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22 - Sicherheitswesen Universität Heidelberg - Uni.hd.de

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� Hörsäle: Wegen Überfüllung geschlossen ?!<br />

Zu Beginn je<strong>de</strong>s Semesters gibt es ein altbekanntes<br />

Phänomen: Zu manchen Vorlesungen kommen<br />

unerwarteterweise so viele Studieren<strong>de</strong>, dass die<br />

Hörsäle völlig überfüllt sind.<br />

Die Studieren<strong>de</strong>n nutzen natürlich je<strong>de</strong>n freien<br />

Fleck als Sitzplatz und blockieren so alle Zugänge,<br />

Treppen und auch Fluchtwege. Hierdurch entsteht<br />

urplötzlich ein Sicherheitsproblem, <strong>de</strong>nn Notausgänge,<br />

Flucht- und Rettungswege müssen selbstverständlich<br />

immer freigehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei Hörsälen mit mehr als 200 Plätzen ist eine<br />

Größenordnung erreicht, bei <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesetzgeber<br />

aus Sicherheitsgrün<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>re Regeln in Form<br />

einer Verordnung erlassen hat: die Versammlungsstättenverordnung<br />

(VStättVO). Sie regelt<br />

viele bauliche Erfor<strong>de</strong>rnisse, wie z.B. die Breite <strong>de</strong>r<br />

Fluchtwege o<strong>de</strong>r die Richtung, in die Türen von<br />

Notausgängen aufschlagen müssen. Die Relevanz<br />

solcher Regelungen ergibt sich erst bei einer<br />

„worst-case“ Betrachtung…<br />

Im Juni dieses Jahres tritt eine neue, überarbeitete<br />

VStättVO in Kraft. Die meisten Än<strong>de</strong>rungen betreffen<br />

bauliche Ausführungen. Die Beachtung <strong>de</strong>r<br />

nachfolgen<strong>de</strong>n Punkte sind jedoch für <strong>de</strong>n „Betrieb“<br />

einer Versammlungsstätte ebenso unverzichtbar:<br />

• Die Rettungswege auf <strong>de</strong>m Grundstück und<br />

im Gebäu<strong>de</strong> sind zwingend freizuhalten.<br />

• Während <strong>de</strong>s Betriebs müssen alle Türen in<br />

Fluchtwegen unverschlossen sein.<br />

• Die Not-/Sicherheitsbeleuchtung muss während<br />

<strong>de</strong>r Veranstaltung in Betrieb sein, wenn<br />

die Räume nicht durch Tageslicht ausreichend<br />

erhellt wer<strong>de</strong>n.<br />

• Das Betriebspersonal (Hausmeister) ist jährlich<br />

über diese Betriebsvorschriften zu unterweisen.<br />

• Der Betreiber (die <strong><strong>Uni</strong>versität</strong>) ist für die Sicherheit<br />

und für die Einhaltung <strong>de</strong>r Vorschriften<br />

verantwortlich.<br />

• Während <strong>de</strong>s Betriebs einer Versammlungsstätte<br />

muss <strong>de</strong>r Betreiber o<strong>de</strong>r ein von ihm<br />

Beauftragter (im Regelfall: <strong>de</strong>r Dozent) ständig<br />

anwesend sein.<br />

• Die Zahl <strong>de</strong>r im Bestuhlungs- und Rettungswegeplan<br />

vom Baurechtsamt genehmigten<br />

Besucherplätze darf nicht überschritten sowie<br />

ihre Anordnung nicht geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

• Der Betreiber ist zur Einstellung <strong>de</strong>s Betriebes<br />

verpflichtet, wenn die für die Sicherheit notwendigen<br />

Einrichtungen nicht funktionieren<br />

o<strong>de</strong>r diese Betriebsvorschriften nicht eingehalten<br />

sind.<br />

Bei Detailfragen und Ausführungsproblemen stehe<br />

ich je<strong>de</strong>rzeit gerne zur Verfügung.<br />

� Neues vom Gefahrstoffkataster<br />

Alfred Tubach<br />

Das im Januar 2003 für alle Dienststellen <strong>de</strong>r <strong><strong>Uni</strong>versität</strong><br />

und <strong>de</strong>s Klinikums verbindlich eingeführte<br />

Zentrale <strong><strong>Uni</strong>versität</strong>s-Gefahrstoffkataster Rucki-<br />

ZUGKI heißt seit <strong>de</strong>m 10. März DaMaRIS (Dangerous<br />

Materials Registry Information System). Mit<br />

Ausnahme <strong>de</strong>s Erscheinungsbil<strong>de</strong>s und einiger (allerdings<br />

wesentlicher) technischer Verbesserungen<br />

hat sich für die Anwen<strong>de</strong>r jedoch nichts geän<strong>de</strong>rt.<br />

Kein direkter Bestandteil von DaMaRIS, von vielen<br />

Anwen<strong>de</strong>rn jedoch als wichtige Informationsquelle<br />

geschätzt, sind die von Dr. Rolf Schätz im Auftrag<br />

<strong>de</strong>r Abteilung <strong>Sicherheitswesen</strong> eingerichteten<br />

FAQ-Seiten (frequently asked questions) zu Da-<br />

MaRIS. Dort fin<strong>de</strong>t sich seit Kurzem auch das Berechnungstool<br />

KOLUMBUS zur Einstufung von<br />

Gefahrstoff-Zubereitungen aller Art. Es basiert auf<br />

<strong>de</strong>n Konzentrationstabellen <strong>de</strong>r Zubereitungsrichtlinie<br />

RL 1999/45/EG <strong>de</strong>r Europäischen <strong>Uni</strong>on und<br />

ermöglicht es, die korrekte Einstufung und Kennzeichnung<br />

von Gefahrstoff-Zubereitungen unkompliziert<br />

und schnell zu ermitteln. O<strong>de</strong>r hätten Sie<br />

auf Anhieb gewusst, wie eine 10%ige Natronlauge<br />

einzustufen ist? O<strong>de</strong>r eine Mischung von 20% n-<br />

Propanol, 30% i-Propanol und 40% Methanol in<br />

Wasser?<br />

Falls Sie das Tool bisher noch nicht kennen und<br />

einmal ausprobieren möchten: Sie fin<strong>de</strong>n es unter:<br />

http://www.zuv.uni-hei<strong>de</strong>lberg.<strong>de</strong>/sw/<br />

gefahrstoffe/kataster/kolumbus.htm<br />

Übrigens... Die nächste BUSCHTROMMEL erscheint im Oktober 2004<br />

Dr. Markus Hoffmann

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