Gesetzliche Neuerungen in der Eier- und Gefl
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Ausnahmen<br />
Von dieser Regelung s<strong>in</strong>d ausgenommen <strong>Eier</strong> die<br />
Ab Hof direkt vermarktet werden<br />
Die von Tür zu Tür verkauft werden<br />
Die am Bauernmarkt vermarktet werden<br />
Die direkt ohne eigene<br />
Packstellennummer an e<strong>in</strong>e externe<br />
Packstelle geliefert werden<br />
E<strong>in</strong>reichfrist<br />
Teilen Sie uns daher mit beiliegendem Formblatt bis spätestens<br />
30. Jänner 2009 rechtsverb<strong>in</strong>dlich mit, wie viel <strong>Eier</strong> im Kalen<strong>der</strong>jahr<br />
2008 <strong>in</strong> Ihrer Packstelle verpackt wurden.<br />
Diese Meldung ist Basis <strong>der</strong> späteren Vorschreibung.<br />
Die Meldung ist für jedes Kalen<strong>der</strong>jahr geson<strong>der</strong>t an die Behörde<br />
zu senden.<br />
Kontrolle: Packstellenpflicht Ja o<strong>der</strong> Ne<strong>in</strong> ?<br />
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