Grundblatt Antrag Fö 07-13 - Landwirtschaft in Sachsen
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Folgeantrag ÖW 2011<br />
Mir/Uns ist bekannt, dass die Erhebung der Angaben für die Bearbeitung dieses <strong>Antrag</strong>es erforderlich s<strong>in</strong>d. Dies ergibt sich aus:<br />
� der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates v. 17.05.99 über die <strong>Fö</strong>rderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen<br />
Ausrichtungs- und Garantiefonds für die <strong>Landwirtschaft</strong> (EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen (ABl. EG Nr. L 160 S. 80),<br />
zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2223/2004 des Rates vom 22.12.2004 (ABl. EU Nr. L 379 S. 1),<br />
� der Verordnung (EG) Nr. 817/2004 der Kommission v. 29.04.04 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates über die<br />
<strong>Fö</strong>rderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die <strong>Landwirtschaft</strong> (EAGFL) (ABl. EU<br />
Nr. L 231 S. 24), geändert durch Verordnung (EG) Nr. <strong>13</strong>60/2005 der Kommission vom 18.08.2005 (ABl. EU Nr. L 214 S. 55),<br />
Mir/Uns ist zudem bekannt, dass<br />
� die Kenntnis der erbetenen Angaben der Überprüfung der Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e Zuschussgewährung dient und dass e<strong>in</strong>e Berücksichtigung nur möglich<br />
ist, wenn die Angaben <strong>in</strong> diesem <strong>Antrag</strong>svordruck enthalten s<strong>in</strong>d,<br />
� von der zuständigen Bewilligungsbehörde weitere Unterlagen, die zur Beurteilung der <strong>Antrag</strong>sberechtigung, der <strong>Antrag</strong>svoraussetzungen sowie zur<br />
Feststellung der Höhe der Zuwendung erforderlich s<strong>in</strong>d, angefordert werden können,<br />
� die mit me<strong>in</strong>en/unseren gegebenenfalls früher gestellten E<strong>in</strong>zelanträgen erhobenen Daten mit den Angaben der Anträge diesen Jahres verglichen und zu<br />
Kontrollzwecken <strong>in</strong> das Prüfverfahren bei der <strong>Antrag</strong>stellung e<strong>in</strong>bezogen werden,<br />
� die Zuwendungen, <strong>in</strong>sbesondere bei der Nichte<strong>in</strong>haltung der übernommenen Verpflichtungen sowie bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen,<br />
zurückgefordert werden können.<br />
� der jährliche Term<strong>in</strong> für die E<strong>in</strong>reichung der Folgeanträge (30. April) e<strong>in</strong>e Ausschlussfrist ist. Anträge die nach Ablauf dieser Frist e<strong>in</strong>gehen, werden<br />
abgelehnt.<br />
12. Subventionsrechtlicher H<strong>in</strong>weis<br />
Mir/Uns ist bekannt, dass die <strong>in</strong> me<strong>in</strong>em/unserem <strong>Antrag</strong> genannten Tatsachen subventionserhebliche Tatsachen im S<strong>in</strong>ne von § 264 des Strafgesetzbuches s<strong>in</strong>d,<br />
von denen die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung der beantragten Ausgleichszahlung abhängig ist. Subventionserhebliche Tatsachen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere<br />
alle Tatsachen, von denen nach Verwaltungs- und Haushaltsrecht oder anderen Rechtsvorschriften die Rückzahlung der Ausgleichszahlungen abhängig ist sowie<br />
solche, die durch Sche<strong>in</strong>geschäfte und Sche<strong>in</strong>handlungen verdeckt werden. Ich/Wir habe(n) Kenntnis davon genommen, dass unrichtige, unvollständige oder<br />
unterlassene Angaben über subventionserhebliche Tatsachen unter den Tatbestand des Subventionsbetruges nach § 264 des Strafgesetzbuches fallen.<br />
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