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PPP-Newsletter - Die Bauindustrie NRW

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werden dürfen. <strong>Die</strong> Pflicht des Bieters zur Verwendung von Formularen und zur ordentlichen Prüfung,<br />

ob die von ihm eingereichten Referenzen den Anforderungen der Vergabestelle entsprechen, ist dem<br />

vorvertraglichen Rücksichtnahmegebot geschuldet und für die Bieterschaft zumutbar. Eine derartige<br />

zumutbare und auch sinnvolle Vorgabe hat aber nur dann Wirkung, wenn die Vergabestellen ihrerseits<br />

nicht verpflichtet sind, alle weiteren, im „Schuhkarton“ formlos eingereichten Unterlagen zusätzlich<br />

auszuwerten - in der Hoffnung, irgendwann eine taugliche Referenz zu finden.<br />

Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />

Matthias Berger, Rechtsanwalt / Mediator (KAKM)<br />

Trinkausstraße 7<br />

40213 Düsseldorf<br />

Tel. +49 211 – 88 29 29<br />

Fax +49 211 – 88 29 26<br />

Mobil +49 160 – 47 20 722<br />

berger@mkrg.com<br />

www.mkrg.com

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