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bebauungsplan nr. 57 „hoher weg“ begründung - Halberstadt

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08_BEGRÜ_SATZ_02_<strong>57</strong> Stand: Dezember 2009<br />

sowie planerische Konzepte für den Domhang und das Domforum bilden weitere<br />

Planungsgrundlagen. Die planungsrechtliche Situation lässt zurzeit eine Bebauung am<br />

Hohen Weg nicht zu, da auf Grund der Größe der unbebauten Grundstücke der<br />

städtebauliche Rahmen, in den sich ein Neubau einfügen müsste, nicht ablesbar ist.<br />

Den rechtlichen Rahmen für die Aufstellung des Bebauungsplanes geben das Baugesetzbuch<br />

(BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vor.<br />

Die rechtliche Auswirkung wird sein, dass Baurecht hergestellt wird und zwar auf Grund der<br />

unmittelbaren Nähe zum Stadtzentrum für kerngebietstypische Nutzungen im Sinne des § 7<br />

BauNVO. Diese dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der<br />

zentralen Ei<strong>nr</strong>ichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur. Der Katalog der<br />

zulässigen Nutzungen reicht von Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden über Schank-<br />

und Speisewirtschaften und Betriebe des Beherbergungsgewerbes bis hin zu Anlagen für<br />

kirchliche, kulturelle, soziale Zwecke und weitere. Im Wesentlichen wird damit die geplante<br />

Nutzung getroffen. Einige völlig ungeeignete Nutzungen werden per Festsetzung im<br />

Bebauungsplan ausgeschlossen, andere – z. B. Wohnen – werden ergänzt.<br />

B BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES<br />

4. Eigentumsverhältnisse<br />

Die im Geltungsbereich gelegenen Flurstücke 235, 184/176, 132/9 und 132/1 befinden sich<br />

im Eigentum der Stadt <strong>Halberstadt</strong>. Flurstück 132/8 ist ein Privatgrundstück auf einer<br />

öffentlichen Grünfläche.<br />

Das Flurstück 222/172 befindet sich im Eigentum der evangelischen Kirche.<br />

5. Baubestand, aktuelle Nutzungen<br />

Die Flächen im Geltungsbereich werden überwiegend öffentlich, zum Teil als Straßenverkehrsfläche<br />

und zum Teil als öffentliche Grünfläche, genutzt.<br />

Das Grundstück der Kirche dient dem kirchlichen Verwaltungsamt als Dienstsitz im<br />

Fachwerkhaus Domplatz 20. Zusätzlich wird der Garten von Domplatz 20 seit Sommer 2008<br />

saisonal als Gartencafé genutzt.<br />

6. Verkehrliche Erschließung<br />

Die Grundstücke sind ausreichend erschlossen, sowohl durch den Domplatz als auch durch<br />

den Hohen Weg. Eine direkte Verbindung zwischen beiden öffentlichen Straßen besteht als<br />

Fußweg (Domgang).<br />

7. Stadttechnische Erschließung<br />

Die Erschließung mit allen Medien ist gegeben. Die Planung erzeugt nach derzeitigem<br />

Ermessen auch keinen außergewöhnlichen Bedarf hinsichtlich Ver- und Entsorgung.<br />

C PLANUNGSINHALT UND DESSEN AUSWIRKUNGEN<br />

8. Planungskonzepte<br />

8.1 Nutzungskonzept<br />

Das Nutzungskonzept sieht einerseits die Stärkung der touristischen Infrastruktur in<br />

<strong>Halberstadt</strong> durch die Errichtung eines Informations- und Begegnungszentrums „Domforum“<br />

und andererseits die Ergänzung der baulichen Nutzung durch eine attraktive, nutzbare<br />

Freifläche vor.<br />

8.2 Verkehrskonzept<br />

Ein spezielles Verkehrskonzept für das Plangebiet ist nicht erforderlich, die Fläche ist<br />

zweiseitig an das vorhandene öffentliche Straßennetz angeschlossen, das Plangebiet selbst<br />

erfordert auf Grund der geringen Größe keine zusätzliche innere Erschließung.<br />

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