Flyer - Universität Flensburg
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F o r s c h e n m i t<br />
© Karl Strebl/pixelio.de
„Unter den Professorinnen ist der Anteil der Kinderlosen nahezu doppelt so hoch<br />
wie bei den Männern.“ 1<br />
„Nicht die faktische Mutterschaft ist das zentrale Karrierehemmnis,<br />
wohl aber die Vorstellung, Mutterschaft sei mit wissenschaftlicher<br />
Karriere unvereinbar“ 3<br />
Liebe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,<br />
die wissenschaftliche Karriere stellt für Frauen mit Kind und<br />
aktiv erziehende Väter eine Herausforderung dar, derer sich<br />
auch unsere <strong>Universität</strong> stellt.<br />
Zur Verwirklichung unserer Leitmaximen der sozialen<br />
Gerechtigkeit, Partizipation und Nachhaltigkeit gehört eine<br />
aktive und geschlechtersensible Familienpolitik. Ein wichtiger<br />
Grundstein dafür ist ein gutes und umfassendes Informations-<br />
und Beratungsangebot. In dieser Broschüre sollen ausführliche<br />
Informationen über die (rechtlichen) Gestaltungsmöglichkeiten<br />
der Qualifikationsphase mit Kind, die familienfreundliche Seite<br />
unserer <strong>Universität</strong> und der Region einen Beitrag zu Ihrer<br />
„72 % des wissenschaftlichen<br />
Nachwuchses sind kinderlos.“ 2<br />
Planungssicherheit leisten und auch beim Werben um die<br />
besten Köpfe unterstützen.<br />
Für persönliche Beratung, Vermittlung, Kritiken und<br />
Anregungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.<br />
Mit freundlichen Grüßen und Dank an die<br />
Wissenschaftler_innen und deren Kinder, die ich in dieser<br />
Broschüre abbilden durfte.<br />
Lea Junghans<br />
<strong>Flensburg</strong>, im November 2011
Inhaltsverzeichnis<br />
Qualifikationsphase mit Kind ___________________ 4<br />
Mutterschutz ________________________________ 5<br />
Elternzeit/Teilzeit ____________________________ 5<br />
Verlängerung ________________________________ 6<br />
Verlängerung der Höchstbefristungsdauer _____ 7<br />
Verlängerung des Arbeitsvertrages ___________ 8<br />
Beschäftigte in Drittmittelprojekten _____________ 9<br />
Mit dem Kind an der Uni______________________ 10<br />
Kinderbetreuung in <strong>Flensburg</strong> _________________ 11<br />
Schulen in <strong>Flensburg</strong> _________________________ 12<br />
Ferienaktionen _____________________________ 12<br />
Weitere Informationen/Beratung ______________ 12<br />
Ansprechpartner_innen an der <strong>Universität</strong>_______14<br />
Impressum _________________________________ 15
Qualifikationsphase mit Kind<br />
Die folgenden Informationen dienen einem ersten Überblick und begründen keinen Anspruch gegen die <strong>Universität</strong>. Bitte setzen Sie sich zur sicheren<br />
Planung rechtzeitig mit der Personalabteilung in Verbindung.<br />
Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft sind oftmals befristet und umfassen nur eine Teilzeittätigkeit. Dennoch bzw. gerade deswegen gibt<br />
es hinsichtlich der Elternschaft besondere Regelungen, die allein für Verträge im wissenschaftlichen Bereich gelten und Auswirkungen auf<br />
Ihre weitere Qualifikationsphasen haben können.<br />
Als Wissenschaftler_in können Sie Ihre Qualifikationsphase aufgrund von Schwangerschaft und Elternschaft<br />
- unterbrechen,<br />
- verlängern,<br />
- in Teilzeit weiterführen.<br />
All diese Gestaltungsmöglichkeiten sind kombinierbar.<br />
Voraussetzung für diese Optionen ist, dass Sie einen Arbeitsvertrag mit der <strong>Universität</strong> nach § 2 Abs. 1 Wissenschaftszeitvertragsgesetz<br />
(WissZVG) haben. In der Regel genügt ein Blick in den Arbeitsvertrag, um herauszufinden, ob diese Rechtsgrundlage für Ihren<br />
Arbeitsvertrag zutrifft. Wenn Sie sich unsicher sein sollten, können Sie sich an die Personalverwaltung oder die Gleichstellungsbeauftragte<br />
wenden.<br />
In der Regel wird § 2 Abs. 1 WissZVG einschlägig sein, wenn Sie sich in Ihrer Promotionsphase befinden und noch nicht länger als sechs<br />
Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer <strong>Universität</strong> tätig waren oder wenn Sie bereits promoviert sind und insgesamt nicht länger<br />
als zwölf Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer <strong>Universität</strong> beschäftigt sind.<br />
Mitarbeitende in Drittmittelprojekten beachten bitte die Informationen auf S. 9.
