Grundblatt Antrag Fö 07-13 - Landwirtschaft in Sachsen
Grundblatt Antrag Fö 07-13 - Landwirtschaft in Sachsen
Grundblatt Antrag Fö 07-13 - Landwirtschaft in Sachsen
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ÖW2011<br />
Term<strong>in</strong>:<br />
30.April<br />
Folgeantrag für Maßnahmen nach den Richtl<strong>in</strong>ien 93/03, 93/00, 93/98 oder 10<br />
Die grau h<strong>in</strong>terlegten Felder werden durch die Behörde ausgefüllt!<br />
E<strong>in</strong>gangsstempel der Bewilligungsbehörde<br />
Reg.Nr.:<br />
1. Betriebsnummer (BNR 10) 2. Betriebsnummer (BNR 15) 3. <strong>Antrag</strong>sdatum<br />
4. Angaben zur Person<br />
Name/Firma Vorname<br />
Straße, Hausnummer PLZ, Ort<br />
Telefon / Fax Ansprechpartner<br />
5. Bankverb<strong>in</strong>dung Konto<strong>in</strong>haber<br />
Kontonummer Bankleitzahl Bank, Ort<br />
IBAN BIC<br />
6. Erwerbsform<br />
Land- und Forstwirtschaftlicher Betrieb Vere<strong>in</strong>igung land- und forstwirtschaftlicher Betriebs<strong>in</strong>haber<br />
E<strong>in</strong>kommen aus Land und Forstwirtschaft unter 25 %<br />
E<strong>in</strong>kommen aus Land und Forstwirtschaft über 25 %<br />
Sonstiger Grundbesitzer<br />
Leistungsempfänger nach dem Gesetz zur <strong>Fö</strong>rderung der E<strong>in</strong>stellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) vom 21.02.1989<br />
Leistungsempfänger nach der Richtl<strong>in</strong>ie zur <strong>Fö</strong>rderung des Vorruhestandes <strong>in</strong> der <strong>Landwirtschaft</strong> (RL 79/01)<br />
Seite 1 von 7
Folgeantrag ÖW 2011<br />
7. Betriebsgröße<br />
<strong>Landwirtschaft</strong>liche Fläche (<strong>in</strong> ha) Waldfläche (<strong>in</strong> ha) Sonderkulturen (<strong>in</strong> ha)<br />
8. Angaben zur zuständigen F<strong>in</strong>anzbehörde<br />
F<strong>in</strong>anzamt Anschrift Steuernummer<br />
9. Ich/Wir beantragen die Auszahlung der Zuwendungen (hier: Prämien) für folgende Maßnahmen:<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Kultursicherung<br />
(5 Jahre)<br />
„k“<br />
Erstaufforstungsprämie<br />
(20 Jahre)<br />
„P“<br />
Reg.-Nr. des<br />
Zuwendungsbescheides<br />
(cF…./..)<br />
(F.…/..)<br />
Flurstück, Flur, Gemarkung<br />
(nur bei Erstprämienbeantragung<br />
bis zum 31.12.2004)<br />
Feldblock-FLIK-Nr.<br />
Feldstück<br />
Schlag<br />
(nur bei<br />
Erstprämienbeantragung ab<br />
01.01.05)<br />
geförderte Fläche<br />
(ha)<br />
lt. Endfestsetzungsbescheid<br />
NICHT ZWINGEND:<br />
FLURSTÜCKSGRÖSSE/<br />
FELDBLOCKGRÖSSE<br />
1 2 3 4 5 6 7 8<br />
Jahr der<br />
Aufforstung<br />
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Folgeantrag ÖW 2011<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Kultursicherung<br />
(5 Jahre)<br />
„k“<br />
Erstaufforstungsprämie<br />
(20 Jahre)<br />
„P“<br />
Reg.-Nr. des<br />
Zuwendungsbescheides<br />
(cF…./..)<br />
(F.…/..)<br />
Flurstück, Flur, Gemarkung<br />
(nur bei Erstprämienbeantragung<br />
bis zum 31.12.2004)<br />
Feldblock-FLIK-Nr.<br />
Feldstück<br />
Schlag<br />
(nur bei<br />
Erstprämienbeantragung ab<br />
01.01.05)<br />
geförderte Fläche<br />
(ha)<br />
lt. Endfestsetzungsbescheid<br />
NICHT ZWINGEND:<br />
FLURSTÜCKSGRÖSSE/<br />
FELDBLOCKGRÖSSE<br />
1 2 3 4 5 6 7 8<br />
Jahr der<br />
Aufforstung<br />
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Folgeantrag ÖW 2011<br />
10. Maßnahmenbeschreibung – Prämie zum Schutz und zur Pflege der Kultur (Kultursicherung); Erstaufforstungsprämie<br />
