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NIEDERSCHRIFT - Landkreis Kaiserslautern

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LK KL / ZAK ÖRV WSH Kindsbach<br />

3. Die Gültigkeit dieser Vereinbarung wird durch die etwaige Nichtigkeit oder<br />

Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt, wenn sich<br />

erst nachträglich die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung ergibt.<br />

4. Beide Vereinbarungspartner verpflichten sich, nichtige oder unwirksame Verein­<br />

barungsbestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem mit dieser Vereinbarung<br />

angestrebten Erfolg sachlich, technisch und wirtschaftlich am nächsten kommen.<br />

<strong>Kaiserslautern</strong>, den . . . . <strong>Kaiserslautern</strong>, den<br />

Paul Junker, Landrat des LK Jan Deubig, Vorstand der ZAK<br />

LK KL / ZAK ÖRV WSH Kindsbach Seite 8 von 8

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