22 - Sicherheitswesen Universität Heidelberg - Uni.hd.de
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� Hörsäle: Wegen Überfüllung geschlossen ?!<br />
Zu Beginn je<strong>de</strong>s Semesters gibt es ein altbekanntes<br />
Phänomen: Zu manchen Vorlesungen kommen<br />
unerwarteterweise so viele Studieren<strong>de</strong>, dass die<br />
Hörsäle völlig überfüllt sind.<br />
Die Studieren<strong>de</strong>n nutzen natürlich je<strong>de</strong>n freien<br />
Fleck als Sitzplatz und blockieren so alle Zugänge,<br />
Treppen und auch Fluchtwege. Hierdurch entsteht<br />
urplötzlich ein Sicherheitsproblem, <strong>de</strong>nn Notausgänge,<br />
Flucht- und Rettungswege müssen selbstverständlich<br />
immer freigehalten wer<strong>de</strong>n.<br />
Bei Hörsälen mit mehr als 200 Plätzen ist eine<br />
Größenordnung erreicht, bei <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Gesetzgeber<br />
aus Sicherheitsgrün<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>re Regeln in Form<br />
einer Verordnung erlassen hat: die Versammlungsstättenverordnung<br />
(VStättVO). Sie regelt<br />
viele bauliche Erfor<strong>de</strong>rnisse, wie z.B. die Breite <strong>de</strong>r<br />
Fluchtwege o<strong>de</strong>r die Richtung, in die Türen von<br />
Notausgängen aufschlagen müssen. Die Relevanz<br />
solcher Regelungen ergibt sich erst bei einer<br />
„worst-case“ Betrachtung…<br />
Im Juni dieses Jahres tritt eine neue, überarbeitete<br />
VStättVO in Kraft. Die meisten Än<strong>de</strong>rungen betreffen<br />
bauliche Ausführungen. Die Beachtung <strong>de</strong>r<br />
nachfolgen<strong>de</strong>n Punkte sind jedoch für <strong>de</strong>n „Betrieb“<br />
einer Versammlungsstätte ebenso unverzichtbar:<br />
• Die Rettungswege auf <strong>de</strong>m Grundstück und<br />
im Gebäu<strong>de</strong> sind zwingend freizuhalten.<br />
• Während <strong>de</strong>s Betriebs müssen alle Türen in<br />
Fluchtwegen unverschlossen sein.<br />
• Die Not-/Sicherheitsbeleuchtung muss während<br />
<strong>de</strong>r Veranstaltung in Betrieb sein, wenn<br />
die Räume nicht durch Tageslicht ausreichend<br />
erhellt wer<strong>de</strong>n.<br />
• Das Betriebspersonal (Hausmeister) ist jährlich<br />
über diese Betriebsvorschriften zu unterweisen.<br />
• Der Betreiber (die <strong><strong>Uni</strong>versität</strong>) ist für die Sicherheit<br />
und für die Einhaltung <strong>de</strong>r Vorschriften<br />
verantwortlich.<br />
• Während <strong>de</strong>s Betriebs einer Versammlungsstätte<br />
muss <strong>de</strong>r Betreiber o<strong>de</strong>r ein von ihm<br />
Beauftragter (im Regelfall: <strong>de</strong>r Dozent) ständig<br />
anwesend sein.<br />
• Die Zahl <strong>de</strong>r im Bestuhlungs- und Rettungswegeplan<br />
vom Baurechtsamt genehmigten<br />
Besucherplätze darf nicht überschritten sowie<br />
ihre Anordnung nicht geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
• Der Betreiber ist zur Einstellung <strong>de</strong>s Betriebes<br />
verpflichtet, wenn die für die Sicherheit notwendigen<br />
Einrichtungen nicht funktionieren<br />
o<strong>de</strong>r diese Betriebsvorschriften nicht eingehalten<br />
sind.<br />
Bei Detailfragen und Ausführungsproblemen stehe<br />
ich je<strong>de</strong>rzeit gerne zur Verfügung.<br />
� Neues vom Gefahrstoffkataster<br />
Alfred Tubach<br />
Das im Januar 2003 für alle Dienststellen <strong>de</strong>r <strong><strong>Uni</strong>versität</strong><br />
und <strong>de</strong>s Klinikums verbindlich eingeführte<br />
Zentrale <strong><strong>Uni</strong>versität</strong>s-Gefahrstoffkataster Rucki-<br />
ZUGKI heißt seit <strong>de</strong>m 10. März DaMaRIS (Dangerous<br />
Materials Registry Information System). Mit<br />
Ausnahme <strong>de</strong>s Erscheinungsbil<strong>de</strong>s und einiger (allerdings<br />
wesentlicher) technischer Verbesserungen<br />
hat sich für die Anwen<strong>de</strong>r jedoch nichts geän<strong>de</strong>rt.<br />
Kein direkter Bestandteil von DaMaRIS, von vielen<br />
Anwen<strong>de</strong>rn jedoch als wichtige Informationsquelle<br />
geschätzt, sind die von Dr. Rolf Schätz im Auftrag<br />
<strong>de</strong>r Abteilung <strong>Sicherheitswesen</strong> eingerichteten<br />
FAQ-Seiten (frequently asked questions) zu Da-<br />
MaRIS. Dort fin<strong>de</strong>t sich seit Kurzem auch das Berechnungstool<br />
KOLUMBUS zur Einstufung von<br />
Gefahrstoff-Zubereitungen aller Art. Es basiert auf<br />
<strong>de</strong>n Konzentrationstabellen <strong>de</strong>r Zubereitungsrichtlinie<br />
RL 1999/45/EG <strong>de</strong>r Europäischen <strong>Uni</strong>on und<br />
ermöglicht es, die korrekte Einstufung und Kennzeichnung<br />
von Gefahrstoff-Zubereitungen unkompliziert<br />
und schnell zu ermitteln. O<strong>de</strong>r hätten Sie<br />
auf Anhieb gewusst, wie eine 10%ige Natronlauge<br />
einzustufen ist? O<strong>de</strong>r eine Mischung von 20% n-<br />
Propanol, 30% i-Propanol und 40% Methanol in<br />
Wasser?<br />
Falls Sie das Tool bisher noch nicht kennen und<br />
einmal ausprobieren möchten: Sie fin<strong>de</strong>n es unter:<br />
http://www.zuv.uni-hei<strong>de</strong>lberg.<strong>de</strong>/sw/<br />
gefahrstoffe/kataster/kolumbus.htm<br />
Übrigens... Die nächste BUSCHTROMMEL erscheint im Oktober 2004<br />
Dr. Markus Hoffmann