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Flyer - Universität Flensburg

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F o r s c h e n m i t<br />

© Karl Strebl/pixelio.de


„Unter den Professorinnen ist der Anteil der Kinderlosen nahezu doppelt so hoch<br />

wie bei den Männern.“ 1<br />

„Nicht die faktische Mutterschaft ist das zentrale Karrierehemmnis,<br />

wohl aber die Vorstellung, Mutterschaft sei mit wissenschaftlicher<br />

Karriere unvereinbar“ 3<br />

Liebe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler,<br />

die wissenschaftliche Karriere stellt für Frauen mit Kind und<br />

aktiv erziehende Väter eine Herausforderung dar, derer sich<br />

auch unsere <strong>Universität</strong> stellt.<br />

Zur Verwirklichung unserer Leitmaximen der sozialen<br />

Gerechtigkeit, Partizipation und Nachhaltigkeit gehört eine<br />

aktive und geschlechtersensible Familienpolitik. Ein wichtiger<br />

Grundstein dafür ist ein gutes und umfassendes Informations-<br />

und Beratungsangebot. In dieser Broschüre sollen ausführliche<br />

Informationen über die (rechtlichen) Gestaltungsmöglichkeiten<br />

der Qualifikationsphase mit Kind, die familienfreundliche Seite<br />

unserer <strong>Universität</strong> und der Region einen Beitrag zu Ihrer<br />

„72 % des wissenschaftlichen<br />

Nachwuchses sind kinderlos.“ 2<br />

Planungssicherheit leisten und auch beim Werben um die<br />

besten Köpfe unterstützen.<br />

Für persönliche Beratung, Vermittlung, Kritiken und<br />

Anregungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen und Dank an die<br />

Wissenschaftler_innen und deren Kinder, die ich in dieser<br />

Broschüre abbilden durfte.<br />

Lea Junghans<br />

<strong>Flensburg</strong>, im November 2011


Inhaltsverzeichnis<br />

Qualifikationsphase mit Kind ___________________ 4<br />

Mutterschutz ________________________________ 5<br />

Elternzeit/Teilzeit ____________________________ 5<br />

Verlängerung ________________________________ 6<br />

Verlängerung der Höchstbefristungsdauer _____ 7<br />

Verlängerung des Arbeitsvertrages ___________ 8<br />

Beschäftigte in Drittmittelprojekten _____________ 9<br />

Mit dem Kind an der Uni______________________ 10<br />

Kinderbetreuung in <strong>Flensburg</strong> _________________ 11<br />

Schulen in <strong>Flensburg</strong> _________________________ 12<br />

Ferienaktionen _____________________________ 12<br />

Weitere Informationen/Beratung ______________ 12<br />

Ansprechpartner_innen an der <strong>Universität</strong>_______14<br />

Impressum _________________________________ 15


Qualifikationsphase mit Kind<br />

Die folgenden Informationen dienen einem ersten Überblick und begründen keinen Anspruch gegen die <strong>Universität</strong>. Bitte setzen Sie sich zur sicheren<br />

Planung rechtzeitig mit der Personalabteilung in Verbindung.<br />

Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft sind oftmals befristet und umfassen nur eine Teilzeittätigkeit. Dennoch bzw. gerade deswegen gibt<br />

es hinsichtlich der Elternschaft besondere Regelungen, die allein für Verträge im wissenschaftlichen Bereich gelten und Auswirkungen auf<br />

Ihre weitere Qualifikationsphasen haben können.<br />

Als Wissenschaftler_in können Sie Ihre Qualifikationsphase aufgrund von Schwangerschaft und Elternschaft<br />

- unterbrechen,<br />

- verlängern,<br />

- in Teilzeit weiterführen.<br />

All diese Gestaltungsmöglichkeiten sind kombinierbar.<br />

Voraussetzung für diese Optionen ist, dass Sie einen Arbeitsvertrag mit der <strong>Universität</strong> nach § 2 Abs. 1 Wissenschaftszeitvertragsgesetz<br />

