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Grundblatt Antrag Fö 07-13 - Landwirtschaft in Sachsen

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ÖW2011<br />

Term<strong>in</strong>:<br />

30.April<br />

Folgeantrag für Maßnahmen nach den Richtl<strong>in</strong>ien 93/03, 93/00, 93/98 oder 10<br />

Die grau h<strong>in</strong>terlegten Felder werden durch die Behörde ausgefüllt!<br />

E<strong>in</strong>gangsstempel der Bewilligungsbehörde<br />

Reg.Nr.:<br />

1. Betriebsnummer (BNR 10) 2. Betriebsnummer (BNR 15) 3. <strong>Antrag</strong>sdatum<br />

4. Angaben zur Person<br />

Name/Firma Vorname<br />

Straße, Hausnummer PLZ, Ort<br />

Telefon / Fax Ansprechpartner<br />

5. Bankverb<strong>in</strong>dung Konto<strong>in</strong>haber<br />

Kontonummer Bankleitzahl Bank, Ort<br />

IBAN BIC<br />

6. Erwerbsform<br />

Land- und Forstwirtschaftlicher Betrieb Vere<strong>in</strong>igung land- und forstwirtschaftlicher Betriebs<strong>in</strong>haber<br />

E<strong>in</strong>kommen aus Land und Forstwirtschaft unter 25 %<br />

E<strong>in</strong>kommen aus Land und Forstwirtschaft über 25 %<br />

Sonstiger Grundbesitzer<br />

Leistungsempfänger nach dem Gesetz zur <strong>Fö</strong>rderung der E<strong>in</strong>stellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) vom 21.02.1989<br />

Leistungsempfänger nach der Richtl<strong>in</strong>ie zur <strong>Fö</strong>rderung des Vorruhestandes <strong>in</strong> der <strong>Landwirtschaft</strong> (RL 79/01)<br />

Seite 1 von 7


Folgeantrag ÖW 2011<br />

7. Betriebsgröße<br />

<strong>Landwirtschaft</strong>liche Fläche (<strong>in</strong> ha) Waldfläche (<strong>in</strong> ha) Sonderkulturen (<strong>in</strong> ha)<br />

8. Angaben zur zuständigen F<strong>in</strong>anzbehörde<br />

F<strong>in</strong>anzamt Anschrift Steuernummer<br />

9. Ich/Wir beantragen die Auszahlung der Zuwendungen (hier: Prämien) für folgende Maßnahmen:<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Kultursicherung<br />

(5 Jahre)<br />

„k“<br />

Erstaufforstungsprämie<br />

(20 Jahre)<br />

„P“<br />

Reg.-Nr. des<br />

Zuwendungsbescheides<br />

(cF…./..)<br />

(F.…/..)<br />

Flurstück, Flur, Gemarkung<br />

(nur bei Erstprämienbeantragung<br />

bis zum 31.12.2004)<br />

Feldblock-FLIK-Nr.<br />

Feldstück<br />

Schlag<br />

(nur bei<br />

Erstprämienbeantragung ab<br />

01.01.05)<br />

geförderte Fläche<br />

(ha)<br />

lt. Endfestsetzungsbescheid<br />

NICHT ZWINGEND:<br />

FLURSTÜCKSGRÖSSE/<br />

FELDBLOCKGRÖSSE<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

Jahr der<br />

Aufforstung<br />

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Folgeantrag ÖW 2011<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Kultursicherung<br />

(5 Jahre)<br />

„k“<br />

Erstaufforstungsprämie<br />

(20 Jahre)<br />

„P“<br />

Reg.-Nr. des<br />

Zuwendungsbescheides<br />

(cF…./..)<br />

(F.…/..)<br />

Flurstück, Flur, Gemarkung<br />

(nur bei Erstprämienbeantragung<br />

bis zum 31.12.2004)<br />

Feldblock-FLIK-Nr.<br />

Feldstück<br />

Schlag<br />

(nur bei<br />

Erstprämienbeantragung ab<br />

01.01.05)<br />

geförderte Fläche<br />

(ha)<br />

lt. Endfestsetzungsbescheid<br />

NICHT ZWINGEND:<br />

FLURSTÜCKSGRÖSSE/<br />

FELDBLOCKGRÖSSE<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

Jahr der<br />

Aufforstung<br />

Seite 3 von 7


Folgeantrag ÖW 2011<br />

10. Maßnahmenbeschreibung – Prämie zum Schutz und zur Pflege der Kultur (Kultursicherung); Erstaufforstungsprämie<br />

Wurde e<strong>in</strong>e Umtriebszeit von unter 15 Jahren (z.B. Weihnachtsbaumplantage, Energieholz) geplant? Ja Ne<strong>in</strong><br />

