CSC Sicherheitsrichtlinie - Bard Engineering GmbH
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21. Fremdfirmenerklärung<br />
Daten der Firma<br />
Firma:<br />
Branche / Gewerk:<br />
Ansprechpartner:<br />
Straße:<br />
PLZ / Ort:<br />
Telefon:<br />
Fax:<br />
E-Mail:<br />
Unfallversicherungsträger:<br />
Auftrag/Auftragsnummer:<br />
<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> für den Einsatz von<br />
Fremdfirmen bei<br />
Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong><br />
Ersteller: H&S, SBE, Stephan Beitzel<br />
Y:\170-<strong>CSC</strong>\Allgemein\Stufe-2\IMS-Handbuch\Mitgeltende Unterlagen\Ebene C\<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01_<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong>_FF.doc<br />
Dokument Nr. -Rev:<br />
<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01<br />
Datum<br />
24.02.2011<br />
Seite<br />
8 von 11<br />
An:<br />
Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong><br />
Hermann-Honnef-Strasse 1<br />
27472 Cuxhaven<br />
Per Fax.: 04721 / 5920 – 600<br />
Wir bestätigen, die „<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> für den Einsatz von Fremdfirmen bei Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong>“ (<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-<br />
002.01, Ausgabe vom 24.02.2011) sowie die „Allgemeinen Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen“ (<strong>CSC</strong>-20-H&S-U-002.00<br />
vom 19.11.2010) erhalten, gelesen und verstanden zu haben.<br />
Wir verpflichten uns gegenüber der Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong>, hinsichtlich der Durchführung von Arbeiten auf dem<br />
Werksgelände der <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> die oben genannte <strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> (<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01) und Allgemeine<br />
Sicherheitsbestimmungen für Fremdfirmen (<strong>CSC</strong>-20-H&S-U-002.00) einzuhalten und alle dort beschriebenen Bestimmungen stets<br />
zu befolgen.<br />
Sollten sich in dieser Erklärung gemachte Angaben ändern, so wird dies <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> unverzüglich mitgeteilt.<br />
Benennung verantw. Aufsichtführender vor Ort sowie evt. weiterer verantw. Ansprechpartner<br />
Wir verpflichten uns, verantwortliche Aufsichtführende „vor Ort“ gemäß o. g. <strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> sowie evt. weitere<br />
verantwortliche Ansprechpartner gegenüber <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> vor Aufnahme von Arbeiten, schriftlich und unterzeichnet mitzuteilen.<br />
Diese sind zur Abstimmung der Arbeiten unseres Unternehmens sowie unserer Unterauftragnehmer bestellt. Sie können<br />
Gefährdungsbeurteilungen durchführen, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen vor Ort festlegen und stimmen sich laufend mit der<br />
Fa. <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> ab.<br />
Die als „verantwortliche Aufsichtsführende vor Ort“ durch uns schriftlich mitzuteilende Personen sind weisungsbefugt und<br />
berechtigt, Erlaubnisscheine zur Durchführung von Arbeiten zu empfangen. Sie haben die durchzuführenden Arbeiten vor Ort als<br />
Aufsichtsführende zu überwachen.<br />
Mit der Unterschrift wird die Richtigkeit oben gemachter Angaben ausdrücklich bestätigt:<br />
Ort / Datum Unterschrift des Auftragnehmers / Bevollmächtigten<br />
( F i r m e n s t e m p e l )<br />
! Hinweise zur Rücksendung dieser Erklärung !<br />
� Stellen Sie bitte sicher, dass auf Seite 1 bis 7 Ihr Firmenstempel oder die Unterschrift des Bevollmächtigten vorhanden ist.<br />
� Im Rahmen der Fremdfirmenerklärung müssen Seite 1 bis 7 übergeben werden.<br />
� Senden Sie bei Übermittlung vorab per Fax bitte auch Seite 1 bis 7 dieser Richtlinie.<br />
Bitte beachten Sie die unten<br />
stehenden Hinweise zur<br />
Übermittlung dieser Erklärung.