Wurde e<strong>in</strong>e Umtriebszeit von unter 15 Jahren (z.B. Weihnachtsbaumplantage, Energieholz) geplant? Ja Ne<strong>in</strong><br />
11. Erklärungen und Verpflichtungen *) Unterlagen nur bei Änderung gegenüber Erstantrag beilegen.<br />
Ich/Wir erkläre(n) für die unter Nr. 9 aufgeführten Flächen:<br />
dass ich verfügungsberechtigter Eigentümer der angegebenen Flurstücke b<strong>in</strong> (� Grundbuchauszug oder Erklärung zum Eigentum beilegen*)<br />
dass ich Pächter der angegebenen Flurstücke b<strong>in</strong> ( � E<strong>in</strong>verständniserklärung des Verpächters und Kopie des Pachtvertrages beilegen*)<br />
dass ich <strong>in</strong> Vollmacht handle (� Vollmacht des Eigentümers beilegen*)<br />
Sonstiges (�Unterlagen beilegen*)<br />
Ich/Wir erkläre(n), dass der unter Nr. 5 angegebene Konto<strong>in</strong>haber bevollmächtigt ist, die Zuwendung im Rahmen des <strong>Fö</strong>rderverfahrens entgegen zu nehmen.<br />
Ich/Wir b<strong>in</strong>/s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>verstanden, dass me<strong>in</strong>e/unsere Angaben für die Bearbeitung dieses <strong>Antrag</strong>es und für die zentrale Auszahlung über die Sächsische Aufbaubank<br />
(SAB) erhoben, verarbeitet und gespeichert sowie von Behörden der <strong>Landwirtschaft</strong>sverwaltung der Länder, des Bundes, vom Statistischen Landesamt im Rahmen<br />
des Agrarstatistikgesetzes sowie von den Europäischen Geme<strong>in</strong>schaften zur Erstellung von Berichten, Statistiken und zu anonymen Auswertungen verwendet<br />
werden können, ferner, dass die Angabe im und zum <strong>Antrag</strong> auch an Ort und Stelle durch die zuständigen Behörden von Land, Bund und EU sowie die<br />
entsprechenden Rechnungshöfe kontrolliert werden können.<br />
Den Bediensteten und Beauftragten mit der <strong>Fö</strong>rderung und ihrer Prüfung befassten Behörden und E<strong>in</strong>richtungen wird das Betretungsrecht für zu fördernde und<br />
geförderte Flächen entsprechend § 40 Abs. 6 SächsWaldG e<strong>in</strong>geräumt. Das Betretensrecht umfasst auch die Berechtigung zur Benutzung von Waldwegen mit<br />
Kraftfahrzeugen, um zu den Flächen zu gelangen.<br />
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Folgeantrag ÖW 2011<br />
Mir/Uns ist bekannt, dass die Erhebung der Angaben für die Bearbeitung dieses <strong>Antrag</strong>es erforderlich s<strong>in</strong>d. Dies ergibt sich aus:<br />
� der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates v. 17.05.99 über die <strong>Fö</strong>rderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen<br />
�<br />
Ausrichtungs- und Garantiefonds für die <strong>Landwirtschaft</strong> (EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen (ABl. EG Nr. L 160 S. 80),<br />
zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2223/2004 des Rates vom 22.12.2004 (ABl. EU Nr. L 379 S. 1),<br />
der Verordnung (EG) Nr. 817/2004 der Kommission v. 29.04.04 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates über die<br />
<strong>Fö</strong>rderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die <strong>Landwirtschaft</strong> (EAGFL) (ABl. EU<br />
Nr. L 231 S. 24), geändert durch Verordnung (EG) Nr. <strong>13</strong>60/2005 der Kommission vom 18.08.2005 (ABl. EU Nr. L 214 S. 55),<br />
Mir/Uns ist zudem bekannt, dass<br />
� die Kenntnis der erbetenen Angaben der Überprüfung der Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e Zuschussgewährung dient und dass e<strong>in</strong>e Berücksichtigung nur möglich<br />
