Dezember - Februar 08 [PDF, 522 KB] - Gemeinde Hausen am Albis
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dabei sind jeweils auch Vertreter der beiden Schulgemeinden<br />
und der reformierten und katholischen<br />
Kirchen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat möchte es nicht unterlassen,<br />
dem Frauenverein für den hervorragend<br />
organisierten "Zmorge" für die rund 130 anwesenden<br />
Neuzuzüger vom vergangenen 30. Oktober<br />
herzlich zu danken. Die fleissigen D<strong>am</strong>en haben<br />
mit viel Engagement massgebend zum Erfolg des<br />
diesjährigen Anlasses beigetragen. Die liebevolle<br />
Dekoration, der professionelle Service und nicht<br />
zuletzt auch wieder die Aufräumarbeiten verdienen<br />
unseren Dank und unsere Anerkennung. Im Anschluss<br />
an den offiziellen Begrüssungsteil trafen<br />
sich die interessierten Neuzuzüger zu einem Rundgang<br />
(Museumsweg) im Dorfkern, in fachkundiger<br />
Begleitung von vier "<strong>Hausen</strong>-Experten". Auch diesen<br />
vier "Dorfkennern" sei an dieser Stelle ganz<br />
herzlich gedankt. Bei einem anschliessenden<br />
Schlussapéro liess man den Anlass ausklingen. Der<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat freut sich bereits auf den nächsten<br />
Anlass im Spätherbst 2009.<br />
� Lebensmittelkontrolle<br />
Kommunal ab 2009 neu organisiert<br />
Heinz Rudin führt seit 1998 die Lebensmittelkontrolle<br />
für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong> durch.<br />
Seine Arbeiten geben bisher zu keinen Rekl<strong>am</strong>ationen<br />
Anlass. Auch seitens der Restaurantbetriebe<br />
oder Verkaufsgeschäfte sind bisher keine negativen<br />
Meldungen eingegangen. Einmal mehr jedoch werden<br />
die <strong>Gemeinde</strong>n von Seiten des Bundes und des<br />
Kantons mit Neuerungen konfrontiert. Aufgrund<br />
der neuen Einführungsverordnung zum eidgenössischen<br />
Lebensmittelgesetz dürfen spätestens ab 1.<br />
Januar 2009 nur noch akkreditierte "Ämter" die<br />
vorgeschriebene Lebensmittelkontrolle für die <strong>Gemeinde</strong>n<br />
im Kanton Zürich übernehmen. Bis zum<br />
heutigen Zeitpunkt ist einzig das Kantonale Labor<br />
akkreditiert. Die Städte Zürich und Winterthur befinden<br />
sich in der Aufbauphase. In diesem Zus<strong>am</strong>menhang<br />
hat sich der <strong>Gemeinde</strong>rat mit dem weiteren<br />
Vorgehen auseinandergesetzt und dabei entschieden,<br />
dass die Frist bis Ende 20<strong>08</strong> ausgeschöpft<br />
werden soll. Somit ist Heinz Rudin noch das ganze<br />
kommende Jahr wie bisher für die Hauser Lebensmittelkontrolle<br />
verantwortlich. Ab dem 1. Januar<br />
2009 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat die Kontrollfunktion<br />
dem Kantonalen Labor übertragen. Die entsprechenden<br />
Verträge werden in den nächsten Wochen<br />
unterschrieben. Welche Fachperson des Kantonalen<br />
Labors für die Politische <strong>Gemeinde</strong> später verantwortlich<br />
ist, kann heute noch nicht kommuniziert<br />
werden.<br />
HUUSER-SPIEGEL<br />
Mitteilungen aus der <strong>Gemeinde</strong><br />
� Friedhof<br />
Qualitätszeichen-Wettbewerb 2007<br />
Der Verband Schweizer Bildhauer- und Steinmetzmeister<br />
VSBS führt jährlich<br />
einen Qualitätszeichen-Wettbewerb<br />
für<br />
individuell gestaltete<br />
Grabmale durch. Wir<br />
freuen uns, dass auf dem<br />
Hauser Friedhof einem<br />
Grabmal eine Auszeichnung<br />
verliehen wurde.<br />
BILD<br />
Horst Bohnet aus Regensdorf<br />
wurde für den<br />
durch ihn gestalteten<br />
Grabstein mit dem Qualitätszeichen<br />
2007 ausgezeichnet.<br />
� Wahlen– und Abstimmungen / Wahlbüro<br />
Neue Urnenöffnungszeiten<br />
Nur noch wenige <strong>Gemeinde</strong>n halten ihre Urnenstandorte<br />
<strong>am</strong> Sonntag jeweils bis 11.00 Uhr offen.<br />
Hinzu kommt, dass das Statistische Amt des Kantons<br />
Zürich an möglichst einheitlichen Urnenöffnungszeiten<br />
interessiert ist, nicht zuletzt deshalb,<br />
weil dank einer Vorverschiebung bereits eine Stunde<br />
früher mit der Auszählung begonnen werden<br />
kann. In diesem Zus<strong>am</strong>menhang hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
entschieden, die Urnenöffnung für den Sonntag<br />
für beide Standorte (<strong>Gemeinde</strong>haus und ehem. Post<br />
Ebertswil) auf 09.00 Uhr bzw. die Urnenschliessung<br />
auf 10.00 Uhr vorzuziehen.<br />
Zudem hat das Wahlbüro wiederum festgestellt,<br />
dass bei der brieflichen Stimmabgabe immer noch<br />
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihre Unterschrift<br />
auf dem Stimmrechtsausweis vergessen.<br />
Solche Stimmabgaben sind leider ungültig. Jeder<br />
Stimmrechtsausweis, der nicht persönlich an der<br />
Urne abgegeben wird, muss eigenhändig unterschrieben<br />
werden. Das gilt auch für sämtliche Stellvertretungen.<br />
Felix Oberhänsli, <strong>Gemeinde</strong>schreiber