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Gesetzliche Neuerungen in der Eier- und Gefl

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Packstellenkontrolle<br />

Hygienekontrollen gemäß LMSVG § 31 Abs.1 <strong>in</strong> nach § 10 zugelassenen<br />

Betrieben 2009 sollen gr<strong>und</strong>sätzlich alle Packstellen e<strong>in</strong>er Hygienekontrolle<br />

unterzogen werden. Anschließend s<strong>in</strong>d Stichprobenkontrollen vorgesehen.<br />

Aktuell ist die Lebensmittele<strong>in</strong>zelhandelsverordnung <strong>in</strong> Begutachtung. Die<br />

<strong>Gefl</strong>ügelbranche ist <strong>der</strong> Me<strong>in</strong>ung, dass diese Kontrolle bei den großen<br />

Sammelzentren (quasi Großpackstellen) anzusetzen ist.<br />

Falls diese Me<strong>in</strong>ung auch auf B<strong>und</strong>esebene umgesetzt werden kann,<br />

würden nur wenige Packstellen unter diese Kontrollpflicht fallen.<br />

Leitl<strong>in</strong>ie Packstellen<br />

1. Rechtsquellen<br />

EG Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene,<br />

EG Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für<br />

Lebensmittel tierischen Ursprungs,<br />

EG Nr. 2160/2003 zur Bekämpfung von Salmonellen<br />

Lebensmittelsicherheits- <strong>und</strong> Verbraucherschutzgesetz<br />

(BGBl. I Nr. 13/2006).<br />

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