PPP-Newsletter - Die Bauindustrie NRW
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<strong>PPP</strong>-<strong>Newsletter</strong> Nr. 14/2012 des BWI-Bau vom 24.09.2012<br />
Aktuelle <strong>PPP</strong>-Ausschreibungen / Ausschreibungen mit <strong>PPP</strong>-Elementen<br />
• Stadt Lehrte. Kindertagesstätten.<br />
<strong>Die</strong> Stadt Lehrte hat den Neubau zweier Kindertagesstätten mit je 3 Gruppeneinheiten und einer<br />
Nutzfläche von ca. je 550 m² an zwei unterschiedlichen Standorten beschlossen. Im Rahmen nachhaltiger<br />
alternativer Beschaffungsmodelle sollen<br />
o eine Kindertagesstätte in Lehrte-Immensen-Arpke (Los 1) und<br />
o eine Kindertagesstätte in Lehrte-Ahlten (Los 2)<br />
geplant, schlüsselfertig erstellt und über 20 Jahre instand gehalten werden. Als Realisierungsvarianten<br />
können ein Mietmodell mit Endschaftsregelung und Grundstückserwerb oder das ÖPP-Inhabermodell<br />
mit Instandhaltungsleistungen angeboten werden. Angebote sind möglich für alle Lose.<br />
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren. Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge:<br />
16.10.2012. Quelle: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:294412-2012:TEXT:DE:HTML<br />
Vorinformation<br />
• Stadt Paderborn. Verwaltungsgebäude.<br />
Auf der nächsten Ratssitzung am 27. September 2012 soll die europaweite Ausschreibung "Planungs-,<br />
Bau-, Finanzierungs- und Betriebsleistungen für Verwaltungsgebäude der Stadt Paderborn"<br />
beschlossen werden. Der bisherige Standort des technischen Rathauses an der Pontanusstraße soll<br />
aufgegeben und die Verwaltung an den Standorten Florianstraße und Am Abdinghof konzentriert<br />
werden. Ein Großteil der Maßnahmen soll als ÖPP-Projekt realisiert werden. Quelle<br />
http://www.nw-news.de/lokale_news/paderborn/paderborn/7061064_Der_Stein_Verwaltung_kommt_ins_Rollen.html<br />
Ratsvorlage vom 28.06.2012, Machbarkeitsstudie und andere Unterlagen zum Projekt unter<br />
http://www.paderborn.de/stadt/stadtverwaltung/109010100000096846.php<br />
• Landeshauptstadt Hannover. Neues Bildungs- und Sportzentrum.<br />
<strong>Die</strong> Landeshauptstadt Hannover beabsichtigt, den Neubau einer 5-Gruppen-Kindertagesstätte, einer<br />
4,5-zügigen Grundschule und einer Dreifeld-Sporthalle mit Tribüne im Stadtteil Südstadt-Bult im<br />
Rahmen eines ÖPP-Modells zu realisieren, sofern Eignungstest und vorläufiger Wirtschaftlichkeitsvergleich<br />
zu einem positiven Ergebnis kommen. Quelle (mit Links zu den Drucksachen):<br />
http://www.ihmebote.de/2012/09/13/bildungs-sportzentrum-geplant/<br />
Zuschlagserteilung<br />
• Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH). ÖPP-Berater.<br />
Den Zuschlag für die technische Beratung beim Immobilien-ÖPP für das UKSH hat die Bietergemeinschaft<br />
ABG, vertr. d.d. Allgemeine Bauträgergesellschaft mbH & Co. KG, Köln, erhalten.<br />
Quelle: http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:289964-2012:TEXT:DE:HTML<br />
Weitere Informationen<br />
• Stadt Königswinter. ÖPP-Verträge veröffentlicht.<br />
<strong>Die</strong> Stadt Königswinter hat die Verträge ihrer vier ÖPP-Projekte<br />
o Dach- und Fassadensanierung Schulzentrum Oberpleis<br />
o Feuerwehrgerätehaus Bockeroth<br />
