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Brandschutzbedarfsplan - bei der Feuerwehr Delmenhorst

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Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan 2010<br />

im Stadtgebiet innerhalb von 9,5 Minuten (ab Beginn <strong>der</strong> Notrufabfrage) mit<br />

einer taktischen Einheit erreicht werden kann.<br />

5.4.1 Schutzziel zum Abdecken <strong>der</strong> Grundrisiken<br />

5.4.1.1 Schutzziel für den zweiten Rettungsweg<br />

Im Kapitel 5 wurde bereits die beson<strong>der</strong>e Bedeutung des zweiten Rettungsweges gemäß<br />

Bauordnung erläutert. Die Aufsichtsbehörden gehen hier davon aus, dass an ein Schutzziel<br />

für den zweiten Rettungsweg die gleichen hohen Anfor<strong>der</strong>ungen gestellt werden, wie<br />

<strong>bei</strong>m Schutzziel für den kritischen Wohnungsbrand. Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Sicherstellungsverpflichtung müssen somit folgende Funktionen besetzt werden:<br />

• HWB Hilfeleistungs-Löschfahrzeug (HLF) 5 Funktionen<br />

• HWB Tanklöschfahrzeug (TLF) 2 Funktionen<br />

• HWB Drehleiter (DLK) 2 Funktionen<br />

• HWB Einsatzleitwagen 1 Funktion<br />

Personalbedarf HWB 10 Funktionen<br />

• OF Hilfeleistungslöschfahrzeug (HLF) 6 Funktionen<br />

Personalbedarf OF (Ergänzung) 16 Funktionen<br />

5.4.1.2 Schutzziel für den kritischen Wohnungsbrand (Standar<strong>der</strong>eignis)<br />

Zur Menschenrettung und Brandbekämpfung <strong>bei</strong>m kritischen Wohnungsbrand müssen<br />

mindestens 16 Einsatzfunktionen zur Verfügung stehen. Grundsätzlich sollten diese<br />

Einsatzfunktionen durch die zeitgleiche Alarmierung <strong>der</strong> Hauptberuflichen Wachbereitschaft<br />

und <strong>der</strong> Ortsfeuerwehren sichergestellt werden. In Anlehnung an die „ Schutzzieldefinition“<br />

<strong>der</strong> AGBF-Bund wird nach dem hier dargestellten Zeitfenster ein Erreichungsgrad<br />

von 90 % als Toleranzschwelle für kompensierende Maßnahmen angesetzt.<br />

Abbildung 6: Zeitfenster für das Schutzziel<br />

Zeitfenster AGBF<br />

Seite 43 von 113 Stand: 11.10.2010

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