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CSC Sicherheitsrichtlinie - Bard Engineering GmbH

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<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> für den Einsatz von<br />

Fremdfirmen bei<br />

Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong><br />

Ersteller: H&S, SBE, Stephan Beitzel<br />

Y:\170-<strong>CSC</strong>\Allgemein\Stufe-2\IMS-Handbuch\Mitgeltende Unterlagen\Ebene C\<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01_<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong>_FF.doc<br />

Dokument Nr. -Rev:<br />

<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01<br />

Datum<br />

24.02.2011<br />

Seite<br />

2 von 11<br />

Die auf dem Betriebsgelände der Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong>, Hermann-Honnef-Str. 1, 27472 Cuxhaven (nachstehend genannt: <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong>)<br />

tätig werdenden Fremdfirmen (nachstehend genannt: Auftragnehmer) verpflichten sich zur Einhaltung der in dieser <strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> getroffenen<br />

Regelungen.<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestandteile dieser <strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> durch Ausfüllen und Unterzeichnung einer entsprechenden<br />

Fremdfirmenerklärung (vgl. Vordruck im Anhang) als Vertragsbestandteil anzuerkennen und diese Erklärung im Zuge der Angebotsabgabe an <strong>CSC</strong><br />

<strong>GmbH</strong> zu übermitteln.<br />

Diese <strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> gilt gleichermaßen für Firmen, die nicht in einem unmittelbaren Auftragsverhältnis mit <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> stehen, jedoch auf dem<br />

Werksgelände der <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> tätig werden.<br />

Sichere Organisation<br />

1. Allgemeine Grundsätze<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Inhalte der Integrierten Managementpolitik zu Qualität, Arbeits- und Umweltschutz<br />

anzuerkennen.<br />

Die Durchführung von Arbeiten durch den Auftragnehmer erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen,<br />

Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln und Normen, damit Unfälle, Umweltschäden oder Brände vermeiden werden.<br />

Gegen die Sicherheitsbestimmungen Zuwiderhandelnde können bei Gefahr in Verzug zur Einstellung der Arbeit aufgefordert oder<br />

aus dem Werk verwiesen werden.<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Rahmen dieser Richtlinie geforderten, sicherheitsbezogenen Unterlagen unaufgefordert<br />

und vollständig an <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> zu übermitteln.<br />

2. Unterauftragnehmer des Auftragnehmers<br />

Unterauftragnehmer des Auftragnehmers sind keine Vertragspartner der <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong>. Der Einsatz von Unterauftragnehmern durch<br />

den Auftragnehmer ist grundsätzlich vor Arbeitsaufnahme schriftlich dem Auftragszuständigen von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> mit der Angabe der<br />

im entsprechenden Formblatt des Anhangs vorgegebenen Daten anzuzeigen.<br />

Ansprechpartner für Belange von Unterauftragnehmern des Auftragnehmers ist zunächst der Verantwortliche des Auftragnehmers,<br />

der die Belange an den zuständigen Auftragszuständigen von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> kommuniziert.<br />

Die Überprüfung der adäquaten sicherheitsbezogenen Abstimmung mit dem Unterauftragnehmer des Auftragnehmers obliegt dem<br />

Verantwortlichen bzw. Aufsichtführenden des Auftragnehmers. Die Ergebnisse sind dem Auftragszuständigen von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> vor<br />

Arbeitsaufnahme des Unterauftragnehmers anzuzeigen.<br />

Die Bestimmungen dieser <strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> für den Einsatz von Fremdfirmen bei <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> sind auch in vollem Umfang für<br />

Unterauftragnehmer des Auftragnehmers verpflichtend. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm eingesetzten<br />

Unterauftragnehmer dementsprechend zu informieren und auf die Einhaltung der Regelungen zu achten.<br />

3. Aufsichtführende des Auftragnehmers<br />

Der Auftragnehmer hat durch die Benennung von verantwortlichen Aufsichtführenden "vor Ort" (z. B. weisungsbefugte leitende<br />

Monteure, Vorarbeiter, im Folgenden lediglich: „Aufsichtführender“) eine Überwachung seiner Mitarbeiter oder der von ihm<br />

beauftragten Dritten sicherzustellen.<br />

Aufsichtführende des Auftragnehmers überwachen die Durchführung der Tätigkeiten entsprechend geltender Schutzmaßnahmen<br />

und erteilen diesbezügliche Anweisungen. Die Durchführung von Arbeiten und Überwachung von Arbeiten durch den<br />

Aufsichtführenden setzt dessen Anwesenheit vor Ort sowie dessen Weisungsbefugnis voraus.<br />

Der Aufsichtsführende ist durch schriftliche Erklärung des Auftragnehmers zur Durchführung erforderlicher Unterweisungen vor Ort<br />

sowie zur Überwachung von Arbeiten zu verpflichten.<br />

Der Auftragnehmer benennt Aufsichtführende sowie etwaige weitere Auftragsverantwortliche des Auftragnehmers in der<br />

Fremdfirmenerklärung (vgl. Muster im Anhang) oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch im Zuge der<br />

Auftragsbestätigung, schriftlich und unterzeichnet gegenüber <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />

( F i r m e n s t e m p e l )

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