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Brandschutzbedarfsplan - bei der Feuerwehr Delmenhorst

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Brandschutzbedarfs- und Entwicklungsplan 2010<br />

Die Ar<strong>bei</strong>tsbereiche <strong>der</strong> einzelnen Abteilungen sowie die Aufgabengebiete <strong>der</strong> Mitar<strong>bei</strong>ter<br />

sind im Geschäftsverteilungsplan bzw. in den jeweiligen Ar<strong>bei</strong>tsplatzbeschreibungen festgeschrieben.<br />

7.2.1.1.1 Abteilung Abwehren<strong>der</strong> Brandschutz<br />

Die Abteilung 33.1 (Personal, Einsatz- und Organisation) ist für folgende Bereiche zuständig:<br />

• Einsatzvorbereitung<br />

• Rettungsdienst<br />

• Personalplanung (Wachvorsteher)<br />

• Bauunterhaltung<br />

• Stellvertreter des Fachdienstleiters<br />

Aufgrund <strong>der</strong> personellen Ausstattung kann das sehr umfängliche Aufgabenspektrum<br />

nicht umfänglich abgear<strong>bei</strong>tet werden.<br />

Alleine <strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong> Einsatzvorbereitung, z.B. mit <strong>der</strong> Bear<strong>bei</strong>tung von Brandsicherheitswachdiensten<br />

o<strong>der</strong> die Bear<strong>bei</strong>tung von aktuellen Straßensperrungen, erfor<strong>der</strong>t einen<br />

hohen Zeitbedarf.<br />

Eine konzeptionelle Ar<strong>bei</strong>t, die gerade für den Bereich <strong>der</strong> Personalplanung und des Rettungsdienstes<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist, ist aufgrund <strong>der</strong> Belastung in diesem Bereich nicht möglich,<br />

bzw. kann im Moment nur im Rahmen von Überstunden durchgeführt werden.<br />

Im Jahr 2008 mussten für diesen Bereich alleine ca. 400 Überstunden finanziell ausgeglichen<br />

werden. Eine Gewährung von Freizeit war aufgrund <strong>der</strong> Ar<strong>bei</strong>tsbelastung nicht ausreichend<br />

möglich.<br />

Maßnahmen zur Kompensation <strong>der</strong> Aufgaben in diesem Bereich sind zwingend erfor<strong>der</strong>lich<br />

und werden unter Punkt 8 genauer beschrieben.<br />

7.2.1.1.2 Abteilung Vorbeugen<strong>der</strong> Brandschutz / Hauptamtliche Brandschau<br />

Die Stadt <strong>Delmenhorst</strong> ist auf <strong>der</strong> Grundlage des Nds. Brandschutzgesetzes § 23 in Verbindung<br />

mit <strong>der</strong> Nds. Bauordnung verpflichtet <strong>bei</strong> Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen<br />

mit erhöhten Brandrisiken o<strong>der</strong> solchen, <strong>bei</strong> denen im Brandfall eine größere Anzahl von<br />

Personen o<strong>der</strong> erhebliche Sachwerte gefährdet sind, regelmäßige hauptamtliche Brandschauen<br />

durchzuführen.<br />

Nach § 24 Nds. Brandschutzgesetz obliegt die Durchführung <strong>der</strong> hauptamtlichen Brandschau<br />

in Landkreisen und kreisfreien Städten ohne Berufsfeuerwehr dem Brandschutzprüfer.<br />

In <strong>der</strong> Stadt <strong>Delmenhorst</strong> ist das Aufgabengebiet des Brandschutzprüfers <strong>bei</strong>m Fachdienst<br />

33 <strong>Feuerwehr</strong> angesiedelt.<br />

Somit ergeben sich unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Aufgabenverteilung im Fachdienst 33 folgende<br />

Aufgaben für die Abteilung Hauptamtliche Brandschau:<br />

Seite 61 von 113 Stand: 11.10.2010

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