CSC Sicherheitsrichtlinie - Bard Engineering GmbH
CSC Sicherheitsrichtlinie - Bard Engineering GmbH
CSC Sicherheitsrichtlinie - Bard Engineering GmbH
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Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong><br />
Fremdfirmenmanagement<br />
<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong><br />
für den Einsatz von Fremdfirmen bei <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Safety Directive<br />
for contractors and other foreign firms at the factory site of <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong><br />
Überblick<br />
Sichere Organisation<br />
� Allgemeine Grundsätze<br />
� Unterauftragnehmer des Auftragnehmers<br />
� Aufsichtführende des Auftragnehmers<br />
� Gefährdungsbeurteilung<br />
� Arbeiten mit besonderen Gefahren<br />
� Gegenseitige Gefährdung und Koordination<br />
� Sicherheitsabstimmung, Einweisung und spezielle<br />
Unterweisungen<br />
� Alleinarbeit<br />
� Arbeiten an Anlagen und Nutzung von Einrichtungen<br />
� Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühnen sowie andere Transportod.<br />
Fahrgeräte<br />
Ersteller: H&S, SBE, Stephan Beitzel<br />
Y:\170-<strong>CSC</strong>\Allgemein\Stufe-2\IMS-Handbuch\Mitgeltende Unterlagen\Ebene C\<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01_<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong>_FF.doc<br />
Dokument Nr. -Rev:<br />
<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01<br />
Datum<br />
24.02.2011<br />
Seite<br />
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Bereitstellung von Mitteln zur Durchführung von<br />
Arbeiten<br />
� Persönliche Schutzausrüstung<br />
� Betriebs-/Arbeitsmittel und Ergänzende Mittel zur<br />
Notfallvorsorge<br />
Umweltschutz<br />
� Arbeiten, die unter das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) fallen<br />
� Gefahrstoffe/Arbeitsstoffe<br />
� Nachbarschaft und Arbeitslärm<br />
� Entsorgung von Abfällen<br />
� Baustelleneinrichtungen<br />
Sonstige Regelungen<br />
� Kontrolle der Einhaltung von Regelungen<br />
Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong><br />
Abt. Arbeitssicherheit<br />
Dept. of Occupational Health & Safety<br />
Hermann-Honnef-Str. 1<br />
27472 Cuxhaven
<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> für den Einsatz von<br />
Fremdfirmen bei<br />
Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong><br />
Ersteller: H&S, SBE, Stephan Beitzel<br />
Y:\170-<strong>CSC</strong>\Allgemein\Stufe-2\IMS-Handbuch\Mitgeltende Unterlagen\Ebene C\<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01_<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong>_FF.doc<br />
Dokument Nr. -Rev:<br />
<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01<br />
Datum<br />
24.02.2011<br />
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Die auf dem Betriebsgelände der Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong>, Hermann-Honnef-Str. 1, 27472 Cuxhaven (nachstehend genannt: <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong>)<br />
tätig werdenden Fremdfirmen (nachstehend genannt: Auftragnehmer) verpflichten sich zur Einhaltung der in dieser <strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> getroffenen<br />
Regelungen.<br />
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestandteile dieser <strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> durch Ausfüllen und Unterzeichnung einer entsprechenden<br />
Fremdfirmenerklärung (vgl. Vordruck im Anhang) als Vertragsbestandteil anzuerkennen und diese Erklärung im Zuge der Angebotsabgabe an <strong>CSC</strong><br />
<strong>GmbH</strong> zu übermitteln.<br />
Diese <strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> gilt gleichermaßen für Firmen, die nicht in einem unmittelbaren Auftragsverhältnis mit <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> stehen, jedoch auf dem<br />
Werksgelände der <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> tätig werden.<br />
Sichere Organisation<br />
1. Allgemeine Grundsätze<br />
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Inhalte der Integrierten Managementpolitik zu Qualität, Arbeits- und Umweltschutz<br />
anzuerkennen.<br />
Die Durchführung von Arbeiten durch den Auftragnehmer erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen,<br />
Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln und Normen, damit Unfälle, Umweltschäden oder Brände vermeiden werden.<br />