o Feuerwehrgerätehaus Oberdollendorf<br />
o Kunstrasenplatz Oberpleis<br />
auf der Transparenzplattform der ÖPP Deutschland AG veröffentlicht. <strong>Die</strong> Stadt Königswinter ist,<br />
nach der Stadt Celle, dem Land Hessen und dem Kreis Unna bereits der vierte öffentliche Auftraggeber,<br />
der gemeinsam mit seinen privaten Partnern die ÖPP-Verträge offengelegt hat. Zum Download<br />
unter: http://www.partnerschaften-deutschland.de/transparenzplattform
- 2 -<br />
• VIFG. Achter Finanzmarktbericht zu ÖPP-Projekten.<br />
Der von der VIFG für das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erstellte achte<br />
Finanzmarktbericht zu ÖPP-Projekten, insbesondere Bundesverkehrswegen, ist jetzt abrufbar. Er beschreibt<br />
die aktuellen Entwicklungen in Europa und deren Bedeutung für den ÖPP-Markt. So stellt er<br />
fest, dass die Krisen in Europa dazu geführt haben, dass mittlere und große Infrastrukturprojekte hier<br />
immer schwieriger zu realisieren sind, da sowohl die ÖPP-Finanzierungsbereitschaft der Projektfinanzierungsbanken<br />
als auch die Anzahl der aktiven Banken deutlich zurückgegangen ist. <strong>Die</strong> Hauptgründe<br />
dafür sind die Liquiditätskrise der Banken, die Staatsschuldenkrise und die Einführung von<br />
Basel III. Download unter: http://www.vifg.de/de/service/aktuelles/2012/Sept-Meldung_8er-FMB.php<br />
• Bund. Elbquerung A 20.<br />
Das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) präferiert für die geplante Elbquerung bei Glückstadt offenbar<br />
ein Maut-Modell. Das Finanzierungsmodell für die feste Elbquerung sieht nach Presseberichten<br />
eine Anschubfinanzierung des Bundes von etwa 550 Mio. Euro und die Belastung der Tunnelbenutzer<br />
mit einer Maut von 4,75 Euro für Pkw und rund 25 Euro für Lkw vor. Quelle:<br />
http://www.kn-online.de/Schleswig-Holstein/Landespolitik/A20-Ramsauer-macht-Kiel-Hoffnung<br />
Nach Prüfung der jetzt vorliegenden (aber nicht veröffentlichten) ÖPP-Eignungsabschätzung für die<br />
Elbquerung steht anschließend eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung an, bei der ein finanzieller<br />
Vergleich der ÖPP-Variante/n mit einer konventionellen Finanzierung durchgeführt wird.<br />
• ÖPP Deutschland AG. 150 öffentliche Auftraggeber wollen sich an Rahmenvereinbarung beteiligen.<br />
Neben dem Bundesministerium der Finanzen haben 150 öffentliche Auftraggeber, darunter neun<br />
Bundesländer, 111 Landkreise, Städte und Gemeinden sowie 30 sonstige öffentliche Einrichtungen<br />
die Rahmenvereinbarung mit der ÖPP Deutschland AG unterzeichnet. Bis zum 15. September 2012<br />
hatten öffentliche Auftraggeber Gelegenheit, der Vereinbarung beizutreten. Private Unternehmen haben<br />
noch bis Ende Oktober 2012 die Möglichkeit, an der europaweiten Ausschreibung teilzunehmen<br />
(vgl. <strong>PPP</strong>-<strong>Newsletter</strong> 12/2012 des BWI-Bau vom 24.08.2012).<br />
Quelle: http://www.partnerschaften-deutschland.de/presse-termine/pressemitteilungen/<br />
Veranstaltungshinweise<br />
• 7. Bundeskongress ÖPP.<br />
Am 16. Oktober 2012 findet in Berlin der 7. Bundeskongress ÖPP unter dem Motto „Besser mit<br />
Partnern – Neue Modelle für Investition, Finanzierung und Nachhaltigkeit“ statt. Veranstalter ist der<br />
