Druckerkonzept VGV Konz
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15.4 Betriebsmodell<br />
Alle Leistungen sind in den Räumen der Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong> durchzuführen<br />
Die Vertragslaufzeit beträgt 60 Monate.<br />
Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen hat der Auftragnehmer für den reibungslosen Betrieb der<br />
Dokumentenverarbeitungsgeräte zu sorgen. Insbesondere handelt es sich dabei um die unten aufgeführten beschriebenen<br />
Aufgaben.<br />
15.4.1 Telefonische Unterstützung<br />
Der Auftragnehmer hat der Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong> eine zentrale Service-Hotline zu benennen, die diesem Montag –<br />
Freitag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr zur Verfügung steht.<br />
Bei allen Fragen, welche die vertraglichen Leistungen betreffen hat der Support den Auftraggeber zu unterstützen.<br />
Die IT der Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong>, wird die geringe Entstörung von Geräten vor Einschaltung der Servicehotline<br />
durchführen. Sollte dies nicht möglich sein, wird anhand des vereinbarten Servicelevels eine Entstörung durch den Auftragnehmer<br />
vor Ort veranlasst.<br />
15.4.2 Instandsetzung (Reparaturservice)<br />
Der Reparaturservice umfasst die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft durch autorisierte und fachlich qualifizierte Mitarbeiter<br />
vor Ort im Rahmen der vertraglichen Regelung.<br />
Diese beinhaltet die Dienstleistung, Anfahrt und sonstige Auslagen des Auftragnehmers sowie alle Ersatzteile und/oder<br />
Komponenten, die erforderlich sind, den kontinuierlichen und störungsfreien Betrieb der Geräte sicherzustellen.<br />
Der Service Level für den Reparaturservice ist generell die Reparaturzeit innerhalb des auf die Störungsmeldung folgenden<br />
Arbeitstages vor Ort.<br />
Die Vorgehensweise ist bitte in Anlage A7 genau darzustellen.<br />
Die Reparaturarbeiten erfolgen innerhalb der Geschäftszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong> :Montag – Donnerstag von<br />
8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr. Die Termine sind mit der Verbandsgemeinde <strong>Konz</strong> fernmündlich<br />
abzustimmen.<br />
Bei nachhaltig auftretenden Störungen oder bei Störungen die länger als 5 Arbeitstage im Monat eine Funktionsuntüchtigkeit<br />
herstellen, kann die Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong> den Austausch des Gerätes verlangen. Bei dem ausgetauschten Gerät<br />
muss es sich mindestens um ein gleichwertiges Gerät handeln. Kosten diesbezüglich dürfen für die Verbandsgemeindeverwaltung<br />
<strong>Konz</strong> hieraus nicht entstehen.<br />
15.4.3 Instandhaltung (Wartung)<br />
Um den hohen Qualitätsanforderungen der Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong> gerecht zu werden, hat der Auftragnehmer<br />
regelmäßige Wartungsarbeiten an den Geräten vorzunehmen. Diese Wartungsarbeiten umfassen die Dienstleistung, wie Anfahrt,<br />
alle Ersatz- und Verschleißteile, alle Komponenten, die erforderlich sind, den fehlerfreien und reibungslosen Betrieb<br />
aufrechtzuerhalten, sowie sonstige Auslagen. Diese darf keine finanziellen Auswirkungen für den Auftraggeber haben.<br />
Die erforderlichen Ersatz- und Verschleißteile zur Aufrechterhaltung des Betriebes, sind in regelmäßigen Abständen, mindestens in<br />
Intervallen gemäß den Spezifikationen und Empfehlungen des Herstellers, vom Auftragnehmer zu ersetzen.<br />
Die Ersatz- und Verschleißteile die verwendet werden, und die Art der Gewährleistung des Betriebes unterliegen den aktuellen<br />
umweltrelevanten Anforderungen, wie z.B. der des „Blauen Engels“.<br />
15.4.4 Verbrauchsmaterialversorgung<br />
Der Auftragnehmer muss gewährleisten, dass eine regelmäßige Versorgung mit Verbrauchsmaterial im Rahmen des vereinbarten<br />
Service-Vertrages erfolgt. Die Bereitstellung von Verbrauchsmaterial hat ohne interaktive Einwirkung der<br />
Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong> zu erfolgen. Eine übersichtliche Prozessbeschreibung ist dem Angebot als Anlage A8<br />
beizufügen.<br />
Die erforderliche Hardware, Lizenzen und sonstige Rechte für das Verbrauchmaterialabrufsystem ist während der Dauer des<br />
Vertrages vom Auftragnehmer bereit zu stellen. Die Implementierung des Systems wird in Zusammenarbeit mit der IT der<br />
Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong> realisiert. Der Auftragnehmer hat in der Anlage A8 zu beschreiben, ob und wie die automatische<br />
Tonerbelieferung von lokal angeschlossenen Geräten erfolgen kann oder andere mögliche Lösungen aufzeigen.<br />
Zudem muss jederzeit die Möglichkeit bestehen, Verbrauchmaterial und einen angemessenen Vorrat an Verbrauchsmaterial über<br />
die Servicehotline abzurufen. Dies muss innerhalb von 48 Stunden nach der Meldung erfolgen.<br />
15.4.5 Service Management<br />
Während der Vertragsdauer hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass der Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong> neben der<br />
allgemeinen telefonischen Unterstützung ein zentraler Ansprechpartner für sämtliche betriebsbezogene Interaktionen, Verfahren und<br />
Leistungen zur Verfügung gestellt wird.<br />
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