Druckerkonzept VGV Konz
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16. Generelle Preisbestimmungen<br />
Die Preisangabe dieser Ausschreibung ist als Nettopreis darzustellen.<br />
Im Angebotpreis des Angebotsschreibens sind alle Leistungen des Bieters inkl. der Nebenkosten enthalten.<br />
Dieser Klickpreis muss alle bestehenden Kosten beinhalten.<br />
Die Kosten (Seitenpreise, Verbrauchsmaterial-Preis) sind auf der Basis einer 5%igen Deckung je Farbe (CMYK) und Seite zu<br />
berechnen (Farbseite CMYK: 4 x 5% = 20% bzw. s/w Seite K: 1 x 5% = 5%).<br />
Eine Anpassung des Klickpreises beruhend auf einer Änderung des tatsächlichen Seitendeckungsgrades ist jährlich zulässig. Der<br />
Auftragnehmer hat hierüber einen Nachweis zu erbringen. Die Berechnung von Mehrkosten und Nachlässe ist in Anlage A13<br />
darzustellen.<br />
17. Preise und Abrechnung<br />
17.1 – Abrechnungsmodelle<br />
Die Abrechnungsweise wird auf Basis eines Seitenpreises (Klickpreis) verlangt.<br />
Ein Druckvolumen von 1.600000 s/w und 60.000 Farbe wird jährlich garantiert. Eine Minderabnahme von 10 % jährlich ist für die VG<br />
<strong>Konz</strong> kostenlos möglich.<br />
17.2 - Vorzeitige Kündigung von Geräten<br />
Es muss die Möglichkeit bestehen, auch während der Grundlaufzeit einzelne Geräte vorzeitig zu kündigen. Dies kann aufgrund<br />
organisatorischer Veränderungen bei der Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong> zu jeder Zeit erforderlich werden. Der Auftraggeber<br />
muss diese schriftlich fristgerecht innerhalb von vier Wochen zum Monatsende anzeigen.<br />
Innerhalb der Laufzeit des Vertrages, ist für jeden Gerätetyp ein Ersatzgerät bereitzustellen, welches im Störungsfall durch die IT der<br />
Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong> eingesetzt werden kann. Die Defektgeräte gehen zurück an den Auftragnehmer.<br />
17.3 - Ergänzungen während der Vertragslaufzeit<br />
Während der Vertragslaufzeit muss es ebenfalls möglich sein, die Anzahl der Geräte an die geänderten Anforderungen anzupassen.<br />
Ergänzungsbeschaffungen von Drucksystemen werden in den laufenden Vertrag integriert, ohne dass sich die Grundlaufzeit des<br />
Vertrages ändert. In diesem Fall gelten die gleichen Konditionen.<br />
17.4 - Abrechnung von Lieferungen und Leistungen<br />
Für die Prüfung der Wirtschaftlichkeit eines Seitenpreis-Modells ist vom Anbieter eine Darstellung als Anlage A14 einzureichen, in<br />
der zu beschreiben ist, wie gewährleistet wird, dass nicht jede Ausgabe auf einem Farbgerät automatisch als Farbseite abgerechnet<br />
wird, d.h. eine Differenzierung nach S/W Seiten und Farbseiten innerhalb eines Druckauftrages muss gegeben sein.<br />
17.5 - Kosten<br />
Über den Klickpreis hinaus, sind nachfolgende Kosten vom Auftragnehmer zu übernehmen und im Zuge der Projektimplementierung<br />
an die Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong> auszuzahlen.<br />
17.6 - Rücknahme von Systemen<br />
Die im Rahmen des <strong>Druckerkonzept</strong>es zurückzugebenden und zu entsorgenden Systeme sind in Form eines Angebotes in Anlage<br />
A15 aufzuführen. Diese sind spätestens am 31.01.2011 in einem Betrag an die Verbandsgemeindeverwaltung <strong>Konz</strong> zu vergüten,<br />
sofern die Geräte vorher nicht selbst veräußert werden. Eine Auflistung dieser Geräte ist in Anlage B2 zu finden. Im<br />
Rücknahmeangebot ist weiter zu berücksichtigen, dass ein Teil der Geräte noch mit einem Wartungs-/Servicevertrag geleast wurden<br />
und abgelöst werden müssen. Für die hier genannten Geräte ist eine Ersatzgestellung notwendig.<br />
Bei diesen Geräte handelt es sich um zwei Großkopierer:<br />
1. Sharp MX-6201N<br />
2. Sharp MX-M550U<br />
Die Ablösesumme beträgt 28.686,39 €.<br />
Bei Ersatzgestellung müssen die beiden Großgeräte folgende Vorsetzungen erfüllen:<br />
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