Gegen die Sicherheitsbestimmungen Zuwiderhandelnde können bei Gefahr in Verzug zur Einstellung der Arbeit aufgefordert oder<br />
aus dem Werk verwiesen werden.<br />
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Rahmen dieser Richtlinie geforderten, sicherheitsbezogenen Unterlagen unaufgefordert<br />
und vollständig an <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> zu übermitteln.<br />
2. Unterauftragnehmer des Auftragnehmers<br />
Unterauftragnehmer des Auftragnehmers sind keine Vertragspartner der <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong>. Der Einsatz von Unterauftragnehmern durch<br />
den Auftragnehmer ist grundsätzlich vor Arbeitsaufnahme schriftlich dem Auftragszuständigen von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> mit der Angabe der<br />
im entsprechenden Formblatt des Anhangs vorgegebenen Daten anzuzeigen.<br />
Ansprechpartner für Belange von Unterauftragnehmern des Auftragnehmers ist zunächst der Verantwortliche des Auftragnehmers,<br />
der die Belange an den zuständigen Auftragszuständigen von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> kommuniziert.<br />
Die Überprüfung der adäquaten sicherheitsbezogenen Abstimmung mit dem Unterauftragnehmer des Auftragnehmers obliegt dem<br />
Verantwortlichen bzw. Aufsichtführenden des Auftragnehmers. Die Ergebnisse sind dem Auftragszuständigen von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> vor<br />
Arbeitsaufnahme des Unterauftragnehmers anzuzeigen.<br />
Die Bestimmungen dieser <strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> für den Einsatz von Fremdfirmen bei <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> sind auch in vollem Umfang für<br />
Unterauftragnehmer des Auftragnehmers verpflichtend. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm eingesetzten<br />
Unterauftragnehmer dementsprechend zu informieren und auf die Einhaltung der Regelungen zu achten.<br />
3. Aufsichtführende des Auftragnehmers<br />
Der Auftragnehmer hat durch die Benennung von verantwortlichen Aufsichtführenden "vor Ort" (z. B. weisungsbefugte leitende<br />
Monteure, Vorarbeiter, im Folgenden lediglich: „Aufsichtführender“) eine Überwachung seiner Mitarbeiter oder der von ihm<br />
beauftragten Dritten sicherzustellen.<br />
Aufsichtführende des Auftragnehmers überwachen die Durchführung der Tätigkeiten entsprechend geltender Schutzmaßnahmen<br />
und erteilen diesbezügliche Anweisungen. Die Durchführung von Arbeiten und Überwachung von Arbeiten durch den<br />
Aufsichtführenden setzt dessen Anwesenheit vor Ort sowie dessen Weisungsbefugnis voraus.<br />
Der Aufsichtsführende ist durch schriftliche Erklärung des Auftragnehmers zur Durchführung erforderlicher Unterweisungen vor Ort<br />
sowie zur Überwachung von Arbeiten zu verpflichten.<br />
Der Auftragnehmer benennt Aufsichtführende sowie etwaige weitere Auftragsverantwortliche des Auftragnehmers in der<br />
Fremdfirmenerklärung (vgl. Muster im Anhang) oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch im Zuge der<br />
Auftragsbestätigung, schriftlich und unterzeichnet gegenüber <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />
( F i r m e n s t e m p e l )
4. Gefährdungsbeurteilung<br />
<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> für den Einsatz von<br />
Fremdfirmen bei<br />
Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong><br />
Ersteller: H&S, SBE, Stephan Beitzel<br />
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24.02.2011<br />
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Jeder Auftragnehmer sowie dessen Unterauftragnehmer ist verpflichtet, vor Arbeitsaufnahme eine Gefährdungsbeurteilung<br />
entsprechend ihrem Auftrag durchzuführen, schriftlich zu dokumentieren und als Grundlage zur Durchführung von<br />
auftragsbezogenen Unterweisungen bereitzuhalten.<br />
Neben der Beurteilung der von den Mitarbeitern des Auftragnehmers durchzuführenden Arbeiten ist eine Beurteilung der<br />
gegenseitigen Gefährdung unter Beteiligung von Auftragnehmer und <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> vorzunehmen.<br />
Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung durch den Auftragnehmer bezüglich betriebsspezifischer Gefahren hat der<br />
Auftragnehmer die für ihn erforderlichen Informationen von den zuständigen Stellen bei <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> sowie entsprechende internen<br />
Fachstellen der <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> zu erfragen.<br />
Der Auftragnehmer nennt in der Fremdfirmenerklärung gegenüber <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> seine verantwortlichen Personen für die<br />