(WissZVG) haben. In der Regel genügt ein Blick in den Arbeitsvertrag, um herauszufinden, ob diese Rechtsgrundlage für Ihren<br />

Arbeitsvertrag zutrifft. Wenn Sie sich unsicher sein sollten, können Sie sich an die Personalverwaltung oder die Gleichstellungsbeauftragte<br />

wenden.<br />

In der Regel wird § 2 Abs. 1 WissZVG einschlägig sein, wenn Sie sich in Ihrer Promotionsphase befinden und noch nicht länger als sechs<br />

Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer <strong>Universität</strong> tätig waren oder wenn Sie bereits promoviert sind und insgesamt nicht länger<br />

als zwölf Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer <strong>Universität</strong> beschäftigt sind.<br />

Mitarbeitende in Drittmittelprojekten beachten bitte die Informationen auf S. 9.


Für Mutterschutz/Elternzeit sowie Elterngeld gibt es für Wissenschaftler_innen keine gesonderten Regelungen; auf S. 13<br />

finden Sie Verweise auf ausführliche allgemeine Informationen.<br />

Mutterschutz<br />

Nach dem Mutterschutzgesetz dürfen Sie sechs Wochen vor<br />

dem Geburtstermin nicht mehr arbeiten, es sei denn, Sie<br />

erklären sich ausdrücklich dazu bereit. Nach der Geburt dürfen<br />

Sie acht Wochen lang nicht arbeiten; diese Regelung ist<br />

absolut und steht auch nicht zur Disposition. Daneben kann es<br />

besondere Beschäftigungsverbote geben, die insbesondere für<br />

in Laboren tätige Wissenschaftlerinnen Bedeutung haben.<br />

Elternzeit/Teilzeit<br />

Um Ihr Kind zu betreuen, können Sie Ihre Qualifikationsphase<br />

bis zu drei Jahren unterbrechen. Die<br />

Inanspruchnahme müssen Sie der <strong>Universität</strong> spätestens<br />

sieben Wochen vor deren Beginn mitteilen. Sollten Sie diese<br />

Frist versäumen, können Sie erst sieben Wochen ab Mitteilung<br />

die Elternzeit in Anspruch nehmen. Bei Mitteilung über die<br />

Elternzeit, müssen Sie bereits<br />

verbindliche Angaben für die nächsten zwei Jahre machen. Eine<br />

Änderung der Elternzeitplanung ist danach nur noch mit<br />

Einverständnis der <strong>Universität</strong> möglich.<br />

Während der Elternzeit können Sie sich in Teilzeit<br />

weiterqualifizieren. Auch nach der Elternzeit haben Sie als<br />

Angestellte im öffentlichen Dienst einen Anspruch auf<br />

Teilzeitarbeit.<br />

Auswirkungen auf Ihre Qualifikationsphase<br />

Aufgrund der Inanspruchnahme von Mutterschutz-<br />

/Elternzeiten haben Sie einen Anspruch auf die Verlängerung<br />

Ihres Arbeitsvertrages. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass<br />

die Höchstbefristungsdauer Ihrer Qualifikationsphasen<br />

aufgrund Ihrer Elternschaft verlängert wird. Zu diesen<br />

Rechtsfolgen lesen Sie bitte die ausführlichen Informationen<br />

auf den folgenden Seiten.


Verlängerung<br />

Die Inanspruchnahme von Mutterschutz/Elternzeit sowie die Elternschaft an sich haben Auswirkungen auf Ihren Arbeitsvertrag in der<br />

Wissenschaft soweit er auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 WissZVG geschlossen wurde. Dabei ist zwischen der Verlängerung Ihres<br />

