 genannten Projekten<br />

ist eine Förderung in den unbebauten überwiegend landwirtschaftlich<br />

geprägten Außenbereichen zulässig.<br />

4.2 Die Förderung von Baudenkmalen setzt eine denkmalschutzrechtliche<br />

Genehmigung voraus; bei den in der Anlage<br />

Abschnitte 323.1 und 323.2 aufgeführten Projekten wird die<br />

Auswahlentscheidung über eine Förderung regelmäßig durch


die Denkmalpflege unter Beteiligung der Bewilligungsbehörde<br />

getroffen.<br />

Die Einstufung eines zu fördernden Gebäudes als „landschaftstypische<br />

Bausubstanz“ wird in Abstimmung mit der<br />

Denkmalschutzbehörde vorgenommen.<br />

4.3 Bei den in der Anlage Abschnitte 311, 321, 322.3.5<br />

und 323.2 aufgeführten Projekten ist,<br />

— sofern es sich um Dorf- oder Nachbarschaftsläden handelt,<br />

ein Konzept zur Markt- und Standortanalyse vorzulegen,<br />

— in allen anderen Fällen ein Investitions- und Wirtschaftskonzept<br />

vorzulegen, das Aussagen zur erwarteten Wirtschaftlichkeit<br />

und zur Anzahl der zu sichernden/neu zu<br />

schaffenden Qualifizierungs- und Arbeitsplätze enthält bzw.<br />

den Bedarf für die geplante Nutzung belegt.<br />

Die Erstellung der zuvor genannten Konzepte stellt keinen<br />

unzulässigen Vorhabenbeginn gemäß der VV Nr. 1.3 zu § 44<br />

LHO dar.<br />

4.4 Eine Förderung nach dieser Richtlinie ist nur zulässig,<br />

wenn eine Konzeption für die Ver- und Entsorgung (Wasser,<br />

Abwasser, Energie usw.) in den betreffenden Bereichen vorliegt<br />

und die Maßnahmen dieser Konzeption nicht widersprechen<br />

oder wenn die koordinierte Lösung der Probleme im<br />

Rahmen der Ausführung des Einzelprojekts bzw. der Dorferneuerungsplanung<br />

gewährleistet ist.<br />

Dies gilt nicht für Projekte, die in der Anlage Abschnitt 125.1<br />

aufgeführt sind oder sofern bei anderen Maßnahmen die Konzeption<br />

für die Ver- und Entsorgung ohne Bedeutung für das<br />

Projekt ist.<br />

4.5 Projekte zur Förderung der Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen<br />

Tätigkeiten, des Fremdenverkehrs, von<br />

Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die<br />

ländliche Wirtschaft und Bevölkerung, der Dorfentwicklung<br />

und des Erhalts und Verbesserung des ländlichen Erbes erfolgen<br />

unter Beachtung der Grenzen und Bestimmungen der Verordnung<br />

(EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. 12. 2006<br />

über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf<br />

De-minimis-Beihilfen (ABl. EU Nr. L 379 S. 5), geändert durch<br />

Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 27/2007<br />

vom 27. 4. 2007 (ABl. EU Nr. L 209 S. 48), und der Verordnung<br />

(EG) Nr. 1857/2006 der Kommission vom 15. 12. 2006<br />

über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf<br />

staatliche Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung<br />

von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätige Unternehmen<br />

und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 (ABl. EU<br />

Nr. L 358 S. 3).<br />

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung<br />

5.1 Die Zuwendung wird grundsätzlich als nicht rückzahlbare<br />

Zuwendung zur Projektförderung in Form der Anteilfinanzierung<br />

gewährt.<br />

Für Flurbereinigungsverfahren, die bis zum 31. 12. 2006<br />

angeordnet wurden, gilt weiterhin die Fehlbedarfsfinanzierung<br />

unter Beibehaltung der zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung<br />

geltenden Fördersätze.<br />

5.2 Bemessungsgrundlagen für die Zuwendung<br />

5.2.1 Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden und<br />

Gemeindeverbände im Konvergenzgebiet bestimmt deren Höhe<br />

der Zuwendung, die gestaffelt anhand der Abweichung vom<br />

Landesdurchschnitt in der jeweiligen Vergleichsgruppe von<br />

der über drei Jahre gemittelten Steuereinnahmekraft festgelegt<br />

wird. Grundlage bilden die Daten des NLS aus der Veröffentlichung<br />

„Gemeindeergebnisse der Finanzstatistik“.<br />

Die Differenzierung trägt der Regelung gemäß § 22 NFAG<br />

Rechnung.<br />

5.2.1.1 Gemeinden und Gemeindeverbände im Konvergenzgebiet<br />

können für die in der Anlage Abschnitte 125.1.5, 313,<br />

321, 322.3 und 323 aufgeführten Maßnahmen eine höhere<br />

Zuwendung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben als im<br />

Nichtkonvergenzgebiet erhalten. Dies gilt entsprechend für<br />

Landkreise.<br />

Für die in der Anlage Abschnitte 125.1.1, 125.1.2, 125.2,<br />

322.1 und 322.2 aufgeführten GAK-Maßnahmen gilt die Regelung<br />

übergangsweise in den Jahren 2007 bis 2009.<br />

Nds. MBl. Nr. 44/2007<br />

Die Zuwendungshöhen entsprechend der Abweichungen von<br />

der durchschnittlichen Steuereinnahmekraft ergeben sich aus<br />

der folgenden Übersicht:<br />

Abweichung von der<br />

Steuereinnahmekraft<br />

Zuschusshöhe im<br />

Konvergenzgebiet<br />

15 v. H. über Durchschnitt bis zu 40 v. H.<br />

Durchschnitt bis zu 55 v. H.<br />

15 v. H. unter Durchschnitt bis zu 65 v. H.<br />

Die Zuordnung der Gemeinden zu den Zuschusshöhen entsprechend<br />

ihrer Abweichung von der Steuereinnahmekraft<br />

wird jährlich anhand der vom NLS aktualisierten Daten fortgeschrieben.<br />

Für Landkreise erfolgt die Einstufung anhand der<br />

Umlagekraftmesszahl.<br />

Für das konkrete Einzelprojekt ist die Zuschusshöhe in<br />

dessen Bewilligungsjahr maßgebend.<br />

5.2.1.2 Bei Gemeinden und Gemeindeverbänden im Nichtkonvergenzgebiet<br />

können bis zu 40 v. H. der zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben gefördert werden. Dies entspricht dem Eingangssatz<br />

im Konvergenzgebiet.<br />

5.2.1.3 Ausgenommen von der Staffelung der Zuschusshöhen<br />

sind die Maßnahmen der Aufstellung von Dorferneuerungsplänen,<br />

deren Umsetzungsbegleitung, die Erstellung integrierter<br />

ländlicher Entwicklungskonzepte und das Regionalmanagement,<br />

siehe Nummern 5.3.1, 5.3.2, 5.3.9 und 5.3.10.<br />

5.2.2 Unbeschadet der Gemeinden und Gemeindeverbände<br />

können weitere Maßnahmen, soweit nachstehend nichts Abweichendes<br />

geregelt ist,<br />

— bei anderen öffentlichen Zuwendungsempfängern (z. B.<br />

Realverbände, Kirchen) bis zu 40 v. H.,<br />

— bei anderen Zuwendungsempfängern bis zu 25 v. H.<br />

der zuwendungsfähigen Ausgaben im Konvergenz- und Nichtkonvergenzgebiet<br />

gefördert werden.<br />

In diesen Fällen richtet sich die Höhe der Zuwendung nicht<br />

nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers;<br />

sie soll ihm vielmehr einen Anreiz bieten, Projekte<br />

im Interesse der Ziele dieser Richtlinie und entsprechend<br />

dem Zuwendungszweck (Nummer 1) durchzuführen. Auf die<br />

Feststellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kann deshalb<br />

bei der Bemessung der Zuwendung regelmäßig verzichtet<br />

werden.<br />

5.2.3 Die Fördersätze für Maßnahmen nach den Nummern<br />

2.1.3 und 2.2.1, die der Umsetzung eines integrierten<br />

ländlichen Entwicklungskonzepts nach Nummer 2.1.1 oder<br />

eines Regionalentwicklungskonzepts einer Leader-Gruppe<br />

dienen, können um bis zu 10 v. H. erhöht werden, ausgenommen<br />

die in der Anlage Abschnitte 125.1.1 bis 125.1.4 aufgeführten<br />

Maßnahmen.<br />

Für Projekte der in Nummer 5.2.2 zweiter Spiegelstrich genannten<br />

anderen Zuwendungsempfänger kann der Zuschuss<br />

um bis zu 5 v. H. erhöht werden.<br />

Vor dem 1. 1. 2007 abgeschlossene vergleichbare Planungen<br />

und Konzepte werden den integrierten ländlichen Entwicklungskonzepten<br />

gleichgestellt.<br />

Befürwortet die Denkmalpflege ein Projekt nach Anlage Abschnitt<br />

323.1 oder 323.2 und wird es durch deren landesweite<br />

Prioritätenbildung als förderungswürdig ausgewählt, so wird<br />

dieser Umstand einer vergleichbaren Planung gleichgesetzt.<br />

5.2.4 Bei anderen Zuwendungsempfängern nach Nummer<br />

5.2.2 zweiter Spiegelstrich kann für Projekte nach den in<br />

der Anlage Abschnitte 323.1 und 323.2 aufgeführten Maßnahmen<br />

ein Zuschuss von bis zu 60 v. H. gewährt werden,<br />

sofern die Denkmalpflege ein besonderes öffentliches Landesinteresse<br />

befürwortet, das das Interesse des Antragstellers an<br />

der Umsetzung des Projekts übersteigt.<br />

Eine weitere Erhöhung nach Nummer 5.2.3 scheidet aus.<br />

5.2.5 Entsprechend den Zielen eines integrierten Förderungsansatzes<br />

ist eine Bündelung mit anderen Förderungsprogrammen<br />

der Gemeinden, der Landkreise, des Landes, des Bundes<br />

und der EG sowie mit privaten Projekten anzustreben.<br />

Bei den einzelnen Projekten sind finanzielle Beteiligungen<br />

Dritter nach der VV Nr. 2.5 zu § 44 LHO/Nr. 2.4 VV-Gk und<br />

1219


anderweitige öffentliche Förderungen in vollem Umfang in<br />

die Finanzierung einzubringen.<br />

Dabei ist im Einzelfall zu prüfen, ob angesichts der Drittmittel<br />

eine Förderung nach in dieser Richtlinie in Höhe ausgewiesenen<br />

Regelzuschusssätzen notwendig und angemessen ist.<br />

5.2.6 Projekte mit einem Zuwendungsbedarf von weniger<br />

als 2 500 EUR, bei Gebietskörperschaften von weniger als<br />

5 000 EUR werden nicht gefördert.<br />

5.3 Sonderregelungen für einzelne Förderbereiche<br />

5.3.1 Die Erarbeitung integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte<br />

nach Nummer 2.1.1 kann mit bis zu 75 v. H. der zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben gefördert werden. Die Zuwendung<br />

nach dieser Richtlinie je Konzept beträgt einmalig bis zu<br />

50 000 EUR. Die betragsmäßige Höchstgrenze darf insgesamt<br />

für alle der in der Anlage Abschnitt 341.1 aufgeführten Projekte<br />

nur einmal ausgeschöpft werden.<br />

5.3.2 Ein Regionalmanagement nach Nummer 2.1.2 kann für<br />

einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren in Regionen mit<br />

mindestens 50 000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit bis<br />

zu 70 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch<br />

75 000 EUR jährlich gefördert werden. Die betragsmäßige<br />

Höchstgrenze darf insgesamt für alle der in der Anlage Abschnitt<br />

341.2 aufgeführten Projekte jährlich nur einmal ausgeschöpft<br />

werden.<br />

In dünn besiedelten Räumen kann ein Regionalmanagement<br />

auch in Regionen mit mindestens 30 000 Einwohnerinnen<br />

und Einwohnern gefördert werden.<br />

5.3.3 Die in der Anlage Abschnitte 125.1.1, 125.1.3 und<br />

125.1.4 aufgeführten Maßnahmen können mit bis zu 75 v. H.<br />

der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.<br />

5.3.4 Für die in der Anlage Abschnitt 125.1.2 aufgeführten<br />

Maßnahmen richtet sich die von der Teilnehmergemeinschaft<br />

zu erbringende Eigenleistung nach deren wirtschaftlicher<br />

Leistungsfähigkeit und den Vorteilen aus der Durchführung<br />

des Verfahrens.<br />

Die Förderung beträgt bis zu 75 v. H. der zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben.<br />

Die Bewilligungsbehörde kann bei Verfahren mit besonderer<br />

ökologischer Zielsetzung und bei Verfahren mit hoher Bedeutung<br />

für die Erhaltung der Kulturlandschaft mit bis zu 80 v. H.<br />

fördern.<br />

5.3.5 Bei den in der Anlage Abschnitte 125.1.1 bis 125.1.4<br />

aufgeführten Projekten sind, entsprechend den Fördergrundsätzen<br />

GAK, finanzielle Beteiligungen Dritter nach der VV<br />

Nr. 2.5 zu § 44 LHO/Nr. 2.4 VV-Gk und anderweitige öffentliche<br />

Förderungen von den zuwendungsfähigen Ausgaben<br />

abzusetzen.<br />

Als Dritte sind alle außer den Teilnehmern der Flurbereinigungsverfahren<br />

gem. § 10 Nr. 1 FlurbG zu behandeln.<br />

Außerdem sind abzusetzen:<br />

— Erlöse nach § 46 Satz 3 FlurbG,<br />

— Gewinne aus Landzwischenerwerb,<br />

— Verkaufserlöse aus Materialabgabe, sofern die Anschaffungsoder<br />

Herstellungskosten gefördert worden sind.<br />

Nicht abzusetzen sind Kapitalbeträge nach § 40 FlurbG und<br />

Erlöse aus der Verwertung von Restflächen, die aus der mäßigen<br />

Erhöhung des Flächenabzuges nach § 47 FlurbG stammen.<br />

5.3.6 Bei den in der Anlage Abschnitte 311.2 und 321 aufgeführten<br />

Projekten werden Investitionen, die die Stromproduktion<br />

für Dritte zum Gegenstand haben und bei denen eine<br />

Vergütung für die Stromabgabe gemäß Erneuerbare-Energien-<br />

Gesetz erfolgt, nur mit einem Zuschuss von bis zu 10 v. H.<br />

und bis zu 100 000 EUR der zuwendungsfähigen Ausgaben<br />

gefördert.<br />

Gefördert werden nur<br />

— landesweit einmalige Pilotprojekte für Bioenergieanlagen<br />

und<br />

— die Prozesswärmeverwertung von Bioenergieanlagen.<br />

Ausgeschlossen ist die Förderung von Investitionen für die<br />

Hersteller von Anlagen und deren Komponenten sowie mit<br />

Vertrieb und Einbau befassten Unternehmen. Dabei kann unter<br />

1220<br />

Nds. MBl. Nr. 44/2007<br />

den Beschränkungen des Satzes 1 die Errichtung eines Nahwärmenetzes<br />

mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 100 EUR/<br />

Trassenmeter und in Höhe von bis zu 250 EUR pro Hausanschluss<br />

gefördert werden. Gleiches gilt, sofern für andere<br />

Projekte zur Prozesswärmeverwertung die Verlegung neuer<br />

Leitungen notwendig ist.<br />

Bei den in der Anlage Abschnitt 311.1 aufgeführten Projekten<br />

wird die Höhe der Zuwendung auf 75 000 EUR begrenzt.<br />

5.3.7 Bei den in der Anlage Abschnitt 313 aufgeführten<br />

Projekten wird die Höhe der Zuwendung auf 100 000 EUR<br />

begrenzt.<br />

5.3.8 Bei den in der Anlage Abschnitt 322.1 aufgeführten Projekten<br />

kann bei besonders innovativen Projekten in besonderem<br />

Interesse des Landes die Höhe der Zuwendung auf bis zu<br />

100 v. H. angehoben werden. In diesen Fällen ist vorab die<br />

Zustimmung des ML einzuholen.<br />

5.3.9 Die Aufstellung des Dorferneuerungsplans nach der<br />

Anlage Abschnitt 322.2.1.1 kann mit bis zu 50 v. H. der zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben gefördert werden, unabhängig vom<br />

jeweiligen Zuschusssatz der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes,<br />

siehe Nummer 5.2.<br />

Die Vorinformationsphase vor Aufnahme eines Ortes in das<br />

Förderprogramm stellt keinen unzulässigen Vorhabenbeginn<br />

gemäß der VV Nr. 1.3 zu § 44 LHO dar. Sie ist nur i. V. m. der<br />

späteren Aufstellung des Dorferneuerungsplans förderbar.<br />

5.3.10 Die Umsetzungsbegleitung nach Anlage Abschnitt<br />

322.2.1.2 kann mit bis zu 50 v. H. der zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben gefördert werden. Die Höhe der Zuwendung je Dorf<br />

ist für die Dauer im Dorferneuerungsprogramm auf 30 000 EUR<br />

begrenzt.<br />

Bei umfangreichen Gruppen- oder Verbunddorferneuerungen<br />

kann die Zuwendung je Dorfentwicklungsplanung auf<br />

40 000 EUR erhöht werden.<br />

5.3.11 Bei den in der Anlage Abschnitte 322.1 bis 322.3 aufgeführten<br />

Projekten wird die Höhe der Zuwendungen an private<br />

Zuwendungsempfänger auf 25 000 EUR, bei den Projekten<br />

in der Anlage Abschnitt 322.3.4 auf 100 000 EUR sowie Abschnitte<br />

322.3.5 und 322.3.7 auf 75 000 EUR begrenzt.<br />

Die betragsmäßige Höchstgrenze darf für denselben Zuwendungszweck<br />

für jedes Objekt nur einmal ausgeschöpft werden.<br />

Objekte in diesem Sinne sind Gebäude und Gebäudeteile<br />

mit eigenständiger wirtschaftlicher Funktion sowie andere<br />

bauliche oder sonstige nach dieser Richtlinie förderungsfähige<br />

Anlagen.<br />

Erfüllt ein Objekt die Zuwendungsvoraussetzungen nach<br />

mehreren Abschnitten der Anlage, so können hierfür die jeweils<br />

zulässigen Höchstbeträge nacheinander gewährt werden.<br />

5.3.12 Bei den in der Anlage Abschnitt 322.2 aufgeführten<br />

Projekten können gegenüber Zuwendungsempfängern, die den<br />

Status der Gemeinnützigkeit erfüllen, bei der Bemessung der<br />

Zuwendung neben den Ausgaben auch eigene Arbeitsleistungen,<br />

mit 50 v. H. des Betrages, der sich bei Vergabe der Leistungen<br />

an ein Unternehmen (ohne Berechnung der Umsatzsteuer)<br />

ergeben würde, berücksichtigt werden. Die Zuwendung<br />

wird gleichwohl nur zu den Ausgaben gewährt und darf<br />

die Summe der Ausgaben nicht überschreiten.<br />

5.3.13 Die Kosten des Grundstückserwerbs bei den in der<br />

Anlage Abschnitte 322.2.2.6 und 322.3.8 aufgeführten Projekten<br />

dürfen nur bis zu maximal 10 v. H. der zuwendungsfähigen<br />

Gesamtausgaben des Projekts berücksichtigt werden.<br />

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen<br />

6.1 Die Zuwendung ist, wenn mit ihrer Hilfe Gegenstände<br />

erworben oder hergestellt werden, nach der VV Nr. 4.2.4 zu<br />

§ 44 LHO/Nr. 4.2.3 VV-Gk mit einer Zweckbindungsfrist zu<br />

versehen. Die Frist beträgt bei geförderten<br />

— Grundstücken, Bauten und baulichen Anlagen zwölf Jahre<br />

ab Fertigstellung,<br />

— technischen Einrichtungen, Geräten und sonstigen Gegenständen<br />

fünf Jahre ab Lieferung.<br />

Eine dingliche Sicherung der zweckentsprechenden Verwendung<br />

ist mit Rücksicht auf den damit verbundenen Verwaltungsaufwand<br />

nur in Ausnahmefällen zu fordern.