Für Mutterschutz/Elternzeit sowie Elterngeld gibt es für Wissenschaftler_innen keine gesonderten Regelungen; auf S. 13<br />
finden Sie Verweise auf ausführliche allgemeine Informationen.<br />
Mutterschutz<br />
Nach dem Mutterschutzgesetz dürfen Sie sechs Wochen vor<br />
dem Geburtstermin nicht mehr arbeiten, es sei denn, Sie<br />
erklären sich ausdrücklich dazu bereit. Nach der Geburt dürfen<br />
Sie acht Wochen lang nicht arbeiten; diese Regelung ist<br />
absolut und steht auch nicht zur Disposition. Daneben kann es<br />
besondere Beschäftigungsverbote geben, die insbesondere für<br />
in Laboren tätige Wissenschaftlerinnen Bedeutung haben.<br />
Elternzeit/Teilzeit<br />
Um Ihr Kind zu betreuen, können Sie Ihre Qualifikationsphase<br />
bis zu drei Jahren unterbrechen. Die<br />
Inanspruchnahme müssen Sie der <strong>Universität</strong> spätestens<br />
sieben Wochen vor deren Beginn mitteilen. Sollten Sie diese<br />
Frist versäumen, können Sie erst sieben Wochen ab Mitteilung<br />
die Elternzeit in Anspruch nehmen. Bei Mitteilung über die<br />
Elternzeit, müssen Sie bereits<br />
verbindliche Angaben für die nächsten zwei Jahre machen. Eine<br />
Änderung der Elternzeitplanung ist danach nur noch mit<br />
Einverständnis der <strong>Universität</strong> möglich.<br />
Während der Elternzeit können Sie sich in Teilzeit<br />
weiterqualifizieren. Auch nach der Elternzeit haben Sie als<br />
Angestellte im öffentlichen Dienst einen Anspruch auf<br />
Teilzeitarbeit.<br />
Auswirkungen auf Ihre Qualifikationsphase<br />
Aufgrund der Inanspruchnahme von Mutterschutz-<br />
/Elternzeiten haben Sie einen Anspruch auf die Verlängerung<br />
Ihres Arbeitsvertrages. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass<br />
die Höchstbefristungsdauer Ihrer Qualifikationsphasen<br />
aufgrund Ihrer Elternschaft verlängert wird. Zu diesen<br />
Rechtsfolgen lesen Sie bitte die ausführlichen Informationen<br />
auf den folgenden Seiten.
