Flyer - Universität Flensburg
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Qualifikationsphase mit Kind<br />
Die folgenden Informationen dienen einem ersten Überblick und begründen keinen Anspruch gegen die <strong>Universität</strong>. Bitte setzen Sie sich zur sicheren<br />
Planung rechtzeitig mit der Personalabteilung in Verbindung.<br />
Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft sind oftmals befristet und umfassen nur eine Teilzeittätigkeit. Dennoch bzw. gerade deswegen gibt<br />
es hinsichtlich der Elternschaft besondere Regelungen, die allein für Verträge im wissenschaftlichen Bereich gelten und Auswirkungen auf<br />
Ihre weitere Qualifikationsphasen haben können.<br />
Als Wissenschaftler_in können Sie Ihre Qualifikationsphase aufgrund von Schwangerschaft und Elternschaft<br />
- unterbrechen,<br />
- verlängern,<br />
- in Teilzeit weiterführen.<br />
All diese Gestaltungsmöglichkeiten sind kombinierbar.<br />
Voraussetzung für diese Optionen ist, dass Sie einen Arbeitsvertrag mit der <strong>Universität</strong> nach § 2 Abs. 1 Wissenschaftszeitvertragsgesetz<br />
(WissZVG) haben. In der Regel genügt ein Blick in den Arbeitsvertrag, um herauszufinden, ob diese Rechtsgrundlage für Ihren<br />
Arbeitsvertrag zutrifft. Wenn Sie sich unsicher sein sollten, können Sie sich an die Personalverwaltung oder die Gleichstellungsbeauftragte<br />
wenden.<br />
In der Regel wird § 2 Abs. 1 WissZVG einschlägig sein, wenn Sie sich in Ihrer Promotionsphase befinden und noch nicht länger als sechs<br />
Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer <strong>Universität</strong> tätig waren oder wenn Sie bereits promoviert sind und insgesamt nicht länger<br />
als zwölf Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer <strong>Universität</strong> beschäftigt sind.<br />
Mitarbeitende in Drittmittelprojekten beachten bitte die Informationen auf S. 9.