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LOGBUCH - gmp-berater

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<strong>LOGBUCH</strong><br />

EU: Import von Wirkstoffen für<br />

Humanarzneimittel nur noch mit<br />

Bestätigung der Behörde<br />

Gemäß Artikel 46b(2) der Richtlinie<br />

2001/83/EC, dürfen nur Wirkstoffe in<br />

die EU importiert werden, wenn, unter<br />

anderem, eine schriftliche Bestätigung<br />

der zuständigen Behörde des<br />

ausführenden Drittlandes beiliegt,<br />

die besagt, dass sowohl GMP-Standards<br />

als auch Kontrollen des produzierenden<br />

Betriebs den Anforderungen<br />

der EU entsprechen. Um dies zu<br />

gewährleisten, hat die Europäische<br />

Kommission im Rahmen der Umsetzung<br />

der neuen Anforderungen der<br />

Fälschungsrichtlinie an die Herstellung<br />

und den Import von Wirkstoffen<br />

für Humanarzneimittel, die finale Version<br />

für die schriftliche Bestätigung<br />

der zuständigen Behörde des ausführenden<br />

Drittlandes veröffentlicht (11.<br />

Juli 2012).<br />

Diese Bestätigung ist ab dem 2. Juli<br />

2013 jedem importierten Wirkstoff<br />

zur Herstellung von Humanarzneimitteln<br />

beizufügen.<br />

Zusätzlich dazu wurde ein Informationsblatt<br />

zum Wirkstoffimport<br />

für Humanarzneimittel in die EU<br />

herausgegeben. Es fasst die wichtigsten<br />

Neuerungen und daraus resultierenden<br />

Fragen zusammen, die<br />

im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten<br />

der neuen Version der schriftlichen<br />

Bestätigung für Wirkstoffe<br />

auftreten können.<br />

top-thema: Neuerungen EU-GMP-Leitfaden<br />

Quellen:<br />

http://ec.europa.eu/health/files/eudralex/vol-4/2012_06_19_template.pdf<br />

http://ec.europa.eu/health/files/<br />

<strong>gmp</strong>/2012_06_04_qas.pdf<br />

http://ec.europa.eu/health/files/documents/active_pharmaceutical_ingredients_leaflet_en.pdf<br />

&<br />

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