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Welche KFZ werden herangezogen?<br />

� Für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge ist Rundfunkbeitrag zu zahlen<br />

– monatlich 5,99 Euro.<br />

� Pro beitragspflichtiger Betriebsstätte ist ein Kfz frei – unabhängig<br />

davon, wo es zugelassen ist.<br />

� Berechnungsformel: Von der Anzahl der Kfz wird die Zahl der<br />

Betriebsstätten abgezogen. Das ergibt die Zahl der beitragspflichtigen<br />

Kfz.

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