bebauungsplan nr. 57 „hoher weg“ begründung - Halberstadt
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08_BEGRÜ_SATZ_02_<strong>57</strong> Stand: Dezember 2009<br />
Stadt <strong>Halberstadt</strong><br />
Unternehmerbüro/Stadtplanung<br />
BEBAUUNGSPLAN NR. <strong>57</strong><br />
„HOHER WEG“<br />
BEGRÜNDUNG<br />
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08_BEGRÜ_SATZ_02_<strong>57</strong> Stand: Dezember 2009<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
A ALLGEMEINES<br />
1. Anlass und Ziel der Planaufstellung<br />
2. Räumlicher Geltungsbereich<br />
3. Übergeordnete und tangierende Planungen, planungsrechtliche Situation und<br />
rechtliche Auswirkungen<br />
B BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES<br />
4. Eigentumsverhältnisse<br />
5. Baubestand, aktuelle Nutzungen<br />
6. Verkehrliche Erschließung<br />
7. Stadttechnische Erschließung<br />
C PLANUNGSINHALT UND DESSEN AUSWIRKUNGEN<br />
8. Planungskonzepte<br />
8.1 Nutzungskonzept<br />
8.2 Verkehrskonzept<br />
8.3 Stadttechnische Erschließung<br />
8.4 Grünordnerisches Konzept<br />
9. Begründung der Festsetzungen und sonstigen Darstellungen<br />
9.0 Entwicklung aus den übergeordneten Planungen<br />
9.1 Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
9.1.1 Art der Nutzung<br />
9.1.2 Maß der Nutzung<br />
9.1.3 Bauweise/Baugrenzen<br />
9.1.4 Nebenanlagen/Stellplätze/Garagen<br />
9.1.5 Festsetzungen zur Verkehrserschließung<br />
9.1.6 Festsetzungen zur Ver- und Entsorgung<br />
9.1.7 Immissionsschutz<br />
9.2 Festsetzungen der örtlichen Bauvorschrift<br />
9.3 Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise<br />
D DURCHFÜHRUNG<br />
10. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />
11. Flächenbilanz<br />
12. Planumsetzung<br />
12.1 Maßnahmen zur Bodenordnung<br />
12.2 Kostenschätzung/Kostentragung<br />
12.3 Erschließungsvertrag/Städtebaulicher Vertrag<br />
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A ALLGEMEINES<br />
1. Anlass und Ziel der Planaufstellung<br />
Mit der Wiedereröffnung des Domschatzes <strong>Halberstadt</strong> im April 2008 und den erheblich<br />
gestiegenen Besucherzahlen hat sich deutlich der Bedarf für ergänzende Ei<strong>nr</strong>ichtungen<br />
gezeigt. Kirchen- und Domschatzverwaltung haben zunächst ein fliegendes Bauwerk<br />
beantragt, um die Gäste bewirten zu können. Die Bauaufsicht hat bereits in diesem<br />
Zusammenhang auf ein Planungserfordernis hingewiesen und das Vorhaben auf zwei Jahre<br />
befristet.<br />
Neben dem Café sollen weitere Funktionen in einem Ergänzungsbau untergebracht werden,<br />
z. B. Ticketverkauf, Gruppenempfang und Galerie der Romanik.<br />
Die Tourist Information der Stadt arbeitet zurzeit in einem Mietobjekt und kann den erheblich<br />
gestiegenen Bedarf an Dienstleistungen in den derzeitigen Räumen nicht mehr in der<br />
Qualität befriedigen, wie es von einer modernen Tourist Info heute erwartet wird. Künftig soll<br />
diese Serviceleistung deshalb dauerhaft in einer eigenen Immobilie erbracht werden. Im<br />
Interesse der Nutzer wurde die Idee entwickelt, ein gemeinsames Gebäude zu errichten, das<br />
als Haus des Gastes eine umfassende Betreuung für die Touristen bietet. Mit diesem<br />
„Domforum“ sollen Synergieeffekte für beide Ei<strong>nr</strong>ichtungen und den Tourismus in der Stadt<br />
und ihrer Umgebung insgesamt erzielt werden. Der Tourismus als wesentlicher Wirtschaftszweig<br />
soll in <strong>Halberstadt</strong> damit erhalten und nachhaltig weiterentwickelt werden.<br />
Der Bebauungsplan bezieht sich auch auf die nördlich angrenzende Freifläche am Domhang,<br />
um so die Freifläche dauerhaft für den öffentlichen Gebrauch zu sichern.<br />
2. Räumlicher Geltungsbereich<br />
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die betroffenen Flurstücke 222/172, 184/176, 132/9,<br />
132/8 und 132/1, alle Flur 42, vollständig und 235 teilweise. Damit liegt neben den eigentlichen<br />
Bauflächen und öffentlichen Grünflächen auch ein erheblicher Anteil der Straßenverkehrsfläche<br />