Arbeitsvertrages und der Verlängerung der Höchstbefristungsdauer zu unterscheiden. Beide Verlängerungsoptionen haben<br />

unterschiedliche Ziele, Voraussetzungen und Rechtsfolgen:<br />

Verlängerung des Arbeitsvertrages<br />

- Zweck: Ausgleich der reduzierten Arbeitszeit<br />

- Inanspruchnahme von Mutterschutz/Elternzeit ist<br />

Voraussetzung<br />

- Abhängig von Ihrem Einverständnis<br />

- Konkreter Bezug zu dem Arbeitsvertrag während<br />

Mutterschutz/Elternzeit<br />

Verlängerung der Höchstbefristungsdauer<br />

- Zweck: Nachteilsausgleich für die Dreifachbelastung<br />

(Elternschaft, Arbeit, Qualifikation)<br />

- Elternschaft an sich ist Voraussetzung<br />

- Abhängig vom Einverständnis der <strong>Universität</strong><br />

- Auch Auswirkungen auf zukünftige Verträge in<br />

der Wissenschaft möglich


Verlängerung der Höchstbefristungsdauer<br />

Die wissenschaftlichen Qualifikationszeiten sind in Deutschland begrenzt. Grundsätzlich gilt, dass Sie in einer ersten Qualifikationsphase (üblicher<br />

Weise der Promotionsphase) bis zu sechs Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer <strong>Universität</strong> beschäftigt sein dürfen. Nach erfolgreicher<br />

Promotion stehen Ihnen weitere sechs Jahre zur Verfügung (üblicher Weise zur Habilitation oder zum Erwerb gleichwertiger Leistungen;<br />

Medizinerinnen erhalten eine längere Qualifikationszeit). Sollten Sie Ihre Promotion bereits vor Ende der sechsjährigen Frist abgeschlossen haben,<br />

stehen Ihnen dennoch insgesamt 12 Jahre zur Qualifikation zur Verfügung. Nach den zwölf Jahren können Sie in Drittmittelprojekten an einer<br />

<strong>Universität</strong> weiter tätig sein; diese gelten nicht mehr als eigentliche Qualifikationsphase und unterliegen somit keiner zeitlichen Beschränkung.<br />

Ihre Elternschaft kann zu einer Verlängerung der Höchstbefristungsdauer führen. Anknüpfungspunkt ist nur ein „minimales Betreuungsverhältnis“<br />

zwischen Ihnen und einem Kind unter 18 Jahren während Ihrer Qualifikationsphase; die Inanspruchnahme von Elternzeit ist nicht Voraussetzung.<br />

Bei einem leiblichen Kind, das mit Ihnen zusammen lebt, wird dieses Betreuungsverhältnis ohne weiteres angenommen. Aber auch eine<br />

entsprechende Betreuungssituation zu einem nicht-leiblichen Kind, kann zu einer Verlängerung der Höchstbefristungsdauer führen. Die<br />

Verlängerung der Höchstbefristungsdauer kann von beiden Elternteilen bzw. mehreren Betreuungspersonen jeweils unabhängig voneinander<br />

beantragt werden. Je Kind kann die Höchstbefristungsdauer um zwei Jahre verlängert werden; bei vorzeitigem Tod des Kindes findet eine<br />

Verlängerung um dessen Lebenszeit statt. Hintergrund dieser Regelung ist, dass durch die Verlängerung ein Nachteilsausgleich für die<br />

Dreifachbelastung (Elternschaft, Arbeit und Qualifikation) geschaffen werden soll.<br />

Auf eine Verlängerung der Höchstbefristungsdauer haben Sie keinen Anspruch; sie ist abhängig vom Einverständnis der <strong>Universität</strong>.<br />

Die Verlängerungszeiten können auf die verschiedenen Qualifikationsphasen aufgeteilt bzw. von der Promotionsphase auf die Post-Doc-Phase<br />

übertragen werden.<br />

Beispiel: Sie haben während Ihrer Promotionsphase ein Betreuungsverhältnis (nicht unbedingt Elternzeit) zu einem Kind unter 18 Jahren. Im<br />

Einverständnis mit der <strong>Universität</strong> kann sich Ihre Höchstbefristungsdauer um zwei Jahre verlängern. Der Vertrag wurde nach sechs Jahren von der<br />

<strong>Universität</strong> um ein weiteres Jahr verlängert, so dass Sie nach sieben Jahren mit Ihrer Promotion fertig waren. Da Sie von der höchstmöglichen<br />

Verlängerungszeit nur ein Jahr in Ihrer Promotionsphase aufgebraucht haben, können Sie mit dem Einverständnis der jeweiligen <strong>Universität</strong> mit<br />

dem restlichen Jahr Ihre Post-Doc-Phase auf 7 Jahre verlängern.