Bei gemeinschaftlichen Anlagen in Verfahren nach dem<br />

FlurbG, deren Zweckbestimmung im Flurbereinigungs- oder<br />

Zusammenlegungsplan bestimmt und nach § 58 Abs. 4 FlurbG<br />

mit der Wirkung von Gemeindesatzungen geregelt wird, kann<br />

regelmäßig auf die Festsetzung einer Zweckbindungsfrist verzichtet<br />

werden.<br />

6.2 Die Bewilligungsbehörde darf bei Zuwendungen, die Teilnehmergemeinschaften<br />

oder Verbänden der Teilnehmergemeinschaften<br />

in Vorjahren aus Verpflichtungsermächtigung bewilligt<br />

worden sind, auf deren Antrag den Zuwendungszweck veränderten<br />

Planungen anpassen und die Verwendung der Zuwendung<br />

für ein anderes Projekt des Zuwendungsempfängers<br />

zulassen, sofern die Zuwendung noch nicht ausgezahlt wurde.<br />

6.3 Abweichend von Nr. 6.1 ANBest-P/Nr. 5.4 ANBest-Gk ist<br />

die Verwendung der Zuwendung innerhalb von sechs Monaten<br />

nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch<br />

einen Monat nach Ablauf des Haushaltsjahres der Bewilligungsbehörde<br />

nachzuweisen. Ist der Zuwendungszweck nicht<br />

bis zum Ablauf des Haushaltsjahres erfüllt, so ist spätestens<br />

einen Monat nach Ablauf des Haushaltsjahres über die in diesem<br />

Jahr erhaltenen Beträge ein Zwischennachweis vorzulegen.<br />

7. Anweisungen zum Verfahren<br />

7.1 Zuwendungsanträge, Bewilligungsbehörde<br />

7.1.1 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der<br />

Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung,<br />

die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides<br />

und die Rückforderung der gewährten Zuwendung<br />

gelten die VV/VV-Gk zu § 44 LHO, soweit nicht in dieser<br />

Richtlinie Abweichungen zugelassen worden oder in dem unmittelbar<br />

im Inland geltenden Gemeinschaftsrecht der EU<br />

abweichende Regelungen getroffen sind.<br />

7.1.2 Bewilligungsbehörde ist in Niedersachsen die jeweils<br />

örtlich zuständige GLL. Für das Land Bremen ist die GLL Verden<br />

die zuständige Bewilligungsbehörde.<br />

7.1.3 Der Zuwendungsantrag ist bei der örtlich zuständigen<br />

Bewilligungsbehörde einzureichen. Antragsvordrucke<br />

können bei der örtlich zuständigen Bewilligungsbehörde<br />

oder der Gemeinde angefordert oder im Internet unter<br />

www.ml.niedersachsen.de heruntergeladen werden.<br />

Bei den in der Anlage Abschnitte 125.2, 311, 313, 321, 322<br />

und 323 aufgeführten Projekten werden die Zuwendungsanträge<br />

privater Antragsteller über die Gemeinde vorgelegt. Die<br />

Gemeinde und die oder der Umsetzungsbeauftragte nehmen<br />

u. a. zu der Frage Stellung, ob das Projekt zur integrierten<br />

ländlichen Entwicklung beiträgt; ihnen obliegt auch die Koordinierung<br />

der öffentlichen und privaten Projekte.<br />

Die Gemeinde und die oder der Umsetzungsbeauftragte erhalten<br />

in diesen Fällen eine Abschrift des Zuwendungsbescheides.<br />

An der Förderung sonst beteiligte Behörden sind<br />

von der Bewilligung zu unterrichten.<br />

7.1.4 Die Bewilligungsbehörde stellt nach Prüfung der Einzelnachweise<br />

eine Gesamtabrechnung auf und legt sie dem<br />

ML bis zum 1. Februar jeden Jahres vor.<br />

7.2 Integriertes ländliches Entwicklungskonzept und Regionalmanagement<br />

7.2.1 Gefördert werden können Regionen, die eine auf ihre<br />

spezielle Situation zugeschnittene Entwicklungsstrategie erarbeiten.<br />

Unter Region ist ein Gebiet mit räumlichem und funktionalem<br />

Zusammenhang zu verstehen.<br />

Die Konzepte können sich bei begründetem Bedarf problemorientiert<br />

auf räumliche und thematische Schwerpunkte<br />

beschränken.<br />

7.2.2 Die integrierten ländlichen Entwicklungskonzepte müssen<br />

mindestens folgende Elemente beinhalten:<br />

— Kurzbeschreibung der Region,<br />

— Analyse der regionalen Stärken und Schwächen,<br />

— Auflistung der Entwicklungsziele und geeigneter Prüfindikatoren,<br />

— Darlegung der Entwicklungsstrategie, der Handlungsfelder<br />

und Leitprojekte,<br />

— Festlegung von Kriterien zur Auswahl der Förderprojekte,<br />

— Kriterien für die Bewertung der Zielerreichung.<br />

Nds. MBl. Nr. 44/2007<br />

Der Prozess der Erarbeitung des Konzepts ist zu dokumentieren.<br />

7.2.3 In die Erarbeitung des integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts<br />

sollen die Bevölkerung und die relevanten<br />

Akteure der Region in geeigneter Weise einbezogen werden.<br />

Dazu gehören in der Regel<br />

— der landwirtschaftliche Berufstand,<br />

— die Gebietskörperschaften,<br />

— die Einrichtungen der Wirtschaft wie Industrie- und Handelskammer<br />

oder Handwerkskammer,<br />

— die Verbraucherverbände,<br />

— die Umweltverbände,<br />

— die Träger öffentlicher Belange.<br />

7.2.4 Die Erarbeitung integrierter ländlicher Entwicklungskonzepte<br />

kann auch im Rahmen des Regionalmanagements<br />

vorgenommen werden.<br />

7.2.5 Die Zuwendungsempfänger beauftragen Stellen außerhalb<br />

der öffentlichen Verwaltung mit der Durchführung des<br />

Regionalmanagements. Diese Stellen müssen eine hinreichende<br />

Qualifikation nachweisen.<br />

7.2.6 Die Akteure gemäß Nummer 7.2.3 sind in geeigneter<br />

Weise in die Arbeit des Regionalmanagements einzubeziehen.<br />

Die Arbeit des Regionalmanagements und die Einbeziehung<br />

der Akteure nach Nummer 7.2.3 sind in jährlichen Tätigkeitsberichten<br />

zu dokumentieren.<br />

7.2.7 Das integrierte ländliche Entwicklungskonzept ist im<br />

Rahmen seiner Zielsetzung mit bereits vorhandenen oder beabsichtigten<br />

Planungen, Konzepten oder Strategien abzustimmen.<br />

Der Abstimmungsprozess ist zu dokumentieren. Die<br />

Dokumentation ist Bestandteil des integrierten ländlichen<br />

Entwicklungskonzepts.<br />

7.2.8 Das Regionalmanagement stimmt sich mit den Stellen<br />

in der Region ab, die ähnliche Ziele verfolgen; insbesondere<br />

mit der oder dem Umsetzungsbeauftragten in der Dorferneuerung.<br />

Der Abstimmungsprozess ist zu dokumentieren.<br />

7.3 Flurbereinigung<br />

7.3.1 Der Zuwendungsbedarf der Teilnehmergemeinschaft<br />

und ggf. anderer Zuwendungsempfänger ist für das einzelne<br />

Verfahren unter Berücksichtigung der<br />

— von den Teilnehmern zu entrichtenden Beiträge nach § 19<br />

FlurbG,<br />

— sonstigen Eigenleistungen,<br />

— Leistungen Dritter<br />

zu ermitteln. Dabei sind die agrarstrukturellen, landwirtschaftlich-betriebswirtschaftlichen<br />

und außerlandwirtschaftlichen<br />

Ziele und der daraus zu erwartende Erfolg zugrunde zu<br />

legen. Das Ergebnis ist zu dokumentieren.<br />

7.3.2 Der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ist im Rahmen<br />

der Anhörung nach § 5 Abs. 2 FlurbG Gelegenheit zu<br />

geben, sich zur Höhe der von den Teilnehmern zu entrichtenden<br />

Beiträge zu äußern.<br />

7.3.3 Bei Teilnehmergemeinschaften findet die VV Nr. 1.3<br />

zu § 44 LHO keine Anwendung, weil Verpflichtungen und<br />

Ausgaben nach § 17 FlurbG und den §§ 105 ff. LHO der Kontrolle<br />

der Bewilligungsbehörde, in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde<br />

unterliegen und die Ausgaben über das Jahresausbauprogramm<br />

von der Bewilligungsbehörde gesteuert werden.<br />

7.4 Dorferneuerung<br />

7.4.1 In Niedersachsen stellt die Bewilligungsbehörde unter<br />

Berücksichtigung des vom ML zugewiesenen Kontingents an<br />

Förderungsmitteln für ihren Amtsbezirk ein Förderungsprogramm<br />

für die Dorferneuerung auf. Das Förderungsprogramm<br />

wird jährlich zum 1. Juli fortgeschrieben; das ML erhält jeweils<br />

Abschriften.<br />

Für Bremen bestehen für die ländlichen Gebiete Dorferneuerungspläne,<br />

die als Fördergrundlage anerkannt sind.<br />

7.4.2 Anträge auf Aufnahme eines Dorfes in das Förderungsprogramm<br />

sind von der Gemeinde an die Bewilligungsbehörde<br />

zu richten. Eine bereits vorhandene Dorferneuerungsplanung<br />

ist mit dem Antrag vorzulegen.<br />

1221


7.4.3 Die Bewilligungsbehörde entscheidet über die Aufnahme<br />

in das Förderungsprogramm. Sie bekundet damit ihre Absicht,<br />

ein Dorf nach Maßgabe dieser Richtlinie zu fördern. Die<br />

Aufnahme begründet keinen Anspruch bezüglich Art, Höhe<br />

und Zeitpunkt der Förderung. Maßgebend dafür sind neben<br />

den sachlichen Voraussetzungen die jeweils verfügbaren Haushaltsmittel<br />

und der Inhalt der Zuwendungsbescheide. Über<br />

die Aufnahme in das Förderungsprogramm ist auch der Landkreis<br />

zu unterrichten.<br />

7.4.4 Bei den in der Anlage Abschnitt 322.2 aufgeführten<br />

Projekten muss der Förderung von investiven Maßnahmen<br />

eine Dorferneuerungsplanung zugrunde liegen, die in Text<br />

und Karte auf Basis einer Bestandsaufnahme die örtlichen<br />

Stärken und Schwächen, die Entwicklungsziele für den<br />

Planungsraum und die zur Verwirklichung erforderlichen<br />

Projekte sowie die Abstimmung mit anderen für die Ortsentwicklung<br />

bedeutsamen Planungen und Projekten auch für<br />

die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar darstellt. Sie soll<br />

darüber hinaus auf die räumlich funktionalen und umweltbezogenen<br />

Entwicklungsperspektiven der land- und forstwirtschaftlichen<br />

Betriebe eingehen.<br />

Ist es für die Verwirklichung strukturverbessernder Ziele<br />

sinnvoll, sollen mehrere Dörfer oder Ortsteile zu einem Planungsraum<br />

verbunden werden.<br />

Die Dorferneuerungsplanung hat neben den Zielen der<br />

Raumordnung, der Landesplanung, des Umweltschutzes sowie<br />

des Naturschutzes und der Landschaftspflege insbesondere<br />

den Erfordernissen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung,<br />

der Landwirtschaft, der Denkmalpflege, der Erholung,<br />

der Wasserwirtschaft, des öffentlichen Verkehrs und der<br />

Gestaltung des Orts und Landschaftsbildes sowie den sozioökonomischen<br />

örtlichen Gegebenheiten und der kulturellen<br />

Eigenart im Rahmen eines ganzheitlichen und interdisziplinären<br />

Betrachtungsansatzes Rechnung zu tragen.<br />

Die Dorferneuerungsplanung muss mit den Ergebnissen der<br />

Bauleitplanung in Einklang stehen, soweit sie nicht deren<br />

Änderung vorbereiten soll. Integrierte ländliche Entwicklungskonzepte<br />

— soweit vorhanden — und Konzepte der<br />

Landwirtschaftskammer Niedersachsen zur Sicherung der<br />

Bewirtschaftungs- und Entwicklungsfähigkeit der landwirtschaftlichen<br />

Betriebe sind zugrunde zu legen.<br />

Die Dorferneuerungsplanung ist von der Gemeinde aufzustellen.<br />

Die Träger öffentlicher Belange, die Dorfbewohnerinnen<br />

und Dorfbewohner sowie andere Antragsberechtigte sind<br />

in geeigneter Weise umfassend und frühzeitig an der Dorferneuerungsplanung<br />

zu beteiligen.<br />

7.4.5 Die oder der Umsetzungsbeauftragte initiiert, organisiert<br />

und begleitet den Umsetzungsprozess des Dorfentwicklungsplans<br />

durch<br />

— Information, Beratung und Aktivierung der örtlichen Wirtschaft<br />

und Bevölkerung,<br />

— Identifizierung und Erschließung örtlicher Entwicklungspotenziale,<br />

— Identifizierung und Beförderung zielgerichteter Projekte,<br />

die eine den Grundsätzen der Dorferneuerungsplanung<br />

entsprechende Maßnahmedurchführung gewährleistet,<br />

— Verfolgung des gemeinsam mit der Gemeinde und den an<br />

der Dorferneuerungsplanaufstellung Beteiligten nach Nummer<br />

7.4.4 festgelegten Prioritätenkatalogs für die öffentlichen<br />

Projekte,<br />

— enge Abstimmung mit den Bewilligungsbehörden als erster<br />

Ansprechpartner,<br />

— Abstimmung mit dem Regionalmanager — soweit in der<br />

Region vorhanden — über ortsübergreifend oder regional<br />

bedeutsame Projekte im Ort.<br />

7.4.6 Die Bewilligungsbehörde kann ausnahmsweise die<br />

Förderung von Projekten bereits vor der Fertigstellung des<br />

Dorferneuerungsplans zulassen, wenn sie von beispielgebender<br />

Bedeutung sind, wenn andere Planungen es erfordern<br />

oder wenn die Projekte zur Substanzerhaltung unaufschiebbar<br />

sind und gewährleistet ist, dass sie den späteren Festsetzungen<br />

des Dorferneuerungsplans nicht zuwiderlaufen. Die<br />

Ausnahmen sind zu dokumentieren.<br />

1222<br />

Nds. MBl. Nr. 44/2007<br />

7.4.7 Die Bewilligungsbehörde leitet aus der Dorferneuerungsplanung<br />

den zeitlichen und finanziellen Rahmen ab.<br />

Gemeinsam mit der Gemeinde, den an der Dorferneuerungsplanaufstellung<br />

Beteiligten nach Nummer 7.4.4 und der oder<br />

dem Umsetzungsbeauftragten stimmt sie die Prioritäten insbesondere<br />

für die Umsetzung der öffentlichen Projekte nach<br />

dieser Richtlinie ab. Sie informiert hierüber die möglichen<br />

Zuwendungsempfänger in geeigneter Weise, z. B. im Rahmen<br />

einer Bürgerversammlung. Aus dieser Mitteilung ergibt sich<br />

kein Anspruch auf Förderung (vgl. Nummer 1.4).<br />

Sie koordiniert den Einsatz sonstiger den Zielen der Dorferneuerung<br />

dienlicher öffentlicher Mittel und setzt ggf. Prioritäten,<br />

insbesondere im Hinblick auf eine angemessene Beteiligung<br />

privater Projektträger an der Förderung.<br />

8. Schlussbestimmungen<br />

8.1 Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1. 1. 2007 in Kraft.<br />

8.2 Gleichzeitig wird der Bezugserlass aufgehoben.<br />

8.3 Dieser RdErl. tritt mit Ablauf des 31. 12. 2015 außer Kraft.<br />

An die<br />

Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften<br />

Region Hannover, Landkreise und Gemeinden<br />

Landwirtschaftskammer Niedersachsen<br />

Teilnehmergemeinschaften und deren Verbände<br />

— Nds. MBl. Nr. 44/2007 S. 1217<br />

Anlage<br />

In den Förderungsgrundsätzen der GAK sind, dem Grundsatz<br />

der Subsidiarität folgend, bundeseinheitlich nur die<br />

wesentlichen Eckpunkte der Förderung festgelegt worden.<br />

Um den Anforderungen an eine landeseinheitliche Anwendung<br />

und dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu entsprechen,<br />

werden die Fördertatbestände hiermit konkretisiert.<br />

Die nach Nummer 2.1 förderungsfähigen Maßnahmen der<br />

GAK und die nach Nummer 2.2 förderungsfähigen Maßnahmen<br />

außerhalb der GAK sind nachfolgend nach ihrer inhaltlichen<br />

Ausrichtung und nach der Gliederung der Artikel 20<br />

und 52 ELER-VO zusammengefasst dargestellt:<br />

Übersicht:<br />

125 Verbesserung und Ausbau der Infrastruktur im Zusammenhang<br />

mit der Entwicklung und Anpassung der Landund<br />

Forstwirtschaft<br />

125.1 Flurbereinigung<br />

125.1.1 Vorarbeiten, Flurbereinigung — GAK<br />

125.1.2 Ausführungskosten, Flurbereinigung — GAK<br />

125.1.3 Freiwilliger Landtausch — GAK<br />

125.1.4 Freiwilliger Nutzungstausch — GAK<br />

125.1.5 Kultur und Erholungslandschaft<br />

125.2 Vorhaben zur Erschließung landwirtschaftlicher Flächen<br />

— ländlicher Wegebau — GAK<br />

311 Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten<br />

311.1 Umnutzung von Bausubstanz — GAK<br />

311.2 Kooperationen — GAK<br />

313 Förderung des Fremdenverkehrs<br />

313 Ländlicher Tourismus<br />

321 Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die<br />

ländliche Wirtschaft und Bevölkerung<br />

321 Dienstleistungseinrichtungen<br />

322 Dorferneuerung und -entwicklung<br />

322.1 Vorarbeiten, Dorferneuerung — GAK<br />

322.2 Dorferneuerung — GAK<br />

322.3 Dorfentwicklung<br />

323 Erhalt und Verbesserung des ländlichen Erbes<br />

323 Kulturerbe<br />

341 Kompetenzentwicklung und Sensibilisierung im Hinblick<br />

auf die Ausarbeitung und Umsetzung einer lokalen Entwicklungsstrategie<br />

341.1 Integrierte ländliche Entwicklungskonzepte — GAK<br />

341.2 Regionalmanagement — GAK


125 Verbesserung und Ausbau der Infrastruktur im Zusammenhang<br />

mit der Entwicklung und Anpassung der Landund<br />

Forstwirtschaft<br />

125.1.1 Vorarbeiten nach § 26 c FlurbG im Rahmen der GAK nach<br />

Nummer 2.1.3/2.1.3.1<br />

(Vorarbeiten, Flurbereinigung — GAK)<br />

Dazu gehören insbesondere Ausgaben für<br />

125.1.1.1 Spezielle Untersuchungen oder Erhebungen, die<br />

wegen örtlicher Besonderheiten des vorgesehenen<br />

Verfahrensgebietes notwendig sind und soweit es<br />

sich dabei nicht um Verfahrenskosten nach § 104<br />

FlurbG handelt,<br />

125.1.1.2 Zweckforschungen und Untersuchungen an Verfahren<br />

mit modellhaftem Charakter.<br />

Zuwendungsempfänger:<br />

Zusammenschlüsse von Teilnehmergemeinschaften.<br />

125.1.2 Ausführungskosten nach § 105 FlurbG in Verfahren nach<br />

den §§ 1, 86, 87 und 91 FlurbG im Rahmen der GAK nach<br />

Nummer 2.1.3.1<br />

(Flurbereinigung — GAK)<br />

Dazu gehören insbesondere Ausgaben für<br />

125.1.2.1 die zur wertgleichen Abfindung notwendigen Maßnahmen,<br />

125.1.2.2 die wegen einer völligen Änderung der bisherigen<br />

Struktur eines land- und forstwirtschaftlichen<br />

Betriebes erforderlichen Maßnahmen (§ 44 Abs. 5<br />

FlurbG),<br />

125.1.2.3 die Herstellung der gemeinschaftlichen Anlagen<br />

und die Instandsetzung der neuen Grundstücke,<br />

125.1.2.4 die nach § 37 Abs. 1 und 2 FlurbG mit Rücksicht<br />

auf den Umweltschutz, den Naturschutz und die<br />

Landschaftspflege, den Boden- und den Gewässerschutz,<br />

einschließlich wichtiger Landschaftselemente<br />

zur Sicherung eines Biotopverbundsystems<br />

sowie für den Denkmalschutz erforderlichen<br />

Maßnahmen,<br />

125.1.2.5 den Ausgleich für Wirtschaftserschwernisse und<br />

vorübergehende Nachteile (§ 51 FlurbG), Geldabfindungen<br />

(§ 44 Abs. 3, § 50 Abs. 2 FlurbG) sowie<br />

Geldentschädigungen, soweit diese Verpflichtungen<br />

nicht durch entsprechende Einnahmen gedeckt<br />

sind,<br />

125.1.2.6 die beim Landzwischenerwerb entstehenden Verluste,<br />

soweit sie der Teilnehmergemeinschaft bei<br />

der Verwendung der Flächen entstehen,<br />

125.1.2.7 die Zinsen für die von der Teilnehmergemeinschaft<br />

für den Landzwischenerwerb zu einem angemessenen<br />

Satz aufgenommenen Kapitalmarktdarlehn,<br />

nicht jedoch Verzugszinsen,<br />

125.1.2.8 die der Teilnehmergemeinschaft bei Vermessung,<br />

Vermarkung und Wertermittlung der Grundstücke<br />

entstehenden Aufwendungen sowie den ihr entstehenden<br />

Verwaltungsaufwand,<br />

125.1.2.9 die Vergabe von Arbeiten zur Wahrnehmung von<br />

gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmer<br />

(§ 18 Abs. 1 FlurbG).<br />

Zuwendungsempfänger:<br />

— Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse,<br />

— Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen,<br />

— einzelne Beteiligte.<br />

125.1.3 Freiwilliger Landtausch nach § 103 a FlurbG im Rahmen<br />

der GAK nach Nummer 2.1.3.1<br />

(Freiwilliger Landtausch — GAK)<br />

Zuwendungsfähig sind<br />

125.1.3.1 nicht investive Ausgaben der Tauschpartner durch<br />

Inanspruchnahme von Dienstleistungen zur Vorbereitung<br />

und Durchführung des freiwilligen Landtauschs<br />

sowie Ausgaben für<br />

125.1.3.2 Ausführungskosten nach § 103 g FlurbG insbesondere<br />

für<br />

125.1.3.2.1 Vermessung,<br />

125.1.3.2.2 die Instandsetzung der neuen Grundstücke,<br />

Nds. MBl. Nr. 44/2007<br />

125.1.3.2.3 Herstellung der gleichen Bewirtschaftungsmöglichkeiten<br />

wie bei den abgegebenen Grundstücken,<br />

125.1.3.2.4 Maßnahmen zur Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen<br />

Naturhaushalts<br />

soweit die Aufwendungen den Tauschpartnern entsprechend<br />

den im Flurbereinigungsverfahren üblichen Maß nicht selbst<br />

zugemutet werden können.<br />

Zuwendungsempfänger:<br />

Einzelne Beteiligte (Tauschpartner) sowie andere am Tausch<br />

beteiligte Personen.<br />

125.1.4 Freiwilliger Nutzungstausch im Rahmen der der GAK nach<br />

Nummer 2.1.3.1<br />

(Freiwilliger Nutzungstausch — GAK)<br />

Zuwendungsfähig sind nicht investive Ausgaben der Tauschpartner<br />

durch Inanspruchnahme von Dienstleistungen zur<br />

Vorbereitung und Durchführung des freiwilligen Nutzungstauschs.<br />

Zuwendungsempfänger:<br />

Einzelne Beteiligte (Tauschpartner) sowie andere am Tausch<br />

beteiligte Personen.<br />

125.1.5 Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung der Kultur- und<br />

