08.02.2013 Aufrufe

Brandschutzkonzept

Brandschutzkonzept

Brandschutzkonzept

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Brandschutzkonzept</strong> SS 2007<br />

Umnutzung ehem. Ostmann-Hallen, Bielefeld<br />

Anforderung nach §3 Abs. 3 erfüllen. Die Austrittsöffnungen müssen mindestens 0,25 m über der Dachfläche liegen. Fenster und<br />

Türen, die auch der Rauchableitung dienen, müssen im oberen Drittel der Außenwand der zu entrauchenden Ebene angeordnet<br />

werden. ((5) §16 MVStättV)<br />

Maschinelle Rauchabzugsanlagen sind für eine Betriebszeit von 30 Minuten bei einer Rauchgastemperatur von 300 °C auszulegen.<br />

Maschinelle Lüftungsanlagen können als maschinelle Rauchabzugsanlagen betrieben werden, wenn sie die an diese gestellte<br />

Anforderungen erfüllen. ((7) §16 MVStättV)<br />

Die Vorrichtungen zum Öffnen oder Einschalten der Rauchabzugsanlagen, der Abschlüsse der Rauchableitungsöffnungen und zum<br />

Öffnen der nach Absatz 5 angerechneten Fenster müssen von einer jederzeit zugänglichen Stelle im Raum aus leicht bedient<br />

werden können. Bei notwendigen Treppenräumen muss die Vorrichtung zum Öffnen von jedem Geschoss aus leicht bedient werden<br />

können. ((8) §16 MVStättV)<br />

Jede Bedienungsstelle muss mit einem Hinweisschild mit der Bezeichnung „Rauchabzug“ und der Bezeichnung des jeweiligen<br />

Raumes gekennzeichnet sein. An der Bedienungsvorrichtung muss die Betriebsstellung der Anlage oder Öffnung erkennbar sein.<br />

((9) §16 MVStättV)<br />

Im Bereich der Bowlingbahn ist eine automatische Entrauchung vorgesehen. Die Rauchgase sind über Dach abzuführen. Im<br />

Bereich der Galerie sind Rauchschürzen vorgesehen, die die Verrauchung des Billard/Dartbereiches durch einen Brand im EG<br />

verhindern soll. Die Rauchschürzen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik herzustellen.<br />

Des Weiteren kann auf die schon bestehenden RWA’s zurückgegriffen werden, wenn diese der DIN 18232, bzw. der neuen DIN EN<br />

12101 entsprechen. Die Rauchabzugsklappen haben eine thermische Einzelauslösung und eine manuelle Gruppenauslösung,<br />

ausgelöst jeweils durch Kohlenstoffdioxid. Die Bedienstellen werden mit der Aufschrift Rauchabzug gekennzeichnet und hat eine<br />

Sichtanzeige „AUF“ „ZU“<br />

14. Alarmierungseinrichtungen (§9 Abs. 2 Nr. 10 BauPrüfVO)<br />

Das Gebäude wird mit einer Alarmierungs- und Warnanlage ausgestattet. Nach dem Auslösen automatischer oder manueller<br />

Brandmelder wird eine in allen Räumen wahrnehmbare akustische Alarmierungseinrichtung mit einem Schallpegel von mindestens<br />

Christoph Rohling 502239 Seite 36 von 45

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!