Der Gefahrtarif der BG ETEM mit Erläuterungen - Die BG ETEM
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<strong>Der</strong> <strong>Gefahrtarif</strong> <strong>der</strong> <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong><br />
gültig für Unternehmen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 <strong>der</strong> Satzung<br />
(bisherige Zuständigkeitsbereiche <strong>der</strong> <strong>BG</strong>ETF und <strong>BG</strong>FW)<br />
zur Berechnung <strong>der</strong> Beiträge für die Jahre ab 2012<br />
Teil I: Vorbemerkungen<br />
<strong>Der</strong> <strong>Gefahrtarif</strong> ist als autonomes Recht von <strong>der</strong> Vertreterversammlung aufgestellt, beschlossen<br />
und vom Bundesversicherungsamt genehmigt worden (§§ 157, 158 SGB VII).<br />
<strong>Der</strong> <strong>Gefahrtarif</strong> enthält Gefahrengemeinschaften, die in <strong>Gefahrtarif</strong>stellen zusammengefasst<br />
sind. <strong>Die</strong> dort aufgeführten Unternehmen sind technologisch gleicher o<strong>der</strong> ähnlicher Art o<strong>der</strong><br />
weisen gleiche o<strong>der</strong> ähnliche Gefährdungsrisiken auf. Teil III ist nach Gewerbezweigen geglie<strong>der</strong>t.<br />
<strong>Die</strong> Gefahrklassen geben das durchschnittliche Risiko <strong>der</strong> Tätigkeiten wie<strong>der</strong>, die<br />
jeweils in den Unternehmen <strong>der</strong> gemäß Teil III definierten Tarifstelle verrichtet werden. <strong>Die</strong><br />
Gefahrklassen sind aus <strong>der</strong> Gegenüberstellung <strong>der</strong> Arbeitsentgelte und Versicherungssummen<br />
aus den Jahren 2004 – 2009 (Beobachtungszeitraum) und <strong>der</strong> im gleichen Zeitraum<br />
gezahlten Entschädigungen für die im Beobachtungszeitraum eingetretenen Arbeitsunfälle<br />
und Berufskrankheiten errechnet worden.<br />
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