Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Ordnungsnummer - Institut für ...
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<strong>Christian</strong>-<strong>Albrechts</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kiel</strong> <strong>Ordnungsnummer</strong>:<br />
Dokumentation der Studien- und Prüfungsordnungen 9.7-01<br />
Studienordnung Erziehungswissenschaften<br />
(Diplom)<br />
Blatt: 10<br />
Anstelle der Wahl einer Fachrichtung kann auch ein fachrichtungsübergreifender Schwerpunkt aus<br />
folgenden Bereichen gewählt werden:<br />
– Früherziehung entwicklungsverzögerter, -gefährdeter und behinderter Kinder,<br />
– Schulbegleitende Förderung und Begleitung, sonderpädagogische Diagnose und Beratung;<br />
– Nachschulische Eingliederung und Rehabilitation benachteiligter und behinderter Jugendlicher<br />
und Erwachsener in Gesellschaft, Berufs- und Arbeitswelt<br />
(2) Modell B<br />
Wird Sonderpädagogik nach § 21 (1c) DPO als Wahlpflichtfach gewählt, so sind 24 SWS <strong>zu</strong> belegen.<br />
Folgende Studieninhalte werden empfohlen:<br />
– Einführung in den Personenkreis Behinderter und von Behinderung Bedrohter unter besonderer<br />
Berücksichtigung medizinischer und rechtlicher Aspekte<br />
– Einführung in die <strong>Institut</strong>ionen und Organisationsformen der Sondererziehung, integrativen Förderung<br />
und Rehabilitation<br />
– Theorie und Prävention <strong>für</strong> Menschen mit Behinderungen<br />
– Vertiefung in einen sonderpädagogischen Schwerpunkt in den Handlungsfeldern Frühförderung,<br />
Außerschulische Förderung, Erwachsenenbildung oder Rehabilitation<br />
12.97<br />
Als Wahlpflichtfach kann auch eine behindertenspezifische Fachrichtung gewählt werden.<br />
(3) Modell C<br />
Sonderpädagogik wird nach § 2(2) DPO als Studienrichtung gewählt. Außerdem wird eine sonderpädagogische<br />
Fachrichtung als Wahlpflichtfach gemäß § 21 (1c) DPO gewählt. Die 71 SWS verteilen<br />
sich auf folgende Studieninhalte:<br />
Allgemeine Heilpädagogik und sonderpädagogische<br />
Diagnostik = 20 SWS<br />
Sonderpädagogische Intervention wahlweise in<br />
einem der folgenden Fachrichtungen = 27 SWS<br />
– Geistig- und Schwerstbehindertenpädagogik<br />
– Lernbehinderten- und Förderpädagogik<br />
– Pädagogik <strong>für</strong> Sprach- und Kommunikationsstörungen<br />
– Verhaltensgestörtenpädagogik und Erziehungshilfe<br />
Wahlpflichtfach in einer weiteren Fachrichtung = 24 SWS<br />
Anstelle der Wahl einer weiteren Fachrichtung kann auch ein fachrichtungsübergreifender Schwerpunkt<br />
aus folgenden Bereichen gewählt werden:<br />
– Früherziehung entwicklungsverzögerter, -gefährdeter und behinderter Kinder;<br />
– Schulbegleitende Förderung und Begleitung, sonderpädagogische Diagnose und Beratung;<br />
– Nachschulische Eingliederung und Rehabilitation benachteiligter und behinderter Jugendlicher<br />
und Erwachsener in Gesellschaft, Berufs- und Arbeitswelt<br />
(4) Modell D<br />
Als Zusatzfach nach § 22 (8) DPO kann der Bereich "Therapeutische Kompetenz" mit 24 SWS ge-