Durchführung der auftragsbezogenen Gefährdungsbeurteilung. Sollte die auftragsbezogene Gefährdungsbeurteilung vor Ort erstellt<br />
werden, hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass die von ihm benannte verantwortliche Person vor Ort ist (z.B.<br />
verantwortlicher Aufsichtsführender).<br />
5. Arbeiten mit besonderen Gefahren<br />
<strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> behält sich vor, spezielle Tätigkeiten, die von dem Auftragnehmer ausgeführt werden sollen, nur nach Ausstellung eines<br />
Erlaubnisscheins durch die jeweils zuständigen Stellen bei <strong>CSC</strong> zuzulassen (z.B. Arbeiten mit Zündgefahr, Arbeiten in<br />
explosionsgefährdeten Bereichen, Arbeiten auf Dächern, Transporttätigkeiten mit Kran etc.).<br />
Arbeiten mit besonderen Gefahren, für die Erlaubnisscheine ausgestellt werden müssen, sind in den „Allgemeinen<br />
Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen“ (vgl. Anhang) aufgeführt.<br />
6. Gegenseitige Gefährdungen und Koordination<br />
Zur Abstimmung von Maßnahmen hinsichtlich gegenseitiger Gefährdungen ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator<br />
(im Folgenden: SiGeKo) von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> hinzu zu ziehen.<br />
Der SiGeKo ist grundsätzlich weisungsbefugt in allen Angelegenheiten, die die Koordination von Gewerken betrifft.<br />
Aufsichtführende des Auftragnehmers bzw. dessen Unterauftragnehmers sind weiterhin für die ihnen unterstellten Mitarbeiter<br />
verantwortlich.<br />
Der Koordinator unterstützt bei der Erstellung eines Arbeitsablaufplanes gemeinsam mit dem verantwortlichen Aufsichtsführenden<br />
des Auftragnehmers "vor Ort", dem Auftragszuständigen von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> sowie ggf. unter Beteiligung von Bereichsverantwortlichen<br />
und weiteren Fachstellen von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />
7. Mitarbeiter des Auftragnehmers und beauftragter Dritter<br />
Auftragnehmer dürfen nur qualifiziertes Personal unter Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Vorschriften einsetzen.<br />
Auf Verlangen der zuständigen Stellen von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> sind entsprechende Qualifizierungsbescheinigungen für das eingesetzte<br />
Personal vorzulegen. Dies betrifft insbesondere Arbeiten, für die eine besondere Qualifikation erforderlich ist.<br />
Zum Führen von Fahr- und Transportgeräten wie z.B. Hubarbeitsbühnen, Flurförderzeuge, Baumaschinen sowie Krane sind<br />
entsprechende Qualifikationsnachweise und schriftliche Beauftragungen vorzulegen. Mitarbeiter, für die entsprechende Nachweise<br />
nicht vorgelegt werden können, sind von der Bedienung o. g. Geräte ausgeschlossen.<br />
Ersthelfer müssen in ausreichender Anzahl benannt und vor Ort sein.<br />
Grundsätzlich bleibt die Personalverantwortung der Mitarbeiter von Auftragnehmern sowie beauftragter Dritter beim<br />
Auftragnehmer.<br />
Hinzukommende Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie beauftragter Dritter sind umgehend dem Auftragszuständigen bei <strong>CSC</strong><br />
<strong>GmbH</strong> zu melden.<br />
( F i r m e n s t e m p e l )
<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> für den Einsatz von<br />
Fremdfirmen bei<br />
Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong><br />
8. Sicherheitsabstimmung, Einweisung und spezielle Unterweisungen<br />
Ersteller: H&S, SBE, Stephan Beitzel<br />
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vor Arbeitsaufnahme eine Sicherheitsabstimmung gemeinsam mit zuständigem Personal von<br />
<strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> durchzuführen. In der Sicherheitsabstimmung erfolgt unter anderem das sicherheitsbezogene Einweisungsgespräch mit<br />
verantwortlichen Aufsichtsführende "vor Ort" des Auftragnehmers.<br />
Die auftragsbezogene Gefährdungsbeurteilung des Auftragnehmers ist bei dem sicherheitsbezogenen Abstimmungsgespräch vor<br />
Arbeitsaufnahme vorzulegen oder ggf. durch Verantwortliche des Auftragnehmers zu erstellen.<br />
Ferner ist die Erstellung eines Arbeitsablaufplanes zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen Gegenstand des<br />
sicherheitsbezogenen Abstimmungsgesprächs.<br />
Alle Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie derer beauftragter Dritter sind entsprechend aller geltenden gesetzlichen und<br />