im Geltungsbereich, da für diese bisher noch kein eigenes Flurstück gebildet<br />
wurde.<br />
3. Übergeordnete und tangierende Planungen, planungsrechtliche Situation und<br />
rechtliche Auswirkungen<br />
Übergeordnete Planungen sind der Landesentwicklungsplan des Landes Sachsen-Anhalt<br />
(LEP), der Regionale Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz (REP) in seiner derzeit<br />
gültigen Fassung und der Flächennutzungsplan für die Gemarkung <strong>Halberstadt</strong> (F-Plan).<br />
Der städtebauliche Rahmenplan für die Innenstadt in der 2008 beschlossenen Fassung<br />
städtebaulicher Rahmenplan<br />
für die Innenstadt, 2008<br />
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sowie planerische Konzepte für den Domhang und das Domforum bilden weitere<br />
Planungsgrundlagen. Die planungsrechtliche Situation lässt zurzeit eine Bebauung am<br />
Hohen Weg nicht zu, da auf Grund der Größe der unbebauten Grundstücke der<br />
städtebauliche Rahmen, in den sich ein Neubau einfügen müsste, nicht ablesbar ist.<br />
Den rechtlichen Rahmen für die Aufstellung des Bebauungsplanes geben das Baugesetzbuch<br />
(BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vor.<br />
Die rechtliche Auswirkung wird sein, dass Baurecht hergestellt wird und zwar auf Grund der<br />
unmittelbaren Nähe zum Stadtzentrum für kerngebietstypische Nutzungen im Sinne des § 7<br />
BauNVO. Diese dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der<br />
zentralen Ei<strong>nr</strong>ichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur. Der Katalog der<br />
zulässigen Nutzungen reicht von Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden über Schank-<br />
und Speisewirtschaften und Betriebe des Beherbergungsgewerbes bis hin zu Anlagen für<br />
kirchliche, kulturelle, soziale Zwecke und weitere. Im Wesentlichen wird damit die geplante<br />
Nutzung getroffen. Einige völlig ungeeignete Nutzungen werden per Festsetzung im<br />
Bebauungsplan ausgeschlossen, andere – z. B. Wohnen – werden ergänzt.<br />
B BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES<br />
4. Eigentumsverhältnisse<br />
Die im Geltungsbereich gelegenen Flurstücke 235, 184/176, 132/9 und 132/1 befinden sich<br />
im Eigentum der Stadt <strong>Halberstadt</strong>. Flurstück 132/8 ist ein Privatgrundstück auf einer<br />
öffentlichen Grünfläche.<br />
Das Flurstück 222/172 befindet sich im Eigentum der evangelischen Kirche.<br />
5. Baubestand, aktuelle Nutzungen<br />
Die Flächen im Geltungsbereich werden überwiegend öffentlich, zum Teil als Straßenverkehrsfläche<br />
und zum Teil als öffentliche Grünfläche, genutzt.<br />
Das Grundstück der Kirche dient dem kirchlichen Verwaltungsamt als Dienstsitz im<br />
Fachwerkhaus Domplatz 20. Zusätzlich wird der Garten von Domplatz 20 seit Sommer 2008<br />
saisonal als Gartencafé genutzt.<br />
6. Verkehrliche Erschließung<br />
Die Grundstücke sind ausreichend erschlossen, sowohl durch den Domplatz als auch durch<br />
den Hohen Weg. Eine direkte Verbindung zwischen beiden öffentlichen Straßen besteht als<br />
Fußweg (Domgang).<br />
7. Stadttechnische Erschließung<br />
Die Erschließung mit allen Medien ist gegeben. Die Planung erzeugt nach derzeitigem<br />
Ermessen auch keinen außergewöhnlichen Bedarf hinsichtlich Ver- und Entsorgung.<br />
C PLANUNGSINHALT UND DESSEN AUSWIRKUNGEN<br />
8. Planungskonzepte<br />
8.1 Nutzungskonzept<br />
Das Nutzungskonzept sieht einerseits die Stärkung der touristischen Infrastruktur in<br />
<strong>Halberstadt</strong> durch die Errichtung eines Informations- und Begegnungszentrums „Domforum“<br />
und andererseits die Ergänzung der baulichen Nutzung durch eine attraktive, nutzbare<br />
Freifläche vor.<br />
8.2 Verkehrskonzept<br />
Ein spezielles Verkehrskonzept für das Plangebiet ist nicht erforderlich, die Fläche ist<br />
zweiseitig an das vorhandene öffentliche Straßennetz angeschlossen, das Plangebiet selbst<br />
erfordert auf Grund der geringen Größe keine zusätzliche innere Erschließung.<br />
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8.3 Stadttechnische Erschließung<br />
