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Brandschutzkonzept

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<strong>Brandschutzkonzept</strong> SS 2007<br />

Umnutzung ehem. Ostmann-Hallen, Bielefeld<br />

24. Erklärung<br />

Abschließend ist zu bemerken, dass die Antragsteller und der Betreiber für die Angaben zur Nutzung verantwortlich ist. Jede<br />

Nutzungsänderung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen und macht ggf. einen neuen Nachweis aus<br />

brandschutztechnischer Sicht erforderlich.<br />

Das vorstehende <strong>Brandschutzkonzept</strong> gemäß §9 BauPrüfVO gilt ausschließlich für das beantragte Bauvorhaben und kann<br />

grundsätzlich nicht auf scheinbar gleichartige Vorhaben übertragen werden.<br />

Das vorstehende <strong>Brandschutzkonzept</strong> wurde nach bestem Wissen und Gewissen unter Zugrundelegung der Vorschriften und<br />

technischen Regeln erstellt.<br />

Christoph Rohling<br />

Das Konzept umfasst 66 Seiten einschließlich Titelblatt und 21 Seiten Anlage.<br />

Christoph Rohling 502239 Seite 45 von 45

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