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln, die für die Ausführung von Arbeiten bei <strong>CSC</strong> erforderlich sind, unterwiesen<br />
sein.<br />
Der Auftragnehmer sowie seine Unterauftragnehmer verpflichten sich, ihre Mitarbeiter ebenfalls hinsichtlich der an den<br />
Arbeitsplätzen vor Ort geltenden betrieblichen Verhaltens- und Schutzmaßnahmen sowie möglicher Gefährdungen vor<br />
Arbeitsbeginn zu unterweisen.<br />
Der Auftragnehmer sowie seine Unterauftragnehmer sind weiterhin verpflichtet, die eigenen Mitarbeiter in den<br />
Sicherheitsvorschriften der <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> zu unterweisen.<br />
Die Unterweisung ist in höchstens jährlichen Abständen und bei Änderungen der Rahmenbedingungen von dem Auftragnehmer<br />
bzw. dessen verantwortlichen Aufsichtführenden „vor Ort“ durchzuführen.<br />
Die Unterweisungen sind schriftlich zu dokumentieren (Siehe Anhang: Muster-Unterweisungsnachweis). Die schriftliche<br />
Dokumentation der Unterweisungen des Auftragnehmers sowie seiner Unterauftragnehmer ist auf Verlangen <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong><br />
auszuhändigen. <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> ist berechtigt, zur Eigendokumentation Kopien von Befähigungsnachweisen anzufertigen.<br />
Sofern <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> zu sicherheits- oder umweltrelevanten Schulungsveranstaltungen einlädt, ist die Teilnahme für die Mitarbeiter<br />
des Auftragnehmers verpflichtend.<br />
Hinzukommende Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie beauftragter Dritter sind unverzüglich (z.B. durch Aufsicht führende<br />
Personen des Auftragnehmers) hinsichtlich aller oben genannten Sicherheitsbestimmungen und Schutzmaßnahmen zu<br />
unterweisen.<br />
9. Alleinarbeit<br />
Arbeiten außer Ruf- und Sichtweite, die durch einzelne Mitarbeiter durchgeführt werden, sind aus sicherheitstechnischen Gründen<br />
nicht zulässig. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Gewerke derart zu gestalten, dass Arbeiten außer Ruf- und Sichtweite durch<br />
einzelne Mitarbeiter des Auftragnehmers sowie seiner Unterauftragnehmer nicht zustande kommen.<br />
10. Arbeiten an Anlagen und Nutzung von Einrichtungen<br />
Für Arbeiten an Anlagen, Betriebsmitteln und anderen Einrichtungen sowie der Bedienung von Geräten, Einrichtungen und Anlagen<br />
von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> oder anderer bei und für <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> tätigen Firmen bedarf es grundsätzlich der Genehmigung von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />
Die Anforderungen können u. a. im Abstimmungsgespräch zwischen Auftragnehmer und <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> geklärt werden. Ggf. sind<br />
Einrichtungsbezogene Kurzschulungen in Betracht zu ziehen.<br />
Der Bedarf einer Inanspruchnahme von Leistungen anderer bei <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> tätigen Firmen ist grundsätzlich dem<br />
Auftragszuständigen von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> anzuzeigen. Eine solche Inanspruchnahme bedarf der Zustimmung von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />
( F i r m e n s t e m p e l )
<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> für den Einsatz von<br />
Fremdfirmen bei<br />
Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong><br />
11. Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühnen sowie andere Transport- od. Fahrgeräte<br />
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Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühnen, Krane sowie andere Transport- oder Fahrgeräte dürfen nur von geeignetem, unterwiesenem<br />
und beauftragtem Personal bedient werden.<br />
Der Auftragnehmer stellt sicher, dass seine Mitarbeiter oder Mitarbeiter von beauftragten Firmen, die o. g. Geräte bei <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong><br />
bedienen sollen, einen gültigen Fahrauftrag (vgl. § 7 BGV D27 für Flurförderzeuge bzw. Nr. 2.1 der BGR 500 Kap. 2.10 i. V. m. BGV<br />
D29 für Hubarbeitsbühnen) besitzen.<br />
Zuvor genannte Fahraufträge, Unterweisungsnachweise sowie Nachweise der Arbeitsmedizinischen Untersuchung G25 bzw.<br />
gleichwertige Nachweise sind <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> vor Aufnahme von Arbeiten <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> in Kopie vorzulegen, falls entsprechende Geräte<br />
verwendet werden müssen.<br />
