Brandschutzkonzept
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<strong>Brandschutzkonzept</strong> SS 2007<br />
Umnutzung ehem. Ostmann-Hallen, Bielefeld<br />
75 dBA ausgelöst. Die Alarmierungsanlage wird gemäß DIN EN 60849 und DIN VDE 0833 Teil 1 errichtet. Über die<br />
Brandwarnanlage ist das Geben von Anweisungen zum Verhalten im Brandfall (Brandabschnitt-unabhängig) möglich.<br />
Außerdem können durch die BMA automatisch angesteuerte Brandschutzeinrichtungen durch die Feuerwehr übersteuert bzw.<br />
abgeschaltet werden. Hierzu zählen vor allem<br />
- Feuerschutztüren<br />
- Feuerschutzklappen<br />
- RWAs<br />
- Rauchschürzen<br />
- Zuluftöffnungen<br />
- Klima- u. Lüftungsanlagen<br />
- Aufzugssteuerungen<br />
- Sprinkleranlagen<br />
- usw.<br />
Die Brandmeldeanlage ist nach DIN 14675 durch eine zertifizierte Fachfirma zu planen und auszuführen.<br />
15. Anlagen und Einrichtungen zur Brandbekämpfung – Feuerlöschgeräte (§9 Abs. 2 Nr. 11<br />
BauPrüfVO)<br />
15.1 Wandhydranten<br />
In Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen von insgesamt mehr als 1.000 m² Grundfläche müssen Wandhydranten in<br />
ausreichender Zahl gut sichtbar und leicht zugänglich an geeigneten Stellen angebracht sein. ((2) §19 MVStättV)<br />
Im Bereich der Bowlingbahn sind zwei Wandhydranten in gegenüberliegender Lage angebracht. Zusammen decken sie den<br />
gesamten Bereich ab. Gleiches gilt für die zwei Wandhydranten im darüber liegende Geschoss.<br />
15.2 Feuerlöscher<br />
Versammlungsräume, Foyers, […] und notwendige Flure sind mit geeigneten Feuerlöschern in ausreichender Zahl auszustatten.<br />
Die Feuerlöscher sind gut sichtbar und leicht zugänglich anzubringen. ((1) §19 MVStättV)<br />
Christoph Rohling 502239 Seite 37 von 45