ist, wenn die Angaben <strong>in</strong> diesem <strong>Antrag</strong>svordruck enthalten s<strong>in</strong>d,<br />
� von der zuständigen Bewilligungsbehörde weitere Unterlagen, die zur Beurteilung der <strong>Antrag</strong>sberechtigung, der <strong>Antrag</strong>svoraussetzungen sowie zur<br />
Feststellung der Höhe der Zuwendung erforderlich s<strong>in</strong>d, angefordert werden können,<br />
� die mit me<strong>in</strong>en/unseren gegebenenfalls früher gestellten E<strong>in</strong>zelanträgen erhobenen Daten mit den Angaben der Anträge diesen Jahres verglichen und zu<br />
Kontrollzwecken <strong>in</strong> das Prüfverfahren bei der <strong>Antrag</strong>stellung e<strong>in</strong>bezogen werden,<br />
� die Zuwendungen, <strong>in</strong>sbesondere bei der Nichte<strong>in</strong>haltung der übernommenen Verpflichtungen sowie bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen,<br />
zurückgefordert werden können.<br />
� der jährliche Term<strong>in</strong> für die E<strong>in</strong>reichung der Folgeanträge (30. April) e<strong>in</strong>e Ausschlussfrist ist. Anträge die nach Ablauf dieser Frist e<strong>in</strong>gehen, werden<br />
abgelehnt.<br />
12. Subventionsrechtlicher H<strong>in</strong>weis<br />
Mir/Uns ist bekannt, dass die <strong>in</strong> me<strong>in</strong>em/unserem <strong>Antrag</strong> genannten Tatsachen subventionserhebliche Tatsachen im S<strong>in</strong>ne von § 264 des Strafgesetzbuches s<strong>in</strong>d,<br />
von denen die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung der beantragten Ausgleichszahlung abhängig ist. Subventionserhebliche Tatsachen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere<br />
alle Tatsachen, von denen nach Verwaltungs- und Haushaltsrecht oder anderen Rechtsvorschriften die Rückzahlung der Ausgleichszahlungen abhängig ist sowie<br />
solche, die durch Sche<strong>in</strong>geschäfte und Sche<strong>in</strong>handlungen verdeckt werden. Ich/Wir habe(n) Kenntnis davon genommen, dass unrichtige, unvollständige oder<br />
unterlassene Angaben über subventionserhebliche Tatsachen unter den Tatbestand des Subventionsbetruges nach § 264 des Strafgesetzbuches fallen.<br />
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Folgeantrag ÖW 2011<br />
<strong>13</strong>. H<strong>in</strong>weis zur Veröffentlichung gewährter Zuwendungen<br />
Nach Artikel 44a der VO (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die F<strong>in</strong>anzierung der Geme<strong>in</strong>samen Agrarpolitik (ABl. EU L 209 S. 1) s<strong>in</strong>d die<br />
jeweils zuständigen Behörden des Freistaates <strong>Sachsen</strong> und des Bundes verpflichtet, im Interesse e<strong>in</strong>er verbesserten Transparenz über alle gewährten<br />
Zuwendungen m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal jährlich e<strong>in</strong> Verzeichnis zu veröffentlichen, das Auskunft über bestimmte Begünstigte von EGFL- und ELER- Mitteln, die<br />
geförderten Vorhaben bzw. Maßnahmen, für die die Zuwendungen gewährt wurden, sowie die Höhe der jeweils bereitgestellten öffentlichen Mittel gibt. Dies gilt<br />
aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 9. November 2010, Az: C-92/09, C-93/09) derzeit nur, soweit es sich bei den Begünstigten um<br />
juristische Personen handelt. Diese Informationen können zum Zwecke der Wahrung der f<strong>in</strong>anziellen Interessen der Geme<strong>in</strong>schaften von den Rechnungsprüfungs-<br />