Auf Hubarbeitsbühnen aller Art besteht bei <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> das Gebot, Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz wirksam zu tragen<br />
(vgl. insbesondere Abschnitt „Persönliche Schutzausrüstung“).<br />
Sofern eine geeignete Einweisung von Mitarbeitern auf die zu verwendenden Geräte durch den Auftragnehmer nicht<br />
nachgewiesen werden kann, wird die Bedienung entsprechender Geräte untersagt.<br />
Bereitstellung von Mitteln zur Durchführung von Arbeiten<br />
12. Persönliche Schutzausrüstung<br />
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Beschäftigten mit notwendiger und geeigneter persönlicher Schutzausrüstung<br />
auszustatten und darüber hinaus sicherzustellen, dass Mitarbeiter beauftragter Dritter mit erforderlicher persönlicher<br />
Schutzausrüstung ausgestattet sind.<br />
Bei <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> gilt gemäß Festlegung in den „Allgemeinen Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen“ (<strong>CSC</strong>-20-H&S-U-002.00) je<br />
nach Lage der Arbeitsbereiche die Pflicht zur Anwendung von Schutzhelm, Augenschutz (Schutzbrille) und Sicherheitsschuhen. Zur<br />
Aufnahme von Arbeiten bei <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> stellt der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern daher entsprechende Ausstattung zur<br />
Verfügung.<br />
Die Art der durchzuführenden Arbeiten kann spezielle persönliche Schutzausrüstung (je nach Gefährdungsart z.B. PSA gegen<br />
Absturz, Gehörschutz, Atemschutz etc.) zum Schutz von Leib und Leben der Mitarbeiter des Auftragnehmers erfordern, zu deren<br />
Bereitstellung sich der Auftragnehmer verpflichtet. Die Mitarbeiter des Auftragnehmers werden in der Anwendung spezieller<br />
persönlicher Schutzausrüstung von diesem unterwiesen.<br />
Kommt Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz zum Einsatz, legt der Auftragnehmer <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> den gültigen Nachweis über<br />
arbeitsmedizinische Eignung nach G41 bzw. gleichwertiger Nachweise für die entsprechenden Mitarbeiter vor.<br />
13. Betriebs-/Arbeitsmittel und Ergänzende Mittel zur Notfallvorsorge<br />
Eingebrachte Arbeitsmittel, wie z. B. Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge usw., müssen sich in einem sicherheitstechnisch<br />
einwandfreien Zustand befinden und für den Einsatz in den vorgesehenen Betriebsbereichen (z. B. Arbeiten in<br />
explosionsgefährdeten Bereichen) geeignet sein. Die eingesetzten Arbeitsmittel sind nach Gebrauch vor Zugriff Unbefugter<br />
gesichert aufzubewahren bzw. firmenspezifisch zu kennzeichnen.<br />
Der Auftragnehmer sowie die von diesem beauftragten Dritten müssen Nachweise über ihre auf das Werksgelände eingeführten<br />
Materialien und Arbeitsmittel führen.<br />
Der Auftragnehmer sowie die von diesem beauftragten Dritten verpflichten sich, ihre Mitarbeiter in der Anwendung spezieller<br />
Betriebs-/Arbeitsmittel vom Auftragnehmer zu unterweisen.<br />
Ergänzende Mittel zur Notfallvorsorge (z.B. Erste-Hilfe-Mittel) werden durch den Auftragnehmer während der Durchführung von<br />
Arbeiten bereitgehalten.<br />
( F i r m e n s t e m p e l )
Umweltschutz<br />
<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> für den Einsatz von<br />
Fremdfirmen bei<br />
Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong><br />
14. Arbeiten, die unter das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) fallen<br />
Ersteller: H&S, SBE, Stephan Beitzel<br />
Y:\170-<strong>CSC</strong>\Allgemein\Stufe-2\IMS-Handbuch\Mitgeltende Unterlagen\Ebene C\<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01_<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong>_FF.doc<br />
Dokument Nr. -Rev:<br />
<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01<br />
Datum<br />
24.02.2011<br />
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Der Auftragnehmer erbringt unaufgefordert den Nachweis darüber, dass er als Fachbetrieb im Sinne des § 62 WHG qualifiziert ist,<br />
wenn er unter dieses Gesetz fallende Arbeiten auszuführen hat.<br />
15. Gefahrstoffe/Arbeitsstoffe<br />
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, gegenüber <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> alle Arbeits- und Gefahrstoffe schriftlich und in vollem Umfang vor<br />
Aufnahme der Arbeiten bekannt zu geben und diesbezügliche Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter vor Ort<br />
bereitzuhalten und zur Verfügung zu stellen.<br />
