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bebauungsplan nr. 57 „hoher weg“ begründung - Halberstadt

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08_BEGRÜ_SATZ_02_<strong>57</strong> Stand: Dezember 2009<br />

Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />

Unternehmerbüro/Stadtplanung<br />

BEBAUUNGSPLAN NR. <strong>57</strong><br />

„HOHER WEG“<br />

BEGRÜNDUNG<br />

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08_BEGRÜ_SATZ_02_<strong>57</strong> Stand: Dezember 2009<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

A ALLGEMEINES<br />

1. Anlass und Ziel der Planaufstellung<br />

2. Räumlicher Geltungsbereich<br />

3. Übergeordnete und tangierende Planungen, planungsrechtliche Situation und<br />

rechtliche Auswirkungen<br />

B BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES<br />

4. Eigentumsverhältnisse<br />

5. Baubestand, aktuelle Nutzungen<br />

6. Verkehrliche Erschließung<br />

7. Stadttechnische Erschließung<br />

C PLANUNGSINHALT UND DESSEN AUSWIRKUNGEN<br />

8. Planungskonzepte<br />

8.1 Nutzungskonzept<br />

8.2 Verkehrskonzept<br />

8.3 Stadttechnische Erschließung<br />

8.4 Grünordnerisches Konzept<br />

9. Begründung der Festsetzungen und sonstigen Darstellungen<br />

9.0 Entwicklung aus den übergeordneten Planungen<br />

9.1 Planungsrechtliche Festsetzungen<br />

9.1.1 Art der Nutzung<br />

9.1.2 Maß der Nutzung<br />

9.1.3 Bauweise/Baugrenzen<br />

9.1.4 Nebenanlagen/Stellplätze/Garagen<br />

9.1.5 Festsetzungen zur Verkehrserschließung<br />

9.1.6 Festsetzungen zur Ver- und Entsorgung<br />

9.1.7 Immissionsschutz<br />

9.2 Festsetzungen der örtlichen Bauvorschrift<br />

9.3 Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise<br />

D DURCHFÜHRUNG<br />

10. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />

11. Flächenbilanz<br />

12. Planumsetzung<br />

12.1 Maßnahmen zur Bodenordnung<br />

12.2 Kostenschätzung/Kostentragung<br />

12.3 Erschließungsvertrag/Städtebaulicher Vertrag<br />

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A ALLGEMEINES<br />

1. Anlass und Ziel der Planaufstellung<br />

Mit der Wiedereröffnung des Domschatzes <strong>Halberstadt</strong> im April 2008 und den erheblich<br />

gestiegenen Besucherzahlen hat sich deutlich der Bedarf für ergänzende Ei<strong>nr</strong>ichtungen<br />

gezeigt. Kirchen- und Domschatzverwaltung haben zunächst ein fliegendes Bauwerk<br />

beantragt, um die Gäste bewirten zu können. Die Bauaufsicht hat bereits in diesem<br />

Zusammenhang auf ein Planungserfordernis hingewiesen und das Vorhaben auf zwei Jahre<br />

befristet.<br />

Neben dem Café sollen weitere Funktionen in einem Ergänzungsbau untergebracht werden,<br />

z. B. Ticketverkauf, Gruppenempfang und Galerie der Romanik.<br />

Die Tourist Information der Stadt arbeitet zurzeit in einem Mietobjekt und kann den erheblich<br />

gestiegenen Bedarf an Dienstleistungen in den derzeitigen Räumen nicht mehr in der<br />

Qualität befriedigen, wie es von einer modernen Tourist Info heute erwartet wird. Künftig soll<br />

diese Serviceleistung deshalb dauerhaft in einer eigenen Immobilie erbracht werden. Im<br />

Interesse der Nutzer wurde die Idee entwickelt, ein gemeinsames Gebäude zu errichten, das<br />

als Haus des Gastes eine umfassende Betreuung für die Touristen bietet. Mit diesem<br />

„Domforum“ sollen Synergieeffekte für beide Ei<strong>nr</strong>ichtungen und den Tourismus in der Stadt<br />

und ihrer Umgebung insgesamt erzielt werden. Der Tourismus als wesentlicher Wirtschaftszweig<br />

soll in <strong>Halberstadt</strong> damit erhalten und nachhaltig weiterentwickelt werden.<br />

Der Bebauungsplan bezieht sich auch auf die nördlich angrenzende Freifläche am Domhang,<br />

um so die Freifläche dauerhaft für den öffentlichen Gebrauch zu sichern.<br />

2. Räumlicher Geltungsbereich<br />

Der räumliche Geltungsbereich umfasst die betroffenen Flurstücke 222/172, 184/176, 132/9,<br />

132/8 und 132/1, alle Flur 42, vollständig und 235 teilweise. Damit liegt neben den eigentlichen<br />