Verlängerung des Arbeitsvertrages<br />

Verträge in der Wissenschaft (nach § 2 Abs. 1 WissZVG) haben den Vorteil, dass Sie aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit verlängerbar<br />

sind. Im Gegensatz zu der Verlängerungsregelung der Höchstbefristungsdauer, soll durch diese Regelung nicht der Dreifachbelastung von<br />

forschenden Eltern Rechnung getragen werden, sondern allein die reduzierte Qualifikationszeit ausgeglichen werden. Sollten Sie keine<br />

absolute Unterbrechung in Anspruch nehmen und sich in Teilzeit weiter qualifizieren, wird ihr Arbeitsvertrag lediglich um die reduzierte<br />

Zeit verlängert.<br />

Beispiel: Sie haben eine Vollzeitstelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin, die auf drei Jahre befristet ist. Während dieser Zeit reduzieren Sie<br />

im Rahmen der Elternzeit für ein Jahr Ihre Arbeitszeit auf die Hälfte. Dadurch verlängert sich mit Ihrem Einverständnis Ihr Arbeitsvertrag<br />

um ein halbes Jahr in Vollzeit.<br />

Voraussetzungen<br />

Im Gegensatz zu der Verlängerung der Höchstbefristungsdauer, ist die Verlängerung Ihres Arbeitsvertrages nur von Ihrer Erklärung<br />

abhängig. Ein Einverständnis der <strong>Universität</strong> ist nicht erforderlich.<br />

Hinweis<br />

Wie bereits dargelegt, ist die Verlängerung des Arbeitsvertrages von der Verlängerung der Höchstbefristungsdauer zu unterscheiden.<br />

Wichtig hierbei ist, dass die Verlängerungszeiten des Arbeitsvertrages aufgrund von Mutterschutz/Elternschaft zusätzlich und<br />

unabhängig der Verlängerung aufgrund von Elternschaft nicht auf die Höchstbefristungsdauer angerechnet werden. Allein die<br />

Inanspruchnahme von Mutterschutz oder Elternzeit führt jedoch nicht zu einer zusätzlichen Verlängerung.<br />

Beispiel: Wenn Sie nach Geburt und Elternzeit Ihren Vertrag (bspw. durch den Wechsel an eine andere <strong>Universität</strong>) nicht verlängern,<br />

verlängert sich Ihre Höchstbefristungsdauer trotz der Inanspruchnahme von Mutterschutz und Elternzeit nicht zusätzlich, sondern nur um<br />

die regulären zwei Jahre je Kind (siehe S. 7). Hätten Sie Ihren Arbeitsvertrag verlängert, wären diese Verlängerungszeiten nicht auf die<br />

Höchstbefristungsdauer angerechnet worden.


Beschäftigte in Drittmittelprojekten<br />

In Drittmittel-Projekten (d. h. max. 50 % der Mittel dürfen aus Haushaltsmitteln der <strong>Universität</strong> bestritten werden), gibt es keine<br />

Höchstbefristungsdauer. Eine drittmittelfinanzierte Arbeitsstelle kann von der <strong>Universität</strong> auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 WissZVG<br />

befristet werden.<br />

Sollten Sie jedoch in einem Drittmittelprojekt tätig sein und Ihre Höchstbefristungsdauer (jeweils sechs Jahre in der Promotions- sowie<br />