Die Bevorratung von wassergefährdenden bzw. brennbaren Anstrich- oder Beschichtungsstoffen sowie von sonstigen Gefahrstoffen<br />
auf dem Werksgelände kann nur nach Maßgabe der zuständigen Stellen der <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> erfolgen und bedarf der vorherigen<br />
Abstimmung mit dem SiGeKo von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />
Zur Vermeidung von Gewässerschäden sind Tätigkeiten mit wassergefährdenden Stoffen, insbesondere außerhalb der<br />
Betriebshallen auf dem Außengelände, mit den Betriebsbeauftragten im Umweltschutz abzustimmen. Zur Notfallvorsorge hat der<br />
Auftragnehmer geeignete Mittel bereitzustellen.<br />
16. Nachbarschaft und Arbeitslärm<br />
Hinsichtlich der Durchführung von Arbeiten bei <strong>CSC</strong> zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens sind generell Abstimmungen mit<br />
dem Ansprechpartner des Auftragnehmers bei <strong>CSC</strong> unter Beteiligung des Immissionsschutzbeauftragten von <strong>CSC</strong> erforderlich, da v.<br />
a. bei Arbeiten im Außenbereich die Nachbarschaft empfindlich gestört werden kann.<br />
17. Entsorgung von Abfällen<br />
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den aus seinem Auftrag resultierenden Abfall selbst vorschriftsmäßig zu entsorgen. Sollten im<br />
Rahmen von Auftragsarbeiten Materialien anfallen, die als gefährliche Abfälle entsorgt werden müssen, so ist der Ansprechpartner<br />
für Gewerbeabfälle bei <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> entsprechend zu informieren.<br />
18. Baustelleneinrichtungen<br />
Einrichtungen des Auftragnehmers müssen durch ein Firmenschild gekennzeichnet werden (mind. Firmenname und -Anschrift,<br />
Ansprechpartner und dessen Mobil-Telefonnummer). Freilagerflächen sind einzuzäunen / und geeignet zu sichern.<br />
Bei Durchführung von Grubenarbeiten / Aushub von Baugruben oder Gräben ist der Auftragnehmer verpflichtet, entsprechende<br />
Mittel zur Absicherung von Baugruben und Gräben (z. B. Schranken) in geeigneter Ausführung und ausreichender Anzahl bis zu zur<br />
endgültigen Entfernung der Gefahrenstellen bereitzustellen und einzusetzen.<br />
Nach der Beendigung von Bau- und Montagearbeiten müssen sämtliche Einrichtungen abgebaut und von dem Betriebsgelände<br />
entfernt werden. Die Stellen müssen frei von Materialresten, Abfällen oder Verunreinigungen (z.B. ausgelaufene Materialien) sein.<br />
Sonstige Regelungen<br />
19. Kontrolle der Einhaltung von Regelungen<br />
In Abständen von höchstens einem Monat oder bei Änderung der Auftrags- bzw. Ausführungsbedingungen finden<br />
sicherheitsbezogene Kurzgespräche zwischen <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> und dem Auftragnehmer / Aufsichtführenden des Auftragnehmers<br />
inklusive einer Fremdfirmenbewertung statt.<br />
( F i r m e n s t e m p e l )
<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> für den Einsatz von<br />
Fremdfirmen bei<br />
Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong><br />
20. Formulare im Anhang und Zeitpunkt von Meldungen - Übersicht<br />
Bezeichnung Seite Übermittlung bei<br />
Angebotserstellung<br />
Unterweisungsnachweis – sicherheitsbezogene<br />
Unterweisung (Muster) *)<br />
bzw. bei Änderungen<br />
Ersteller: H&S, SBE, Stephan Beitzel<br />
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Übermittlung bei<br />
Auftragsbestätigung<br />
bzw. bei Änderungen<br />
vor Arbeitsaufnahme<br />
Dokument Nr. -Rev:<br />
<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01<br />
Datum<br />
24.02.2011<br />
Seite<br />
7 von 11<br />
Bearbeitung beim<br />
Auftragnehmer oder<br />
vor Ort<br />
8 X<br />
Material- und Stoffliste**) 9 X<br />
Anmeldung von Unterauftragnehmer des<br />
Auftragnehmers**)<br />
Mitteilung von verantwortlichen Aufsichtführenden<br />
vor Ort<br />
*) Mustervordruck für Ihre Verwendung.<br />
**) Bei Änderungen bitte diese Meldeformulare verwenden.<br />
Bitte halten Sie vorhandene<br />
� Gefährdungsbeurteilungen und Arbeitsablaufpläne,<br />
10 X<br />
- X<br />
� tätigkeitsbezogene oder auftragsspezifische Unterweisungsunterlagen,<br />
� (Gefahrstoff-)Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen,<br />
� Nachweise arbeitsmedizinischer Untersuchungen,<br />
� Beauftragungen und Pflichtenübertragungen,<br />
� Genehmigungen zur Durchführung von Arbeiten an Sonn- und Feiertagen<br />
bereit und geben diese den verantwortlichen Aufsichtführenden (z. B. in Kopie) zur Abstimmung vor Ort mit.<br />
Hinweis: Firmenstempel sind – wo vermerkt – obligatorisch.