Bauflächen und öffentlichen Grünflächen auch ein erheblicher Anteil der Straßenverkehrsfläche<br />

im Geltungsbereich, da für diese bisher noch kein eigenes Flurstück gebildet<br />

wurde.<br />

3. Übergeordnete und tangierende Planungen, planungsrechtliche Situation und<br />

rechtliche Auswirkungen<br />

Übergeordnete Planungen sind der Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt<br />

(LEP), der Regionale Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz (REP) in seiner derzeit<br />

gültigen Fassung und der Flächennutzungsplan für die Gemarkung <strong>Halberstadt</strong> (F-Plan).<br />

Der städtebauliche Rahmenplan für die Innenstadt in der 2008 beschlossenen Fassung<br />

städtebaulicher Rahmenplan<br />

für die Innenstadt, 2008<br />

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sowie planerische Konzepte für den Domhang und das Domforum bilden weitere<br />

Planungsgrundlagen. Die planungsrechtliche Situation lässt zurzeit eine Bebauung am<br />

Hohen Weg nicht zu, da auf Grund der Größe der unbebauten Grundstücke der<br />

städtebauliche Rahmen, in den sich ein Neubau einfügen müsste, nicht ablesbar ist.<br />

Den rechtlichen Rahmen für die Aufstellung des Bebauungsplanes geben das Baugesetzbuch<br />

(BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vor.<br />

Die rechtliche Auswirkung wird sein, dass Baurecht hergestellt wird und zwar auf Grund der<br />

unmittelbaren Nähe zum Stadtzentrum für kerngebietstypische Nutzungen im Sinne des § 7<br />

BauNVO. Diese dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der<br />

zentralen Ei<strong>nr</strong>ichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur. Der Katalog der<br />

zulässigen Nutzungen reicht von Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden über Schank-<br />

und Speisewirtschaften und Betriebe des Beherbergungsgewerbes bis hin zu Anlagen für<br />

kirchliche, kulturelle, soziale Zwecke und weitere. Im Wesentlichen wird damit die geplante<br />

Nutzung getroffen. Einige völlig ungeeignete Nutzungen werden per Festsetzung im<br />

Bebauungsplan ausgeschlossen, andere – z. B. Wohnen – werden ergänzt.<br />

B BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES<br />

4. Eigentumsverhältnisse<br />

Die im Geltungsbereich gelegenen Flurstücke 235, 184/176, 132/9 und 132/1 befinden sich<br />

im Eigentum der Stadt <strong>Halberstadt</strong>. Flurstück 132/8 ist ein Privatgrundstück auf einer<br />

öffentlichen Grünfläche.<br />

Das Flurstück 222/172 befindet sich im Eigentum der evangelischen Kirche.<br />

5. Baubestand, aktuelle Nutzungen<br />

Die Flächen im Geltungsbereich werden überwiegend öffentlich, zum Teil als Straßenverkehrsfläche<br />

und zum Teil als öffentliche Grünfläche, genutzt.<br />

Das Grundstück der Kirche dient dem kirchlichen Verwaltungsamt als Dienstsitz im<br />

Fachwerkhaus Domplatz 20. Zusätzlich wird der Garten von Domplatz 20 seit Sommer 2008<br />

saisonal als Gartencafé genutzt.<br />

6. Verkehrliche Erschließung<br />

Die Grundstücke sind ausreichend erschlossen, sowohl durch den Domplatz als auch durch<br />

den Hohen Weg. Eine direkte Verbindung zwischen beiden öffentlichen Straßen besteht als<br />

Fußweg (Domgang).<br />

7. Stadttechnische Erschließung<br />

Die Erschließung mit allen Medien ist gegeben. Die Planung erzeugt nach derzeitigem<br />

Ermessen auch keinen außergewöhnlichen Bedarf hinsichtlich Ver- und Entsorgung.<br />

C PLANUNGSINHALT UND DESSEN AUSWIRKUNGEN<br />

8. Planungskonzepte<br />

8.1 Nutzungskonzept<br />

Das Nutzungskonzept sieht einerseits die Stärkung der touristischen Infrastruktur in<br />

<strong>Halberstadt</strong> durch die Errichtung eines Informations- und Begegnungszentrums „Domforum“<br />

und andererseits die Ergänzung der baulichen Nutzung durch eine attraktive, nutzbare<br />

Freifläche vor.<br />

8.2 Verkehrskonzept<br />

Ein spezielles Verkehrskonzept für das Plangebiet ist nicht erforderlich, die Fläche ist<br />

zweiseitig an das vorhandene öffentliche Straßennetz angeschlossen, das Plangebiet selbst<br />

erfordert auf Grund der geringen Größe keine zusätzliche innere Erschließung.<br />

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8.3 Stadttechnische Erschließung<br />