Erholungslandschaft, die im Rahmen des Ordnungsauftrags<br />

des FlurbG zur Förderung des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege sowie zur Verbesserung der Erholungseignung<br />

der Landschaft in Verfahren nach dem FlurbG<br />

durchgeführt werden außerhalb der Fördermöglichkeiten<br />

der GAK<br />

(Kultur- und Erholungslandschaft)<br />

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für<br />

Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und<br />

der landschaftsgebundenen Erholung im Rahmen des Zuwendungszwecks<br />

nach Nummer 1.2 sind insbesondere<br />

125.1.5.1 die Schaffung, Wiederherstellung und Sicherung<br />

von für den Naturschutz wertvollen Bereichen<br />

(z. B. Anlage und Renaturierung von Feuchtflächen;<br />

Erhaltung von Bäumen, Gehölzen, Heide<br />

und Grasland; Herrichtung von Bodenabbaustellen,<br />

soweit nicht Dritte hierzu verpflichtet sind),<br />

125.1.5.2 Bepflanzungen mit standortheimischen Arten (z. B.<br />

Schutzpflanzungen, Feldgehölze, Baumgruppen,<br />

Uferbepflanzungen, Maßnahmen der Grünordnung<br />

im und am Dorf),<br />

125.1.5.3 die Anlage von offenen Gewässern einschließlich<br />

der Gestaltung der Uferzone,<br />

125.1.5.4 die Anlage und Gestaltung von Wander- und<br />

Reitwegen, Aussichtspunkten, Lehrpfaden, Rastplätzen,<br />

125.1.5.5 die Schaffung von Zuwegungen und Parkplätzen<br />

zu und an nach dieser Richtlinie geförderten Einrichtungen,<br />

125.1.5.6 die Bereitstellung von Land für Zwecke des<br />

Naturschutzes und der Landschaftspflege im<br />

Zusammenhang mit Maßnahmen nach den Abschnitten<br />

125.1.5.1 bis 125.1.5.5. Zuwendungsfähig<br />

sind Ausgaben des Zuwendungsempfängers<br />

nach § 40 FlurbG (Kapitalbetrag) oder nach § 52<br />

FlurbG (Geldabfindung) bis zu maximal 10 v. H.<br />

der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Vorhabens.<br />

Zuwendungsempfänger:<br />

— Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse,<br />

— Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen,<br />

— einzelne Beteiligte,<br />

— Gemeinden und Gemeindeverbände.<br />

125.2 Vorhaben zur Erschließung landwirtschaftlicher Flächen im<br />

Rahmen der GAK nach Nummer 2.1.3.4<br />

(Ländlicher Wegebau — GAK)<br />

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für<br />

den Neubau befestigter oder die Befestigung vorhandener, bisher<br />

nicht oder nicht ausreichend befestigter Verbindungswege<br />

und landwirtschaftlicher Wege einschließlich erforderlicher<br />

Brücken außerhalb bebauter Ortslagen (siehe § 34 BauGB) sowie<br />

einschließlich ggf. erforderlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen<br />

des Naturschutzes.<br />

1223


Zuwendungsempfänger:<br />

— Gemeinden und Gemeindeverbände,<br />

— Wasser und Bodenverbände sowie vergleichbare Körperschaften,<br />

— natürliche Personen und Personengesellschaften,<br />

— juristische Personen des privaten Rechts.<br />

311 Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten<br />

311.1 Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur<br />

Umnutzung ihrer Bausubstanz im Rahmen der GAK nach<br />

Nummer 2.1.3.3<br />

(Umnutzung — GAK)<br />

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für<br />

311.1.1 — Markt- und Standortanalysen,<br />

— Investitions- und Wirtschaftskonzepte,<br />

nur i. V. m. einer investiven Maßnahmen nach Abschnitt<br />

311.1.2,<br />

311.1.2 investive Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher<br />

Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz,<br />

insbesondere für<br />

— Wohn-,<br />

— Handels-,<br />

— Gewerbe-,<br />

— Dienstleistungs-,<br />

— kulturelle,<br />

— öffentliche oder<br />

— gemeinschaftliche Zwecke,<br />

die dazu dienen, Arbeitsplätze zu sichern, neue Arbeitsplätze<br />

zu schaffen oder Zusatzeinkommen zu<br />

erschließen.<br />

Zuwendungsempfänger:<br />

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe.<br />

311.2 Maßnahmen der Kooperation von Land- und Forstwirten mit<br />

anderen Partnern im ländlichen Raum zur Einkommensdiversifizierung<br />

oder Schaffung zusätzlicher Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

im Rahmen der GAK nach Nummer 2.1.3.3<br />

(Kooperation — GAK)<br />

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für<br />

311.2.1 Vorarbeiten (Untersuchungen, Erhebungen),<br />

311.2.2 — Markt- und Standortanalysen,<br />

— Investitions- und Wirtschaftskonzepte,<br />

nur i. V. m. einer investiven Maßnahmen nach Abschnitt<br />

311.2.4,<br />

311.2.3 Betreuung der Zuwendungsempfänger,<br />

311.2.4 Investive Maßnahmen.<br />

Zuwendungsempfänger:<br />

— natürliche Personen und Personengesellschaften,<br />

— juristische Personen des privaten Rechts.<br />

313 Förderung des Fremdenverkehrs<br />

Maßnahmen zur Förderung des ländlichen Tourismus außerhalb<br />

der Fördermöglichkeiten der GAK<br />

(Ländlicher Tourismus)<br />

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für<br />

313.1 Vorarbeiten (Zweckforschungen, Untersuchungen, Erhebungen,<br />

Realisierungskonzepte, Folgeabschätzungen),<br />

die für die zukünftige Umsetzung investiver<br />

Vorhaben benötigt werden,<br />

313.2 die Schaffung von Informations- und Vermittlungseinrichtungen<br />

lokaler und regionaler Tourismusorganisationen<br />

im ländlichen Raum einschließlich deren<br />

Teilnahme an Messen,<br />

313.3 die Entwicklung insbesondere themenbezogener Rad-,<br />

Reit- und Wanderrouten mit ergänzenden Einrichtungen,<br />

z. B. Rastplätze, Aussichtsstellen, Beschilderung,<br />

Karten,<br />

313.4 kleinere Infrastrukturmaßnahmen mit regionalem oder<br />

lokalem Bezug zur Attraktivitätssteigerung des Tourismus<br />

z. B. Museen, Bootsanleger, Spielscheunen,<br />

Freilichtbühnen,<br />

1224<br />

Nds. MBl. Nr. 44/2007<br />

313.5 die zeitlich begrenzte Anschubfinanzierung für den<br />

für die Projektumsetzung erforderlichen Personaleinsatz<br />

in der Regel 1 Jahr in Ausnahmefällen 2 Jahre.<br />

Zuwendungsempfänger:<br />

— Gemeinden und Gemeindeverbände,<br />

— Teilnehmergemeinschaften,<br />

— Real- bzw. Wasser- und Bodenverbände,<br />

— Fremdenverkehrsvereine,<br />

— natürliche und andere juristische Personen.<br />

321 Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für<br />

die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung<br />

Maßnahmen zur Schaffung von Dienstleistungseinrichtungen zur<br />

Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung<br />

außerhalb der Fördermöglichkeiten der GAK<br />

(Dienstleistungseinrichtungen)<br />

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für<br />

321.1 Vorarbeiten (Zweckforschungen, Untersuchungen, Erhebungen,<br />

Realisierungskonzepte, Folgeabschätzungen),<br />

die für die zukünftige Umsetzung investiver<br />

Vorhaben benötigt werden,<br />

321.2 Maßnahmen zur Schaffung, Erweiterung und Modernisierung<br />

von Dienstleistungseinrichtungen zur<br />

Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und<br />

Bevölkerung z. B.<br />

— Einrichtung von Dorf- oder Nachbarschaftsläden,<br />

— Einrichtungen für die Anwendung von Informations-<br />

und Kommunikationstechnik,<br />

— Einrichtung von ländlichen Dienstleistungsagenturen,<br />

— landesweit einmalige Pilotvorhaben zur Versorgung<br />

des ländlichen Raums mit Breitbandtechnologie,<br />

— landesweit einmalige Pilotvorhaben zur Errichtung<br />

von Bioenergieanlagen zur Erprobung neuer Verfahrenstechniken,<br />

— Prozesswärmeverwertung von Bioenergieanlagen<br />

z. B. durch<br />

— Ausbau von Nahwärmenetzen in Orten zur<br />

Begrenzung der Verwendung fossiler Brennstoffe,<br />

— Beheizen kommunaler Dienstleistungseinrichtungen<br />

wie Schulen, Schwimmbäder, Turnhallen,<br />

Museen,<br />

— Versorgung der örtlichen oder regionalen Märkte<br />

mit Dienstleistungen, ausgenommen die Bereiche<br />

Landwirtschaft, Ernährung, Tourismus und Einzelhandelsketten,<br />

— zeitlich begrenzte Anschubfinanzierung für den<br />

für die Projektumsetzung erforderlichen Personaleinsatz<br />

in der Regel 1 Jahr in Ausnahmefällen 2<br />

Jahre.<br />

Zuwendungsempfänger:<br />

— juristische Personen des öffentlichen Rechts,<br />

— natürliche Personen,<br />

— Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts.<br />

322 Dorferneuerung und -entwicklung<br />

322.1 Vorarbeiten im Rahmen der GAK nach Nummer 2.1.3/2.1.3.2<br />

(Vorarbeiten, Dorferneuerung — GAK)<br />

Dazu gehören insbesondere Ausgaben für<br />

322.1.1 Spezielle Untersuchungen oder Erhebungen, die<br />

wegen örtlicher Besonderheiten des vorgesehenen<br />

Verfahrensgebietes notwendig sind,<br />

322.1.2 Zweckforschungen und Untersuchungen an konkreten<br />

Verfahren mit modellhaftem Charakter.<br />

Zuwendungsempfänger:<br />

— Gemeinden und Gemeindeverbände,<br />

— Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse,<br />

Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen<br />

sowie einzelne Beteiligte,<br />

— natürliche Personen und Personengesellschaften sowie<br />

juristische Personen des privaten Rechts.


322.2 Maßnahmen der Dorferneuerung und -entwicklung im<br />

Rahmen der GAK nach Nummer 2.1.3.2<br />

(Dorferneuerung — GAK)<br />

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für in das Programm aufgenommene<br />

Dörfer für<br />

322.2.1.1 die Dorferneuerungsplanung einschließlich<br />

— einer Vorinformationsphase bereits vor Aufnahme<br />

des Ortes in das Förderprogramm,<br />

— Bürgerbeteiligungsverfahren und<br />

— notwendiger Ergänzungsplanungen,<br />

soweit die Gemeinde eine entsprechend qualifizierte<br />

Planerin oder einen entsprechend qualifizierten<br />

Planer außerhalb der öffentlichen Verwaltung<br />

mit ihrer Erarbeitung beauftragt. Gesetzlich<br />

vorgeschriebene Pläne werden nicht gefördert.<br />

322.2.1.2 die gestalterische, städtebauliche und landschaftspflegerische<br />

Umsetzungsbegleitung, wenn die Gemeinde<br />

eine entsprechend qualifizierte Planerin<br />

oder einen entsprechend qualifizierten Planer außerhalb<br />

der öffentlichen Verwaltung damit beauftragt<br />

(Umsetzungsbeauftragte/Umsetzungsbeauftragter).<br />

Die Umsetzungsbegleitung soll eine den Grundsätzen<br />

der Dorferneuerungsplanung entsprechende<br />

Durchführung von Maßnahmen gewährleisten.<br />

Objektplanungen werden im Rahmen der Umsetzungsbegleitung<br />

nicht gefördert.<br />

Maßnahmen zur Dorferneuerung<br />

322.2.2.1 Maßnahmen zur Verbesserung der innerörtlichen<br />

Verkehrsverhältnisse, nicht jedoch in Neubauund<br />

Gewerbegebieten,<br />

322.2.2.2 Maßnahmen zur Abwehr von Hochwassergefahren<br />

für den Ortsbereich und zur Sanierung innerörtlicher<br />

Gewässer,<br />

322.2.2.3 kleinere Bau- und Erschließungsmaßnahmen zur<br />

Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters,<br />

322.2.2.4 Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung landund<br />

forstwirtschaftlich oder ehemals land- und<br />

forstwirtschaftlich genutzter Bausubstanz mit ortsbildprägendem<br />

Charakter einschließlich der dazugehörigen<br />

Hof-, Garten- und Grünflächen, nach<br />

näherer Maßgabe des Dorferneuerungsplans,<br />

322.2.2.5 Maßnahmen, die geeignet sind, land- und forstwirtschaftliche<br />

Bausubstanz einschließlich Hofräume<br />

und Nebengebäude an die Erfordernisse<br />

zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens anzupassen,<br />

vor Einwirkungen von außen zu schützen oder in<br />

das Ortsbild oder in die Landschaft einzubinden,<br />

soweit sie nicht im Rahmen des einzelbetrieblichen<br />

Agrarinvestitionsförderungsprogramms gefördert<br />

werden,<br />

322.2.2.6 der Erwerb von bebauten Grundstücken durch<br />

Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich<br />

in der Dorferneuerungsplanung besonders<br />

begründeter Abbruchmaßnahmen, im Zusammenhang<br />

mit Maßnahmen nach den Abschnitten<br />

322.2.2.1 bis 322.2.2.3 nach Abzug eines Verwertungswertes.<br />

Zuwendungsempfänger:<br />

— Gemeinden und Gemeindeverbände,<br />

— Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse,<br />

Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen<br />

sowie einzelne Beteiligte,<br />

— natürliche Personen und Personengesellschaften sowie<br />

juristische Personen des privaten Rechts.<br />

322.3 Maßnahmen zur Bewahrung und Entwicklung der Dörfer als<br />

Wohn-, Sozial- und Kulturraum und Stärkung des innerörtlichen<br />

Gemeinschaftslebens sowie zur Erhaltung des Orts- und<br />

Landschaftsbildes außerhalb der Fördermöglichkeiten der GAK<br />

(Dorfentwicklung und Erhaltung des Orts- und Landschaftsbildes)<br />

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für<br />

322.3.1 die Verbesserung der Aufenthaltsqualität von Straßen<br />

und Plätzen durch Gestaltung, Rückbau, Verkehrsberuhigung,<br />

Anlegen von Fußgängerbereichen<br />

und Wegeverbindungen, Wiederherstellung von<br />

Klinkerstraßen usw., jedoch keine Maßnahmen zur<br />

erstmaligen Herstellung von Erschließungsanlagen<br />

i. S. von § 127 BauGB,<br />

Nds. MBl. Nr. 44/2007<br />

322.3.2 naturnahen Rückbau sowie Wiederherstellung, Umgestaltung<br />

und Sanierung innerörtlicher oder landschaftstypischer<br />

Gewässer einschließlich der Anlage<br />

und Gestaltung der Wasserflächen und deren Randbereiche<br />

unter Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen<br />

Vorschriften,<br />

322.3.3 die Anlage, Gestaltung, Sanierung, Vernetzung und<br />

Sicherung dorf- und landschaftstypischer Anlagen<br />

zum Abbau ökologischer Defizite, z. B. durch Anlage<br />

von Obstwiesen, Bauerngärten, Teichen, Mauern,<br />

Trockenstandorten, Hecken und Wegrainen<br />

und deren Vernetzung mit der Feldflur sowie die<br />

Umwandlung versiegelter Flächen in naturnahe unbebaute<br />

Bereiche, die Renaturierung von eintönigen<br />

Grünanlagen sowie die Anlage, naturnahe und<br />

standortgerechte Gestaltung, Vernetzung und Sicherung<br />

sonstiger Grünflächen und Grünzüge,<br />

322.3.4 die Erhaltung und Gestaltung ortsbildprägender<br />

landschaftstypischer ländlicher, nicht nach dem<br />

GAKG förderungsfähiger Bausubstanz, höchstens<br />

25 000 EUR je Maßnahme. Bei Kulturdenkmalen<br />

kann der Höchstbetrag auf bis zu 100 000 EUR für<br />

private Zuwendungsempfänger und auf bis zu<br />

150 000 EUR für öffentlichrechtliche Zuwendungsempfänger<br />

je Maßnahme heraufgesetzt werden,<br />

322.3.5 die Umnutzung ganz oder teilweise leer stehender<br />

orts- oder landschaftsbildprägender Gebäude für<br />

Wohn-, Arbeits-, Fremdenverkehrs-, Freizeit-, öffentliche<br />

oder gemeinschaftliche Zwecke und nach<br />

Maßgabe besonderer siedlungsstruktureller oder entwicklungsplanerischer<br />

Gründe auch deren Umsetzung,<br />

höchstens 75 000 EUR je Maßnahme; in<br />

besonders begründeten Ausnahmefällen bei öffentlich-rechtlichen<br />

Zuwendungsempfängern höchstens<br />

150 000 EUR,<br />

322.3.6 den Ersatz nichtsanierungsfähiger orts- oder landschaftsbildprägender<br />

Bausubstanz durch sich maßstäblich<br />

in das Umfeld einfügende Neubauten,<br />

höchstens 25 000 EUR je Maßnahme,<br />

322.3.7 den Neu-, Aus und Umbau sowie die orts-/landschaftsgerechte<br />

Gestaltung ländlicher Dienstleistungseinrichtungen<br />

und Gemeinschaftsanlagen, die<br />

geeignet sind, das dörfliche Gemeinwesen, die<br />

Kultur, die Kunst oder die Wirtschaftsstruktur zu<br />

stärken, höchstens 75 000 EUR für private Zuwendungsempfänger<br />

und höchstens 100 000 EUR für<br />

öffentlich-rechtliche Zuwendungsempfänger je Maßnahme,<br />

322.3.8 den Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken<br />

einschließlich besonders begründeter Abbruchmaßnahmen<br />

im Zusammenhang mit Maßnahmen<br />

nach diesem Abschnitt, nach Abzug eines<br />

Verwertungswertes, höchstens 25 000 EUR je Maßnahme.<br />

Bei kommunalen Maßnahmen kann der<br />

Höchstbetrag in begründeten Ausnahmefällen auf<br />

bis zu 50 000 EUR je Maßnahme heraufgesetzt werden.<br />

Zuwendungsempfänger:<br />

— Gemeinden und Gemeindeverbände,<br />

— Teilnehmergemeinschaften,<br />

— Real- bzw. Wasser- und Bodenverbände,<br />

— Fremdenverkehrsvereine,<br />

— natürliche und andere juristische Personen.<br />

323 Erhalt und Verbesserung des ländlichen Erbes<br />

Maßnahmen zum Schutz und zur Erhaltung des kulturellen Erbes<br />

außerhalb der Fördermöglichkeiten der GAK<br />

(Kulturerbe)<br />

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für<br />

323.1 die Erhaltung, Gestaltung und Verbesserung von denkmalgeschützter,<br />

denkmalwürdiger oder landschaftstypischer<br />

Anlagen, z. B. Mühlen, Schleusen, besondere<br />

landwirtschaftliche Gebäude, z. B. Gulfhäuser,<br />

Drei- und Vierseithöfe, Gärten und historische Kulturlandschaften<br />

oder Landschaftsteile,<br />

323.2 die Umnutzung von denkmalgeschützter, denkmalwürdiger<br />

oder landschaftstypischer Bausubstanz zu<br />

deren dauerhafter Sicherung,<br />

323.3 Einrichtungen zur Information über Tradition und<br />

Belange ländlichen Arbeitens und Lebens,<br />

1225


1226<br />

Nds. MBl. Nr. 44/2007<br />

323.4 die Erhaltung und Ausgestaltung von Heimathäusern<br />

und typischen Dorftreffpunkten,<br />

323.5 die Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung<br />

historischer Gärten, regionaltypischer Anlagen und<br />

funktionsfähiger historischer Kulturlandschaften oder<br />

Landschaftsteile,<br />

323.6 die Erfassung und Dokumentation historischer Kulturlandschaften<br />

und Siedlungsentwicklung.<br />

Zuwendungsempfänger:<br />

— Gemeinden und Gemeindeverbände,<br />

— Teilnehmergemeinschaften,<br />

— Real- bzw. Wasser- und Bodenverbände,<br />

— Fremdenverkehrsvereine,<br />

— natürliche und andere juristische Personen.<br />

341 Kompetenzentwicklung, Förderveranstaltungen und<br />

Durchführung einer lokalen Entwicklungsstrategie<br />

341.1 Studien über das betreffende Gebiet im Rahmen der GAK<br />

nach Nummer 2.1.1<br />

(Integrierte ländliche Entwicklungskonzepte — GAK)<br />

Dazu gehören Ausgaben für<br />

341.1.1 die Erstellung und Dokumentation des integrierten<br />

ländlichen Entwicklungskonzepts,<br />

341.1.2 Schulungen/Fortbildungsveranstaltungen der Personen,<br />

die an der Ausarbeitung und Erstellung eines<br />

integrierten ländlichen Entwicklungskonzepts beteiligt<br />

sind,<br />

341.1.3 Fortbildungsmaßnahmen für leitende Akteure,<br />

341.1.4 die Durchführung von Veranstaltungen, Tagungen,<br />

Kongressen und Seminaren, Betreuung, Beratung<br />

und Weiterbildung hinsichtlich Projektentwicklung<br />

und -management.<br />

Zuwendungsempfänger:<br />

— Gemeinden und Gemeindeverbände,<br />

— Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren mit eigener<br />

Rechtspersönlichkeit nach Nummer 7.2.3 unter Einschluss<br />

von Gemeinden oder Gemeindeverbänden.<br />

341.2 Durchführung der lokalen Entwicklungsstrategie im Rahmen<br />

der GAK nach Nummer 2.1.2<br />

(Regionalmanagement — GAK)<br />

Dazu gehören Ausgaben für<br />

341.2.1 die Unterstützung und Umsetzung des integrierten<br />

ländlichen Entwicklungskonzepts oder einer vergleichbaren<br />

Planung,<br />

341.2.2 die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen,<br />

Seminaren und Tagungen in Deutschland/Europa<br />

für die Akteure,<br />

341.2.3 Kosten für Öffentlichkeitsarbeit.<br />

Zuwendungsempfänger:<br />

— Gemeinden und Gemeindeverbände,<br />

— Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren mit eigener<br />

Rechtspersönlichkeit nach Nummer 7.2.3 unter Einschluss<br />

von Gemeinden oder Gemeindeverbänden.