und Überwachungsbehörden der EU bzw. des Bundes und der Länder verarbeitet werden. Weitere Bestimmungen zu der Veröffentlichung der Informationen<br />
enthalten die zu Artikel 44a der VO (EG) Nr. 1290/2005 erlassenen Durchführungsvorschriften der Kommission. Die Vorschriften der Richtl<strong>in</strong>ie 95/46/EG des<br />
Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien<br />
Datenverkehr (ABl. EG L 281 S. 31) f<strong>in</strong>den <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den dazu erlassenen nationalen Durchführungsvorschriften Anwendung.<br />
Diese Angaben werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Verzeichnis aufgenommen, das im Internet veröffentlicht werden kann. Die Pflicht zur Veröffentlichung der entsprechenden Angaben<br />
besteht bei allen Beihilfen und Zuwendungen, die aufgrund Ihres Folgeantrages unter Inanspruchnahme von Mitteln des EGFL und/oder ELER gewährt werden.<br />
14. Datenschutzrechtlicher H<strong>in</strong>weis<br />
Ich/Wir b<strong>in</strong>/s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>verstanden, dass me<strong>in</strong>e/unsere personenbezogenen/betriebsbezogenen Daten im H<strong>in</strong>blick auf e<strong>in</strong>e <strong>Antrag</strong>stellung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er automatischen<br />
Datenverarbeitung verarbeitet und gespeichert werden.<br />
Ort Datum<br />
Unterschrift (bei juristischen Personen Stempel)<br />
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Folgeantrag ÖW 2011<br />
Seite 7 ist nicht Bestandteil des <strong>Antrag</strong>sformulars!<br />
Bearbeitungsvermerk der Bewilligungsbehörde:<br />
I. Der <strong>Antrag</strong> ist fristgerecht e<strong>in</strong>gegangen:<br />
Ja Ne<strong>in</strong> � Ablehnungsbescheid<br />
Datum:<br />
Bearbeiter:<br />
II. Der <strong>Antrag</strong> ist rechnerisch richtig und wurde erfasst (EDV): Datum: Unterschrift:<br />
III. Der <strong>Antrag</strong> wurde geprüft: Datum: Unterschrift:<br />
IV. Die Zuwendungen (Prämien) wurden ausgezahlt: Datum: Unterschrift:<br />
Bemerkungen/Erläuterungen:<br />
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für die eigenen Unterlagen<br />
ÖW2011<br />
Term<strong>in</strong>:<br />
30.April<br />
Folgeantrag für Maßnahmen nach den Richtl<strong>in</strong>ien 93/03, 93/00, 93/98 oder 10<br />
Die grau h<strong>in</strong>terlegten Felder werden durch die Behörde ausgefüllt!<br />
E<strong>in</strong>gangsstempel der Bewilligungsbehörde<br />
Reg.Nr.:<br />
1. Betriebsnummer (BNR 10) 2. Betriebsnummer (BNR 15) 3. <strong>Antrag</strong>sdatum<br />
4. Angaben zur Person<br />
Name/Firma Vorname<br />
Straße, Hausnummer PLZ, Ort<br />
Telefon / Fax Ansprechpartner<br />
5. Bankverb<strong>in</strong>dung Konto<strong>in</strong>haber<br />
Kontonummer Bankleitzahl Bank, Ort<br />
IBAN BIC<br />
6. Erwerbsform<br />
Land- und Forstwirtschaftlicher Betrieb Vere<strong>in</strong>igung land- und forstwirtschaftlicher Betriebs<strong>in</strong>haber<br />
E<strong>in</strong>kommen aus Land und Forstwirtschaft unter 25 %<br />
E<strong>in</strong>kommen aus Land und Forstwirtschaft über 25 %<br />
Sonstiger Grundbesitzer<br />
Leistungsempfänger nach dem Gesetz zur <strong>Fö</strong>rderung der E<strong>in</strong>stellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) vom 21.02.1989<br />
Leistungsempfänger nach der Richtl<strong>in</strong>ie zur <strong>Fö</strong>rderung des Vorruhestandes <strong>in</strong> der <strong>Landwirtschaft</strong> (RL 79/01)<br />
