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Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Ordnungsnummer - Institut für ...

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<strong>Christian</strong>-<strong>Albrechts</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kiel</strong> <strong>Ordnungsnummer</strong>:<br />

Dokumentation der Studien- und Prüfungsordnungen 9.7-01<br />

Studienordnung Erziehungswissenschaften<br />

(Diplom)<br />

§ 13<br />

Diplomarbeit<br />

Blatt: 7<br />

(1) In der Diplomarbeit ist ein erziehungswissenschaftliches Problem nach wissenschaftlichen Methoden<br />

selbständig <strong>zu</strong> bearbeiten. Sie ist in der gewählten Studienrichtung oder in der Allgemeinen<br />

Erziehungswissenschaft mit praxisbezogenem Aspekt an<strong>zu</strong>fertigen.<br />

(2) Das Thema der Diplomarbeit kann von jedem/jeder in Forschung und Lehre an der Erziehungswissenschaftlichen<br />

Fakultät in der Erziehungswissenschaft tätigen Professor/Professorin ausgegeben<br />

werden. Darüber hinaus können Fachvertreter/Fachvertreterinnen der Wahlpflichtfächer in Kooperation<br />

mit einem Fachvertreter/einer Fachvertreterin der Erziehungswissenschaft Themen <strong>für</strong> Diplomarbeiten<br />

ausgeben und betreuen.<br />

IV. Fachspezifische Vorschriften<br />

12.97<br />

§ 14<br />

Allgemeine Erziehungswissenschaft im Grundstudium<br />

(1) Im Grundstudium sollen Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Übungen, Seminare und Mittelseminare)<br />

im Umfang von 25 SWS besucht werden, die der Erarbeitung der Gegenstände der Diplom-<br />

Vorprüfung dienen. Dies sind insbesondere<br />

1. Allgemeine Pädagogik (Geschichte, Theorien) sowie anthropologische und gesellschaftliche Vorausset<strong>zu</strong>ngen<br />

der Erziehung<br />

2. Theorien der Bildung und Sozialisation<br />

3. <strong>Institut</strong>ionen und Organisationsformen der Erziehung und Bildung<br />

4. Ein selbstgewähltes Vertiefungsgebiet im Rahmen der Allgemeinen Erziehungswissenschaft<br />

(2) Handlungsmodalitäten<br />

Eine der im folgenden aufgeführten pädagogischen Handlungsmodalitäten soll in ihren Zielen, Bedingungen<br />

und Verfahren im Umfang von 4 SWS studiert und praktisch erprobt werden:<br />

1. Erziehen, Beraten, Helfen<br />

Diese Handlungsmodalität soll da<strong>zu</strong> befähigen, einem Menschen Hilfe, Stütze und Orientierung<br />

<strong>zu</strong> geben. Sie umfasst aber auch Lenkung und Intervention, beispielsweise als pädagogische Beratung,<br />

als Aktivierung, Impulsgebung oder Erziehung im engeren Sinne (z. B. im institutionellen<br />

Rahmen von Heimerziehung).<br />

2. Unterrichten, Informieren, Präsentieren<br />

Diese Handlungsmodalität richtet sich an die Lehr- und Unterrichtskompetenz. Sie umfasst auch<br />

Formen des Handlungstrainings.

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