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CSC Sicherheitsrichtlinie - Bard Engineering GmbH

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Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong><br />

Fremdfirmenmanagement<br />

<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong><br />

für den Einsatz von Fremdfirmen bei <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Safety Directive<br />

for contractors and other foreign firms at the factory site of <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Überblick<br />

Sichere Organisation<br />

� Allgemeine Grundsätze<br />

� Unterauftragnehmer des Auftragnehmers<br />

� Aufsichtführende des Auftragnehmers<br />

� Gefährdungsbeurteilung<br />

� Arbeiten mit besonderen Gefahren<br />

� Gegenseitige Gefährdung und Koordination<br />

� Sicherheitsabstimmung, Einweisung und spezielle<br />

Unterweisungen<br />

� Alleinarbeit<br />

� Arbeiten an Anlagen und Nutzung von Einrichtungen<br />

� Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühnen sowie andere Transportod.<br />

Fahrgeräte<br />

Ersteller: H&S, SBE, Stephan Beitzel<br />

Y:\170-<strong>CSC</strong>\Allgemein\Stufe-2\IMS-Handbuch\Mitgeltende Unterlagen\Ebene C\<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01_<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong>_FF.doc<br />

Dokument Nr. -Rev:<br />

<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01<br />

Datum<br />

24.02.2011<br />

Seite<br />

1 von 11<br />

Bereitstellung von Mitteln zur Durchführung von<br />

Arbeiten<br />

� Persönliche Schutzausrüstung<br />

� Betriebs-/Arbeitsmittel und Ergänzende Mittel zur<br />

Notfallvorsorge<br />

Umweltschutz<br />

� Arbeiten, die unter das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) fallen<br />

� Gefahrstoffe/Arbeitsstoffe<br />

� Nachbarschaft und Arbeitslärm<br />

� Entsorgung von Abfällen<br />

� Baustelleneinrichtungen<br />

Sonstige Regelungen<br />

� Kontrolle der Einhaltung von Regelungen<br />

Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong><br />

Abt. Arbeitssicherheit<br />

Dept. of Occupational Health & Safety<br />

Hermann-Honnef-Str. 1<br />

27472 Cuxhaven


<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> für den Einsatz von<br />

Fremdfirmen bei<br />

Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong><br />

Ersteller: H&S, SBE, Stephan Beitzel<br />

Y:\170-<strong>CSC</strong>\Allgemein\Stufe-2\IMS-Handbuch\Mitgeltende Unterlagen\Ebene C\<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01_<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong>_FF.doc<br />

Dokument Nr. -Rev:<br />

<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01<br />

Datum<br />

24.02.2011<br />

Seite<br />

2 von 11<br />

Die auf dem Betriebsgelände der Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong>, Hermann-Honnef-Str. 1, 27472 Cuxhaven (nachstehend genannt: <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong>)<br />

tätig werdenden Fremdfirmen (nachstehend genannt: Auftragnehmer) verpflichten sich zur Einhaltung der in dieser <strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> getroffenen<br />

Regelungen.<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestandteile dieser <strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> durch Ausfüllen und Unterzeichnung einer entsprechenden<br />

Fremdfirmenerklärung (vgl. Vordruck im Anhang) als Vertragsbestandteil anzuerkennen und diese Erklärung im Zuge der Angebotsabgabe an <strong>CSC</strong><br />

<strong>GmbH</strong> zu übermitteln.<br />

Diese <strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> gilt gleichermaßen für Firmen, die nicht in einem unmittelbaren Auftragsverhältnis mit <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> stehen, jedoch auf dem<br />

Werksgelände der <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> tätig werden.<br />

Sichere Organisation<br />

1. Allgemeine Grundsätze<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Inhalte der Integrierten Managementpolitik zu Qualität, Arbeits- und Umweltschutz<br />

anzuerkennen.<br />

Die Durchführung von Arbeiten durch den Auftragnehmer erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen,<br />

Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln und Normen, damit Unfälle, Umweltschäden oder Brände vermeiden werden.<br />

Gegen die Sicherheitsbestimmungen Zuwiderhandelnde können bei Gefahr in Verzug zur Einstellung der Arbeit aufgefordert oder<br />

aus dem Werk verwiesen werden.<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Rahmen dieser Richtlinie geforderten, sicherheitsbezogenen Unterlagen unaufgefordert<br />

und vollständig an <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> zu übermitteln.<br />

2. Unterauftragnehmer des Auftragnehmers<br />

Unterauftragnehmer des Auftragnehmers sind keine Vertragspartner der <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong>. Der Einsatz von Unterauftragnehmern durch<br />

den Auftragnehmer ist grundsätzlich vor Arbeitsaufnahme schriftlich dem Auftragszuständigen von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> mit der Angabe der<br />

im entsprechenden Formblatt des Anhangs vorgegebenen Daten anzuzeigen.<br />

Ansprechpartner für Belange von Unterauftragnehmern des Auftragnehmers ist zunächst der Verantwortliche des Auftragnehmers,<br />

der die Belange an den zuständigen Auftragszuständigen von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> kommuniziert.<br />