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für die eigenen Unterlagen<br />
Folgeantrag ÖW 2011<br />
7. Betriebsgröße<br />
<strong>Landwirtschaft</strong>liche Fläche (<strong>in</strong> ha) Waldfläche (<strong>in</strong> ha) Sonderkulturen (<strong>in</strong> ha)<br />
8. Angaben zur zuständigen F<strong>in</strong>anzbehörde<br />
F<strong>in</strong>anzamt Anschrift Steuernummer<br />
9. Ich/Wir beantragen die Auszahlung der Zuwendungen (hier: Prämien) für folgende Maßnahmen:<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Kultursicherung<br />
(5 Jahre)<br />
„k“<br />
Erstaufforstungsprämie<br />
(20 Jahre)<br />
„P“<br />
Reg.-Nr. des<br />
Zuwendungsbescheides<br />
(cF…./..)<br />
(F.…/..)<br />
Flurstück, Flur, Gemarkung<br />
(nur bei Erstprämienbeantragung<br />
bis zum 31.12.2004)<br />
Feldblock-FLIK-Nr.<br />
Feldstück<br />
Schlag<br />
(nur bei<br />
Erstprämienbeantragung ab<br />
01.01.05)<br />
geförderte Fläche<br />
(ha)<br />
lt. Endfestsetzungsbescheid<br />
NICHT ZWINGEND:<br />
FLURSTÜCKSGRÖSSE/<br />
FELDBLOCKGRÖSSE<br />
1 2 3 4 5 6 7 8<br />
Jahr der<br />
Aufforstung<br />
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für die eigenen Unterlagen<br />
Folgeantrag ÖW 2011<br />
Lfd.<br />
Nr.<br />
Kultursicherung<br />
(5 Jahre)<br />
„k“<br />
Erstaufforstungsprämie<br />
(20 Jahre)<br />
„P“<br />
Reg.-Nr. des<br />
Zuwendungsbescheides<br />
(cF…./..)<br />
(F.…/..)<br />
Flurstück, Flur, Gemarkung<br />
(nur bei Erstprämienbeantragung<br />
bis zum 31.12.2004)<br />
Feldblock-FLIK-Nr.<br />
Feldstück<br />
Schlag<br />
(nur bei<br />
Erstprämienbeantragung ab<br />
01.01.05)<br />
geförderte Fläche<br />
(ha)<br />
lt. Endfestsetzungsbescheid<br />
NICHT ZWINGEND:<br />
FLURSTÜCKSGRÖSSE/<br />
FELDBLOCKGRÖSSE<br />
1 2 3 4 5 6 7 8<br />
Jahr der<br />
Aufforstung<br />
Seite 3 von 6
für die eigenen Unterlagen<br />
Folgeantrag ÖW 2011<br />
10. Maßnahmenbeschreibung – Prämie zum Schutz und zur Pflege der Kultur (Kultursicherung); Erstaufforstungsprämie<br />
Wurde e<strong>in</strong>e Umtriebszeit von unter 15 Jahren (z.B. Weihnachtsbaumplantage, Energieholz) geplant? Ja Ne<strong>in</strong><br />
11. Erklärungen und Verpflichtungen *) Unterlagen nur bei Änderung gegenüber Erstantrag beilegen.<br />
Ich/Wir erkläre(n) für die unter Nr. 9 aufgeführten Flächen:<br />
dass ich verfügungsberechtigter Eigentümer der angegebenen Flurstücke b<strong>in</strong> (� Grundbuchauszug oder Erklärung zum Eigentum beilegen*)<br />
dass ich Pächter der angegebenen Flurstücke b<strong>in</strong> ( � E<strong>in</strong>verständniserklärung des Verpächters und Kopie des Pachtvertrages beilegen*)<br />
dass ich <strong>in</strong> Vollmacht handle (� Vollmacht des Eigentümers beilegen*)<br />
Sonstiges (�Unterlagen beilegen*)<br />
Ich/Wir erkläre(n), dass der unter Nr. 5 angegebene Konto<strong>in</strong>haber bevollmächtigt ist, die Zuwendung im Rahmen des <strong>Fö</strong>rderverfahrens entgegen zu nehmen.<br />
Ich/Wir b<strong>in</strong>/s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>verstanden, dass me<strong>in</strong>e/unsere Angaben für die Bearbeitung dieses <strong>Antrag</strong>es und für die zentrale Auszahlung über die Sächsische Aufbaubank<br />
(SAB) erhoben, verarbeitet und gespeichert sowie von Behörden der <strong>Landwirtschaft</strong>sverwaltung der Länder, des Bundes, vom Statistischen Landesamt im Rahmen<br />
des Agrarstatistikgesetzes sowie von den Europäischen Geme<strong>in</strong>schaften zur Erstellung von Berichten, Statistiken und zu anonymen Auswertungen verwendet<br />
