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CSC Sicherheitsrichtlinie - Bard Engineering GmbH

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Umweltschutz<br />

<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> für den Einsatz von<br />

Fremdfirmen bei<br />

Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong><br />

14. Arbeiten, die unter das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) fallen<br />

Ersteller: H&S, SBE, Stephan Beitzel<br />

Y:\170-<strong>CSC</strong>\Allgemein\Stufe-2\IMS-Handbuch\Mitgeltende Unterlagen\Ebene C\<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01_<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong>_FF.doc<br />

Dokument Nr. -Rev:<br />

<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01<br />

Datum<br />

24.02.2011<br />

Seite<br />

6 von 11<br />

Der Auftragnehmer erbringt unaufgefordert den Nachweis darüber, dass er als Fachbetrieb im Sinne des § 62 WHG qualifiziert ist,<br />

wenn er unter dieses Gesetz fallende Arbeiten auszuführen hat.<br />

15. Gefahrstoffe/Arbeitsstoffe<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, gegenüber <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> alle Arbeits- und Gefahrstoffe schriftlich und in vollem Umfang vor<br />

Aufnahme der Arbeiten bekannt zu geben und diesbezügliche Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter vor Ort<br />

bereitzuhalten und zur Verfügung zu stellen.<br />

Die Bevorratung von wassergefährdenden bzw. brennbaren Anstrich- oder Beschichtungsstoffen sowie von sonstigen Gefahrstoffen<br />

auf dem Werksgelände kann nur nach Maßgabe der zuständigen Stellen der <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> erfolgen und bedarf der vorherigen<br />

Abstimmung mit dem SiGeKo von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />

Zur Vermeidung von Gewässerschäden sind Tätigkeiten mit wassergefährdenden Stoffen, insbesondere außerhalb der<br />

Betriebshallen auf dem Außengelände, mit den Betriebsbeauftragten im Umweltschutz abzustimmen. Zur Notfallvorsorge hat der<br />

Auftragnehmer geeignete Mittel bereitzustellen.<br />

16. Nachbarschaft und Arbeitslärm<br />

Hinsichtlich der Durchführung von Arbeiten bei <strong>CSC</strong> zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens sind generell Abstimmungen mit<br />

dem Ansprechpartner des Auftragnehmers bei <strong>CSC</strong> unter Beteiligung des Immissionsschutzbeauftragten von <strong>CSC</strong> erforderlich, da v.<br />

a. bei Arbeiten im Außenbereich die Nachbarschaft empfindlich gestört werden kann.<br />

17. Entsorgung von Abfällen<br />

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den aus seinem Auftrag resultierenden Abfall selbst vorschriftsmäßig zu entsorgen. Sollten im<br />

Rahmen von Auftragsarbeiten Materialien anfallen, die als gefährliche Abfälle entsorgt werden müssen, so ist der Ansprechpartner<br />

für Gewerbeabfälle bei <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> entsprechend zu informieren.<br />

18. Baustelleneinrichtungen<br />

Einrichtungen des Auftragnehmers müssen durch ein Firmenschild gekennzeichnet werden (mind. Firmenname und -Anschrift,<br />

Ansprechpartner und dessen Mobil-Telefonnummer). Freilagerflächen sind einzuzäunen / und geeignet zu sichern.<br />

Bei Durchführung von Grubenarbeiten / Aushub von Baugruben oder Gräben ist der Auftragnehmer verpflichtet, entsprechende<br />

Mittel zur Absicherung von Baugruben und Gräben (z. B. Schranken) in geeigneter Ausführung und ausreichender Anzahl bis zu zur<br />

endgültigen Entfernung der Gefahrenstellen bereitzustellen und einzusetzen.<br />

Nach der Beendigung von Bau- und Montagearbeiten müssen sämtliche Einrichtungen abgebaut und von dem Betriebsgelände<br />

entfernt werden. Die Stellen müssen frei von Materialresten, Abfällen oder Verunreinigungen (z.B. ausgelaufene Materialien) sein.<br />

Sonstige Regelungen<br />

19. Kontrolle der Einhaltung von Regelungen<br />

In Abständen von höchstens einem Monat oder bei Änderung der Auftrags- bzw. Ausführungsbedingungen finden<br />

sicherheitsbezogene Kurzgespräche zwischen <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> und dem Auftragnehmer / Aufsichtführenden des Auftragnehmers<br />

inklusive einer Fremdfirmenbewertung statt.<br />

( F i r m e n s t e m p e l )

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