11. Erklärungen und Verpflichtungen *) Unterlagen nur bei Änderung gegenüber Erstantrag beilegen.<br />

Ich/Wir erkläre(n) für die unter Nr. 9 aufgeführten Flächen:<br />

dass ich verfügungsberechtigter Eigentümer der angegebenen Flurstücke b<strong>in</strong> (� Grundbuchauszug oder Erklärung zum Eigentum beilegen*)<br />

dass ich Pächter der angegebenen Flurstücke b<strong>in</strong> ( � E<strong>in</strong>verständniserklärung des Verpächters und Kopie des Pachtvertrages beilegen*)<br />

dass ich <strong>in</strong> Vollmacht handle (� Vollmacht des Eigentümers beilegen*)<br />

Sonstiges (�Unterlagen beilegen*)<br />

Ich/Wir erkläre(n), dass der unter Nr. 5 angegebene Konto<strong>in</strong>haber bevollmächtigt ist, die Zuwendung im Rahmen des <strong>Fö</strong>rderverfahrens entgegen zu nehmen.<br />

Ich/Wir b<strong>in</strong>/s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>verstanden, dass me<strong>in</strong>e/unsere Angaben für die Bearbeitung dieses <strong>Antrag</strong>es und für die zentrale Auszahlung über die Sächsische Aufbaubank<br />

(SAB) erhoben, verarbeitet und gespeichert sowie von Behörden der <strong>Landwirtschaft</strong>sverwaltung der Länder, des Bundes, vom Statistischen Landesamt im Rahmen<br />

des Agrarstatistikgesetzes sowie von den Europäischen Geme<strong>in</strong>schaften zur Erstellung von Berichten, Statistiken und zu anonymen Auswertungen verwendet<br />

werden können, ferner, dass die Angabe im und zum <strong>Antrag</strong> auch an Ort und Stelle durch die zuständigen Behörden von Land, Bund und EU sowie die<br />

entsprechenden Rechnungshöfe kontrolliert werden können.<br />

Den Bediensteten und Beauftragten mit der <strong>Fö</strong>rderung und ihrer Prüfung befassten Behörden und E<strong>in</strong>richtungen wird das Betretungsrecht für zu fördernde und<br />

geförderte Flächen entsprechend § 40 Abs. 6 SächsWaldG e<strong>in</strong>geräumt. Das Betretensrecht umfasst auch die Berechtigung zur Benutzung von Waldwegen mit<br />

Kraftfahrzeugen, um zu den Flächen zu gelangen.<br />

Seite 4 von 7


Folgeantrag ÖW 2011<br />

Mir/Uns ist bekannt, dass die Erhebung der Angaben für die Bearbeitung dieses <strong>Antrag</strong>es erforderlich s<strong>in</strong>d. Dies ergibt sich aus:<br />

� der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates v. 17.05.99 über die <strong>Fö</strong>rderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen<br />

�<br />

Ausrichtungs- und Garantiefonds für die <strong>Landwirtschaft</strong> (EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen (ABl. EG Nr. L 160 S. 80),<br />

zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2223/2004 des Rates vom 22.12.2004 (ABl. EU Nr. L 379 S. 1),<br />

der Verordnung (EG) Nr. 817/2004 der Kommission v. 29.04.04 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates über die<br />

<strong>Fö</strong>rderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die <strong>Landwirtschaft</strong> (EAGFL) (ABl. EU<br />

Nr. L 231 S. 24), geändert durch Verordnung (EG) Nr. <strong>13</strong>60/2005 der Kommission vom 18.08.2005 (ABl. EU Nr. L 214 S. 55),<br />