Die Überprüfung der adäquaten sicherheitsbezogenen Abstimmung mit dem Unterauftragnehmer des Auftragnehmers obliegt dem<br />

Verantwortlichen bzw. Aufsichtführenden des Auftragnehmers. Die Ergebnisse sind dem Auftragszuständigen von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> vor<br />

Arbeitsaufnahme des Unterauftragnehmers anzuzeigen.<br />

Die Bestimmungen dieser <strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> für den Einsatz von Fremdfirmen bei <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> sind auch in vollem Umfang für<br />

Unterauftragnehmer des Auftragnehmers verpflichtend. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm eingesetzten<br />

Unterauftragnehmer dementsprechend zu informieren und auf die Einhaltung der Regelungen zu achten.<br />

3. Aufsichtführende des Auftragnehmers<br />

Der Auftragnehmer hat durch die Benennung von verantwortlichen Aufsichtführenden "vor Ort" (z. B. weisungsbefugte leitende<br />

Monteure, Vorarbeiter, im Folgenden lediglich: „Aufsichtführender“) eine Überwachung seiner Mitarbeiter oder der von ihm<br />

beauftragten Dritten sicherzustellen.<br />

Aufsichtführende des Auftragnehmers überwachen die Durchführung der Tätigkeiten entsprechend geltender Schutzmaßnahmen<br />

und erteilen diesbezügliche Anweisungen. Die Durchführung von Arbeiten und Überwachung von Arbeiten durch den<br />

Aufsichtführenden setzt dessen Anwesenheit vor Ort sowie dessen Weisungsbefugnis voraus.<br />

Der Aufsichtsführende ist durch schriftliche Erklärung des Auftragnehmers zur Durchführung erforderlicher Unterweisungen vor Ort<br />

sowie zur Überwachung von Arbeiten zu verpflichten.<br />

Der Auftragnehmer benennt Aufsichtführende sowie etwaige weitere Auftragsverantwortliche des Auftragnehmers in der<br />

Fremdfirmenerklärung (vgl. Muster im Anhang) oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch im Zuge der<br />

Auftragsbestätigung, schriftlich und unterzeichnet gegenüber <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />

( F i r m e n s t e m p e l )


4. Gefährdungsbeurteilung<br />

<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> für den Einsatz von<br />

Fremdfirmen bei<br />

Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong><br />

Ersteller: H&S, SBE, Stephan Beitzel<br />

Y:\170-<strong>CSC</strong>\Allgemein\Stufe-2\IMS-Handbuch\Mitgeltende Unterlagen\Ebene C\<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01_<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong>_FF.doc<br />

Dokument Nr. -Rev:<br />

<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01<br />

Datum<br />

24.02.2011<br />

Seite<br />

3 von 11<br />

Jeder Auftragnehmer sowie dessen Unterauftragnehmer ist verpflichtet, vor Arbeitsaufnahme eine Gefährdungsbeurteilung<br />

entsprechend ihrem Auftrag durchzuführen, schriftlich zu dokumentieren und als Grundlage zur Durchführung von<br />

auftragsbezogenen Unterweisungen bereitzuhalten.<br />

Neben der Beurteilung der von den Mitarbeitern des Auftragnehmers durchzuführenden Arbeiten ist eine Beurteilung der<br />

gegenseitigen Gefährdung unter Beteiligung von Auftragnehmer und <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> vorzunehmen.<br />

Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung durch den Auftragnehmer bezüglich betriebsspezifischer Gefahren hat der<br />

Auftragnehmer die für ihn erforderlichen Informationen von den zuständigen Stellen bei <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> sowie entsprechende internen<br />

Fachstellen der <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> zu erfragen.<br />

Der Auftragnehmer nennt in der Fremdfirmenerklärung gegenüber <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> seine verantwortlichen Personen für die<br />

Durchführung der auftragsbezogenen Gefährdungsbeurteilung. Sollte die auftragsbezogene Gefährdungsbeurteilung vor Ort erstellt<br />

werden, hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass die von ihm benannte verantwortliche Person vor Ort ist (z.B.<br />

verantwortlicher Aufsichtsführender).<br />

5. Arbeiten mit besonderen Gefahren<br />

<strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> behält sich vor, spezielle Tätigkeiten, die von dem Auftragnehmer ausgeführt werden sollen, nur nach Ausstellung eines<br />

Erlaubnisscheins durch die jeweils zuständigen Stellen bei <strong>CSC</strong> zuzulassen (z.B. Arbeiten mit Zündgefahr, Arbeiten in<br />

explosionsgefährdeten Bereichen, Arbeiten auf Dächern, Transporttätigkeiten mit Kran etc.).<br />

Arbeiten mit besonderen Gefahren, für die Erlaubnisscheine ausgestellt werden müssen, sind in den „Allgemeinen<br />

Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen“ (vgl. Anhang) aufgeführt.<br />

6. Gegenseitige Gefährdungen und Koordination<br />

Zur Abstimmung von Maßnahmen hinsichtlich gegenseitiger Gefährdungen ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator<br />

(im Folgenden: SiGeKo) von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> hinzu zu ziehen.<br />

Der SiGeKo ist grundsätzlich weisungsbefugt in allen Angelegenheiten, die die Koordination von Gewerken betrifft.<br />

Aufsichtführende des Auftragnehmers bzw. dessen Unterauftragnehmers sind weiterhin für die ihnen unterstellten Mitarbeiter<br />

verantwortlich.<br />

Der Koordinator unterstützt bei der Erstellung eines Arbeitsablaufplanes gemeinsam mit dem verantwortlichen Aufsichtsführenden<br />

des Auftragnehmers "vor Ort", dem Auftragszuständigen von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> sowie ggf. unter Beteiligung von Bereichsverantwortlichen<br />

und weiteren Fachstellen von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />

7. Mitarbeiter des Auftragnehmers und beauftragter Dritter<br />

Auftragnehmer dürfen nur qualifiziertes Personal unter Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Vorschriften einsetzen.<br />

Auf Verlangen der zuständigen Stellen von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> sind entsprechende Qualifizierungsbescheinigungen für das eingesetzte<br />

Personal vorzulegen. Dies betrifft insbesondere Arbeiten, für die eine besondere Qualifikation erforderlich ist.<br />

Zum Führen von Fahr- und Transportgeräten wie z.B. Hubarbeitsbühnen, Flurförderzeuge, Baumaschinen sowie Krane sind<br />

entsprechende Qualifikationsnachweise und schriftliche Beauftragungen vorzulegen. Mitarbeiter, für die entsprechende Nachweise<br />

nicht vorgelegt werden können, sind von der Bedienung o. g. Geräte ausgeschlossen.<br />

Ersthelfer müssen in ausreichender Anzahl benannt und vor Ort sein.<br />

Grundsätzlich bleibt die Personalverantwortung der Mitarbeiter von Auftragnehmern sowie beauftragter Dritter beim<br />

Auftragnehmer.<br />

Hinzukommende Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie beauftragter Dritter sind umgehend dem Auftragszuständigen bei <strong>CSC</strong><br />

<strong>GmbH</strong> zu melden.<br />

( F i r m e n s t e m p e l )


<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> für den Einsatz von<br />

Fremdfirmen bei<br />

Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong><br />

8. Sicherheitsabstimmung, Einweisung und spezielle Unterweisungen<br />

Ersteller: H&S, SBE, Stephan Beitzel<br />

Y:\170-<strong>CSC</strong>\Allgemein\Stufe-2\IMS-Handbuch\Mitgeltende Unterlagen\Ebene C\<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01_<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong>_FF.doc<br />

Dokument Nr. -Rev:<br />

<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01<br />

Datum<br />

24.02.2011<br />

Seite<br />

4 von 11<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vor Arbeitsaufnahme eine Sicherheitsabstimmung gemeinsam mit zuständigem Personal von<br />

<strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> durchzuführen. In der Sicherheitsabstimmung erfolgt unter anderem das sicherheitsbezogene Einweisungsgespräch mit<br />

verantwortlichen Aufsichtsführende "vor Ort" des Auftragnehmers.<br />

Die auftragsbezogene Gefährdungsbeurteilung des Auftragnehmers ist bei dem sicherheitsbezogenen Abstimmungsgespräch vor<br />

Arbeitsaufnahme vorzulegen oder ggf. durch Verantwortliche des Auftragnehmers zu erstellen.<br />

Ferner ist die Erstellung eines Arbeitsablaufplanes zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen Gegenstand des<br />

sicherheitsbezogenen Abstimmungsgesprächs.<br />

Alle Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie derer beauftragter Dritter sind entsprechend aller geltenden gesetzlichen und<br />

berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln, die für die Ausführung von Arbeiten bei <strong>CSC</strong> erforderlich sind, unterwiesen<br />

sein.<br />

Der Auftragnehmer sowie seine Unterauftragnehmer verpflichten sich, ihre Mitarbeiter ebenfalls hinsichtlich der an den<br />

Arbeitsplätzen vor Ort geltenden betrieblichen Verhaltens- und Schutzmaßnahmen sowie möglicher Gefährdungen vor<br />

Arbeitsbeginn zu unterweisen.<br />

Der Auftragnehmer sowie seine Unterauftragnehmer sind weiterhin verpflichtet, die eigenen Mitarbeiter in den<br />

Sicherheitsvorschriften der <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> zu unterweisen.<br />