21. Fremdfirmenerklärung<br />
Daten der Firma<br />
Firma:<br />
Branche / Gewerk:<br />
Ansprechpartner:<br />
Straße:<br />
PLZ / Ort:<br />
Telefon:<br />
Fax:<br />
E-Mail:<br />
Unfallversicherungsträger:<br />
Auftrag/Auftragsnummer:<br />
<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> für den Einsatz von<br />
Fremdfirmen bei<br />
Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong><br />
Ersteller: H&S, SBE, Stephan Beitzel<br />
Y:\170-<strong>CSC</strong>\Allgemein\Stufe-2\IMS-Handbuch\Mitgeltende Unterlagen\Ebene C\<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01_<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong>_FF.doc<br />
Dokument Nr. -Rev:<br />
<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01<br />
Datum<br />
24.02.2011<br />
Seite<br />
8 von 11<br />
An:<br />
Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong><br />
Hermann-Honnef-Strasse 1<br />
27472 Cuxhaven<br />
Per Fax.: 04721 / 5920 – 600<br />
Wir bestätigen, die „<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> für den Einsatz von Fremdfirmen bei Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong>“ (<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-<br />
002.01, Ausgabe vom 24.02.2011) sowie die „Allgemeinen Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen“ (<strong>CSC</strong>-20-H&S-U-002.00<br />
vom 19.11.2010) erhalten, gelesen und verstanden zu haben.<br />
Wir verpflichten uns gegenüber der Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong>, hinsichtlich der Durchführung von Arbeiten auf dem<br />
Werksgelände der <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> die oben genannte <strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> (<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01) und Allgemeine<br />
Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen (<strong>CSC</strong>-20-H&S-U-002.00) einzuhalten und alle dort beschriebenen Bestimmungen stets<br />
zu befolgen.<br />
Sollten sich in dieser Erklärung gemachte Angaben ändern, so wird dies <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> unverzüglich mitgeteilt.<br />
Benennung verantw. Aufsichtführender vor Ort sowie evt. weiterer verantw. Ansprechpartner<br />
Wir verpflichten uns, verantwortliche Aufsichtführende „vor Ort“ gemäß o. g. <strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> sowie evt. weitere<br />
verantwortliche Ansprechpartner gegenüber <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> vor Aufnahme von Arbeiten, schriftlich und unterzeichnet mitzuteilen.<br />
Diese sind zur Abstimmung der Arbeiten unseres Unternehmens sowie unserer Unterauftragnehmer bestellt. Sie können<br />
Gefährdungsbeurteilungen durchführen, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen vor Ort festlegen und stimmen sich laufend mit der<br />
Fa. <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> ab.<br />
Die als „verantwortliche Aufsichtsführende vor Ort“ durch uns schriftlich mitzuteilende Personen sind weisungsbefugt und<br />
berechtigt, Erlaubnisscheine zur Durchführung von Arbeiten zu empfangen. Sie haben die durchzuführenden Arbeiten vor Ort als<br />
Aufsichtsführende zu überwachen.<br />
Mit der Unterschrift wird die Richtigkeit oben gemachter Angaben ausdrücklich bestätigt:<br />
Ort / Datum Unterschrift des Auftragnehmers / Bevollmächtigten<br />
( F i r m e n s t e m p e l )<br />
! Hinweise zur Rücksendung dieser Erklärung !<br />
� Stellen Sie bitte sicher, dass auf Seite 1 bis 7 Ihr Firmenstempel oder die Unterschrift des Bevollmächtigten vorhanden ist.<br />
� Im Rahmen der Fremdfirmenerklärung müssen Seite 1 bis 7 übergeben werden.<br />
� Senden Sie bei Übermittlung vorab per Fax bitte auch Seite 1 bis 7 dieser Richtlinie.<br />
Bitte beachten Sie die unten<br />
stehenden Hinweise zur<br />
Übermittlung dieser Erklärung.
Musternachweis<br />
für den Einsatz bei<br />
Unterweisungen durch<br />
Aufsichtführende von<br />
Fremdfirmen vor Ort.<br />
Firma:<br />
Name des verantwortlichen Aufsichtführenden der<br />
Firma:<br />
Name des Unterweisenden<br />
(falls nicht identisch mit Aufsichtführenden)<br />
Unterweisungsnachweis<br />
Sicherheitsbezogene Unterweisungen<br />
Ort der Unterweisung: Datum:<br />
Besonderer Anlass der Unterweisung: ( ) Erstunterweisung bei Arbeitsaufnahme ( ) Wiederholungsunterweisung<br />
Ersteller: H&S, SBE, Stephan Beitzel<br />
Y:\170-<strong>CSC</strong>\Allgemein\Stufe-2\IMS-Handbuch\Mitgeltende Unterlagen\Ebene C\<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01_<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong>_FF.doc<br />
Dokument Nr. -Rev:<br />
<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01<br />
Datum<br />
19.11.2010<br />
Seite<br />
9 von 11<br />
( ) Spez Thema: ______________________________________________________________________________________________<br />
Unterweisungsthemen (nicht zutreffendes bitte streichen!)<br />