Post-Doc-Phase) noch nicht aufgebraucht haben, wird Ihr Arbeitsvertrag auf der Grundlage nach § 2 Abs. 1 WissZVG befristet. Im Hinblick<br />

auf Ihre Schwanger- und Elternschaft haben diese beiden unterschiedlichen Vertragsgrundlagen erhebliche Auswirkungen:<br />

Verträge nach § 2 Abs. 2 WissZVG werden aufgrund von Mutterschutz/Elternzeit nicht verlängert.<br />

Daher sollten Sie nach Möglichkeit eine entsprechende Vertragsanpassung nach Änderung Ihres Qualifikationsstatus vornehmen.<br />

Beispiel: Sie haben Ihre Höchstbefristungsdauer der Promotionsphase überschritten und sind in einem Drittmittelprojekt beschäftigt. Der<br />

Vertrag wird mit der <strong>Universität</strong> nach § 2 Abs. 2 WissZVG geschlossen. Während des Arbeitsvertrages beenden Sie Ihre Promotion, so dass<br />

Sie nun sechs Jahre Zeit haben, sich in einer Post-Doc-Phase zu qualifizieren. Der Vertrag mit der <strong>Universität</strong> sollte nun in einen Vertrag<br />

nach § 2 Abs. 1 WissZVG geändert werden, da Sie nur nach dieser Grundlage im Falle einer Schwanger- bzw. Elternschaft Anspruch auf eine<br />

Vertragsverlängerung haben.<br />

Sollten Sie aufgrund Überschreitung der Höchstbefristungsdauer nur noch in Drittmittelprojekten tätig sein, sollten Sie sich frühzeitig mit<br />

der Drittmittelgeberin über die Auswirkungen Ihrer Schwanger- bzw. Elternschaft in Verbindung setzen. In der Regel bieten die<br />

Drittmittelgeberinnen individuelle Lösungen an; bei Bedarf kann ein vertraulicher Kontakt über die Gleichstellungsbeauftragte hergestellt<br />

werden.


Mit dem Kind an der Uni<br />

Eltern-Kind-Zimmer<br />

An der <strong>Universität</strong> sind zwei Eltern-Kind-Zimmer<br />

eingerichtet, die jeweils mit einer Wickelmöglichkeit,<br />

einem Wasseranschluss sowie Spielmöglichkeiten<br />

ausgestattet sind. Die Zimmer befinden sich im<br />

Hauptgebäude (Raum 142) und im Erweiterungsbau<br />

(Raum 036).<br />

Mensen mit Kind<br />

In der Mensa des Studierendenwerks stehen<br />

Kinderhochstühle sowie heißes Wasser und eine<br />

Mikrowelle zur Nahrungszubereitung zur Verfügung.<br />

Kinder-Uni <strong>Flensburg</strong><br />

Die <strong>Universität</strong> richtet eigene Veranstaltungen für die<br />

Kinder der Mitarbeitenden und der Stadt aus, wie z. B.<br />

der jährlich stattfindende „Forschertag für Kinder“ des<br />

Instituts für Biologie und Sachunterricht und ihre Didaktik<br />

oder der dieses Jahr erstmals stattfindende Vater-Kind-<br />

Tag des Instituts für Ernährungs- und Verbraucherbildung.


Prof. in Dr. in Royer<br />

Internationales Institut für Management<br />

Kinderbetreuung in <strong>Flensburg</strong><br />

Die Betreuungsmöglichkeiten der <strong>Flensburg</strong>er Kindertagesstätten<br />