Das Plangebiet ist durch alle Medien weitgehend erschlossen. Für das Baugebiet MK muss<br />

im Bedarfsfall ein neues Telekommunikationskabel verlegt werden.<br />

8.4 Grünordnerisches Konzept<br />

Die Flächen im Plangebiet waren bis vor kurzem – abgesehen von den baulichen Nutzungen<br />

des kirchlichen Verwaltungsamtes – mit Rasen und einigen Sträuchern bewachsen. Diesem<br />

Bewuchs lag kein gestalterisches Konzept zu Grunde, es handelte sich vielmehr um die<br />

Randbegrünung und Böschungsbefestigung im Ergebnis des Straßenbaus am Hohen Weg<br />

in den 1970er Jahren. Das grünordnerische Konzept für den Bebauungsplan Nr. <strong>57</strong> sieht die<br />

Neuordnung von Bebauung und Landschaftsgestaltung vor: Südwestlich des Domganges<br />

soll die künftige Grünanlage durch eine Bebauung eingefasst werden, welche die Funktionen<br />

des Stadtzentrums ergänzt und einen funktionalen und gestalterischen Übergang von den<br />

Märkten zum Domplatz schafft.<br />

Die Grünfläche wiederum soll eine hochwertige, der zentralen Lage entsprechende<br />

Gestaltung erfahren. Im Norden wird die Grünanlage gerahmt vom Gleimhaus und einer<br />

möglichen weiteren Bebauung zum Lichtengraben hin, die zwar nicht mehr Gegenstand der<br />

Bebauungsplanung ist, jedoch im städtebaulichen Rahmenplan als Reservefläche für eine<br />

spätere Bebauung dargestellt wurde.<br />

Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde seitens der Naturschutzbehörde<br />

bestätigt, dass Schutzgebiete oder besonders geschützte Objekte von der Planung nicht<br />

betroffen sind und Belange des Naturschutzes nicht entgegenstehen.<br />

Die Bodenschutzbehörde machte auf die großflächige Bodenversiegelung bei der<br />

Realisierung des Bebauungsplanes aufmerksam. Im Bereich des MK soll der geplante<br />

Neubau mit einer Extensivbegrünung auf den Dachflächen versehen werden.<br />

9. Begründung der Festsetzungen und sonstigen Darstellungen<br />

9.0 Entwicklung aus den übergeordneten Planungen<br />

Landesentwicklungsplan für das Land Sachsen-Anhalt (LEP LSA) und<br />

Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz (REP Harz)<br />

Sowohl der LEP LSA als auch der REP Harz legen zur zentralörtlichen Gliederung für<br />

<strong>Halberstadt</strong> Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums fest. Mittelzentren haben<br />

die Aufgabe, als Standorte für gehobene Ei<strong>nr</strong>ichtungen im wirtschaftlichen, sozialen,<br />

kulturellen und politischen Bereich und für weitere private Dienstleistungen Angebote zu<br />

entwickeln.<br />

Da der REP aus dem LEP entwickelt ist, wird an dieser Stelle nur noch auf den REP als<br />

konkretisierte Planung für den Planungsraum Harz eingegangen.<br />

<strong>Halberstadt</strong> ist Vorrangstandort für Kultur- und Denkmalpflege („<strong>Halberstadt</strong> mit historischer<br />

Altstadt, Dom und Kirchen, Park Spiegelsberge mit Jagdschloss).<br />

Mit der vorliegenden Planung schafft die Stadt die rechtlichen Voraussetzungen, diesen aus<br />

den übergeordneten Planungen hervorgehenden Aufgaben gerecht zu werden.<br />

Um Gebäude mit den geforderten Funktionen im wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und<br />

politischen Bereich errichten zu können, muss zuvor das Baurecht geschaffen werden. Denn<br />

gerade um den Aufgaben als Vorrangstandort für Kultur- und Denkmalpflege gerecht zu<br />

werden und den damit verbundenen Tourismus mit einem angemessenen Angebot attraktiv<br />

zu gestalten, wird der Standort am Hohen Weg entwickelt. Am wichtigsten Übergang<br />

zwischen dem ehemals bürgerlichen Zentrum (Martiniplan, Märkte) und der ehemaligen<br />

Domburg soll das Domforum als zentraler Anlaufpunkt für Bürger und Gäste geschaffen<br />

werden. Das geplante Gebäude soll sich in das bestehende Umfeld einfügen, dafür schafft<br />

der Bebauungsplan das erforderliche Baurecht.<br />

Die Vorgaben aus den übergeordneten Planungen beinhalten gleichzeitig die Forderung,<br />

„…dass mit der Umsetzung möglicher Baumaßnahmen für den Bereich des Domensembles<br />

keine erheblichen visuellen Beeinträchtigungen verbunden sind.“ Dieser Forderung wird<br />

dadurch Rechnung getragen, dass einerseits östlich des Domes eine Freifläche gestaltet<br />

wird, die mit einem wieder hergestellten und einem barrierefrei umgestalteten Zugang die<br />