GEMEINDE FRIEDLAND: 2008 / 2009<br />

DORFENTWICKLUNGSPLAN B A L L E N H A U S E N<br />

Ablauf Dorferneuerung �<br />

Zur privaten Maßnahmenförderung:<br />

1. Beratungstermin vor Ort mit Planungsbüro vereinbaren<br />

Terminvereinbarung über Gemeinde Friedland - Bauamt Frau Bruder –<br />

Bönneker Str. 2 in 37133 Groß Schneen, Tel.: 05504-80238<br />

oder Planungsbüro Hajo Brudniok, Tel. 0551-6345600<br />

2. Einholen von Kostenangeboten entsprechend dem Beratungsergebnis.<br />

3. Einreichen der vollständigen Antragsunterlagen - Antrag + Kostenangebote - über<br />

Gemeinde Friedland an das Amt für Landentwicklung Göttingen.<br />

4. Nach Überprüfung der Kostenangebote und Anfertigung einer Stellungnahme durch<br />

das Planungsbüro erfolgt ein ablehnender Bescheid oder Zuwendungsbescheid durch<br />

das Amt für Landentwicklung Göttingen > vor Erhalt eines Zuwendungsbescheides<br />

darf mit der Maßnahme nicht begonnen werden, da sonst aus haushaltsrechtlichen<br />

Gründen keine Förderung erfolgen darf. Auch ein Vertragsabschluss oder eine<br />

Auftragserteilung gelten als Maßnahmebeginn.<br />

5. Durchführung der Maßnahme - Abrechnungszeitraum ist im Zuwendungsbescheid<br />

vermerkt und zu beachten.<br />

6. Einreichung des Auszahlungsantrages und Verwendungsnachweises. Es sind Originalrechnungen<br />

beizufügen (werden zurückgegeben).<br />

BEI ÄNDERUNGEN UND UNVORHERGESEHENEN ZUSATZMASSNAHMEN WÄH-<br />

REND DER DURCHFÜHRUNG INFORMIEREN SIE BITTE SOFORT DAS AMT FUR<br />

LANDENTWICKLUNG GÖTTINGEN ODER DAS PLANUNGSBÜRO.<br />

7. Vorortabnahme durch Planungsbüro bzw. durch das Amt für Landentwicklung<br />

8. Auszahlung des Zuschusses.<br />

Zuständiges Amt:<br />

Amt für Landentwicklung Göttingen – Andreas Ochmann<br />

Danziger Straße 40 - 37083 Göttingen Tel.: 0551-5074 207<br />

E-Mail: Andreas.Ochmann@gll-nom.niedersachsen.de


GEMEINDE FRIEDLAND: 2008 / 2009<br />

DORFENTWICKLUNGSPLAN B A L L E N H A U S E N<br />

Protokolle:<br />

Gemeinde Friedland 37133 Friedland, den 13.05.2008<br />

Der Bürgermeister<br />

Beginn der Sitzung: 19.00 Uhr<br />

Ende der Sitzung: 20.45 Uhr<br />

Niederschrift<br />

über die Einwohnerversammlung<br />

(Dorferneuerung <strong>Ballenhausen</strong>)<br />

am Donnerstag, dem 24.04.2008<br />

im Sporthaus <strong>Ballenhausen</strong><br />

Teilnehmer: Siehe anliegende Anwesenheitsliste<br />

Herr Bürgermeister Friedrichs begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger der Ortschaft <strong>Ballenhausen</strong> sowie den Ortsbürgermeister<br />

Herrn Utermöhlen und stellt den Vertreter des GLL, Herrn Ochmann, die Planer, Herrn Brudniok und Herrn<br />

Greber, sowie den Landschaftsplaner, Herrn Dr. Schwahn, und die Mitarbeiter der Verwaltung, Herrn Schäfer und Frau<br />

Bruder vor.<br />

Herr Friedrichs weist auf die Chancen für <strong>Ballenhausen</strong> hin, die sich aus der Förderung ergeben können. Im Rahmen der<br />

heutigen Veranstaltung sollen die Erstellung des Dorferneuerungsplanes sowie die Förderung im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms<br />

vorgestellt und erläutert werden.<br />

Herr Ochmann (GLL Göttingen) stellt die Struktur und die Aufgabenbereiche der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung<br />

und Liegenschaften Northeim vor und erläutert die Förderperiode 2007 – 2013. Auf der Grundlage der "Richtlinien über<br />

die Gewährung von Zuwendung zur integrierten ländlichen Entwicklung – ZILE –" werden Zuwendungen aus Landesmitteln,<br />

GA-Mittel und EU-Mittel für die Dorferneuerung zur Verfügung gestellt. Ziel ist nicht mehr die „Verschönerung“ der Dörfer,<br />

sondern ihre Entwicklung, d.h. Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume, zu sichern und zu entwickeln. Voraussetzung<br />

für eine Förderung ist die Vorlage eines Dorferneuerungsplanes.<br />

Das Aufstellungsverfahren des Dorferneuerungsplanes wird erläutert. Für die Erstellung des Planes ist insbesondere von<br />

Bedeutung, dass im Rahmen von Arbeitskreisen die Interessen der Ortschaft in den Plan mit einfließen. Im Vorfeld einer<br />

geplanten Maßnahme haben Interessierte die Möglichkeit, ein für sie kostenfreies Beratungsgespräch vom betreuenden Büro<br />

in Anspruch zu nehmen. Nach Genehmigung des Dorferneuerungsplanes können Anträge zur Förderung der Maßnahmen<br />

gestellt werden.<br />

Die Schwerpunkte der ZILE-Richtlinie sind u.a. die Förderung des ländlichen Tourismus und die Förderung von Dienstleistungen.<br />

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse, Wasser-<br />

und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen<br />

sowie einzelne Beteiligte, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie<br />

juristische Personen des privaten Rechts.<br />

Umfang und Höhe der Zuwendung richten sich u.a. nach der wirtschaftlichen Leistungskraft der Gemeinde. Die Höhe der<br />

Förderung in der Gemeinde Friedland beträgt 50 % bei öffentlichen Maßnahmen und 30 % (max. 25.000 €) bei privaten<br />

Maßnahmen. Die Förderungshöchstgrenze bei Baudenkmälern liegt bei 100.000 €. Es besteht keine Fördergrenze bei öffentlichen<br />

Maßnahmen, wie Plätze und Straße usw..<br />

Bei Vereine können bei der Bemessung der Zuwendung neben den Ausgaben auch eigene Arbeitsleistungen mit 50 v. H. des<br />

Betrages, der sich bei Vergabe der Leistungen<br />

an ein Unternehmen (ohne Berechnung der Umsatzsteuer) ergeben würde, berücksichtigt werden.<br />

Herr Ochmann weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Maßnahmen vor Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen<br />

werden dürfen. Nur in Ausnahmefällen kann auf Antrag ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt werden.


GEMEINDE FRIEDLAND: 2008 / 2009<br />

DORFENTWICKLUNGSPLAN B A L L E N H A U S E N<br />

Herr Brudniok (Planungsbüro) gibt einen Überblick über die Geschichte der Dorferneuerung von 1970 bis heute und erläutert<br />

die Ziele der Förderung. Nach einem kurzen Ausflug in die Ortsgeschichte und die Besonderheiten geht Herr Brudniok auf<br />

das Verfahren zur Dorferneuerung ein.<br />

Die Dorferneuerung basiert auf drei Säulen: dem Dorferneuerungsplan, der Betreuung und der Bürgerbeteiligung. Letztere<br />

erfolgt über Arbeitskreise, deren Themen anhand der Dorferneuerung Elkershausen beispielhaft vorgestellt werden. Mit den<br />

landwirtschaftlichen Betrieben wird ein separater Termin mit Einzelgesprächen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Arbeitssitzungen<br />

werden in den Plan mit eingestellt.<br />

Herr Brudniok weist darauf hin, dass der Dorferneuerungsplan eine Fachplanung ist und keine unmittelbare Rechtswirkung<br />

für den Einzelnen entwickelt. Der Dorferneuerungsplan sowie die Gebäudekartei bilden jedoch die Grundlage für die Einzelförderung.<br />

Im Rahmen des Wettbewerbes „Unser Dorf hat Zukunft“ werden fünf Themenbereiche zur Lösung der Probleme im ländlichen<br />

Raum vorgestellt, die auch im Rahmen der Dorferneuerung in <strong>Ballenhausen</strong> abgearbeitet werden sollen.<br />

Zur Ermittlung der Chancen und Probleme des Ortes sowie des Interesses an privaten Maßnahmen wird im Rahmen des<br />

Verfahrens ein Fragenbogen an alle Haushalte verteilt.<br />

Anhand von Lichtbildern aus Esebeck werden ortsbildprägende Gebäude vorgestellt und beispielhaft erläutert, welche Fördermaßnahmen<br />

- insbesondere an Fachwerkgebäuden - im Rahmen der Dorferneuerung förderungsfähig sind. Anhand der<br />

gezeigten Beispiele werden Hinweise gegeben, die im Rahmen der Dorferneuerung zu beachten sind. Hierzu gehören z. B.<br />

Freilegung von verblendeten Fachwerkgebäuden, Dachsanierungen mit naturroten Ziegeln, Behängung, Vorbauten, Fenstersanierung,<br />

Hausumfeld und der gleichen mehr. Dabei sind die gestalterischen Vorgaben der Dorferneuerung zu beachten. Die<br />

dadurch entstehenden Mehrkosten sollen durch den Einsatz öffentlicher Mittel in Form der Zuschüsse abgefedert werden.<br />

Ein Gebäudekataster wird erstellt, welches auch eine IST – SOLL Umsetzung beinhaltet. Dieses wird für die künftige Förderung<br />

mit herangezogen. Insbesondere Gebäude, die vor 1940 erbaut worden sind, gelten als förderungswürdig, da diese das<br />

Ortsbild im besonderen Maß prägen.<br />

Herr Bürgermeister Friedrichs verweist noch einmal darauf, dass der Geldgeber, also das Land Niedersachsen, das Verfahren<br />

und die Gestaltung bestimmt. Vor Beginn ist die Maßnahme entsprechend abzuklären.<br />

Herr Dr. Schwahn geht auf die Bedeutung des Freiraumes als Wohnraum ein und verweist auf dessen Funktion auch für<br />

andere Lebewesen. Die Bepflanzung im Ort und an den Ortsrändern hatte in früheren Zeiten neben ihrer optischen Bedeutung<br />

auch eine wirtschaftliche, da die Anpflanzung von Obstbäumen der Versorgung der Bevölkerung diente.<br />

Anhand von Luftbildern ist festzustellen, dass <strong>Ballenhausen</strong> über intakte dörfliche Strukturen verfügt, die allerdings der<br />

Stärkung bedürfen. Die Schaffung neuer Strukturen aufgrund von Defiziten ist nicht erforderlich. Die Bepflanzung ist mit<br />

heimischen Pflanzenarten auszuführen; Koniferen, Fichten etc. sind nicht gewünscht. Herr Schwahn verweist auf erfreuliche<br />

Entwicklungen in diesem Bereich.<br />

Das Thema „Freiraumplanung“ in der Dorferneuerung in <strong>Ballenhausen</strong> wird im Rahmen eines ersten Dorfrundganges aufgegriffen<br />

sowie im Arbeitskreis bearbeitet. Im Anschluss werden Entwürfe entwickelt, die zusammen mit einer Prioritätenliste<br />

und einer Kostenschätzung in den Dorferneuerungsplan einfließen.<br />

Herr Bürgermeister Friedrichs erklärt, dass private Maßnahmen sich an den Richtlinien zu orientieren haben, aber stets privat<br />

bleiben. Alle im Dorferneuerungsplan dargestellten öffentlichen Maßnahmen können umgesetzt werden. Der Gemeinderat<br />

wird nach Haushaltslage und in Absprache mit dem Ortsrat die Umsetzung der Maßnahmen beschließen. Es wird niemals<br />

gegen das Votum der Anlieger eine Maßnahme umgesetzt. Ausgenommen hiervon sind dringend notwendige Reparaturarbeiten,<br />

wie die Sanierung defekter Leitungen etc., die Arbeiten werden dann auf ein Minimum beschränkt werden. Die Dorferneuerungsplanung<br />

ist eine reine „Angebotsplanung“.<br />

Herr Friedrichs führt aus, dass die Dorferneuerung sich positiv auf die Ortschaft auswirken kann. Jeder sollte daher nach<br />

seinem Ermessen von der Fördermöglichkeit Gebrauch machen. Die Dorferneuerung lebt von der Mitwirkung der Bürger und<br />

Bürgerinnen, und er bittet deshalb, dass sich aus deren Reihen ein Arbeitskreis herausbildet.<br />

Am Arbeitskreis kann sich jeder, der Interesse an der Dorferneuerung hat, beteiligen.<br />

Eine Liste wird ausgelegt, in die sich verschiedene Anwesende zur Mitwirkung am Arbeitskreis eintragen.<br />

Die Einladung zu den Arbeitskreissitzungen erfolgt direkt und über Aushang. Im Rahmen der ersten Sitzung wird ein Rundgang<br />

durch den Ort stattfinden. Es wird vorgeschlagen, diesen Rundgang an einem Freitagnachmittag durchzuführen. Eine<br />

gesonderte Einladung folgt.<br />

Weitere Fragen werden aus dem Publikum nicht gestellt.


GEMEINDE FRIEDLAND: 2008 / 2009<br />

DORFENTWICKLUNGSPLAN B A L L E N H A U S E N<br />

Herr Bürgermeister Friedrichs und Herr Ortsbürgermeister Utermöhlen bedanken sich bei den Anwesenden sowie den offiziellen<br />

Vertretern für ihre Teilnahme an der heutigen Veranstaltung und appellieren an die Bürgerinnen und Bürger sich an<br />

den Prozess zu beteiligen.<br />

Die Veranstaltung endet um 20.45 Uhr.<br />

Im Auftrage:<br />

( Bruder )<br />

Gemeinde Friedland 37133 Friedland, den 13.05.2008<br />

Der Bürgermeister<br />

Beginn der Sitzung: 19.07 Uhr<br />

Ende der Sitzung: 20.50 Uhr<br />

Niederschrift<br />

über die 2. Sitzung des Arbeitskreises<br />

(Dorferneuerung <strong>Ballenhausen</strong>)<br />

am Mittwoch, dem 02.07.2008<br />

im Sporthaus <strong>Ballenhausen</strong><br />

Teilnehmer: Siehe anliegende Anwesenheitsliste<br />

Herr Ochmann fehlt entschuldigt<br />

Herr Schäfer begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger der Ortschaft <strong>Ballenhausen</strong>, den Ortsbürgermeister Herrn<br />

Utermöhlen sowie Herrn Brudniok und Herrn Greber vom Planungsbüro Brudniok.<br />

Herr Brudniok stellt kurz den weiteren Ablaufplan für die Dorferneuerung vor. Thema dieses Abends ist die Ortsgeschichte /<br />

Infrastruktur. Auf einer historischen Karte sind die alte Ortslage und die Hauptachsen des Ortes zu erkennen. Vom Büro<br />

Brudniok ist eine Gebäudekartei erstellt worden, die ca. 120 Objekte umfasst. Die ehemaligen und heutigen Nutzungen sowie<br />

die Bewohnerstruktur sollen den Gebäuden in der Altdorflage zugeordnet werden.<br />

Herr Utermöhlen wird dem Büro Brudniok die Dorfchronik von <strong>Ballenhausen</strong> auf CD zur Verfügung stellen. Die historischen<br />

Bilder und weitere Informationen können bei Bedarf in den Dorferneuerungsplan aufgenommen werden.<br />

Eine Liste der Baudenkmäler fordert das Büro Brudniok von der Denkmalpflege an.<br />

Nach Abschluss der Gebäudeerfassung weist Herr Brudniok daraufhin, dass die Anzahl der Leerstände erfreulich gering ist.<br />

Es wohnen zudem überdurchschnittlich viele Familien mit mind. 3 Kindern im Ort.<br />

Herr Schäfer erläutert die Förderungsgrundsätze und die Bedeutung der landwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere der<br />

früheren landwirtschaftlichen Nutzung der Gebäude. Diese Aussagen sind für eine Dorferneuerungsförderung mit maßgeblich.<br />

Bezüglich der weiteren Vorgehensweise erläutert Herr Schäfer, dass ein Plan an die Mitglieder des Arbeitskreises verteilt<br />

wird, in dem die Nutzung der Gebäude eingetragen ist. Er bittet, diese Planvorlage genau zu kontrollieren und ggf. Korrekturen<br />

einzubringen. Es wäre unglücklich, wenn eine fehlende Aussage zu einer landwirtschaftlichen bzw. ehemaligen<br />

landwirtschaftlichen Nutzung die Förderung einer Maßnahme erschweren würde.<br />

Herr Greber ergänzt, dass jede Nutztierhaltung in dem Plan vermerkt werden muss. Er führt aus, dass die Einstufung „landwirtschaftliche<br />

Nutzung“ nicht mit heutigen Maßstäben gemessen werden darf. Beispielsweise besaßen Deputathäuser aufgrund<br />

ihrer Funktion immer eine einhergehende landwirtschaftliche Nutzung.<br />

Herr Utermöhlen schildert, dass demnach alle Gebäude im Bauerweg landwirtschaftlich genutzt worden sind.<br />

Herr Schäfer verweist auf die Förderrichtlinie, nach der Gebäude, die nach 1940 gebaut wurden, in der Regel nicht gefördert<br />

werden.<br />

Herr Greber ergänzt, dass hier auch der Charakter und die Veränderungen am Gebäude in der Beurteilung der Förderungsfähigkeit<br />

eine Rolle spielen.<br />

Herr Greber betont die hohe Bedeutung auch von Kleinbauern und ehemaliger landwirtschaftlicher Nutzung im Rahmen des<br />

Antragsverfahrens für Maßnahmen in der Dorferneuerung.<br />

Herr Sebode berichtet von einem Zeitungsartikel über den Straßenbau in <strong>Ballenhausen</strong>, der mit einer historischen Ortsansicht<br />

versehen ist und für den Dorferneuerungsplan von Bedeutung sein könnte. Ein Bild des früheren Ortsheimatpflegers Voigt<br />

sollte in den Dorferneuerungsplan aufgenommen werden.<br />

Herr Schäfer erklärt zum weiteren Vorgehen, dass alle Arbeitskreisteilnehmer eine schriftliche Einladung sowie ein Protokoll<br />

erhalten. Kritik und Anregungen sind jederzeit willkommen und werden als wichtige Hilfe zur Erstellung des Dorferneuerungsplanes<br />

gewertet.<br />

Ein vorläufiger Sitzungsplan wird verteilt.


GEMEINDE FRIEDLAND: 2008 / 2009<br />

DORFENTWICKLUNGSPLAN B A L L E N H A U S E N<br />

Herr Schäfer erläutert, dass sich die Arbeitskreisthemen an den vorgegebenen Kapiteln des Dorferneuerungsplanes orientieren.<br />

Der Plan wird gemeinsam mit dem Arbeitskreis erarbeitet. Im Anschluss werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.<br />

Abschließend wird der Plan den politischen Gremien zur Billigung und dem GLL zur Genehmigung vorgelegt. Auf der<br />

Grundlage des Planes entscheidet das GLL über die Anträge zur Förderung von Maßnahmen. Alle Arbeitskreismitglieder<br />

erhalten zum Abschluss eine Ausfertigung des Dorferneuerungsplanes. Die Erstellung des Plans wird voraussichtlich ein Jahr<br />

in Anspruch nehmen. Vor Abschluss des Verfahrens können keine Einzelanträge gestellt werden. Eine Förderung von Maßnahmen<br />

ist nur in absoluten Ausnahmefällen und mit besonderer Begründung möglich. Er dankt allen für ihre Sitzungsteilnahme.<br />

Herr Franke schlägt vor, in Zusammenarbeit mit dem Ortsheimatpfleger einen Verein zu gründen, der sich der Umsetzung<br />

der Planung und langfristigen Pflege der umgesetzten Maßnahmen (Grünanlagen etc.) widmet.<br />

Herr Schäfer begrüßt den Willen zum langfristigen Engagement.<br />

Herr Greber sieht die „Verlängerung“ des Arbeitskreises positiv, warnt aber vor übertriebenen Hoffnungen.<br />

Es wird vorgeschlagen, die Fotos aus dem Archiv des ehemaligen Ortheimatpflegers Voigt durchzusehen und ggf. für eine<br />

Veröffentlichung in dem Dorferneuerungsplan einzuscannen. Die Fotos sollten mit Personennamen versehen werden, um<br />

deren langfristige Aussagekraft zu gewährleisten.<br />

Herr Utermöhlen dankt allen Teilnehmern und schließt die Sitzung um 20.50 Uhr.<br />

In der Nachbesprechung des Sitzungsplanes wurde darauf hingewiesen, dass Dienstags aufgrund von Terminüberschneidungen<br />

keine Sitzungen stattfinden sollen. Herr Brudniok und Herr Greber bitten zudem um Tausch der beiden Termine zum<br />

Thema „Architektur“ mit dem Termin zum Thema „Freiraum“. Mit dem Büro Schwahn soll diesbezüglich Kontakt aufgenommen<br />

werden.<br />

(Bruder)<br />

Gemeinde Friedland 37133 Friedland, den 15.09.2008<br />

Der Bürgermeister<br />

Beginn der Sitzung: 18.40 Uhr<br />

Ende der Sitzung: 21.20 Uhr<br />

Niederschrift<br />

über die 3. Sitzung des Arbeitskreises<br />

(Dorferneuerung <strong>Ballenhausen</strong>)<br />

am Donnerstag, dem 11.09.2008<br />

im Sporthaus <strong>Ballenhausen</strong><br />

Teilnehmer: Siehe anliegende Anwesenheitsliste<br />

Herr Schäfer begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger der Ortschaft <strong>Ballenhausen</strong>, Herrn Ochmann vom GLL und<br />

Herrn Dr. Schwahn vom Büro für Landschaftsarchitektur und Landespflege Dr. Christoph Schwahn.<br />

Thema der Arbeitskreissitzung ist der „Freiraum“ in <strong>Ballenhausen</strong>.<br />

Herr Dr. Schwahn stellt den Bestandsplan vor, in dem u.a. Bäume, Sträucher, versiegelte Flächen, Grünflächen und Spielplätze<br />

dargestellt sind, und hebt die Funktion des Ortes für die Landwirtschaft und die Erholung hervor. Ziel ist es, eine<br />

Steigerung der Attraktivität der Ortschaft einschließlich der Freiräume zu erreichen.<br />

Die Schwerpunkte der Planung bilden<br />

1. die Gestaltung der Übergänge vom Dorf in die Landschaft<br />

2. die Bäume und Sträucher (u.a. Artenwahl, Versiegelung im Wurzelbereich)<br />

3. die Gärten (Bepflanzung, Vorgärten, Grundstückseinfahrtbereiche ...)<br />

4. die Fauna (Fledermäuse, Insekten ...)<br />

5. die Einfriedungen wie Mauern, Zäune, Hecken<br />

6. die Bäche und Wasserflächen sowie<br />

7. die versiegelten Bereiche.<br />

Herr Dr. Schwahn stellt zu den o.g. Bereiche negative und positive Beispiele vor und erläutert deren Einfluss auf den Freiraum,<br />

das Klima und den Menschen.<br />

Er fordert die Anwesenden auf, zu den Themen „Wertigkeiten“, „Defizite“, „Dorfleben“ und „Engagement“ ihre Ideen und<br />

Anregungen beizutragen.<br />

„Wertigkeiten“<br />

� Kirchenumfeld<br />

� Baumbestand<br />

� Schöne Lage<br />

� Ruhe<br />

� Waldnähe<br />

� Ist immer noch ein Dorf<br />

� Wie im Urlaub


GEMEINDE FRIEDLAND: 2008 / 2009<br />

DORFENTWICKLUNGSPLAN B A L L E N H A U S E N<br />

� Pappeln sind typisch für <strong>Ballenhausen</strong><br />

� Alte Trockenmauern<br />

� Alte Fachwerkhäuser<br />

� Es wird viel gefeiert und schön<br />

� Vereinsleben funktioniert<br />

„Defizite“<br />

� Verfallende Gebäude<br />

� Verantwortlichkeiten für den Freiraum nicht immer klar<br />

� Kein Platz für Jugendliche<br />

� Keiner kümmert sich um Abfall, Flaschen etc. im Bereich der Birken am Klimp<br />

� Gewässer verrohrt, teilweise verbaut<br />

� Durchgangsstraße, Rübenschnellweg, fehlender Fahrradanschluss zur B27<br />

� Ausgleichsfläche wird teilweise beackert<br />

� Feldmark stellenweise „ausgeräumt“<br />

„Potenziale – was könnte man entwickeln“<br />

� Rundweg um das Dorf entwickeln<br />

� Bereich der Ortseingänge, alte Schmiede<br />

� Bereitschaft, gemeinsam Aktionen zur Verbesserung des Lebensumfeldes durchzuführen<br />

� <strong>Ballenhausen</strong> ist oft Treffpunk für Jugendliche aus umliegenden Dörfern<br />

� Es gibt Freiflächen, die gestaltet werden können z.B. Kirchberg, Zusammenschluss von Rhienbach und Mainebach<br />

� Spielplatz am Kindergarten öffentlich machen<br />

„Dorfleben im Freien“<br />

� Kirmes am Sportplatz<br />

� Sportwoche am Sportplatz<br />

� Ernst-August-Bergmann Gedächtnispokal an der Feuerwehr<br />

� Waldfest am Schützenhaus<br />

� Osterfeuer auf dem Maineberg<br />

„Engagement für Umwelt, für einen schönen Lebensraum“<br />

� AK Dorferneuerung <strong>Ballenhausen</strong><br />

� Kirche und Ortsrat Aufräum-Aktion<br />

� Baumpflanz-Aktion des Ortsrates<br />

� Kopfweidenschnitt durch ...?<br />

Herr Dr. Schwahn stellt einen auf der Grundlage des Bestandsplanes und des Ortsrundganges erarbeiteten ersten Entwurf des<br />

