März - 223 - Gemeinde Elixhausen
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STEUERN, GEBÜHREN UND BEITRÄGE/FÖRDERUNGEN 2010<br />
MÜLLABFUHRGEBÜHR (Jahresgebühr inkl. USt.)<br />
Tarif I (mit Biotonne)<br />
80-l-Tonne e 283,80 / 120-l-Tonne e 304,60 / 240-l-Tonne e 517,80 / 1.100-l-Container e 1.688,80<br />
Tarif II (ohne Biotonne)<br />
80-l-Tonne e 192,40 / 120-l-Tonne e 213,20 / 240-l-Tonne e 426,40 / 1.100-l-Container e 1.597,40<br />
KINDERGARTENGEBÜHREN (monatlich nach Abzug der Landes- und Bundesförderungen)<br />
Kindergartenjahr 2009/2010 (Frühjahr 2010) Vorschulkinder<br />
◆ Kindergartengebühr (inkl. USt.) von 07.00 bis 12.30 Uhr e 35,– . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . e 00,–<br />
von 07.00 bis 14.00 Uhr e 31,– . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . e 21,–<br />
von 07.00 bis 15.00 Uhr e 41,– . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . e 31,–<br />
von 07.00 bis 17.00 Uhr e 58,– . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . e 48,–<br />
von 14.00 bis 17.00 Uhr e 35,– . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . e 00,–<br />
Kindergartenjahr 2010/2011 (Herbst 2010) Vorschulkinder<br />
◆ Kindergartengebühr (inkl. USt.) von 07.00 bis 12.30 Uhr e 38,– . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . e 00,–<br />
von 07.00 bis 14.00 Uhr e 35,– . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . e 22,–<br />
von 07.00 bis 15.00 Uhr e 45,– . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . e 32,–<br />
von 07.00 bis 17.00 Uhr e 63,– . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . e 50,–<br />
von 14.00 bis 17.00 Uhr e 63,– . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . e 00,–<br />
ab dem 2. Kind Ermäßigung um –33,33%<br />
Kinder aus auswärtigen <strong>Gemeinde</strong>n +50,00%<br />
◆ Anliegerleistungsbeitrag für Straßenbeleuchtung pro lfm Grundstücksgrenze . . . . . . . . . . . . . . . . . e 90,–<br />
◆ Anliegerleistungsbeitrag für Gehsteigerrichtung pro lfm Grundstücksgrenze . . . . . . . . . . . . . . . . . e 100,–<br />
FESTSAAL „ZUR NACHBARSCHAFT“ – BENÜTZUNGSGEBÜHREN<br />
Saalbenützung (inkl. Bälle) örtlicher Veranstalter<br />
ganzer Saal – je Tag e 390,– halber Saal – je Tag e 260,–<br />
bis 6 Std. (auch Bälle) e 220,– bis 6 Std. e 130,–<br />
bis 3 Std. e 110,– bis 3 Std. e 70,–<br />
Absetzbare Kinderbetreuungskosten<br />
Zu den mit der Steuerreform 2009 eingeführten Begünstigungen für Familien gehört unter anderem,<br />
dass die Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zum 10. Lebensjahr steuerlich berücksichtigt werden.<br />
Dazu können Eltern die von ihnen selbst getragenen Kinderbetreuungskosten bis zu einem Höchstbetrag<br />
von ¤ 2.300,– pro Jahr und Kind ohne Selbstbehalt als außergewöhnliche Belastung von der Lohnund<br />
Einkommensteuer absetzen.<br />
Voraussetzung ist, dass die Kinderbetreuung durch eine öffentliche oder private institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung<br />
oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person, die nicht haushaltszugehörige<br />
Angehörige ist, erbracht wird und die Kosten direkt an die betreffende Einrichtung bzw. Person bezahlt<br />
werden.<br />
Auch Tagesbetreuungsformen, die die Schule zur Verfügung stellt, wie z.B. schulische Nachmittagsbetreuung<br />
oder Halbinternate, werden berücksichtigt. Verpflegungskosten oder ein etwaiges Schulgeld<br />
sind steuerlich nicht absetzbar.<br />
Eltern mit Kindern im Kindergarten <strong>Elixhausen</strong> erhalten bis zum Frühling eine Bestätigung für die an<br />
die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elixhausen</strong> bezahlten Kinderbetreuungskosten per Post zugestellt.<br />
www.elixhausen.at ELIXHAUSENER GEMEINDENACHRICHTEN