Die Unterweisung ist in höchstens jährlichen Abständen und bei Änderungen der Rahmenbedingungen von dem Auftragnehmer<br />

bzw. dessen verantwortlichen Aufsichtführenden „vor Ort“ durchzuführen.<br />

Die Unterweisungen sind schriftlich zu dokumentieren (Siehe Anhang: Muster-Unterweisungsnachweis). Die schriftliche<br />

Dokumentation der Unterweisungen des Auftragnehmers sowie seiner Unterauftragnehmer ist auf Verlangen <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong><br />

auszuhändigen. <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> ist berechtigt, zur Eigendokumentation Kopien von Befähigungsnachweisen anzufertigen.<br />

Sofern <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> zu sicherheits- oder umweltrelevanten Schulungsveranstaltungen einlädt, ist die Teilnahme für die Mitarbeiter<br />

des Auftragnehmers verpflichtend.<br />

Hinzukommende Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie beauftragter Dritter sind unverzüglich (z.B. durch Aufsicht führende<br />

Personen des Auftragnehmers) hinsichtlich aller oben genannten Sicherheitsbestimmungen und Schutzmaßnahmen zu<br />

unterweisen.<br />

9. Alleinarbeit<br />

Arbeiten außer Ruf- und Sichtweite, die durch einzelne Mitarbeiter durchgeführt werden, sind aus sicherheitstechnischen Gründen<br />

nicht zulässig. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Gewerke derart zu gestalten, dass Arbeiten außer Ruf- und Sichtweite durch<br />

einzelne Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie seiner Unterauftragnehmer nicht zustande kommen.<br />

10. Arbeiten an Anlagen und Nutzung von Einrichtungen<br />

Für Arbeiten an Anlagen, Betriebsmitteln und anderen Einrichtungen sowie der Bedienung von Geräten, Einrichtungen und Anlagen<br />

von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> oder anderer bei und für <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> tätigen Firmen bedarf es grundsätzlich der Genehmigung von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />

Die Anforderungen können u. a. im Abstimmungsgespräch zwischen Auftragnehmer und <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> geklärt werden. Ggf. sind<br />

Einrichtungsbezogene Kurzschulungen in Betracht zu ziehen.<br />

Der Bedarf einer Inanspruchnahme von Leistungen anderer bei <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> tätigen Firmen ist grundsätzlich dem<br />

Auftragszuständigen von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> anzuzeigen. Eine solche Inanspruchnahme bedarf der Zustimmung von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />

( F i r m e n s t e m p e l )


<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> für den Einsatz von<br />

Fremdfirmen bei<br />

Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong><br />

11. Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühnen sowie andere Transport- od. Fahrgeräte<br />

Ersteller: H&S, SBE, Stephan Beitzel<br />

Y:\170-<strong>CSC</strong>\Allgemein\Stufe-2\IMS-Handbuch\Mitgeltende Unterlagen\Ebene C\<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01_<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong>_FF.doc<br />

Dokument Nr. -Rev:<br />

<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01<br />

Datum<br />

24.02.2011<br />

Seite<br />

5 von 11<br />

Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühnen, Krane sowie andere Transport- oder Fahrgeräte dürfen nur von geeignetem, unterwiesenem<br />

und beauftragtem Personal bedient werden.<br />

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass seine Mitarbeiter oder Mitarbeiter von beauftragten Firmen, die o. g. Geräte bei <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong><br />

bedienen sollen, einen gültigen Fahrauftrag (vgl. § 7 BGV D27 für Flurförderzeuge bzw. Nr. 2.1 der BGR 500 Kap. 2.10 i. V. m. BGV<br />

D29 für Hubarbeitsbühnen) besitzen.<br />

Zuvor genannte Fahraufträge, Unterweisungsnachweise sowie Nachweise der Arbeitsmedizinischen Untersuchung G25 bzw.<br />

gleichwertige Nachweise sind <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> vor Aufnahme von Arbeiten <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> in Kopie vorzulegen, falls entsprechende Geräte<br />

verwendet werden müssen.<br />

Auf Hubarbeitsbühnen aller Art besteht bei <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> das Gebot, Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz wirksam zu tragen<br />

(vgl. insbesondere Abschnitt „Persönliche Schutzausrüstung“).<br />

Sofern eine geeignete Einweisung von Mitarbeitern auf die zu verwendenden Geräte durch den Auftragnehmer nicht<br />

nachgewiesen werden kann, wird die Bedienung entsprechender Geräte untersagt.<br />

Bereitstellung von Mitteln zur Durchführung von Arbeiten<br />

12. Persönliche Schutzausrüstung<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Beschäftigten mit notwendiger und geeigneter persönlicher Schutzausrüstung<br />

auszustatten und darüber hinaus sicherzustellen, dass Mitarbeiter beauftragter Dritter mit erforderlicher persönlicher<br />

Schutzausrüstung ausgestattet sind.<br />

Bei <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> gilt gemäß Festlegung in den „Allgemeinen Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen“ (<strong>CSC</strong>-20-H&S-U-002.00) je<br />

nach Lage der Arbeitsbereiche die Pflicht zur Anwendung von Schutzhelm, Augenschutz (Schutzbrille) und Sicherheitsschuhen. Zur<br />