Maßnahmenplans vor. Der Arbeitskreis ist eingeladen, Änderungen und Ergänzungen vorzuschlagen.<br />

Der Maßnahmenplan sieht u.a. vor:<br />

� einen Radweg zur B 27<br />

� einen Gehweg zwischen dem Neubaugebiet am Friedhof und dem Sporthaus<br />

� einen Osterfeuerplatz<br />

� einen autofreien Bereich am Klimp („Ruhender Verkehr“)<br />

� die Umgestaltung der Bushaltestelle im Eingangsbereiches des Ortes zwecks Verkehrsberuhigung, z.B. durch eine<br />

einengende Bepflanzung<br />

� Fahrbahnverschwenkungen an den Ortseingängen Richtung Stockhausen und Reinhausen<br />

� die Sperrung des Gemeindeverbindungsweges<br />

� eine Neugestaltung des Querschnittes der Rhienstraße und des Kreuzungsbereiches<br />

� einen Gehweg entlang der Heerstraße unter der Voraussetzung, dass ausreichend Platz vorhanden ist,<br />

� Veränderungen des Kirchenumfeldes durch Auslichten der (Nadel-) Gehölze etc. und Einrichtung einer Sitzecke.<br />

Herr von Campe erklärt sich bereit, einem noch zu gründenden Verein zur Umsetzung der Dorferneuerung das in<br />

seinem Besitz befindliche Grundstück neben der Kirche zu übertragen.<br />

� eine Erneuerung der Straßenoberfläche in der Johannisstraße sowie den Einbau einer Treppe zur Überwindung der<br />

Steigung. Eine Ausschilderung als Einbahnstraße wird ebenfalls vorgeschlagen. Ferner sollte die fußläufige Verbindung<br />

zwischen Heerstraße und Johannisstraße neu gestaltet werden.<br />

� eine Neugliederung des Straßenraumes des Bauerweges unter Einbeziehung des Kreuzungsbereiches sowie<br />

� eine Neugliederung des Straßenraumes des Kohlstedthofes.<br />

Eine Verkehrsberuhigung der Rhienstraße wird angeregt, da dort sehr viele Kinder wohnen und Fahrzeuge mit überhöhter<br />

Geschwindigkeit die Straße passieren. Die Verrohrung des Rhienbaches hat zu Wasseraufstauungen auf dem Asphalt geführt.<br />

Ggf. ist eine Pflasterung auch des Stichweges angezeigt.<br />

Herr von Campe weist auf künftige Veränderungen in der Verkehrsentwicklung hin, die eine Abnahme des Autoverkehrs<br />

prognostizieren. Investitionen sollten dies berücksichtigen<br />

(Bruder)<br />

Gemeinde Friedland 37133 Friedland, den 09.10.2008<br />

Der Bürgermeister


GEMEINDE FRIEDLAND: 2008 / 2009<br />

DORFENTWICKLUNGSPLAN B A L L E N H A U S E N<br />

Beginn der Sitzung: 18.40 Uhr<br />

Ende der Sitzung: 20.12 Uhr<br />

Niederschrift<br />

über die 4. Sitzung des Arbeitskreises<br />

(Dorferneuerung <strong>Ballenhausen</strong>)<br />

am Mittwoch, dem 08.10.2008<br />

im Sporthaus <strong>Ballenhausen</strong><br />

Teilnehmer: Siehe anliegende Anwesenheitsliste<br />

Herr Schäfer begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger der Ortschaft <strong>Ballenhausen</strong>, Herrn Ortsbürgermeister Utermöhlen<br />

und Herrn Brudniok vom Büro Hajo Brudniok.<br />

Dorferneuerungspläne verschiedener gemeindlicher Ortschaften werden zur Einsicht- und Kenntnisnahme verteilt. Herr<br />

Schäfer erinnert an die Abgabe des Fragenbogens zur Fauna in <strong>Ballenhausen</strong>.<br />

Thema der Arbeitskreissitzung ist „Bestandsaufnahme Architektur“.<br />

Herr Brudniok führt aus, dass nach der Bestandsaufnahme der Gebäude im Vorgriff auf das Thema „Strukturentwicklung“<br />

eine kurze Einführung in das Themengebiet erfolgt.<br />

Herr Brudniok stellt den ältesten bekannten Lageplan von 1785 vor und geht auf die Ortschronik ein. Die erste urkundliche<br />

Erwähnung wird korrigiert und auf 1135 datiert. Das Urheberrecht der Chronik liegt lt. Herrn Utermöhlen beim Ortsrat <strong>Ballenhausen</strong>.<br />

Zitate im Dorferneuerungsplan werden erlaubt. Herr Brudniok bittet, weitere historische Aufnahmen zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

Es folgt eine Vorstellung der ehemaligen und aktuell landwirtschaftlich genutzten Gebäude anhand eines Planes. Demnach<br />

existieren zur Zeit fünf Haupterwerbsbetriebe.<br />

Herr Schäfer weist daraufhin, das Schützenhaus und den Hasenwinkel in den Plan zu integrieren. Die Verwaltung wird den<br />

entsprechenden Ausschnitt (ALK) zur Verfügung stellen.<br />

Der landwirtschaftliche Betrieb von Herrn Exposito Verdejo ist in dem Plan mit aufzunehmen.<br />

Herr Brudniok stellt die Gebäudetypologie, wonach die Häuser in fünf Gruppen eingeteilt werden, und deren prozentuale<br />

Verteilung vor.<br />

� Gruppe A: historische Fachwerkhäuser mit sichtbaren Fronten (26,7 %)<br />

� Gruppe B: ältere Gebäude mit Massivfronten (13,8 %).<br />

� Gruppe C: jüngere Massivbauten bis Mitte 20. Jahrhundert (8,6 %).<br />

� Gruppe D: moderne Häuser der letzten 30 Jahre (25,8 %)<br />

� Gruppe E: stark umformte Altbauten (25,1 %).<br />

Im Rahmen eines Bilderbogens werden Sonderbauten und eine Chronologie der Fachwerkhäuser vorgestellt. Baujahre werden,<br />

soweit bekannt, ergänzt und gelungene Sanierungen vorgestellt. Zu dem Thema „Fachwerkbauten als Wirtschaftsgebäude“<br />

sollen Gespräche mit den Landwirten geführt werden. Mögliche Nutzungsänderungen /- ergänzungen werden angerissen.<br />

Herr Brudniok weist auf den erhöhten Fördersatz von 50 % bei der Sanierung der Kirche hin.<br />

Herr Utermöhlen schlägt vor, den Kirchenvorstand darüber zu informieren.<br />

Herr Hillebrecht erklärt, dass der Kirchenvorstand über die Dorferneuerung bereits informiert ist.<br />

Herr Brudniok bietet u.a. die Beratung bei der Umgestaltung behängter Gebäude an.<br />

Es wird darum gebeten, die Fragebogenaktion von August 2008 zu wiederholen und die Eigentümer gezielter auf die Möglichkeiten<br />

der Dorferneuerung hinzuweisen.<br />

Herr Brudniok erläutert anhand zweier Pläne die Verteilung der Gebäudetypen und die Bedeutung der einzelnen Häuser für<br />

das Ortsbild.<br />

Herr Renziehausen erkundigt sich nach der Berücksichtigung von Förderanträgen, wenn mehrere Anträge vorliegen.<br />

Herr Brudniok erklärt, das jeder Anträge stellen kann. Ausgenommen sind Neubauten. Landwirtschaftlich genutzte Gebäude<br />

(auch ehemals) und ortsbildprägende Gebäude werden vorrangig berücksichtigt. Energieeinsparungsmaßnahmen an Neubauten<br />

werden über das Energieeinsparungsprogramm außerhalb der Dorferneuerung gefördert, entsprechende Maßnahmen bei<br />

Altbauten über die Dorferneuerung.<br />

Auf die Frage von Herrn Renziehausen nach der Fördermöglichkeit einer Sanierung eines Daches aus den 50er Jahren, verweist<br />

Herr Brudniok auf einen Ortstermin und eine entsprechende Einzelbeurteilung.<br />

Bei Eigenleistung erläutert Herr Brudniok wird lediglich das Material mit 30 % gefördert. Es ist darauf zu achten ist, dass die<br />

Förderungsuntergrenze von ca. 8500 € Investitionsvolumen (= 2500 € Fördermittel) nicht unterschritten wird. Bei gemeinnützigen<br />

Vereinen ist Eigenleistung anrechenbar.<br />

Herr Brudniok schließt mit einem Überblick über die Themen der nächsten Arbeitskreise. Zum Thema Strukturentwicklung<br />

wird ein Fragebogen mit sechs Themenkomplexen eingesetzt, der in zwei Arbeitsgruppen bearbeitet werden soll. Die Themen<br />

sind in Anlehnung an das Programm „Unser Dorf hat Zukunft“ zusammengestellt worden.<br />

� Gruppe A<br />

1. Infrastruktur, Gemeinbedarf, Daseinsvorsorge<br />

2. Soziales Engagement und Miteinander, Sozialkultur<br />

3. Wirtschaft und Beschäftigung<br />

� Gruppe B<br />

4. Klimawandel und Energie


GEMEINDE FRIEDLAND: 2008 / 2009<br />

DORFENTWICKLUNGSPLAN B A L L E N H A U S E N<br />

5. Innenentwicklung und Dorfumbau<br />

6. Strategien und Steuerung<br />

Herr Brudniok erläutert anhand von Stichwörtern die Fragestellungen.<br />

Auf Nachfrage von Herrn Renziehausen, ob z.B. zu Fragen zum Jugendraum der Ortsrat Stellung beziehen soll, erklärt Herr<br />

Brudniok, dass der Arbeitskreis sich selbst ein Meinungsbild bilden soll.<br />

Es wird vorgeschlagen, eine Gruppe zu bilden, die an zwei Terminen den Fragebogen bearbeitet. Die Gruppensitzungen<br />

sollten vor dem Arbeitskreis „Strukturentwicklung und örtliche Bauentwicklung“ am 4. Dezember 08 stattfinden.<br />

Die vorgestellten Pläne und der Fragebogen werden dem Protokoll beigefügt. Auf Anfrage besteht die Möglichkeit, die Pläne<br />

per email zu erhalten.<br />

Herr Schäfer bedankt sich bei den Anwesenden und bittet um Weitergabe der Informationen in den Ort und um Überprüfung<br />

der Pläne, damit diese ggf. korrigiert werden können.<br />

(Bruder)<br />

Gemeinde Friedland 37133 Friedland, den 05.11.2008<br />

Der Bürgermeister<br />

Beginn der Sitzung: 18.35 Uhr<br />

Ende der Sitzung: 21.17 Uhr<br />

Niederschrift<br />

über die 5. Sitzung des Arbeitskreises<br />

(Dorferneuerung <strong>Ballenhausen</strong>)<br />

am Mittwoch, dem 29.10.2008<br />

im Sporthaus <strong>Ballenhausen</strong><br />

Teilnehmer: Siehe anliegende Anwesenheitsliste<br />

Herr Schäfer begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger der Ortschaft <strong>Ballenhausen</strong> und Herrn Dr. Schwahn vom Büro<br />

für Landschaftsarchitektur und Landespflege Dr. Christoph Schwahn.<br />

Thema der Arbeitskreissitzung sind „Maßnahmen im Freiraum“.<br />

Herr Dr. Schwahn erläutert, dass während des Dorfrundganges (1. Arbeitskreissitzung) und in der 3. Arbeitskreissitzung zum<br />

Thema „Freiraum / Bestandsaufnahme“ Defizite benannt und erste Maßnahmenvorschläge erörtert worden sind. Auf dieser<br />

Grundlage ist ein erster Maßnahmenplan erarbeitet worden. Ziel des Abends ist die Vorstellung / Diskussion der Maßnahmen<br />

sowie die Festsetzung von Prioritäten zur Umsetzung. Die Einteilung der Maßnahmen in „dringend“, „mittelfristig“ und<br />

„langfristig“ fließt in einen Zeitplan, der zur Anmeldung von Fördermitteln benötigt wird.<br />

Der Dorferneuerungsplan beinhaltet eine Selbstbindung der Gemeinde und bildet die Grundlage auch für andere Förderprogramme<br />

(z.B. GA-Mittel). Zu beachten ist, dass die dargestellten Maßnahmen mit anderen Baumaßnahmen ggf. kombiniert<br />

werden, um den Einsatz der Mittel zu konzentrieren bzw. effizient zu gestalten.<br />

Im Folgenden werden die Maßnahmen im Detail vorgestellt.<br />

1. Ortseingang / Dorfplatz<br />

Der Versiegelungsgrad ist sehr hoch. Der Rhienbach verläuft unterirdisch. Bushaltebuchten, Glascontainer und das ehemalige<br />

Feuerwehrhaus prägen den Platz.<br />

Der Plan (siehe Anlage) schlägt eine Entsiegelung und eine Freilegung des Baches vor. Die Bushaltebuchten entlang der<br />

Straße werden entfernt und Grünbereiche angelegt. Das alte Feuerwehrhaus könnte als Begegnungsstätte genutzt werden.<br />

Bänke standen bereits früher unter der dortigen Linde. Ein Belagwechsel und ein „Baumtor“ am Ortseingang signalisieren<br />

dem ortseinwärtsfließenden Verkehr die Geschwindigkeit zu reduzieren. Der Verbleib der Glascontainer wird im Rahmen<br />

einer Detailplanung geregelt.<br />

Es entspannt sich eine Diskussion zu den Auswirkungen der Maßnahmen auf den fließenden Verkehr und den Sichtbeziehungen.<br />

Alternative Maßnahmen, wie eine Fahrbahnabsenkung (Mulde) und Geschwindigkeitsbeschränkungen, werden<br />

vorgeschlagen, sind aber an einer Kreisstraße nicht umsetzbar.<br />

Der Arbeitskreis favorisiert eine Fahrbahnverschwenkung, wie sie bereits in Klein Schneen umgesetzt worden ist, und bittet<br />

um Kontaktaufnahme mit dem Amt für Kreisentwicklung und Bauen / SG Kreisstraßen. Dort soll das Problem geschildert<br />

und um Maßnahmenvorschläge gebeten werden.<br />

Herr Schäfer schlägt vor, sowohl eine Bepflanzung als auch eine Fahrbahnverschwenkung in den Maßnahmenplan aufzunehmen.<br />

Er weist daraufhin, dass der Plan die Grundlage für eine Förderung in der Dorferneuerung bildet. Es sollten daher<br />

alle möglichen Maßnahmen eingebracht werden, auch wenn nicht alles umgesetzt werden kann. Maßnahmen, die nicht im<br />

Plan enthalten sind, werden nicht gefördert, eine Nachbesserung des Planes ist i. d. Regel nicht möglich.<br />

Herr Dr. Schwahn bietet an, beispielhaft Fotos der Fahrbahnverschwenkung in Klein Schneen in dem Maßnahmenplan einzufügen.<br />

2. Fußwegeverbindungen<br />

Eine Übersicht (siehe Anlage) stellt die Fußwegeverbindungen zur den Infrastruktureinrichtungen des Ortes sowie Rundwege<br />

in der Landschaft vor. Ziel ist eine Erhöhung der Sicherheit für die Fußgänger und die Schließung von Lücken im Wegenetz.


GEMEINDE FRIEDLAND: 2008 / 2009<br />

DORFENTWICKLUNGSPLAN B A L L E N H A U S E N<br />

Querungshilfen, wie Zebrastreifen etc., können nicht eingebaut werden, da hierfür die rechtlichen Voraussetzungen (Verkehrsdichte<br />

etc.) fehlen. Vorgeschlagen werden Pflasterungen zur Markierung der Wegeverbindungen. Der Landkreis Göttingen<br />

als Eigentümer der Kreisstraße ist anzufragen und eine Genehmigung einzuholen.<br />

Fuß-/Radwege in der Landschaft sowie der Mainebach sollten mit Gehölzbepflanzungen versehen werden. Eine Renaturierung<br />

des Feuerlöschwasserentnahmestelle am Rhienbach ist zu prüfen.<br />

Anhand von zwei Skizzen (siehe Anlage) werden Möglichkeiten zur Schaffung eines Gehweges entlang der Heerstraße und<br />

zur Fahrbahnquerung vorgestellt. Zur Kostenbeteiligung der anliegenden Eigentümer kann z. Zt. keine abschließende Aussage<br />

getroffen werden.<br />

Auf die Nachfrage, ob für alle Eigentümer von Grundstücken, die von Maßnahmen betroffen sind, im Vorfeld kontaktiert<br />

werden sollten, erläutert Herr Dr. Schwahn, dass die Dorferneuerungsplanung, ähnlich wie ein Bebauungsplan, eine Absichtserklärung<br />

darstellt. Eigentumsverhältnisse können sich während des Programms ändern. Die Gemeinde kann ggf. ihr<br />

Vorkaufsrecht ausüben.<br />

Herr Hillebrecht weist daraufhin, dass er keine Flächen zur Umsetzung eines Fußweges entlang des Mainebaches zur Verfügung<br />

stellen wird.<br />

Da die Wegeverbindung Sportplatz – Neubaugebiet auch zur Schaffung eines Rundweges als wichtig eingestuft wird, werden<br />

Alternativen zur Wegeführung, z.B. über den Friedhof, diskutiert. Der Bach steht im Eigentum des Feldwegeverbandes.<br />

Vorgeschlagen wird, die Abstandsflächen zu pachten und den Weg darüber zu führen. Die Fläche reicht zur Anlage eine<br />

Weges lt. Herrn Dr. Schwahn jedoch nicht aus.<br />

3. Kirchumfeld - Johannisstraße<br />

Zur Überwindung der Steigung wird der Einbau einer Treppe vorgeschlagen. Der verbleibende Straßenraum ist nur noch in<br />

eine Richtung („Einbahnstraße“) zu nutzen. Der Winterdienst ist zu berücksichtigen.<br />

Die Grünfläche im Bereich der Kirche ist neu zu gliedern und zu beleuchten. Hecken und Sträucher sollen entfernt und nur<br />

das Ortsbild prägende Bäume belassen werden. Stolperstellen und Schäden durch Wurzeln werden reduziert.<br />

Herr Schäfer fragt an, ob auf eine der beiden Treppen in der Wegeführung zwischen Kirche und Heerstraße verzichtet werden<br />

könnte.<br />

Herr Dr. Schwahn erläutert, dass dafür die Kirchenmauer verändert werden müsste. Eine Detailplanung mit Nivellierung wird<br />

im Rahmen einer Ausführungsplanung erstellt und ist nicht Bestandteil der Dorferneuerungsplanung.<br />

Der Arbeitskreis plädiert für einen behindertengerechten Zugang zur Kirche, der evtl. auch über die Grünfläche gelegt werden<br />

könnte.<br />

Herr Dr. Schwahn weist auf die Bedeutung des Weges im übergeordneten Wegenetz hin. Die Einbeziehung des Bereiches um<br />

den Kindergarten zur Herstellung der Verbindung ist zu klären.<br />

Herr Schäfer wird gebeten, mit dem Kirchenvorstand zwecks Besprechung der Situation Kontakt aufzunehmen. Da bis<br />

Weihnachten 2008 die Maßnahmen im Freiraum zusammengestellt werden sollen, bittet Herr Dr. Schwahn um kurzfristige<br />

Übermittlung der Informationen.<br />

Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden in eine Prioritätenliste eingeordnet. Sie gibt Auskunft über die Wertigkeit und<br />

Dringlichkeit bezüglich der Umsetzung. Änderungen im Verlauf des Programms sind möglich.<br />

1. Fußwege / Verkehrsberuhigung<br />

2. Kirchumfeld / Johannisstraße<br />

3. Radweg zur B 27<br />

4. Dorfeingang / - platz und Heerstraße<br />

5. Kreuzung Rhienstraße / Gemeindeverbindungsweg nach Groß Schneen<br />

6. Kurve in der Rhienstraße<br />

7. Bauerweg<br />

8. Kohlstedthof<br />

9. Zum Ahrenbach<br />

10. Sportplatz / DGH<br />

11. Fußweg entlang des Mainebaches<br />

12. Instandsetzung des Stichweges zum Maineberg<br />

13. Schützenhaus / Grillplatz / Konzertmuschel<br />

14. Fußweg Rhienbach<br />

In Zusammenarbeit mit dem Bauamt der Gemeinde Friedland werden eine Kostenschätzung sowie die Finanzierung zu den<br />

aufgeführten Maßnahmen ausgearbeitet.<br />

Der Anschluss des Schützenhauses an das Wasser- und Stromnetz ist im Rahmen der Dorferneuerung nicht möglich.<br />

Eine Verkehrsberuhigung des Gemeindeverbindungsweges nach Groß Schneen durch Rückbau etc. ist aufgrund der Nutzung<br />

durch die Landwirtschaft problematisch. Ziel der Dorferneuerung ist die Stützung der Landwirtschaft, so dass Einschränkungen<br />

nicht gefördert werden. Eine Freigabe nur für Anlieger wird als wenig wirksam beurteilt.<br />

Hinsichtlich des Radweges zur B 27 werden Sicherheitsbedenken geäußert. Ein Verlauf parallel zur Kreisstraße ist aufgrund<br />

der hohen Kosten und des schwierigen Flächenerwerbs nicht umsetzbar. Der dargestellte Verlauf weist zudem einen geringeren<br />

Höhenunterschied auf.<br />

Die Problematik des Osterfeuerplatzes soll intern über den Ortsrat mit den betroffenen Landwirten geklärt werden. Ein angedachter<br />

Grunderwerb kann nicht über die Dorferneuerung gefördert werden.<br />

Herr von Campe erkundigt sich, ob es Vorgaben zur Entsiegelung im Rahmen der Dorferneuerung gibt. Er sorgt sich, dass<br />

Gestaltung oftmals feste Strukturen beinhaltet und wünscht sich eine Festschreibung der Entsiegelung.<br />

Herr Dr. Schwahn erläutert, dass keine Bilanz erstellt wird, aber nach Möglichkeit z.B. Pflasterungen eingesetzt und Grünflächen<br />

ausgedehnt werden (siehe Anlage Dorfplatz – Heerstraße). In der Dorferneuerung hat sich diesbezüglich ein Wandel<br />

seit den 1960er Jahren durchgesetzt. So werden beispielsweise Pflanzbeete an Häusern propagiert.<br />

Teilnehmer des Arbeitskreises weisen auf die Pflege und die damit verbundenen Kosten hin.