Mir/Uns ist zudem bekannt, dass<br />

� die Kenntnis der erbetenen Angaben der Überprüfung der Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e Zuschussgewährung dient und dass e<strong>in</strong>e Berücksichtigung nur möglich<br />

ist, wenn die Angaben <strong>in</strong> diesem <strong>Antrag</strong>svordruck enthalten s<strong>in</strong>d,<br />

� von der zuständigen Bewilligungsbehörde weitere Unterlagen, die zur Beurteilung der <strong>Antrag</strong>sberechtigung, der <strong>Antrag</strong>svoraussetzungen sowie zur<br />

Feststellung der Höhe der Zuwendung erforderlich s<strong>in</strong>d, angefordert werden können,<br />

� die mit me<strong>in</strong>en/unseren gegebenenfalls früher gestellten E<strong>in</strong>zelanträgen erhobenen Daten mit den Angaben der Anträge diesen Jahres verglichen und zu<br />

Kontrollzwecken <strong>in</strong> das Prüfverfahren bei der <strong>Antrag</strong>stellung e<strong>in</strong>bezogen werden,<br />

� die Zuwendungen, <strong>in</strong>sbesondere bei der Nichte<strong>in</strong>haltung der übernommenen Verpflichtungen sowie bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen,<br />

zurückgefordert werden können.<br />

� der jährliche Term<strong>in</strong> für die E<strong>in</strong>reichung der Folgeanträge (30. April) e<strong>in</strong>e Ausschlussfrist ist. Anträge die nach Ablauf dieser Frist e<strong>in</strong>gehen, werden<br />

abgelehnt.<br />

12. Subventionsrechtlicher H<strong>in</strong>weis<br />

Mir/Uns ist bekannt, dass die <strong>in</strong> me<strong>in</strong>em/unserem <strong>Antrag</strong> genannten Tatsachen subventionserhebliche Tatsachen im S<strong>in</strong>ne von § 264 des Strafgesetzbuches s<strong>in</strong>d,<br />

von denen die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung der beantragten Ausgleichszahlung abhängig ist. Subventionserhebliche Tatsachen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere<br />

alle Tatsachen, von denen nach Verwaltungs- und Haushaltsrecht oder anderen Rechtsvorschriften die Rückzahlung der Ausgleichszahlungen abhängig ist sowie<br />

solche, die durch Sche<strong>in</strong>geschäfte und Sche<strong>in</strong>handlungen verdeckt werden. Ich/Wir habe(n) Kenntnis davon genommen, dass unrichtige, unvollständige oder<br />

unterlassene Angaben über subventionserhebliche Tatsachen unter den Tatbestand des Subventionsbetruges nach § 264 des Strafgesetzbuches fallen.<br />

Seite 5 von 7


Folgeantrag ÖW 2011<br />

<strong>13</strong>. H<strong>in</strong>weis zur Veröffentlichung gewährter Zuwendungen<br />

Nach Artikel 44a der VO (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die F<strong>in</strong>anzierung der Geme<strong>in</strong>samen Agrarpolitik (ABl. EU L 209 S. 1) s<strong>in</strong>d die<br />

jeweils zuständigen Behörden des Freistaates <strong>Sachsen</strong> und des Bundes verpflichtet, im Interesse e<strong>in</strong>er verbesserten Transparenz über alle gewährten<br />

Zuwendungen m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal jährlich e<strong>in</strong> Verzeichnis zu veröffentlichen, das Auskunft über bestimmte Begünstigte von EGFL- und ELER- Mitteln, die<br />

geförderten Vorhaben bzw. Maßnahmen, für die die Zuwendungen gewährt wurden, sowie die Höhe der jeweils bereitgestellten öffentlichen Mittel gibt. Dies gilt<br />

aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 9. November 2010, Az: C-92/09, C-93/09) derzeit nur, soweit es sich bei den Begünstigten um<br />

juristische Personen handelt. Diese Informationen können zum Zwecke der Wahrung der f<strong>in</strong>anziellen Interessen der Geme<strong>in</strong>schaften von den Rechnungsprüfungs-<br />

und Überwachungsbehörden der EU bzw. des Bundes und der Länder verarbeitet werden. Weitere Bestimmungen zu der Veröffentlichung der Informationen<br />

enthalten die zu Artikel 44a der VO (EG) Nr. 1290/2005 erlassenen Durchführungsvorschriften der Kommission. Die Vorschriften der Richtl<strong>in</strong>ie 95/46/EG des<br />

Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien<br />

Datenverkehr (ABl. EG L 281 S. 31) f<strong>in</strong>den <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den dazu erlassenen nationalen Durchführungsvorschriften Anwendung.<br />

Diese Angaben werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Verzeichnis aufgenommen, das im Internet veröffentlicht werden kann. Die Pflicht zur Veröffentlichung der entsprechenden Angaben<br />

besteht bei allen Beihilfen und Zuwendungen, die aufgrund Ihres Folgeantrages unter Inanspruchnahme von Mitteln des EGFL und/oder ELER gewährt werden.<br />

14. Datenschutzrechtlicher H<strong>in</strong>weis<br />

Ich/Wir b<strong>in</strong>/s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>verstanden, dass me<strong>in</strong>e/unsere personenbezogenen/betriebsbezogenen Daten im H<strong>in</strong>blick auf e<strong>in</strong>e <strong>Antrag</strong>stellung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er automatischen<br />

Datenverarbeitung verarbeitet und gespeichert werden.<br />

Ort Datum<br />

Unterschrift (bei juristischen Personen Stempel)<br />

Seite 6 von 7


Folgeantrag ÖW 2011<br />

Seite 7 ist nicht Bestandteil des <strong>Antrag</strong>sformulars!<br />

Bearbeitungsvermerk der Bewilligungsbehörde:<br />

I. Der <strong>Antrag</strong> ist fristgerecht e<strong>in</strong>gegangen:<br />

Ja Ne<strong>in</strong> � Ablehnungsbescheid<br />

Datum:<br />

Bearbeiter:<br />

II. Der <strong>Antrag</strong> ist rechnerisch richtig und wurde erfasst (EDV): Datum: Unterschrift:<br />

III. Der <strong>Antrag</strong> wurde geprüft: Datum: Unterschrift:<br />

IV. Die Zuwendungen (Prämien) wurden ausgezahlt: Datum: Unterschrift:<br />

Bemerkungen/Erläuterungen:<br />

Seite 7 von 7


für die eigenen Unterlagen<br />

ÖW2011<br />

Term<strong>in</strong>:<br />

30.April<br />

Folgeantrag für Maßnahmen nach den Richtl<strong>in</strong>ien 93/03, 93/00, 93/98 oder 10<br />

Die grau h<strong>in</strong>terlegten Felder werden durch die Behörde ausgefüllt!<br />

E<strong>in</strong>gangsstempel der Bewilligungsbehörde<br />

Reg.Nr.:<br />

1. Betriebsnummer (BNR 10) 2. Betriebsnummer (BNR 15) 3. <strong>Antrag</strong>sdatum<br />

4. Angaben zur Person<br />

Name/Firma Vorname<br />

Straße, Hausnummer PLZ, Ort<br />

Telefon / Fax Ansprechpartner<br />

5. Bankverb<strong>in</strong>dung Konto<strong>in</strong>haber<br />

Kontonummer Bankleitzahl Bank, Ort<br />

IBAN BIC<br />

6. Erwerbsform<br />

Land- und Forstwirtschaftlicher Betrieb Vere<strong>in</strong>igung land- und forstwirtschaftlicher Betriebs<strong>in</strong>haber<br />

E<strong>in</strong>kommen aus Land und Forstwirtschaft unter 25 %<br />

E<strong>in</strong>kommen aus Land und Forstwirtschaft über 25 %<br />

Sonstiger Grundbesitzer<br />

Leistungsempfänger nach dem Gesetz zur <strong>Fö</strong>rderung der E<strong>in</strong>stellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) vom 21.02.1989<br />

Leistungsempfänger nach der Richtl<strong>in</strong>ie zur <strong>Fö</strong>rderung des Vorruhestandes <strong>in</strong> der <strong>Landwirtschaft</strong> (RL 79/01)<br />