Das Plangebiet ist durch alle Medien weitgehend erschlossen. Für das Baugebiet MK muss<br />
im Bedarfsfall ein neues Telekommunikationskabel verlegt werden.<br />
8.4 Grünordnerisches Konzept<br />
Die Flächen im Plangebiet waren bis vor kurzem – abgesehen von den baulichen Nutzungen<br />
des kirchlichen Verwaltungsamtes – mit Rasen und einigen Sträuchern bewachsen. Diesem<br />
Bewuchs lag kein gestalterisches Konzept zu Grunde, es handelte sich vielmehr um die<br />
Randbegrünung und Böschungsbefestigung im Ergebnis des Straßenbaus am Hohen Weg<br />
in den 1970er Jahren. Das grünordnerische Konzept für den Bebauungsplan Nr. <strong>57</strong> sieht die<br />
Neuordnung von Bebauung und Landschaftsgestaltung vor: Südwestlich des Domganges<br />
soll die künftige Grünanlage durch eine Bebauung eingefasst werden, welche die Funktionen<br />
des Stadtzentrums ergänzt und einen funktionalen und gestalterischen Übergang von den<br />
Märkten zum Domplatz schafft.<br />
Die Grünfläche wiederum soll eine hochwertige, der zentralen Lage entsprechende<br />
Gestaltung erfahren. Im Norden wird die Grünanlage gerahmt vom Gleimhaus und einer<br />
möglichen weiteren Bebauung zum Lichtengraben hin, die zwar nicht mehr Gegenstand der<br />
Bebauungsplanung ist, jedoch im städtebaulichen Rahmenplan als Reservefläche für eine<br />
spätere Bebauung dargestellt wurde.<br />
Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde seitens der Naturschutzbehörde<br />
bestätigt, dass Schutzgebiete oder besonders geschützte Objekte von der Planung nicht<br />
betroffen sind und Belange des Naturschutzes nicht entgegenstehen.<br />
Die Bodenschutzbehörde machte auf die großflächige Bodenversiegelung bei der<br />
Realisierung des Bebauungsplanes aufmerksam. Im Bereich des MK soll der geplante<br />
Neubau mit einer Extensivbegrünung auf den Dachflächen versehen werden.<br />
9. Begründung der Festsetzungen und sonstigen Darstellungen<br />
9.0 Entwicklung aus den übergeordneten Planungen<br />
Landesentwicklungsplan für das Land Sachsen-Anhalt (LEP LSA) und<br />
Regionaler Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz (REP Harz)<br />
Sowohl der LEP LSA als auch der REP Harz legen zur zentralörtlichen Gliederung für<br />
<strong>Halberstadt</strong> Mittelzentrum mit Teilfunktionen eines Oberzentrums fest. Mittelzentren haben<br />
die Aufgabe, als Standorte für gehobene Ei<strong>nr</strong>ichtungen im wirtschaftlichen, sozialen,<br />
kulturellen und politischen Bereich und für weitere private Dienstleistungen Angebote zu<br />
entwickeln.<br />
Da der REP aus dem LEP entwickelt ist, wird an dieser Stelle nur noch auf den REP als<br />
konkretisierte Planung für den Planungsraum Harz eingegangen.<br />
<strong>Halberstadt</strong> ist Vorrangstandort für Kultur- und Denkmalpflege („<strong>Halberstadt</strong> mit historischer<br />
Altstadt, Dom und Kirchen, Park Spiegelsberge mit Jagdschloss).<br />
Mit der vorliegenden Planung schafft die Stadt die rechtlichen Voraussetzungen, diesen aus<br />
den übergeordneten Planungen hervorgehenden Aufgaben gerecht zu werden.<br />
Um Gebäude mit den geforderten Funktionen im wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und<br />
politischen Bereich errichten zu können, muss zuvor das Baurecht geschaffen werden. Denn<br />
gerade um den Aufgaben als Vorrangstandort für Kultur- und Denkmalpflege gerecht zu<br />
werden und den damit verbundenen Tourismus mit einem angemessenen Angebot attraktiv<br />
zu gestalten, wird der Standort am Hohen Weg entwickelt. Am wichtigsten Übergang<br />
zwischen dem ehemals bürgerlichen Zentrum (Martiniplan, Märkte) und der ehemaligen<br />
Domburg soll das Domforum als zentraler Anlaufpunkt für Bürger und Gäste geschaffen<br />
werden. Das geplante Gebäude soll sich in das bestehende Umfeld einfügen, dafür schafft<br />
der Bebauungsplan das erforderliche Baurecht.<br />
Die Vorgaben aus den übergeordneten Planungen beinhalten gleichzeitig die Forderung,<br />
„…dass mit der Umsetzung möglicher Baumaßnahmen für den Bereich des Domensembles<br />