kennzeichnen sich durch eine Vielzahl an verschiedenen<br />

Betreuungsangeboten aus. Derzeit existieren ca. 3200<br />

Betreuungsplätze, verteilt auf 54 Einrichtungen. Das Angebot reicht<br />

von der Betreuung der U 3 bis hin zu den Hortplätzen für die<br />

Betreuung der Schulkinder nach dem Unterricht. Zurzeit sind etwa<br />

300 Plätze für die Betreuung der unter Dreijährigen vorgesehen;<br />

bis zum Jahr 2013 soll eine Versorgungsquote von ca. 35 % erreicht<br />

werden.<br />

Die Betreuungszeiten liegen zwischen 06:00 bis 19:00 Uhr, wobei<br />

lediglich zwei Einrichtungen eine durchgängige Betreuung anbieten<br />

und die Mehrzahl der Kitas in der Mittagszeit geschlossen ist. Die<br />

Horte für die Schulkinder öffnen jeweils um 12:00.<br />

Die ca. 430 Kinder, die in einem Hortplatz untergebracht sind,<br />

werden zu etwa einem Viertel von den Einrichtungen der dänischen<br />

Minderheit betreut.<br />

Der Besuch eines dänischen Kindergartens soll auf den Besuch<br />

einer dänischen Schule vorbereiten. Voraussetzung ist, dass<br />

mindestens ein Elternteil Mitglied dänischen Schulverein Dansk<br />

skoleforening for Sydslesvig (DSfS) ist.<br />

Weitere sowie eine Auflistung der Einrichtungen finden Sie hier.<br />

Die Stadt <strong>Flensburg</strong> vermittelt und fördert ggf. die Betreuung durch<br />

Tagesmütter/Tagesväter (Kindertagespflege). Dieses Angebot<br />

richtet sich vor allem an Kinder unter 3 Jahren. Weitere<br />

Informationen finden Sie hier.


Jun.-Prof. in Dr. in Thon<br />

Institut für Allgemeine Pädagogik<br />

und Erwachsenenbildung/Weiterbildung<br />

Schulen in <strong>Flensburg</strong><br />

Die Schullandschaft in <strong>Flensburg</strong> bietet eine Vielzahl an<br />

Möglichkeiten, die jeweils geeignete Schulform zu finden.<br />

Insgesamt gibt es 28 städtische Schulen sowie Einrichtungen in<br />

freier Trägerschaft, wie z. B. die Ostseeschule oder die<br />

Waldorfschule. Eine Auflistung der Stadt <strong>Flensburg</strong> finden Sie hier.<br />

In <strong>Flensburg</strong> können Ihre Kinder auch eine dänische Schule<br />

besuchen, die dänische Staatsbürgerschaft wird nicht zwingend<br />

vorausgesetzt. Jedoch ist - wie auch für den Besuch eines dänischen<br />

Kindergartens – die Mitgliedschaft von mindestens einem Elternteil<br />

in dem dänischen Schulverein Dansk skoleforening for Sydslesvig<br />

(DSfS) notwendig. Die zu erwerbenden Schulabschlüsse sind jeweils<br />

„Doppelabschlüsse“ nach dem dänischen sowie dem deutschen<br />

Schulsystem.<br />

Ferienaktionen<br />

Die Stadt <strong>Flensburg</strong> bietet verschiedene Ferienaktionen an. Kinder,<br />

deren Eltern über begrenzte finanzielle Mittel verfügen, d.h. welche<br />

bspw. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, III, Wohngeld oder<br />

einen Kinderzuschlag erhalten, haben die Möglichkeit an den<br />

Jugendfreizeiten des Jugendferienwerkes der Stadt <strong>Flensburg</strong><br />

teilzunehmen. Desweiteren gibt es ein Spielmobil, welches mit<br />

verschiedensten Aktionen alle Kinder zum Spielen einlädt; den<br />

Spielmobilfahrplan finden Sie hier. Eine qualifizierte Betreuung<br />

innerhalb der Schulferien bietet der Verein Betreute Grundschule<br />

<strong>Flensburg</strong> e.V. an.