Seite 1 von 6


für die eigenen Unterlagen<br />

Folgeantrag ÖW 2011<br />

7. Betriebsgröße<br />

<strong>Landwirtschaft</strong>liche Fläche (<strong>in</strong> ha) Waldfläche (<strong>in</strong> ha) Sonderkulturen (<strong>in</strong> ha)<br />

8. Angaben zur zuständigen F<strong>in</strong>anzbehörde<br />

F<strong>in</strong>anzamt Anschrift Steuernummer<br />

9. Ich/Wir beantragen die Auszahlung der Zuwendungen (hier: Prämien) für folgende Maßnahmen:<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Kultursicherung<br />

(5 Jahre)<br />

„k“<br />

Erstaufforstungsprämie<br />

(20 Jahre)<br />

„P“<br />

Reg.-Nr. des<br />

Zuwendungsbescheides<br />

(cF…./..)<br />

(F.…/..)<br />

Flurstück, Flur, Gemarkung<br />

(nur bei Erstprämienbeantragung<br />

bis zum 31.12.2004)<br />

Feldblock-FLIK-Nr.<br />

Feldstück<br />

Schlag<br />

(nur bei<br />

Erstprämienbeantragung ab<br />

01.01.05)<br />

geförderte Fläche<br />

(ha)<br />

lt. Endfestsetzungsbescheid<br />

NICHT ZWINGEND:<br />

FLURSTÜCKSGRÖSSE/<br />

FELDBLOCKGRÖSSE<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

Jahr der<br />

Aufforstung<br />

Seite 2 von 6


für die eigenen Unterlagen<br />

Folgeantrag ÖW 2011<br />

Lfd.<br />

Nr.<br />

Kultursicherung<br />

(5 Jahre)<br />

„k“<br />

Erstaufforstungsprämie<br />

(20 Jahre)<br />

„P“<br />

Reg.-Nr. des<br />

Zuwendungsbescheides<br />

(cF…./..)<br />

(F.…/..)<br />

Flurstück, Flur, Gemarkung<br />

(nur bei Erstprämienbeantragung<br />

bis zum 31.12.2004)<br />

Feldblock-FLIK-Nr.<br />

Feldstück<br />

Schlag<br />

(nur bei<br />

Erstprämienbeantragung ab<br />

01.01.05)<br />

geförderte Fläche<br />

(ha)<br />

lt. Endfestsetzungsbescheid<br />

NICHT ZWINGEND:<br />

FLURSTÜCKSGRÖSSE/<br />

FELDBLOCKGRÖSSE<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

Jahr der<br />

Aufforstung<br />

Seite 3 von 6


für die eigenen Unterlagen<br />

Folgeantrag ÖW 2011<br />

10. Maßnahmenbeschreibung – Prämie zum Schutz und zur Pflege der Kultur (Kultursicherung); Erstaufforstungsprämie<br />

Wurde e<strong>in</strong>e Umtriebszeit von unter 15 Jahren (z.B. Weihnachtsbaumplantage, Energieholz) geplant? Ja Ne<strong>in</strong><br />

11. Erklärungen und Verpflichtungen *) Unterlagen nur bei Änderung gegenüber Erstantrag beilegen.<br />

Ich/Wir erkläre(n) für die unter Nr. 9 aufgeführten Flächen:<br />

dass ich verfügungsberechtigter Eigentümer der angegebenen Flurstücke b<strong>in</strong> (� Grundbuchauszug oder Erklärung zum Eigentum beilegen*)<br />

dass ich Pächter der angegebenen Flurstücke b<strong>in</strong> ( � E<strong>in</strong>verständniserklärung des Verpächters und Kopie des Pachtvertrages beilegen*)<br />

dass ich <strong>in</strong> Vollmacht handle (� Vollmacht des Eigentümers beilegen*)<br />

Sonstiges (�Unterlagen beilegen*)<br />

Ich/Wir erkläre(n), dass der unter Nr. 5 angegebene Konto<strong>in</strong>haber bevollmächtigt ist, die Zuwendung im Rahmen des <strong>Fö</strong>rderverfahrens entgegen zu nehmen.<br />