Aufnahme von Arbeiten bei <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> stellt der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern daher entsprechende Ausstattung zur<br />

Verfügung.<br />

Die Art der durchzuführenden Arbeiten kann spezielle persönliche Schutzausrüstung (je nach Gefährdungsart z.B. PSA gegen<br />

Absturz, Gehörschutz, Atemschutz etc.) zum Schutz von Leib und Leben der Mitarbeiter des Auftragnehmers erfordern, zu deren<br />

Bereitstellung sich der Auftragnehmer verpflichtet. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers werden in der Anwendung spezieller<br />

persönlicher Schutzausrüstung von diesem unterwiesen.<br />

Kommt Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zum Einsatz, legt der Auftragnehmer <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> den gültigen Nachweis über<br />

arbeitsmedizinische Eignung nach G41 bzw. gleichwertiger Nachweise für die entsprechenden Mitarbeiter vor.<br />

13. Betriebs-/Arbeitsmittel und Ergänzende Mittel zur Notfallvorsorge<br />

Eingebrachte Arbeitsmittel, wie z. B. Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge usw., müssen sich in einem sicherheitstechnisch<br />

einwandfreien Zustand befinden und für den Einsatz in den vorgesehenen Betriebsbereichen (z. B. Arbeiten in<br />

explosionsgefährdeten Bereichen) geeignet sein. Die eingesetzten Arbeitsmittel sind nach Gebrauch vor Zugriff Unbefugter<br />

gesichert aufzubewahren bzw. firmenspezifisch zu kennzeichnen.<br />

Der Auftragnehmer sowie die von diesem beauftragten Dritten müssen Nachweise über ihre auf das Werksgelände eingeführten<br />

Materialien und Arbeitsmittel führen.<br />

Der Auftragnehmer sowie die von diesem beauftragten Dritten verpflichten sich, ihre Mitarbeiter in der Anwendung spezieller<br />

Betriebs-/Arbeitsmittel vom Auftragnehmer zu unterweisen.<br />

Ergänzende Mittel zur Notfallvorsorge (z.B. Erste-Hilfe-Mittel) werden durch den Auftragnehmer während der Durchführung von<br />

Arbeiten bereitgehalten.<br />

( F i r m e n s t e m p e l )


Umweltschutz<br />

<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> für den Einsatz von<br />

Fremdfirmen bei<br />

Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong><br />

14. Arbeiten, die unter das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) fallen<br />

Ersteller: H&S, SBE, Stephan Beitzel<br />

Y:\170-<strong>CSC</strong>\Allgemein\Stufe-2\IMS-Handbuch\Mitgeltende Unterlagen\Ebene C\<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01_<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong>_FF.doc<br />

Dokument Nr. -Rev:<br />

<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01<br />

Datum<br />

24.02.2011<br />

Seite<br />

6 von 11<br />

Der Auftragnehmer erbringt unaufgefordert den Nachweis darüber, dass er als Fachbetrieb im Sinne des § 62 WHG qualifiziert ist,<br />

wenn er unter dieses Gesetz fallende Arbeiten auszuführen hat.<br />

15. Gefahrstoffe/Arbeitsstoffe<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, gegenüber <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> alle Arbeits- und Gefahrstoffe schriftlich und in vollem Umfang vor<br />

Aufnahme der Arbeiten bekannt zu geben und diesbezügliche Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter vor Ort<br />

bereitzuhalten und zur Verfügung zu stellen.<br />

Die Bevorratung von wassergefährdenden bzw. brennbaren Anstrich- oder Beschichtungsstoffen sowie von sonstigen Gefahrstoffen<br />

auf dem Werksgelände kann nur nach Maßgabe der zuständigen Stellen der <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> erfolgen und bedarf der vorherigen<br />

Abstimmung mit dem SiGeKo von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />

Zur Vermeidung von Gewässerschäden sind Tätigkeiten mit wassergefährdenden Stoffen, insbesondere außerhalb der<br />

Betriebshallen auf dem Außengelände, mit den Betriebsbeauftragten im Umweltschutz abzustimmen. Zur Notfallvorsorge hat der<br />

Auftragnehmer geeignete Mittel bereitzustellen.<br />

16. Nachbarschaft und Arbeitslärm<br />

Hinsichtlich der Durchführung von Arbeiten bei <strong>CSC</strong> zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens sind generell Abstimmungen mit<br />

dem Ansprechpartner des Auftragnehmers bei <strong>CSC</strong> unter Beteiligung des Immissionsschutzbeauftragten von <strong>CSC</strong> erforderlich, da v.<br />

a. bei Arbeiten im Außenbereich die Nachbarschaft empfindlich gestört werden kann.<br />

17. Entsorgung von Abfällen<br />

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den aus seinem Auftrag resultierenden Abfall selbst vorschriftsmäßig zu entsorgen. Sollten im<br />

