Brandschutzbedarfsplan - bei der Feuerwehr Delmenhorst
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Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan 2010<br />
im Stadtgebiet innerhalb von 9,5 Minuten (ab Beginn <strong>der</strong> Notrufabfrage) mit<br />
einer taktischen Einheit erreicht werden kann.<br />
5.4.1 Schutzziel zum Abdecken <strong>der</strong> Grundrisiken<br />
5.4.1.1 Schutzziel für den zweiten Rettungsweg<br />
Im Kapitel 5 wurde bereits die beson<strong>der</strong>e Bedeutung des zweiten Rettungsweges gemäß<br />
Bauordnung erläutert. Die Aufsichtsbehörden gehen hier davon aus, dass an ein Schutzziel<br />
für den zweiten Rettungsweg die gleichen hohen Anfor<strong>der</strong>ungen gestellt werden, wie<br />
<strong>bei</strong>m Schutzziel für den kritischen Wohnungsbrand. Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Sicherstellungsverpflichtung müssen somit folgende Funktionen besetzt werden:<br />
• HWB Hilfeleistungs-Löschfahrzeug (HLF) 5 Funktionen<br />
• HWB Tanklöschfahrzeug (TLF) 2 Funktionen<br />
• HWB Drehleiter (DLK) 2 Funktionen<br />
• HWB Einsatzleitwagen 1 Funktion<br />
Personalbedarf HWB 10 Funktionen<br />
• OF Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) 6 Funktionen<br />
Personalbedarf OF (Ergänzung) 16 Funktionen<br />
5.4.1.2 Schutzziel für den kritischen Wohnungsbrand (Standar<strong>der</strong>eignis)<br />
Zur Menschenrettung und Brandbekämpfung <strong>bei</strong>m kritischen Wohnungsbrand müssen<br />
mindestens 16 Einsatzfunktionen zur Verfügung stehen. Grundsätzlich sollten diese<br />
Einsatzfunktionen durch die zeitgleiche Alarmierung <strong>der</strong> Hauptberuflichen Wachbereitschaft<br />
und <strong>der</strong> Ortsfeuerwehren sichergestellt werden. In Anlehnung an die „ Schutzzieldefinition“<br />
<strong>der</strong> AGBF-Bund wird nach dem hier dargestellten Zeitfenster ein Erreichungsgrad<br />
von 90 % als Toleranzschwelle für kompensierende Maßnahmen angesetzt.<br />
Abbildung 6: Zeitfenster für das Schutzziel<br />
Zeitfenster AGBF<br />
Seite 43 von 113 Stand: 11.10.2010