keine erheblichen visuellen Beeinträchtigungen verbunden sind.“ Dieser Forderung wird<br />
dadurch Rechnung getragen, dass einerseits östlich des Domes eine Freifläche gestaltet<br />
wird, die mit einem wieder hergestellten und einem barrierefrei umgestalteten Zugang die<br />
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Erlebbarkeit der ehemaligen Domburg wesentlich verbessert. Hinsichtlich der geplanten<br />
Bebauung werden Festsetzungen zur Höhenbegrenzung sicherstellen, dass Blickbeziehungen<br />
zu den sakralen Bauten nicht gestört werden.<br />
Flächennutzungsplan Gemarkung <strong>Halberstadt</strong> (F-Plan)<br />
Im geltenden Flächennutzungsplan für die Gemarkung <strong>Halberstadt</strong> (in Kraft seit Februar<br />
1999) ist die Fläche, für die der Bebauungsplan Nr. <strong>57</strong> aufgestellt wird, als gemischte<br />
Baufläche dargestellt. Insofern leitet sich die Festsetzung von Nutzungsarten gemäß § 7<br />
BauNVO – Kerngebiete – unmittelbar aus den Darstellungen des F-Planes ab.<br />
9.1 Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
9.1.1 Art der Nutzung<br />
Als Art der Nutzung wird, soweit nicht Grünfläche geplant ist, Kerngebiet (MK) entsprechend<br />
§ 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Konkret lauten die Festsetzungen:<br />
MK: Zulässig sind:<br />
− Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude<br />
− Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des<br />
Beherbergungsgewerbes<br />
− sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe<br />
− Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke<br />
− Wohnungen<br />
Die Wohnungen sind nur oberhalb des Erdgeschosses zulässig.<br />
Die DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, ist anzuwenden, folgende Beurteilungspegel<br />
entlang des Hohen Weges sind dabei zu Grunde zu legen:<br />
75 db (A) tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr)<br />
64 db (A) nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr).“<br />
Auszug aus dem<br />
geltenden Flächennutzungsplan<br />
für die<br />
Gemarkung <strong>Halberstadt</strong><br />
Die kerngebietstypischen Nutzungen sollen damit weitgehend zulässig sein. Besonders<br />
kommt es für das geplante Domforum darauf an, die Zulässigkeit von Ei<strong>nr</strong>ichtungen für<br />
kulturelle und im weiteren Sinn auch für kirchliche Zwecke zu schaffen und zu sichern.<br />
Aber auch Gastronomie und Beherbergungsgewerbe sind an dieser Stelle vorrangig gewollt,<br />
da diese Nutzungen dem Ziel, die touristische Infrastruktur in der Stadtmitte zu stärken,<br />
dienen.<br />
Auch Kleingewerbe, das nicht wesentlich stört, kann die gewollten Nutzungen sinnvoll<br />
ergänzen und dient der Belebung der Innenstadt.<br />
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Wegen der Lage am Hohen Weg, der eine hohe Verkehrsbelastung aufweist und außerdem<br />
von zwei Linien der Straßenbahn befahren wird, sind Regelungen zum Schallschutz zu<br />
treffen, dabei wird auf die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ verwiesen, welcher die<br />
erforderlichen Schalldämmmaße für die lärmempfindlichen Nutzungen zu entnehmen sind.<br />
Die Beurteilungspegel wurden auf der Grundlage der DIN 18005-1 „Schallschutz im<br />
Städtebau“ überschläglich ermittelt (siehe Anlage zur Begründung). Dieses Verfahren wird<br />
für ausreichend erachtet, um die notwendigen Schutzmaßnahmen zu bestimmen.<br />
Ausschluss von allgemein zulässigen Nutzungen<br />
„Die nach § 7 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässigen Nutzungen:<br />
− Vergnügungsstätten<br />
− Anlagen für sportliche Zwecke<br />
− Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen<br />
werden ausgeschlossen.“<br />
Der Ausschluss der allgemein zulässigen Nutzungen erfolgt auf der Grundlage des<br />
§ 1 Abs. 5 BauNVO, demzufolge festgesetzt werden kann, „… dass bestimmte Arten von<br />
Nutzungen, die … allgemein zulässig sind, nicht zulässig sind oder nur ausnahmsweise<br />
zugelassen werden können, sofern die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebietes<br />
