CSC Sicherheitsrichtlinie - Bard Engineering GmbH
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<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> für den Einsatz von<br />
Fremdfirmen bei<br />
Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong><br />
Ersteller: H&S, SBE, Stephan Beitzel<br />
Y:\170-<strong>CSC</strong>\Allgemein\Stufe-2\IMS-Handbuch\Mitgeltende Unterlagen\Ebene C\<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01_<strong>Sicherheitsrichtlinie</strong>_FF.doc<br />
Dokument Nr. -Rev:<br />
<strong>CSC</strong>-20-H&S-H-002.01<br />
Datum<br />
24.02.2011<br />
Seite<br />
2 von 11<br />
Die auf dem Betriebsgelände der Cuxhaven Steel Construction <strong>GmbH</strong>, Hermann-Honnef-Str. 1, 27472 Cuxhaven (nachstehend genannt: <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong>)<br />
tätig werdenden Fremdfirmen (nachstehend genannt: Auftragnehmer) verpflichten sich zur Einhaltung der in dieser <strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> getroffenen<br />
Regelungen.<br />
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Bestandteile dieser <strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> durch Ausfüllen und Unterzeichnung einer entsprechenden<br />
Fremdfirmenerklärung (vgl. Vordruck im Anhang) als Vertragsbestandteil anzuerkennen und diese Erklärung im Zuge der Angebotsabgabe an <strong>CSC</strong><br />
<strong>GmbH</strong> zu übermitteln.<br />
Diese <strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> gilt gleichermaßen für Firmen, die nicht in einem unmittelbaren Auftragsverhältnis mit <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> stehen, jedoch auf dem<br />
Werksgelände der <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> tätig werden.<br />
Sichere Organisation<br />
1. Allgemeine Grundsätze<br />
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Inhalte der Integrierten Managementpolitik zu Qualität, Arbeits- und Umweltschutz<br />
anzuerkennen.<br />
Die Durchführung von Arbeiten durch den Auftragnehmer erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Gesetze, Verordnungen,<br />
Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln und Normen, damit Unfälle, Umweltschäden oder Brände vermeiden werden.<br />
Gegen die Sicherheitsbestimmungen Zuwiderhandelnde können bei Gefahr in Verzug zur Einstellung der Arbeit aufgefordert oder<br />
aus dem Werk verwiesen werden.<br />
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Rahmen dieser Richtlinie geforderten, sicherheitsbezogenen Unterlagen unaufgefordert<br />
und vollständig an <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> zu übermitteln.<br />
2. Unterauftragnehmer des Auftragnehmers<br />
Unterauftragnehmer des Auftragnehmers sind keine Vertragspartner der <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong>. Der Einsatz von Unterauftragnehmern durch<br />
den Auftragnehmer ist grundsätzlich vor Arbeitsaufnahme schriftlich dem Auftragszuständigen von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> mit der Angabe der<br />
im entsprechenden Formblatt des Anhangs vorgegebenen Daten anzuzeigen.<br />
Ansprechpartner für Belange von Unterauftragnehmern des Auftragnehmers ist zunächst der Verantwortliche des Auftragnehmers,<br />
der die Belange an den zuständigen Auftragszuständigen von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> kommuniziert.<br />
Die Überprüfung der adäquaten sicherheitsbezogenen Abstimmung mit dem Unterauftragnehmer des Auftragnehmers obliegt dem<br />
Verantwortlichen bzw. Aufsichtführenden des Auftragnehmers. Die Ergebnisse sind dem Auftragszuständigen von <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> vor<br />
Arbeitsaufnahme des Unterauftragnehmers anzuzeigen.<br />
Die Bestimmungen dieser <strong>Sicherheitsrichtlinie</strong> für den Einsatz von Fremdfirmen bei <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong> sind auch in vollem Umfang für<br />
Unterauftragnehmer des Auftragnehmers verpflichtend. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm eingesetzten<br />
Unterauftragnehmer dementsprechend zu informieren und auf die Einhaltung der Regelungen zu achten.<br />
3. Aufsichtführende des Auftragnehmers<br />
Der Auftragnehmer hat durch die Benennung von verantwortlichen Aufsichtführenden "vor Ort" (z. B. weisungsbefugte leitende<br />
Monteure, Vorarbeiter, im Folgenden lediglich: „Aufsichtführender“) eine Überwachung seiner Mitarbeiter oder der von ihm<br />
beauftragten Dritten sicherzustellen.<br />
Aufsichtführende des Auftragnehmers überwachen die Durchführung der Tätigkeiten entsprechend geltender Schutzmaßnahmen<br />
und erteilen diesbezügliche Anweisungen. Die Durchführung von Arbeiten und Überwachung von Arbeiten durch den<br />
Aufsichtführenden setzt dessen Anwesenheit vor Ort sowie dessen Weisungsbefugnis voraus.<br />
Der Aufsichtsführende ist durch schriftliche Erklärung des Auftragnehmers zur Durchführung erforderlicher Unterweisungen vor Ort<br />
sowie zur Überwachung von Arbeiten zu verpflichten.<br />
Der Auftragnehmer benennt Aufsichtführende sowie etwaige weitere Auftragsverantwortliche des Auftragnehmers in der<br />
Fremdfirmenerklärung (vgl. Muster im Anhang) oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch im Zuge der<br />
Auftragsbestätigung, schriftlich und unterzeichnet gegenüber <strong>CSC</strong> <strong>GmbH</strong>.<br />
( F i r m e n s t e m p e l )