werden können, ferner, dass die Angabe im und zum <strong>Antrag</strong> auch an Ort und Stelle durch die zuständigen Behörden von Land, Bund und EU sowie die<br />
entsprechenden Rechnungshöfe kontrolliert werden können.<br />
Den Bediensteten und Beauftragten mit der <strong>Fö</strong>rderung und ihrer Prüfung befassten Behörden und E<strong>in</strong>richtungen wird das Betretungsrecht für zu fördernde und<br />
geförderte Flächen entsprechend § 40 Abs. 6 SächsWaldG e<strong>in</strong>geräumt. Das Betretensrecht umfasst auch die Berechtigung zur Benutzung von Waldwegen mit<br />
Kraftfahrzeugen, um zu den Flächen zu gelangen.<br />
Seite 4 von 6
für die eigenen Unterlagen<br />
Folgeantrag ÖW 2011<br />
Mir/Uns ist bekannt, dass die Erhebung der Angaben für die Bearbeitung dieses <strong>Antrag</strong>es erforderlich s<strong>in</strong>d. Dies ergibt sich aus:<br />
� der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates v. 17.05.99 über die <strong>Fö</strong>rderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen<br />
Ausrichtungs- und Garantiefonds für die <strong>Landwirtschaft</strong> (EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen (ABl. EG Nr. L 160 S. 80),<br />
zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2223/2004 des Rates vom 22.12.2004 (ABl. EU Nr. L 379 S. 1),<br />
� der Verordnung (EG) Nr. 817/2004 der Kommission v. 29.04.04 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates über die<br />
<strong>Fö</strong>rderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die <strong>Landwirtschaft</strong> (EAGFL) (ABl. EU<br />
Nr. L 231 S. 24), geändert durch Verordnung (EG) Nr. <strong>13</strong>60/2005 der Kommission vom 18.08.2005 (ABl. EU Nr. L 214 S. 55),<br />
Mir/Uns ist zudem bekannt, dass<br />
� die Kenntnis der erbetenen Angaben der Überprüfung der Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e Zuschussgewährung dient und dass e<strong>in</strong>e Berücksichtigung nur möglich<br />
ist, wenn die Angaben <strong>in</strong> diesem <strong>Antrag</strong>svordruck enthalten s<strong>in</strong>d,<br />
� von der zuständigen Bewilligungsbehörde weitere Unterlagen, die zur Beurteilung der <strong>Antrag</strong>sberechtigung, der <strong>Antrag</strong>svoraussetzungen sowie zur<br />
Feststellung der Höhe der Zuwendung erforderlich s<strong>in</strong>d, angefordert werden können,<br />
� die mit me<strong>in</strong>en/unseren gegebenenfalls früher gestellten E<strong>in</strong>zelanträgen erhobenen Daten mit den Angaben der Anträge diesen Jahres verglichen und zu<br />
Kontrollzwecken <strong>in</strong> das Prüfverfahren bei der <strong>Antrag</strong>stellung e<strong>in</strong>bezogen werden,<br />
� die Zuwendungen, <strong>in</strong>sbesondere bei der Nichte<strong>in</strong>haltung der übernommenen Verpflichtungen sowie bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen,<br />
zurückgefordert werden können.<br />
� der jährliche Term<strong>in</strong> für die E<strong>in</strong>reichung der Folgeanträge (30. April) e<strong>in</strong>e Ausschlussfrist ist. Anträge die nach Ablauf dieser Frist e<strong>in</strong>gehen, werden<br />
abgelehnt.<br />
12. Subventionsrechtlicher H<strong>in</strong>weis<br />
Mir/Uns ist bekannt, dass die <strong>in</strong> me<strong>in</strong>em/unserem <strong>Antrag</strong> genannten Tatsachen subventionserhebliche Tatsachen im S<strong>in</strong>ne von § 264 des Strafgesetzbuches s<strong>in</strong>d,<br />
