PPP-Newsletter - Die Bauindustrie NRW
PPP-Newsletter - Die Bauindustrie NRW
PPP-Newsletter - Die Bauindustrie NRW
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
- 4 -<br />
werden dürfen. <strong>Die</strong> Pflicht des Bieters zur Verwendung von Formularen und zur ordentlichen Prüfung,<br />
ob die von ihm eingereichten Referenzen den Anforderungen der Vergabestelle entsprechen, ist dem<br />
vorvertraglichen Rücksichtnahmegebot geschuldet und für die Bieterschaft zumutbar. Eine derartige<br />
zumutbare und auch sinnvolle Vorgabe hat aber nur dann Wirkung, wenn die Vergabestellen ihrerseits<br />
nicht verpflichtet sind, alle weiteren, im „Schuhkarton“ formlos eingereichten Unterlagen zusätzlich<br />
auszuwerten - in der Hoffnung, irgendwann eine taugliche Referenz zu finden.<br />
Mütze Korsch Rechtsanwaltsgesellschaft mbH<br />
Matthias Berger, Rechtsanwalt / Mediator (KAKM)<br />
Trinkausstraße 7<br />
40213 Düsseldorf<br />
Tel. +49 211 – 88 29 29<br />
Fax +49 211 – 88 29 26<br />
Mobil +49 160 – 47 20 722<br />
berger@mkrg.com<br />
www.mkrg.com