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Erlebbarkeit der ehemaligen Domburg wesentlich verbessert. Hinsichtlich der geplanten<br />

Bebauung werden Festsetzungen zur Höhenbegrenzung sicherstellen, dass Blickbeziehungen<br />

zu den sakralen Bauten nicht gestört werden.<br />

Flächennutzungsplan Gemarkung <strong>Halberstadt</strong> (F-Plan)<br />

Im geltenden Flächennutzungsplan für die Gemarkung <strong>Halberstadt</strong> (in Kraft seit Februar<br />

1999) ist die Fläche, für die der Bebauungsplan Nr. <strong>57</strong> aufgestellt wird, als gemischte<br />

Baufläche dargestellt. Insofern leitet sich die Festsetzung von Nutzungsarten gemäß § 7<br />

BauNVO – Kerngebiete – unmittelbar aus den Darstellungen des F-Planes ab.<br />

9.1 Planungsrechtliche Festsetzungen<br />

9.1.1 Art der Nutzung<br />

Als Art der Nutzung wird, soweit nicht Grünfläche geplant ist, Kerngebiet (MK) entsprechend<br />

§ 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Konkret lauten die Festsetzungen:<br />

MK: Zulässig sind:<br />

− Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude<br />

− Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des<br />

Beherbergungsgewerbes<br />

− sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe<br />

− Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke<br />

− Wohnungen<br />

Die Wohnungen sind nur oberhalb des Erdgeschosses zulässig.<br />

Die DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, ist anzuwenden, folgende Beurteilungspegel<br />

entlang des Hohen Weges sind dabei zu Grunde zu legen:<br />

75 db (A) tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr)<br />

64 db (A) nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr).“<br />

Auszug aus dem<br />

geltenden Flächennutzungsplan<br />

für die<br />

Gemarkung <strong>Halberstadt</strong><br />

Die kerngebietstypischen Nutzungen sollen damit weitgehend zulässig sein. Besonders<br />

kommt es für das geplante Domforum darauf an, die Zulässigkeit von Ei<strong>nr</strong>ichtungen für<br />

kulturelle und im weiteren Sinn auch für kirchliche Zwecke zu schaffen und zu sichern.<br />

Aber auch Gastronomie und Beherbergungsgewerbe sind an dieser Stelle vorrangig gewollt,<br />

da diese Nutzungen dem Ziel, die touristische Infrastruktur in der Stadtmitte zu stärken,<br />

dienen.<br />

Auch Kleingewerbe, das nicht wesentlich stört, kann die gewollten Nutzungen sinnvoll<br />

ergänzen und dient der Belebung der Innenstadt.<br />

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Wegen der Lage am Hohen Weg, der eine hohe Verkehrsbelastung aufweist und außerdem<br />

von zwei Linien der Straßenbahn befahren wird, sind Regelungen zum Schallschutz zu<br />

treffen, dabei wird auf die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ verwiesen, welcher die<br />

erforderlichen Schalldämmmaße für die lärmempfindlichen Nutzungen zu entnehmen sind.<br />

Die Beurteilungspegel wurden auf der Grundlage der DIN 18005-1 „Schallschutz im<br />

Städtebau“ überschläglich ermittelt (siehe Anlage zur Begründung). Dieses Verfahren wird<br />

für ausreichend erachtet, um die notwendigen Schutzmaßnahmen zu bestimmen.<br />

Ausschluss von allgemein zulässigen Nutzungen<br />

„Die nach § 7 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen:<br />

− Vergnügungsstätten<br />

− Anlagen für sportliche Zwecke<br />

− Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen<br />

werden ausgeschlossen.“<br />

Der Ausschluss der allgemein zulässigen Nutzungen erfolgt auf der Grundlage des<br />

§ 1 Abs. 5 BauNVO, demzufolge festgesetzt werden kann, „… dass bestimmte Arten von<br />

Nutzungen, die … allgemein zulässig sind, nicht zulässig sind oder nur ausnahmsweise<br />

zugelassen werden können, sofern die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebietes<br />

gewahrt bleibt.“<br />

Die Zweckbestimmung Kerngebiet bleibt durch die als zulässig festgesetzten Nutzungen, die<br />

deutlich überwiegen, gewahrt. Die ausgeschlossenen Nutzungen würden dem angestrebten<br />

Charakter des Gebietes entgegenstehen. Tankstellen in Verbindung mit Parkhäusern<br />

entfallen bereits auf Grund der geringen Größe des Plangebietes. Anlagen für sportliche<br />

Zwecke können zwar grundsätzlich einen Faktor für Zentralität darstellen, an diesem<br />