GEMEINDE FRIEDLAND: 2008 / 2009<br />

DORFENTWICKLUNGSPLAN B A L L E N H A U S E N<br />

Herr Dr. Schwahn weist abschließend daraufhin, dass im 1. Quartal 2009 der Entwurf des Dorferneuerungsplanes vorgestellt<br />

wird.<br />

Herr Schäfer bedankt sich bei den Anwesenden.<br />

Die vorgestellten Pläne und Skizzen werden dem Protokoll beigefügt.<br />

(Bruder)<br />

Gemeinde Friedland 37133 Friedland, den 25.11.2008<br />

Der Bürgermeister<br />

Beginn der Sitzung: 18.35 Uhr<br />

Ende der Sitzung: 20.00 Uhr<br />

Niederschrift<br />

über die 6. Sitzung des Arbeitskreises<br />

(Dorferneuerung <strong>Ballenhausen</strong>)<br />

am Mittwoch, dem 06.11.2008<br />

im Gasthaus Meyer in <strong>Ballenhausen</strong><br />

Teilnehmer: Siehe anliegende Anwesenheitsliste<br />

Herr Ortsbürgermeister Utermöhlen begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger der Ortschaft <strong>Ballenhausen</strong>, Herrn<br />

Brudniok vom Büro Hajo Brudniok und Frau Bruder von der Verwaltung. Er bedankt sich bei Herrn Meyer für die Möglichkeit,<br />

die Gasträume für die Veranstaltung zu nutzen.<br />

Herr Brudniok verweist auf das Thema „Architektur / Maßnahmen“ und stellt verschiedene Materialien und Umgestaltungsvorschläge<br />

vor (siehe Anlage).<br />

Ziel ist die Erhaltung typischer Dachlandschaften und die stilgerechte Fachwerkgestaltung. Entsprechend werden beispielsweise<br />

nur naturrote Dachziegeln gefördert – lasierte, glasierte und engobierte Dachziegeln sind von einer Förderung ausgenommen.<br />

Gefördert werden zudem die Unterkonstruktion, einschließlich Dachrinne, sowie Schornsteinköpfe und Dachgauben.<br />

Die Traufholzverschalung sollte in einem hellem Farbton gehalten werden. Es wird angeraten, den Dachstuhl vor der<br />

Zuschussbeantragung prüfen zu lassen.<br />

Bei Behängen bieten sich Krempziegel, evtl. mit einer Abkantung, an, da sie an dieser Stelle nicht vermörtelt werden müssen<br />

und diffusionsoffen sind. Biberschwänze sollten das norddeutsche Profil aufweisen.<br />

Förderfähig sind zudem Klappläden, die Aufarbeitung von Türen / Toren / Fenstern sowie Vorbauten – letztere auch bei<br />

Neubauten. Die Türgestaltung sollte gliedernde Element aufweisen und die Farbe „Weiß“ sollte vermieden werden. Innenliegende<br />

Sprossen und Kunststofffenster sind nicht zu verwenden.<br />

Herr Brudniok erläutert den Ablauf einer Beratung und stellt anhand verschiedener Haustypen Maßnahmenvorschläge vor<br />

(siehe Anlage).<br />

Der Arbeitskreis diskutiert diese und bringt eigene Vorschläge ein.<br />

Herr Brudniok erklärt auf Nachfrage, dass die Gestaltung der Fassade unterschiedlich erfolgen kann. So bietet sich auf der<br />

Wetterseite des Hauses ein Schutz, z.B. mit Ziegeln an, während auf den geschützten Seiten das Fachwerk sichtbar bleiben<br />

kann. Aufgesetztes Fachwerk wird nicht gefördert, jedoch der Abriss und die Entsorgung des alten Behangs.<br />

Die Eigenleistung wird nur bei Vereinen mit einem festgesetzten Stundensatz gefördert. Privatpersonen können jedoch Zuschüsse<br />

für das Material beantragen. Die Förderungsuntergrenze ist dabei zu beachten.<br />

Herr Brudniok weist daraufhin, dass keine planerischen Festsetzungen in der Altdorflage greifen, d.h. dass dort beispielsweise<br />

alle Dachfarben und -neigungen z.Zt. erlaubt sind. Eine Möglichkeit dem entgegenzuwirken ist der Erlass einer Satzung,<br />

in der u.a. Dachfarbe, Neigung und das Material für die Fassadengestaltung historischer Häuser vorgeschrieben werden.<br />

Der Arbeitskreis diskutiert diese Möglichkeit sehr konträr. Der Schutz des Eigentums steht dem Schutz des Ortsbildes gegenüber.<br />

Die mangelnde Pflege bzw. sog. „Schmuddelflecken“ werden stark kritisiert.<br />

Frau Bruder weist daraufhin, dass es zur Zeit keine Gestaltungssatzung in der Gemeinde Friedland gibt. Die Verwaltung<br />

nutzt ihre Einflussnahme über die Stellungnahme zu den Bauanträgen.<br />

Herr Brudniok bittet den Arbeitskreis, in der nächsten Sitzung ein Votum zu einer örtlichen Bauvorschrift abzugeben. Sie soll<br />

zu einer harmonischen und einheitlichen Gestaltung des historischen Ortskerns beitragen.<br />

Der Arbeitskreis trifft sich am 3. Dezember um 18.30 Uhr im Gasthaus Meyer zur Bearbeitung der Fragebögen, die mit dem<br />

Protokoll vom 08.10.2008 verteilt worden sind. Sollte ein Folgetermin erforderlich sein, wird dieser in der Arbeitsgruppe<br />

intern vereinbart. Die Sitzung am 4. Dezember 2008 entfällt.<br />

Der Arbeitskreis trifft sich am 15. Januar 2009 zum Thema „Strukturentwicklung und örtliche Bauentwicklung“. Im Rahmen<br />

der Sitzung werden u.a. die Fragebögen ausgewertet.<br />

Herr Ortsbürgermeister Utermöhlen dankt den Anwesenden für ihre Teilnahme und schließt die Sitzung um 20 Uhr.<br />

(Bruder)


GEMEINDE FRIEDLAND: 2008 / 2009<br />

DORFENTWICKLUNGSPLAN B A L L E N H A U S E N<br />

Gemeinde Friedland 37133 Friedland, den 25.11.2008<br />

Der Bürgermeister<br />

Beginn der Sitzung: 19.05 Uhr<br />

Ende der Sitzung: 20.54 Uhr<br />

Niederschrift<br />

über die 7. Sitzung des Arbeitskreises<br />

(Dorferneuerung <strong>Ballenhausen</strong>)<br />

am Donnerstag, dem 18.12.2008<br />

im Gasthaus Meyer in <strong>Ballenhausen</strong><br />

Teilnehmer: Siehe anliegende Anwesenheitsliste<br />

Herr Sebode und Herr Dr. Bartels fehlen entschuldigt<br />

Herr Schäfer begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger der Ortschaft <strong>Ballenhausen</strong>, Herrn Brudniok vom Büro Hajo<br />

Brudniok und Herrn Ochmann vom GLL. Er bedankt sich bei Herrn Meyer für die Möglichkeit, die Gasträume für die Veranstaltung<br />

zu nutzen.<br />

Herr Brudniok erklärt, dass die Förderung der Landwirtschaft einen Schwerpunkt in der Richtlinie ZILE bildet und weist auf<br />

die Bedeutung dieser auch in der Dorferneuerung hin. Zielsetzung des Abends ist, mit Vertretern der Landwirtschaft die<br />

bisher vorgeschlagenen Maßnahmen, z.B. zur Verkehrsberuhigung oder zur Platzgestaltung, zu besprechen und evtl. auftretende<br />

Probleme zu benennen. Herr Greber wird Anfang Januar 2009 die Landwirte aufsuchen, um ihre Wünsche und Anregungen<br />

anhand eines Fragebogens aufzunehmen.<br />

Auf die Frage, ob bereits Überlegungen zur Nutzung von Biogas angestellt worden sind, erläutert Herr Teichmann, dass<br />

dieses vor einigen Jahren diskutiert worden ist, aber das Interesse des Ortes u.a. aufgrund der Preisentwicklung gering war.<br />

Zudem ist der Zuschnitt des Ortes für eine Erschließung ungünstig. Die Neubaugebiete haben diese Frage zum Teil für sich<br />

geklärt und viele Einwohner haben sich Ofenheizungen zugelegt.<br />

Herr Sebode ergänzt, dass die Säure in der Gülle seinerzeit ein Problem darstellte.<br />

Das Interesse an Gemeinschaftsanlagen wertet Herr Teichmann als gering.<br />

Zu den Standortnachteilen wird auf die üblichen Beschwerden hingewiesen, wenn Gülle auf die Ländereien ausgefahren<br />

wird. Der Schweinestall in Groß Schneen wird als eine Beeinträchtigung für <strong>Ballenhausen</strong> gewertet.<br />

Herr Schäfer führt aus, dass es Überlegungen gibt, den Stall zu verlegen. Hierzu wird im Rahmen der planungsrechtlich<br />

erforderlichen Schritte auch ein Gutachten in Auftrag gegeben.<br />

Es wird bemängelt, dass einige Straßen, die aus dem Ort in die Fläche führen, während der Erntezeiten aufgrund parkender<br />

Fahrzeuge kaum zu befahren sind. Im Solkweg behindern Parkfelder und Bäume, die in der ursprünglichen Planung nicht<br />

vorgesehen waren, die Passage von großen landwirtschaftlichen Maschinen wie Rübenroder oder Mähdrescher.<br />

Herr Teichmann erläutert, dass durch die Konzentration in der Landwirtschaft die Probleme zunehmen. Es ergeben sich<br />

beispielsweise trotz besserer Technik größere Belastungen beim Austragen der Gülle aufgrund der gestiegenen Menge.<br />

Er verweist darauf, dass die Bevölkerung sehr sensibel reagiert. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln führt regelmäßig zu<br />

Klagen.<br />

Herr Meyer kritisiert, dass landwirtschaftliche Flächen zur Abfallentsorgung (Heckenschnitt etc.) genutzt werden. An landschaftlichen<br />

reizvollen Punkten werden Unrat und Zeltheringe hinterlassen.<br />

Herr Greber äußert, dass Angebote, wie Mülltonnen, eher kontraproduktiv wirken.<br />

Herr Meyer berichtet von Informationstafeln, die im touristischen Gebieten in Bayern zur Aufklärung eingesetzt werden.<br />

Herr Teichmann erkundigt sich nach Fördermöglichkeiten bei der Nutzung von Feldwegen auch für den Radverkehr.<br />

Herr Ochmann erläutert, dass eine Tonnageaufweitung auf 8 to (3m + Bankette) mit 50 % der Nettokosten gefördert wird.<br />

Reparaturen der Oberflächen werden nicht gefördert. Der touristische Ausbau beinhaltet eine Längenbegrenzung auf 1000 m<br />

und hat als Lückenschluss im Rahmen eines Konzeptes zu erfolgen. Für touristische Projekte stehen ferner Fördermittel aus<br />

anderen Programmbereichen zur Verfügung. Der Wechsel von einem Grasweg auf einen Schotterweg ist prinzipiell förderfähig.<br />

Er verweist auf den in der ZILE-Richtlinie verankerten ländlichen Wegebau.<br />

Die finanzielle Mittelausstattung bewertet Herr Ochmann als ausreichend.<br />

Herr Greber erkundigt sich nach den Fördermöglichkeiten für den Radweg zur B 27 und einem Lückenschluss von ca. 50 m<br />

im Bereich des Maineberges.<br />

Herr Ochmann rät, den Weg nicht als Radweg zu kennzeichnen. Er verweist darauf, dass die Kosten für eine Erhöhung der<br />

Tonnage höher ausfallen als bei einer Oberflächensanierung. Die Kofinanzierung obliegt den Landwirten, jedoch besteht die<br />

Möglichkeit, dass die Gemeinde Friedland sich engagiert. Sowohl die Landwirte als auch die Gemeinde Friedland können als<br />

Antragsteller auftreten.<br />

Verkehrsberuhigende Maßnahmen werden von Herrn Sebode als sinnvoll angesehen, wenn beispielsweise Fahrbahnteilungen<br />

eingebaut wurden.<br />

Auf Herrn Schäfers Nachfrage nach Fahrbahnverschwenkungen wird einhellig darauf verwiesen, dass diese in der Regel zu<br />

klein und zu eng gebaut sind, um sie mit längeren Fahrzeugen durchfahren zu können. Sie werden von der Landwirtschaft<br />

daher abgelehnt.


GEMEINDE FRIEDLAND: 2008 / 2009<br />

DORFENTWICKLUNGSPLAN B A L L E N H A U S E N<br />

Herr Greber berichtet, dass sich Geschwindigkeitsmessungen in der Vergangenheit als effizienter erwiesen haben.<br />

Auf eine Flurbereinigung angesprochen wurde erklärt, dass zwischen 1953 und 1957 in <strong>Ballenhausen</strong> die erste niedersächsische<br />

Flurbereinigung durchgeführt worden ist. Die anwesenden Landwirte sehen in diesem Bereich keinen Handlungsdruck.<br />

Auf Nachfrage berichtet Herr Schäfer, dass derzeit kein weiteres Neubaugebiet in <strong>Ballenhausen</strong> geplant ist.<br />

Zur weiteren Vorgehensweise erläutert Herr Brudniok, dass auf der Grundlage der Fragebogen ein Text ausgearbeitet wird,<br />

der sich mit Perspektiven für die Landwirtschaft auseinandersetzt. Dieser wird den Landwirten vor der Aufnahme in den<br />

Dorferneuerungsplan zur Korrektur zur Verfügung gestellt.<br />

Im zweiten Teil des Abends geht Herr Ochmann auf die Fördermöglichkeiten bis 2013 und die Arbeit der Landwirtschaftskammer<br />

und des GLL ein.<br />

Er verweist auf steuerliche Fragen und die De-Minimus-Regelung sowie die im Anhang 1 genannten Kriterien („Ersterzeugnisse“<br />

...). Es werden in jedem Fall Einzelfalllösungen zu erarbeiten sein.<br />

Herr Teichmann berichtet, dass der Druck, größere Flächen zu bewirtschaften, steigt.<br />

Herr Ochmann erklärt, dass nicht immer die Flurbereinigung gewählt werden muss. So besteht die Möglichkeit des freiwilligen<br />

Landtausches.<br />

Neben den Fördermöglichkeiten im Rahmen der Dorferneuerung stehen der Landwirtschaft weitere Fördermittel zur Verfügung,<br />

z.B. zur Diversifizierung und Umnutzung (-> ZILE-Richtlinie, LEADER). Die Umnutzung beinhaltet jedoch nicht die<br />

Schaffung von Wohnraum.<br />

Weitere Themen sind die Kooperation mit Nicht-Landwirten, ländlicher Tourismus, Dienstleistungseinrichtungen (Gutachten,<br />

Konzepte, Dorfladen ...), Prozesswärmeverwertung (nur das Leitungssystem), Investitionskonzepte etc.<br />

Die Sanierung von Forstwegen ist über die Landwirtschaftskammer zu klären.<br />

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten mit sehr guten Konditionen werden von der KFW angeboten.<br />

Hinsichtlich der Sanierung von Immobilien erläutert Herr Ochmann, dass Zielsetzung der Dorferneuerung die Bewahrung<br />

und nicht die Verschönerung von regionstypischen Häusern ist. In der Regel sind Häuser, die vor 1945 erbaut worden sind,<br />

förderungsfähig. Keine Altersbegrenzung existiert bei Zweckbauten. Hier besteht aufgrund der oftmals großen Flächen Kompromissbereitschaft<br />

bei der Auswahl der Materialien (z.B. rote Alubleche), vorausgesetzt der Denkmalschutz stimmt der<br />

Maßnahme zu.<br />

Es besteht die Möglichkeit, die Förderung durch einen Zuschuss aus der Denkmalpflege zu erhöhen, so dass die Förderquote<br />

über 30 % steigt. Zudem besteht die Möglichkeit, die Aufwendungen steuerlich abzusetzen.<br />

Die Auswahl der Dachziegel hat sich in Format/Form und Farbe an den Vorgaben der Dorferneuerung zu orientieren. Die<br />

Förderung deckt die aufgrund der Vorgaben evtl. anfallende Mehrkosten. Das Fabrikat oder Modell wird nicht vorgeschrieben.<br />

Weitere Auflagen durch die Denkmalpflege sind jedoch möglich. Die Auswahl sollte sich an der Nutzung und dem Alter<br />

des Objektes bzw. dem Umfeld anpassen. In einem Beratungsgespräch mit dem Dorferneuerungsbetreuer werden entsprechende<br />

Empfehlungen ausgesprochen. Ziel ist die Bewahrung des Landschaftsbildes mit den typischen roten Dachlandschaften.<br />

Herr Ochmann weist stichwortartig auf die weiteren Fördermöglichkeiten für die Landwirtschaft im Rahmen des Programms<br />

PROFIL hin (Streuobstwiesen, Gewässergestaltung etc.). Auf Nachfrage erläutert er, dass die Beseitigung von Streuobstwiesen<br />

nicht förderfähig ist, die Rodung von Hecken als Biotopschutz/-pflege jedoch positiv bewertet werden kann.<br />

Die Förderperiode wird individuell festgelegt. Das Programm läuft bis 2013. Im Durchschnitt beträgt die Laufzeit der Dorferneuerung<br />

fünf Jahre. Sie kann entsprechend der Nachfrage verkürzt oder verlängert werden.<br />

Sobald der Dorferneuerungsplanes durch das GLL genehmigt wurde, können Anträge gestellt werden. Sollte dringender<br />

Handlungsbedarf bestehen, z.B. aufgrund von Feuer, Sturm etc., ist eine kurzfristige Lösung möglich.<br />

Die Förderquote beträgt bei privaten Maßnahmen 30 %, bei Maßnahmen der Gemeinde und Verbände 50 % (netto). Pro<br />

Objekt werden bei privaten Maßnahmen max. 25.000 € bewilligt. Das Investitionsvolumen darf 8.340 € nicht unterschreiten<br />

(Mindestgrenze).<br />

Herr von Bodenhausen erkundigt sich, ob Straßenbaumaßnahmen geplant sind.<br />

Herr Schäfer berichtet, dass alle potenziellen Maßnahmen aufgenommen werden, um eine Förderung nicht zu gefährden.<br />

Herr Ochmann ergänzt, dass alle Maßnahmen, die der Arbeitskreis wünscht, aufgenommen werden, unabhängig davon, ob<br />

Arbeiten an Versorgungsleitungen vorgenommen werden müssen. Die Umsetzung der Maßnahmen ist abhängig von der<br />

Finanzlage der Kommune. Die Kosten der Baumaßnahme werden im Vorfeld vorgestellt, da die umlagefähigen Kosten auf<br />

die Anlieger verteilt müssen.<br />

Herr Schäfer erläutert, dass eine Berechnung aufgrund von Einheitswerten, unabhängig von einer Ausschreibung, vorgestellt<br />

wird. Es wird eine ganzheitliche Lösung gesucht, die auch die Sanierung des Leitungsnetzes beinhaltet, um die Kosten niedrig<br />

zu halten. Vor Maßnahmenbeginn erfolgt eine Information der Anlieger.<br />

Herr Ochmann weist daraufhin, dass bei den Planungen die unterschiedliche Trägerschaft der Straßen berücksichtigt und das<br />

Einverständnis bei den Träger der jeweiligen Straße eingeholt werden muss.<br />

Zum Ablauf der Dorferneuerungsplanung erklärt Herr Ochmann, dass der Prozess aus einer Planungs- und einer Umsetzungsphase<br />

besteht. Nach der Aufnahme des Ortes in das Programm auf Antrag der Gemeinde Friedland wird ein Entwurf<br />

des Dorferneuerungsplans durch den Arbeitskreis und das betreuende Büro erstellt. Darin enthalten ist eine Schätzung des Investitionsvolumens.<br />

Nach der Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange wird der Dorferneuerungsplan zur Beratung in den<br />

Rat gegeben und beschlossen. Der Plan wird anschließend dem GLL zur Genehmigung vorgelegt. Im Rahmen einer Bürgerversammlung<br />

wird der Dorferneuerungsplans in der Ortschaft <strong>Ballenhausen</strong> vorgestellt.<br />

Die Verwaltung wird über eine Hauswurfsendung die Einwohner/innen der Ortschaft darüber informieren, ab wann Förderanträge<br />

eingereicht werden können. Bestehen Überlegungen eine Maßnahme umzusetzen, kann der Antragsteller ein für ihn<br />

kostenfreies Beratungsgespräch in Anspruch nehmen. Der Kontakt zu dem betreuenden Büro wird über die Gemeindeverwaltung<br />

hergestellt. Der Förderantrag ist über die Gemeinde Friedland einzureichen.<br />

Die Kontaktdaten von Herrn Ochmann werden an die Landwirte weitergeleitet.<br />

Herr Schäfer dankt den Anwesenden für ihre Teilnahme und schließt die Sitzung um 20.54 Uhr.