Ich/Wir b<strong>in</strong>/s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>verstanden, dass me<strong>in</strong>e/unsere Angaben für die Bearbeitung dieses <strong>Antrag</strong>es und für die zentrale Auszahlung über die Sächsische Aufbaubank<br />

(SAB) erhoben, verarbeitet und gespeichert sowie von Behörden der <strong>Landwirtschaft</strong>sverwaltung der Länder, des Bundes, vom Statistischen Landesamt im Rahmen<br />

des Agrarstatistikgesetzes sowie von den Europäischen Geme<strong>in</strong>schaften zur Erstellung von Berichten, Statistiken und zu anonymen Auswertungen verwendet<br />

werden können, ferner, dass die Angabe im und zum <strong>Antrag</strong> auch an Ort und Stelle durch die zuständigen Behörden von Land, Bund und EU sowie die<br />

entsprechenden Rechnungshöfe kontrolliert werden können.<br />

Den Bediensteten und Beauftragten mit der <strong>Fö</strong>rderung und ihrer Prüfung befassten Behörden und E<strong>in</strong>richtungen wird das Betretungsrecht für zu fördernde und<br />

geförderte Flächen entsprechend § 40 Abs. 6 SächsWaldG e<strong>in</strong>geräumt. Das Betretensrecht umfasst auch die Berechtigung zur Benutzung von Waldwegen mit<br />

Kraftfahrzeugen, um zu den Flächen zu gelangen.<br />

Seite 4 von 6


für die eigenen Unterlagen<br />

Folgeantrag ÖW 2011<br />

Mir/Uns ist bekannt, dass die Erhebung der Angaben für die Bearbeitung dieses <strong>Antrag</strong>es erforderlich s<strong>in</strong>d. Dies ergibt sich aus:<br />

� der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates v. 17.05.99 über die <strong>Fö</strong>rderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen<br />

Ausrichtungs- und Garantiefonds für die <strong>Landwirtschaft</strong> (EAGFL) und zur Änderung bzw. Aufhebung bestimmter Verordnungen (ABl. EG Nr. L 160 S. 80),<br />

zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2223/2004 des Rates vom 22.12.2004 (ABl. EU Nr. L 379 S. 1),<br />

� der Verordnung (EG) Nr. 817/2004 der Kommission v. 29.04.04 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 des Rates über die<br />

<strong>Fö</strong>rderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die <strong>Landwirtschaft</strong> (EAGFL) (ABl. EU<br />

Nr. L 231 S. 24), geändert durch Verordnung (EG) Nr. <strong>13</strong>60/2005 der Kommission vom 18.08.2005 (ABl. EU Nr. L 214 S. 55),<br />

Mir/Uns ist zudem bekannt, dass<br />

� die Kenntnis der erbetenen Angaben der Überprüfung der Voraussetzungen für e<strong>in</strong>e Zuschussgewährung dient und dass e<strong>in</strong>e Berücksichtigung nur möglich<br />

ist, wenn die Angaben <strong>in</strong> diesem <strong>Antrag</strong>svordruck enthalten s<strong>in</strong>d,<br />

� von der zuständigen Bewilligungsbehörde weitere Unterlagen, die zur Beurteilung der <strong>Antrag</strong>sberechtigung, der <strong>Antrag</strong>svoraussetzungen sowie zur<br />

Feststellung der Höhe der Zuwendung erforderlich s<strong>in</strong>d, angefordert werden können,<br />

� die mit me<strong>in</strong>en/unseren gegebenenfalls früher gestellten E<strong>in</strong>zelanträgen erhobenen Daten mit den Angaben der Anträge diesen Jahres verglichen und zu<br />

Kontrollzwecken <strong>in</strong> das Prüfverfahren bei der <strong>Antrag</strong>stellung e<strong>in</strong>bezogen werden,<br />