gewahrt bleibt.“<br />
Die Zweckbestimmung Kerngebiet bleibt durch die als zulässig festgesetzten Nutzungen, die<br />
deutlich überwiegen, gewahrt. Die ausgeschlossenen Nutzungen würden dem angestrebten<br />
Charakter des Gebietes entgegenstehen. Tankstellen in Verbindung mit Parkhäusern<br />
entfallen bereits auf Grund der geringen Größe des Plangebietes. Anlagen für sportliche<br />
Zwecke können zwar grundsätzlich einen Faktor für Zentralität darstellen, an diesem<br />
Standort liegt der Schwerpunkt der Entwicklung aber auf der Stärkung der kulturellen und<br />
touristischen Infrastruktur. Im Übrigen gibt es für sportliche Zwecke attraktive Standorte in<br />
der Stadt, die sich wesentlich besser für diese Nutzung eignen.<br />
Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen, weil diese regelmäßig nicht zur Attraktivität<br />
des Umfeldes beitragen; zumeist sind sie durch geschlossene Fenster gekennzeichnet. Die<br />
wenigen Bauflächen, die im Zentrum noch ausgewiesen werden, sollen höherwertigen<br />
Nutzungen zur Verfügung stehen, die nach Möglichkeit auch überörtliche Ausstrahlung<br />
besitzen. Alternative Bauplätze, an denen Vergnügungsstätten zulässig sind, sind im<br />
Stadtgebiet vorhanden.<br />
Ausschluss von ausnahmsweise zulässigen Nutzungen<br />
Die Nutzung „Tankstellen, die nicht unter § 7 Abs. 2 BauNVO fallen“, die nach § 7 Abs. 3<br />
Nr. 1 BauNVO ausnahmsweise zugelassen werden kann, wird ausgeschlossen.<br />
Die Ausnahmeregelung des § 7 Abs. 3 BauNVO zu sonstigen Wohnungen erübrigt sich, da<br />
der Bebauungsplan die Bedingungen für die Zulässigkeit von Wohnungen festsetzt. Darüber<br />
hinaus ist keine Festsetzung erforderlich.<br />
Öffentliche Grünfläche<br />
Als weitere Art der Nutzung ist für einen maßgeblichen Anteil des Plangebietes öffentliche<br />
Grünfläche festgesetzt. Diese wird lediglich ergänzt durch die besondere Zweckbestimmung<br />
„Freifläche Domhang“. Damit wird signalisiert, dass Details zur Neugestaltung wie Anlage<br />
von Wegen, Standorte für Kunstwerke oder Möblierung und Bepflanzung einer Detailplanung<br />
vorbehalten bleiben.<br />
9.1.2 Maß der Nutzung<br />
Das Maß der baulichen Nutzung wird definiert über die bebaubare Grundfläche und die Zahl<br />
der Vollgeschosse und ggf. über die Trauf- und/oder Firsthöhe. Festgesetzt werden:<br />
Bebaubare Grundfläche (Grundflächenzahl):<br />
Als Grundflächenzahl (= Anteil der versiegelten Fläche an der gesamten Grundstücksfläche)<br />
ist 1,0 festgesetzt.<br />
Höhe der Gebäude (Anzahl der Vollgeschosse)<br />
Es sind Gebäude mit zwei bis drei Vollgeschossen zulässig.<br />
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Das Maß soll dem Gebietstyp Kerngebiet entsprechend hoch sein, deshalb wird die nach<br />
§ 17 Abs. 1 BauNVO höchstzulässige Grundflächenzahl GRZ von 1,0 festgesetzt. Damit<br />
kann ein Grundstück theoretisch vollständig bebaut, unterbaut oder versiegelt werden. Dies<br />
ist in einem zentralen Stadtteil sinnvoll. Der Wechsel zwischen dichter Bebauung und freien<br />
Flächen soll ein spannungsreiches Stadtbild erzeugen oder zumindest unterstützen.<br />
Die zulässige Höhe der baulichen Anlagen wird mit der Zahl der Vollgeschosse festgesetzt.<br />
Die Baufläche MK soll mit einem zwei- bis dreigeschossigen Gebäude bebaut werden. Zwar<br />
ist für das geplante Domforum ein zweigeschossiges Gebäude geplant. Eine andere<br />
Entwicklung ist jedoch nicht auszuschließen; städtebaulich sind jedenfalls auch drei<br />
Geschosse verträglich und fügen sich in die Umgebung ein, denn das angrenzende<br />
Fachwerkhaus ist dreigeschossig und steht etwa 1,5 m höher im Gelände, bezogen auf den<br />
Hohen Weg.<br />
9.1.3 Bauweise/Baugrenzen<br />
Eine Bauweise wird nicht festgesetzt. Es ist einerseits denkbar, dass eine Grenzbebauung<br />
erforderlich wird, dies ist über entsprechende Vereinbarungen im Baugenehmigungsverfahren<br />
zu regeln. Andererseits soll aber nicht die Verpflichtung zum Bau an der Grundstücksgrenze<br />
aufgestellt werden.<br />
