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Gesetzliche Neuerungen in der Eier- und Gefl

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Ausnahmen<br />

Von dieser Regelung s<strong>in</strong>d ausgenommen <strong>Eier</strong> die<br />

Ab Hof direkt vermarktet werden<br />

Die von Tür zu Tür verkauft werden<br />

Die am Bauernmarkt vermarktet werden<br />

Die direkt ohne eigene<br />

Packstellennummer an e<strong>in</strong>e externe<br />

Packstelle geliefert werden<br />

E<strong>in</strong>reichfrist<br />

Teilen Sie uns daher mit beiliegendem Formblatt bis spätestens<br />

30. Jänner 2009 rechtsverb<strong>in</strong>dlich mit, wie viel <strong>Eier</strong> im Kalen<strong>der</strong>jahr<br />

2008 <strong>in</strong> Ihrer Packstelle verpackt wurden.<br />

Diese Meldung ist Basis <strong>der</strong> späteren Vorschreibung.<br />

Die Meldung ist für jedes Kalen<strong>der</strong>jahr geson<strong>der</strong>t an die Behörde<br />

zu senden.<br />

Kontrolle: Packstellenpflicht Ja o<strong>der</strong> Ne<strong>in</strong> ?<br />

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