Verlängerung<br />
Die Inanspruchnahme von Mutterschutz/Elternzeit sowie die Elternschaft an sich haben Auswirkungen auf Ihren Arbeitsvertrag in der<br />
Wissenschaft soweit er auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 WissZVG geschlossen wurde. Dabei ist zwischen der Verlängerung Ihres<br />
Arbeitsvertrages und der Verlängerung der Höchstbefristungsdauer zu unterscheiden. Beide Verlängerungsoptionen haben<br />
unterschiedliche Ziele, Voraussetzungen und Rechtsfolgen:<br />
Verlängerung des Arbeitsvertrages<br />
- Zweck: Ausgleich der reduzierten Arbeitszeit<br />
- Inanspruchnahme von Mutterschutz/Elternzeit ist<br />
Voraussetzung<br />
- Abhängig von Ihrem Einverständnis<br />
- Konkreter Bezug zu dem Arbeitsvertrag während<br />
Mutterschutz/Elternzeit<br />
Verlängerung der Höchstbefristungsdauer<br />
- Zweck: Nachteilsausgleich für die Dreifachbelastung<br />
(Elternschaft, Arbeit, Qualifikation)<br />
- Elternschaft an sich ist Voraussetzung<br />
- Abhängig vom Einverständnis der <strong>Universität</strong><br />
- Auch Auswirkungen auf zukünftige Verträge in<br />
der Wissenschaft möglich
Verlängerung der Höchstbefristungsdauer<br />
Die wissenschaftlichen Qualifikationszeiten sind in Deutschland begrenzt. Grundsätzlich gilt, dass Sie in einer ersten Qualifikationsphase (üblicher<br />
Weise der Promotionsphase) bis zu sechs Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer <strong>Universität</strong> beschäftigt sein dürfen. Nach erfolgreicher<br />
Promotion stehen Ihnen weitere sechs Jahre zur Verfügung (üblicher Weise zur Habilitation oder zum Erwerb gleichwertiger Leistungen;<br />
Medizinerinnen erhalten eine längere Qualifikationszeit). Sollten Sie Ihre Promotion bereits vor Ende der sechsjährigen Frist abgeschlossen haben,<br />
stehen Ihnen dennoch insgesamt 12 Jahre zur Qualifikation zur Verfügung. Nach den zwölf Jahren können Sie in Drittmittelprojekten an einer<br />
<strong>Universität</strong> weiter tätig sein; diese gelten nicht mehr als eigentliche Qualifikationsphase und unterliegen somit keiner zeitlichen Beschränkung.<br />
Ihre Elternschaft kann zu einer Verlängerung der Höchstbefristungsdauer führen. Anknüpfungspunkt ist nur ein „minimales Betreuungsverhältnis“<br />
zwischen Ihnen und einem Kind unter 18 Jahren während Ihrer Qualifikationsphase; die Inanspruchnahme von Elternzeit ist nicht Voraussetzung.<br />
Bei einem leiblichen Kind, das mit Ihnen zusammen lebt, wird dieses Betreuungsverhältnis ohne weiteres angenommen. Aber auch eine<br />
entsprechende Betreuungssituation zu einem nicht-leiblichen Kind, kann zu einer Verlängerung der Höchstbefristungsdauer führen. Die<br />
Verlängerung der Höchstbefristungsdauer kann von beiden Elternteilen bzw. mehreren Betreuungspersonen jeweils unabhängig voneinander<br />
beantragt werden. Je Kind kann die Höchstbefristungsdauer um zwei Jahre verlängert werden; bei vorzeitigem Tod des Kindes findet eine<br />
Verlängerung um dessen Lebenszeit statt. Hintergrund dieser Regelung ist, dass durch die Verlängerung ein Nachteilsausgleich für die<br />
Dreifachbelastung (Elternschaft, Arbeit und Qualifikation) geschaffen werden soll.<br />
Auf eine Verlängerung der Höchstbefristungsdauer haben Sie keinen Anspruch; sie ist abhängig vom Einverständnis der <strong>Universität</strong>.<br />
Die Verlängerungszeiten können auf die verschiedenen Qualifikationsphasen aufgeteilt bzw. von der Promotionsphase auf die Post-Doc-Phase<br />
übertragen werden.<br />
Beispiel: Sie haben während Ihrer Promotionsphase ein Betreuungsverhältnis (nicht unbedingt Elternzeit) zu einem Kind unter 18 Jahren. Im<br />
Einverständnis mit der <strong>Universität</strong> kann sich Ihre Höchstbefristungsdauer um zwei Jahre verlängern. Der Vertrag wurde nach sechs Jahren von der<br />
<strong>Universität</strong> um ein weiteres Jahr verlängert, so dass Sie nach sieben Jahren mit Ihrer Promotion fertig waren. Da Sie von der höchstmöglichen<br />
Verlängerungszeit nur ein Jahr in Ihrer Promotionsphase aufgebraucht haben, können Sie mit dem Einverständnis der jeweiligen <strong>Universität</strong> mit<br />
dem restlichen Jahr Ihre Post-Doc-Phase auf 7 Jahre verlängern.
