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Dezember - Februar 08 [PDF, 522 KB] - Gemeinde Hausen am Albis

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dabei sind jeweils auch Vertreter der beiden Schulgemeinden<br />

und der reformierten und katholischen<br />

Kirchen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat möchte es nicht unterlassen,<br />

dem Frauenverein für den hervorragend<br />

organisierten "Zmorge" für die rund 130 anwesenden<br />

Neuzuzüger vom vergangenen 30. Oktober<br />

herzlich zu danken. Die fleissigen D<strong>am</strong>en haben<br />

mit viel Engagement massgebend zum Erfolg des<br />

diesjährigen Anlasses beigetragen. Die liebevolle<br />

Dekoration, der professionelle Service und nicht<br />

zuletzt auch wieder die Aufräumarbeiten verdienen<br />

unseren Dank und unsere Anerkennung. Im Anschluss<br />

an den offiziellen Begrüssungsteil trafen<br />

sich die interessierten Neuzuzüger zu einem Rundgang<br />

(Museumsweg) im Dorfkern, in fachkundiger<br />

Begleitung von vier "<strong>Hausen</strong>-Experten". Auch diesen<br />

vier "Dorfkennern" sei an dieser Stelle ganz<br />

herzlich gedankt. Bei einem anschliessenden<br />

Schlussapéro liess man den Anlass ausklingen. Der<br />

<strong>Gemeinde</strong>rat freut sich bereits auf den nächsten<br />

Anlass im Spätherbst 2009.<br />

� Lebensmittelkontrolle<br />

Kommunal ab 2009 neu organisiert<br />

Heinz Rudin führt seit 1998 die Lebensmittelkontrolle<br />

für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Hausen</strong> <strong>am</strong> <strong>Albis</strong> durch.<br />

Seine Arbeiten geben bisher zu keinen Rekl<strong>am</strong>ationen<br />

Anlass. Auch seitens der Restaurantbetriebe<br />

oder Verkaufsgeschäfte sind bisher keine negativen<br />

Meldungen eingegangen. Einmal mehr jedoch werden<br />

die <strong>Gemeinde</strong>n von Seiten des Bundes und des<br />

Kantons mit Neuerungen konfrontiert. Aufgrund<br />

der neuen Einführungsverordnung zum eidgenössischen<br />

Lebensmittelgesetz dürfen spätestens ab 1.<br />

Januar 2009 nur noch akkreditierte "Ämter" die<br />

vorgeschriebene Lebensmittelkontrolle für die <strong>Gemeinde</strong>n<br />

im Kanton Zürich übernehmen. Bis zum<br />

heutigen Zeitpunkt ist einzig das Kantonale Labor<br />

akkreditiert. Die Städte Zürich und Winterthur befinden<br />

sich in der Aufbauphase. In diesem Zus<strong>am</strong>menhang<br />

hat sich der <strong>Gemeinde</strong>rat mit dem weiteren<br />

Vorgehen auseinandergesetzt und dabei entschieden,<br />

dass die Frist bis Ende 20<strong>08</strong> ausgeschöpft<br />

werden soll. Somit ist Heinz Rudin noch das ganze<br />

kommende Jahr wie bisher für die Hauser Lebensmittelkontrolle<br />

verantwortlich. Ab dem 1. Januar<br />

2009 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat die Kontrollfunktion<br />

dem Kantonalen Labor übertragen. Die entsprechenden<br />

Verträge werden in den nächsten Wochen<br />

unterschrieben. Welche Fachperson des Kantonalen<br />

Labors für die Politische <strong>Gemeinde</strong> später verantwortlich<br />

ist, kann heute noch nicht kommuniziert<br />

werden.<br />

HUUSER-SPIEGEL<br />

Mitteilungen aus der <strong>Gemeinde</strong><br />

� Friedhof<br />

Qualitätszeichen-Wettbewerb 2007<br />

Der Verband Schweizer Bildhauer- und Steinmetzmeister<br />

VSBS führt jährlich<br />

einen Qualitätszeichen-Wettbewerb<br />

für<br />

individuell gestaltete<br />

Grabmale durch. Wir<br />

freuen uns, dass auf dem<br />

Hauser Friedhof einem<br />

Grabmal eine Auszeichnung<br />

verliehen wurde.<br />

BILD<br />

Horst Bohnet aus Regensdorf<br />

wurde für den<br />

durch ihn gestalteten<br />

Grabstein mit dem Qualitätszeichen<br />

2007 ausgezeichnet.<br />

� Wahlen– und Abstimmungen / Wahlbüro<br />

Neue Urnenöffnungszeiten<br />

Nur noch wenige <strong>Gemeinde</strong>n halten ihre Urnenstandorte<br />

<strong>am</strong> Sonntag jeweils bis 11.00 Uhr offen.<br />

Hinzu kommt, dass das Statistische Amt des Kantons<br />

Zürich an möglichst einheitlichen Urnenöffnungszeiten<br />

interessiert ist, nicht zuletzt deshalb,<br />

weil dank einer Vorverschiebung bereits eine Stunde<br />

früher mit der Auszählung begonnen werden<br />

kann. In diesem Zus<strong>am</strong>menhang hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

entschieden, die Urnenöffnung für den Sonntag<br />

für beide Standorte (<strong>Gemeinde</strong>haus und ehem. Post<br />

Ebertswil) auf 09.00 Uhr bzw. die Urnenschliessung<br />

auf 10.00 Uhr vorzuziehen.<br />

Zudem hat das Wahlbüro wiederum festgestellt,<br />

dass bei der brieflichen Stimmabgabe immer noch<br />

Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ihre Unterschrift<br />

auf dem Stimmrechtsausweis vergessen.<br />

Solche Stimmabgaben sind leider ungültig. Jeder<br />

Stimmrechtsausweis, der nicht persönlich an der<br />

Urne abgegeben wird, muss eigenhändig unterschrieben<br />

werden. Das gilt auch für sämtliche Stellvertretungen.<br />

Felix Oberhänsli, <strong>Gemeinde</strong>schreiber

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