Standort liegt der Schwerpunkt der Entwicklung aber auf der Stärkung der kulturellen und<br />

touristischen Infrastruktur. Im Übrigen gibt es für sportliche Zwecke attraktive Standorte in<br />

der Stadt, die sich wesentlich besser für diese Nutzung eignen.<br />

Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen, weil diese regelmäßig nicht zur Attraktivität<br />

des Umfeldes beitragen; zumeist sind sie durch geschlossene Fenster gekennzeichnet. Die<br />

wenigen Bauflächen, die im Zentrum noch ausgewiesen werden, sollen höherwertigen<br />

Nutzungen zur Verfügung stehen, die nach Möglichkeit auch überörtliche Ausstrahlung<br />

besitzen. Alternative Bauplätze, an denen Vergnügungsstätten zulässig sind, sind im<br />

Stadtgebiet vorhanden.<br />

Ausschluss von ausnahmsweise zulässigen Nutzungen<br />

Die Nutzung „Tankstellen, die nicht unter § 7 Abs. 2 BauNVO fallen“, die nach § 7 Abs. 3<br />

Nr. 1 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden kann, wird ausgeschlossen.<br />

Die Ausnahmeregelung des § 7 Abs. 3 BauNVO zu sonstigen Wohnungen erübrigt sich, da<br />

der Bebauungsplan die Bedingungen für die Zulässigkeit von Wohnungen festsetzt. Darüber<br />

hinaus ist keine Festsetzung erforderlich.<br />

Öffentliche Grünfläche<br />

Als weitere Art der Nutzung ist für einen maßgeblichen Anteil des Plangebietes öffentliche<br />

Grünfläche festgesetzt. Diese wird lediglich ergänzt durch die besondere Zweckbestimmung<br />

„Freifläche Domhang“. Damit wird signalisiert, dass Details zur Neugestaltung wie Anlage<br />

von Wegen, Standorte für Kunstwerke oder Möblierung und Bepflanzung einer Detailplanung<br />

vorbehalten bleiben.<br />

9.1.2 Maß der Nutzung<br />

Das Maß der baulichen Nutzung wird definiert über die bebaubare Grundfläche und die Zahl<br />

der Vollgeschosse und ggf. über die Trauf- und/oder Firsthöhe. Festgesetzt werden:<br />

Bebaubare Grundfläche (Grundflächenzahl):<br />

Als Grundflächenzahl (= Anteil der versiegelten Fläche an der gesamten Grundstücksfläche)<br />

ist 1,0 festgesetzt.<br />

Höhe der Gebäude (Anzahl der Vollgeschosse)<br />

Es sind Gebäude mit zwei bis drei Vollgeschossen zulässig.<br />

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Das Maß soll dem Gebietstyp Kerngebiet entsprechend hoch sein, deshalb wird die nach<br />

§ 17 Abs. 1 BauNVO höchstzulässige Grundflächenzahl GRZ von 1,0 festgesetzt. Damit<br />

kann ein Grundstück theoretisch vollständig bebaut, unterbaut oder versiegelt werden. Dies<br />

ist in einem zentralen Stadtteil sinnvoll. Der Wechsel zwischen dichter Bebauung und freien<br />

Flächen soll ein spannungsreiches Stadtbild erzeugen oder zumindest unterstützen.<br />

Die zulässige Höhe der baulichen Anlagen wird mit der Zahl der Vollgeschosse festgesetzt.<br />

Die Baufläche MK soll mit einem zwei- bis dreigeschossigen Gebäude bebaut werden. Zwar<br />

ist für das geplante Domforum ein zweigeschossiges Gebäude geplant. Eine andere<br />

Entwicklung ist jedoch nicht auszuschließen; städtebaulich sind jedenfalls auch drei<br />

Geschosse verträglich und fügen sich in die Umgebung ein, denn das angrenzende<br />

Fachwerkhaus ist dreigeschossig und steht etwa 1,5 m höher im Gelände, bezogen auf den<br />

Hohen Weg.<br />

9.1.3 Bauweise/Baugrenzen<br />

Eine Bauweise wird nicht festgesetzt. Es ist einerseits denkbar, dass eine Grenzbebauung<br />

erforderlich wird, dies ist über entsprechende Vereinbarungen im Baugenehmigungsverfahren<br />

zu regeln. Andererseits soll aber nicht die Verpflichtung zum Bau an der Grundstücksgrenze<br />

aufgestellt werden.<br />

Die Baugrenzen zur öffentlichen Verkehrsfläche sind identisch mit den Straßenbegrenzungslinien.<br />

