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Flyer - Universität Flensburg

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Qualifikationsphase mit Kind<br />

Die folgenden Informationen dienen einem ersten Überblick und begründen keinen Anspruch gegen die <strong>Universität</strong>. Bitte setzen Sie sich zur sicheren<br />

Planung rechtzeitig mit der Personalabteilung in Verbindung.<br />

Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft sind oftmals befristet und umfassen nur eine Teilzeittätigkeit. Dennoch bzw. gerade deswegen gibt<br />

es hinsichtlich der Elternschaft besondere Regelungen, die allein für Verträge im wissenschaftlichen Bereich gelten und Auswirkungen auf<br />

Ihre weitere Qualifikationsphasen haben können.<br />

Als Wissenschaftler_in können Sie Ihre Qualifikationsphase aufgrund von Schwangerschaft und Elternschaft<br />

- unterbrechen,<br />

- verlängern,<br />

- in Teilzeit weiterführen.<br />

All diese Gestaltungsmöglichkeiten sind kombinierbar.<br />

Voraussetzung für diese Optionen ist, dass Sie einen Arbeitsvertrag mit der <strong>Universität</strong> nach § 2 Abs. 1 Wissenschaftszeitvertragsgesetz<br />

(WissZVG) haben. In der Regel genügt ein Blick in den Arbeitsvertrag, um herauszufinden, ob diese Rechtsgrundlage für Ihren<br />

Arbeitsvertrag zutrifft. Wenn Sie sich unsicher sein sollten, können Sie sich an die Personalverwaltung oder die Gleichstellungsbeauftragte<br />

wenden.<br />

In der Regel wird § 2 Abs. 1 WissZVG einschlägig sein, wenn Sie sich in Ihrer Promotionsphase befinden und noch nicht länger als sechs<br />

Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer <strong>Universität</strong> tätig waren oder wenn Sie bereits promoviert sind und insgesamt nicht länger<br />

als zwölf Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer <strong>Universität</strong> beschäftigt sind.<br />

Mitarbeitende in Drittmittelprojekten beachten bitte die Informationen auf S. 9.

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