CSC Sicherheitsrichtlinie - Bard Engineering GmbH
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Umweltschutz<br />
<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> für den Einsatz von<br />
Fremdfirmen bei<br />
Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong><br />
14. Arbeiten, die unter das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) fallen<br />
Ersteller: H&S, SBE, Stephan Beitzel<br />
Y:\170-<strong>CSC</strong>\Allgemein\Stufe-2\IMS-Handbuch\Mitgeltende Unterlagen\Ebene C\<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01_<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong>_FF.doc<br />
Dokument Nr. -Rev:<br />
<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01<br />
Datum<br />
24.02.2011<br />
Seite<br />
6 von 11<br />
Der Auftragnehmer erbringt unaufgefordert den Nachweis darüber, dass er als Fachbetrieb im Sinne des § 62 WHG qualifiziert ist,<br />
wenn er unter dieses Gesetz fallende Arbeiten auszuführen hat.<br />
15. Gefahrstoffe/Arbeitsstoffe<br />
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, gegenüber <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> alle Arbeits- und Gefahrstoffe schriftlich und in vollem Umfang vor<br />
Aufnahme der Arbeiten bekannt zu geben und diesbezügliche Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter vor Ort<br />
bereitzuhalten und zur Verfügung zu stellen.<br />
Die Bevorratung von wassergefährdenden bzw. brennbaren Anstrich- oder Beschichtungsstoffen sowie von sonstigen Gefahrstoffen<br />
auf dem Werksgelände kann nur nach Maßgabe der zuständigen Stellen der <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> erfolgen und bedarf der vorherigen<br />
Abstimmung mit dem SiGeKo von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />
Zur Vermeidung von Gewässerschäden sind Tätigkeiten mit wassergefährdenden Stoffen, insbesondere außerhalb der<br />
Betriebshallen auf dem Außengelände, mit den Betriebsbeauftragten im Umweltschutz abzustimmen. Zur Notfallvorsorge hat der<br />
Auftragnehmer geeignete Mittel bereitzustellen.<br />
16. Nachbarschaft und Arbeitslärm<br />
Hinsichtlich der Durchführung von Arbeiten bei <strong>CSC</strong> zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens sind generell Abstimmungen mit<br />
dem Ansprechpartner des Auftragnehmers bei <strong>CSC</strong> unter Beteiligung des Immissionsschutzbeauftragten von <strong>CSC</strong> erforderlich, da v.<br />
a. bei Arbeiten im Außenbereich die Nachbarschaft empfindlich gestört werden kann.<br />
17. Entsorgung von Abfällen<br />
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den aus seinem Auftrag resultierenden Abfall selbst vorschriftsmäßig zu entsorgen. Sollten im<br />
Rahmen von Auftragsarbeiten Materialien anfallen, die als gefährliche Abfälle entsorgt werden müssen, so ist der Ansprechpartner<br />
für Gewerbeabfälle bei <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> entsprechend zu informieren.<br />
18. Baustelleneinrichtungen<br />
Einrichtungen des Auftragnehmers müssen durch ein Firmenschild gekennzeichnet werden (mind. Firmenname und -Anschrift,<br />
Ansprechpartner und dessen Mobil-Telefonnummer). Freilagerflächen sind einzuzäunen / und geeignet zu sichern.<br />
Bei Durchführung von Grubenarbeiten / Aushub von Baugruben oder Gräben ist der Auftragnehmer verpflichtet, entsprechende<br />
Mittel zur Absicherung von Baugruben und Gräben (z. B. Schranken) in geeigneter Ausführung und ausreichender Anzahl bis zu zur<br />
endgültigen Entfernung der Gefahrenstellen bereitzustellen und einzusetzen.<br />
Nach der Beendigung von Bau- und Montagearbeiten müssen sämtliche Einrichtungen abgebaut und von dem Betriebsgelände<br />
entfernt werden. Die Stellen müssen frei von Materialresten, Abfällen oder Verunreinigungen (z.B. ausgelaufene Materialien) sein.<br />
Sonstige Regelungen<br />
19. Kontrolle der Einhaltung von Regelungen<br />
In Abständen von höchstens einem Monat oder bei Änderung der Auftrags- bzw. Ausführungsbedingungen finden<br />
sicherheitsbezogene Kurzgespräche zwischen <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> und dem Auftragnehmer / Aufsichtführenden des Auftragnehmers<br />
inklusive einer Fremdfirmenbewertung statt.<br />
( F i r m e n s t e m p e l )