Das bedeutet, die Gebäude können unmittelbar am Fußweg stehen. Dies kann für<br />

eine Reihe von Nutzungen sinnvoll sein. Auf die Festsetzung einer Baulinie, die vorschreibt,<br />

dass an dieser Grenze gebaut werden muss, wird verzichtet, um flexible Lösungen – auch<br />

mit Vor- und Rücksprüngen in der Fassade zu ermöglichen. Im Übrigen sind die Baugrundstücke<br />

nicht sehr tief, so dass ein übermäßiges Ei<strong>nr</strong>ücken der Gebäude nicht zu befürchten<br />

ist.<br />

9.1.4 Nebenanlagen/Stellplätze/Garagen<br />

Festsetzungen zu Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen werden nicht getroffen. Ziel des<br />

Bebauungsplanes ist es in erster Linie, eine attraktive Bebauung für hochwertige innerstädtische<br />

Nutzungen zu ermöglichen.<br />

9.1.5 Festsetzungen zur Verkehrserschließung<br />

Die bestehende öffentliche Verkehrsfläche Hoher Weg wird als solche im Plan festgesetzt.<br />

Sie befindet sich im Plangebiet, weil für diese Fläche noch kein eigenständiges Flurstück<br />

gebildet wurde.<br />

Die Fußwegverbindung vom Hohen Weg zum Domplatz als künftiger barrierefreier Zugang<br />

wird als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Geh<strong>weg“</strong> festgesetzt und damit<br />

planungsrechtlich gesichert. Mit dieser Festsetzung wird den Belangen von Menschen mit<br />

Mobilitätsbeschränkungen Rechnung getragen und damit einem weiteren Personenkreis die<br />

gute Erreichbarkeit des Domplatzes mit seinen kulturellen Ei<strong>nr</strong>ichtungen ermöglicht. Dies<br />

dient im weiteren Sinn der Förderung des Tourismus und der Attraktivitätssteigerung der<br />

Halberstädter Innenstadt auch für die Bewohner der Stadt. Auch der Teil der öffentlichen<br />

Freifläche, der als Pflasterfläche gestaltet wird – der Gehweg östlich des Domplatzes und die<br />

Burgtreppe – wird als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung, Fußgängerbereich,<br />

festgesetzt. Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde von Seiten der<br />

Verkehrspolizei auf möglichen Fahrrad- und Anlieferverkehr hingewiesen. Die Festsetzung<br />

soll jedoch wie im Vorentwurf beibehalten werden, da die Radfahrer sowohl im Bereich<br />

Domplatz (auf der Straße) als auch am Hohen Weg (auf dem Radstreifen) fahren können.<br />

Die fußläufigen Zuwegungen zum Domplatz Burgtreppe und Domgang sollen nicht für den<br />

Radverkehr angeboten werden. Im Fall der Treppe verbietet es sich ohnehin, im Fall des<br />

Domganges soll wegen der Neigung von bis zu 6 % und der Nähe zur Fahrbahn Hoher Weg<br />

das Radfahren aus Sicherheitsgründen nicht gefördert werden. Die Planung der Hochbauten<br />

soll nach Möglichkeit den Bedarf einer Befahrung des Domganges ausschließen. Sollte sich<br />

dies trotz allem nicht vermeiden lassen, ist erneut über Alternativen zu entscheiden.<br />

Weitere Festsetzungen zur Verkehrserschließung werden nicht getroffen.<br />

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9.1.6 Festsetzungen zur Ver- und Entsorgung<br />

Im Plangeltungsbereich befinden sich Leitungen verschiedener Träger. Sofern diese im<br />

öffentlichen Verkehrsraum verlaufen, werden sie von dieser Planung nicht berührt. Falls<br />

vorhanden, sind die auf dem als Baugebiet festgesetzten Grundstück verlaufenden<br />

Leitungen im Rahmen der Hochbauplanung zu berücksichtigen oder zu verlegen.<br />

9.1.7 Immissionsschutz<br />

Zum Immissionsschutz wurde eine Festsetzung getroffen dergestalt, dass für lärmempfindliche<br />

Nutzungen entsprechende Vorkehrungen auf der Grundlage der DIN 4109 „Schallschutz<br />

im Hochbau“ zu treffen sind (siehe auch Abschnitt 9.1.1). Damit werden die gesunden Lebens-<br />

und Arbeitsbedingungen gewahrt.<br />

9.2 Festsetzungen der örtlichen Bauvorschrift<br />

Ein Teil des Plangeltungsbereiches liegt im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für die<br />

Innenstadt.<br />

Die Grenze verläuft durch das Baugrundstück für das geplante Domforum. Sofern die<br />

Bestimmungen der Gestaltungssatzung durch das Domforum betroffen sind, muss im<br />

Einzelfall entschieden werden, da ein Großteil des geplanten Baugebietes MK außerhalb des<br />

Geltungsbereiches der Gestaltungssatzung liegt.<br />

Im Rahmen der geplanten Neufassung der Gestaltungssatzung Innenstadt wird deren<br />

