NIEDERSCHRIFT - Landkreis Kaiserslautern
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LK KL / ZAK ÖRV WSH Kindsbach<br />
3. Die Gültigkeit dieser Vereinbarung wird durch die etwaige Nichtigkeit oder<br />
Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt, wenn sich<br />
erst nachträglich die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung ergibt.<br />
4. Beide Vereinbarungspartner verpflichten sich, nichtige oder unwirksame Verein<br />
barungsbestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem mit dieser Vereinbarung<br />
angestrebten Erfolg sachlich, technisch und wirtschaftlich am nächsten kommen.<br />
<strong>Kaiserslautern</strong>, den . . . . <strong>Kaiserslautern</strong>, den<br />
Paul Junker, Landrat des LK Jan Deubig, Vorstand der ZAK<br />
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