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Druckerkonzept VGV Konz

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15.4 Betriebsmodell<br />

Alle Leistungen sind in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong> durchzuführen<br />

Die Vertragslaufzeit beträgt 60 Monate.<br />

Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen hat der Auftragnehmer für den reibungslosen Betrieb der<br />

Dokumentenverarbeitungsgeräte zu sorgen. Insbesondere handelt es sich dabei um die unten aufgeführten beschriebenen<br />

Aufgaben.<br />

15.4.1 Telefonische Unterstützung<br />

Der Auftragnehmer hat der Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong> eine zentrale Service-Hotline zu benennen, die diesem Montag –<br />

Freitag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung steht.<br />

Bei allen Fragen, welche die vertraglichen Leistungen betreffen hat der Support den Auftraggeber zu unterstützen.<br />

Die IT der Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong>, wird die geringe Entstörung von Geräten vor Einschaltung der Servicehotline<br />

durchführen. Sollte dies nicht möglich sein, wird anhand des vereinbarten Servicelevels eine Entstörung durch den Auftragnehmer<br />

vor Ort veranlasst.<br />

15.4.2 Instandsetzung (Reparaturservice)<br />

Der Reparaturservice umfasst die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft durch autorisierte und fachlich qualifizierte Mitarbeiter<br />

vor Ort im Rahmen der vertraglichen Regelung.<br />

Diese beinhaltet die Dienstleistung, Anfahrt und sonstige Auslagen des Auftragnehmers sowie alle Ersatzteile und/oder<br />

Komponenten, die erforderlich sind, den kontinuierlichen und störungsfreien Betrieb der Geräte sicherzustellen.<br />

Der Service Level für den Reparaturservice ist generell die Reparaturzeit innerhalb des auf die Störungsmeldung folgenden<br />

Arbeitstages vor Ort.<br />

Die Vorgehensweise ist bitte in Anlage A7 genau darzustellen.<br />

Die Reparaturarbeiten erfolgen innerhalb der Geschäftszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong> :Montag – Donnerstag von<br />

8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr. Die Termine sind mit der Verbandsgemeinde <strong>Konz</strong> fernmündlich<br />

abzustimmen.<br />

Bei nachhaltig auftretenden Störungen oder bei Störungen die länger als 5 Arbeitstage im Monat eine Funktionsuntüchtigkeit<br />

herstellen, kann die Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong> den Austausch des Gerätes verlangen. Bei dem ausgetauschten Gerät<br />

muss es sich mindestens um ein gleichwertiges Gerät handeln. Kosten diesbezüglich dürfen für die Verbandsgemeindeverwaltung<br />

<strong>Konz</strong> hieraus nicht entstehen.<br />

15.4.3 Instandhaltung (Wartung)<br />

Um den hohen Qualitätsanforderungen der Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong> gerecht zu werden, hat der Auftragnehmer<br />

regelmäßige Wartungsarbeiten an den Geräten vorzunehmen. Diese Wartungsarbeiten umfassen die Dienstleistung, wie Anfahrt,<br />

alle Ersatz- und Verschleißteile, alle Komponenten, die erforderlich sind, den fehlerfreien und reibungslosen Betrieb<br />

aufrechtzuerhalten, sowie sonstige Auslagen. Diese darf keine finanziellen Auswirkungen für den Auftraggeber haben.<br />

Die erforderlichen Ersatz- und Verschleißteile zur Aufrechterhaltung des Betriebes, sind in regelmäßigen Abständen, mindestens in<br />

Intervallen gemäß den Spezifikationen und Empfehlungen des Herstellers, vom Auftragnehmer zu ersetzen.<br />

Die Ersatz- und Verschleißteile die verwendet werden, und die Art der Gewährleistung des Betriebes unterliegen den aktuellen<br />

umweltrelevanten Anforderungen, wie z.B. der des „Blauen Engels“.<br />

15.4.4 Verbrauchsmaterialversorgung<br />

Der Auftragnehmer muss gewährleisten, dass eine regelmäßige Versorgung mit Verbrauchsmaterial im Rahmen des vereinbarten<br />

Service-Vertrages erfolgt. Die Bereitstellung von Verbrauchsmaterial hat ohne interaktive Einwirkung der<br />

Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong> zu erfolgen. Eine übersichtliche Prozessbeschreibung ist dem Angebot als Anlage A8<br />

beizufügen.<br />

Die erforderliche Hardware, Lizenzen und sonstige Rechte für das Verbrauchmaterialabrufsystem ist während der Dauer des<br />

Vertrages vom Auftragnehmer bereit zu stellen. Die Implementierung des Systems wird in Zusammenarbeit mit der IT der<br />

Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong> realisiert. Der Auftragnehmer hat in der Anlage A8 zu beschreiben, ob und wie die automatische<br />

Tonerbelieferung von lokal angeschlossenen Geräten erfolgen kann oder andere mögliche Lösungen aufzeigen.<br />

Zudem muss jederzeit die Möglichkeit bestehen, Verbrauchmaterial und einen angemessenen Vorrat an Verbrauchsmaterial über<br />

die Servicehotline abzurufen. Dies muss innerhalb von 48 Stunden nach der Meldung erfolgen.<br />

15.4.5 Service Management<br />

Während der Vertragsdauer hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass der Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong> neben der<br />

allgemeinen telefonischen Unterstützung ein zentraler Ansprechpartner für sämtliche betriebsbezogene Interaktionen, Verfahren und<br />

Leistungen zur Verfügung gestellt wird.<br />

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