Dr. Delhom<br />

Institut für Philosophie<br />

Weitere Informationen und Beratung<br />

Informationen der Bundes- und Landesregierung zu<br />

Schwangerschaft und Elternzeit<br />

� Schwangerschaftskonflikt<br />

� Mutterschutzgesetz<br />

� Elternzeit und Elterngeld<br />

� Wissenschaftszeitvertragsgesetz<br />

Informationen für Familien<br />

� Stadt <strong>Flensburg</strong><br />

� Land Schleswig Holstein<br />

Schwangerschaftskonfliktberatung in <strong>Flensburg</strong><br />

� pro familia<br />

� Diakonisches Werk (evangelisch)<br />

� Donum Vitae (katholisch)<br />

� Sozialdienst katholischer Frauen*<br />

Stiftungen<br />

� CHRISTIANE NÜSSLEIN-VOLHARD-STIFTUNG<br />

(Unterstützung von Doktorandinnen mit Kind im Bereich der<br />

experimentellen Naturwissenschaften oder der Medizin)<br />

� Bundesstiftung Mutter und Kind<br />

(Für Frauen in Notlagen)<br />

*keine Konfliktberatung nach § 219 StGB


Dr. Tönnsen<br />

Institut für Technik und ihre Didaktik<br />

Ansprechpartner_innen an der <strong>Universität</strong><br />

Personalabteilung<br />

Karen Böhle (Leitung)<br />

Tel.: +49 461 805 2811, Raum: ZV 220<br />

Mail: boehle@uni-flensburg.de<br />

Gleichstellungsbeauftragte<br />

Lea Junghans<br />

Tel.: +49 461 805 2762, Raum: EB 035<br />

Mail: lea.junghans@uni-flensburg.de<br />

Personalrat (Bereich Wissenschaft)<br />

Dr. Steffen Kirchhof u. a.<br />

Tel.: +49 461 805 2457, Raum: EB 134<br />

Mail: kirchhof@uni-flensburg.de<br />

Personalrat (Bereich Technik und Administration)<br />

Cord Johansen u. a.<br />

Tel.: +49 461 805 2760, Raum: EB 302<br />

Mail: pr-tap(at)uni-flensburg.de<br />

Schwerbehindertenvertretung<br />

Margarete Ubert-Förster<br />

Tel.: +49 461 805 2173, Raum: ZV 208<br />

Mail: foerster@uni-flensburg.de<br />

Hochschulseelsorge<br />

Pastoralreferentin Sabine Kam (katholisch), kampsabine@versanet.de;<br />

Tel.: 0461/1440916<br />

Pastorin Silke Nicoline Hansen (evangelisch),<br />

Tel.: +49 461 805-2759 (Mi. u. Do.) oder: +49 4638 89933<br />

Sh.hansen@campelle-flensburg.de


Gurli Jendreiko und Lea Junghans<br />

Gleichstellungsbüro<br />

Impressum<br />

<strong>Universität</strong> <strong>Flensburg</strong><br />

Gleichstellungsbeauftragte<br />

Lea Junghans, Ass. iur.<br />

Auf dem Campus 1<br />

24943 <strong>Flensburg</strong><br />

lea.junghans@uni-flensburg.de<br />

Stand: November 2011<br />

Kontakt ab 1.1.2012: jendreiko@uni-flensburg.de<br />

Quellen<br />

BMBF „Kinder – Wunsch und Wirklichkeit in der Wissenschaft“, Bonn/Berlin<br />

2010:<br />

1) Prof.in Schavan, S. 5<br />

2,3) Prof.in Metz-Göckel, S.9 (Zitate sind bereits in der Publikation<br />

hervorgehoben)<br />

Urheberrechtshinweise<br />

Die Verwendung der Inhalte dieser Seite ist ausschließlich für private<br />

Zwecke gestattet. Die Nutzung der Inhalte für andere Zwecke bedarf einer<br />

Genehmigung.<br />

Haftungsausschluss<br />

Trotz regelmäßiger Überprüfung und Aktualisierung wird eine Haftung für<br />

die Vollständigkeit, Aktualität und die Richtigkeit der Inhalte in keinem Fall<br />

übernommen.<br />

Verantwortung für Links<br />

Diese Broschüre beinhaltet Links zu fremden Internetseiten. Für die Inhalte<br />

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