Verlängerung des Arbeitsvertrages<br />
Verträge in der Wissenschaft (nach § 2 Abs. 1 WissZVG) haben den Vorteil, dass Sie aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit verlängerbar<br />
sind. Im Gegensatz zu der Verlängerungsregelung der Höchstbefristungsdauer, soll durch diese Regelung nicht der Dreifachbelastung von<br />
forschenden Eltern Rechnung getragen werden, sondern allein die reduzierte Qualifikationszeit ausgeglichen werden. Sollten Sie keine<br />
absolute Unterbrechung in Anspruch nehmen und sich in Teilzeit weiter qualifizieren, wird ihr Arbeitsvertrag lediglich um die reduzierte<br />
Zeit verlängert.<br />
Beispiel: Sie haben eine Vollzeitstelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin, die auf drei Jahre befristet ist. Während dieser Zeit reduzieren Sie<br />
im Rahmen der Elternzeit für ein Jahr Ihre Arbeitszeit auf die Hälfte. Dadurch verlängert sich mit Ihrem Einverständnis Ihr Arbeitsvertrag<br />
um ein halbes Jahr in Vollzeit.<br />
Voraussetzungen<br />
Im Gegensatz zu der Verlängerung der Höchstbefristungsdauer, ist die Verlängerung Ihres Arbeitsvertrages nur von Ihrer Erklärung<br />
abhängig. Ein Einverständnis der <strong>Universität</strong> ist nicht erforderlich.<br />
Hinweis<br />
Wie bereits dargelegt, ist die Verlängerung des Arbeitsvertrages von der Verlängerung der Höchstbefristungsdauer zu unterscheiden.<br />
Wichtig hierbei ist, dass die Verlängerungszeiten des Arbeitsvertrages aufgrund von Mutterschutz/Elternschaft zusätzlich und<br />
unabhängig der Verlängerung aufgrund von Elternschaft nicht auf die Höchstbefristungsdauer angerechnet werden. Allein die<br />
Inanspruchnahme von Mutterschutz oder Elternzeit führt jedoch nicht zu einer zusätzlichen Verlängerung.<br />
Beispiel: Wenn Sie nach Geburt und Elternzeit Ihren Vertrag (bspw. durch den Wechsel an eine andere <strong>Universität</strong>) nicht verlängern,<br />
verlängert sich Ihre Höchstbefristungsdauer trotz der Inanspruchnahme von Mutterschutz und Elternzeit nicht zusätzlich, sondern nur um<br />
die regulären zwei Jahre je Kind (siehe S. 7). Hätten Sie Ihren Arbeitsvertrag verlängert, wären diese Verlängerungszeiten nicht auf die<br />
Höchstbefristungsdauer angerechnet worden.
