Flyer - Universität Flensburg
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Beschäftigte in Drittmittelprojekten<br />
In Drittmittel-Projekten (d. h. max. 50 % der Mittel dürfen aus Haushaltsmitteln der <strong>Universität</strong> bestritten werden), gibt es keine<br />
Höchstbefristungsdauer. Eine drittmittelfinanzierte Arbeitsstelle kann von der <strong>Universität</strong> auf der Grundlage des § 2 Abs. 2 WissZVG<br />
befristet werden.<br />
Sollten Sie jedoch in einem Drittmittelprojekt tätig sein und Ihre Höchstbefristungsdauer (jeweils sechs Jahre in der Promotions- sowie<br />
Post-Doc-Phase) noch nicht aufgebraucht haben, wird Ihr Arbeitsvertrag auf der Grundlage nach § 2 Abs. 1 WissZVG befristet. Im Hinblick<br />
auf Ihre Schwanger- und Elternschaft haben diese beiden unterschiedlichen Vertragsgrundlagen erhebliche Auswirkungen:<br />
Verträge nach § 2 Abs. 2 WissZVG werden aufgrund von Mutterschutz/Elternzeit nicht verlängert.<br />
Daher sollten Sie nach Möglichkeit eine entsprechende Vertragsanpassung nach Änderung Ihres Qualifikationsstatus vornehmen.<br />
Beispiel: Sie haben Ihre Höchstbefristungsdauer der Promotionsphase überschritten und sind in einem Drittmittelprojekt beschäftigt. Der<br />
Vertrag wird mit der <strong>Universität</strong> nach § 2 Abs. 2 WissZVG geschlossen. Während des Arbeitsvertrages beenden Sie Ihre Promotion, so dass<br />
Sie nun sechs Jahre Zeit haben, sich in einer Post-Doc-Phase zu qualifizieren. Der Vertrag mit der <strong>Universität</strong> sollte nun in einen Vertrag<br />
nach § 2 Abs. 1 WissZVG geändert werden, da Sie nur nach dieser Grundlage im Falle einer Schwanger- bzw. Elternschaft Anspruch auf eine<br />
Vertragsverlängerung haben.<br />
Sollten Sie aufgrund Überschreitung der Höchstbefristungsdauer nur noch in Drittmittelprojekten tätig sein, sollten Sie sich frühzeitig mit<br />
der Drittmittelgeberin über die Auswirkungen Ihrer Schwanger- bzw. Elternschaft in Verbindung setzen. In der Regel bieten die<br />
Drittmittelgeberinnen individuelle Lösungen an; bei Bedarf kann ein vertraulicher Kontakt über die Gleichstellungsbeauftragte hergestellt<br />
werden.