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Daniel Rolli<br />
neutraler und unabhängiger<br />
Finanzplaner<br />
mit eidg. Fachausweis<br />
Bahnhofstrasse 37<br />
(Stedtli-Zentrum)<br />
3800 Unterseen<br />
Telefon 033 823 60 53<br />
info@rolli-finanzplanungen.ch<br />
www.rolli-finanzplanungen.ch<br />
Eine Sekunde nach Ihrem Tod bilden Ihre Erben von<br />
Gesetz wegen eine Erbengemeinschaft. Wenn Sie<br />
vorher Ihren Nachlass nicht geregelt haben, kann<br />
dies zu grossen Schwierigkeiten unter Ihren Erben<br />
führen. Wenn Sie eine oder mehrere Liegenschaften<br />
oder auch ein gewisses Vermögen besitzen, rate ich<br />
Ihnen, Ihren Nachlass vorzeitig zu regeln.<br />
Nachteile einer Erbengemeinschaft<br />
Der grosse Nachteil bei Erbengemeinschaften ist,<br />
dass für sämtliche Entscheidungen Einstimmigkeit<br />
gilt: Wenn sich also ein Erbe quer stellt, ist die<br />
Gemeinschaft blockiert. Geht es zum Beispiel um<br />
den Verkauf oder Verteilung einer Liegenschaft,<br />
eines unbebauten Grundstückes, sollte ein Haus<br />
oder eine Wohnung renoviert werden, kann dies<br />
verhindert werden, indem sich ein oder mehrere<br />
Erben weigern zuzustimmen. Die Konsequenz kann<br />
sein, dass eine Liegenschaft oder ein Grundstück<br />
nicht verkauft werden oder wegen mangelndem<br />
Unterhalt eine Liegenschaft an Wert verlieren kann.<br />
Ein weiteres Problem ist, wenn ein Mitglied der<br />
Erbengemeinschaft stirbt, treten an seiner Stelle<br />
seine Nachkommen. Dies macht das Ganze noch<br />
komplizierter, weil die Zahl der Miterben grösser<br />
wird. Dies sollte unbedingt vermieden werden.<br />
INFO<br />
F I N A N Z P L A N U N G S - T I P P<br />
Vermeiden Sie Erbengemeinschaften<br />
Rasche Verteilung<br />
Es ist empfehlenswert, dass die rasche Teilung des<br />
Erbes angestrebt wird. Die Erfahrung zeigt, dass<br />
blockierte Erbengemeinschaft sich immer weniger<br />
um die Erbschaft kümmern und dass die Teilung der<br />
Erbschaft über Jahre verzögert wird. Viel Geld kann<br />
verloren gehen, weil beispielsweise Wertschriften<br />
schlecht angelegt sind oder wie bereits erwähnt,<br />
Liegenschaften an Wert verlieren des mangelnden<br />
Unterhaltes wegen. Jedes Mitglied der Erbengemeinschaft<br />
kann die Auflösung der Erbengemeinschaft<br />
auf gerichtlichem Weg verlangen. Dies ist die<br />
schlechteste Lösung. Es gibt nur Verlierer. Viel Energie<br />
unter den Erben geht verloren, die Familie zerstreitet<br />
sich und auch der Erlös der verkauften Erbmassen<br />
ist meistens unter dem Wert, welcher auf<br />
normalem Weg erzielt worden wäre.<br />
Frühzeitig regeln<br />
Mir ist bewusst, dass es nicht angenehm ist, sich mit<br />
seinem Tod und der Verteilung seines Vermögens<br />
auseinanderzusetzen. Aber glauben Sie mir, haben<br />
Sie Ihren Nachlass noch zu Lebzeiten geregelt, ersparen<br />
Sie Ihrer Familie viel Ärger und Leid. Am einfachsten<br />
ist es, wenn Sie alle Beteiligten bei der Regelung<br />
des Nachlasses beiziehen. Ein Vorschlag ist,<br />
dass bei einem Familienrat jedes Mitglied seine Wünsche<br />
vorbringen kann. Im gemeinsamen Gespräch<br />
und unter Beizug einer Fachperson können Sie eine<br />
optimale Lösungen finden, die für alle stimmen.<br />
Haben Sie Fragen zu Steuer-, Anlage- und Vorsorgethemen<br />
sowie rund um Ihre Pensionierung? Rufen<br />
Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine E-Mail<br />
für ein kostenloses Erstgespräch. Ihnen ist eine unabhängige<br />
Beratung garantiert, weil wir weder für<br />
eine Bank noch eine Versicherung arbeiten. Gerne<br />
erwarten wir Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.<br />
INFO 19 AUGUST 2011