(Bruder)<br />

GEMEINDE FRIEDLAND: 2008 / 2009<br />

DORFENTWICKLUNGSPLAN B A L L E N H A U S E N<br />

Gemeinde Friedland 37133 Friedland, den 26.01.2009<br />

Der Bürgermeister<br />

Beginn der Sitzung: 18.35 Uhr<br />

Ende der Sitzung: 21.00 Uhr<br />

Niederschrift<br />

über die 8. Sitzung des Arbeitskreises<br />

(Dorferneuerung <strong>Ballenhausen</strong>)<br />

am Donnerstag, dem 15.01.2009<br />

im Gasthaus Meyer in <strong>Ballenhausen</strong><br />

Teilnehmer: Siehe anliegende Anwesenheitsliste<br />

Herr Ortsbürgermeister Utermöhlen fehlt entschuldigt<br />

Herr Schäfer begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger der Ortschaft <strong>Ballenhausen</strong> sowie Herrn Brudniok vom Büro<br />

Hajo Brudniok und stellt das Thema des Abends vor: „Strukturentwicklung und örtliche Bauentwicklung". Grundlage der<br />

heutigen Sitzung ist der am 8.10.2008 ausgegebene Fragebogen.<br />

Herr Brudniok erläutert, dass die Dorferneuerung mit diesem Thema darauf abzielt, dass die Mitglieder des Arbeitskreises<br />

sich auch nach Abschluss der Planungsphase mit der Entwicklung ihrer Ortschaft auseinandersetzen. Er begrüßt in diesem<br />

Zusammenhang Herrn Brinkmann, der in seiner Funktion als Architekt gemeinsam mit Herrn von Campe an einem Konzept<br />

zur Zukunft des Scheidemann´schen Hofes arbeitet.<br />

Aus Sicht des Arbeitskreises bestehen folgende Stärken und Schwächen:<br />

� Stärken<br />

- Sporthaus<br />

- Gasthaus<br />

- Landschaft<br />

- ruhig und dennoch stadtnah gelegen<br />

- Lage / Anbindung an das Grundzentrum<br />

- wenig Verkehr<br />

- Burgruine Bodenhausen<br />

- Grabungsstelle in der Nähe des alten Wasserbassins<br />

- mehrere Räume zum Anmieten für Feiern, u.a. ein großer Festsaal (Feuerwehrhaus, Sporthaus, Schützenhaus,<br />

Gasthaus<br />

- gutes Vereinsleben, 4 bis 5 aktive Vereine<br />

- Sommerbuche<br />

- Kirche mit dem Thie<br />

- Forsthaus Hasenwinkel<br />

- Feuerwehr mit modernem Feuerwehrhaus<br />

- Nah zur B 27<br />

- Dichte Lage zu Groß Schneen<br />

� Schwächen<br />

- Jugendarbeit (Probleme mit dem Jugendraum etc.)<br />

- Gestaltung des Thieplatzes<br />

- mangelnde Integration der Neubürger in die Dorfgemeinschaft<br />

- kein Kaufladen<br />

- Nachwuchsprobleme in den Vereinen<br />

- Jugendarbeit gezielt verbesserbar, Jugendraum verbesserbar<br />

Herr Brudniok erläutert anhand einer Folie das Ziel, die Vitalität der Dörfer zu sichern. Die aufgezeigten Themenfelder spiegeln<br />

sich in dem Fragebogen wider.<br />

1. 1 „Öffentliche Infrastruktur – Gemeinbedarf“<br />

Eine Schule ist seit 1972 nicht mehr vorhanden. Die Ortschaft verfügt über einen Kindergarten, der langfristig gesichert<br />

werden soll. Eine Renovierung hat vor kurzem stattgefunden. Als Dorftreffs werden das Sporthaus, die Feuerwehr , die Gast-


GEMEINDE FRIEDLAND: 2008 / 2009<br />

DORFENTWICKLUNGSPLAN B A L L E N H A U S E N<br />

stätte Meyer sowie das Schützenhaus genannt. Handlungsbedarf besteht beim Sporthaus und beim Schützenhaus. Letzteres<br />

besitz keinen Stromanschluss. Die Kosten für einen Stromanschluss sollten seinerzeit ca. 30.000 DM betragen. Eine Nutzung<br />

als Rast- / Wanderhütte ist vorstellbar, da das Haus in der Nähe eines Radwanderweges liegt. Das Schützenhaus kann für bis<br />

zu 30 Personen als Treffpunkt vermietet werden. Eine Verlängerung des Daches bzw. ein Überdach sind wünschenswert.<br />

Eine Festscheune war früher vorhanden, wird aber als nicht mehr notwendig erachtet, weil die Fläche am Sportplatz für<br />

festliche Aktivitäten zur Verfügung steht.<br />

Eine Sporthalle ist vorhanden, wird aber nur selten genutzt, z.B. vom Kindergarten. Die Halle wird vor allem für Festlichkeiten<br />

vermietet und vom Gesangverein genutzt. Früher wurde sie auch zu Tischtenniszwecken genutzt. Sport- und Spielplatz<br />

sind vorhanden, gewünscht werden ein Bolzplatz (wie in Diemarden), eine Skaterbahn, ein Basketballfeld sowie eine Boulebahn.<br />

Herr Brudniok erklärt, dass eine Konzentration sportlicher Aktivitäten im Bereich des Sportplatzes sinnvoll ist, um einen<br />

Treffpunkt zu kristallisieren.<br />

Bezüglich des Jugendraumes, der im Feuerwehrgerätehaus integriert ist, wird eine bessere Betreuung gefordert, bauliche<br />

Mängel werden nicht genannt.<br />

Die Ortschaft verfügt über eine Bibliothek in der Scheidemann´schen Stiftung.<br />

Es ist ein Pfarrhaus mit einem Gemeinderaum vorhanden, welches vor kurzem renoviert worden ist. Handlungsbedarf besteht<br />

bei der Kirche (z.B. Außenfassadensanierung) und dem Vorplatz mit dem Kriegerdenkmal. Mit dem Kirchenvorstand sollte<br />

diesbezüglich ein Gespräch geführt werden. Es sind bei den alle 14 Tage stattfinden Kirchenveranstaltungen wenig Kirchenbesucher<br />

zu verzeichnen. Die Zukunft der Kirchennutzung in <strong>Ballenhausen</strong> erscheint fraglich.<br />

Unter den sozialen Einrichtungen wird der DRK – Verein genannt.<br />

Als Vereinhäuser fungieren das Gasthaus, das Sporthaus sowie das Schützenhaus. Zudem gibt es ein altes und ein neues<br />

Feuerwehrgerätehaus.<br />

Als Wahrzeichen von <strong>Ballenhausen</strong> sind die Sommerbuche, die Pappeln in der Feldmark, die Burgruine sowie das Forsthaus<br />

Hasenwinkel genannt.<br />

Der Ort verfügt über drei Bushaltestellen – die Anzahl wird als ausreichend bezeichnet. Baulich besteht kein Handlungsbedarf,<br />

Es gab Brunnen bei der Burg und im Hasenwinkel sowie eine Quelleneinfassung mit Sandsteinen auf der Gipswiese in der<br />

Nähe des Sportplatzes. Letztere könnte im Zusammenhang mit der Einrichtung eines Rundwanderweges wieder aufgebaut<br />

werden.<br />

Als Infostellen und Werbeanlagen werden der Wappenstein, mehrere Aushangkästen sowie eine Plakatwand genannt. Der<br />

Standort der Werbeanlage am Dorfeingang wird als ungünstig bewertet. Die Plakatwand am Kirchberg sollte aufgrund ihres<br />

Zustands erneuert oder entfernt werden.<br />

Der Grillplatz am Schützenhaus sollte hergerichtet werden.<br />

In der Friedhofskapelle fehlen eine Stromanschluss sowie Toiletten. Ein Toilettenanbau ist wünschenswert. Die Trägerschaft<br />

liegt bei der Kirche.<br />

Ein Backhaus ist nicht vorhanden, ein Bedarf wird nicht gesehen.<br />

1. 2 „Private und sonstige Infrastruktur, Versorgung, Daseinsvorsorge, Verkehr, Mobilität, ÖPNV“<br />

Dorf-/ Nachbarschaftsläden sind nicht mehr vorhanden, ein Bedarf wird verneint. Ein Hofladen ist erwünscht, diesbezügliche<br />

Signale der Landwirte sind abzuwarten. Der Ort wird über mobile Bäckereien versorgt. Gewünscht wird die Einrichtung<br />

eines Cafes (evtl. im Hasenwinkel) sowie eines Kiosks. Dieser könnte beispielweise in einen Hofladen integriert werden.<br />

<strong>Ballenhausen</strong> verfügt über folgende Gewerbebetriebe: einen Reifenhandel, eine Zimmerei, einen Erlebnishof, zwei Steuerfachbüros,<br />

eine Biogärtnerei, einen Malerbetrieb, einen Elektriker, eine Försterei sowie eine Galerie. Zudem befindet sich<br />

eine Praxis für Akupunktur im Ort.<br />

Der Zugang zum Breitband (DSL ...) sollte ausgebaut werden. Es fehlen Leitungen, so dass zum Teil Telefonanschlüsse nicht<br />

zur Verfügung stehen.<br />

Die verkehrliche Anbindung wird als gut bewertet. Es besteht jedoch Optimierungsbedarf, u.a an den Wochenenden. Die<br />

Linien sollten sich passgenauer an den Bedürfnissen der Schüler und Berufstätigen orientieren.<br />

2. „Soziales Engagement und Miteinander, Sozialkultur“<br />

Das Vereinsleben wird als rege beschrieben. Die Integration sollte vorangetrieben, mehr Anlaufpunkte geschaffen und das<br />

Management des Vereinslebens neu strukturiert werden. Im Bereich Kultur sind mehr Angebote zu entwickeln. Bislang<br />

erfolgen kulturelle Aktivitäten von den Vereinen. Geselliges Treffen findet einmal im Monat im Feuerwehrgerätehaus statt<br />

zum Handarbeiten und „Klönen“. Die Heimatpflege ist zu intensivieren. Ein Cafe sollte in bereits vorhandenen Räumlichkeiten<br />

eingerichtet werden.<br />

Im Dorf wird eine zentrale Stelle, ein sozialer und kultureller Mittelpunkt zum Teil vermisst.<br />

Der Kindergarten sollte attraktiver gestaltet werden. Der Standort ist langfristig zu sichern und die Öffnungszeiten an die<br />

Bedürfnisse der Eltern anzupassen.<br />

Die Vereine (mit Gründungsjahr) sind:<br />

- SV von 1909 <strong>Ballenhausen</strong> (1909)<br />

- Frw. Feuerwehr (1935) mit 170 Mitgliedern<br />

- Gesangverein (1884) mit 66 Mitgliedern<br />

- Sportverein Rot-Weiß (1949)<br />

- Handarbeiten und Klönen (1982)<br />

- BKC (2008) mit 56 Mitgliedern<br />

- SoVD<br />

- DRK


GEMEINDE FRIEDLAND: 2008 / 2009<br />

DORFENTWICKLUNGSPLAN B A L L E N H A U S E N<br />

Alle Vereine leiden unter Nachwuchsproblemen.<br />

Die Nutzung der Hofstelle von Herrn von Campe als Kulturtreffpunkt wird kritisch diskutiert, da zum Erhalt der Hofanlage<br />

eine wirtschaftliche Nutzung erforderlich ist. Da der Ort über keinen zentralen Platz bzw. einen Mittelpunkt verfügt, wird in<br />

dem Areal Entwicklungspotenzial gesehen. Die Erstellung eines Konzeptes wird als Grundvoraussetzung eingestuft. Von<br />

Herrn von Campe ist lt. Architekt Brinkmann daran gedacht, eine Ziegenkäseproduktion und ein Dorfcafé aufzubauen, ferner<br />

sollen eventuell vom Aussterben bedrohte Tiere nachgezüchtet werden.<br />

<strong>Ballenhausen</strong> hat zwei Chroniken, die, wie auch historische Karten und Bilder, über den Heimatpfleger zu erhalten sind.<br />

Zur Vermittlung von Dorfgeschichte und zur Förderung / Erhaltung von Traditionen, Sitten und Gebräuchen werden Veranstaltungen<br />

wie die Kirmes, Karneval, die Sportwoche, das Frühlingssingen, das Osterfeuer, das Weinfest, das Waldfest, ein<br />

Wintervergnügen, das Feuerwehrfest sowie eine Grenzbegehung durchgeführt. Des weiteren werden ein monatlicher Seniorennachmittag<br />

des DRK und Ausflüge sowie ein Schnitzelessen und das Bosseln veranstaltet. Für Kinder wird ein Kindergottesdienst<br />

jeden zweiten Samstag angeboten. Zudem gibt es ein gemeinsames Schlittenfahren und die Jugendfeuerwehr. 2006<br />

wurde eine Baumpflanzaktion initiiert. Das Ehrenmal wird gemeinsam gepflegt und gesäubert. Auf Gemeindeebene wird die<br />

Nachbarschaftshilfe NENA angeboten. 2009 stehen vier Vereinsjubiläen an. Es wird angemerkt, dass die Schwierigkeit bei<br />

der Vielzahl an Veranstaltungen darin besteht, dass jede finanziert und ausreichend besucht werden muss.<br />

Es gibt eine Mädchenband und einen Fotografen, Herrn Holzigel, der seine Werke u.a. in der Gemeindeverwaltung in Groß<br />

Schneen ausgestellt hat.<br />

Zur Einbindung der Neubürger werden diese zur Kirmes eingeladen und deren Neubauten während des Umzuges eingeweiht.<br />

Auch erhalten sie Einladungen der Vereine.<br />

3. „Wirtschaft und Beschäftigung“<br />

Im Ort werden elf Arbeitsplätze bereitgestellt (Zimmerei 1, Malerbetrieb 3, KFZ-Werkstatt 1, Steuerberater 3, Bio-<br />

Landwirtschaft 3). Gästezimmer für Touristen gibt es nicht. Früher wurden auf dem Anwesen Hasenwinkel für Urlauber<br />

Zimmer vermietet. Die Wirtschaftsförderung wird seitens die Gemeinde Friedland übernommen. Zu verschiedenen Veranstaltungen<br />

werden die Betriebe eingeladen.<br />

Der Sitzung wird unterbrochen und ein weiterer Termin verabredet.<br />

Der zweite Teil der Arbeitskreissitzung zum Thema „Strukturentwicklung und örtliche Bauentwicklung" findet am 4. Februar<br />

09, 19 Uhr, statt.<br />

Herr Schäfer dankt den Anwesenden für ihre Teilnahme und schließt die Sitzung um 21.00 Uhr.<br />

(Bruder)<br />

Gemeinde Friedland 37133 Friedland, den 02.03.2009 Der Bürgermeister<br />

Beginn der Sitzung: 19.07 Uhr<br />

Ende der Sitzung: 20.50 Uhr<br />

Niederschrift<br />

über die 9. Sitzung des Arbeitskreises<br />

(Dorferneuerung <strong>Ballenhausen</strong>)<br />

am Donnerstag, dem 04.02.2009<br />

im Gasthaus Meyer in <strong>Ballenhausen</strong><br />

Teilnehmer: Siehe anliegende Anwesenheitsliste<br />

Herr Ortbürgermeister Utermöhlen begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger der Ortschaft <strong>Ballenhausen</strong> sowie Herrn<br />

Brudniok vom Büro Hajo Brudniok sowie Herrn Schäfer und Frau Bruder von der Verwaltung. Er verweist auf den nahenden<br />

Abschluss des Planungsprozesses und dankt allen Arbeitskreismitgliedern für ihr Engagement.<br />

Herr Brudniok erläutert das weitere Vorgehen. Herr Dr. Schwahn hat das Thema „Freiraum“ aufbereitet und einen Maßnahmenkatalog<br />

zusammengestellt. Anfang März wird der Entwurf des Dorferneuerungsplanes vorliegen und den Mitgliedern des<br />

Arbeitskreises sowie den Trägern Öffentlicher Belange zwecks Stellungnahme zur Verfügung gestellt.<br />

Der Arbeitskreis setzt die Sitzung vom 15.01.2009 mit der Beantwortung des Fragenbogens fort. Anmerkungen zum Protokoll<br />

der letzten Sitzung liegen nicht vor.<br />

4. Klimawandel und Energie<br />

Der Arbeitskreis schlägt folgende Maßnahmen vor:<br />

1. Einsparungen bei der Beleuchtung der Straßen (Beleuchtungszeiten, Beleuchtung von ausgewählten Bereichen z.B.<br />

Kreuzungen ...)<br />

2. Anschluss der Ortschaft an das Erdgasnetz<br />

3. Information über energieeinsparende Maßnahmen (Wärmedämmung ...)<br />

Herr Brudniok fragt nach, ob der Gedanke, sich als „Energiedorf“ zu positionieren, von dem Arbeitskreis getragen wird. Im<br />

Mittelpunkt der Idee steht nicht die Nutzung der Bioenergie (siehe Jühnde, Reiffenhausen ...), sondern die Energieeinsparung.<br />

Es bestehen häufig Defizite in der Information der Hauseigentümer über Möglichkeiten, entsprechende Maßnahmen im


GEMEINDE FRIEDLAND: 2008 / 2009<br />

DORFENTWICKLUNGSPLAN B A L L E N H A U S E N<br />

Bestand umzusetzen. Er weist auf die überörtliche Bedeutung dieses Themas hin. Beispielsweise könnte eine „Energiefibel“<br />

in Zusammenarbeit mit Experten erstellt werden.<br />

Herr Piper berichtet von früheren Überlegungen, sich an dem Wettbewerb der Universität Göttingen „Bioenergiedorf“ zu<br />

beteiligen. Damals scheiterte eine erfolgreiche Teilnahme u.a. an dem Widerstand der Landwirtschaft. Er hält den Gedanken<br />

für wichtig und weiterverfolgbar.<br />

Herr Utermöhlen ergänzt, dass die Ortschaft erst in der zweiten Runde ausgeschieden ist. Reiffenhausen hatte sich ebenfalls<br />

an dem Wettbewerb beteiligt und konnte durch eine schon bestehende Biogasanlage sowie eine größere Entfernung zur Stadt<br />

Göttingen punkten. Es liegt eine Expertise der Verwaltung vor, dass in <strong>Ballenhausen</strong> landwirtschaftliche Flächen nicht in<br />

ausreichendem Maß zur Verfügung stehen. Die Ortschaft bietet aufgrund der engen baulichen Struktur jedoch gute Voraussetzungen<br />

für Nahwärmesysteme (z.B. Erdwärme).<br />

Mit dem GLL Göttingen soll abgeklärt werden, welche Möglichkeiten bestehen, das Thema „Energieeinsparung“ in <strong>Ballenhausen</strong><br />

umzusetzen. Es wird darauf hingewiesen, dass die derzeitigen Programme zur Energieeinsparung bei Fachwerkhäusern<br />

aufgrund unrealistischer Zielwerte nicht greifen.<br />

Herr Renziehausen gibt zu bedenken, dass ein Blockheizkraftwerk relativ groß ist und viele kleine Teilnehmer den Rahmen<br />

sprengen könnten. Reiffenhausen wird zudem die Ressourcen in der Region binden. Das Thema „Dämmung“ und die Nutzung<br />

der Dachflächen zur Energieerzeugung sind bei vielen Bürger/innen bereits präsent.<br />

Herr Piper bietet an, einen Informationsabend mit entsprechenden Referenten zu organisieren<br />

Herr Schäfer schlägt vor, das Thema beispielsweise unter dem Oberbegriff „Alternative Energieversorgung“ in den Dorferneuerungsplan<br />

einzubinden, ohne zu sehr ins Detail zu gehen. Damit würde sich die Ortschaft nicht zu stark binden und<br />

Perspektiven offen halten.<br />

Den Handlungsbedarf an öffentlichen Gebäuden sieht der Arbeitskreises wie folgt:<br />

� Sporthaus: Wärmedämmung, Solarkollektoren<br />

� Feuerwehrhaus: Solarkollektoren<br />

� Schützenhaus: Stromanschluss, Solarkollektoren<br />

� Friedhofskapelle: Solarkollektoren<br />

� Sportplatz: Flutlichtbeleuchtung<br />

5. Innenentwicklung und Dorfumbau<br />

Die weitere Entwicklung der Ortschaft steht in engem Zusammenhang mit dem demographischen Wandel und der Entwicklung<br />

von Baugebieten. Die Einwohnerentwicklung zwischen 1998 und 2007 war in <strong>Ballenhausen</strong> relativ stabil. Eine Studie<br />

der Universität Göttingen prognostiziert eine Verringerung der Bevölkerung bis 2020 um 8,3 %, während eine Studie der<br />

Bertelsmann Stiftung von einem Wachstum um 11,9 % ausgeht.<br />

Auf die Unterschiede in den Prognosen angesprochen erläutert Herr Brudniok, dass der Landkreis Göttingen im Durchschnitt<br />

mit einem Rückgang in der Bevölkerungsentwicklung rechnen muss, von dem aber der „Speckgürtel“ um Göttingen weniger<br />

betroffen sein wird.<br />

Die Baulücken in <strong>Ballenhausen</strong> werden anhand einer Karte zusammengetragen. Demnach stehen im Baugebiet am Friedhof<br />

acht Bauplätze, in der Wiesenstraße ein Bauplatz, im Wolfsgraben und im Koppelweg sechs Bauplätze, im Bauerweg ein<br />

Bauplatz sowie in der Rhienstraße drei Bauplätze zur Verfügung. Es ist zu prüfen, ob neben dem Feuerwehrhaus ein Bauplatz<br />

ausgewiesen werden kann, da die Erschließung z. Zt. nur über das Grundstück der Feuerwehr möglich ist.<br />

In der Summe ergeben sich 16 – 17 Bauplätze in der Ortslage. Im Flächennutzungsplan sind weitere Entwicklungsflächen in<br />

den Bereiches des Bauerweges und der Rhienstraße ausgewiesen. Defizite sind nicht erkennbar.<br />

Eine Nachverdichtung im Innenbereich sollte in Erwägung gezogen werden. Im Bauerweg weisen die Grundstücke eine<br />

Größe von 1300 – 1400 m² auf. Dort kann die Bebauung in zweiter Reihe durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes<br />

gesteuert werden.<br />

Auf die Frage nach dem Bedarf wird vorgeschlagen, eine Anliegerbefragung durchzuführen. Es schließt sich eine Diskussion<br />

über die Verkaufsbereitschaft der Eigentümer an.<br />

Herr Brudniok erklärt, dass es sich um potentielle Nachverdichtungsflächen handelt, d.h. eine Umsetzung kann, muss aber<br />

nicht zwingend erfolgen.<br />

Nicht der Verkauf an Dritte sollte Gegenstand der Überlegung sein, sondern der Wunsch von Kindern, auf dem elterlichen<br />

Grundstück zu bauen. Die Auseinandersetzung mit Grundstücksgeschäften ist nicht Gegenstand der Dorferneuerungsplanung.<br />

Die Nutzung verschiedener Brachflächen als Bauplätze ist zu prüfen. Am Ortsrand ist laut Flächennutzungsplan keine<br />

Bebauung vorgesehen. Südlich des Bauerweges ist keine Erschließung möglich. Auch in der unmittelbaren Nachbarschaft<br />

von landwirtschaftlichen Betrieben ist aufgrund von zu erwartenden Immissionen eine Bebauung ausgeschlossen.<br />

Die Zukunft des landwirtschaftlichen Betriebes am Sportplatz ist aufgrund der ungeklärten Nachfolge ungewiss. Im Falle<br />

einer Aufgabe des Betriebes ist eine Nachnutzung mit Wohnbebauung denkbar.<br />

Herr Schäfer erläutert, dass der Flächennutzungsplan die mittelfristige Entwicklung (10 – 15 Jahre) wiedergibt. Der Plan ist<br />

Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.<br />

Angesichts der Prognosen wird ein weiterer Bedarf an Wohnbauflächen nicht gesehen. Eigentümer großer Grundstücke<br />

sollen auf die Möglichkeit der Teilung hingewiesen werden. Sollte eine weitere Entwicklung erforderlich sein, könnte diese<br />

zwecks Abrundung des Dorfbildes im Bereich des Sportplatzes zu erfolgen.<br />

Herr Brudniok prognostiziert, dass der Bedarf für die nächsten zehn Jahre gedeckt ist. Hinzu kommen Leerstände im Bestand<br />

(z.B. ehemalige landwirtschaftliche Hofstellen).<br />

Herr Dr. Schwahn wird in seinem Beitrag auf die Eingrünung des Ortsrandes eingehen. Die Gestaltung im Innenbereich<br />

basiert auf § 34 BauGB. Die Bebauungspläne enthalten u.a. Gestaltungsvorschriften.<br />

6. Strategien und Steuerung<br />

Zu den Besonderheiten in <strong>Ballenhausen</strong> zählen der liegende Dachstuhl und die Bibliothek auf dem Scheidemann´schen Hof<br />

sowie die Pappeln. Zur Steigerung der Attraktivität des Ortes könnten Info-Tafeln zur Burgruine mit Wegweisung aufgestellt


GEMEINDE FRIEDLAND: 2008 / 2009<br />

DORFENTWICKLUNGSPLAN B A L L E N H A U S E N<br />

und Entdeckungsreisen angeboten werden. Der Bachlauf entlang des gewünschten Radweges könnte ausgekoffert und mit<br />

einem Tretbecken versehen werden.<br />

Als Schwächen des Dorfes werden die fehlende Integration der Neubürger in die Dorfgemeinschaft, die Gestaltung des<br />