Die Baugrenzen zur öffentlichen Verkehrsfläche sind identisch mit den Straßenbegrenzungslinien.<br />
Das bedeutet, die Gebäude können unmittelbar am Fußweg stehen. Dies kann für<br />
eine Reihe von Nutzungen sinnvoll sein. Auf die Festsetzung einer Baulinie, die vorschreibt,<br />
dass an dieser Grenze gebaut werden muss, wird verzichtet, um flexible Lösungen – auch<br />
mit Vor- und Rücksprüngen in der Fassade zu ermöglichen. Im Übrigen sind die Baugrundstücke<br />
nicht sehr tief, so dass ein übermäßiges Ei<strong>nr</strong>ücken der Gebäude nicht zu befürchten<br />
ist.<br />
9.1.4 Nebenanlagen/Stellplätze/Garagen<br />
Festsetzungen zu Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen werden nicht getroffen. Ziel des<br />
Bebauungsplanes ist es in erster Linie, eine attraktive Bebauung für hochwertige innerstädtische<br />
Nutzungen zu ermöglichen.<br />
9.1.5 Festsetzungen zur Verkehrserschließung<br />
Die bestehende öffentliche Verkehrsfläche Hoher Weg wird als solche im Plan festgesetzt.<br />
Sie befindet sich im Plangebiet, weil für diese Fläche noch kein eigenständiges Flurstück<br />
gebildet wurde.<br />
Die Fußwegverbindung vom Hohen Weg zum Domplatz als künftiger barrierefreier Zugang<br />
wird als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Geh<strong>weg“</strong> festgesetzt und damit<br />
planungsrechtlich gesichert. Mit dieser Festsetzung wird den Belangen von Menschen mit<br />
Mobilitätsbeschränkungen Rechnung getragen und damit einem weiteren Personenkreis die<br />
gute Erreichbarkeit des Domplatzes mit seinen kulturellen Ei<strong>nr</strong>ichtungen ermöglicht. Dies<br />
dient im weiteren Sinn der Förderung des Tourismus und der Attraktivitätssteigerung der<br />
Halberstädter Innenstadt auch für die Bewohner der Stadt. Auch der Teil der öffentlichen<br />
Freifläche, der als Pflasterfläche gestaltet wird – der Gehweg östlich des Domplatzes und die<br />
Burgtreppe – wird als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung, Fußgängerbereich,<br />
festgesetzt. Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde von Seiten der<br />
Verkehrspolizei auf möglichen Fahrrad- und Anlieferverkehr hingewiesen. Die Festsetzung<br />
soll jedoch wie im Vorentwurf beibehalten werden, da die Radfahrer sowohl im Bereich<br />
Domplatz (auf der Straße) als auch am Hohen Weg (auf dem Radstreifen) fahren können.<br />
Die fußläufigen Zuwegungen zum Domplatz Burgtreppe und Domgang sollen nicht für den<br />
Radverkehr angeboten werden. Im Fall der Treppe verbietet es sich ohnehin, im Fall des<br />
Domganges soll wegen der Neigung von bis zu 6 % und der Nähe zur Fahrbahn Hoher Weg<br />
das Radfahren aus Sicherheitsgründen nicht gefördert werden. Die Planung der Hochbauten<br />
soll nach Möglichkeit den Bedarf einer Befahrung des Domganges ausschließen. Sollte sich<br />
dies trotz allem nicht vermeiden lassen, ist erneut über Alternativen zu entscheiden.<br />
Weitere Festsetzungen zur Verkehrserschließung werden nicht getroffen.<br />
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9.1.6 Festsetzungen zur Ver- und Entsorgung<br />
Im Plangeltungsbereich befinden sich Leitungen verschiedener Träger. Sofern diese im<br />
öffentlichen Verkehrsraum verlaufen, werden sie von dieser Planung nicht berührt. Falls<br />
vorhanden, sind die auf dem als Baugebiet festgesetzten Grundstück verlaufenden<br />
Leitungen im Rahmen der Hochbauplanung zu berücksichtigen oder zu verlegen.<br />
9.1.7 Immissionsschutz<br />
Zum Immissionsschutz wurde eine Festsetzung getroffen dergestalt, dass für lärmempfindliche<br />
Nutzungen entsprechende Vorkehrungen auf der Grundlage der DIN 4109 „Schallschutz<br />
im Hochbau“ zu treffen sind (siehe auch Abschnitt 9.1.1). Damit werden die gesunden Lebens-<br />
und Arbeitsbedingungen gewahrt.<br />
9.2 Festsetzungen der örtlichen Bauvorschrift<br />
Ein Teil des Plangeltungsbereiches liegt im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung für die<br />
Innenstadt.<br />
Die Grenze verläuft durch das Baugrundstück für das geplante Domforum. Sofern die<br />
