Gesetzliche Neuerungen in der Eier- und Gefl
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Packstellenkontrolle<br />
Hygienekontrollen gemäß LMSVG § 31 Abs.1 <strong>in</strong> nach § 10 zugelassenen<br />
Betrieben 2009 sollen gr<strong>und</strong>sätzlich alle Packstellen e<strong>in</strong>er Hygienekontrolle<br />
unterzogen werden. Anschließend s<strong>in</strong>d Stichprobenkontrollen vorgesehen.<br />
Aktuell ist die Lebensmittele<strong>in</strong>zelhandelsverordnung <strong>in</strong> Begutachtung. Die<br />
<strong>Gefl</strong>ügelbranche ist <strong>der</strong> Me<strong>in</strong>ung, dass diese Kontrolle bei den großen<br />
Sammelzentren (quasi Großpackstellen) anzusetzen ist.<br />
Falls diese Me<strong>in</strong>ung auch auf B<strong>und</strong>esebene umgesetzt werden kann,<br />
würden nur wenige Packstellen unter diese Kontrollpflicht fallen.<br />
Leitl<strong>in</strong>ie Packstellen<br />
1. Rechtsquellen<br />
EG Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene,<br />
EG Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für<br />
Lebensmittel tierischen Ursprungs,<br />
EG Nr. 2160/2003 zur Bekämpfung von Salmonellen<br />
Lebensmittelsicherheits- <strong>und</strong> Verbraucherschutzgesetz<br />
(BGBl. I Nr. 13/2006).<br />
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