Rahmen von Auftragsarbeiten Materialien anfallen, die als gefährliche Abfälle entsorgt werden müssen, so ist der Ansprechpartner<br />

für Gewerbeabfälle bei <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> entsprechend zu informieren.<br />

18. Baustelleneinrichtungen<br />

Einrichtungen des Auftragnehmers müssen durch ein Firmenschild gekennzeichnet werden (mind. Firmenname und -Anschrift,<br />

Ansprechpartner und dessen Mobil-Telefonnummer). Freilagerflächen sind einzuzäunen / und geeignet zu sichern.<br />

Bei Durchführung von Grubenarbeiten / Aushub von Baugruben oder Gräben ist der Auftragnehmer verpflichtet, entsprechende<br />

Mittel zur Absicherung von Baugruben und Gräben (z. B. Schranken) in geeigneter Ausführung und ausreichender Anzahl bis zu zur<br />

endgültigen Entfernung der Gefahrenstellen bereitzustellen und einzusetzen.<br />

Nach der Beendigung von Bau- und Montagearbeiten müssen sämtliche Einrichtungen abgebaut und von dem Betriebsgelände<br />

entfernt werden. Die Stellen müssen frei von Materialresten, Abfällen oder Verunreinigungen (z.B. ausgelaufene Materialien) sein.<br />

Sonstige Regelungen<br />

19. Kontrolle der Einhaltung von Regelungen<br />

In Abständen von höchstens einem Monat oder bei Änderung der Auftrags- bzw. Ausführungsbedingungen finden<br />

sicherheitsbezogene Kurzgespräche zwischen <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> und dem Auftragnehmer / Aufsichtführenden des Auftragnehmers<br />

inklusive einer Fremdfirmenbewertung statt.<br />

( F i r m e n s t e m p e l )


<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> für den Einsatz von<br />

Fremdfirmen bei<br />

Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong><br />

20. Formulare im Anhang und Zeitpunkt von Meldungen - Übersicht<br />

Bezeichnung Seite Übermittlung bei<br />

Angebotserstellung<br />

Unterweisungsnachweis – sicherheitsbezogene<br />

Unterweisung (Muster) *)<br />

bzw. bei Änderungen<br />

Ersteller: H&S, SBE, Stephan Beitzel<br />

Y:\170-<strong>CSC</strong>\Allgemein\Stufe-2\IMS-Handbuch\Mitgeltende Unterlagen\Ebene C\<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01_<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong>_FF.doc<br />

Übermittlung bei<br />

Auftragsbestätigung<br />

bzw. bei Änderungen<br />

vor Arbeitsaufnahme<br />

Dokument Nr. -Rev:<br />

<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01<br />

Datum<br />

24.02.2011<br />

Seite<br />

7 von 11<br />

Bearbeitung beim<br />

Auftragnehmer oder<br />

vor Ort<br />

8 X<br />

Material- und Stoffliste**) 9 X<br />

Anmeldung von Unterauftragnehmer des<br />

Auftragnehmers**)<br />

Mitteilung von verantwortlichen Aufsichtführenden<br />

vor Ort<br />

*) Mustervordruck für Ihre Verwendung.<br />

**) Bei Änderungen bitte diese Meldeformulare verwenden.<br />

Bitte halten Sie vorhandene<br />

� Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsablaufpläne,<br />

10 X<br />

- X<br />

� tätigkeitsbezogene oder auftragsspezifische Unterweisungsunterlagen,<br />

� (Gefahrstoff-)Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen,<br />

� Nachweise arbeitsmedizinischer Untersuchungen,<br />

� Beauftragungen und Pflichtenübertragungen,<br />

� Genehmigungen zur Durchführung von Arbeiten an Sonn- und Feiertagen<br />

bereit und geben diese den verantwortlichen Aufsichtführenden (z. B. in Kopie) zur Abstimmung vor Ort mit.<br />

Hinweis: Firmenstempel sind – wo vermerkt – obligatorisch.


21. Fremdfirmenerklärung<br />

Daten der Firma<br />

Firma:<br />

Branche / Gewerk:<br />

Ansprechpartner:<br />

Straße:<br />

PLZ / Ort:<br />

Telefon:<br />

Fax:<br />

E-Mail:<br />

Unfallversicherungsträger:<br />

Auftrag/Auftragsnummer:<br />

<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> für den Einsatz von<br />

Fremdfirmen bei<br />

Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong><br />

Ersteller: H&S, SBE, Stephan Beitzel<br />

Y:\170-<strong>CSC</strong>\Allgemein\Stufe-2\IMS-Handbuch\Mitgeltende Unterlagen\Ebene C\<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01_<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong>_FF.doc<br />

