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Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes Verwaltungsjahr 1994 - Der ...

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36<br />

Österreichischer<br />

Sportstättenplan<br />

Sportstättensanierung<br />

Förderungsart<br />

Eigenleistung und<br />

Folgekosten<br />

Gutachten<br />

15.1<br />

15.2<br />

15.3<br />

15.4<br />

16.1<br />

16.2<br />

16.3<br />

17.1<br />

17.2<br />

17.3<br />

18.1<br />

Nachdem die Sportstättenförderung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> zu einem hohen Grad der<br />

Bedarfsdeckung geführt hatte, und die notwendige Sanierung der bestehenden<br />

Sportstätten die Wirtschaftskraft der Sportverbände bzw Gemeinden<br />

überforderte, wurden vermehrt Erhaltungs–, Sanierungs– und Umbauarbeiten<br />

gefördert.<br />

<strong>Der</strong> RH bezweifelte die gesetzliche Deckung solcher Förderungsmaßnahmen.<br />

Das BKA erachtete die Bestimmungen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>–Sportförderungsgesetzes zwar<br />

für ausreichend, kündigte jedoch eine Überprüfung seiner Rechtsansicht an.<br />

<strong>Der</strong> RH ersuchte, ihm darüber zu berichten.<br />

Nahezu sämtliche Förderungen wurden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.<br />

<strong>Der</strong> RH vermerkte, das Bun<strong>des</strong>–Sportförderungsgesetz sehe in erster Linie<br />

die Förderung in Form von Darlehen vor.<br />

Das BKA vermeinte, gesetzlich seien Zuschüsse als primäres Förderungsinstrument<br />

vorgesehen, sagte aber zu, künftig die Überlegungen für die Gewährung von Zuschüssen<br />

aktenmäßig darzulegen. Im übrigen bewirkten Zuschüsse den geringsten<br />

Verwaltungsaufwand.<br />

Die Förderungsansuchen enthielten zwar regelmäßig Finanzierungspläne<br />

einschließlich der Gesamtkosten <strong>des</strong> Vorhabens, <strong>des</strong> Eigenmitteleinsatzes<br />

und allfälliger Zuschüsse anderer Rechtsträger, jedoch keine Angaben<br />

über die wirtschaftliche Eigenleistungsfähigkeit <strong>des</strong> Förderungswerbers<br />

und die Folgekosten der Vorhaben.<br />

Nach Auffassung <strong>des</strong> RH war dadurch nicht sichergestellt, daß Bun<strong>des</strong>mittel<br />

nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß eingesetzt wurden. Wegen<br />

der Bedeutung der Folgekosten im Zusammenhang mit Investitionsentscheidungen<br />

empfahl er, künftig auch diesbezügliche Angaben von<br />

den Förderungswerbern einzufordern.<br />

Das BKA sagte dies zu.<br />

Die Förderungswerber hatten auch ein positives Gutachten <strong>des</strong> Österreichischen<br />

Instituts für Schul– und Sportstättenbau vorzulegen. Dieses<br />

hatte die geplante Sportstätte vor allem im Hinblick auf die Einhaltung<br />

wettkampfgerechter Ausmaße und sportfunktioneller Aspekte zu beurteilen.<br />

Im Jahr 1993 fehlten in mehr als einem Drittel der Fälle die entsprechenden<br />

Gutachten im Zeitpunkt der Förderungsentscheidung. Überdies<br />

wurden auch negativ begutachtete Übungsstätten gefördert.

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