bebauungsplan nr. 57 „hoher weg“ begründung - Halberstadt
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08_BEGRÜ_SATZ_02_<strong>57</strong> Stand: Dezember 2009<br />
Erlebbarkeit der ehemaligen Domburg wesentlich verbessert. Hinsichtlich der geplanten<br />
Bebauung werden Festsetzungen zur Höhenbegrenzung sicherstellen, dass Blickbeziehungen<br />
zu den sakralen Bauten nicht gestört werden.<br />
Flächennutzungsplan Gemarkung <strong>Halberstadt</strong> (F-Plan)<br />
Im geltenden Flächennutzungsplan für die Gemarkung <strong>Halberstadt</strong> (in Kraft seit Februar<br />
1999) ist die Fläche, für die der Bebauungsplan Nr. <strong>57</strong> aufgestellt wird, als gemischte<br />
Baufläche dargestellt. Insofern leitet sich die Festsetzung von Nutzungsarten gemäß § 7<br />
BauNVO – Kerngebiete – unmittelbar aus den Darstellungen des F-Planes ab.<br />
9.1 Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
9.1.1 Art der Nutzung<br />
Als Art der Nutzung wird, soweit nicht Grünfläche geplant ist, Kerngebiet (MK) entsprechend<br />
§ 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Konkret lauten die Festsetzungen:<br />
MK: Zulässig sind:<br />
− Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude<br />
− Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des<br />
Beherbergungsgewerbes<br />
− sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe<br />
− Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke<br />
− Wohnungen<br />
Die Wohnungen sind nur oberhalb des Erdgeschosses zulässig.<br />
Die DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, ist anzuwenden, folgende Beurteilungspegel<br />
entlang des Hohen Weges sind dabei zu Grunde zu legen:<br />
75 db (A) tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr)<br />
64 db (A) nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr).“<br />
Auszug aus dem<br />
geltenden Flächennutzungsplan<br />
für die<br />
Gemarkung <strong>Halberstadt</strong><br />
Die kerngebietstypischen Nutzungen sollen damit weitgehend zulässig sein. Besonders<br />
kommt es für das geplante Domforum darauf an, die Zulässigkeit von Ei<strong>nr</strong>ichtungen für<br />
kulturelle und im weiteren Sinn auch für kirchliche Zwecke zu schaffen und zu sichern.<br />
Aber auch Gastronomie und Beherbergungsgewerbe sind an dieser Stelle vorrangig gewollt,<br />
da diese Nutzungen dem Ziel, die touristische Infrastruktur in der Stadtmitte zu stärken,<br />
dienen.<br />
Auch Kleingewerbe, das nicht wesentlich stört, kann die gewollten Nutzungen sinnvoll<br />
ergänzen und dient der Belebung der Innenstadt.<br />
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