Druckerkonzept VGV Konz
Druckerkonzept VGV Konz
Druckerkonzept VGV Konz
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Für alle Systeme muss eine Aufrüstung mit 2. und 3. Kassette möglich sein!<br />
Alle Scan-Geräte müssen über einen PDF Direktdrucker (Postskriptmodul) und eine OCR Schrifterkennung verfügen<br />
Bei allen Geräte mit Scannfunktion muss eine Volltextrescherche in PDF und Word möglich sein<br />
13.3 – Allgemeine Leistungen<br />
Reparatur- und Wartungsdienste; Support<br />
Automatisierte Verbrauchsmaterialversorgung<br />
Einheitliche Abrechnung aller Leistungen und Lieferungen<br />
Verursachergerechte Kostenzuordnung auf Systembasis<br />
Berichtswesen<br />
14. Leistungsbeschreibung<br />
14.1 - Bereitstellung von Dokumentenverarbeitungssystemen<br />
14.2 - Art der Bereitstellung – Leasing<br />
Der Auftragnehmer stellt der Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong> die in der Anlage A2 aufgeführten Geräte und Systeme nebst<br />
Zubehör für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung. Die Überlassung der Geräte durch den Auftragnehmer erfolgt in Form<br />
eines Leasingvertrags.<br />
Anforderungen an den Leasingvertrag<br />
Mindestlaufzeit (Mindestleasingzeit): 60 Monate<br />
Kaufübernahmeoption: nein<br />
Andienungsrecht: nein<br />
Verlängerungsoption: nein<br />
Restwertrisiko: trägt der Auftragnehmer<br />
Ein Vertragsmuster einschließlich sämtlicher zugehöriger Vertragsbindungen und –unterlagen ist dem Angebot als Anlage A 16<br />
beizufügen. Die Muster müssen die Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung und der angebotenen Konditionen enthalten.<br />
Der Auftragnehmer stellt die Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong> von der Verpflichtung zum Abschluss von Versicherungen jeglicher<br />
Art im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Leasingvertrages frei.<br />
14.3 - Grundlegende Eigenschaften<br />
Zulässig sind nur originalverpackte Neugeräte mit Herstellergarantie<br />
Alle Geräte müssen so konstruiert und ausgeführt sein, dass sie allen einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, im Besonderen dem<br />
Gerätesicherheitsgesetz (Grundsätze der Ergonomie für die Gestaltung von Arbeitssystemen DIN EN ISO 6385), den gesetzlichen<br />
Vorgaben und Verordnungen über Arbeitssicherheit und Umweltschutz, allen zurzeit gültigen Unfallverhütungsvorschriften und dem<br />
Stand der Technik zum Zeitpunkt der Übergabe entsprechen.<br />
14.4 - Zertifizierung<br />
Es muss sichergestellt sein, dass die bereitzustellenden Geräte & Software den technischen Voraussetzungen und Spezifikationen<br />
der Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong> entsprechen. Eine Kompatibilität zu vorhandenen Systemen muss ebenfalls gewährleistet<br />
sein.<br />
Die Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong> setzt eine Microsoft ADS als Netzwerk Infrastruktur unter W2k3-Server ein. Die Anbindung<br />
der Gebäude variiert zwischen 100 Mbit/s bis 2 Gbit/s je nach Anzahl der Nutzer.<br />
14.5 - Anlieferung / Netzwerkfähigkeit<br />
Alle im Netz zu betreibenden Geräte müssen netzwerkbereit angeliefert werden und über die angebotene Verwaltungssoftware<br />
(siehe Ziffer 15.1) administrierbar sein. Die Netzwerkkonfiguration wird nach der Vergabe dem Auftragsnehmer schriftlich mitgeteilt.<br />
14.6 - Umweltbestimmungen<br />
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die bereitzustellenden Geräte den aktuellen umweltrelevanten Anforderungen wie z.B.<br />
der des „Blauen Engels“ oder der des „BG-Prüfzert-Zeichens“ oder Vergleichbare und den Bestimmungen der Arbeitsstätterichtlinien<br />
entsprechen. Der Nachweis ist als Anlage A3 den Angebot beizufügen.<br />
14.7 - Software<br />
Für die Neugeräte hat der Auftragnehmer die zum Betrieb im Netzwerk erforderliche Treibersoftware inkl. aller Lizenzen, die für den<br />
vertraglichen Gebrauch der Geräte erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen. Alle Updates, Ergänzungen und Erweiterungen der<br />
Verwaltungssoftware und Treiber etc. sind innerhalb der Vertragslaufzeit kostenneutral und zeitnah zur Verfügung zu stellen. Eine<br />
einheitliche Treiberverwaltung muß sichergestellt sein. Dabei ist darauf zu achten, dass mit diesem Treiber alle Geräte ohne<br />
Störungen betrieben werden können.<br />
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