Beschäftigte in Drittmittelprojekten<br />
In Drittmittel-Projekten (d. h. max. 50 % der Mittel dürfen aus Haushaltsmitteln der <strong>Universität</strong> bestritten werden), gibt es keine<br />
Höchstbefristungsdauer. Eine drittmittelfinanzierte Arbeitsstelle kann von der <strong>Universität</strong> auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 WissZVG<br />
befristet werden.<br />
Sollten Sie jedoch in einem Drittmittelprojekt tätig sein und Ihre Höchstbefristungsdauer (jeweils sechs Jahre in der Promotions- sowie<br />
Post-Doc-Phase) noch nicht aufgebraucht haben, wird Ihr Arbeitsvertrag auf der Grundlage nach § 2 Abs. 1 WissZVG befristet. Im Hinblick<br />
auf Ihre Schwanger- und Elternschaft haben diese beiden unterschiedlichen Vertragsgrundlagen erhebliche Auswirkungen:<br />
Verträge nach § 2 Abs. 2 WissZVG werden aufgrund von Mutterschutz/Elternzeit nicht verlängert.<br />
Daher sollten Sie nach Möglichkeit eine entsprechende Vertragsanpassung nach Änderung Ihres Qualifikationsstatus vornehmen.<br />
Beispiel: Sie haben Ihre Höchstbefristungsdauer der Promotionsphase überschritten und sind in einem Drittmittelprojekt beschäftigt. Der<br />
Vertrag wird mit der <strong>Universität</strong> nach § 2 Abs. 2 WissZVG geschlossen. Während des Arbeitsvertrages beenden Sie Ihre Promotion, so dass<br />
Sie nun sechs Jahre Zeit haben, sich in einer Post-Doc-Phase zu qualifizieren. Der Vertrag mit der <strong>Universität</strong> sollte nun in einen Vertrag<br />
nach § 2 Abs. 1 WissZVG geändert werden, da Sie nur nach dieser Grundlage im Falle einer Schwanger- bzw. Elternschaft Anspruch auf eine<br />
Vertragsverlängerung haben.<br />
Sollten Sie aufgrund Überschreitung der Höchstbefristungsdauer nur noch in Drittmittelprojekten tätig sein, sollten Sie sich frühzeitig mit<br />
der Drittmittelgeberin über die Auswirkungen Ihrer Schwanger- bzw. Elternschaft in Verbindung setzen. In der Regel bieten die<br />
Drittmittelgeberinnen individuelle Lösungen an; bei Bedarf kann ein vertraulicher Kontakt über die Gleichstellungsbeauftragte hergestellt<br />
werden.
Mit dem Kind an der Uni<br />
Eltern-Kind-Zimmer<br />
An der <strong>Universität</strong> sind zwei Eltern-Kind-Zimmer<br />
eingerichtet, die jeweils mit einer Wickelmöglichkeit,<br />
einem Wasseranschluss sowie Spielmöglichkeiten<br />
ausgestattet sind. Die Zimmer befinden sich im<br />
Hauptgebäude (Raum 142) und im Erweiterungsbau<br />
(Raum 036).<br />
Mensen mit Kind<br />
In der Mensa des Studierendenwerks stehen<br />
Kinderhochstühle sowie heißes Wasser und eine<br />
Mikrowelle zur Nahrungszubereitung zur Verfügung.<br />
Kinder-Uni <strong>Flensburg</strong><br />
Die <strong>Universität</strong> richtet eigene Veranstaltungen für die<br />
Kinder der Mitarbeitenden und der Stadt aus, wie z. B.<br />
der jährlich stattfindende „Forschertag für Kinder“ des<br />
Instituts für Biologie und Sachunterricht und ihre Didaktik<br />
oder der dieses Jahr erstmals stattfindende Vater-Kind-<br />
Tag des Instituts für Ernährungs- und Verbraucherbildung.
