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Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Ordnungsnummer - Institut für ...

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<strong>Christian</strong>-<strong>Albrechts</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kiel</strong> <strong>Ordnungsnummer</strong>:<br />

Dokumentation der Studien- und Prüfungsordnungen 9.7-01<br />

Studienordnung Erziehungswissenschaften<br />

(Diplom)<br />

Blatt: 10<br />

Anstelle der Wahl einer Fachrichtung kann auch ein fachrichtungsübergreifender Schwerpunkt aus<br />

folgenden Bereichen gewählt werden:<br />

– Früherziehung entwicklungsverzögerter, -gefährdeter und behinderter Kinder,<br />

– Schulbegleitende Förderung und Begleitung, sonderpädagogische Diagnose und Beratung;<br />

– Nachschulische Eingliederung und Rehabilitation benachteiligter und behinderter Jugendlicher<br />

und Erwachsener in Gesellschaft, Berufs- und Arbeitswelt<br />

(2) Modell B<br />

Wird Sonderpädagogik nach § 21 (1c) DPO als Wahlpflichtfach gewählt, so sind 24 SWS <strong>zu</strong> belegen.<br />

Folgende Studieninhalte werden empfohlen:<br />

– Einführung in den Personenkreis Behinderter und von Behinderung Bedrohter unter besonderer<br />

Berücksichtigung medizinischer und rechtlicher Aspekte<br />

– Einführung in die <strong>Institut</strong>ionen und Organisationsformen der Sondererziehung, integrativen Förderung<br />

und Rehabilitation<br />

– Theorie und Prävention <strong>für</strong> Menschen mit Behinderungen<br />

– Vertiefung in einen sonderpädagogischen Schwerpunkt in den Handlungsfeldern Frühförderung,<br />

Außerschulische Förderung, Erwachsenenbildung oder Rehabilitation<br />

12.97<br />

Als Wahlpflichtfach kann auch eine behindertenspezifische Fachrichtung gewählt werden.<br />

(3) Modell C<br />

Sonderpädagogik wird nach § 2(2) DPO als Studienrichtung gewählt. Außerdem wird eine sonderpädagogische<br />

Fachrichtung als Wahlpflichtfach gemäß § 21 (1c) DPO gewählt. Die 71 SWS verteilen<br />

sich auf folgende Studieninhalte:<br />

Allgemeine Heilpädagogik und sonderpädagogische<br />

Diagnostik = 20 SWS<br />

Sonderpädagogische Intervention wahlweise in<br />

einem der folgenden Fachrichtungen = 27 SWS<br />

– Geistig- und Schwerstbehindertenpädagogik<br />

– Lernbehinderten- und Förderpädagogik<br />

– Pädagogik <strong>für</strong> Sprach- und Kommunikationsstörungen<br />

– Verhaltensgestörtenpädagogik und Erziehungshilfe<br />

Wahlpflichtfach in einer weiteren Fachrichtung = 24 SWS<br />

Anstelle der Wahl einer weiteren Fachrichtung kann auch ein fachrichtungsübergreifender Schwerpunkt<br />

aus folgenden Bereichen gewählt werden:<br />

– Früherziehung entwicklungsverzögerter, -gefährdeter und behinderter Kinder;<br />

– Schulbegleitende Förderung und Begleitung, sonderpädagogische Diagnose und Beratung;<br />

– Nachschulische Eingliederung und Rehabilitation benachteiligter und behinderter Jugendlicher<br />

und Erwachsener in Gesellschaft, Berufs- und Arbeitswelt<br />

(4) Modell D<br />

Als Zusatzfach nach § 22 (8) DPO kann der Bereich "Therapeutische Kompetenz" mit 24 SWS ge-

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