Bestimmungen der Gestaltungssatzung durch das Domforum betroffen sind, muss im<br />
Einzelfall entschieden werden, da ein Großteil des geplanten Baugebietes MK außerhalb des<br />
Geltungsbereiches der Gestaltungssatzung liegt.<br />
Im Rahmen der geplanten Neufassung der Gestaltungssatzung Innenstadt wird deren<br />
Geltungsbereich entsprechend angepasst.<br />
9.3 Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise<br />
Gestaltungssatzung<br />
für die Innenstadt,<br />
Auszug<br />
In den Plan werden nachrichtlich folgende Hinweise aufgenommen:<br />
− Das Gebiet liegt im Denkmalbereich „Innenstadt <strong>Halberstadt</strong>“.<br />
− Das Gebiet liegt in einem sensiblen Bereich des archäologischen Flächendenkmals<br />
„Innenstadt <strong>Halberstadt</strong>“.<br />
− <strong>Halberstadt</strong> war Bombenabwurfgebiet, eine Belastung mit Kampfmittelresten aus<br />
dem 2. Weltkrieg ist nicht auszuschließen.<br />
Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurde nochmals auf die Gefahr von Bombenblindgängern<br />
hingewiesen. Die Fläche ist deshalb vor Beginn einer konkreten Baumaßnahme<br />
unbedingt auf Kampfmittelreste zu untersuchen.<br />
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Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie wies im Rahmen der frühzeitigen<br />
Behördenbeteiligung auf das Erfordernis der archäologischen Dokumentation hin. Diese wird<br />
im Zusammenhang mit der jeweiligen Bauvorbereitung bei der Umsetzung der Planfestsetzungen<br />
in Abstimmung mit dem Landesamt erfolgen.<br />
Von Seiten der Bau- und Kunstdenkmalpflege wird empfohlen, die Festsetzungen des<br />
Bebauungsplanes in Abstimmung mit dem geplanten Domforum auszuformulieren. Im<br />
Bereich des Gleimhauses sollten weitere Bebauungsmöglichkeiten ausgewiesen werden.<br />
Die Festsetzungen werden so getroffen, dass die Realisierung des Domforums<br />
entsprechend der im Vorauswahlverfahren bevorzugten Gestaltungsidee möglich ist.<br />
Andererseits bietet der Rahmen der Planfestsetzungen aber noch Gestaltungsmöglichkeiten.<br />
Im Bereich des Gleimhauses ist eine Bebauung bereits im städtebaulichen Rahmenplan für<br />
die Innenstadt dargestellt. Diese ist nach jetzigem Erkenntnisstand bereits ohne die<br />
Aufstellung eines Bebauungsplanes zulässig. Der Geltungsbereich des B-Planes Nr. <strong>57</strong> wird<br />
deshalb nicht erweitert.<br />
Die Hinweise sind keine rechtsverbindlichen Festsetzungen. Sie dienen lediglich der<br />
zusätzlichen Information über bestehende Einschränkungen, die auf Grund anderer Gesetze<br />
zu beachten sind. Die Hinweise haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.<br />
D DURCHFÜHRUNG<br />
10. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />
Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit der Aufstellung des<br />
Bebauungsplanes wurde verzichtet. Auf Grund des § 13a Abs. 2 BauGB kann diese Beteiligung<br />
im beschleunigten Verfahren entfallen. Außerdem wurde und wird im Zusammenhang<br />
mit den Planungen für die Freiraumgestaltung Domhang und für das Domforum sowie im<br />
Zusammenhang mit dem Thema der Stadt zur Internationalen Bauausstellung 2010<br />
ausführlich in der Öffentlichkeit berichtet und diskutiert, so dass sich die frühzeitige<br />
Beteiligung als gesonderter Termin erübrigt.<br />
Die frühzeitige Beteiligung betroffener Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgte auf der<br />
Grundlage des Vorentwurfes, um der Stadt noch nicht bekannte Kenntnisse zum Plangebiet<br />
zu verschaffen, die in diesem Entwurf ihren Niederschlag finden. Die relevanten Hinweise<br />
und A<strong>nr</strong>egungen wurden jeweils thematisch den einzelnen Abschnitten zugeordnet. Keine<br />
Bedenken haben geäußert: das Landesverwaltungsamt in seiner Sammelstellungnahme,<br />
das Landesamt für Vermessung und Geoinformation, die Regionale Planungsgemeinschaft<br />
Harz und Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz.<br />
Die förmliche Beteiligung erfolgte auf der Grundlage des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses<br />