Prof. in Dr. in Royer<br />
Internationales Institut für Management<br />
Kinderbetreuung in <strong>Flensburg</strong><br />
Die Betreuungsmöglichkeiten der <strong>Flensburg</strong>er Kindertagesstätten<br />
kennzeichnen sich durch eine Vielzahl an verschiedenen<br />
Betreuungsangeboten aus. Derzeit existieren ca. 3200<br />
Betreuungsplätze, verteilt auf 54 Einrichtungen. Das Angebot reicht<br />
von der Betreuung der U 3 bis hin zu den Hortplätzen für die<br />
Betreuung der Schulkinder nach dem Unterricht. Zurzeit sind etwa<br />
300 Plätze für die Betreuung der unter Dreijährigen vorgesehen;<br />
bis zum Jahr 2013 soll eine Versorgungsquote von ca. 35 % erreicht<br />
werden.<br />
Die Betreuungszeiten liegen zwischen 06:00 bis 19:00 Uhr, wobei<br />
lediglich zwei Einrichtungen eine durchgängige Betreuung anbieten<br />
und die Mehrzahl der Kitas in der Mittagszeit geschlossen ist. Die<br />
Horte für die Schulkinder öffnen jeweils um 12:00.<br />
Die ca. 430 Kinder, die in einem Hortplatz untergebracht sind,<br />
werden zu etwa einem Viertel von den Einrichtungen der dänischen<br />
Minderheit betreut.<br />
Der Besuch eines dänischen Kindergartens soll auf den Besuch<br />
einer dänischen Schule vorbereiten. Voraussetzung ist, dass<br />
mindestens ein Elternteil Mitglied dänischen Schulverein Dansk<br />
skoleforening for Sydslesvig (DSfS) ist.<br />
Weitere sowie eine Auflistung der Einrichtungen finden Sie hier.<br />
Die Stadt <strong>Flensburg</strong> vermittelt und fördert ggf. die Betreuung durch<br />
Tagesmütter/Tagesväter (Kindertagespflege). Dieses Angebot<br />
richtet sich vor allem an Kinder unter 3 Jahren. Weitere<br />
Informationen finden Sie hier.
Jun.-Prof. in Dr. in Thon<br />
Institut für Allgemeine Pädagogik<br />
und Erwachsenenbildung/Weiterbildung<br />
Schulen in <strong>Flensburg</strong><br />
Die Schullandschaft in <strong>Flensburg</strong> bietet eine Vielzahl an<br />
Möglichkeiten, die jeweils geeignete Schulform zu finden.<br />
Insgesamt gibt es 28 städtische Schulen sowie Einrichtungen in<br />
freier Trägerschaft, wie z. B. die Ostseeschule oder die<br />
Waldorfschule. Eine Auflistung der Stadt <strong>Flensburg</strong> finden Sie hier.<br />
In <strong>Flensburg</strong> können Ihre Kinder auch eine dänische Schule<br />
besuchen, die dänische Staatsbürgerschaft wird nicht zwingend<br />
vorausgesetzt. Jedoch ist - wie auch für den Besuch eines dänischen<br />
Kindergartens – die Mitgliedschaft von mindestens einem Elternteil<br />
in dem dänischen Schulverein Dansk skoleforening for Sydslesvig<br />
(DSfS) notwendig. Die zu erwerbenden Schulabschlüsse sind jeweils<br />
„Doppelabschlüsse“ nach dem dänischen sowie dem deutschen<br />
Schulsystem.<br />
Ferienaktionen<br />
Die Stadt <strong>Flensburg</strong> bietet verschiedene Ferienaktionen an. Kinder,<br />
deren Eltern über begrenzte finanzielle Mittel verfügen, d.h. welche<br />
bspw. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, III, Wohngeld oder<br />
einen Kinderzuschlag erhalten, haben die Möglichkeit an den<br />
Jugendfreizeiten des Jugendferienwerkes der Stadt <strong>Flensburg</strong><br />
teilzunehmen. Desweiteren gibt es ein Spielmobil, welches mit<br />
verschiedensten Aktionen alle Kinder zum Spielen einlädt; den<br />
Spielmobilfahrplan finden Sie hier. Eine qualifizierte Betreuung<br />
innerhalb der Schulferien bietet der Verein Betreute Grundschule<br />
<strong>Flensburg</strong> e.V. an.