Dokument Nr. -Rev:<br />

<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01<br />

Datum<br />

24.02.2011<br />

Seite<br />

8 von 11<br />

An:<br />

Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong><br />

Hermann-Honnef-Strasse 1<br />

27472 Cuxhaven<br />

Per Fax.: 04721 / 5920 – 600<br />

Wir bestätigen, die „<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> für den Einsatz von Fremdfirmen bei Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong>“ (<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-<br />

002.01, Ausgabe vom 24.02.2011) sowie die „Allgemeinen Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen“ (<strong>CSC</strong>-20-H&S-U-002.00<br />

vom 19.11.2010) erhalten, gelesen und verstanden zu haben.<br />

Wir verpflichten uns gegenüber der Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong>, hinsichtlich der Durchführung von Arbeiten auf dem<br />

Werksgelände der <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> die oben genannte <strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> (<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01) und Allgemeine<br />

Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen (<strong>CSC</strong>-20-H&S-U-002.00) einzuhalten und alle dort beschriebenen Bestimmungen stets<br />

zu befolgen.<br />

Sollten sich in dieser Erklärung gemachte Angaben ändern, so wird dies <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> unverzüglich mitgeteilt.<br />

Benennung verantw. Aufsichtführender vor Ort sowie evt. weiterer verantw. Ansprechpartner<br />

Wir verpflichten uns, verantwortliche Aufsichtführende „vor Ort“ gemäß o. g. <strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> sowie evt. weitere<br />

verantwortliche Ansprechpartner gegenüber <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> vor Aufnahme von Arbeiten, schriftlich und unterzeichnet mitzuteilen.<br />

Diese sind zur Abstimmung der Arbeiten unseres Unternehmens sowie unserer Unterauftragnehmer bestellt. Sie können<br />

Gefährdungsbeurteilungen durchführen, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen vor Ort festlegen und stimmen sich laufend mit der<br />

Fa. <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> ab.<br />

Die als „verantwortliche Aufsichtsführende vor Ort“ durch uns schriftlich mitzuteilende Personen sind weisungsbefugt und<br />

berechtigt, Erlaubnisscheine zur Durchführung von Arbeiten zu empfangen. Sie haben die durchzuführenden Arbeiten vor Ort als<br />

Aufsichtsführende zu überwachen.<br />

Mit der Unterschrift wird die Richtigkeit oben gemachter Angaben ausdrücklich bestätigt:<br />

Ort / Datum Unterschrift des Auftragnehmers / Bevollmächtigten<br />

( F i r m e n s t e m p e l )<br />

! Hinweise zur Rücksendung dieser Erklärung !<br />

� Stellen Sie bitte sicher, dass auf Seite 1 bis 7 Ihr Firmenstempel oder die Unterschrift des Bevollmächtigten vorhanden ist.<br />

� Im Rahmen der Fremdfirmenerklärung müssen Seite 1 bis 7 übergeben werden.<br />

� Senden Sie bei Übermittlung vorab per Fax bitte auch Seite 1 bis 7 dieser Richtlinie.<br />

Bitte beachten Sie die unten<br />

stehenden Hinweise zur<br />

Übermittlung dieser Erklärung.


Musternachweis<br />

für den Einsatz bei<br />

Unterweisungen durch<br />

Aufsichtführende von<br />

Fremdfirmen vor Ort.<br />

Firma:<br />

Name des verantwortlichen Aufsichtführenden der<br />

Firma:<br />

Name des Unterweisenden<br />

(falls nicht identisch mit Aufsichtführenden)<br />

Unterweisungsnachweis<br />

Sicherheitsbezogene Unterweisungen<br />

Ort der Unterweisung: Datum:<br />

Besonderer Anlass der Unterweisung: ( ) Erstunterweisung bei Arbeitsaufnahme ( ) Wiederholungsunterweisung<br />

Ersteller: H&S, SBE, Stephan Beitzel<br />

Y:\170-<strong>CSC</strong>\Allgemein\Stufe-2\IMS-Handbuch\Mitgeltende Unterlagen\Ebene C\<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01_<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong>_FF.doc<br />

Dokument Nr. -Rev:<br />

<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01<br />

Datum<br />

19.11.2010<br />

Seite<br />

9 von 11<br />

( ) Spez Thema: ______________________________________________________________________________________________<br />

Unterweisungsthemen (nicht zutreffendes bitte streichen!)<br />

� Allgemeinen Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen (<strong>CSC</strong>-20-<br />

H&S-U-002.00) vom 19.11.2010<br />

� Örtliche Begebenheiten des Geländes, der Betriebshallen und<br />

speziellen Arbeitsorten, Ordnung und Sauberkeit (R1)<br />

� Einrichtungen zur Notfallvorsorge (R14)<br />

� Benutzung und Gestellung der Energieversorgung (R16)<br />

� Inanspruchnahme von Leistungen anderer Fremdfirmen, die bei <strong>CSC</strong><br />