Behörden Spiegel. Programm und Anmeldung unter: http://www.dppp.de/<br />
• <strong>Bauindustrie</strong> Bayern. Regionalkongress.<br />
Am 23. Oktober 2012 findet in Burghausen ein Regionalkongress statt unter dem Titel: „Von der Isar<br />
zur Salzach - Zügig in die Kraftregion Südostbayern! Ein neuer, schnellerer Weg zu leistungsfähigen<br />
Schienen“, auf dem auch das ÖPP-Konzept für Schienen des Bayrischen <strong>Bauindustrie</strong>verbandes<br />
vorgestellt wird. Programmablauf und Anmeldung:<br />
http://www.bauindustrie-bayern.de/veranstaltungen/2012/2012-regionalkongress-burghausen.html<br />
• 5. Fachkongress "Investitionen im Krankenhaus".<br />
Am 8. November 2012 veranstaltet die RRC Congress GmbH in Bonn den 5. Fachkongress „Investitionen<br />
im Krankenhaus“. Dabei stehen ÖPP-Projekte im Zentrum. Flyer unter:<br />
http://www.rrc-congress.de/375-0-Programm.html<br />
• <strong>Bauindustrie</strong> Sachsen/Sachsen-Anhalt. VOB-Tagung.<br />
Am 22. November 2012 veranstaltet der <strong>Bauindustrie</strong>verband Sachsen/Sachsen Anhalt von 13.00<br />
Uhr – ca. 16.30 Uhr in Leipzig eine VOB-Tagung, bei der das Thema ÖPP einen Schwerpunkt darstellt.<br />
Weitere Informationen unter:<br />
http://www.bauindustrie-ssa.de/termin/events/vob-tagung.html?month=201211<br />
Betriebswirtschaftliches Institut der <strong>Bauindustrie</strong><br />
Postfach 10 15 54, 40006 Düsseldorf<br />
Tel.: 0211 / 6703-280<br />
Fax: 0211 / 6703-282<br />
E.Paulsen@BWI-Bau.de
- 3 -<br />
Gesetzgebung und Rechtsprechung mit <strong>PPP</strong>-Relevanz:<br />
• OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. September 2012 - VII-Verg 108/11<br />
http://tinyurl.com/<strong>PPP</strong>News05-12<br />
Auswertung aller eingereichten Referenzen erforderlich<br />
<strong>Die</strong> Vergabestelle schrieb im Offenen Verfahren <strong>Die</strong>nstleistungen aus. <strong>Die</strong> Verdingungsunterlagen<br />
sahen vor, dass der Bieter zum Nachweis seiner Eignung drei Referenzen vorlegen muss. Wenn er<br />
mehr als drei Referenzen einreicht, würden nur die ersten drei Referenzen gewertet werden. Es bewarben<br />
sich die Antragstellerin und die Beigeladene. <strong>Die</strong> Antragstellerin reichte drei ausreichende<br />
Referenzen ein. <strong>Die</strong> Beigeladene reichte ebenfalls drei Referenzen ein, von denen aber eine nicht<br />
den gestellten Anforderungen genügte. Nach Aufforderung reichte die Beigeladene zum Zweck der<br />
Ersetzung der unzureichenden Referenz eine andere, nunmehr ausreichende Referenz nach. <strong>Die</strong> Antragstellerin<br />
rügt, dass die Vergabestelle die nachgereichte Referenz akzeptiert hat.<br />
<strong>Die</strong> Vergabekammer gab dem Nachprüfungsantrag statt und entschied, dass die von der Beigeladenen<br />
nachgereichte "bessere" Referenz in der Eignungsprüfung hätte nicht berücksichtigt werden dürfen.<br />
Der Anwendungsbereich von § 19 Abs. 2 S. 1 VOL/A EG sei nicht eröffnet sei, da diese Vorschrift<br />
nur anwendbar sei, wenn Erklärungen oder Nachweise physisch nicht vorhanden, unvollständig<br />
seien oder sonst nicht den formalen Vorgaben entsprächen, so dass die zunächst vorgelegte Unterlage<br />
überhaupt nicht geprüft werden konnte.<br />
Der Vergabesenat des OLG Düsseldorf wies die Beschwerde der Vergabestelle zurück, jedoch mit<br />