Geltungsbereich entsprechend angepasst.<br />

9.3 Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise<br />

Gestaltungssatzung<br />

für die Innenstadt,<br />

Auszug<br />

In den Plan werden nachrichtlich folgende Hinweise aufgenommen:<br />

− Das Gebiet liegt im Denkmalbereich „Innenstadt <strong>Halberstadt</strong>“.<br />

− Das Gebiet liegt in einem sensiblen Bereich des archäologischen Flächendenkmals<br />

„Innenstadt <strong>Halberstadt</strong>“.<br />

− <strong>Halberstadt</strong> war Bombenabwurfgebiet, eine Belastung mit Kampfmittelresten aus<br />

dem 2. Weltkrieg ist nicht auszuschließen.<br />

Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurde nochmals auf die Gefahr von Bombenblindgängern<br />

hingewiesen. Die Fläche ist deshalb vor Beginn einer konkreten Baumaßnahme<br />

unbedingt auf Kampfmittelreste zu untersuchen.<br />

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Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie wies im Rahmen der frühzeitigen<br />

Behördenbeteiligung auf das Erfordernis der archäologischen Dokumentation hin. Diese wird<br />

im Zusammenhang mit der jeweiligen Bauvorbereitung bei der Umsetzung der Planfestsetzungen<br />

in Abstimmung mit dem Landesamt erfolgen.<br />

Von Seiten der Bau- und Kunstdenkmalpflege wird empfohlen, die Festsetzungen des<br />

Bebauungsplanes in Abstimmung mit dem geplanten Domforum auszuformulieren. Im<br />

Bereich des Gleimhauses sollten weitere Bebauungsmöglichkeiten ausgewiesen werden.<br />

Die Festsetzungen werden so getroffen, dass die Realisierung des Domforums<br />

entsprechend der im Vorauswahlverfahren bevorzugten Gestaltungsidee möglich ist.<br />

Andererseits bietet der Rahmen der Planfestsetzungen aber noch Gestaltungsmöglichkeiten.<br />

Im Bereich des Gleimhauses ist eine Bebauung bereits im städtebaulichen Rahmenplan für<br />

die Innenstadt dargestellt. Diese ist nach jetzigem Erkenntnisstand bereits ohne die<br />

Aufstellung eines Bebauungsplanes zulässig. Der Geltungsbereich des B-Planes Nr. <strong>57</strong> wird<br />

deshalb nicht erweitert.<br />

Die Hinweise sind keine rechtsverbindlichen Festsetzungen. Sie dienen lediglich der<br />

zusätzlichen Information über bestehende Einschränkungen, die auf Grund anderer Gesetze<br />

zu beachten sind. Die Hinweise haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.<br />

D DURCHFÜHRUNG<br />

10. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />

Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit der Aufstellung des<br />

Bebauungsplanes wurde verzichtet. Auf Grund des § 13a Abs. 2 BauGB kann diese Beteiligung<br />

im beschleunigten Verfahren entfallen. Außerdem wurde und wird im Zusammenhang<br />

mit den Planungen für die Freiraumgestaltung Domhang und für das Domforum sowie im<br />

Zusammenhang mit dem Thema der Stadt zur Internationalen Bauausstellung 2010<br />

ausführlich in der Öffentlichkeit berichtet und diskutiert, so dass sich die frühzeitige<br />

Beteiligung als gesonderter Termin erübrigt.<br />

Die frühzeitige Beteiligung betroffener Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgte auf der<br />

Grundlage des Vorentwurfes, um der Stadt noch nicht bekannte Kenntnisse zum Plangebiet<br />

zu verschaffen, die in diesem Entwurf ihren Niederschlag finden. Die relevanten Hinweise<br />

und A<strong>nr</strong>egungen wurden jeweils thematisch den einzelnen Abschnitten zugeordnet. Keine<br />

Bedenken haben geäußert: das Landesverwaltungsamt in seiner Sammelstellungnahme,<br />

das Landesamt für Vermessung und Geoinformation, die Regionale Planungsgemeinschaft<br />

Harz und Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz.<br />

Die förmliche Beteiligung erfolgte auf der Grundlage des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses<br />

mit Schreiben vom 2. November bis zum 7. Dezember 2009. Die eingegangenen<br />

Stellungnahmen wurden einer Abwägung unterzogen, siehe dazu die Abwägungstabelle.<br />

Änderungen an der Planzeichnung oder den textlichen Festsetzungen wurden nicht<br />

vorgenommen, lediglich redaktionell wurden die Hinweise der TöB eingearbeitet.<br />

11. Flächenbilanz<br />

Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von etwa 0,8 Hektar. Davon wird ein Teil als<br />

Baufläche und ein Teil als öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Ein nicht unbeträchtlicher<br />

Anteil des Geltungsbereiches entfällt auf die öffentliche Verkehrsfläche Hoher Weg. Im<br />