mit Schreiben vom 2. November bis zum 7. Dezember 2009. Die eingegangenen<br />
Stellungnahmen wurden einer Abwägung unterzogen, siehe dazu die Abwägungstabelle.<br />
Änderungen an der Planzeichnung oder den textlichen Festsetzungen wurden nicht<br />
vorgenommen, lediglich redaktionell wurden die Hinweise der TöB eingearbeitet.<br />
11. Flächenbilanz<br />
Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von etwa 0,8 Hektar. Davon wird ein Teil als<br />
Baufläche und ein Teil als öffentliche Grünfläche ausgewiesen. Ein nicht unbeträchtlicher<br />
Anteil des Geltungsbereiches entfällt auf die öffentliche Verkehrsfläche Hoher Weg. Im<br />
Einzelnen:<br />
Geltungsbereich, Gesamtfläche: 7.914 m²<br />
davon:<br />
Baufläche Kerngebiet: 1.023 m²<br />
Grünfläche, öffentlich: 2.138 m²<br />
Straßenverkehrsflächen: 3.444 m²<br />
Verkehrsfläche mit besonderer<br />
Zweckbestimmung Fußgängerbereich 1.309 m²<br />
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12. Planumsetzung<br />
12.1 Maßnahmen zur Bodenordnung<br />
Maßnahmen zur Bodenordnung sind im Rahmen der Bebauungsplanung nicht erforderlich.<br />
Die für die Errichtung des geplanten Domforums erforderlichen Vereinbarungen erfolgen<br />
privatrechtlich.<br />
12.2 Kostenschätzung/Kostentragung<br />
Die Vorhaben „Umgestaltung Domhang“ und „Domforum“ sind Vorhaben der Stadt<br />
<strong>Halberstadt</strong> und werden von dieser unter Einsatz von Fördermitteln des Landes, der Bundesrepublik<br />
Deutschland und der Europäischen Union finanziert.<br />
Ergänzt wird das Vorhaben „Domforum“ durch eine Investition des evangelischen Kirchenkreises.<br />
Die Schnittstellen bei Finanzierung, Bau und Nutzung werden privatrechtlich<br />
geregelt.<br />
12.3 Erschließungsvertrag/Städtebaulicher Vertrag<br />
Ein städtebaulicher oder Erschließungsvertrag ist nicht erforderlich.<br />
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B-Plan Nr. <strong>57</strong> „Hoher Weg“<br />
Überschlägliche Ermittlung der vorhandenen Lärmpegel<br />
Grundlagen:<br />
− DIN 18005-1 – Schallschutz im Städtebau und Anlagen<br />
− Verkehrsentwicklungsplan der Stadt <strong>Halberstadt</strong> 2002, Abb. 14 Analysebelastungen<br />
2002<br />
− DIN 4109 Schallschutz im Hochbau<br />
− Fahrplan HVG (Fahrzeiten Straßenbahn)<br />
Hoher Weg, Straßenverkehr<br />
durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke: 11.150 Kfz/24 h<br />
Abstand Baufeld zur Fahrbahn: 5 m<br />
Beurteilungspegel nach Diagramm: 73 dB tags<br />
62 dB nachts<br />
Zu-/Abschlag für zulässige Höchstgeschwindigkeit: 0<br />
Zu-/Abschlag für Straßenbelag: 0<br />
Zuschlag für Lichtsignalanlage in weniger als 100 m Abstand: + 2 dB<br />
Beurteilungspegel gesamt tags (6.00 bis 22.00 Uhr): 75 dB<br />
Beurteilungspegel gesamt nachts (22.00 bis 6.00 Uhr): 64 dB<br />
Zusätzliche Belastung durch (Schienenverkehr Straßenbahn)<br />
Anlage<br />
Anzahl der Züge/h am Streckenquerschnitt 16 Stück tags<br />
Anzahl der Züge/h am Streckenquerschnitt (5.00 bis 6.00 Uhr) 12 Stück nachts<br />
Abstand Baufeld zum Gleis 10 m<br />
Beurteilungspegel Straßenbahn tags (6.00 bis 22.00 Uhr): 55 dB<br />
Beurteilungspegel Straßenbahn nachts (22.00 bis 6.00 Uhr): 54 dB<br />
Gesamtpegel für den Hohen Weg<br />
Beurteilungspegel Straße + Straßenbahn (nach DIN 18005-1; 5.3 Mehrere Schallquellen):<br />
Pegeldifferenz Straße/Straßenbahn 20 dB tags<br />
10 dB nachts<br />
Bei einer Pegeldifferenz von 20 dB erhöht sich danach der Gesamtpegel um 0 dB, bei einer<br />
Differenz von 10 um ca. 0,4 dB. Eine Erhöhung um weniger als ein dB ist subjektiv nicht<br />
wahrnehmbar.<br />
Ein Aufschlag für die Straßenbahn auf den Beurteilungspegel ist daher weder für den Tag-<br />
noch für den Nachtwert erforderlich.<br />
Erforderliches Schalldämmmaß für die Außenwände (Beispiel Aufenthaltsräume in<br />
Wohnungen) nach DIN 4109, Tabelle 8:<br />
71 bis 75 dB Außenlärm: Schalldämmmaß 45 dB<br />
61 bis 65 dB Außenlärm: Schalldämmmaß 35 dB<br />
erforderliches Schalldämmaß für Außenwände: 45 dB<br />
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