einer anderen Begründung und einer anderen Rechtsfolge. Das Vergabeverfahren müsse zurückversetzt,<br />
die Leistungsbeschreibung geändert, die Änderung gegenüber den Bietern bekannt gemacht<br />
und diese zur Erneuerung der Referenzen aufgefordert werden. Es verstoße insbesondere gegen<br />
den Wettbewerbsgrundsatz aus § 97 Abs. 1 GWB, dass die Vergabestelle unabhängig von der Anzahl<br />
der von einem Bieter vorgelegten Referenzen die Anzahl der in der Eignungsprüfung zu berücksichtigenden<br />
Referenzen auf drei Stück beschränkt. <strong>Die</strong> Vorgabe der Vergabestelle sei abschreckend<br />
und würde im Übrigen dazu führen, dass die Bieter in der Regel nicht mehr als drei Referenzen vorlegten.<br />
Infolge dessen erfolge die Eignungsprüfung durch den Auftraggeber auf einer (zu) schmalen<br />
Tatsachengrundlage. Legten Bieter dagegen mehr als drei Referenzen vor und werden nur drei Referenzen<br />
bewertet, wird der Eignungsprüfung durch den Auftraggeber nicht der vollständige, mit dem<br />
Angebot unterbreitete Sachverhalt zu Grunde gelegt.<br />
<strong>Die</strong> auch für die Parteien des Verfahrens überraschende Entscheidung steht im Kontrast zu der in der<br />
Praxis auch üblichen Festlegung der Vergabestellen, nicht mehr als eine bestimmte Anzahl an Referenzen<br />
zu werten. Das Verhalten der Vergabestellen ist indes nicht willkürlich, sondern der Verfahrenökonomie<br />
geschuldet. Unstreitig hat die Vorlage weiterer Referenzen ab einer bestimmten Anzahl<br />
von schon eingereichten Referenzen keine Aussagekraft. <strong>Die</strong> Vorgabe, ab einer bestimmten Anzahl<br />
von Referenzen die Eignung zu unterstellen, reduziert den Aufwand sowohl auf Auftraggeber- als<br />
auch auf Bieterseite. Der Verfahrensökonomie ist weiterhin die Festlegung durch die Vergabestelle<br />
geschuldet, dass die Bieter bestimmte Formulare benutzen sollen, auf denen die geforderten Einzelangaben<br />
einer Referenz einzutragen sind. <strong>Die</strong> Nichtnutzung der Formulare führt dazu, dass die nicht<br />
formgerecht vorgelegten Referenzen nicht berücksichtigt werden. Unter konsequenter Fortführung<br />
der neuen Rechtsprechung des Senats müsste auch die Vorgabe als rechtswidrig erkannt werden,<br />
dass auch solche Referenzen, die nicht auf den Formularen der Vergabestelle eingereicht werden –<br />
zum Beispiel versteckt in Hochglanzbroschüren des Unternehmens – nicht ausgeschlossen
- 4 -<br />
werden dürfen. <strong>Die</strong> Pflicht des Bieters zur Verwendung von Formularen und zur ordentlichen Prüfung,<br />
ob die von ihm eingereichten Referenzen den Anforderungen der Vergabestelle entsprechen, ist dem<br />
vorvertraglichen Rücksichtnahmegebot geschuldet und für die Bieterschaft zumutbar. Eine derartige<br />
zumutbare und auch sinnvolle Vorgabe hat aber nur dann Wirkung, wenn die Vergabestellen ihrerseits<br />
nicht verpflichtet sind, alle weiteren, im „Schuhkarton“ formlos eingereichten Unterlagen zusätzlich<br />
auszuwerten - in der Hoffnung, irgendwann eine taugliche Referenz zu finden.<br />
Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Matthias Berger, Rechtsanwalt / Mediator (KAKM)<br />
Trinkausstraße 7<br />
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