� die Zuwendungen, <strong>in</strong>sbesondere bei der Nichte<strong>in</strong>haltung der übernommenen Verpflichtungen sowie bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen,<br />

zurückgefordert werden können.<br />

� der jährliche Term<strong>in</strong> für die E<strong>in</strong>reichung der Folgeanträge (30. April) e<strong>in</strong>e Ausschlussfrist ist. Anträge die nach Ablauf dieser Frist e<strong>in</strong>gehen, werden<br />

abgelehnt.<br />

12. Subventionsrechtlicher H<strong>in</strong>weis<br />

Mir/Uns ist bekannt, dass die <strong>in</strong> me<strong>in</strong>em/unserem <strong>Antrag</strong> genannten Tatsachen subventionserhebliche Tatsachen im S<strong>in</strong>ne von § 264 des Strafgesetzbuches s<strong>in</strong>d,<br />

von denen die Bewilligung, Gewährung oder Rückforderung der beantragten Ausgleichszahlung abhängig ist. Subventionserhebliche Tatsachen s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere<br />

alle Tatsachen, von denen nach Verwaltungs- und Haushaltsrecht oder anderen Rechtsvorschriften die Rückzahlung der Ausgleichszahlungen abhängig ist sowie<br />

solche, die durch Sche<strong>in</strong>geschäfte und Sche<strong>in</strong>handlungen verdeckt werden. Ich/Wir habe(n) Kenntnis davon genommen, dass unrichtige, unvollständige oder<br />

unterlassene Angaben über subventionserhebliche Tatsachen unter den Tatbestand des Subventionsbetruges nach § 264 des Strafgesetzbuches fallen.<br />

Seite 5 von 6


für die eigenen Unterlagen<br />

Folgeantrag ÖW 2011<br />

<strong>13</strong>. H<strong>in</strong>weis zur Veröffentlichung gewährter Zuwendungen<br />

Nach Artikel 44a der VO (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die F<strong>in</strong>anzierung der Geme<strong>in</strong>samen Agrarpolitik (ABl. EU L 209 S. 1) s<strong>in</strong>d die<br />

jeweils zuständigen Behörden des Freistaates <strong>Sachsen</strong> und des Bundes verpflichtet, im Interesse e<strong>in</strong>er verbesserten Transparenz über alle gewährten<br />

Zuwendungen m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>mal jährlich e<strong>in</strong> Verzeichnis zu veröffentlichen, das Auskunft über bestimmte Begünstigte von EGFL- und ELER- Mitteln, die<br />

geförderten Vorhaben bzw. Maßnahmen, für die die Zuwendungen gewährt wurden, sowie die Höhe der jeweils bereitgestellten öffentlichen Mittel gibt. Dies gilt<br />

aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 9. November 2010, Az: C-92/09, C-93/09) derzeit nur, soweit es sich bei den Begünstigten um<br />

juristische Personen handelt. Diese Informationen können zum Zwecke der Wahrung der f<strong>in</strong>anziellen Interessen der Geme<strong>in</strong>schaften von den Rechnungsprüfungs-<br />

und Überwachungsbehörden der EU bzw. des Bundes und der Länder verarbeitet werden. Weitere Bestimmungen zu der Veröffentlichung der Informationen<br />

enthalten die zu Artikel 44a der VO (EG) Nr. 1290/2005 erlassenen Durchführungsvorschriften der Kommission. Die Vorschriften der Richtl<strong>in</strong>ie 95/46/EG des<br />

Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien<br />

Datenverkehr (ABl. EG L 281 S. 31) f<strong>in</strong>den <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit den dazu erlassenen nationalen Durchführungsvorschriften Anwendung.<br />

Diese Angaben werden <strong>in</strong> e<strong>in</strong> Verzeichnis aufgenommen, das im Internet veröffentlicht werden kann. Die Pflicht zur Veröffentlichung der entsprechenden Angaben<br />

besteht bei allen Beihilfen und Zuwendungen, die aufgrund Ihres Folgeantrages unter Inanspruchnahme von Mitteln des EGFL und/oder ELER gewährt werden.<br />

14. Datenschutzrechtlicher H<strong>in</strong>weis<br />

Ich/Wir b<strong>in</strong>/s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>verstanden, dass me<strong>in</strong>e/unsere personenbezogenen/betriebsbezogenen Daten im H<strong>in</strong>blick auf e<strong>in</strong>e <strong>Antrag</strong>stellung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er automatischen<br />

Datenverarbeitung verarbeitet und gespeichert werden.<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift (bei juristischen Personen Stempel)<br />

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