von denen die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung der beantragten Ausgleichszahlung abhängig ist. Subventionserhebliche Tatsachen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere<br />
alle Tatsachen, von denen nach Verwaltungs- und Haushaltsrecht oder anderen Rechtsvorschriften die Rückzahlung der Ausgleichszahlungen abhängig ist sowie<br />
solche, die durch Sche<strong>in</strong>geschäfte und Sche<strong>in</strong>handlungen verdeckt werden. Ich/Wir habe(n) Kenntnis davon genommen, dass unrichtige, unvollständige oder<br />
unterlassene Angaben über subventionserhebliche Tatsachen unter den Tatbestand des Subventionsbetruges nach § 264 des Strafgesetzbuches fallen.<br />
Seite 5 von 6
für die eigenen Unterlagen<br />
Folgeantrag ÖW 2011<br />
<strong>13</strong>. H<strong>in</strong>weis zur Veröffentlichung gewährter Zuwendungen<br />
Nach Artikel 44a der VO (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die F<strong>in</strong>anzierung der Geme<strong>in</strong>samen Agrarpolitik (ABl. EU L 209 S. 1) s<strong>in</strong>d die<br />
jeweils zuständigen Behörden des Freistaates <strong>Sachsen</strong> und des Bundes verpflichtet, im Interesse e<strong>in</strong>er verbesserten Transparenz über alle gewährten<br />
Zuwendungen m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal jährlich e<strong>in</strong> Verzeichnis zu veröffentlichen, das Auskunft über bestimmte Begünstigte von EGFL- und ELER- Mitteln, die<br />
geförderten Vorhaben bzw. Maßnahmen, für die die Zuwendungen gewährt wurden, sowie die Höhe der jeweils bereitgestellten öffentlichen Mittel gibt. Dies gilt<br />
aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 9. November 2010, Az: C-92/09, C-93/09) derzeit nur, soweit es sich bei den Begünstigten um<br />
juristische Personen handelt. Diese Informationen können zum Zwecke der Wahrung der f<strong>in</strong>anziellen Interessen der Geme<strong>in</strong>schaften von den Rechnungsprüfungs-<br />
und Überwachungsbehörden der EU bzw. des Bundes und der Länder verarbeitet werden. Weitere Bestimmungen zu der Veröffentlichung der Informationen<br />
enthalten die zu Artikel 44a der VO (EG) Nr. 1290/2005 erlassenen Durchführungsvorschriften der Kommission. Die Vorschriften der Richtl<strong>in</strong>ie 95/46/EG des<br />
Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien<br />
Datenverkehr (ABl. EG L 281 S. 31) f<strong>in</strong>den <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den dazu erlassenen nationalen Durchführungsvorschriften Anwendung.<br />
Diese Angaben werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Verzeichnis aufgenommen, das im Internet veröffentlicht werden kann. Die Pflicht zur Veröffentlichung der entsprechenden Angaben<br />
besteht bei allen Beihilfen und Zuwendungen, die aufgrund Ihres Folgeantrages unter Inanspruchnahme von Mitteln des EGFL und/oder ELER gewährt werden.<br />
14. Datenschutzrechtlicher H<strong>in</strong>weis<br />
Ich/Wir b<strong>in</strong>/s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>verstanden, dass me<strong>in</strong>e/unsere personenbezogenen/betriebsbezogenen Daten im H<strong>in</strong>blick auf e<strong>in</strong>e <strong>Antrag</strong>stellung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er automatischen<br />
Datenverarbeitung verarbeitet und gespeichert werden.<br />
Ort, Datum<br />
Unterschrift (bei juristischen Personen Stempel)<br />
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