Dr. Delhom<br />
Institut für Philosophie<br />
Weitere Informationen und Beratung<br />
Informationen der Bundes- und Landesregierung zu<br />
Schwangerschaft und Elternzeit<br />
� Schwangerschaftskonflikt<br />
� Mutterschutzgesetz<br />
� Elternzeit und Elterngeld<br />
� Wissenschaftszeitvertragsgesetz<br />
Informationen für Familien<br />
� Stadt <strong>Flensburg</strong><br />
� Land Schleswig Holstein<br />
Schwangerschaftskonfliktberatung in <strong>Flensburg</strong><br />
� pro familia<br />
� Diakonisches Werk (evangelisch)<br />
� Donum Vitae (katholisch)<br />
� Sozialdienst katholischer Frauen*<br />
Stiftungen<br />
� CHRISTIANE NÜSSLEIN-VOLHARD-STIFTUNG<br />
(Unterstützung von Doktorandinnen mit Kind im Bereich der<br />
experimentellen Naturwissenschaften oder der Medizin)<br />
� Bundesstiftung Mutter und Kind<br />
(Für Frauen in Notlagen)<br />
*keine Konfliktberatung nach § 219 StGB
Dr. Tönnsen<br />
Institut für Technik und ihre Didaktik<br />
Ansprechpartner_innen an der <strong>Universität</strong><br />
Personalabteilung<br />
Karen Böhle (Leitung)<br />
Tel.: +49 461 805 2811, Raum: ZV 220<br />
Mail: boehle@uni-flensburg.de<br />
Gleichstellungsbeauftragte<br />
Lea Junghans<br />
Tel.: +49 461 805 2762, Raum: EB 035<br />
Mail: lea.junghans@uni-flensburg.de<br />
Personalrat (Bereich Wissenschaft)<br />
Dr. Steffen Kirchhof u. a.<br />
Tel.: +49 461 805 2457, Raum: EB 134<br />
Mail: kirchhof@uni-flensburg.de<br />
Personalrat (Bereich Technik und Administration)<br />
Cord Johansen u. a.<br />
Tel.: +49 461 805 2760, Raum: EB 302<br />
Mail: pr-tap(at)uni-flensburg.de<br />
Schwerbehindertenvertretung<br />
Margarete Ubert-Förster<br />
Tel.: +49 461 805 2173, Raum: ZV 208<br />
Mail: foerster@uni-flensburg.de<br />
Hochschulseelsorge<br />
Pastoralreferentin Sabine Kam (katholisch), kampsabine@versanet.de;<br />
Tel.: 0461/1440916<br />
Pastorin Silke Nicoline Hansen (evangelisch),<br />
Tel.: +49 461 805-2759 (Mi. u. Do.) oder: +49 4638 89933<br />
Sh.hansen@campelle-flensburg.de
Gurli Jendreiko und Lea Junghans<br />
Gleichstellungsbüro<br />
Impressum<br />
<strong>Universität</strong> <strong>Flensburg</strong><br />
Gleichstellungsbeauftragte<br />
Lea Junghans, Ass. iur.<br />
Auf dem Campus 1<br />
24943 <strong>Flensburg</strong><br />
lea.junghans@uni-flensburg.de<br />
Stand: November 2011<br />
Kontakt ab 1.1.2012: jendreiko@uni-flensburg.de<br />
Quellen<br />
BMBF „Kinder – Wunsch und Wirklichkeit in der Wissenschaft“, Bonn/Berlin<br />
2010:<br />
1) Prof.in Schavan, S. 5<br />
2,3) Prof.in Metz-Göckel, S.9 (Zitate sind bereits in der Publikation<br />
hervorgehoben)<br />
Urheberrechtshinweise<br />
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Genehmigung.<br />
Haftungsausschluss<br />
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übernommen.<br />
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