<strong>GmbH</strong> arbeiten (R17)<br />

� Meldung von Ereignissen (Unfall, Brand, akute Krankheitsfälle,<br />

Umweltereignis) (R19)<br />

� Ansprechpartner bei <strong>CSC</strong> und Befugnisse (R2)<br />

� Verhalten in explosionsgefährdeten Bereichen (R29)<br />

� Bedienung von Fahrgeräten (R30)<br />

� Verpflichtung zur Nutzung persönlicher Schutzausrüstung (R31)<br />

� Gegenseitiger Austausch von Arbeitsmitteln (R18)<br />

� Regelungen aus Erlaubnisscheinen und Nutzungsvereinbarungen<br />

(R6, R13)<br />

� Ordnung, Sauberkeit, Umweltschutz (R26)<br />

� Benutzung von Sozialräumen (R27)<br />

� Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen (R28)<br />

Weitere / Spezielle Themen (z.B. Anlassbezogene Unterweisung, welcher Arbeitsablaufplan, Gef.-Beurteilung, welche Erlaubnisscheine etc.):<br />

Arbeitsablaufplan: …<br />

Gefährdungsbeurteilung: …<br />

Durch meine Unterschrift erkläre ich, dass ich über die oben genannten Themen unterwiesen wurde. Den Inhalt der Unterweisung habe<br />

ich verstanden. Ich verpflichte mich, die vermittelten Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen vollständig einzuhalten:<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

7.<br />

8.<br />

9.<br />

10.<br />

Name Firma Unterschrift Ersthelfer<br />

(ja / nein)


<strong>CSC</strong> Fremdfirmenabstimmung<br />

Material- und Stoffliste<br />

An: Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong>, Hermann-Honnef-Strasse 1, 27472 Cuxhaven<br />

Per Fax.: 04721 / 5920 – 600<br />

Firma: Datum:<br />

Auftrag<br />

(Beschreibung oder Kennung):<br />

Gefahrstoffe<br />

Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen müssen bereitgestellt werden!<br />

Ersteller: H&S, SBE, Stephan Beitzel<br />

Y:\170-<strong>CSC</strong>\Allgemein\Stufe-2\IMS-Handbuch\Mitgeltende Unterlagen\Ebene C\<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01_<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong>_FF.doc<br />

Dokument Nr. -Rev:<br />

<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01<br />

Datum<br />

24.02.2011<br />

Seite<br />

10 von 11<br />

Es sollen eigene verschließbare, abschließbare und für den Lagerungszweck zugelassene Container eingesetzt werden.<br />

Bezeichnung / Beschreibung Kennzeichnung /<br />

Eigenschaften<br />

Sonstige Materialen und Betriebsmittel<br />

Verpackungsart Gleichzeitig<br />

vorhandene Menge<br />

(kg / Volumen,<br />

Anzahl)<br />

(z.B. Schweißdraht, Anschlagmittel, Schweißgeräte, etc. Bitte gültige Prüfung von Betriebsmitteln sicherstellen!)<br />

Bezeichnung / Beschreibung Menge / Anzahl<br />

Ort / Datum Unterschrift des Auftragnehmers / Bevollmächtigten<br />

( F i r m e n s t e m p e l )<br />

Verbrauch pro<br />

Arbeitsschicht


Firmenname und Firmenanschrift:<br />

An:<br />

Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong><br />

Hermann-Honnef-Strasse 1<br />

27472 Cuxhaven<br />

Per Fax.: 04721 / 5920 – 600<br />

Anmeldung von Unterauftragnehmern<br />

Anmeldung von Unterauftragnehmern<br />

des Auftragnehmers<br />

Folgende Arbeiten führen wir auf Ihrem Gelände durch (auch: Kurztext, Betriebsbereich, Auftragszuständiger <strong>CSC</strong>):<br />

Im Zuge unserer Arbeiten auf Ihrem Gelände melden wir folgende Unterauftragnehmer an:<br />

Firma / Anschrift Leistung / Gewerk Verantwortlicher vor Ort<br />

Ersteller: H&S, SBE, Stephan Beitzel<br />

Y:\170-<strong>CSC</strong>\Allgemein\Stufe-2\IMS-Handbuch\Mitgeltende Unterlagen\Ebene C\<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01_<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong>_FF.doc<br />

Dokument Nr. -Rev:<br />

<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01<br />

Datum<br />

24.02.2011<br />

Seite<br />

11 von 11<br />

Wir bestätigen, den oben genannten Firmen die „<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> für den Einsatz von Fremdfirmen“ von <strong>CSC</strong> (<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-<br />

002.00) einschließlich der „Allgemeinen Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen“ (<strong>CSC</strong>-20-H&S-U-002.00) übermittelt zu haben.<br />

Zur Einhaltung der darin getroffenen Regelungen sind die Unterauftragnehmer von uns verpflichtet worden und werden durch uns<br />

kontrolliert.<br />

Mit der Unterschrift wird die Richtigkeit oben gemachter Angaben ausdrücklich bestätigt:<br />

Ort / Datum Unterschrift des Auftragnehmers / Bevollmächtigten<br />

( F i r m e n s t e m p e l )

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