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Druckerkonzept VGV Konz

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16. Generelle Preisbestimmungen<br />

Die Preisangabe dieser Ausschreibung ist als Nettopreis darzustellen.<br />

Im Angebotpreis des Angebotsschreibens sind alle Leistungen des Bieters inkl. der Nebenkosten enthalten.<br />

Dieser Klickpreis muss alle bestehenden Kosten beinhalten.<br />

Die Kosten (Seitenpreise, Verbrauchsmaterial-Preis) sind auf der Basis einer 5%igen Deckung je Farbe (CMYK) und Seite zu<br />

berechnen (Farbseite CMYK: 4 x 5% = 20% bzw. s/w Seite K: 1 x 5% = 5%).<br />

Eine Anpassung des Klickpreises beruhend auf einer Änderung des tatsächlichen Seitendeckungsgrades ist jährlich zulässig. Der<br />

Auftragnehmer hat hierüber einen Nachweis zu erbringen. Die Berechnung von Mehrkosten und Nachlässe ist in Anlage A13<br />

darzustellen.<br />

17. Preise und Abrechnung<br />

17.1 – Abrechnungsmodelle<br />

Die Abrechnungsweise wird auf Basis eines Seitenpreises (Klickpreis) verlangt.<br />

Ein Druckvolumen von 1.600000 s/w und 60.000 Farbe wird jährlich garantiert. Eine Minderabnahme von 10 % jährlich ist für die VG<br />

<strong>Konz</strong> kostenlos möglich.<br />

17.2 - Vorzeitige Kündigung von Geräten<br />

Es muss die Möglichkeit bestehen, auch während der Grundlaufzeit einzelne Geräte vorzeitig zu kündigen. Dies kann aufgrund<br />

organisatorischer Veränderungen bei der Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong> zu jeder Zeit erforderlich werden. Der Auftraggeber<br />

muss diese schriftlich fristgerecht innerhalb von vier Wochen zum Monatsende anzeigen.<br />

Innerhalb der Laufzeit des Vertrages, ist für jeden Gerätetyp ein Ersatzgerät bereitzustellen, welches im Störungsfall durch die IT der<br />

Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong> eingesetzt werden kann. Die Defektgeräte gehen zurück an den Auftragnehmer.<br />

17.3 - Ergänzungen während der Vertragslaufzeit<br />

Während der Vertragslaufzeit muss es ebenfalls möglich sein, die Anzahl der Geräte an die geänderten Anforderungen anzupassen.<br />

Ergänzungsbeschaffungen von Drucksystemen werden in den laufenden Vertrag integriert, ohne dass sich die Grundlaufzeit des<br />

Vertrages ändert. In diesem Fall gelten die gleichen Konditionen.<br />

17.4 - Abrechnung von Lieferungen und Leistungen<br />

Für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit eines Seitenpreis-Modells ist vom Anbieter eine Darstellung als Anlage A14 einzureichen, in<br />

der zu beschreiben ist, wie gewährleistet wird, dass nicht jede Ausgabe auf einem Farbgerät automatisch als Farbseite abgerechnet<br />

wird, d.h. eine Differenzierung nach S/W Seiten und Farbseiten innerhalb eines Druckauftrages muss gegeben sein.<br />

17.5 - Kosten<br />

Über den Klickpreis hinaus, sind nachfolgende Kosten vom Auftragnehmer zu übernehmen und im Zuge der Projektimplementierung<br />

an die Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong> auszuzahlen.<br />

17.6 - Rücknahme von Systemen<br />

Die im Rahmen des <strong>Druckerkonzept</strong>es zurückzugebenden und zu entsorgenden Systeme sind in Form eines Angebotes in Anlage<br />

A15 aufzuführen. Diese sind spätestens am 31.01.2011 in einem Betrag an die Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong> zu vergüten,<br />

sofern die Geräte vorher nicht selbst veräußert werden. Eine Auflistung dieser Geräte ist in Anlage B2 zu finden. Im<br />

Rücknahmeangebot ist weiter zu berücksichtigen, dass ein Teil der Geräte noch mit einem Wartungs-/Servicevertrag geleast wurden<br />

und abgelöst werden müssen. Für die hier genannten Geräte ist eine Ersatzgestellung notwendig.<br />

Bei diesen Geräte handelt es sich um zwei Großkopierer:<br />

1. Sharp MX-6201N<br />

2. Sharp MX-M550U<br />

Die Ablösesumme beträgt 28.686,39 €.<br />

Bei Ersatzgestellung müssen die beiden Großgeräte folgende Vorsetzungen erfüllen:<br />

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