Thieplatzes und die mangelnde Attraktivität des Jugendraumes genannt. Die Jugendarbeit ist gezielt zu verbessern.<br />

Zur Aktivierung von lokalen Akteuren verweist der Arbeitskreis auf die Gründung eines Vereins für Heimatpflege, welcher<br />

die Dorferneuerung zukünftig begleiten soll. Eine detaillierte Zielrichtung der Vereinsarbeit hinsichtlich der Pflege von<br />

Brauchtum oder der praktischen Arbeit ist noch nicht festgelegt. Geplant sind u.a. die Organisation von Festlichkeiten, die<br />

dauerhafte Pflege öffentlicher Flächen (Kirchberg/Ehrenmal) unter Einbeziehung des Ortsheimatpflegers sowie die Kooperation<br />

mit anderen Vereinen. Zudem soll ein Gesprächskreis zur Verbesserung der Jugendarbeit einberufen werden.<br />

Die Gründung eines eigenständigen, gemeinnützigen Vereins wird angestrebt, um eine finanzielle Unterstützung für Arbeitsmittel,<br />

Geräte, Benzin etc. einwerben zu können. Zudem besteht die Möglichkeit, für Maßnahmen einen Förderantrag zu<br />

stellen.<br />

Bezüglich der Frage nach Kooperationen wird auf die Zusammenarbeit der Vereine und Verbände verwiesen.<br />

Es wird gewünscht, dass der Arbeitskreis sich regelmäßig trifft und dauerhaft den Kontakt zwischen der Verwaltung und dem<br />

Ort pflegt.<br />

Bei Interesse, eine Maßnahme im Rahmen der Dorferneuerung umzusetzen, ist eine Beratung durch das betreuende Büro<br />

vorgesehen. Der Kontakt wird über die Gemeindeverwaltung hergestellt.<br />

Der weitere Verlauf des Prozesses gestaltet sich wie folgt:<br />

Es wird eine Kostenschätzung zu den geplanten Maßnahmen erstellt und dem Entwurf beigefügt. Der finanzielle Rahmen ist<br />

damit festgesteckt. Der Entwurf wird dem GLL und den Trägern Öffentlicher Belange zur Stellungnahme vorgelegt. Der<br />

Arbeitskreis wird mit eingebunden. Der Dorferneuerungsplan wird anschließend dem Rat zum Beschluss vorgelegt. Der genehmigte<br />

Plan bildet die Grundlage für die Förderung.<br />

Zum Abschluss wird ein Motto zur Dorferneuerung gesucht. Vorgeschlagen wurden:<br />

� „Lebensqualität soll erhalten bleiben“<br />

� „Klein, gemütlich und doch zentral“<br />

� „Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe als Faustpfand“<br />

� „Geben und Nehmen – eine Hand wäscht die andere“<br />

� „<strong>Ballenhausen</strong> lebt“<br />

Es wird auf die Arbeit der NENA hingewiesen. Die Nachbarschaftshilfe wird sich in <strong>Ballenhausen</strong> weiter entwickeln und die<br />

gemeinsamen Projekte werden zur einer Stärkung des „Wir-Gefühls“ beitragen<br />

Herr Brudniok ergänzt, dass die Dorfgemeinschaft den Schwerpunkt in der Planung bildet. Es wird im Dorferneuerungsplan<br />

der Ist-Zustand des Dorflebens beschrieben, welcher mit den vorgeschlagenen Maßnahmen erhalten und aktiviert werden<br />

soll. Die Chancen stehen aufgrund der überschaubaren Größe des Ortes sehr gut.<br />

Herr Schäfer dankt den Anwesenden für die konstruktive Mitarbeit in den vergangenen Sitzungen des Arbeitskreises. Der<br />

Entwurf wird in Absprache mit dem GLL in <strong>Ballenhausen</strong> vorgestellt. Zu der Veranstaltung werden alle Mitglieder des Arbeitskreises<br />

eingeladen. Die Träger Öffentlicher Belange sind anzuhören. Der Plan wird öffentlich ausgelegt. Dauer und Ort<br />

der Auslegung werden über Aushänge bekannt gemacht. Sobald eine Förderung von privaten Maßnahmen möglich ist, wird<br />

die Verwaltung durch eine Hauswurfsendung informieren. Er dankt für die gute Beteiligung und Zusammenarbeit und<br />

schließt die Sitzung um 20.50 Uhr.<br />

(Bruder)


Europäische Gemeinschaft<br />

Strukturfonds<br />

,<br />

Niedersachsen<br />

Amt für Landentwicklung Göttingen<br />

Unter der Rubrik Landentwicklung und Bodenordnung und dem<br />

dazugehörigen Unterpunkt Fördermöglichkeiten findet man den<br />

Vordruck mit Ausfüllhinweisen dazu.<br />

Was ist sonst zu beachten?<br />

Förderung der Dorferneuerung in Niedersachsen und<br />

Dorferneuerung in <strong>Ballenhausen</strong><br />

Planung für das Dorf<br />

Ziele der Dorferneuerung<br />

Die Dorferneuerungsplanung hat sich als flexibles Instrument erwiesen,<br />

Entwicklungsziele und Problemlösungen anschaulich und<br />

allgemeinverständlich darzustellen, ohne sie gleich rechtsverbindlich<br />

festzuschreiben. Ein Dorferneuerungsplan ist Voraussetzung<br />

für die Förderung von Dorferneuerungsmaßnahmen. Inhalt und<br />

Umfang richten sich nach den örtlichen Erfordernissen.<br />

Die Aufstellung des Dorferneuerungsplans kann mit bis zu 50 v.<br />

H. der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, unabhängig<br />

vom jeweiligen Zuschusssatz der Gemeinde oder des<br />

Gemeindeverbandes.<br />

Mit der Durchführung von Maßnahmen darf grundsätzlich nicht vor<br />

Erlass des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Ausnahmen<br />

hiervon bedürfen unbedingt der Genehmigung des Amtes für<br />

Landentwicklung Göttingen. Maßnahmen mit einem<br />

Zuwendungsbedarf von weniger als 500 €, bei<br />

Gebietskörperschaften von weniger als 5.000 €, werden nicht<br />

gefördert.<br />

Soweit die Richtlinie für Maßnahmen eine betragsmäßige Höchstgrenze<br />

vorsieht, darf diese für denselben Zuwendungszweck für<br />

jedes Objekt nur einmal ausgeschöpft werden.<br />

Bei der Bemessung der Zuwendung können berücksichtigt werden<br />

- Ausgaben, die durch Belege nachgewiesen werden, in voller<br />

Höhe,<br />

- bei gemeinnützigen Vereinen eigene Arbeitsleistungen mit der<br />

Hälfte des Betrages, der sich bei einer Vergabe an einen Unternehmer,<br />

ohne Berechnung der Umsatzsteuer, ergeben<br />

würde.<br />

Erfahrene Dorfplaner sind nötig<br />

Förderungsvoraussetzungen Verfahrensgang<br />

Die wenigsten ländlichen Gemeinden verfügen selbst über hinreichende<br />

Kapazität für eine umfassende Dorferneuerungsplanung.<br />

Die Neigung, bei den Aufwendungen für die Planung zu sparen, ist<br />

häufig der Beginn von Fehlentwicklungen. Das Land will dazu<br />

beitragen, dass die Gemeinden erfahrene Dorfplaner für die Lösung<br />

dieser komplexen Aufgaben verpflichten können.<br />

Grundlage für die Förderung:<br />

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur<br />

integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE) –<br />

RdErl. d. ML v. 29. 10. 2007 — 306-60119/3<br />

Das niedersächsische Dorferneuerungsprogramm ist ein umfassendes<br />

Instrument zur Entwicklung der Dörfer mit einem ganzheitlichen<br />

und interdisziplinären Planungs- und Förderansatz. Mit der<br />

Dorferneuerung werden mehrere Ziele angestrebt:<br />

- Planung für Dörfer als allgemein verständliche Entscheidungshilfe<br />

- Erarbeitung eines örtlichen Leitbildes bzw. einer „lokalen<br />

Agenda 21“<br />

- Erhaltung des dörflichen Charakters<br />

- Verbesserung des dörflichen Umfeldes<br />

- Stärkung des innerörtlichen Gemeinschaftslebens<br />

- Sicherung von Arbeitsplätzen<br />

- Maßnahmen für die landwirtschaftlichen Betriebe<br />

- Verbesserung der Erschließung<br />

- Maßnahmen zur Abwehr von Hochwassergefahren und zur<br />

Sanierung innerörtlicher Gewässer<br />

- Hersteller grünordnerischer Anlagen und dorfökologischer<br />

Maßnahmen<br />

- Förderung außerlandwirtschaftlicher Einkommensalternativen<br />

- Anstoß für Entwicklungs- und Investitionsvorhaben<br />

- Fachkundige Betreuung<br />

Beteiligung der Dorfbewohner<br />

Wo wird gefördert?<br />

Die Dorfbewohner müssen mit den Ergebnissen der Planung leben.<br />

Es ist daher notwendig, sie von Anfang an daran zu beteiligen.<br />

Dorfbewohner sind für die Gemeinde und den Planer eine unentbehrliche<br />

Informationsquelle, sie sind auch die Partner der Gemeinde,<br />

wenn es um die Verwirklichung der Dorferneuerung geht.<br />

Erfahrungsgemäß steigt die Investitionsbereitschaft der Dorfbewohner<br />

in dem Maße, wie sie an der Planung teilhaben. Neben<br />

Bürgerversammlungen hat sich die Bildung planungsbegleitender<br />

örtlicher Arbeitskreise bewährt, in denen sowohl Vertreter der<br />

Gemeinde- oder Ortsräte als auch interessierte Dorfbewohner<br />

mitarbeiten.<br />

Die Dorferneuerungsplanung, die fachkundige Betreuung von<br />

Projekten öffentlicher und privater Zuwendungsempfänger werden<br />

in Gemeinden und Ortsteilen mit herkömmlich landwirtschaftlicher<br />

Siedlungsstruktur, in Weilern, landschaftsbestimmenden Gehöftgruppen<br />

und Einzelgehöften gefördert. Voraussetzung einer Förderung<br />

ist die Aufnahme des Ortes in das Dorferneuerungsprogramm.<br />

Wer wird gefördert?<br />

Fachkundige Betreuung/Umsetzungsbegleitung<br />

Zuwendungen können Gemeinden, Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften<br />

nach dem Flurbereinigungsgesetz, Wasserund<br />

Bodenverbände sowie natürliche und juristische Personen<br />

erhalten. Ein Anspruch auf die Gewährung von Zuwendungen<br />

besteht nicht.<br />

Was können die Bürger für ihr Dorf tun?<br />

Mit der Beschlussfassung der Gemeinde über die Dorferneuerungsplanung<br />

beginnt die Phase ihrer Verwirklichung. Diese Umsetzung,<br />

etwa die Durchführung von Modernisierungs-, Renovierungs-<br />

oder Umbaumaßnahmen, erfordert ihrerseits eine sorgfältige<br />

Beratung und Abstimmung mit den in der Planung niedergelegten<br />

Zielen der Dorferneuerung. Soweit den Gemeinden die entsprechenden<br />

Fachkenntnisse hierfür fehlen, sollen sie und auch die<br />

betreffenden Bauherren sich fachkundiger Betreuung eines außerhalb<br />

der öffentlichen Verwaltung tätigen Fachmanns bedienen<br />

können.<br />

Bewilligungsbehörde<br />

Die Mitwirkung der Dorfbewohner ist von entscheidender Bedeutung<br />

für das Gelingen der Dorferneuerung. Alle Bürger sind deshalb<br />

zur Mitwirkung aufgerufen. Das erfordert keine speziellen Fachkenntnisse,<br />

sondern gesunden Menschenverstand. Vor allem<br />

kommt es darauf an, dass sie<br />

Bewilligungsbehörde ist das Amt für Landentwicklung Göttingen, es<br />

hält auch die erforderlichen Antragsvordrucke bereit. Da Amt für<br />

Landentwicklung Göttingen setzt den zeitlichen und finanziellen<br />

Rahmen für die Förderung des einzelnen Dorfes fest, sobald die<br />

Dorferneuerungsplanung vorliegt und koordiniert ggf. den Einsatz<br />

anderer staatlicher Förderungsmittel. Anträge von Privatpersonen –<br />

nimmt die Stadt / Gemeinde entgegen; sie muss prüfen, ob die<br />

Anträge mit den Zielen der Dorferneuerungsplanung übereinstimmen.<br />

Antragsvordrucke können im Internet unter folgender Adresse<br />

heruntergeladen werden: www.gll.niedersachsen.de .<br />

- sich ihr Dorf genau ansehen;<br />

- darüber nachdenken, was zu erhalten ist und was neugestaltet<br />

werden könnte;<br />

- mit Nachbarn, Freunden und Ratsmitgliedern über die Probleme<br />

sprechen;<br />

- bei der Dorferneuerungsplanung durch Beteiligung an Bürgerversammlungen<br />

und Arbeitskreisen mitwirken;<br />

- eigene Maßnahmen planen und die Förderung beantragen.


Zuschusshöhe<br />

Das Land gewährt Zuschüsse bis zu 30 % der zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben, höchstens 25.000 € je Maßnahme, bei öffentlichrechtlichen<br />

Zuwendungsempfängern auf die Nettokosten bis zu 50<br />

% der zuwendungsfähigen Ausgaben; für allgemeine Umnutzungsvorhaben<br />

können max. 75.000 € bzw. 150.000 für öffentlich Antragsteller<br />

je nach Fördertatbestand je Objekt gewährt werden.<br />

men des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) gefördert<br />

werden.<br />

- Den Neu-, Aus- und Umbau von land- und forstwirtschaftlichen<br />

Gemeinschaftsanlagen, z. B. Maschinenschuppen, Lagerhäuser,<br />

Gemeinschaftsställe.<br />

- Die Umnutzung landwirtschaftlicher Bausubstanz, die geeignet<br />

ist, außerlandwirtschaftliche Einkommen für landwirtschaftliche<br />

Betriebe zu erschließen.<br />

Das Land fördert<br />

- Die gestalterische, städtebauliche und landschaftspflegerische<br />

Betreuung, z. B bei der Vorbereitung von Beschlüssen zur<br />

Dorferneuerung, bei Bauanträgen, Bauvoranfragen pp., bei<br />

gestalterischen Details, bei Anträgen auf Förderung. Die Objektplanung<br />

selbst wird nicht im Rahmen der Betreuung, sondern<br />

bei den Kosten der Maßnahmen gefördert.<br />

Verbesserung des Wohnumfeldes und der Erschließung<br />

Zuschusshöhe auf die Nettokosten<br />

Zuschusshöhe<br />

Straßen, Wege und Gewässer sind die Grundlagen der innerörtlichen<br />

Strukturen. Sie haben sich unter Voraussetzungen entwickelt,<br />

die mit den heutigen nicht mehr übereinstimmen, insbesondere die<br />

Verkehrserschließung hat sich bis in die Nebenstraßen hinein<br />

einseitig an den Bedürfnissen des Autoverkehrs orientiert. Damit<br />

sind für das Zusammenleben im Dorf bedeutsame Räume verloren<br />

gegangen. Auch innerörtliche Gewässer standen der Verkehrserschließung<br />

häufig genug im Wege und wurden kurzerhand verrohrt.<br />

Eine Besinnung auf die überlieferten dorfgerechten Erschließungsformen<br />

ist dringend geboten. Besondere Aufmerksamkeit gebührt<br />

auch der Gestaltung des Dorfrandes als Verbindung des Siedlungsraumes<br />

mit der offenen Landschaft.<br />

Das Land gewährt Zuschüsse bis zu 30 % der zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben, höchstens 25.000 € je Maßnahme; landwirtschaftliche<br />

Umnutzungsvorhaben können bis zu 30 % der zuwendungsfähigen<br />

Ausgabe, höchstens 75.000 € je Objekt, bezuschusst werden.<br />

Erhaltung des dörflichen Charakters<br />

Die Umsetzungsbegleitung kann mit bis zu 50 v. H. der zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben gefördert werden. Die Höhe der Zuwendung<br />

je Dorf ist für die Dauer im Dorferneuerungsprogramm auf<br />

30 000 EUR begrenzt.<br />

Bei umfangreichen Gruppen- oder Verbunddorferneuerungen<br />

kann die Zuwendung je Dorfentwicklungsplanung auf<br />

40 000 EUR erhöht werden.<br />

Grunderwerb, abgängige Bausubstanz<br />

Das Land fördert<br />

Die Erhaltung der Eigenart unserer ländlichen Siedlungen und ihre<br />

behutsame Fortentwicklung ist eine Hauptaufgabe der Dorferneuerung.<br />

Die überlieferte Bausubstanz, die Zuordnung der Gebäude<br />

zueinander sowie zu Straßen, Wegen und Plätzen sowie Bäume<br />

und typische ländliche Grünanlagen prägen das unverwechselbare<br />

Gesicht des Dorfes. Auch funktionsentleerte ehemals landwirtschaftliche<br />

Bausubstanz ist daher möglichst zu erhalten und sinnvoll<br />

zu nutzen. Die Modernisierung der Altbausubstanz begünstigt<br />

die Wiederbelegung der Ortskerne und sichert Arbeitsplätze im Ort.<br />

- Die Verbesserung des dörflichen Wohnumfeldes, z. B. durch<br />

dorfgerechten Ausbau oder Gestaltung von Straßenräumen,<br />

Plätzen, Fußgängerbereichen sowie Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung,<br />

die Schaffung von Geh- und Radwegen sowie<br />

von Hofanschlüssen.<br />

- Die naturnahe Gestaltung, die Freilegung und Sanierung<br />

innerörtlicher Gewässer.<br />

- Die Anlage, Gestaltung und Vernetzung innerörtlicher Grünflächen<br />

und Grünzüge.<br />

- Die landschaftsgerechte Eingrünung des Dorfes und seiner<br />

Umgebung.<br />

- Maßnahmen zur Abwehr von Hochwassergefahren, z. B.<br />

Regenwasserrückhaltebecken zum Schutz der Ortslage und<br />

Anlagen zur schadlosen Abführung des Oberflächenwassers.<br />

Zuschusshöhe<br />

Das Land fördert<br />

Der ungezügelte Abbruch überlieferter reparaturbedürftiger oder<br />

funktionsloser Bausubstanz hat maßgeblich zum Gesichtsverlust<br />

vieler Dörfer beigetragen. Nicht immer konnten die entstandenen<br />

Lücken ohne nachhaltige Schäden für das Ortsbild geschlossen<br />

werden. Hofflächen und Gebäude wurden durch überdimensionierte<br />

Parkplätze oder städtisch anmutende unmaßstäbliche Baukörper<br />

ersetzt. Erhaltenswert ist ein Gebäude allerdings nicht schon deshalb,<br />

weil es alt ist. Das Dorf muss sich fortentwickeln können,<br />

wenn es heutigen Funktionsansprüchen genügen soll. In manchen<br />

Fällen wird daher der Abbruch unumgänglich sein. Aber es sollte<br />

der letzte Schritt sein, eine Entscheidung, die reiflich überlegt ist.<br />

- Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung dörflicher Bausubstanz,<br />

wenn sie nach den Feststellungen der Dorferneuerungsplanung<br />

ortsbildprägender Charakter hat, z. B. Maßnahmen an<br />

Grundmauern, Fassaden, Türen, Fenstern und Dächern. Der Innenausbau<br />

wird in dem Umfang gefördert, der zur Erhaltung des<br />

Gebäudes konstruktiv erforderlich ist.<br />

- Kleinere Bau- und Erschließungsmaßnahmen zur Erhaltung und<br />

Gestaltung des dörflichen Charakters, z. B. die Herstellung und<br />

Verbesserung von Brunnen, Stützmauern, Zäunen und anderen<br />

ortstypischen Bauwerken sowie von Beleuchtungskörpern.<br />

Die Umnutzung ortsbildprägender Gebäude für Wohn-, Arbeitssowie<br />

Fremdenverkehrszwecke oder Funktionen, die das dörfliche<br />

Gemeinwesen stärken. Die Umnutzung ortsbildprägender Gebäude<br />

bedarf bei privaten Antragstellern immer einer nationalen Kofinanzierung,<br />

weil diese Förderziffer außerhalb der GAK liegt.<br />

Eine Ausnahme bilden Anträge landwirtschaftlicher Betriebe. Diese<br />

können Umnutzungsmaßnahmen über die RL-Ziffer Diversifizierung<br />

auch im Rahmen der GAK gefördert bekommen ( außerhalb der<br />

Dorferneuerung).<br />

Das Land fördert<br />

- Den Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken<br />

einschließlich in der Dorferneuerungsplanung besonders begründeter<br />

Abbruchmaßnahmen im Zusammenhang mit infrastruktureller<br />

Maßnahmen der Dorferneuerung sowie Maßnahmen<br />

für land- und forstwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen.<br />

Maßnahmen für landwirtschaftliche Betriebe<br />

Das Land gewährt Zuschüsse bei öffentlich-rechtlichen Zuwendungsempfängern<br />

auf die Nettokosten bis zu 50 % der zuwendungsfähigen<br />

Ausgaben.<br />

Internet: www.gll.niedersachsen.de und www.ml.niedersachsen.de<br />

Ansprechpartner zur Dorferneuerung <strong>Ballenhausen</strong>:<br />

Gemeinde Friedland - Frau Bruder<br />

Bönneker Str. 2 - 37133 Groß Schneen<br />

Tel.: 05504-80238 / E-Mail: bruder@friedland.de<br />

Dorferneuerung soll die ländlichen Siedlungen als Standort landund<br />

forstwirtschaftlicher Betriebe erhalten und deren Entwicklungsmöglichkeiten<br />

im Dorf sichern. Neben den Arbeits- und Produktionsbedingungen<br />

sind dabei auch die allgemeinen Lebensverhältnisse<br />

der bäuerlichen Familien zu verbessern. Für das konfliktfreie<br />

Miteinander der vielfältigen Funktionen des heutigen Dorfes ist<br />

auch bedeutsam, die Umweltwirkungen der Landwirtschaft mit den<br />

Bedürfnissen zeitgemäßen Wohnens in Einklang zu bringen. Wichtig<br />

ist ferner, landwirtschaftlichen Betrieben aufgrund des Strukturwandels<br />

die Möglichkeit alternativer Einkommen zu erschließen.<br />

Amt für Landentwicklung Göttingen – Andreas Ochmann<br />

Danziger Straße 40 - 37083 Göttingen Tel.: 0551/5074-207<br />

E-Mail: Andreas.Ochmann@gll-nom.niedersachsen.de<br />

Das Land fördert<br />

Planungsbüro Hajo Brudniok Gotteslager 3 c –<br />

37081 Göttingen / Tel. 0551-6345600 / Fax: 6345606<br />

E-Mail: info@hajobrudniok.de<br />

- Maßnahmen, die geeignet sind, land- und fortwirtschaftliche<br />

Bausubstanz einschließlich Nebengebäuden und Hofräumen an<br />

die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens anzupassen,<br />

vor Einwirkungen von außen zu schützen oder in das Ortsbild<br />

oder in die Landschaft einzubinden, wenn sie nicht im Rah

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