� Allgemeinen Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen (<strong>CSC</strong>-20-<br />
H&S-U-002.00) vom 19.11.2010<br />
� Örtliche Begebenheiten des Geländes, der Betriebshallen und<br />
speziellen Arbeitsorten, Ordnung und Sauberkeit (R1)<br />
� Einrichtungen zur Notfallvorsorge (R14)<br />
� Benutzung und Gestellung der Energieversorgung (R16)<br />
� Inanspruchnahme von Leistungen anderer Fremdfirmen, die bei <strong>CSC</strong><br />
<strong>GmbH</strong> arbeiten (R17)<br />
� Meldung von Ereignissen (Unfall, Brand, akute Krankheitsfälle,<br />
Umweltereignis) (R19)<br />
� Ansprechpartner bei <strong>CSC</strong> und Befugnisse (R2)<br />
� Verhalten in explosionsgefährdeten Bereichen (R29)<br />
� Bedienung von Fahrgeräten (R30)<br />
� Verpflichtung zur Nutzung persönlicher Schutzausrüstung (R31)<br />
� Gegenseitiger Austausch von Arbeitsmitteln (R18)<br />
� Regelungen aus Erlaubnisscheinen und Nutzungsvereinbarungen<br />
(R6, R13)<br />
� Ordnung, Sauberkeit, Umweltschutz (R26)<br />
� Benutzung von Sozialräumen (R27)<br />
� Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen (R28)<br />
Weitere / Spezielle Themen (z.B. Anlassbezogene Unterweisung, welcher Arbeitsablaufplan, Gef.-Beurteilung, welche Erlaubnisscheine etc.):<br />
Arbeitsablaufplan: …<br />
Gefährdungsbeurteilung: …<br />
Durch meine Unterschrift erkläre ich, dass ich über die oben genannten Themen unterwiesen wurde. Den Inhalt der Unterweisung habe<br />
ich verstanden. Ich verpflichte mich, die vermittelten Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen vollständig einzuhalten:<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
6.<br />
7.<br />
8.<br />
9.<br />
10.<br />
Name Firma Unterschrift Ersthelfer<br />
(ja / nein)
<strong>CSC</strong> Fremdfirmenabstimmung<br />
Material- und Stoffliste<br />
An: Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong>, Hermann-Honnef-Strasse 1, 27472 Cuxhaven<br />
Per Fax.: 04721 / 5920 – 600<br />
Firma: Datum:<br />
Auftrag<br />
(Beschreibung oder Kennung):<br />
Gefahrstoffe<br />
Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen müssen bereitgestellt werden!<br />
Ersteller: H&S, SBE, Stephan Beitzel<br />
Y:\170-<strong>CSC</strong>\Allgemein\Stufe-2\IMS-Handbuch\Mitgeltende Unterlagen\Ebene C\<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01_<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong>_FF.doc<br />
Dokument Nr. -Rev:<br />
<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01<br />
Datum<br />
24.02.2011<br />
Seite<br />
10 von 11<br />
Es sollen eigene verschließbare, abschließbare und für den Lagerungszweck zugelassene Container eingesetzt werden.<br />
Bezeichnung / Beschreibung Kennzeichnung /<br />
Eigenschaften<br />
Sonstige Materialen und Betriebsmittel<br />
Verpackungsart Gleichzeitig<br />
vorhandene Menge<br />
(kg / Volumen,<br />
Anzahl)<br />
(z.B. Schweißdraht, Anschlagmittel, Schweißgeräte, etc. Bitte gültige Prüfung von Betriebsmitteln sicherstellen!)<br />
Bezeichnung / Beschreibung Menge / Anzahl<br />
Ort / Datum Unterschrift des Auftragnehmers / Bevollmächtigten<br />
( F i r m e n s t e m p e l )<br />
Verbrauch pro<br />
Arbeitsschicht
Firmenname und Firmenanschrift:<br />
An:<br />
Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong><br />
Hermann-Honnef-Strasse 1<br />
27472 Cuxhaven<br />
Per Fax.: 04721 / 5920 – 600<br />
Anmeldung von Unterauftragnehmern<br />
Anmeldung von Unterauftragnehmern<br />
des Auftragnehmers<br />
Folgende Arbeiten führen wir auf Ihrem Gelände durch (auch: Kurztext, Betriebsbereich, Auftragszuständiger <strong>CSC</strong>):<br />
Im Zuge unserer Arbeiten auf Ihrem Gelände melden wir folgende Unterauftragnehmer an:<br />
Firma / Anschrift Leistung / Gewerk Verantwortlicher vor Ort<br />
Ersteller: H&S, SBE, Stephan Beitzel<br />
Y:\170-<strong>CSC</strong>\Allgemein\Stufe-2\IMS-Handbuch\Mitgeltende Unterlagen\Ebene C\<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01_<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong>_FF.doc<br />
Dokument Nr. -Rev:<br />
<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01<br />
Datum<br />
24.02.2011<br />
Seite<br />
11 von 11<br />
Wir bestätigen, den oben genannten Firmen die „<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> für den Einsatz von Fremdfirmen“ von <strong>CSC</strong> (<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-<br />
002.00) einschließlich der „Allgemeinen Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen“ (<strong>CSC</strong>-20-H&S-U-002.00) übermittelt zu haben.<br />
Zur Einhaltung der darin getroffenen Regelungen sind die Unterauftragnehmer von uns verpflichtet worden und werden durch uns<br />
kontrolliert.<br />
Mit der Unterschrift wird die Richtigkeit oben gemachter Angaben ausdrücklich bestätigt:<br />
Ort / Datum Unterschrift des Auftragnehmers / Bevollmächtigten<br />
( F i r m e n s t e m p e l )