Einzelnen:<br />

Geltungsbereich, Gesamtfläche: 7.914 m²<br />

davon:<br />

Baufläche Kerngebiet: 1.023 m²<br />

Grünfläche, öffentlich: 2.138 m²<br />

Straßenverkehrsflächen: 3.444 m²<br />

Verkehrsfläche mit besonderer<br />

Zweckbestimmung Fußgängerbereich 1.309 m²<br />

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08_BEGRÜ_SATZ_02_<strong>57</strong> Stand: Dezember 2009<br />

12. Planumsetzung<br />

12.1 Maßnahmen zur Bodenordnung<br />

Maßnahmen zur Bodenordnung sind im Rahmen der Bebauungsplanung nicht erforderlich.<br />

Die für die Errichtung des geplanten Domforums erforderlichen Vereinbarungen erfolgen<br />

privatrechtlich.<br />

12.2 Kostenschätzung/Kostentragung<br />

Die Vorhaben „Umgestaltung Domhang“ und „Domforum“ sind Vorhaben der Stadt<br />

<strong>Halberstadt</strong> und werden von dieser unter Einsatz von Fördermitteln des Landes, der Bundesrepublik<br />

Deutschland und der Europäischen Union finanziert.<br />

Ergänzt wird das Vorhaben „Domforum“ durch eine Investition des evangelischen Kirchenkreises.<br />

Die Schnittstellen bei Finanzierung, Bau und Nutzung werden privatrechtlich<br />

geregelt.<br />

12.3 Erschließungsvertrag/Städtebaulicher Vertrag<br />

Ein städtebaulicher oder Erschließungsvertrag ist nicht erforderlich.<br />

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08_BEGRÜ_SATZ_02_<strong>57</strong> Stand: Dezember 2009<br />

B-Plan Nr. <strong>57</strong> „Hoher Weg“<br />

Überschlägliche Ermittlung der vorhandenen Lärmpegel<br />

Grundlagen:<br />

− DIN 18005-1 – Schallschutz im Städtebau und Anlagen<br />

− Verkehrsentwicklungsplan der Stadt <strong>Halberstadt</strong> 2002, Abb. 14 Analysebelastungen<br />

2002<br />

− DIN 4109 Schallschutz im Hochbau<br />

− Fahrplan HVG (Fahrzeiten Straßenbahn)<br />

Hoher Weg, Straßenverkehr<br />

durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke: 11.150 Kfz/24 h<br />

Abstand Baufeld zur Fahrbahn: 5 m<br />

Beurteilungspegel nach Diagramm: 73 dB tags<br />

62 dB nachts<br />

Zu-/Abschlag für zulässige Höchstgeschwindigkeit: 0<br />

Zu-/Abschlag für Straßenbelag: 0<br />

Zuschlag für Lichtsignalanlage in weniger als 100 m Abstand: + 2 dB<br />

Beurteilungspegel gesamt tags (6.00 bis 22.00 Uhr): 75 dB<br />

Beurteilungspegel gesamt nachts (22.00 bis 6.00 Uhr): 64 dB<br />

Zusätzliche Belastung durch (Schienenverkehr Straßenbahn)<br />

Anlage<br />

Anzahl der Züge/h am Streckenquerschnitt 16 Stück tags<br />

Anzahl der Züge/h am Streckenquerschnitt (5.00 bis 6.00 Uhr) 12 Stück nachts<br />

Abstand Baufeld zum Gleis 10 m<br />

Beurteilungspegel Straßenbahn tags (6.00 bis 22.00 Uhr): 55 dB<br />

Beurteilungspegel Straßenbahn nachts (22.00 bis 6.00 Uhr): 54 dB<br />

Gesamtpegel für den Hohen Weg<br />

Beurteilungspegel Straße + Straßenbahn (nach DIN 18005-1; 5.3 Mehrere Schallquellen):<br />

Pegeldifferenz Straße/Straßenbahn 20 dB tags<br />

10 dB nachts<br />

Bei einer Pegeldifferenz von 20 dB erhöht sich danach der Gesamtpegel um 0 dB, bei einer<br />

Differenz von 10 um ca. 0,4 dB. Eine Erhöhung um weniger als ein dB ist subjektiv nicht<br />

wahrnehmbar.<br />

Ein Aufschlag für die Straßenbahn auf den Beurteilungspegel ist daher weder für den Tag-<br />

noch für den Nachtwert erforderlich.<br />

Erforderliches Schalldämmmaß für die Außenwände (Beispiel Aufenthaltsräume in<br />

Wohnungen) nach DIN 4109, Tabelle 8:<br />

71 bis 75 dB Außenlärm: Schalldämmmaß 45 dB<br />

61 bis 65 dB Außenlärm: Schalldämmmaß 35 dB<br />

erforderliches Schalldämmaß für Außenwände: 45 dB<br />

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